Energieeinkauf und Vertragsoptimierung
Beratung Energieeinkauf: Geprüfte Strom- und Gasverträge und vergleichbare Angebote für Ihre Entscheidung.
Weniger Energiekosten. Ein Ansprechpartner.
Sie geben die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Unsere elf Leistungen umfassen den Energieeinkauf (Ihre Strom- und Gasverträge), Netzentgelte, Förderung und eigene Anlagen wie Photovoltaik. Ein fester Ansprechpartner betreut Sie, der Einstieg ist kostenlos und unverbindlich.
Beratung Energieeinkauf: Geprüfte Strom- und Gasverträge und vergleichbare Angebote für Ihre Entscheidung.
Netzentgeltoptimierung für Unternehmen: Wir prüfen Lastgang, Netzebene und Abrechnung.
Energieberatung für Gewerbe und Industrie: Das BAFA übernimmt bis 31.12.2026 50 % des Honorars.
Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen lassen: Ein Partner erledigt es, wir koordinieren.
ISO 50001 Beratung für Industrie und Gewerbe: Ein geprüfter Partner führt Ihr Energiemanagementsystem ein, wir koordinieren.
Fördermittelberatung Energieeffizienz: Wir prüfen BAFA-Förderung, EEW und BEG für Ihren Betrieb.
Photovoltaik für Gewerbe: Eigener Solarstrom senkt Ihre Stromkosten.
Dachfläche für Photovoltaik vermieten: Sie erhalten Pacht und beziehen Solarstrom vom eigenen Dach, ohne zu investieren.
Großwärmepumpe für Unternehmen: Wir holen Angebote ein und rechnen Kosten und Förderung durch.
Klimaanlage für Gewerbe und Büro: Wir holen Angebote geprüfter Fachbetriebe ein und vergleichen sie.
Gewerbespeicher: 450 bis 800 € je kWh laut Fraunhofer ISE, Förderung 2026, Angebote geprüfter Fachbetriebe im Vergleich.
Die passende Leistung hängt davon ab, wo Sie ansetzen wollen. Unser Konzept hat drei Stufen. Ohne Investition sparen Sie zuerst bei Strom- und Gasverträgen und bei Netzentgelten. Mit Förderung und Beratung nutzen Sie passende Programme und erfüllen Pflichten wie das Energieaudit. Mit eigener Anlage erzeugen oder speichern Sie Energie selbst. Sie entscheiden bei jeder Stufe selbst und können jede Leistung einzeln buchen.
| Ihr Anliegen | Passende Leistung | Kosten für Sie | Ihr Vertragspartner |
|---|---|---|---|
| Ihr Strom- oder Gasvertrag läuft aus oder ist zu teuer. | Energieeinkauf und Vertragsoptimierung | Sie zahlen uns nichts zusätzlich. | RWB Consulting, Liefervertrag mit dem Versorger |
| Ihre Netzentgelte sind hoch, Ihr Betrieb hat Lastspitzen. | Netzentgeltoptimierung | 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts | RWB Consulting |
| Sie wollen Gebäude, Anlagen oder Prozesse verbessern. | Energieberatung für Unternehmen | Festpreis nach Angebot des Partners | geprüfter Partner |
| Sie sind auditpflichtig oder brauchen einen Plan zur CO2-Senkung. | Energieaudit und Transformationskonzepte | Festpreis nach Angebot des Partners | geprüfter Partner |
| Sie brauchen oder wollen ein Energiemanagementsystem. | Energiemanagement und Zertifizierungen | Festpreis nach Angebot des Partners | geprüfter Partner |
| Sie planen eine Investition und suchen Zuschüsse. | Fördermittelberatung | Ohne Aufpreis bei Einkauf oder Netzentgelten, sonst Festpreis. Förderanträge zum Festpreis des Partners. | RWB Consulting, Anträge über unsere Partner |
| Sie wollen Solarstrom selbst erzeugen. | Photovoltaik für Gewerbe | Für Sie kostenlos | Fachbetrieb, dessen Angebot Sie wählen |
| Sie wollen Ihr Dach für eine Solaranlage verpachten. | Dachpacht für Gewerbedächer | Für Sie kostenlos | Pachtanbieter |
| Sie wollen mit einer Wärmepumpe heizen oder Prozesswärme erzeugen. | Wärmepumpen für Gewerbe | Für Sie kostenlos | Fachbetrieb, dessen Angebot Sie wählen |
| Sie wollen Büro, Laden oder Halle kühlen. | Klimaanlagen für Gewerbe | Für Sie kostenlos | Fachbetrieb, dessen Angebot Sie wählen |
| Sie wollen Lastspitzen mit einem Batteriespeicher kappen oder Solarstrom speichern. | Gewerbespeicher | Für Sie kostenlos | Fachbetrieb, dessen Angebot Sie wählen |
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung übernehmen zertifizierte Partner, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner, wir koordinieren. Sie haben einen festen Ansprechpartner statt mehrerer Anbieter. Unsere Koordination kostet Sie nichts.
Wir prüfen jeden Partner auf vier Punkte.
Wie wir vergütet werden, steht offen auf unserer Seite Preise und Preismodelle. Der Einstieg ist bei allen Leistungen kostenlos und unverbindlich, als Erstanalyse oder als Erstgespräch.
Beim Energieeinkauf holen wir für Sie Angebote mehrerer Lieferanten ein und verhandeln den Vertrag. Bei der Vertragsoptimierung prüfen wir laufende Verträge auf Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist. Haben Sie mehrere Standorte, holen wir für alle Lieferstellen gemeinsam Angebote ein. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.
Sie müssen nicht selbst mit mehreren Lieferanten verhandeln. Wir betreuen Ihre Verträge bis zum Ende der Laufzeit, Sie zahlen uns nichts zusätzlich. Wie der Energieeinkauf abläuft und welche Tarife es gibt, lesen Sie auf der Seite Beratung Energieeinkauf.
Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Bei der Netzentgeltoptimierung werten wir Ihren Lastgang aus und prüfen die Abrechnung Ihres Netzbetreibers. Der Lastgang zeigt, wann Ihr Betrieb wie viel Strom braucht. Der Leistungspreis ist der Teil der Netzentgelte, der sich nach Ihrer höchsten Leistung im Jahr richtet. Wer Lastspitzen senkt, zahlt deshalb weniger.
Außerdem prüfen wir ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV. Das ist ein Rabatt, den der Netzbetreiber anbieten muss, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Wir vergleichen Ihre Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Mit jeder Rechnung erhalten Sie die Berechnung Ihrer Ersparnis und unseres Anteils. Mehr zu Ablauf und Kosten finden Sie unter Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.
Die Energieberatung untersucht Gebäude, Anlagen und Prozesse und zeigt Maßnahmen mit Kosten und Wirtschaftlichkeit. Ein geprüfter Partner übernimmt sie und bewertet Gebäude nach DIN V 18599, der Norm für die energetische Bewertung von Gebäuden.
50 %
Das BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss ist begrenzt. Die Förderung gibt es nur, wenn ein Berater aus der Energieeffizienz-Expertenliste Sie berät. Unser Partner ist dort eingetragen. Die Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2026.
Alle Bausteine, Voraussetzungen und Höchstbeträge stehen auf der Seite Energieberatung für Gewerbe und Industrie.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 untersucht den Energieverbrauch Ihrer Gebäude, Anlagen, Prozesse und Fahrzeuge. Am Ende stehen Maßnahmen mit ihrer Wirtschaftlichkeit. Pflicht ist das Audit für Unternehmen, die keine KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind, spätestens alle vier Jahre (§ 8 EDL-G).
Ein Regierungsentwurf will die Pflicht ändern, ist aber noch nicht in Kraft. Den Stand fasst das Lexikon unter Energieaudit: Pflicht, Schwellen, Novelle zusammen.
Ein Transformationskonzept ist ein Plan, mit dem Ihr Betrieb seinen CO2-Ausstoß über Jahre senkt. Transformationspläne fördert die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW, Modul 5). Der Antrag geht an den Projektträger VDI/VDE-IT, der das Förderverfahren abwickelt. Audit und Transformationskonzept übernimmt ein zertifizierter Partner. Mehr lesen Sie unter Energieaudit nach DIN EN 16247.
Die ISO 50001 Beratung übernimmt ein zertifizierter Partner. Er baut mit Ihnen ein Energiemanagementsystem auf und begleitet Sie bis zur Zertifizierung. Ein Energiemanagementsystem ist ein fester Ablauf, mit dem Sie Ihren Verbrauch laufend messen und senken. Der Partner unterstützt auch bei EMAS, dem europäischen Umweltmanagementsystem, und bei Re-Zertifizierungen.
Pflicht ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bei mehr als 7,5 GWh (7,5 Millionen kWh) Verbrauch im Jahr (§ 8 EnEfG). Es zählt der Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, auch für KMU. Ein eingerichtetes System befreit zugleich von der Auditpflicht nach dem EDL-G. Ein Regierungsentwurf will die Schwelle anheben, er ist noch nicht beschlossen. Pflichten und Ablauf erklärt die Seite Energiemanagementsystem nach ISO 50001.
Bei der Fördermittelberatung Energie prüfen wir, welche Programme von BAFA, KfW und Ländern zu Ihrem Vorhaben passen. Wir klären die Förderung, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Die EEW fördert Investitionen je nach Modul und Unternehmensgröße mit 10 bis 60 % der förderfähigen Kosten.
Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner mit Ihnen und begleitet Sie nach der Bewilligung bis zum Verwendungsnachweis. Das ist der Beleg dafür, wofür Sie die Fördermittel ausgegeben haben. Programme und Ablauf finden Sie unter Fördermittelberatung für Unternehmen.
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen. Ob sich eine eigene Anlage zusätzlich lohnt, rechnen wir Ihnen für Ihren Betrieb vor. Dazu holen wir Angebote mehrerer geprüfter Fachbetriebe ein und vergleichen sie. Wir rechnen Kosten, Strombedarf und Förderung. Sie entscheiden selbst.
Welche Förderung passt, prüfen wir beim Angebotsvergleich mit, für Sie kostenlos. Den Förderantrag stellt ein Partner oder der Fachbetrieb. Die Anlage baut der Fachbetrieb, dessen Angebot Sie wählen. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos, auch wenn Sie kein Angebot annehmen.
Wollen Sie kein eigenes Kapital einsetzen, holen wir Angebote für Miete, Leasing, Contracting oder ein Investor-Modell ein und vergleichen sie. Beim Contracting baut und betreibt ein Anbieter die Anlage für Sie. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter.
Wir rechnen Eigenverbrauch und Amortisation, also wann sich die Anlage bezahlt macht, und vergleichen Kauf mit Modellen ohne Eigenkapital.
Ein Pachtanbieter baut auf Ihrem Dach und zahlt Pacht, den Strom können Sie von ihm beziehen.
Wir vergleichen Angebote von der Hallenheizung bis zur Großwärmepumpe für Prozesswärme.
Wir vergleichen Angebote für die Kühlung von Büro, Laden und Halle.
Wir rechnen, was ein Batteriespeicher bei Ihrem Leistungspreis bringt, und vergleichen Angebote.
Für eine erste Einschätzung ohne Anmeldung bieten wir kostenlose Werkzeuge an.
Jede Leistung beginnt kostenlos und unverbindlich. Für Energieeinkauf und Netzentgelte ist das die Erstanalyse Ihrer Unterlagen. Für Beratung, Audit, ISO 50001 und Förderung ist es ein Erstgespräch.
Audit, ISO 50001, Förderantrag und geförderte Beratung übernimmt der Partner, wir koordinieren. Eine Anlage baut der Fachbetrieb, dessen Angebot Sie wählen.
Wir führen die Fristen zu Ihren Energieverträgen und Netzentgelten und melden uns, bevor sie ablaufen. Förderfristen behält unser Partner im Blick. Danach bleibt Ihr fester Ansprechpartner dran und passt Ihre Strategie laufend an. Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst.
Ja, jede Leistung ist einzeln buchbar. Sie können mit einer Leistung beginnen und später weitere ergänzen. In der Erstanalyse oder im Erstgespräch klären wir, womit Sie beginnen.
Energieeinkauf, Vertragsoptimierung und Netzentgeltoptimierung rechnen wir nach No-Save-No-Fee ab. Ohne Ersparnis entstehen Ihnen dabei keine Kosten. Beim Einkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, bei Netzentgelten 15 % der Ersparnis. Energieberatung, Energieaudit und ISO 50001 bieten unsere Partner zum Festpreis nach Angebot an. Die Förder-Orientierung ist für Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung ohne Aufpreis, sonst bieten wir sie zum Festpreis an.
Pflichtig sind Unternehmen, die keine KMU sind. Das trifft zu, wenn Sie 250 oder mehr Beschäftigte haben. Es trifft auch zu, wenn Ihr Umsatz über 50 Mio. € und Ihre Bilanzsumme über 43 Mio. € liegt. Beschäftigte und Umsätze verbundener Unternehmen zählen mit. Pflichtige Unternehmen brauchen spätestens vier Jahre nach dem letzten Audit ein neues. Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr genügt eine Erklärung an das BAFA (§ 8 Abs. 4, § 8c EDL-G).
Ja, ein eingerichtetes oder begonnenes Energie- oder Umweltmanagementsystem befreit von der Auditpflicht (§ 8 Abs. 3 EDL-G). Das Zertifikat oder die EMAS-Eintragung müssen Sie spätestens zwei Jahre danach nachweisen (§ 8c Abs. 7 EDL-G).
Bisher nicht. Der Regierungsentwurf 21/8027 will die Pflicht an mehr als 2,77 GWh Verbrauch im Dreijahresschnitt knüpfen, ist aber nicht beschlossen. Bis zum Inkrafttreten gilt § 8 EDL-G in der geltenden Fassung.
Nein, wir sind an keinen Energielieferanten, Netzbetreiber oder Anlagenhersteller gebunden. Über jeden Vertrag und jede Maßnahme entscheiden Sie selbst. Wie wir vergütet werden, steht offen auf unserer Preisseite.
Ihr nächster Schritt
Senden Sie uns Ihre letzte Rechnung.
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