Energieberatung für Unternehmen in 20 Städten
Energiekosten senken. Egal an welchem Standort.
Sie geben die Arbeit rund um Ihre Energiekosten an uns ab und sparen Zeit und Geld. Unsere Energieberatung für Unternehmen läuft in ganz Deutschland per Telefon, Video und E-Mail. Für 20 Städte zeigt je eine Seite das Netzentgelt 2026 des Netzbetreibers, seine Hochlastzeitfenster und passende Förderprogramme.
Diese Seite ist für Unternehmen: Gewerbe, Handel, Mittelstand und Industrie.
Für Ihr Wohnhaus oder einen Energieausweis sind Gebäude-Energieberater zuständig.
Alle 20 Städte im Überblick
Jede Stadtseite nennt den Netzbetreiber, der in dieser Stadt das Stromnetz betreibt.
Der Netzbetreiber besitzt die Leitungen. Er berechnet dafür das Netzentgelt, also die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Bei wem Sie Ihren Strom kaufen, ändert daran nichts.
Netzgebiete folgen nicht immer den Stadtgrenzen. In Frankfurt betreiben zwei Netzbetreiber das Stromnetz, und das Netz der SWM Infrastruktur reicht über München hinaus. Welcher Netzbetreiber für Ihren Standort zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung.
Was steht auf jeder Stadtseite?
Jede Stadtseite enthält die Daten, die nur für diese Stadt gelten.
Wir haben sie aus den Unterlagen des Netzbetreibers, der Förderstellen und der Kammern übernommen.
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Netzbetreiber und Grundversorger der Stadt.
Der Grundversorger ist der Lieferant, der im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
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Netzentgelte 2026 aus dem Preisblatt des Netzbetreibers, mit Link auf das Original.
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Hochlastzeitfenster.
Das sind die Zeiten, in denen der Netzbetreiber die höchste Last im Netz erwartet.
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Ein Rechenbeispiel für drei Betriebe:
Gewerbe, Mittelstand und Industrie.
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Förderprogramme von Bund, Land und Stadt.
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Fragen und Antworten zur Energieberatung in dieser Stadt.
Die Hochlastzeitfenster brauchen Sie für die atypische Netznutzung. Das ist ein Rabatt auf das Netzentgelt, das individuelle Netzentgelt. Möglich ist er, wenn Ihre höchste Last außerhalb dieser Zeiten liegt und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum unterscheiden sich die Netzentgelte je Stadt?
Jeder Netzbetreiber hat eigene Kosten und berechnet daraus eigene Preise.
Deshalb zahlt derselbe Betrieb in jeder Stadt ein anderes Netzentgelt. Die Tabelle zeigt zwei feste Fälle in vier Städten.
Ohne Lastgangmessung erfasst der Zähler keine Viertelstundenwerte. Mittelspannung ist die Netzebene, an die größere Betriebe direkt angeschlossen sind. Alle Werte stammen aus den Preisblättern 2026. Sie gelten netto, ohne Konzessionsabgabe, Umlagen und Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe ist das Entgelt an die Gemeinde für Leitungen in öffentlichen Wegen. Umlagen sind gesetzliche Aufschläge auf den Strompreis.
| Stadt (Netzbetreiber) | Gewerbe ohne Lastgangmessung, 50.000 kWh im Jahr | Industrie in der Mittelspannung, 4.000 kW, 24 Mio. kWh im Jahr |
|---|---|---|
| Köln (RheinNetz) | 2.040,00 € | 717.760,00 € |
| München (SWM Infrastruktur) | 3.298,27 € | 600.520,00 € |
| Dortmund (Dortmunder Netz) | 2.749,50 € | 815.440,00 € |
| Dresden (SachsenNetze) | 4.265,00 € | 760.240,00 € |
Der Gewerbebetrieb zahlt in Dresden mehr als doppelt so viel wie in Köln. Der Industriebetrieb zahlt in Dortmund rund 215.000 € mehr als in München. Köln und Dortmund liegen im selben Bundesland. Ein Durchschnittswert für ein Bundesland sagt Ihnen deshalb wenig. Es zählt das Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Laut Bundesnetzagentur machten die Netzentgelte am 01.04.2025 bei einem Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh rund 31 % des Strompreises aus. Bei einem Industriebetrieb mit 24 Mio. kWh waren es rund 22 %. Beide Werte gelten ohne Vergünstigungen wie reduzierte Netzentgelte.
Für 2026 zahlt der Bund 6,5 Mrd. € Zuschuss zu den Kosten der Übertragungsnetze. Das sind die Höchstspannungsnetze, die Strom über weite Strecken transportieren. Dieser Zuschuss steckt in den Preisblättern 2026 bereits drin. Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf 5,525 Mrd. € je Jahr vor. Das Kabinett hat ihn am 02.09.2026 beschlossen (Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026). Die 1. Lesung im Bundestag war am 08.10.2026, vom Bundestag beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026).
Wie arbeiten wir mit Unternehmen in ganz Deutschland?
Wir beraten Unternehmen bundesweit von unserem Büro in Schwabach aus, per Telefon, Video und E-Mail. In den 20 Städten haben wir keine Niederlassung. Sitz der RWB Consulting UG (haftungsbeschränkt) ist Schwanstetten. Sie haben einen festen Ansprechpartner und müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln. So läuft die Zusammenarbeit ab:
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Sie senden uns Ihre letzte Strom- und Gasrechnung.
Haben Sie eine Lastgangmessung, legen Sie den Lastgang bei. Der Lastgang zeigt Ihren Verbrauch in Viertelstunden über das ganze Jahr.
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Wir prüfen Liefervertrag, Preisblatt des Netzbetreibers und Lastgang.
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Wir besprechen das Ergebnis mit Ihnen im Videocall oder nach Absprache in Ihrem Betrieb.
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Wir holen Angebote ein, verhandeln mit dem Netzbetreiber oder zeigen Ihnen den Förderweg.
Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst. Danach prüfen wir auch Ihre neuen Abrechnungen.
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Strom- und Gasverträgen und bei den Netzentgelten. Förderung und eigene Anlagen kommen nur dazu, wenn Sie das möchten.
Ein Energieaudit ist eine Untersuchung Ihres Energieverbrauchs, bei der ein Auditor Ihren Betrieb begeht. ISO 50001 ist ein Standard für Energiemanagement. Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung übernehmen zertifizierte Partner, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wer wir sind, steht unter Über RWB Consulting.
Welche Leistungen gibt es in allen 20 Städten?
Alle Leistungen bieten wir in jeder Stadt gleich an.
Die Tabelle zeigt, wer die Arbeit macht und was sie Sie kostet.
| Leistung | Wer macht es? | Was kostet es Sie? |
|---|---|---|
| Energieeinkauf: Strom- und Gasverträge optimieren | RWB | Sie zahlen uns nichts zusätzlich. Uns vergütet der Versorger. |
| Netzentgeltoptimierung | RWB | Sie zahlen einen Anteil der Ersparnis. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. |
| Förder-Orientierung | RWB | Ohne Aufpreis für Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung. Sonst Festpreis nach Angebot. |
| Förderanträge | zertifizierter Partner | Festpreis nach Angebot des Partners. Unsere Koordination kostet Sie nichts. |
| Energieaudit, ISO 50001, geförderte Energieberatung | zertifizierter Partner | Festpreis nach Angebot des Partners. Unsere Koordination kostet Sie nichts. |
Einzelheiten stehen auf den Leistungsseiten: Energieeinkauf und Vertragsoptimierung, Netzentgeltoptimierung für Unternehmen, Fördermittelberatung für Unternehmen und Energieberatung für Gebäude und Anlagen. Wie wir vergütet werden, steht auf der Seite Preise und Preismodelle.
Häufige Fragen
Haben Sie in diesen 20 Städten ein Büro?
Nein. Unser Büro ist in Schwabach, der Sitz der Gesellschaft in Schwanstetten. Wir arbeiten per Telefon, Video und E-Mail. Einen Termin in Ihrem Betrieb vereinbaren wir nach Absprache.
Beraten Sie auch Unternehmen in anderen Städten?
Ja. Wir beraten Unternehmen in ganz Deutschland. Für Ihre Stadt holen wir das Preisblatt Ihres Netzbetreibers und prüfen die Förderprogramme Ihres Landes. Den Namen Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Gelten die Netzentgelte einer Stadtseite für meinen Standort?
Nur wenn Ihr Standort im Netz dieses Netzbetreibers liegt. Netzgebiete folgen nicht immer den Stadtgrenzen. Ihr Netzentgelt hängt außerdem von der Spannungsebene, Ihrer höchsten Last und Ihrem Jahresverbrauch ab. Wir rechnen es für Ihren Anschluss nach.
Was kostet die Beratung?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Bei der Netzentgeltoptimierung zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber gilt. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Leistungen unserer Partner kosten einen Festpreis nach Angebot des Partners, unsere Koordination kostet Sie nichts.
Fallen Reisekosten an, wenn Sie in unseren Betrieb kommen?
Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners. Das betrifft zum Beispiel die Begehung beim Energieaudit.
Wir haben Standorte in mehreren Städten. Geht das zusammen?
Ja. Wir holen für alle Lieferstellen Ihres Unternehmens gemeinsam Angebote ein. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht. Das Netzentgelt prüfen wir je Standort, weil es vom jeweiligen Netzbetreiber abhängt. Wie das bei verschiedenen Vertragsenden geht, erklärt der Beitrag Lieferstellenbündelung für mehrere Standorte.
Wann ändern sich die Netzentgelte?
Die Netzbetreiber veröffentlichen ihre Entgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober. Stehen sie dann noch nicht fest, veröffentlichen sie die voraussichtliche Höhe. So steht es in § 20 Abs. 1 EnWG. Wir prüfen die Stadtseiten nach diesem Termin und erneut im Dezember.
Quellen (Stand Oktober 2026) 27
- Energiewirtschaftsgesetz, § 20 Abs. 1 (Veröffentlichung der Netzentgelte bis 15. Oktober), abgerufen am 09.10.2026
- Energiewirtschaftsgesetz, § 24c (Zuschuss 6,5 Mrd. € zu den Übertragungsnetzkosten 2026), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht Energie 2025, Tab. 35 und 37 (Netzentgeltanteil Gewerbe 31 %, Industrie 22 %, Stand 01.04.2025), abgerufen am 09.10.2026
- RheinNetz GmbH, Netzentgelte Strom ab dem 01.01.2026 und typisierte Abnahmefälle 2026 nach § 118 Abs. 5a EnWG und https://www.rheinnetz.de/118-nr.-5a,-s.2-enwg-typisierte-abnahmefaelle-2026.pdfx , abgerufen am 08.10.2026
- SWM Infrastruktur, Strom-Preisblatt 2026, abgerufen am 08.10.2026
- Dortmunder Netz GmbH, Preisblatt 1 Netzentgelte Strom 2026 und Transparenz Zuschuss Übertragungsnetzentgelte, abgerufen am 08.10.2026
- SachsenNetze, Netzentgelte Strom 2026 und Netzentgeltvergleich nach § 24c EnWG, abgerufen am 08.10.2026
- Bundesrat, Drucksache 509/26 vom 04.09.2026 (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Zuleitung an den Bundesrat), abgerufen am 09.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Gesetzentwurf, Zuschuss 5,525 Mrd. € je Jahr 2027 bis 2029, Kabinettsbeschluss 02.09.2026), abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Textarchiv 08.10.2026 (1. Lesung Drucksache 21/8236, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie), abgerufen am 09.10.2026
- Westnetz GmbH, Preisblätter Westnetz Strom 2026 (Anlage Konzessionsabgabe mit Eintrag Essen), abgerufen am 09.10.2026
- Mainova AG und Süwag Energie AG, Gemeinsame Presse-Information vom 14.02.2025 zum Stromnetz im Frankfurter Westen (Syna in Höchst, Sindlingen, Unterliederbach, Zeilsheim), abgerufen am 09.10.2026
- Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Startseite (Netzbetreiber im Stadtgebiet Düsseldorf), abgerufen am 09.10.2026
- Netze Duisburg GmbH, Startseite und Impressum (Netzentgelte und Netzzugang Strom), abgerufen am 09.10.2026
- NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Startseite (Tochter der Mainova AG, Netze in Frankfurt am Main und Umland), abgerufen am 09.10.2026
- enercity Netz GmbH, Startseite („Ihr Netzbetreiber für Hannover und die Region“), abgerufen am 09.10.2026
- MVV Netze GmbH, Startseite (Netzbetreiber Mannheim und Umlandgemeinden), abgerufen am 09.10.2026
- N-ERGIE Netz GmbH, Startseite, abgerufen am 09.10.2026
- WSW Netz GmbH, Startseite („Wir betreiben das Strom- und Gasnetz in Wuppertal“), abgerufen am 09.10.2026
- Stuttgart Netze, Preise und Regelungen für die Nutzung des Stromverteilnetzes, gültig ab 01.01.2026
- Stromnetz Berlin GmbH, Preisblatt Entgelte für den Netzzugang gültig ab 01.01.2026, Version 22.05.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Hamburger Energienetze, Preisblatt Netzentgelte Strom 2026 (gültig ab 01.01.2026, Stand 12.12.2025), PDF über, abgerufen am 09.10.2026
- Netz Leipzig GmbH, Preisblatt Netzentgelte Strom 2026 (gültig ab 01.01.2026), abgerufen am 09.10.2026
- Bielefelder Netz GmbH, Entgelte für Netzzugang Strom, gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Stadtwerke Bochum Netz GmbH, Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2026, endgültig, abgerufen am 09.10.2026
- Bonn-Netz GmbH, Preisblatt Netznutzung Strom 2026 (gültig 01.01. bis 31.12.2026, Stand 16.12.2025), abgerufen am 09.10.2026
- wesernetz Bremen GmbH, Preisblatt 1 Netznutzung Strom, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026, Stand 31.12.2025, abgerufen am 09.10.2026
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- Die Erstanalyse ist kostenlos, Sie gehen keine Bindung ein.
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