Partner werden: Energiekosten für Ihre Kunden senken
Kunden entlasten. Ohne Aufwand für Sie.
Als Partner bieten Sie Ihren Firmenkunden eine Leistung mehr, die wir für Sie übernehmen. Wir prüfen Strom- und Gasverträge und senken die Netzentgelte, also die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, und Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde.
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Wer kann Partner werden?
Partner werden können Berater und Betriebe, die Firmenkunden betreuen und deren Kosten kennen. Als Empfehlungspartner stellen Sie den Kontakt her, den Rest übernehmen wir. Für Privathaushalte arbeiten wir nicht. Jede Partnergruppe hat eine eigene Seite mit Ablauf und Aufgabenteilung.
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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Sie sehen die Energiekosten Ihrer Mandanten in der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und im Jahresabschluss. Wir prüfen die Verträge und Netzentgelte dahinter, und Sie bleiben Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen. Ablauf und Datenschutz stehen unter Partnerschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
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Unternehmensberater und Sanierungsberater
Sie erstellen Sanierungskonzepte und Pläne für Banken, in denen Energie ein fester Kostenposten ist. Wir holen Angebote für Strom und Gas ein und rechnen aus, was ein neuer Vertrag kostet. Ihr Kunde schließt ihn selbst mit dem Versorger, für den Energieeinkauf zahlt er uns nichts zusätzlich. Mehr unter Partnerschaft für Unternehmens- und Sanierungsberater.
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Energieberater und Ingenieurbüros
Sie arbeiten in der Energieberatung und beraten zu Gebäuden und Anlagen. Wir holen die Angebote für Strom und Gas ein und senken die Netzentgelte. Sind Sie zertifiziert, können Sie für unsere Kunden auch Audits und geförderte Beratungen durchführen. Beide Wege beschreibt die Seite Partnerschaft für Energieberater und Ingenieurbüros.
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Versicherungsberater und Finanzberater
Sie betreuen Firmenkunden bei Versicherungen und Finanzierung. Die Energieverträge Ihrer Kunden geben Sie an uns weiter, für den Energieeinkauf zahlt Ihr Kunde uns nichts zusätzlich. Mehr unter Partnerschaft für Versicherungsberater.
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Solarteure und PV-Installateure
Nach der Montage erzeugt Ihr Gewerbekunde einen Teil seines Stroms selbst und kauft den Reststrom weiter ein. Wir holen dafür Angebote ein, passend zur neuen Verbrauchskurve. Für Empfehlungen fließt kein Geld. Bauen Sie eine Anlage, für die wir Ihr Angebot eingeholt haben, zahlen Sie uns eine Vergütung. Mehr unter Partnerschaft für Solarteure und PV-Installateure.
Was übernehmen wir für Ihre Kunden?
Ihre Firmenkunden können die Prüfung ihrer Energiekosten an RWB abgeben. Zuerst stehen Einsparmöglichkeiten ohne Investition im Mittelpunkt. Ihr Kunde entscheidet selbst, wie weit er geht. Diese Leistungen erbringen wir selbst:
- Wir holen Angebote für Strom- und Gasverträge bei über 50 Energieversorgern ein.
Details stehen unter Energieeinkauf und Vertragsoptimierung.
- Wir bündeln alle Lieferstellen eines Unternehmens in einer gemeinsamen Anfrage.
Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.
- Wir senken die Netzentgelte, zum Beispiel durch eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber.
Mehr dazu unter Netzentgeltoptimierung.
- Wir zeigen in der Fördermittelberatung, welche Programme zu einem Vorhaben passen.
Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.
- Wir vermitteln Contracting.
Dabei plant, finanziert und betreibt ein Dienstleister eine Anlage, zum Beispiel eine Heizung. Dafür vergütet uns der Contracting-Anbieter. Ihr Kunde zahlt uns nichts zusätzlich.
Im Einzelfall sparen unsere Kunden bis zu 34 %. Den Fall zeigt die Fallstudie Metallverarbeitung.
Warum gibt es keine Provision?
Für Empfehlungen fließt in keine Richtung Geld: Partner zahlen uns nichts und erhalten von uns keine Provision. Für Empfehlungen gewähren wir weder Geld noch sonstige Vorteile, also auch keine Gutscheine oder Einladungen. Ihre Empfehlung soll nur dem Kunden nützen. Für Steuerberater gilt außerdem § 9 StBerG. Danach darf ein Steuerberater für die Vermittlung von Aufträgen keinen Teil der Gebühren und keine sonstigen Vorteile geben oder annehmen.
Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern vergütet uns der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Ein Energieaudit untersucht, wo ein Unternehmen Energie verbraucht und wie es Energie sparen kann. ISO 50001 ist eine Norm für Energiemanagement.
Braucht einer unserer Kunden Ihre Leistung, nennen wir Sie gern. Auch dafür fließt kein Geld. Eine Ausnahme sind Anlagen, für die wir Angebote einholen. Baut ein Solarteur eine solche Anlage, zahlt er uns eine Vergütung. Auf Wunsch unterschreiben wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Von Dritten erhalten wir in diesen Fällen eine Vergütung. Beim Energieeinkauf zahlt der neue Versorger, bei Contracting, Miete oder Leasing der gewählte Anbieter. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern zahlt der Fachbetrieb, bei Dachpacht der Pachtanbieter. Den Vertrag schließt Ihr Kunde jeweils direkt mit dem Fachbetrieb, Pachtanbieter oder Anbieter. Ihr Kunde erfährt das vor dem Auftrag. Die Tabelle zeigt, wer uns bezahlt.
| Leistung | Wer uns bezahlt | Was Ihr Kunde zahlt |
|---|---|---|
| Energieeinkauf und Vertragsoptimierung | der neue Energieversorger | nichts zusätzlich |
| Netzentgeltoptimierung | Ihr Kunde | 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber gilt. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen (den höchsten Verbrauchswerten) oder einem Wechsel der Netzebene höchstens 3 Jahre lang |
| Fördermittelberatung (welche Programme passen) | Ihr Kunde, nur ohne Auftrag für Energieeinkauf oder Netzentgelte | ohne Aufpreis bei einem Auftrag für Energieeinkauf, Vertragsoptimierung oder Netzentgelte, sonst Festpreis nach Angebot |
| Angebote für Contracting, Miete oder Leasing einholen und vergleichen | der gewählte Anbieter | nichts zusätzlich |
| Angebote für Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speicher einholen und vergleichen | der Fachbetrieb, der die Anlage baut | nichts für unsere Beratung, auch ohne Abschluss. Die Anlage kostet so viel wie im Angebot des Fachbetriebs |
| Angebote mehrerer Pachtanbieter für Dachpacht einholen und vergleichen | der Pachtanbieter | nichts. Der Pachtanbieter zahlt Ihrem Kunden die Pacht |
| Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Beratung, Transformationspläne (Pläne, mit denen ein Betrieb seine Treibhausgas-Emissionen senkt) | uns niemand, Ihr Kunde zahlt den Partner direkt | Festpreis nach Angebot des Partners |
Energieversorger planen in ihren Preisen Kosten für Vertrieb, Marketing und Kundenbetreuung ein. Diese Aufgaben übernehmen wir. Dafür erhalten wir vom Versorger 0,1 bis 0,5 Cent je Kilowattstunde bei Verträgen ab 100.000 kWh im Jahr. Bei kleineren Verträgen erhalten wir einen festen Betrag je Vertrag. Bei Netzentgelten zahlt Ihr Kunde ohne Ersparnis nichts. Alle Einzelheiten stehen unter Preise und Vergütung.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Sie stellen den Kontakt her, wir erledigen die Arbeit. Ihr Kunde hat bei uns einen festen Ansprechpartner und verhandelt nicht mit mehreren Anbietern. Sie entscheiden, ob Sie beim Erstgespräch dabei sind oder nicht.
- Wir lernen uns in einem kostenlosen Gespräch kennen und klären Ablauf und Ansprechpartner.
- Sie fragen Ihren Kunden, ob er mit dem Kontakt einverstanden ist.
- Ihr Kunde sendet uns seine letzte Jahresrechnung und eine Liste seiner Lieferstellen.
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
- Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Das Angebot erhält Ihr Kunde 1 bis 2 Werktage nach Eingang der Unterlagen.
- Ihr Kunde beauftragt uns direkt.
Er bleibt Ihr Kunde, wir übernehmen nur das Energiethema.
- Ihr Kunde erhält einen Bericht über die erzielte Ersparnis.
Mit seiner Zustimmung erhalten Sie eine Kopie für Ihr Jahresgespräch.
Daten Ihres Kunden geben Sie nur mit seiner schriftlichen Einwilligung an uns weiter. Einfacher ist es, wenn Ihr Kunde uns seine Unterlagen selbst schickt.
Wer macht was?
Jeder bleibt bei seinem Fachgebiet. Die Tabelle zeigt die Aufgabenteilung.
| Aufgabe | Wer sie übernimmt |
|---|---|
| Steuerliche Beratung, Anträge beim Hauptzollamt | Steuerberater |
| Versicherungen und Finanzierung | Versicherungsberater, Finanzberater |
| Technische Planung, Auslegung und Bau der PV-Anlage | Solarteur |
| Technische Beratung zu Gebäuden und Anlagen | Energieberater, Ingenieurbüro |
| Energieeinkauf, Lieferstellen bündeln, Netzentgelte, Förder-Orientierung, Vermittlung von Contracting, Angebotsvergleich für Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speicher | RWB Consulting |
| Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung, Transformationspläne | zertifizierter Partner, den wir geprüft und ausgewählt haben |
Wir beraten nicht steuerlich. Ein Beispiel ist die Stromsteuer-Entlastung. Wir liefern die Verbrauchsdaten, die steuerliche Prüfung bleibt beim Steuerberater.
Können Energieberater Partner werden und Audits durchführen?
Ja, wenn Sie die nötige Zulassung haben und unsere Prüfung bestehen. Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung und Transformationspläne arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließt der Kunde direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ansprechpartner des Kunden. Unsere Koordination kostet den Kunden nichts.
Wir prüfen jeden Partner vor der ersten Zusammenarbeit:
- Zertifizierung oder Akkreditierung.
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste oder Registrierung beim BAFA, wo das vorgeschrieben ist.
- Referenzen und Erfahrung.
- Eine gültige Berufshaftpflichtversicherung.
Für die BAFA-geförderte Energieberatung brauchen Sie den Eintrag in der Expertenliste, Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“. BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für Energieaudits nach § 8 EDL-G müssen Sie beim BAFA registriert sein und die Fachkunde nach § 8b EDL-G erfüllen. Außerdem beraten Sie neutral. § 8b Abs. 4 EDL-G verbietet Auditoren Provisionen von Herstellern, Vertreibern, Errichtern oder Vermietern von Anlagen, die bei Energiesparinvestitionen verwendet werden.
Weil wir beim Einkauf vom Versorger vergütet werden, führen wir die geförderte Beratung nicht selbst durch. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt.
Wer steht hinter RWB Consulting?
RWB Consulting ist eine Unternehmensberatung für Energiekosten im Mittelstand. Im September 2026 betreuten wir über 100 Kunden mit über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch. Für die Partnerschaft haben Sie einen festen Ansprechpartner. Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten, unser Büro ist in Schwabach. Mehr unter Über RWB Consulting.
Häufige Fragen
Bekomme ich eine Provision, wenn ich Kunden empfehle?
Nein. Wir zahlen keine Provision und gewähren für Empfehlungen auch keine sonstigen Vorteile wie Gutscheine oder Einladungen. Für Empfehlungen nehmen wir von Partnern keine Zahlung an. Baut ein Solarteur eine Anlage, für die wir Angebote eingeholt haben, vergütet er uns. Ihr Vorteil ist eine zusätzliche Leistung für Ihre Kunden, die Sie nicht selbst erbringen müssen.
Was kostet die Prüfung meinen Kunden?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlt Ihr Kunde uns danach nichts zusätzlich, uns vergütet der neue Versorger. Bei der Netzentgeltoptimierung zahlt er 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber gilt, und ohne Ersparnis nichts. Mit einem dieser Aufträge erhält er die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Audits und geförderte Beratungen bieten unsere Partner zum Festpreis an.
Muss ich selbst Fachwissen zu Energie haben?
Nein. Sie stellen nur den Kontakt her. Die Prüfung der Rechnungen, die Angebote der Versorger und die Gespräche mit Netzbetreibern übernehmen wir. Fachfragen Ihres Kunden beantworten wir direkt.
Werben Sie mir Kunden ab?
Nein. Wir beraten nicht steuerlich, vermitteln keine Versicherungen und bauen keine Anlagen. Technische Beratungen und Audits vergeben wir an zertifizierte Partner. Braucht einer unserer Kunden Ihre Leistung, nennen wir Sie gern.
Ab welcher Größe lohnt sich die Prüfung für meinen Kunden?
Wir prüfen Strom- und Gasverträge jeder Größe. Bei Verträgen unter 100.000 kWh im Jahr erhalten wir vom Versorger einen festen Betrag je Vertrag. Für die Netzentgeltoptimierung braucht Ihr Kunde einen Zähler mit Leistungsmessung. Über 100.000 kWh Strom im Jahr misst der Messstellenbetreiber den Verbrauch im Zeitverlauf, soweit erforderlich in Viertelstunden (§ 55 Abs. 1 MsbG). Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das den Zähler betreibt.
Welche Daten meines Kunden brauchen Sie?
Für den Start reichen die letzte Jahresrechnung und eine Liste der Lieferstellen. Für Netzentgelte brauchen wir zusätzlich den Lastgang. Das ist die Kurve des Stromverbrauchs in Viertelstunden über ein Jahr. Alle Daten erhalten wir nur mit Einwilligung Ihres Kunden.
Quellen (Stand Oktober 2026) 5
- § 9 StBerG (Vergütung; Verbot von Vorteilen für die Vermittlung von Aufträgen), abgerufen am 09.10.2026
- § 8b EDL-G (Fachkunde, Registrierung beim BAFA, Abs. 4 Unabhängigkeit und Verbot von Provisionen), abgerufen am 09.10.2026
- Richtlinie Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 5 (Expertenliste, Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“), abgerufen am 09.10.2026
- § 55 Abs. 1 MsbG (Messung bei Jahresstromverbrauch über 100.000 kWh: Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, viertelstündige Lastgangmessung), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025 (RLM-Kunden: registrierende Lastgangmessung bei Entnahme über 100.000 kWh), abgerufen am 08.10.2026
Ihr nächster Schritt
So werden Sie Partner
Schreiben Sie uns über das Formular unter Kontakt oder rufen Sie an unter 09170 9099990.
- Nennen Sie Ihre Partnergruppe und die Art Ihrer Kunden.
- Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch.
- Das Gespräch ist unverbindlich.
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