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Ihre Unternehmensdaten

Geben Sie Branche, Fläche und Jahresverbrauch ein. Der Rechner zeigt Ihren Verbrauch je Quadratmeter für Strom und Gas. Daneben stehen der passende Vergleichswert und der Abstand in Prozent. Die Seite ist für Unternehmen gedacht, nicht für Privathaushalte.

Nur Bruttogeschossfläche bekannt? Wert mal 0,85

Lüftungsanlage vorhanden
Elektrische Kühlung vorhanden
Gasverbrauch angeben in

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Was ist eine Verbrauchs­analyse im Gewerbe?

Eine Verbrauchsanalyse setzt Ihren Energieverbrauch ins Verhältnis zu einer Bezugsgröße. Die Bezugsgröße ist das, was den Verbrauch bestimmt. Im Büro ist das die Fläche, in der Produktion die Menge, die Sie herstellen. Daraus ergibt sich eine Kennzahl, zum Beispiel kWh je m² und Jahr.

Diese Kennzahl können Sie mit dem eigenen Vorjahr, mit einem anderen Standort oder mit einem Vergleichswert für Ihre Gebäudeart vergleichen. Der Vergleich zeigt, ob ein Wert auffällt. Wer seinen Energieverbrauch analysieren will, wählt deshalb zuerst die passende Bezugsgröße.

Der Rechner auf dieser Seite arbeitet mit Jahreswerten. Das ist der erste Schritt. Der zweite Schritt ist der Lastgang, also Ihr Verbrauch in Viertelstunden. Er zeigt, wann Sie Energie brauchen und wo Spitzen entstehen.

Benchmarking: Energiekosten und Verbrauch im Branchenvergleich

Beim Benchmarking vergleichen Sie Ihre Kennzahl mit einem Vergleichswert. Ihre Energiekosten ergeben sich aus Verbrauch mal Preis. Prüfen Sie beides deshalb getrennt. Der Rechner vergleicht den Verbrauch je m². Den Preis je kWh prüfen Sie mit Ihrem Vertrag und der Checkliste Energieabrechnung prüfen.

Als Vergleich nutzen wir die amtlichen Vergleichswerte für Nichtwohngebäude. Das sind Gebäude, die nicht überwiegend zum Wohnen dienen. Das Bundeswirtschaftsministerium und das damals für Bau zuständige Bundesinnenministerium haben die Werte am 15.04.2021 bekannt gemacht (BAnz AT 03.05.2021 B1). Sie stehen in Energieverbrauchsausweisen für Nichtwohngebäude (§ 85 Abs. 3 Nr. 6 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz). Nach dem GModG-Infoportal des Bundes dürfen die bisherigen Bekanntmachungen grundsätzlich weiter angewendet werden, bis neue im Bundesanzeiger erscheinen.

Die Werte für Heizung entsprechen laut Bekanntmachung einem guten Standard für einen Altbau. Die Werte für Arbeitsgeräte wie Computer und Drucker bilden einen sparsamen Einsatz ab. Liegt Ihr Wert darüber, ist das ein Anlass zur Prüfung, kein Urteil über Ihren Betrieb.

Ihre Branche im RechnerGebäudekategorie der Bekanntmachung (Nr.)Strom ohne KühlungStrom mit elektrischer KühlungWärme bei 5.000 m²
Büro und Verwaltung Bürogebäude (7) 20,4 25,5 57,1
Einzelhandel Verkaufsstätten, allgemein (45) 28,8 33,4 55,5
Hotel Hotels, Pensionen (36) 24,5 30,9 140,3
Gastronomie Gaststätten (38) 58,6 65,7 156,8
Logistik und Lager Gebäude für Lagerung (44) 38,1 40,8 57,4
Produktion Gewerbliche und industrielle Gebäude, allgemein (40) 23,9 25,2 51,3

Alle Werte in kWh je m² Energiebezugsfläche und Jahr. Die Energiebezugsfläche ist die Summe aller beheizten und gekühlten Nettogrundflächen, also der Bodenflächen zwischen den Wänden. Wir haben die Werte aus den Teilwerten der Bekanntmachung (Anlage 1, Tabelle 1) zusammengezählt. So lesen Sie die Spalten:

  • Strom ohne Kühlung umfasst Lüftung, eingebaute Beleuchtung und Arbeitsgeräte.

    Ohne Lüftungsanlage fällt der Anteil für Lüftung weg.

  • Strom mit elektrischer Kühlung enthält zusätzlich die Kälteerzeugung und den Strom für Pumpen und Rückkühlung.
  • Wärme umfasst Heizung und zentrale Warmwasserbereitung.

    Der Heizanteil gilt für 5.000 m² Fläche.

  • Kleinere Gebäude haben einen höheren Heizanteil.

    Bis 500 m² multiplizieren Sie ihn mit dem Faktor 1,46.

  • Für Märkte und Läden mit viel Lebensmittelkühlung nennt die Bekanntmachung eigene, höhere Stromwerte.

Bei Produktion und Lager gelten die Werte nur für das Gebäude. Maschinen, Prozesswärme (Wärme für die Herstellung) und Kühlhäuser sind nicht enthalten. Der Rechner gibt für diese beiden Branchen deshalb keine Einstufung aus.

So lesen Sie Ihr Ergebnis

Der Rechner zeigt, wie weit Ihr Wert über oder unter dem Vergleichswert liegt. Das Beispiel mit erfundenen Zahlen zeigt den Rechenweg.

SchrittBeispiel Büro mit Klimaanlage
Energiebezugsfläche 1.200 m²
Stromverbrauch im Jahr 48.000 kWh
Ihr Wert 48.000 kWh geteilt durch 1.200 m² = 40,0 kWh je m²
Vergleichswert Strom mit Kühlung 25,5 kWh je m²
Abstand 14,5 kWh je m², das sind 57 % über dem Vergleichswert
Rechnerische Differenz 14,5 kWh je m² mal 1.200 m² = 17.400 kWh im Jahr

Die rechnerische Differenz ist kein Einsparversprechen. Sie zeigt nur, wie groß der Abstand in kWh ist. Wie viel Sie davon einsparen können, zeigt eine Untersuchung vor Ort. Was eine Maßnahme in Euro bringt, schätzen Sie mit dem Rechner Einsparpotenzial berechnen.

Liegt Ihr Wert über dem Vergleichswert, prüfen Sie zuerst die Eingaben. Stimmt die Fläche? Steckt im Stromzähler auch ein Serverraum, eine Werkstatt oder eine Ladesäule? Steckt im Gas auch Prozesswärme oder eine Großküche? Stimmen die Daten, schauen Sie sich Anlagen und Betriebszeiten an.

Verbrauchs­analyse Gas: Kubikmeter in kWh umrechnen

Ihr Gaszähler misst Kubikmeter, Ihre Rechnung nennt Kilowattstunden. Für die Verbrauchsanalyse Gas brauchen Sie den Wert in kWh. Steht er auf der Jahresabrechnung, nehmen Sie diesen Wert. Haben Sie nur Zählerstände, rechnen Sie selbst um.

Die Formel lautet: Gasmenge in kWh = Gasmenge in m³ × Zustandszahl × Brennwert. So rechnen Netzbetreiber nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685.

  • Die Zustandszahl rechnet das Gasvolumen im Zähler auf einen Normzustand um.

    Sie hängt von Druck, Temperatur und Höhe des Standorts ab.

  • Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in einem Kubikmeter Gas steckt.

    Die vorgelagerten Netzbetreiber messen ihn täglich. Daraus entsteht der Abrechnungsbrennwert.

  • Beide Werte stehen auf Ihrer Gasrechnung.

Ein Beispiel mit erfundenen Werten: 12.000 m³ × 0,9500 × 11,200 kWh je m³ = 127.680 kWh. Nehmen Sie für Ihre Rechnung die Werte aus Ihrer eigenen Abrechnung.

Beim Vergleich mit den amtlichen Werten gibt es einen Unterschied. Ihre Gasrechnung nennt kWh nach dem Brennwert, die Bekanntmachung rechnet mit dem Heizwert. Der Heizwert heißt dort auch unterer Heizwert, der Brennwert oberer Heizwert. Ihr Wert aus der Rechnung fällt im Vergleich deshalb zu hoch aus. Den Umrechnungsfaktor nennt die DIN V 18599-1 in Tabelle B.1.

Verbrauchs­analyse Strom: vom Jahreswert zum Lastgang

Für die Verbrauchsanalyse Strom reicht als Einstieg der Jahresverbrauch aus Ihrer Abrechnung. Er zeigt, ob Sie im Vergleich auffallen. Er zeigt nicht, wann und wofür Sie den Strom brauchen. Dafür brauchen Sie den Lastgang.

Der Lastgang ist Ihr Stromverbrauch in Viertelstunden über das ganze Jahr. Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das Ihren Zähler betreibt. Bei einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh wird Ihr Strom, soweit erforderlich, in Viertelstunden gemessen (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG). Bis einschließlich 100.000 kWh gibt es Viertelstundenwerte, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut ist und die Werte vorliegen (Nr. 2). Das ist ein digitaler Stromzähler, der die Werte weitergibt.

Im Lastgang sehen Sie drei Dinge, die ein Jahreswert verdeckt:

  • Die Grundlast.

    Das ist der Verbrauch nachts und am Wochenende, wenn niemand arbeitet.

  • Die Spitzen.

    Das sind die Viertelstunden mit der höchsten Leistung, zum Beispiel beim Anfahren mehrerer Maschinen.

  • Die Betriebszeiten.

    Laufen Anlagen länger, als sie gebraucht werden, sehen Sie das an der Kurve.

Kilowatt (kW) und Kilowattstunde (kWh) sind zwei verschiedene Dinge. Kilowatt ist die Leistung in einem Moment. Kilowattstunde ist die Menge Energie über eine Zeit. Bei Leistungsmessung bestimmt die höchste Viertelstunde im Jahr einen Teil Ihrer Netzentgelte. Das sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Wie das funktioniert, erklärt der Eintrag Leistungspreis und Lastspitzen. Was sich mit dem Lastgang bei den Netzentgelten sparen lässt, prüfen wir in der Netzentgeltoptimierung.

Welche Kennzahl passt zu Ihrem Betrieb?

Die passende Kennzahl hängt davon ab, was in Ihrem Betrieb den Verbrauch bestimmt. Die Fläche passt für Gebäude, in denen geheizt, beleuchtet und gelüftet wird. Für Maschinen und Prozesse passt eine Menge besser.

BetriebsartBezugsgrößeBeispiel für die KennzahlWorauf Sie achten
Büro und Verwaltung Energiebezugsfläche kWh je m² und Jahr Serverräume und Kühlung getrennt betrachten
Einzelhandel Energiebezugsfläche kWh je m² und Jahr Kühlmöbel für Lebensmittel erhöhen den Stromwert
Hotel Fläche oder Übernachtungen kWh je m² oder je Übernachtung Der Vergleichswert für Warmwasser liegt über dem für Heizung
Gastronomie Fläche oder Gedecke kWh je m² oder je Gedeck Küchengeräte laufen über Strom oder Gas
Produktion Produktionsmenge kWh je Stück oder je Tonne Auslastung und Produktmix ändern den Wert
Logistik und Lager Fläche und Betriebsstunden kWh je m² oder je Betriebsstunde Kühllager getrennt vom Trockenlager betrachten

In der Produktion vergleichen Sie zuerst mit Ihrem eigenen Vorjahr bei gleicher Menge. Steigt der Verbrauch je Stück, obwohl sich das Produkt nicht geändert hat, lohnt eine genauere Prüfung.

Grenzen der Analyse mit Jahreswerten

Ein Jahreswert je m² ist eine erste Einordnung, kein Gutachten. Diese Punkte verändern den Wert:

  • Fläche.

    Gemeint ist die Energiebezugsfläche, also alle beheizten und gekühlten Nettogrundflächen. Kennen Sie nur die beheizte und gekühlte Bruttogeschossfläche, multiplizieren Sie diese mit 0,85.

  • Witterung.

    Nach einem kalten Winter brauchen Sie mehr Heizenergie. Für den Energieausweis wird der Heizanteil deshalb mit Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes je Postleitzahl bereinigt. Der Rechner macht das nicht.

  • Zeitraum.

    Für den Energieausweis gelten Abrechnungen aus mindestens 36 Monaten. Der Rechner nutzt ein Jahr.

  • Leerstand.

    Stehen Flächen länger leer, sinkt der Verbrauch je m². Die Bekanntmachung rechnet dafür Zuschläge ein, der Rechner nicht.

  • Mischnutzung.

    Hat ein Gebäude Büro, Lager und Werkstatt, passt eine einzelne Kategorie nicht genau. Die Bekanntmachung teilt den Vergleichswert dann nach Flächenanteilen auf.

  • Spitzen und Grundlast.

    Ein Jahreswert zeigt keine einzelnen Viertelstunden. Dafür brauchen Sie den Lastgang.

Wo finden Sie die Daten?

Alle Werte für den Rechner stehen in Unterlagen, die Sie schon haben. Nehmen Sie 12 zusammenhängende Monate.

AngabeWo Sie sie findenHinweis
Stromverbrauch in kWh Jahresabrechnung Strom oder Netznutzungsabrechnung Bei mehreren Zählern alle Zähler des Gebäudes addieren
Gasverbrauch in kWh Jahresabrechnung Gas Fehlt der kWh-Wert, aus m³ umrechnen
Zustandszahl und Brennwert Jahresabrechnung Gas Für die Umrechnung von m³ in kWh
Viertelstundenwerte Strom Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber Bei über 100.000 kWh im Jahr, soweit erforderlich; bis 100.000 kWh mit intelligentem Messsystem
Energiebezugsfläche Energieausweis, Bauunterlagen oder Mietvertrag Nur beheizte und gekühlte Nettogrundfläche

Datengrundlage und Stand

Die Vergleichswerte stammen aus einer Bekanntmachung vom 15.04.2021 (BAnz AT 03.05.2021 B1). Sie regelt Energieverbrauchswerte und Vergleichswerte im Bestand der Nichtwohngebäude. Wir haben Ihre Branche der Gebäudekategorie zugeordnet, die zur Hauptnutzung passt. So sieht es die Bekanntmachung vor. Die Rechenregel für Gas stammt aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 685, wie Netzbetreiber sie veröffentlichen. Stand der Prüfung: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie analysiere ich den Energieverbrauch meines Unternehmens?

Teilen Sie den Jahresverbrauch an Strom und Gas durch eine passende Bezugsgröße und vergleichen Sie das Ergebnis. Für Gebäude ist das die Energiebezugsfläche, für Produktion die hergestellte Menge. Danach prüfen Sie den Lastgang auf Grundlast und Spitzen. Zum Schluss gleichen Sie Rechnung und Vertrag ab.

Wie rechne ich Gas von Kubikmetern in kWh um?

Sie multiplizieren die Kubikmeter mit der Zustandszahl und dem Brennwert. Beide Werte stehen auf Ihrer Gasrechnung. Netzbetreiber rechnen so nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685.

Welche Fläche gebe ich ein?

Geben Sie die Energiebezugsfläche ein. Das ist die Summe aller beheizten und gekühlten Nettogrundflächen. Kennen Sie nur die beheizte und gekühlte Bruttogeschossfläche, nehmen Sie diese mal 0,85.

Welche Kennzahl nehme ich, wenn ich produziere?

Nehmen Sie den Verbrauch je hergestellter Einheit, zum Beispiel kWh je Stück oder je Tonne. Die Fläche sagt in der Produktion wenig, weil Maschinen und Prozesse den Verbrauch bestimmen. Vergleichen Sie diesen Wert mit Ihrem Vorjahr bei ähnlicher Auslastung.

Wie genau ist der Branchenvergleich?

Er ist eine erste Orientierung. Der Rechner nutzt einen Jahreswert ohne Witterungsbereinigung und eine Gebäudekategorie für den ganzen Betrieb. Die Werte für Heizung entsprechen einem guten Standard für einen Altbau, die für Arbeitsgeräte einem sparsamen Einsatz.

Woher bekomme ich meinen Lastgang?

Ihren Lastgang erhalten Sie beim Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber. Bei mehr als 100.000 kWh Strom im Jahr wird, soweit erforderlich, in Viertelstunden gemessen. Haben Sie ein intelligentes Messsystem, gibt es die Werte auch bei kleinerem Verbrauch, sobald sie vorliegen.

Muss mein Unternehmen ein Energieaudit machen?

Das hängt von der Größe Ihres Unternehmens und von Ihrem Energieverbrauch ab, nicht von der Branche. Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung des Energieverbrauchs. Schwellen und Fristen stehen auf der Seite Energieaudit-Pflicht. Die Verbrauchsanalyse ersetzt kein Energieaudit.

Ihr nächster Schritt

Was tun, wenn Ihr Verbrauch über dem Vergleichswert liegt?

Liegt Ihr Wert über dem Vergleichswert, geben Sie die Auswertung an uns ab und sparen Zeit und Geld.

  • Wir prüfen Ihre Abrechnungen, Lastspitzen, Vertrag und Netzentgelte.
  • Senden Sie uns dazu Ihre Jahresabrechnungen für Strom und Gas.
  • Haben Sie einen Lastgang, schicken Sie die Viertelstundenwerte der letzten 12 Monate mit.
  • Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Ihre Auswertung erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie und passt Ihre Strategie laufend an. Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen: bei Strom- und Gasverträgen und bei den Netzentgelten. Dafür gilt No-Save-No-Fee, ohne Ersparnis zahlen Sie also nichts. Ob sich eine Investition in eine eigene Anlage rechnet, zeigt der Amortisationsrechner für Effizienz-Investitionen. Sie entscheiden selbst. Die Energieberatung für Unternehmen für Gebäude und Anlagen übernimmt ein Partner. Das gilt auch für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung. Diese Partner haben wir geprüft und ausgewählt. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern holen wir Angebote geprüfter Fachbetriebe ein. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.

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Was möchten Sie prüfen lassen? Verbrauch und Unterlagen sind optional. Eine Abrechnung hilft bei der Einschätzung.

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