Energie-Fristenkalender
Versäumte Ausschlussfristen kosten bares Geld — und lassen sich nicht nachholen. Filtern Sie nach Ihrem Unternehmen.
Feste Stichtage im Jahresverlauf
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Individuelles Netzentgelt beantragen
31. MärzBei atypischer Netznutzung oder hoher Benutzungsstundenzahl lässt sich ein reduziertes Netzentgelt vereinbaren. Der Antrag gilt rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr.
- Frist:
- 31. März des Folgejahres
- Rechtsgrundlage:
- § 19 Abs. 2 StromNEV
- Zuständig:
- Zuständiger Netzbetreiber
Wenn versäumt: Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, ist die Ersparnis für das gesamte abgelaufene Jahr verloren und nicht nachholbar.
Netzentgeltoptimierung -
KWK-Anlagen melden und abrechnen
31. MärzBetreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen melden erzeugte und eingespeiste Strommengen für die Zuschlagszahlung.
- Frist:
- 31. März des Folgejahres
- Rechtsgrundlage:
- KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Zuständig:
- BAFA und Netzbetreiber
Wenn versäumt: Verspätete Meldung verzögert oder verhindert die Zuschlagszahlung.
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Stromsteuerentlastung beantragen
31. DezemberUnternehmen des produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der gezahlten Stromsteuer erstatten lassen.
- Frist:
- 31. Dezember des Folgejahres
- Rechtsgrundlage:
- § 9b StromStG
- Zuständig:
- Zuständiges Hauptzollamt
Wenn versäumt: Ausschlussfrist. Die Entlastung für das betroffene Jahr verfällt vollständig.
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Energiesteuerentlastung beantragen
31. DezemberEntlastung von der Energiesteuer auf Erdgas und andere Energieerzeugnisse für Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
- Frist:
- 31. Dezember des Folgejahres
- Rechtsgrundlage:
- § 54 EnergieStG
- Zuständig:
- Zuständiges Hauptzollamt
Wenn versäumt: Ausschlussfrist. Die Entlastung für das betroffene Jahr verfällt.
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Spitzenausgleich prüfen
31. DezemberWeitergehende Entlastung für das produzierende Gewerbe, gekoppelt an den Nachweis eines Energiemanagementsystems.
- Frist:
- 31. Dezember des Folgejahres
- Rechtsgrundlage:
- § 10 StromStG, § 55 EnergieStG
- Zuständig:
- Zuständiges Hauptzollamt
Wenn versäumt: Ausschlussfrist. Ohne den Nachweis des Managementsystems entfällt die Entlastung zusätzlich unabhängig von der Frist.
Energiemanagement und Zertifizierungen
Wiederkehrende und ereignisbezogene Pflichten
Diese Fristen hängen nicht am Kalender, sondern an einem Ereignis oder einem Turnus.
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Anlage im Marktstammdatenregister melden
EreignisbezogenNeue Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie Speicher sind registrierungspflichtig — auch die eigene PV-Anlage auf dem Betriebsdach.
- Frist:
- Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
- Rechtsgrundlage:
- MaStRV (Marktstammdatenregisterverordnung)
- Zuständig:
- Bundesnetzagentur
Wenn versäumt: Bußgeld möglich; bei EEG-Anlagen kann zusätzlich die Einspeisevergütung bis zur Nachmeldung entfallen.
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BAFA-Förderung vor Maßnahmenbeginn beantragen
EreignisbezogenDas Modulprogramm Energieeffizienz und Wärmewende in der Wirtschaft (EEW) fördert Effizienzmaßnahmen. Entscheidend ist die Reihenfolge, nicht ein Kalenderdatum.
- Frist:
- Vor Beginn der Maßnahme — Anträge nach Auftragsvergabe sind ausgeschlossen
- Rechtsgrundlage:
- Förderrichtlinie EEW
- Zuständig:
- BAFA
Wenn versäumt: Wer erst nach der Auftragsvergabe beantragt, verliert den Anspruch vollständig. Das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei Förderanträgen.
Fördermittelberatung -
CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufteilen
WiederkehrendBei vermieteten Gebäuden werden die CO2-Kosten der Brennstoffe nach einem Stufenmodell zwischen Eigentümer und Mieter aufgeteilt. Grundlage ist die jährliche Heizkostenabrechnung.
- Frist:
- Mit der jährlichen Heiz- beziehungsweise Betriebskostenabrechnung
- Rechtsgrundlage:
- CO2KostAufG
- Zuständig:
- Keine — Abrechnung gegenüber Mietern
Wenn versäumt: Ohne korrekte Aufteilung darf der Mieter die Heizkosten kürzen; die Differenz trägt der Vermieter.
Energieberatung für Immobilien und Hausverwaltungen -
Energie- oder Umweltmanagementsystem nach EnEfG
WiederkehrendAb einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von 7,5 GWh pro Jahr ist ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) einzurichten.
- Frist:
- Einrichtung innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist, danach fortlaufender Betrieb
- Rechtsgrundlage:
- EnEfG (Energieeffizienzgesetz)
- Zuständig:
- BAFA
Wenn versäumt: Bußgeld und Nachrüstung unter Zeitdruck. Ein Managementsystem lässt sich nicht kurzfristig zertifizieren — die Vorlaufzeit beträgt in der Praxis mehrere Monate.
Energiemanagement und Zertifizierungen -
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
WiederkehrendNicht-KMU müssen wiederkehrend ein Energieaudit durchführen. Alternativ befreit ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS von der Auditpflicht.
- Frist:
- Alle vier Jahre, gerechnet ab dem letzten Audit
- Rechtsgrundlage:
- EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen)
- Zuständig:
- BAFA (Stichprobenkontrolle)
Wenn versäumt: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld. Die BAFA fordert Nachweise stichprobenartig an; ohne gültiges Audit wird nachträglich unter Zeitdruck geprüft.
Energieaudit und Transformationskonzepte -
Strom- und Gaslieferverträge rechtzeitig kündigen
EreignisbezogenLäuft ein Liefervertrag aus, ohne dass fristgerecht gekündigt wurde, verlängert er sich meist automatisch — oder der Bezug fällt in die teure Ersatzversorgung.
- Frist:
- Je nach Vertrag 3 bis 12 Monate vor Laufzeitende
- Rechtsgrundlage:
- Vertraglich (typisch 3 bis 12 Monate vor Laufzeitende)
- Zuständig:
- Keine — gegenüber dem Energieversorger
Wenn versäumt: Automatische Verlängerung zu schlechteren Konditionen oder Ersatzversorgung zu deutlich höheren Preisen.
Energieeinkauf und Vertragsoptimierung
Keine Frist trifft auf diese Angaben zu
Das heißt nicht, dass für Sie nichts gilt — unsere Auswahl deckt die häufigsten Pflichten ab, nicht jeden Sonderfall. Setzen Sie den Filter zurück oder sprechen Sie uns an.
Stand der Angaben: Juli 2026
Hinweis: Diese Berechnung stellt eine unverbindliche Schätzung dar und dient der ersten Orientierung. Die tatsächlichen Einsparpotenziale können je nach individueller Situation abweichen.
Für eine präzise Analyse kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung .
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