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Großwärmepumpe für Unternehmen: Wärmepumpen für Gewerbe und Industrie

Wärmepumpe planen. Ohne Aufwand für Sie.

Sie geben die Arbeit rund um Ihre Großwärmepumpe an uns ab und sparen Zeit und Geld. Vergleichbare Angebote geprüfter Fachbetriebe sowie berechnete Betriebskosten und Fördermöglichkeiten erleichtern Ihre Entscheidung. Die KfW zahlt Unternehmen 30 % Zuschuss auf die neue Heizung, das BAFA für Wärme in Produktionsprozessen 40 bis 60 %.

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Diese Seite ist für Unternehmen, Gewerbebetriebe und Eigentümer von Nichtwohngebäuden.

Für Privathaushalte gelten andere Förderprogramme. Für die Ausführung wählen Sie einen Fachbetrieb. RWB vergleicht Angebote und koordiniert die Abstimmung. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie von der ersten Frage bis zur Inbetriebnahme. Sie müssen nicht bei jedem Fachbetrieb einzeln anfragen, und Sie entscheiden selbst, welches Angebot Sie nehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist seit dem 29.07.2026 gestrichen. Sie wählen aus zehn Möglichkeiten, auch einen neuen Gaskessel. Dafür gilt ab 2029 ein Bio-Anteil: Ein Teil der Wärme muss dann aus Biomethan oder Wasserstoff kommen.

  • Die KfW zahlt 30 % Zuschuss auf eine Wärmepumpe im Firmengebäude (Programm 522). Der Höchstbetrag sinkt ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr.

  • Im 1. Quartal 2027 soll der Satz für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 % sinken (KfW, Stand 09.10.2026). Für Geräte aus der EU bleiben 30 % möglich.

  • Wärmepumpen für Prozesswärme (Wärme für die Produktion) fördert das BAFA mit 40 bis 60 % (EEW Modul 2). Der Strom muss dann vollständig aus erneuerbaren Energien kommen.

  • Eine Wärmepumpe kann Ihre höchste Stromlast im Jahr erhöhen (Lastspitze). Beim Netzbetreiber N-ERGIE Netz kostet jedes zusätzliche Kilowatt Spitze in der Mittelspannung bis zu 171,33 € im Jahr.

  • Vor dem KfW-Antrag unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb nur mit einer Förderbedingung. Sie kann lauten: Der Vertrag gilt erst mit der Förderzusage. Sonst ist die Förderung verloren.

  • Unsere Beratung ist für Sie kostenlos. Der Fachbetrieb, der die Anlage baut, vergütet uns.

Was ist eine Großwärmepumpe?

Eine Großwärmepumpe ist eine Wärmepumpe für große Wärmemengen. Sie versorgt ein ganzes Betriebsgebäude, eine Produktion oder ein Wärmenetz. Eine Industriewärmepumpe liefert Wärme für Produktionsprozesse. Hochtemperatur-Wärmepumpen erreichen höhere Vorlauftemperaturen, zum Beispiel für Reinigen, Trocknen oder Prozesswasser. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur, mit der das Heizwasser die Anlage verlässt.

So arbeitet jede Wärmepumpe:

  • Ein Kältemittel nimmt Wärme aus der Quelle auf und verdampft.
  • Ein Verdichter presst den Dampf zusammen.

    Dabei steigt die Temperatur.

  • Im Verflüssiger gibt das Kältemittel die Wärme an Ihr Heizwasser ab.
  • Ein Ventil senkt den Druck.

    Dann beginnt der Kreislauf neu.

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) zeigt, wie viel Wärme die Anlage im Jahr aus Strom macht. JAZ 3,0 heißt: Aus 1 kWh Strom werden 3 kWh Wärme. Die Gebäudeförderung des Bundes (BEG) verlangt über die KfW, dass die Anlage für mindestens JAZ 3,0 geplant ist. Je kleiner der Abstand zwischen Quelltemperatur und Vorlauftemperatur, desto höher die JAZ.

Im Gewerbe arbeiten Wärmepumpen auch als Kaskade. Eine Kaskade sind mehrere Geräte, die je nach Bedarf zu- oder abschalten. Fällt ein Gerät aus, laufen die anderen weiter. Bivalent heißt eine Anlage mit zwei Wärmeerzeugern. Die Wärmepumpe liefert den Grundbedarf, ein Kessel schaltet sich an kalten Tagen zu.

Welche Wärmequelle passt zu Ihrem Betrieb?

Die Wärmequelle bestimmt Kosten, JAZ und Genehmigungen. Die Tabelle zeigt fünf Quellen.

WärmequellePasst fürWas vorher zu klären ist
Außenluft (Luft-Wasser-Wärmepumpe) Betriebe ohne Bohrung oder Brunnen Aufstellort, Schall, Leistung bei Frost
Erdreich (Sonden oder Kollektoren) Betriebe mit Fläche am Gebäude Bohrung, Fläche, nötige Genehmigungen
Grundwasser, Fluss, Abwasser Standorte mit Zugang zum Wasser Wassermenge, Temperatur, nötige Genehmigungen
Abwärme aus Prozessen, Kälte, Druckluft oder Rechenzentrum Betriebe mit eigener Abwärme Menge, Temperatur, Zeiten im Jahresverlauf
Raumluft nur mit Lüftungsanlage Die BEG fördert Raumluft als alleinige Wärmequelle nicht.

Einen Hersteller empfehlen wir nicht pauschal. Im Angebotsvergleich sehen Sie, welche Geräte die Fachbetriebe anbieten. Wir prüfen, ob das Gerät auf der Wärmeerzeugerliste des BAFA steht. Nur gelistete Geräte fördert die BEG.

Wärmepumpe im Gewerbe: Wann rechnet sie sich?

Eine Wärmepumpe rechnet sich im Betrieb, wenn Ihr Strompreis unter einem bestimmten Wert liegt. Dieser Gleichstandspreis ergibt sich aus Gaspreis, Kesselwirkungsgrad und JAZ. Der Kesselwirkungsgrad sagt, wie viel Prozent des Gases der Kessel in Wärme umsetzt. Liegt Ihr Strompreis darüber, ist die Wärmepumpe im Betrieb teurer als der Gaskessel.

Die folgende Beispielrechnung ist kein Kundenfall. Sie nutzt Durchschnittspreise des Branchenverbands BDEW für 2026, netto. Der Strompreis von 17,2 ct/kWh gilt für Industriebetriebe mit 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh in der Mittelspannung. Mittelspannung ist das Stromnetz für größere Betriebe. Der Strompreis enthält die ermäßigte Stromsteuer. Der Gaspreis von 6,8 ct/kWh gilt für 5 bis 50 Mio. kWh. Der Beispielbetrieb verbraucht 1,1 Mio. kWh Gas und liegt darunter. Für kleinere Betriebe gelten andere Preise. Mit Ihren eigenen Rechnungen rechnen wir das für Sie nach.

Annahmen: Ihr Betrieb braucht 1.000.000 kWh Wärme im Jahr. Der alte Gaskessel nutzt 90 % des Gases (Annahme). Die Wärmepumpe erreicht JAZ 3,0.

VarianteRechnungKosten im Jahr, netto
Gaskessel 1.000.000 kWh ÷ 0,90 = 1.111.111 kWh Gas × 6,8 ct 75.556 €
Wärmepumpe, Produzierendes Gewerbe 1.000.000 kWh ÷ 3,0 = 333.333 kWh Strom × 17,2 ct 57.333 € (18.222 € weniger)
Wärmepumpe, Handel, Büro oder Hotel 333.333 kWh Strom × 19,2 ct 64.000 € (11.556 € weniger)

Der Gleichstandspreis liegt hier bei 22,7 ct/kWh Strom. Das ist 6,8 ct ÷ 0,90 × 3,0. Zahlen Sie mehr, ist die Wärmepumpe im Betrieb teurer als der Kessel.

Die Stromsteuer macht einen Unterschied von 2,0 ct/kWh. Die Steuer beträgt 20,50 € je MWh, also je 1.000 kWh (§ 3 StromStG). Unternehmen des Produzierenden Gewerbes erhalten 20 € je MWh zurück (§ 9b StromStG). Für Strom, der Wärme erzeugt, gilt das nur, soweit ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes die Wärme nutzt. Heizen Sie Flächen mit, die ein Mieter ohne Produzierendes Gewerbe nutzt, entfällt die Entlastung für diesen Teil.

Die Amortisation zeigt, nach wie vielen Jahren sich die Anlage bezahlt gemacht hat. Wir rechnen so: Investition minus Zuschuss minus die Kosten für einen sonst nötigen neuen Kessel, geteilt durch die jährliche Ersparnis inklusive Wartung. Investition und Wartung kommen aus den Angeboten der Fachbetriebe.

Was kostet eine Großwärmepumpe?

Einen amtlichen Richtwert je Kilowatt für Gewerbeanlagen haben wir nicht gefunden. Der Preis hängt von Wärmequelle, Vorlauftemperatur und Umbau im Gebäude ab. Deshalb holen wir für Ihren Betrieb mehrere Angebote ein. So fragen Sie nicht bei jedem Fachbetrieb einzeln an.

In einem Angebot stecken diese Posten:

  • Wärmepumpe oder Kaskade mit Regelung.
  • Erschließung der Wärmequelle, zum Beispiel Bohrung, Brunnen oder Wärmetauscher an der Abwärme.
  • Hydraulik, Pufferspeicher und Anbindung an Ihre bisherige Heizung.
  • Elektroanschluss und gegebenenfalls ein stärkerer Netzanschluss beim Netzbetreiber.
  • Schallschutz, Fundament und Aufstellfläche.
  • Fachplanung, Inbetriebnahme und hydraulischer Abgleich.

    Der hydraulische Abgleich stellt die Wassermengen so ein, dass jeder Heizkreis genug Wärme bekommt. Die BEG verlangt ihn.

Für Anlagen ab 1 MW (1.000 kW) nennt der Beitrag Großwärmepumpe: Kosten und Förderung Werte je Kilowatt. Sie stammen aus einer Studie von Fraunhofer IEG von 2023, Preisstand 2022. Für Ihr Projekt zählen nur Angebote. Dort stehen auch Rechenwege, Förderhöchstbeträge und Beispiele für den Eigenanteil.

Was ändert eine Wärmepumpe an Ihrer Stromrechnung?

Eine Wärmepumpe erhöht Ihren Stromverbrauch und kann Ihre Lastspitze erhöhen. Die Lastspitze ist die höchste Viertelstunde im Jahr. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Bei Betrieben mit Leistungsmessung misst der Zähler jede Viertelstunde. Dafür zahlen Sie den Leistungspreis, einen Teil der Netzentgelte. Läuft die Wärmepumpe zur Zeit Ihrer bisherigen Spitze mit, steigt dieser Wert für das ganze Jahr.

Die folgende Beispielrechnung nutzt die Preisblätter 2026 von drei Netzbetreibern. Sie ist kein Kundenfall. Annahme: Die Wärmepumpe erhöht Ihre Spitze um 100 kW.

Netzbetreiber (Mittelspannung, ab 2.500 h, netto)Leistungspreis 2026Mehrkosten bei 100 kW höherer Spitze
N-ERGIE Netz 171,33 € je kW und Jahr 17.133 € im Jahr
Netz Leipzig 101,62 € je kW und Jahr 10.162 € im Jahr
Stromnetz Berlin 51,13 € je kW und Jahr 5.113 € im Jahr

Der BDEW-Preis im Rechenbeispiel oben enthält Netzentgelte nur als Durchschnitt. Ihre tatsächlichen Mehrkosten zeigt erst Ihr Lastgang, also Ihr Stromverbrauch in jeder Viertelstunde. Bei N-ERGIE Netz kann die höhere Spitze aber einen großen Teil der Ersparnis von 18.222 € aufzehren (17.133 € Mehrkosten im Beispiel). Das lässt sich begrenzen. Mit Pufferspeicher und Steuerung läuft die Wärmepumpe außerhalb Ihrer Spitzen. Wie wir Ihren Lastgang dafür auswerten und was das kostet, zeigt unsere Leistung Lastspitzen und Netzentgelte.

Für Anschlüsse in der Niederspannung gilt § 14a EnWG. Niederspannung ist das Stromnetz für kleinere Anschlüsse. Das Gesetz nennt Wärmepumpen steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Bezug bei drohender Überlastung kurz drosseln. Im Gegenzug sinkt Ihr Netzentgelt. Die Regel gilt für Anlagen über 4,2 kW, auch im Gewerbe. Für Großwärmepumpen und Kaskaden über 11 kW gilt eine höhere Mindestleistung. Sie beträgt bei direkter Steuerung 40 % der Anschlussleistung.

Das Modul 2 nach § 14a senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts auf 40 %. Der Arbeitspreis ist der Preis je verbrauchter kWh. Dafür braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler ohne registrierende Leistungsmessung. Ein solcher Zähler speichert nicht jede Viertelstunde. Fehlt dieser eigene Zähler, bleibt Modul 1, eine pauschale Ermäßigung. Die Festlegung der Bundesnetzagentur nennt Anschlüsse in der Niederspannung. Bei einem Anschluss in der Mittelspannung klären wir mit Ihrem Netzbetreiber, ob § 14a für Ihre Wärmepumpe gilt.

Für den zusätzlichen Strom holen wir zusammen mit Ihrem übrigen Bedarf Angebote mehrerer Lieferanten ein. Das gehört zu unserer Leistung Energieeinkauf und Vertragsoptimierung. Sie sparen so zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen. Eigener Solarstrom senkt die Kosten weiter. Wie das geht, zeigt die Seite Photovoltaik für Gewerbe.

Förderung für Wärmepumpen im Gewerbe

Für Wärmepumpen im Gewerbe gibt es vier Förderwege. Welcher passt, hängt vom Zweck der Wärme ab: Gebäude, Produktion oder Wärmenetz.

ProgrammWofürZuschussWichtigste Bedingung
KfW 522 (BEG Einzelmaßnahmen) Heizung in Nichtwohngebäuden 30 % der förderfähigen Kosten, mit Höchstbetrag je m² Vertrag mit Förderbedingung vor dem Antrag
BAFA EEW Modul 2 Prozesswärme, über 50 % der Wärme für Prozesse 60 % kleine, 50 % mittlere, 40 % große Unternehmen, höchstens 20 Mio. € Strom vollständig aus erneuerbaren Energien
BAFA EEW Modul 4 Wärmepumpen zur Abwärmenutzung und Elektrifizierung von Prozessen 25 bis 45 % der Mehrkosten oder bei voller Quote, sonst 10 bis 20 % der Gesamtkosten. Die Höhe hängt von der Unternehmensgröße ab. Dazu Bonus von 5 oder 10 Prozentpunkten Einsparkonzept
BAFA BEW Wärmepumpen in Wärmenetzen mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohnungen 40 % der förderfähigen Ausgaben, dazu Betriebskostenförderung für Wärmepumpen Machbarkeitsstudie oder Transformationsplan
  • KfW-Förderung für Wärmepumpen im Gewerbe (Programm 522)

    Die KfW zahlt Unternehmen 30 % Zuschuss auf Kauf und Einbau einer Wärmepumpe.

    Antragsberechtigt sind auch Contracting-Anbieter, Freiberufler und Vereine. Die förderfähigen Kosten sind nach oben begrenzt. Die Grenze hängt von der Nettogrundfläche ab. Das ist die beheizte Fläche des Gebäudes innerhalb der Wände.

    NettogrundflächeFörderfähige Kosten
    bis 150 m² 28.000 € pauschal
    150 bis 400 m² plus 197 € je m²
    400 bis 1.000 m² plus 118 € je m²
    über 1.000 m² plus 79 € je m²

    Beispiel für ein Betriebsgebäude mit 2.000 m²: Die förderfähigen Kosten betragen höchstens 227.050 €. Rechenweg: 28.000 € + 250 × 197 € + 600 × 118 € + 1.000 × 79 €. Der Zuschuss beträgt höchstens 68.115 €. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag auf 223.350 €, dann jedes halbe Jahr weiter. Maßgeblich ist der Tag des Antrags.

    Diese Bedingungen gelten zusätzlich:

    • Das Gebäude ist ein bestehendes Nichtwohngebäude. Sein Bauantrag liegt bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
    • Die versorgten Flächen müssen danach zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Das ist eine Förderbedingung, keine Pflicht aus dem Gesetz.
    • Das Gerät steht auf der Wärmeerzeugerliste des BAFA.
    • Die Anlage ist auf eine JAZ von mindestens 3,0 ausgelegt.
    • Ein intelligentes Messsystem ist spätestens bei Inbetriebnahme bestellt. Das ist ein digitaler Stromzähler mit Kommunikationsmodul.
    • Ab 01.01.2028 fördert die BEG nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
    • Ab dem 1. Quartal 2027 gibt es keine Förderung mehr, wenn das Gebäude schon eine erneuerbare Heizung hat, die ab 2008 in Betrieb ging. Dasselbe gilt, wenn das Gebäude schon an ein Wärmenetz angeschlossen ist. Gefördert bleibt der Ersatz von Gas-, Öl- oder Kohlekesseln in einer Hybridanlage.

    Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal der KfW. Vorher braucht es eine Bestätigung zum Antrag. Sie kommt von einem Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes oder vom Fachbetrieb. Für Fachplanung und Baubegleitung gibt es 50 % Zuschuss. Der Experte darf dafür weder von den Firmen beauftragt sein, die bauen, noch ihnen Aufträge verschaffen (BEG EM Nr. 9.3).

    Alle Programme für Nichtwohngebäude erklärt der Beitrag BEG-Förderung 2026 für Nichtwohngebäude.

  • Prozesswärme: EEW Modul 2

    Das BAFA fördert Wärmepumpen für Prozesswärme mit 40 bis 60 %.

    Mehr als 50 % der Wärme müssen in Prozesse gehen. Prozesse sind zum Beispiel Herstellen, Weiterverarbeiten oder Reinigen. Raumheizung und Trinkwasser zählen nicht dazu. Der Strom muss vollständig aus erneuerbaren Energien kommen. Das geht über eigene Anlagen, einen Ökostromvertrag oder PPA-Strom für Unternehmen. Für Anträge ab dem 01.01.2027 fördert das BAFA nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Leasing und Mietkauf schließt die EEW aus.

Abwärme als Wärmequelle nutzen

Abwärme ist Wärme, die in Ihrem Betrieb ohnehin entsteht, etwa an Kältemaschinen, Kompressoren oder Öfen. Eine Wärmepumpe hebt sie auf eine nutzbare Temperatur. Ist die Abwärme wärmer als die Außenluft, steigt die JAZ.

Für größere Unternehmen gelten bei Abwärme Pflichten. Sie gelten ab mehr als 2,5 GWh (2,5 Millionen kWh) Endenergie im Jahr, im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Endenergie ist die Energie, die Ihr Betrieb verbraucht.

  • Sie müssen Abwärme vermeiden und nutzen, soweit das möglich und zumutbar ist (§ 16 EnEfG).
  • Sie melden Ihre Abwärme bis 31. März jedes Jahres an die Bundesstelle für Energieeffizienz (§ 17 EnEfG).

    Die Angaben erscheinen auf der Plattform für Abwärme.

  • Melden müssen Sie nur Anlagen mit mindestens 200 MWh (200.000 kWh) Abwärme im Jahr, mindestens 1.500 Betriebsstunden und mindestens 25 °C. Der Standort muss zusammen mindestens 800 MWh erreichen. Diese Schwellen nennt das Merkblatt der Bundesstelle, Version 1.6 vom 05.05.2026, bis auf Weiteres.
  • Auf Anfrage nennen Sie Betreibern von Wärmenetzen Menge, Leistung, Temperatur und Zeiten Ihrer Abwärme (§ 17 Abs. 1 EnEfG).

Ein Regierungsentwurf (Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026) ändert beide Paragrafen. Melden müssten nur noch Unternehmen über 23,6 GWh. Beschlossen ist der Entwurf nicht (Stand 09.10.2026, nach der 1. Lesung am 24.09.2026 und der Anhörung am 05.10.2026). Bis dahin gilt das heutige Recht. Die Einzelheiten des Entwurfs stehen im Abwärme-Beitrag unten.

Angebote für die Wärmerückgewinnung und die Abwärme-Wärmepumpe holen wir für Sie ein. Den Bonus in EEW Modul 4 gibt es für Abwärme, die außerhalb Ihres Betriebs genutzt wird. Ersetzt Ihre Wärmepumpe einen Gaserzeuger und läuft sie mit Ökostrom, gibt es ihn ebenfalls. Das Einsparkonzept für EEW Modul 4 erstellt ein Partner-Energieberater zum Festpreis. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner.

Wie Sie Abwärme erfassen und welche Förderung es gibt, steht im Beitrag Abwärmenutzung im Unternehmen.

Großwärmepumpe und Fernwärme

Großwärmepumpen in Wärmenetzen fördert das BAFA über das Programm BEW für Wärmenetze. Gefördert werden Netze für mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohnungen. Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben. Für Wärmepumpen, die in ein Netz einspeisen, gibt es zusätzlich eine Förderung je erzeugter Wärmemenge. Antragsberechtigt sind Unternehmen, kommunale Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Contracting-Anbieter.

Für einen Gewerbepark oder ein Firmengelände mit mehreren Gebäuden prüfen wir drei Wege:

  • Eine eigene Wärmepumpe je Gebäude.
  • Ein eigenes Netz mit einer zentralen Großwärmepumpe.
  • Ein Anschluss an das Fernwärmenetz des Versorgers.

    Die KfW fördert auch den Anschluss.

Hat Ihre Gemeinde einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme beschlossen und veröffentlicht, fördert die KfW nur den Anschluss. Eine eigene Wärmepumpe ist dann nicht förderfähig.

Was gilt 2026 und 2027 rechtlich?

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), früher GEG. Die Pflicht, neue Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, ist gestrichen. Die wichtigsten Regeln für Ihre Planung stehen in der Tabelle. Das Treibhauspotenzial (GWP) zeigt dort, wie stark ein Kältemittel das Klima erwärmt, verglichen mit CO2.

RegelWas giltGrundlage
Heizungstausch freie Wahl aus zehn Möglichkeiten, darunter Wärmepumpe und Hybridheizung § 42 Abs. 2 GModG
Neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung, eingebaut nach dem 29.07.2026 Bio-Anteil an der Wärme: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040 § 43 Abs. 1 GModG
Hybridheizung aus Wärmepumpe und Kessel erfüllt den Bio-Anteil, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 % der Kesselleistung bringt (bei abwechselndem Betrieb 40 %) § 43 Abs. 5 GModG
Gebäudeautomation (System, das Verbrauch misst und Technik steuert) Pflicht bis 31.12.2029 für Nichtwohngebäude mit Heizung oder Klimaanlage über 70 kW, außer technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar § 56 GModG
Neue Kompakt-Wärmepumpen über 12 bis 50 kW ab 01.01.2027 Verkaufsverbot bei Kältemitteln mit Treibhauspotenzial ab 150, Ausnahme aus Sicherheitsgründen Verordnung (EU) 2024/573
Neue Kompakt-Wärmepumpen über 50 kW ab 01.01.2030 Verkaufsverbot bei Kältemitteln mit Treibhauspotenzial ab 150, Ausnahme aus Sicherheitsgründen Verordnung (EU) 2024/573

Natürliche Kältemittel wie Propan oder CO2 liegen weit unter 150. Ein Kompaktgerät, auch Monoblock genannt, hat den ganzen Kältekreis in einem Gehäuse. Mehr zum neuen Gesetz lesen Sie unter GModG statt GEG: was sich für Unternehmen ändert.

Kaufen, mieten oder Contracting?

Sie können eine Wärmepumpe kaufen, mieten oder über Contracting nutzen. Beim Contracting baut und betreibt ein Anbieter die Anlage. Sie zahlen ihm einen Preis für die gelieferte Wärme.

KaufMiete oder LeasingContracting
Eigentümer der Anlage Sie Vermieter oder Leasinggeber Contracting-Anbieter
Eigenkapital nötig keins, monatliche Rate keins, Preis je kWh Wärme
KfW 522 ja ja, Raten bis 10 Jahre förderfähig ja, der Anbieter kann den Antrag stellen
EEW (BAFA) ja nein Erklärung zum Contracting nötig
Wartung und Ausfallrisiko bei Ihnen nach Vertrag beim Anbieter
Was wir tun mehrere Angebote von Fachbetrieben einholen und vergleichen Angebote mehrerer Anbieter einholen und vergleichen Angebote mehrerer Anbieter einholen und vergleichen

Contracting passt, wenn Sie kein Kapital binden wollen. Prüfen Sie dann Laufzeit, Preisformel und was am Ende mit der Anlage passiert. Sie entscheiden selbst, welches Modell zu Ihnen passt.

So arbeiten wir: in sechs Schritten zur Wärmepumpe

Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie bis zur Inbetriebnahme und passt die Planung laufend an. Bauen und montieren übernimmt der Fachbetrieb.

  1. Erstgespräch.

    Wir klären Ziel, Gebäude, Prozesse und Zeitplan.

  2. Daten.

    Sie senden uns Gas- oder Ölrechnungen der letzten drei Jahre, Ihren Stromlastgang und Angaben zu Vorlauftemperaturen und Abwärme.

  3. Vorprüfung.

    Wir prüfen Wärmequelle, Förderprogramm, Netzanschluss und Lastspitze.

    Rechnet sich eine Wärmepumpe nicht, sagen wir Ihnen das.

  4. Angebote.

    Wir holen mehrere Angebote geprüfter Fachbetriebe ein.

    Die Verträge enthalten die nötige Förderbedingung.

  5. Vergleich.

    Wir rechnen Investition, Betriebskosten, Netzentgelte, Förderung und Amortisation.

    Sie entscheiden.

  6. Umsetzung.

    Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb.

    Er baut die Anlage. Wir koordinieren Termine, Stromvertrag und Messkonzept (wo und wie Ihr Strom gemessen wird) mit dem Netzbetreiber.

Wir sind kein Energieeffizienz-Experte und übernehmen keine geförderte Fachplanung oder Baubegleitung. Das macht ein Experte aus der Expertenliste des Bundes. Er darf nicht für die Firmen arbeiten, die bauen. Planen heißt bei uns: Bedarf klären, Angebote einholen und vergleichen.

Was kostet unsere Beratung?

Für Sie ist unsere Beratung kostenlos, auch wenn Sie kein Angebot annehmen. Wir klären den Bedarf und vergleichen für Sie. Die Vergütung zahlt der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Wir sagen das offen, damit Sie wissen, wer uns bezahlt. Für Stromeinkauf und Netzentgeltoptimierung gelten die Preise und Vergütungen der jeweiligen Leistungsseite.

Welche Förderung passt, prüfen wir beim Angebotsvergleich mit, für Sie kostenlos. Die Bestätigung zum KfW-Antrag kann der Fachbetrieb ausstellen. Beim EEW-Antrag hilft Ihnen ein Partner.

Entscheiden Sie sich für Miete, Leasing oder Contracting, holen wir Angebote mehrerer Anbieter ein und vergleichen sie. Dann vergütet uns der gewählte Anbieter. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter. Mit uns brauchen Sie keinen eigenen Vertrag. Sie zahlen uns nichts zusätzlich.

Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern vergütet uns der Fachbetrieb, der die Anlage baut.

Wir arbeiten mit geprüften Fachbetrieben und holen für Sie mehrere Angebote ein. Jeden Fachbetrieb prüfen wir auf diese Punkte:

  • Qualifikation und Zertifizierung, wo sie vorgeschrieben sind.
  • Referenzen mit vergleichbaren Anlagen.
  • Eine gültige Haftpflichtversicherung.

Fallen bei Planung und Förderung

Diese Fehler kosten Förderung oder Geld:

  • Vertrag ohne Förderbedingung.

    Unterschreiben Sie vor dem KfW-Antrag einen Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung, ist die Förderung verloren. Eine aufschiebende Bedingung heißt: Der Vertrag gilt erst mit der Förderzusage. Eine auflösende Bedingung heißt: Der Vertrag endet, wenn die Förderung ausbleibt. Nachträglich einfügen ist nicht zulässig.

  • Reihenfolge bei der EEW verwechselt.

    Vor dem BAFA-Antrag dürfen Sie nur Planung beauftragen. Ein Rücktrittsrecht ersetzt die Förderbedingung nicht.

  • Lastspitze vergessen.

    Läuft die Wärmepumpe zur Spitzenzeit, steigen die Netzentgelte für das ganze Jahr.

  • Strom aus fossilen Quellen bei EEW Modul 2. Ohne Nachweis für erneuerbaren Strom gibt es keinen Zuschuss.
  • Falsches Kältemittel eingeplant.

    Für Anträge ab 2027 (EEW) und ab 2028 (BEG) gibt es Förderung nur mit natürlichen Kältemitteln.

  • Zuschuss für Wärmepumpen fest mit 30 % eingeplant.

    Ab dem 1. Quartal 2027 sollen es ohne Fertigung in der EU nur 15 % sein. Die Detailregel fehlt noch (Stand 09.10.2026).

  • Hybridheizung zu klein.

    Bringt die Wärmepumpe weniger als 30 % der Kesselleistung (bei abwechselndem Betrieb 40 %), muss der neue Kessel den Bio-Anteil selbst erfüllen.

Häufige Fragen

Ab welcher Größe spricht man von einer Großwärmepumpe?

Eine feste gesetzliche Grenze kennen wir nicht. Auf dieser Seite meinen wir Wärmepumpen, die ein ganzes Betriebsgebäude, eine Produktion oder ein Wärmenetz versorgen. Für die Netzentgelte zählt eine andere Grenze. Für Wärmepumpen und Kaskaden über 11 kW in der Niederspannung gelten besondere Regeln nach § 14a EnWG.

Was kostet eine Großwärmepumpe?

Den Preis bestimmen Wärmequelle, Leistung, Vorlauftemperatur und Umbau im Gebäude. Eine amtliche Preisangabe je Kilowatt für Gewerbeanlagen haben wir nicht gefunden. Wir holen deshalb mehrere Angebote ein und vergleichen sie Posten für Posten. Die KfW übernimmt 30 % der förderfähigen Kosten bis zum Höchstbetrag.

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen im Gewerbe?

Für die Heizung im Firmengebäude zahlt die KfW 30 % Zuschuss (Programm 522). Für Prozesswärme fördert das BAFA 40 bis 60 % (EEW Modul 2). Wärmepumpen in Wärmenetzen fördert die BEW mit 40 %. Welches Programm passt, hängt davon ab, wofür Sie die Wärme nutzen.

Muss ich meine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen?

Nein. Die 65-Prozent-Regel und die Austauschpflicht sind seit dem 29.07.2026 gestrichen. Bauen Sie nach diesem Tag einen neuen Gaskessel ein, muss ab 2029 ein Teil der Wärme aus Biomethan oder Wasserstoff kommen. Eine Hybridheizung erfüllt diese Pflicht, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 % der Kesselleistung bringt.

Darf ich den Vertrag mit dem Fachbetrieb vor dem Förderantrag unterschreiben?

Bei der KfW ja, aber nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Der Vertrag muss außerdem das geplante Datum der Umsetzung nennen. Beim BAFA (EEW) dürfen Sie vor dem Antrag nur die Planung beauftragen.

Gilt § 14a EnWG auch für Gewerbebetriebe?

Ja, wenn die Wärmepumpe in der Niederspannung angeschlossen ist und mehr als 4,2 kW hat. Das Modul 2 mit 40 % des Arbeitspreises gibt es nur an Zählern ohne Leistungsmessung. Bei einem Anschluss in der Mittelspannung klären wir mit Ihrem Netzbetreiber, ob § 14a gilt.

Was kostet Ihre Beratung?

Für Sie ist sie kostenlos. Die Vergütung zahlt der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Bei Miete, Leasing oder Contracting vergütet uns der gewählte Anbieter.

Quellen (Stand Oktober 2026) 29
  1. § 42 GModG, abgerufen am 09.10.2026
  2. § 43 GModG, abgerufen am 09.10.2026
  3. § 56 GModG, abgerufen am 09.10.2026
  4. § 71 GModG „(weggefallen)“, abgerufen am 09.10.2026
  5. BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026 (Art. 1 Nr. 32, Art. 9), abgerufen am 09.10.2026
  6. § 3 StromStG, abgerufen am 09.10.2026
  7. § 9b StromStG, abgerufen am 09.10.2026
  8. § 16 EnEfG, abgerufen am 09.10.2026
  9. § 17 EnEfG, abgerufen am 09.10.2026
  10. Bundesstelle für Energieeffizienz, Merkblatt für die Plattform für Abwärme, Version 1.6, Stand 05.05.2026 (Anlagenschwelle 200 MWh, 1.500 Stunden, 25 °C; Standortschwelle 800 MWh), abgerufen am 09.10.2026
  11. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026 (Gesetzentwurf, Art. 1 Nr. 13 und 14: §§ 16, 17 EnEfG) , und Textarchiv zur Anhörung am 05.10.2026, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-pa-wirtschaft-energieeffizienzrichtlinie-1218082 , abgerufen am 09.10.2026
  12. § 14a EnWG, abgerufen am 09.10.2026
  13. Bundesnetzagentur, Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (4,2 kW, Großwärmepumpen über 11 kW, Skalierungsfaktor 0,4, Modul 2), abgerufen am 09.10.2026
  14. Bundesnetzagentur, Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023 (Module 1 bis 3), abgerufen am 09.10.2026
  15. KfW, Heizungsförderung für Unternehmen, Nichtwohngebäude (522), abgerufen am 09.10.2026
  16. KfW, Merkblatt Zuschuss 522, Stand 09/2026, abgerufen am 09.10.2026
  17. KfW, Anpassungen in der BEG 2026 (Wertschöpfungsbonus 1. Quartal 2027), abgerufen am 09.10.2026
  18. BMWE, Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Nr. 5.3, 8.4, 9.3; TMA 3.1, 3.4), abgerufen am 09.10.2026
  19. KfW/BAFA, Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0 (intelligentes Messsystem, Nr. 4.1.3), abgerufen am 09.10.2026
  20. BAFA, EEW Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, abgerufen am 09.10.2026
  21. BAFA, Merkblatt EEW Zuschuss, Version 7.4 (Modul 4, Ausschlüsse, Vorhabenbeginn), abgerufen am 09.10.2026
  22. BAFA, Anlage zum Merkblatt Modul 2 (erneuerbarer Strom), abgerufen am 09.10.2026
  23. BAFA, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), abgerufen am 09.10.2026
  24. Europäische Kommission, Climate-friendly alternatives to F-gases: Air conditioning (Verbote aus Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573), abgerufen am 09.10.2026
  25. BDEW-Strompreisanalyse August 2026 (17,2 ct/kWh kleine und mittlere Industrie), abgerufen am 09.10.2026
  26. BDEW-Gaspreisanalyse August 2026 (6,80 ct/kWh, 5 bis 50 Mio. kWh), abgerufen am 09.10.2026
  27. N-ERGIE Netz GmbH, Preisblätter Strom 2026, abgerufen am 09.10.2026
  28. Netz Leipzig, Preisblatt NNE Strom 2026, abgerufen am 09.10.2026
  29. Stromnetz Berlin, Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026

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