Energieeffizienzberatung für die Industrie: Energiekosten in der Produktion senken
Weniger Energiekosten. Ohne Aufwand für Sie.
Sie geben die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Bei der Energieeffizienzberatung für die Industrie prüfen wir Einkauf, Netzentgelte, Technik, Prozesswärme und Steuern und rechnen jede Maßnahme in Euro durch. Ein Metallverarbeiter mit drei Standorten senkte so seine Energiekosten um 34 %.
Energieeffizienzberatung für die Industrie ist die Suche nach den Stellen, an denen ein Produktionsbetrieb Energie und Geld verliert.
Diese Seite ist für Geschäftsführer, kaufmännische Leiter und Energieverantwortliche. Sie zeigt, wo Kosten entstehen, welche Pflichten gelten und welche Förderung es gibt. Unser Angebot für Betriebe aller Branchen steht auf der Seite Energieberatung für Gewerbe und Industrie.
Energieeffizienz in der Produktion verbessern: Wo entstehen die Kosten?
Energiekosten entstehen in der Produktion an fünf Stellen.
Wer die Energieeffizienz verbessern will, prüft jede dieser Stellen. Die Tabelle zeigt, woran Sie erkennen, wo Ihr Betrieb Geld verliert.
| Bereich | Woran Sie es erkennen | Was hilft | Wer es macht |
|---|---|---|---|
| Einkauf und Verträge | Verträge je Standort mit verschiedenen Laufzeiten, automatische Verlängerung, kein Vergleich seit Jahren | Neue Angebote einholen, Lieferstellen bündeln, passenden Tarif wählen | RWB |
| Lastspitzen und Netzentgelte | Hoher Leistungspreis (Preis für die Spitzenleistung) auf der Netzrechnung, einzelne Spitzen beim Anfahren von Maschinen | Lastgang auswerten, Spitzen kappen, individuelles Netzentgelt prüfen | RWB |
| Querschnittstechnik | Druckluft läuft am Wochenende, alte Pumpen und Motoren ohne Drehzahlregelung | Leckagen beseitigen, Anlagen tauschen, Frequenzumrichter einbauen (sie regeln die Drehzahl) | Energieaudit über Partner, Umsetzung durch Fachbetrieb |
| Prozesswärme und Abwärme | Öfen, Trockner und Kessel mit hohem Gasverbrauch, warme Abluft ohne Nutzung | Wärmerückgewinnung, Dämmung, Wärme aus erneuerbaren Energien | Energieaudit über Partner, Umsetzung durch Fachbetrieb |
| Steuern und Abgaben | Keine Entlastung bei der Stromsteuer oder Energiesteuer beantragt | Entlastung beim Hauptzollamt beantragen | Ihr Betrieb mit Steuerberater |
Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Querschnittstechnik heißt Technik, die nicht an ein bestimmtes Produkt gebunden ist. Dazu gehören Druckluft, Pumpen, Ventilatoren, Motoren, Kälte und Beleuchtung. Prozesswärme ist Wärme, die Sie für die Produktion selbst brauchen, etwa zum Härten, Trocknen oder Schmelzen.
Verträge und Abgaben vor Investitionen prüfen
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen. Das sind Verträge, Netzentgelte und Steuern. Ob sich Technik oder eine Förderung zusätzlich lohnt, klären wir mit Ihnen. Sie entscheiden bei jeder Maßnahme selbst.
Um Ihre Strom- und Gasverträge kümmern wir uns selbst. Wir holen Angebote ein und bündeln alle Lieferstellen Ihres Unternehmens. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Standort Strom oder Gas aus dem Netz bezieht. Wie das abläuft, zeigt unsere Seite Energieeinkauf und Vertragsoptimierung. Festpreise mit bis zu 8 Jahren Laufzeit bieten Versorger nach Prüfung Ihrer Bonität (Zahlungsfähigkeit) und Ihres Verbrauchs an.
Wie läuft die Energieeffizienzberatung für die Industrie ab?
Die Beratung beginnt mit Ihren Unterlagen und endet mit Maßnahmen, die in Euro bewertet sind. Sie haben einen festen Ansprechpartner und verhandeln nicht mit mehreren Anbietern. Wir arbeiten in fünf Schritten.
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Unterlagen sammeln.
Wir brauchen Rechnungen für Strom und Gas, Ihre Verträge, eine Liste der Lieferstellen und den Lastgang.
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Kosten zerlegen.
Wir trennen Energiepreis, Netzentgelte, Steuern und Umlagen je Standort.
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Maßnahmen bewerten.
Jede Maßnahme bekommt Kosten, Ersparnis im Jahr und Amortisationszeit. Das ist die Zeit, bis die Ersparnis die Kosten ausgleicht.
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Umsetzen.
Einkauf und Netzentgelte setzen wir selbst um. Für Audit und Managementsystem koordinieren wir unsere Partner.
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Ersparnis nachweisen.
Wir vergleichen die neuen Rechnungen mit dem bisherigen Stand. Danach bleibt Ihr fester Ansprechpartner dran und passt Ihre Strategie laufend an.
Der Lastgang ist die Aufzeichnung Ihres Strombezugs in Viertelstunden. Ihn erhalten Sie beim Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber.
Partnerauswahl für Audit und Transformation
Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, Transformationspläne und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts.
Wir prüfen jeden Partner auf diese Punkte:
- Zertifizierung oder Akkreditierung.
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste oder beim BAFA, wo das Programm es verlangt.
- Referenzen und Erfahrung.
- Eine gültige Berufshaftpflichtversicherung.
Lastmanagement und Netzentgelte in der Produktion
Lastmanagement senkt Ihre Netzentgelte, weil der Leistungspreis an Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr hängt.
Der Leistungspreis ist der Teil der Netzentgelte, den Sie je Kilowatt Spitzenleistung zahlen. Rechnet Ihr Netzbetreiber nach dem Jahresleistungspreis ab, kostet eine einzige Spitze Geld für das ganze Jahr.
Laut Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur machen Netzentgelte bei Industriekunden rund 22 % des Strompreises ohne Umsatzsteuer aus. Das gilt für einen Verbrauch von 24 GWh (24 Millionen Kilowattstunden) im Jahr ohne Vergünstigungen, Stand 01.04.2025. Für 2026 bezuschusst der Bund die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Mrd. €. Einen Wert für Industriekunden nennt der Bericht dafür nicht.
So gehen wir beim Lastmanagement vor:
- Wir werten Ihren Lastgang der letzten zwölf Monate aus.
- Wir finden die Anlagen, die Ihre Spitzen erzeugen.
- Wir prüfen, ob sich Anlagen zeitlich versetzt starten oder begrenzen lassen.
- Wir rechnen jede Maßnahme mit dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers durch.
- Wir prüfen, ob ein individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) möglich ist.
Wie viel ein Kilowatt Spitze kostet, hängt vom Netzbetreiber ab. Die Beispielrechnung nutzt die veröffentlichten Preisblätter 2026. Sie ist kein Kundenfall.
| Netzbetreiber (Mittelspannung, ab 2.500 Stunden, netto) | Leistungspreis 2026 | Ersparnis bei 100 kW weniger Spitze |
|---|---|---|
| N-ERGIE Netz | 171,33 € je kW und Jahr | 17.133 € im Jahr |
| Netz Leipzig | 101,62 € je kW und Jahr | 10.162 € im Jahr |
| Stromnetz Berlin | 51,13 € je kW und Jahr | 5.113 € im Jahr |
Atypische Netznutzung und Bandlast
Individuelle Netzentgelte gibt es auf zwei Wegen. Bei der atypischen Netznutzung liegt Ihre Spitze außerhalb der Hochlastzeitfenster. Das sind die Zeiten mit der höchsten Last im Netz Ihres Netzbetreibers. Dann kann das Netzentgelt bis auf 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken, wenn Mindestwerte für Verlagerung und Ersparnis erreicht sind. Bei der Bandlast beziehen Sie an einer Abnahmestelle mehr als 10 GWh im Jahr mit mindestens 7.000 Benutzungsstunden. Benutzungsstunden sind Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Last. Beide Wege vereinbaren Sie mit dem Netzbetreiber. Die Vereinbarung zeigen Sie bis 30. September des Jahres, ab dem sie gelten soll, bei der Regulierungsbehörde an.
Regeln nach 2028: aktueller Planungsstand
Die heutigen Regeln der StromNEV gelten bis 31.12.2028. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 den Entwurf neuer Regeln veröffentlicht, das Verfahren heißt AgNes. Nach dem Entwurf soll die atypische Netznutzung nur unter Bedingungen weiterlaufen, die Bandlast für Bestandskunden bis 31.12.2031. Entschieden ist das noch nicht.
Die Einzelheiten erklärt unsere Seite Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.
Welche Pflichten haben Industriebetriebe nach EDL-G und EnEfG?
Wer kein KMU ist, muss spätestens alle vier Jahre ein Energieaudit machen.
KMU heißt kleine und mittlere Unternehmen. Ab bestimmten Verbrauchsschwellen braucht ein Betrieb zusätzlich ein Managementsystem oder Umsetzungspläne. Das EDL-G ist das Energiedienstleistungsgesetz, das EnEfG das Energieeffizienzgesetz.
| Pflicht | Wer heute betroffen ist | Rechtsgrundlage | Regierungsentwurf 21/8027 (nicht in Kraft) |
|---|---|---|---|
| Energieaudit nach DIN EN 16247-1, spätestens vier Jahre nach dem letzten Audit | Nicht-KMU: 250 oder mehr Beschäftigte oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme | § 8 EDL-G | mehr als 2,77 GWh Gesamtendenergieverbrauch |
| Energie- oder Umweltmanagementsystem | mehr als 7,5 GWh Verbrauch im Jahr, auch für KMU | § 8 EnEfG | mehr als 23,6 GWh |
| Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen | mehr als 2,5 GWh Verbrauch im Jahr | § 9 EnEfG | mehr als 2,77 und weniger als 23,6 GWh |
Für die Verbrauchsschwellen zählt der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Bei der Unternehmensgröße zählen verbundene Unternehmen und Beteiligungen mit. Ein System nach ISO 50001 oder EMAS (europäisches Umweltmanagementsystem) befreit vom Energieaudit (§ 8 Abs. 3 EDL-G). Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr genügt eine Erklärung an das BAFA (§ 8 Abs. 4 und § 8c EDL-G). Wer gegen die Auditpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 € (§ 12 EDL-G).
Der Regierungsentwurf will die Auditpflicht an den Verbrauch statt an die Größe knüpfen. Der Bundestag hat ihn am 24.09.2026 in erster Lesung beraten. Beschlossen ist er nicht, Stand 09.10.2026. Alle Schwellen und Fristen stehen auf unserer Fachseite Energieaudit: Pflicht, Schwellen, Novelle. Welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Energieaudit, ISO 50001 oder ISO 50005: Was passt zu Ihrem Betrieb?
Das Energieaudit erfüllt die Pflicht alle vier Jahre, ISO 50001 ist ein dauerhaftes System.
ISO 50005 ist ein Leitfaden für den schrittweisen Einstieg. Die Tabelle zeigt die Unterschiede.
| Merkmal | Energieaudit nach DIN EN 16247-1 | ISO 50001 | ISO 50005 |
|---|---|---|---|
| Was es ist | Prüfung von mindestens 90 % des Energieverbrauchs mit Maßnahmenliste | Managementsystem mit Zielen, Messung und Zertifikat | Leitfaden mit vier Stufen bis nahe an ISO 50001 |
| Wirkung auf die Auditpflicht nach EDL-G | erfüllt die Pflicht | befreit von der Pflicht | befreit nicht |
| Turnus | spätestens alle vier Jahre | laufend, mit Zertifikat | laufend, in Stufen |
| Passt, wenn | Sie die Pflicht ohne Managementsystem erfüllen wollen | Sie über 7,5 GWh liegen oder Kunden ein Zertifikat verlangen | Sie ein Energiemanagement aufbauen wollen, aber klein anfangen |
ISO 50005 als stufenweiser Einstieg
ISO 50005 ist seit September 2021 veröffentlicht. Laut Umweltbundesamt beschreibt sie zwölf Elemente mit je vier Stufen. Ein so aufgebautes System lässt sich später auf ISO 50001 erweitern.
Das Audit führt ein zertifizierter Partner durch, wir koordinieren. Den Ablauf zeigt die Seite Energieaudit nach DIN EN 16247. Für ein dauerhaftes System lesen Sie unsere Seite zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001.
Welche Förderung gibt es für Industrieunternehmen?
Für Investitionen in der Produktion ist die EEW das passende Bundesprogramm.
Das ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Die Beträge hängen von Modul und Unternehmensgröße ab.
| Programm | Wofür | Wer | Zuschuss (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|---|
| EEW Modul 1: Querschnittstechnologien | Ersatz von Bestandsanlagen: Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger; dazu Wärmeübertrager für Abwärme, Frequenzumrichter, Dämmung von Anlagen | nur KMU | 25 % (kleine), 20 % (mittlere Unternehmen); ab 2.000 € je Maßnahme, höchstens 200.000 € |
| EEW Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien | Wärmepumpen mit überwiegend erneuerbarer Wärmequelle, Solarkollektoren, Biomasse für Prozesswärme | alle Unternehmen | 60, 50 oder 40 % je nach Unternehmensgröße; Biomasse mit reduzierten Sätzen |
| EEW Modul 3: Messtechnik und Software | Zähler, Sensoren und Software für ein Energie- oder Umweltmanagementsystem | alle Unternehmen; kann ausgeschlossen sein, wenn das System gesetzlich vorgeschrieben ist (Merkblatt Nr. 2.7 a) | 45 % (kleine), 35 % (mittlere), 25 % (große Unternehmen) |
| EEW Modul 4, Basis | Ersatz alter Anlagen aus 17 festen Kategorien des BAFA-Merkblatts, mindestens 15 % weniger Endenergie | nur KMU | 15 % (kleine), 10 % (mittlere Unternehmen); ab 10.000 € je Maßnahme |
| EEW Modul 4, Premium | Optimierung von Anlagen und Prozessen mit Einsparkonzept | alle Unternehmen | bis 45, 35 oder 25 % je nach Größe, dazu bis 10 Prozentpunkte Dekarbonisierungsbonus für außerbetriebliche Abwärmenutzung, Elektrifizierung mit Strom aus erneuerbaren Quellen und Wasserstoff |
| EEW Modul 5: Transformationspläne | Plan bis zur Treibhausgasneutralität | alle Unternehmen | Antrag über den Projektträger VDI/VDE-IT |
| EBN Modul 1: Energieaudit | gefördertes Audit nach DIN EN 16247-1 | KMU sowie Nicht-KMU bis 500.000 kWh Verbrauch | 50 %, höchstens 3.000 € (600 € bei Energiekosten bis 10.000 € netto im Jahr); Richtlinie endet 31.12.2026 |
In den EEW-Modulen 2, 3 und 4 sind bis zu 20 Mio. € Zuschuss je Vorhaben möglich. In Modul 4 Premium gelten 45, 35 oder 25 % für die Mehrkosten gegenüber einer Lösung mit höherem Energiebedarf. In einigen Fällen gelten sie auch für die Gesamtkosten. Sonst fördert das BAFA die Gesamtkosten mit 20, 15 oder 10 %. Den Bonus für Abwärme gibt es nur, wenn die Wärme überwiegend außerhalb Ihres Betriebsgeländes genutzt wird. EBN steht für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. LED-Beleuchtung fördert die EEW nicht.
Wir sagen Ihnen, welches Programm zu Ihrer Maßnahme passt. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten diese Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner. Mehr dazu unter Fördermittelberatung für Unternehmen.
Welche Steuerentlastungen gibt es für Produktionsbetriebe?
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der Strom- und Energiesteuer erstatten lassen.
Das heißt Steuerentlastung. Den Antrag stellen Sie beim Hauptzollamt.
| Entlastung | Wer | Höhe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Stromsteuer für betriebliche Zwecke | Produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft | 20 € je MWh, soweit der Betrag im Jahr 250 € übersteigt | § 9b StromStG |
| Stromsteuer für bestimmte Prozesse | Produzierendes Gewerbe mit Elektrolyse, Herstellung bestimmter Glas-, Keramik- und Zementerzeugnisse, Schmelzen und Wärmebehandlung bei der Metallerzeugung und -bearbeitung oder chemischer Reduktion | Entlastung für den Strom dieser Prozesse | § 9a StromStG |
| Energiesteuer auf Erdgas zum Heizen | Produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft | 1,38 € je MWh, soweit der Betrag im Jahr 250 € übersteigt | § 54 EnergieStG |
Den Antrag nach § 9b StromStG stellen Sie bis 31. Dezember des Folgejahres (§ 17b StromStV), seit 2025 elektronisch. Strom für Elektromobilität ist ausgenommen. Den früheren Spitzenausgleich gibt es nicht mehr. Ob Ihr Betrieb zum Produzierenden Gewerbe zählt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder dem Hauptzollamt.
Beispiel aus der Praxis: Metallverarbeitung mit 34 % weniger Energiekosten
Ein Metallverarbeiter aus Bayern senkte seine Energiekosten um 34 %.
Das sind rund 280.000 € über die Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Verglichen haben wir mit den Kosten des Vorjahres bei gleichem Verbrauch. Er hat 180 Mitarbeiter und drei Standorte. Jeder Standort hatte vorher einen eigenen Vertrag zu eigenen Bedingungen. Die Netzentgelte waren nicht optimiert.
-
Wir haben alle Verträge und Verbrauchsdaten der drei Standorte ausgewertet.
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Wir haben die Lieferstellen gebündelt und bei 12 Versorgern Angebote eingeholt.
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Wir haben die Netzentgelte über Lastmanagement gesenkt.
-
Seitdem hat das Unternehmen einen Vertragspartner statt drei.
Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %. Den Fall mit 34 % zeigt die Fallstudie Metallverarbeitung. Ihr Ergebnis hängt von Altvertrag, Lastgang und Zeitpunkt des Wechsels ab.
Was kostet die Beratung?
Für Einkauf und Netzentgelte zahlen Sie nur bei Ersparnis.
Leistungen unserer Partner kosten einen Festpreis nach Angebot.
-
Energieeinkauf:
Sie zahlen uns nichts zusätzlich.
Uns vergütet der Versorger.
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Netzentgelte:
Wir vergleichen Ihre Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch.
Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Mit jeder Rechnung erhalten Sie die Berechnung: Vorjahr, neue Abrechnung, Ersparnis und unser Anteil.
-
Audit, ISO 50001, Transformationspläne und Förderanträge:
Festpreis im Angebot des Partners.
Unsere Koordination kostet Sie nichts.
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Alle Kosten stehen vor dem Auftrag im schriftlichen Angebot.
Bei Partnerleistungen kommt das Angebot vom Partner.
Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.
Häufige Fragen
Ab welchem Verbrauch lohnt sich eine Energieberatung für Industriebetriebe?
Eine feste Untergrenze gibt es nicht. Die Prüfung lohnt sich, wenn Ihre Leistung in Viertelstunden gemessen wird. Über 100.000 kWh im Jahr misst der Messstellenbetreiber, soweit erforderlich, viertelstündig (§ 55 Abs. 1 MsbG). Er betreibt Ihren Zähler. Weitere Anzeichen sind mehrere Standorte, Schichtbetrieb und alte Verträge.
Wie senkt Lastmanagement die Netzentgelte?
Lastmanagement senkt Ihre höchste Viertelstunde im Jahr. Der Leistungspreis wird mit diesem Wert multipliziert. Beim Jahresleistungspreis spart jedes Kilowatt weniger daher den Leistungspreis für ein ganzes Jahr. Bei N-ERGIE Netz sind das in Mittelspannung 171,33 € je kW.
Muss mein Unternehmen ein Energieaudit machen?
Ja, wenn es kein KMU ist. Das gilt bei 250 oder mehr Beschäftigten oder bei mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Ein System nach ISO 50001 oder EMAS befreit Sie, bei höchstens 500.000 kWh im Jahr genügt eine Erklärung an das BAFA. Die geplante Schwelle von 2,77 GWh ist noch nicht in Kraft.
Unterstützen Sie bei Transformationsplänen und Dekarbonisierung?
Ja, über zertifizierte Partner. Ein Transformationsplan zeigt, wie Ihr Betrieb bis zur Treibhausgasneutralität kommt. Die EEW fördert ihn in Modul 5, der Antrag läuft über den Projektträger VDI/VDE-IT. Wir koordinieren den Partner und bleiben Ihr Ansprechpartner.
Welche Einsparung ist in der Industrie realistisch?
Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %. Die 34 % erreichte ein Metallverarbeiter mit drei Standorten. Ihre eigene Zahl kennen Sie nach der Erstanalyse Ihrer Rechnungen und Ihres Lastgangs.
Muss ich in neue Anlagen investieren?
Nein. Zuerst sparen Sie dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Verträgen, Netzentgelten und Steuern. Ob sich Technik wie Wärmerückgewinnung zusätzlich lohnt, klären wir mit Ihnen. Sie entscheiden selbst.
Gibt es kostenlose Erstberatungen für Unternehmen?
Ja. Die IHK Schleswig-Holstein bietet zum Beispiel eine kostenlose Energieerstberatung an. Fragen Sie bei Ihrer IHK nach dem Angebot vor Ort. Bei uns sind die Erstanalyse für Einkauf und Netzentgelte und das Erstgespräch zu Audit und Förderung kostenlos.
Bekommen große Unternehmen Förderung?
Ja, aber nicht aus allen Programmen. EEW Modul 2, Modul 3, Modul 4 Premium und Modul 5 stehen allen Unternehmen offen. EEW Modul 1 und Modul 4 Basis gibt es nur für KMU. Ein gefördertes Energieaudit erhalten Nicht-KMU nur bis 500.000 kWh Verbrauch.
Quellen (Stand Oktober 2026) 30
- Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht Energie 2025, Tab. 35 (Industrie 24 GWh, 4,28 von 19,09 ct/kWh), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Preise und Abschläge (Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten 2026, 6,5 Mrd. €), abgerufen am 09.10.2026
- § 17 und § 19 StromNEV, abgerufen am 09.10.2026
- § 55 Abs. 1 MsbG (Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, viertelstündige Lastgangmessung über 100.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, FAQ zur Festlegung BK4-13-739 (Frage 2, Anzeige bis 30.09.), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Kurzinfo Vorläufiger Meinungsstand AgNes vom 27.05.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (Festlegungsentwurf, Erlass Ende 2026, StromNEV bis 31.12.2028, Übergangsregeln für atypische Netznutzung und Bandlast), abgerufen am 09.10.2026
- N-ERGIE Netz GmbH, Preisblätter Strom gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Netz Leipzig, Preisblatt NNE Strom 2026, abgerufen am 09.10.2026
- Stromnetz Berlin, Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026
- § 1 EDL-G , § 8 EDL-G, https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/__8.html , § 12 EDL-G, https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/__12.html , § 8c EDL-G, https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/__8c.html , abgerufen am 09.10.2026
- § 8 und § 9 EnEfG und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 09.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026 , und Textarchiv erste Lesung 24.09.2026, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energieeffizienzrichtlinie-1211306 , abgerufen am 09.10.2026
- Umweltbundesamt, Energiemanagementsysteme nach ISO 50005, abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 1 Querschnittstechnologien, abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Übersicht mit Modulen 1 bis 6, abgerufen am 09.10.2026
- KfW, Übersicht Programm 295 (Modul 5: Antragsberechtigung aller Unternehmensgrößen), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 4 Basisförderung (nur KMU, 15/10 %, ab 10.000 €, mindestens 15 % Endenergie), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Merkblatt EEW, Version 7.4, in Kraft seit 22.04.2026, Nr. 2.2 (Wärmepumpen in Modul 2: Wärme überwiegend aus erneuerbaren Quellen), Nr. 2.4.1 (17 Kategorien der Basisförderung), Nr. 2.4.2 (Quoten auf Mehr- und Gesamtkosten, Dekarbonisierungsbonus für außerbetriebliche Abwärmenutzung, Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, Wasserstoff), Nr. 2.7 a (Ausschluss von Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus, abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Pressemitteilung 02/2024 zur EEW-Novelle (20 Mio. €), abgerufen am 08.10.2026
- BAFA, EBN Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 09.10.2026
- Richtlinie EBN, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 4, 6.2.1, 8.1, abgerufen am 09.10.2026
- § 9b StromStG, abgerufen am 09.10.2026
- § 9a StromStG, abgerufen am 09.10.2026
- § 10 StromStG (weggefallen), abgerufen am 09.10.2026
- § 17b StromStV (Antragsfrist, elektronisch ab 2025), abgerufen am 09.10.2026
- Zoll, Steuerentlastung nach § 9b StromStG (Antrag online, Frist 31. Dezember des Folgejahres), abgerufen am 09.10.2026
- § 54 EnergieStG , und § 2 Abs. 3 EnergieStG, https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__2.html , abgerufen am 09.10.2026
- IHK Schleswig-Holstein, Energieeffizienz in Unternehmen (kostenlose Energieerstberatung), abgerufen am 09.10.2026
Ihr nächster Schritt
So starten Sie
Senden Sie uns Ihre letzten Rechnungen für Strom und Gas und, wenn vorhanden, Ihren Lastgang.
- Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
- Wir prüfen Einkauf und Netzentgelte und melden uns innerhalb von 24 Stunden.
- Zu Audit, ISO 50001 und Förderung klären wir Ihre Fragen im kostenlosen Erstgespräch.
- Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
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