Energieberatung für Logistik und Lager: Energiekosten senken
Lager-Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.
Mit unserer Energieberatung für Logistik geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Wir optimieren Strom- und Gasverträge für alle Standorte, senken Lastspitzen und zeigen, welche Förderung passt. Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten.
Energieberatung Logistik: für wen diese Seite ist
Diese Seite ist für Unternehmen mit eigenem oder gemietetem Lager.
Dazu gehören Speditionen, Kontraktlogistiker (sie führen das Lager für ihre Kunden), Großhändler und Produktionsbetriebe mit Lagerflächen. Wir beraten zu Energie, also zu Strom, Gas, Wärme und Kälte. Lagerplanung, Regale und Lagersoftware bieten wir nicht an. Dafür brauchen Sie einen Planer für Intralogistik, also für Abläufe und Technik im Lager.
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Ein Ansprechpartner für Ihre Lagerstandorte
Sie geben die Arbeit an uns ab.
Ein fester Ansprechpartner betreut alle Standorte, und Sie müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln. Unsere Energieberatung für Unternehmen hat für die Logistik vier Schwerpunkte:
- Wir optimieren Strom- und Gasverträge für alle Lieferstellen.
- Wir prüfen, ob Stapler, Lkw oder Kälte teure Lastspitzen erzeugen, und senken sie.
- Wir prüfen Pflichten wie Energieaudit und Stromsteuer und zeigen, welche Förderung zu Ihren Maßnahmen passt.
- Wir holen Angebote geprüfter Fachbetriebe für Photovoltaik und Batteriespeicher ein.
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Lieferstellen des Unternehmens gemeinsam ausschreiben
Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.
Den Vertrag für Photovoltaik und Speicher schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Verträgen und Lastspitzen. Förderung und eigene Anlagen kommen dazu, wenn sie sich für Sie lohnen. Sie entscheiden selbst.
Wo verbraucht ein Lager Energie?
Ein Lager verbraucht Energie für Kälte, Licht, Wärme, Fahrzeuge und Technik.
Wie sich die Kosten verteilen, hängt von Ihrem Betrieb ab. Ein Tiefkühllager hat ein anderes Profil als ein Trockenlager. Die Tabelle zeigt, was wir in jedem Bereich prüfen.
| Bereich | Verbraucher | Was wir prüfen | Wobei wir helfen |
|---|---|---|---|
| Kühlhaus und Tiefkühllager | Verdichter, Verdampfer, Ventilatoren, Abtauung | Grundlast, Lastspitzen, Abwärme, Förderung neuer Kälteanlagen | Lastspitzen senken, Förderung |
| Hallenbeleuchtung | Leuchten in Halle, Rampe und Hof | Betriebsstunden, Steuerung nach Präsenz und Tageslicht | Energieaudit über Partner |
| Heizung und Hallentore | Hallenheizung, Torluftschleier, offene Tore | Gasverbrauch, Gasvertrag, CO2-Kosten bei Miete | Gasvertrag, Energieberatung über Partner |
| Flurförderzeuge | Stapler, Schlepper, Ladegeräte | Ladezeiten, gleichzeitiges Laden, Ersatz alter Geräte | Lastspitzen senken, Förderung |
| Fuhrpark | Ladepunkte für E-Transporter und E-Lkw | Anschlussleistung, Ladeplan, Förderung | Lastspitzen senken, Förderung |
| Fördertechnik und Automatik | Förderbänder, Regalbediengeräte, Sorter | Lastspitzen beim Anfahren, Schichtplan | Lastspitzen senken |
| Alle Standorte | Strom- und Gasverträge | Laufzeiten, Preise, Stichtage | Strom- und Gasverträge optimieren |
Die Grundlast ist der Strom, den Ihr Betrieb rund um die Uhr braucht. In einem Kühlhaus gehören die Kälteanlagen dazu. Wo genau Ihr Verbrauch entsteht, zeigt ein Energieaudit. Es misst die Verbraucher und rechnet jede Maßnahme mit Kosten und Einsparung durch.
Kühlhaus und Tiefkühllager: Energiekosten der Kälte senken
Im Kühlhaus sparen Sie über Regelung, Abwärme, Lastverschiebung und den Strompreis.
Kälteanlagen laufen Tag und Nacht. Deshalb wirkt jede Verbesserung in allen Stunden des Jahres.
- Regelung: Sollwerte, Abtauung und Ventilatoren passen Sie mit Ihrem Kältetechniker an den Bedarf an.
- Abwärme: Die Wärme der Verdichter kann Büros, Sozialräume oder Brauchwasser heizen.
- Lastverschiebung: Ein Kühlhaus kann Kälte speichern. Es kühlt vor, bevor das Netz hoch belastet ist.
- Strompreis: Bei hoher Grundlast prüfen wir auch Verträge mit Preisen je Stunde.
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Netzentgelte durch verschobene Kühllasten senken
Liegt Ihre höchste Last außerhalb der Zeiten, in denen das Netz stark belastet ist, kann Ihr Netzentgelt sinken.
Das Stichwort dafür heißt atypische Netznutzung. Die belasteten Zeiten heißen Hochlastzeitfenster und stehen beim Netzbetreiber.
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Förderung für neue Kälteanlagen
Für neue Kälteanlagen gibt es die Kälte-Klima-Richtlinie des BAFA.
Anträge sind bis 31.12.2026 möglich. Das BAFA verlängert die Richtlinie nicht. Den Auftrag vergeben Sie erst nach dem Zuwendungsbescheid, also nach der Förderzusage.
Ladeinfrastruktur für Stapler und E-Lkw: Lastmanagement gegen Lastspitzen
Laden mehrere Fahrzeuge zur selben Zeit, entsteht eine Lastspitze.
Über 100.000 kWh im Jahr misst der Messstellenbetreiber den Verbrauch im Zeitverlauf, soweit erforderlich in Viertelstunden (§ 55 Abs. 1 MsbG). Der Netzbetreiber berechnet dann einen Leistungspreis. Beim Jahresleistungspreis zählt Ihre höchste Viertelstunde im Jahr, und Sie zahlen für diese Spitze das ganze Jahr.
Die folgende Beispielrechnung nutzt die Preisblätter 2026 von drei Netzbetreibern. Sie ist kein Kundenfall.
| Netzbetreiber (Mittelspannung, ab 2.500 h, netto) | Leistungspreis 2026 | Ersparnis bei 100 kW weniger Spitze |
|---|---|---|
| N-ERGIE Netz | 171,33 € je kW und Jahr | 17.133 € im Jahr |
| Netz Leipzig | 101,62 € je kW und Jahr | 10.162 € im Jahr |
| Stromnetz Berlin | 51,13 € je kW und Jahr | 5.113 € im Jahr |
Bei N-ERGIE Netz kostet dieselbe Spitze mehr als dreimal so viel wie bei Stromnetz Berlin. Gegen Spitzen beim Laden helfen diese Schritte:
- Ladezeiten staffeln, zum Beispiel nach Schichtende in Gruppen.
- Ein Lastmanagement begrenzt die Leistung aller Ladepunkte zusammen.
- Ein Batteriespeicher deckt kurze Spitzen.
- Neue Ladepunkte planen Sie mit Blick auf Ihren Netzanschluss.
Wie wir Lastgang und Preisblatt auswerten, beschreibt unsere Netzentgeltoptimierung für Unternehmen. Der Lastgang ist die Kurve Ihres Verbrauchs in Viertelstunden über das ganze Jahr.
Bei den Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis gegenüber dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Den Teil der Ersparnis, den ein Batteriespeicher bringt, berechnen wir nicht mit 15 %. Für Sie ist die Speicherplanung kostenlos, uns vergütet der Fachbetrieb, der den Speicher baut. Den Vertrag schließen Sie direkt mit ihm.
Mehrere Standorte: Strom und Gas gemeinsam optimieren
Haben Sie mehrere Lager, holen wir für alle Lieferstellen gemeinsam Angebote ein.
Wir legen die Laufzeiten auf einen Stichtag. Auf Wunsch haben Sie danach je Energieart nur noch einen Vertragspartner. Eine Einkaufsgemeinschaft mehrerer Firmen organisieren wir nicht.
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Preisvergleich und Vergütung im Energieeinkauf
Wir vergleichen den neuen Preis mit Ihrem bisherigen Vertrag.
Läuft Ihr Vertrag aus, vergleichen wir mit dem Verlängerungsangebot Ihres Versorgers zum selben Stichtag. Festpreise mit bis zu 8 Jahren Laufzeit bieten Versorger nach Prüfung Ihrer Bonität und Ihres Verbrauchs an. Mehr dazu unter Energieeinkauf im No-Save-No-Fee-Modell.
Dafür zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Seite Preise und Preismodelle.
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Kundenbeispiel für die erreichbare Ersparnis
Im Einzelfall sparen unsere Kunden bis zu 34 %.
Diesen Fall zeigt die Fallstudie Metallverarbeitung. Er stammt aus einer anderen Branche. Der Betrieb hat 3 Standorte in Bayern. Gespart hat er durch Bündelung der Lieferstellen, neue Angebote und weniger Netzentgelte.
Energetische Modernisierung von Lagerhallen: Woran Sie Handlungsbedarf erkennen
Handlungsbedarf zeigt sich an steigendem Verbrauch, alter Technik und Wärmeverlusten.
Prüfen Sie Ihre Lagerhalle mit dieser Liste:
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Licht:
In der Halle hängen noch alte Leuchten ohne Steuerung.
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Dach und Fassade:
Die Halle verliert im Winter spürbar Wärme.
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Tore:
Tore stehen lange offen, und davor gibt es keine Schleuse oder keinen Luftschleier.
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Heizung:
Die Hallenheizung ist alt, oder ihr Gasverbrauch steigt von Jahr zu Jahr.
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Elektrik:
Der Netzanschluss reicht nicht für neue Ladepunkte oder Fördertechnik.
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Dach für Photovoltaik:
Ein Statiker hat noch nicht geprüft, ob das Dach eine Solaranlage trägt.
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Zähler:
Sie wissen nicht, wie viel Strom Kälte, Licht und Laden einzeln brauchen.
Jede Maßnahme sollte sich rechnen. Das Energieaudit zeigt dafür Investition, Einsparung und Amortisation. Die Amortisation ist die Zeit, bis die Einsparung die Investition bezahlt hat. Statik und Brandschutz klären Fachplaner. Eine neue Solaranlage melden Sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister, dem Register der Bundesnetzagentur.
Mietlager: Maßnahmen mit dem Eigentümer abstimmen
Auch als Mieter einer Halle senken Sie Energiekosten über Ihre Verträge, Ihre Lastspitzen und Ihre Betriebsabläufe. Bei Gas in einer gemieteten Halle trägt der Mieter höchstens 50 % der CO2-Kosten (§ 8 CO2KostAufG).
Lagerplanung und Energie: Neubau und Automatisierung
Bei einem neuen Lager oder mehr Automatik gehört die Energie früh in die Planung.
Regalbediengeräte, Förderbänder und Ladepunkte erhöhen Ihre Anschlussleistung. Davon hängen Netzanschluss, Baukostenzuschuss und Netzentgelt ab. Der Baukostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung an den Netzbetreiber für einen größeren Anschluss.
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Wir prüfen mit Ihrem Planer drei Fragen:
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Welche Leistung braucht das Lager, und wann tritt die Spitze auf?
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Welche Spannungsebene passt zum künftigen Verbrauch?
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Welche Förderung muss vor der ersten Bestellung beantragt werden?
Welche Pflichten gelten für Logistikunternehmen?
Welche Pflicht gilt, hängt von Unternehmensgröße und Energieverbrauch ab.
Die Tabelle zeigt den Stand vom Oktober 2026.
| Pflicht | Gilt für | Kern | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Energieaudit nach EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) | Nicht-KMU, also Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen sind: 250 oder mehr Beschäftigte, oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme | Audit nach DIN EN 16247-1, spätestens alle vier Jahre | Verbundene Unternehmen werden hinzugerechnet. Bis 500.000 kWh im Jahr reicht eine Online-Erklärung. |
| Energie- oder Umweltmanagementsystem | Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Energieverbrauch im Jahr | System nach ISO 50001 oder EMAS | Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre (§ 8 EnEfG) |
| Umsetzungspläne | Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Energieverbrauch im Jahr | Wirtschaftliche Maßnahmen planen und veröffentlichen | § 9 EnEfG. Nur für Maßnahmen, die Audit oder Managementsystem als wirtschaftlich ausweisen. Gleicher Durchschnitt wie oben. |
Der Regierungsentwurf (Drucksache 21/8027) will die Auditpflicht an mehr als 2,77 GWh Verbrauch knüpfen. Er ist nicht in Kraft, Stand 09.10.2026. Fristen und Ausnahmen erklärt die Seite Energieaudit-Pflicht. Ein zertifizierter Partner führt das Audit durch, den Vertrag schließen Sie direkt mit ihm.
Die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG beträgt 20 € je MWh. Sie gilt nur für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft. Zum Produzierenden Gewerbe zählen Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung und Baugewerbe. Ein Unternehmen mit dem Schwerpunkt Spedition oder Lagerei gehört nicht dazu. Strom für Elektromobilität ist von der Entlastung ausgenommen.
Welche Förderung gibt es für Logistik und Lager?
Für Lager passen mehrere Bundesprogramme, je nach Maßnahme und Unternehmensgröße.
Die Tabelle zeigt den Stand vom 09.10.2026.
| Programm | Wofür im Lager | Wer | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| EEW Modul 1 (BAFA) | Ersatz von Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern; Wärmeübertrager für Abwärme; Frequenzumrichter; Dämmung von Anlagen | nur KMU | 25 % (kleine), 20 % (mittlere Unternehmen); ab 2.000 € je Maßnahme, höchstens 200.000 € |
| EEW Modul 4 Basis (BAFA) | Ersatz alter Anlagen aus festen Kategorien, darunter elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge; mindestens 15 % weniger Endenergie | nur KMU | 15 % (kleine), 10 % (mittlere Unternehmen); ab 10.000 € je Maßnahme |
| Kälte-Klima-Richtlinie (BAFA) | Kälteanlagen mit nicht halogenierten Kältemitteln, Wärmepumpen mit Prozessabwärme | Unternehmen | höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 € je Maßnahme; Anträge bis 31.12.2026 |
| EBN Modul 1 (BAFA) | Energieaudit | KMU, Freie Berufe, Nicht-KMU bis 500.000 kWh | 50 %, höchstens 3.000 € (bis 10.000 € Energiekosten netto im Jahr: höchstens 600 €); Richtlinie endet 31.12.2026 |
| EBN Modul 2 (BAFA) | Energieberatung für das Gebäude | wie Modul 1, nur für Gebäude im Eigentum des Antragstellers | 50 %, höchstens 850, 2.500 oder 4.000 € je nach Fläche |
| Zuschuss 441 (KfW) | Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte | Unternehmen | nicht mehr beantragbar, die Förderung ist eingestellt (Stand 09.10.2026) |
| LED-Hallenbeleuchtung | Kompletter Leuchtentausch in Halle und Rampe | Unternehmen | Keine EEW-Förderung. Seit 21.07.2026 keine Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehr, nur noch als Teil einer Sanierung zum Effizienzgebäude (BEG NWG) |
Die EEW ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Die EBN fördert Energieberatungen für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Mieter einer Halle können Modul 2 nicht nutzen.
Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt. Welche Programme sich kombinieren lassen, klärt unsere Fördermittelberatung für Unternehmen. Kunden mit Strom- und Gasverträgen oder Netzentgelten bei uns erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.
Häufige Fragen
Wie kann ich die Energiekosten meiner Lagerhalle senken?
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen: mit neuen Strom- und Gasverträgen und gestaffelten Ladezeiten. Mit Förderung und Investition kommen LED mit Steuerung, Torschleusen, neue Kälteanlagen und eine bessere Hallenheizung dazu. Welche Maßnahme sich rechnet, zeigt das Energieaudit. Sie entscheiden selbst.
Lohnt sich Ladeinfrastruktur für E-Stapler und E-Lkw?
Das hängt von Fahrleistung, Standzeiten und Ihrem Netzanschluss ab. Wir rechnen mit Ihrem Lastgang, was zusätzliche Ladepunkte beim Leistungspreis kosten. Der KfW-Zuschuss 441 für Ladepunkte ist eingestellt, Anträge sind nicht mehr möglich (Stand 09.10.2026). Ob ein Land oder eine Kommune Ladepunkte fördert, prüfen wir vor Ihrer Bestellung.
Welche Förderungen gibt es für Logistikunternehmen?
Für KMU fördert die EEW den Ersatz von Pumpen, Ventilatoren, Motoren und elektrischen Flurförderfahrzeugen. Neue Kälteanlagen fördert das BAFA über die Kälte-Klima-Richtlinie, Anträge bis 31.12.2026. Energieaudit und Gebäudeberatung fördert die EBN für KMU und Nicht-KMU bis 500.000 kWh mit 50 %. Für LED-Hallenbeleuchtung gibt es keine EEW-Förderung.
Wie senke ich die Stromkosten im Kühlhaus?
Sie senken sie über Regelung, Abwärmenutzung, Lastverschiebung und einen passenden Stromvertrag. Ein Kühlhaus kann vorkühlen und so Spitzen aus teuren Zeiten verschieben. Das kann Netzentgelte senken. Den Auftrag für eine neue Kälteanlage vergeben Sie erst nach dem Zuwendungsbescheid.
Ab wann ist ein Energieaudit Pflicht?
Für jedes Nicht-KMU, nach geltendem Recht unabhängig vom Verbrauch. Bis 500.000 kWh im Jahr genügt eine Online-Erklärung. Nicht-KMU ist, wer 250 oder mehr Beschäftigte hat, oder mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Bei einer Logistikgruppe zählen verbundene Unternehmen mit. Das Audit ist spätestens alle vier Jahre fällig, außer Sie haben ISO 50001 oder EMAS.
Bekommt ein Logistikunternehmen die Stromsteuer-Entlastung?
Ein Unternehmen mit Schwerpunkt Spedition oder Lagerei erhält sie nicht. Die Entlastung nach § 9b StromStG gilt nur für das Produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft. Gehört Ihr Lager zu einem Produktionsbetrieb, prüfen wir den Anspruch. Strom für Elektromobilität ist von der Entlastung ausgenommen.
Was kostet die Energieberatung für Logistik?
Bei Strom- und Gasverträgen zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Bei den Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts. Energieaudit und geförderte Beratung machen zertifizierte Partner zum Festpreis, den Vertrag schließen Sie direkt mit ihnen. Unsere Koordination kostet Sie nichts, und von diesen Partnern erhalten wir keine Vergütung.
Ich miete meine Lagerhalle. Was kann ich trotzdem tun?
Haben Sie eigene Strom- und Gasverträge, holen wir dafür neue Angebote ein. Ihre Lastspitzen und Ladezeiten steuern Sie ebenfalls selbst. Für Umbauten an Dach, Fassade oder Heizung brauchen Sie den Vermieter. Von den CO2-Kosten für die Heizung mit Gas tragen Sie höchstens 50 %.
Quellen (Stand Oktober 2026) 20
- BAFA, EEW Modul 1 Querschnittstechnologien (Förderliste, nur KMU, 25/20 %, 2.000 €, 200.000 €), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 4 Basisförderung (Kategorien inkl. elektrisch betriebener Flurförderfahrzeuge, nur KMU, 15/10 %, 10.000 €, mindestens 15 % Endenergie), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie vom 12.02.2024, Anträge bis 31.12.2026, keine Verlängerung, Auftragsvergabe erst nach Zuwendungsbescheid), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Merkblatt Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, Ausgabe Mai 2024, Nr. 6 (höchstens 200.000 € je Maßnahme und höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EBN Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 08.10.2026
- BAFA, EBN Modul 2 Energieberatung (Antragsberechtigte, Gebäude im Eigentum des Antragstellers, 850/2.500/4.000 €), abgerufen am 09.10.2026
- Richtlinie EBN, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 6.2 und 8.1 (Laufzeit bis 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
- KfW, Zuschuss 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Unternehmen (Förderung eingestellt, keine Anträge mehr; nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte), abgerufen am 09.10.2026
- KfW, Infoblatt BEG V11.0, Nr. 3.8 und 9.4 (Innenbeleuchtung keine BEG-Einzelmaßnahme), abgerufen am 08.10.2026
- BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, in Kraft mit Wirkung vom 21.07.2026, abgerufen am 08.10.2026
- § 1 Nr. 4 und § 8 EDL-G, abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026 (Regierungsentwurf, 2,77 GWh), abgerufen am 08.10.2026
- §§ 8 und 9 EnEfG und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 08.10.2026
- § 9b StromStG (20 €/MWh, Selbstbehalt 250 €, keine Entlastung für Elektromobilität), abgerufen am 09.10.2026
- § 2 Nr. 3 StromStG (Produzierendes Gewerbe: Abschnitte C, D, E, F der WZ 2003), abgerufen am 09.10.2026
- § 8 CO2KostAufG, abgerufen am 08.10.2026
- § 5 Abs. 5 MaStRV (Registrierung binnen eines Monats), abgerufen am 08.10.2026
- N-ERGIE Netz GmbH, Preisblätter Strom gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026 (Preisblatt 2: Standardlastprofil in der Regel bis 100.000 kWh)
- Netz Leipzig, Preisblatt NNE Strom 2026, abgerufen am 09.10.2026
- Stromnetz Berlin, Preisblatt Netzentgelte gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026
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Senden Sie uns Ihre letzten Strom- und Gasrechnungen und eine Liste Ihrer Standorte.
- Haben Sie Leistungsmessung, legen Sie den Lastgang der letzten 12 Monate dazu.
- Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
- Ihre Auswertung erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
- Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich, Sie gehen keine Bindung ein.
- Danach bleibt Ihr fester Ansprechpartner dran.
Für Audit und Förderung vereinbaren wir ein kostenloses Erstgespräch.
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