Energieberatung für Hotel und Gastronomie: Betriebskosten senken ohne Komfortverlust
Weniger Energiekosten im Hotel. Ohne Komfortverlust.
Bei der Energieberatung im Hotel geben Sie die Arbeit an uns ab und sparen Zeit und Geld. Wir beginnen beim Energieeinkauf ohne Investition. So hat eine Hotelkette mit 12 Häusern 22 % ihrer Energiekosten gespart. Für Küche, Kühlung und Spa holen wir zertifizierte Partner dazu, und wir zeigen Ihnen die passende Förderung von BAFA und KfW.
Diese Seite ist für Hotels, Restaurants, Kantinenbetreiber und Gastronomieketten.
Sie richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer und kaufmännische Leiter. Wir senken Energiekosten. Eine Gastronomie-Beratung zu Wareneinsatz, Speisekarte oder Personal bieten wir nicht an.
Ihr nächster Schritt: Lassen Sie zunächst Ihre Strom- und Gasverträge prüfen. RWB begleitet den Energieeinkauf; für technische Beratung, Audit und Förderanträge kommen geprüfte Partner hinzu. Energieeinkauf kostet Sie nichts zusätzlich, Partnerleistungen einen Festpreis nach Angebot. Für die Anfrage genügen Unternehmensname und Kontaktdaten; eine Jahresabrechnung hilft bei der Prüfung. Einzelheiten stehen auf unserer Preisseite.
Was leistet eine Energieberatung im Hotel?
Eine Energieberatung im Hotel senkt Ihre Kosten für Strom, Gas und Wärme.
Das geschieht an drei Stellen. Sie zahlen weniger je Kilowattstunde, weniger für das Stromnetz und verbrauchen weniger.
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Verträge optimieren und Betreuung abgeben
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Ihren Strom- und Gasverträgen und bei den Kosten für das Stromnetz.
Ob Förderung oder eigene Anlagen dazukommen, entscheiden Sie selbst.
Dafür haben Sie einen festen Ansprechpartner. Er passt Ihre Strategie laufend an und wechselt Tarif oder Lieferant, wenn es sich für Sie lohnt. Sie müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln und warten in keiner Warteschleife.
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Technik und Förderung über geprüfte Partner
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung übernehmen zertifizierte Partner, die wir geprüft und ausgewählt haben.
Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner, wir koordinieren. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite. Was zur Beratung für Technik und Gebäude gehört, steht unter Energieberatung für Gebäude und Anlagen.
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Belegte Einsparungen aus Kundenprojekten
Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %.
Den Fall mit 34 % zeigt die Fallstudie Metallverarbeitung.
Wo Hotels und Gastronomie Energie verbrauchen
Hotels und Gastronomie verbrauchen Energie in Küche, Kälte, Lüftung, Spa, Pool und Warmwasser.
Ein Hotel braucht rund um die Uhr Energie, denn Rezeption, Kühlung, Notbeleuchtung und Lüftung laufen auch nachts. Dazu kommen Spitzen beim Frühstück, beim Abendservice und in der Wäscherei.
Beim Verbrauch gehen Sie in drei Schritten vor. Zuerst schalten Sie ab, was ohne Nutzen läuft. Dann senken Sie den Verbrauch der Anlagen, die laufen müssen. Zuletzt prüfen Sie eigene Erzeugung, zum Beispiel Photovoltaik oder Wärmepumpe. Die dritte Spalte der Tabelle zeigt, wo Sie sparen, ohne etwas zu kaufen. Ob Sie in neue Technik investieren, entscheiden Sie selbst.
| Bereich | Große Verbraucher | Maßnahme ohne Investition | Maßnahme mit Investition |
|---|---|---|---|
| Küche | Kombidämpfer, Herde, Fritteusen, Spülmaschine, Abluft | Geräte nach Einsatzplan einschalten, Abluft nach Kochbetrieb regeln | Induktion, sparsame Großküchengeräte, Wärmerückgewinnung aus der Abluft |
| Kälte | Kühlräume, Tiefkühlung, Getränkekühlung | Türen geschlossen halten, Dichtungen prüfen, Wärmetauscher der Kälteanlage (Verflüssiger) frei und sauber halten | neue Kälteanlage, Abwärme der Kälte für Warmwasser nutzen |
| Lüftung und Klima | Tagungsräume, Restaurant, Zimmer | Laufzeiten mit dem Belegungsplan abgleichen, Filter reinigen | Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Regelung nach Luftqualität |
| Spa, Pool, Warmwasser | Beckenheizung, Sauna, Duschen | Becken nachts abdecken, Saunazeiten an die Nutzung anpassen | Poolabdeckung, Wärmepumpe, Solarthermie |
| Zimmer und Flure | Heizung, Klima, Licht | Heizung und Klima bei leeren Zimmern absenken | Schlüsselkartenschalter, Fensterkontakte, LED mit Präsenzmeldern |
| Gebäudehülle | Fenster, Dach, Fassade | Undichte Fenster und Türen nachstellen | Dämmung, neue Fenster |
Welche Maßnahme sich in Ihrem Haus rechnet, zeigt ein Energieaudit. Der Auditor misst und rechnet jede Maßnahme mit Kosten und Amortisation durch. Amortisation ist die Zeit, bis die Ersparnis die Investition bezahlt hat. Das Energieaudit nach DIN EN 16247 übernimmt einer unserer zertifizierten Partner.
Klimaanlagen für Zimmer und Tagungsräume
Für eine neue Klimaanlage in Zimmern oder Tagungsräumen holen wir Angebote mehrerer geprüfter Fachbetriebe ein, mehr dazu unter Klimaanlagen für Gewerbe. Der Fachbetrieb, der baut, vergütet uns, für Sie ist die Beratung kostenlos. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb.
Hotelküche: Kosten senken im laufenden Betrieb
In der Hotelküche senken Sie die Energiekosten zuerst über die Bedienung der Geräte.
Das kostet nichts und wirkt ab dem nächsten Service. Diese Punkte kann Ihr Küchenchef selbst prüfen:
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Kombidämpfer, Grillplatten und Fritteusen erst kurz vor dem Einsatz einschalten.
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Nach dem Service Geräte ganz ausschalten, nicht im Bereitschaftsbetrieb lassen.
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Töpfe mit Deckel kochen und die Topfgröße an die Kochzone anpassen.
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Die Abzugshaube in der Stufe laufen lassen, die der Kochbetrieb gerade braucht.
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Für jede Ware die richtige Kühltemperatur einstellen.
Zu kalt kostet Strom, zu warm verletzt Hygieneregeln.
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Türen von Kühlräumen nicht offen stehen lassen.
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Lüftungsfilter nach Plan reinigen.
Saubere Filter brauchen weniger Strom.
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Die Spülmaschine nur voll beladen starten.
Bei neuen Geräten zählen Kaufpreis und Verbrauch über die ganze Nutzungsdauer. Lassen Sie sich von Herstellern den Verbrauch je Betriebsstunde nennen und vergleichen Sie ihn.
Energieeinkauf im Hotel: Lieferstellen bündeln, Verträge optimieren
Beim Energieeinkauf sparen Sie ohne Investition und ohne Eingriff in den Hotelbetrieb.
Wir holen die Angebote ein, vergleichen sie und betreuen Ihre Verträge bis zum Ende der Laufzeit. Uns bezahlt der Versorger, Sie zahlen uns nichts zusätzlich.
Hat in Ihrer Hotelgruppe jedes Haus einen eigenen Vertrag mit eigener Laufzeit, holen wir für alle Lieferstellen gemeinsam Angebote ein. Das ist die Lieferstellenbündelung. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht. Eine Einkaufsgemeinschaft mehrerer Firmen organisieren wir nicht.
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So läuft der Energieeinkauf in vier Schritten:
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Wir erfassen alle Verträge, Lieferstellen, Verbräuche und Kündigungsfristen.
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Wir prüfen Ihren Lastgang und wählen mit Ihnen den Tarif, zum Beispiel einen Festpreis.
Der Lastgang ist die Kurve Ihres Stromverbrauchs in Viertelstunden über das ganze Jahr.
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Wir holen gebündelt Angebote mehrerer Versorger ein.
Sie entscheiden, welchen Vertrag Sie unterschreiben.
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Wir gleichen jede Abrechnung mit dem Vertrag ab.
Wir führen die Fristen zu Ihren Energieverträgen und melden uns, bevor sie ablaufen.
Hotelkette: zwölf Standorte gemeinsam einkaufen
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Hotelkette in Norddeutschland hatte für jedes ihrer 12 Hotels einen eigenen Energievertrag. Wir haben alle Lieferstellen gebündelt und die Laufzeiten auf einen Stichtag gebracht. Die Energiekosten sanken um 22 %, das sind rund 145.000 € im Jahr. Das Projekt dauerte sechs Monate. Alle Details stehen im Fallbeispiel Hotelkette: 12 Standorte gebündelt.
Wie wir Angebote einholen und welche Tarife es gibt, steht unter Energieeinkauf und Vertragsoptimierung.
Netzentgelte: Lastspitzen aus Küche, Wäscherei und Spa
Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.
Über 100.000 kWh Strom im Jahr misst der Messstellenbetreiber, soweit erforderlich, Ihre Leistung in jeder Viertelstunde (§ 55 Abs. 1 MsbG). Dann zahlen Sie einen Leistungspreis. Er ist der Teil der Netzentgelte, der sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr richtet.
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Im Hotel entsteht diese Spitze, wenn Küche, Wäscherei, Saunen und Kälteanlagen gleichzeitig laufen.
Wer diese Lasten zeitlich verteilt, senkt die Spitze. Eine Steuerung kann dabei Geräte für wenige Minuten zurückschalten.
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Wir lesen Ihren Lastgang aus und zeigen, wann und warum die Spitze entsteht.
Bei der Netzentgeltoptimierung vergleichen wir Ihre Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts.
Pflichten und Förderung für Hotelbetriebe
Ob Sie ein Energieaudit brauchen und welche Förderung Sie erhalten, hängt von drei Dingen ab.
Das sind Unternehmensgröße, Eigentum am Gebäude und Art der Maßnahme. Ein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) hat weniger als 250 Beschäftigte. Dazu kommt ein Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme bis 43 Mio. €. Bei Hotelketten zählen verbundene Unternehmen mit. Gehört ein Haus zu einer Gruppe über diesen Grenzen, ist es kein KMU.
| Thema | Gilt für | Kern | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Energieaudit-Pflicht (§ 8 EDL-G) | Unternehmen, die kein KMU sind | Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mindestens alle vier Jahre | Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtverbrauch im Jahr genügt statt des Audits eine Online-Erklärung an das BAFA nach § 8c EDL-G. Eine geplante Gesetzesänderung mit neuer Schwelle von 2,77 GWh ist Stand Oktober 2026 nur ein Regierungsentwurf. |
| Geförderte Energieberatung, Modul 1: Energieaudit | KMU, Nicht-KMU bis 500.000 kWh, auch Mieter und Pächter | 50 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 € (600 € bei Energiekosten bis 10.000 € im Jahr) | Antrag vor dem Vertrag mit dem Berater. Auditpflichtige Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Die Förderrichtlinie endet am 31.12.2026. |
| Geförderte Energieberatung, Modul 2: Nichtwohngebäude | Eigentümer des Gebäudes (KMU oder Nicht-KMU bis 500.000 kWh), Bauantrag mindestens zehn Jahre her | 50 % des Honorars, höchstens 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (200 bis 500 m²) oder 4.000 € (über 500 m²) | Antrag vor dem Vertrag. Die Förderrichtlinie endet am 31.12.2026. |
| EEW Modul 1: Querschnittstechnologien (EEW ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) | nur KMU | 25 % (kleine) oder 20 % (mittlere Unternehmen) der Investition, mindestens 2.000 € je Maßnahme, höchstens 200.000 € Zuschuss für zusammenhängende Maßnahmen | Motoren, Pumpen und Ventilatoren nur als Ersatz bestehender Anlagen. Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung im eigenen Betrieb. Keine Beleuchtung. |
| Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | Nichtwohngebäude, Bedingungen je Programm | Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle und Anlagentechnik 15 %, Wärmepumpe 30 % | Innenbeleuchtung nur bei Sanierung zum Effizienzgebäude, nicht als Einzelmaßnahme. Der Satz für Wärmepumpen sinkt voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 % plus einen möglichen Bonus. |
| Stromsteuer-Entlastung (§ 9b StromStG) | Produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft | 20 €/MWh Entlastung | Hotels und Gaststätten gehören nicht zum Produzierenden Gewerbe nach § 2 Nr. 3 StromStG. |
Bei der geförderten Energieberatung und der EEW muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird. Bei der EEW gilt schon die Unterschrift unter einen Liefer- oder Leistungsvertrag als Beginn der Maßnahme. Nach dem Antrag ist ein solcher Vertrag nur mit einer Bedingung erlaubt, die an den Förderbescheid geknüpft ist. Die Förderfristen behält unser Partner im Blick.
Bei einer Wärmerückgewinnung aus der Küchenabluft hängt die Förderung von der Zuordnung der Anlage ab. Anlagen, die unter das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), früher GEG, fallen, fördert die EEW nicht. Das klären wir, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Einzelheiten zur Auditpflicht stehen unter Energieaudit-Pflicht. Welche Programme für Ihr Vorhaben offen sind, zeigt die Fördermittelberatung für Unternehmen.
Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter Partner, der in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Den Antrag stellt unser Partner.
Leistungen für Hotellerie und Gastronomie
Unser Konzept hat drei Stufen.
Sie entscheiden bei jeder Stufe selbst.
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Ohne Investition:
Energieeinkauf und Lieferstellenbündelung für alle Häuser, dazu die Prüfung Ihrer Netzentgelte und Lastspitzen.
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Mit Förderung:
Orientierung zu BAFA, KfW und Landesprogrammen.
Energieaudit und geförderte Energieberatung übernehmen unsere Partner.
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Mit eigener Anlage:
Angebote geprüfter Fachbetriebe, zum Beispiel für die Klimaanlage.
Wollen Sie eine Anlage nicht selbst kaufen, vermitteln wir Contracting.
Für alles haben Sie einen festen Ansprechpartner statt mehrerer Anbieter.
Häufige Fragen
Was kostet eine Energieberatung für Hotelbetriebe?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, bei den Netzentgelten 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts. Energieaudit und geförderte Energieberatung kosten einen Festpreis nach Angebot unseres Partners, bei Berechtigung trägt das BAFA bis zu 50 %. Unsere Koordination kostet Sie nichts.
Welche Einsparungen sind im Hotel realistisch?
Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten. Eine Hotelkette mit 12 Häusern hat durch gebündelten Energieeinkauf 22 % gespart. Was bei Ihnen möglich ist, hängt von Ihren Verträgen, Ihrem Lastgang und dem Zustand der Technik ab. Ihre eigene Zahl nennen wir nach der Erstanalyse Ihrer Rechnungen.
Unser Hotel ist gepachtet. Welche Förderung ist möglich?
Das Energieaudit nach Modul 1 der BAFA-Energieberatung können auch Mieter und Pächter beantragen. Die Gebäudeberatung nach Modul 2 erhält nur der Eigentümer des Gebäudes. Klären Sie vor Investitionen in Hülle und Heizung mit dem Eigentümer, wer zahlt und wer den Antrag stellt.
Ab wann ist ein Energieaudit für Hotels Pflicht?
Die Pflicht trifft Unternehmen, die kein KMU sind. Das sind Firmen mit 250 oder mehr Beschäftigten oder mit mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Bei Hotelketten zählen verbundene Unternehmen mit. Das Audit ist mindestens alle vier Jahre fällig. Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtverbrauch im Jahr genügt eine Online-Erklärung an das BAFA.
Lohnt sich Wärmerückgewinnung in der Gastronomie?
Wärmerückgewinnung nutzt die warme Küchenabluft, um frische Zuluft oder Wasser vorzuwärmen. Wie schnell sie sich bezahlt macht, hängt von Abluftmenge, Betriebsstunden und Gaspreis ab. Das rechnet der Auditor für Ihre Küche durch. Welche Förderung passt, klären wir, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
Ich habe nur ein Restaurant. Lohnt sich ein Wechsel über Sie?
Das zeigt die Erstanalyse Ihrer Rechnung, sie ist kostenlos und unverbindlich. Wir holen auch für einzelne Betriebe Angebote ein. Sie zahlen uns auch dann nichts zusätzlich. Mehrere Firmen bündeln wir nicht zu einer Einkaufsgemeinschaft.
Contracting oder selbst investieren?
Beim Contracting plant, finanziert und betreibt ein Dienstleister die Anlage, zum Beispiel eine Heizung. Sie zahlen dafür über die Vertragslaufzeit einen Preis für die gelieferte Wärme oder den Betrieb. Das schont Ihr Kapital, bindet Sie aber lange. Wir vergleichen beide Wege mit Ihren Zahlen. Für die Vermittlung erhalten wir eine Vergütung vom Contracting-Anbieter. Sie zahlen uns nichts zusätzlich. Den Vertrag schließen Sie mit dem Contracting-Anbieter. Mit uns brauchen Sie keinen eigenen Vertrag.
Gibt es für Hotels eine Entlastung bei der Stromsteuer?
Nein, die Entlastung nach § 9b StromStG gilt für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Hotels und Gaststätten gehören nicht dazu. Senken lassen sich bei Ihnen Energiepreis, Netzentgelte und Verbrauch.
Quellen (Stand Oktober 2026) 12
- BAFA, Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit (Antragsberechtigte, Mieter und Pächter förderfähig, 50 %, 3.000 €/600 €, Antrag vor Vorhabenbeginn), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 (Gebäude im Eigentum des Antragstellers, 850/2.500/4.000 €, Antrag vor Vorhabenbeginn), abgerufen am 09.10.2026
- Richtlinie Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 4 und 8.1 (auditpflichtige Unternehmen nicht antragsberechtigt; Ende 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 1 Querschnittstechnologien (nur KMU, 25/20 %, Technologieliste, Ersatz, 2.000 €, 200.000 €), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Merkblatt EEW, Version 7.4 (Stand 22.04.2026), Nr. 3.3 (Beginn mit Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags) und Ausschluss von Anlagen im Anwendungsbereich des GEG, heute GModG, abgerufen am 09.10.2026
- § 8 EDL-G (Abs. 1 Nicht-KMU, alle vier Jahre; Abs. 4 bis 500.000 kWh) , abgerufen am 09.10.2026; § 8c Abs. 1 EDL-G (Online-Erklärung an das BAFA), https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/__8c.html , abgerufen am 09.10.2026; Drucksache 21/8027 (Regierungsentwurf, 16.09.2026), https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108027.pdf , abgerufen am 09.10.2026
- KMU-Definition: BAFA Modul 1 (weniger als 250 Personen und Umsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €), Empfehlung 2003/361/EG
- Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, in Kraft mit Wirkung vom 21.07.2026, Nr. 8.4.1 und 8.4.6; , abgerufen am 09.10.2026; KfW-Infoblatt BEG förderfähige Maßnahmen V11.0 (09/2026), Nr. 3.8 und 9.4 (Innenbeleuchtung nur BEG NWG), https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_F%C3%B6rderf%C3%A4hige_Ma%C3%9Fnahmen.pdf , abgerufen am 09.10.2026
- § 2 Nr. 3 StromStG (Produzierendes Gewerbe: Abschnitte C, D, E, F der WZ 2003) , abgerufen am 09.10.2026; § 9b StromStG, https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html , abgerufen am 09.10.2026
- § 55 Abs. 1 MsbG (Messung bei Letztverbrauchern über 100.000 kWh: Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, viertelstündige Lastgangmessung), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht Energie 2025 (registrierende Leistungsmessung ab 100 MWh), abgerufen am 09.10.2026
- RWB Consulting, Referenz Hotelkette (12 Hotels, Norddeutschland, 22 %, 145.000 €/Jahr, 6 Monate), abgerufen am 08.10.2026
Ihr nächster Schritt
So starten Sie
Senden Sie uns Ihre letzte Strom- und Gasrechnung.
- Haben Sie mehrere Häuser, genügt eine Liste mit Lieferstellen und Vertragsenden.
- Wir prüfen kostenlos, wo Sie ohne Investition sparen, und melden uns zu Ihrer Anfrage.
- Sie erhalten die Auswertung Ihrer Unterlagen und auf Wunsch ein schriftliches Angebot.
- Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
- Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst.