KfW-Förderung für Wärmepumpen im Gewerbe (Programm 522)
Die KfW zahlt Unternehmen 30 % Zuschuss auf Kauf und Einbau einer Wärmepumpe.
Antragsberechtigt sind auch Contracting-Anbieter, Freiberufler und Vereine. Die förderfähigen Kosten sind nach oben begrenzt. Die Grenze hängt von der Nettogrundfläche ab. Das ist die beheizte Fläche des Gebäudes innerhalb der Wände.
| Nettogrundfläche | Förderfähige Kosten |
|---|---|
| bis 150 m² | 28.000 € pauschal |
| 150 bis 400 m² | plus 197 € je m² |
| 400 bis 1.000 m² | plus 118 € je m² |
| über 1.000 m² | plus 79 € je m² |
Beispiel für ein Betriebsgebäude mit 2.000 m²: Die förderfähigen Kosten betragen höchstens 227.050 €. Rechenweg: 28.000 € + 250 × 197 € + 600 × 118 € + 1.000 × 79 €. Der Zuschuss beträgt höchstens 68.115 €. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag auf 223.350 €, dann jedes halbe Jahr weiter. Maßgeblich ist der Tag des Antrags.
Diese Bedingungen gelten zusätzlich:
- Das Gebäude ist ein bestehendes Nichtwohngebäude. Sein Bauantrag liegt bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
- Die versorgten Flächen müssen danach zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Das ist eine Förderbedingung, keine Pflicht aus dem Gesetz.
- Das Gerät steht auf der Wärmeerzeugerliste des BAFA.
- Die Anlage ist auf eine JAZ von mindestens 3,0 ausgelegt.
- Ein intelligentes Messsystem ist spätestens bei Inbetriebnahme bestellt. Das ist ein digitaler Stromzähler mit Kommunikationsmodul.
- Ab 01.01.2028 fördert die BEG nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
- Ab dem 1. Quartal 2027 gibt es keine Förderung mehr, wenn das Gebäude schon eine erneuerbare Heizung hat, die ab 2008 in Betrieb ging. Dasselbe gilt, wenn das Gebäude schon an ein Wärmenetz angeschlossen ist. Gefördert bleibt der Ersatz von Gas-, Öl- oder Kohlekesseln in einer Hybridanlage.
Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal der KfW. Vorher braucht es eine Bestätigung zum Antrag. Sie kommt von einem Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes oder vom Fachbetrieb. Für Fachplanung und Baubegleitung gibt es 50 % Zuschuss. Der Experte darf dafür weder von den Firmen beauftragt sein, die bauen, noch ihnen Aufträge verschaffen (BEG EM Nr. 9.3).
Alle Programme für Nichtwohngebäude erklärt der Beitrag BEG-Förderung 2026 für Nichtwohngebäude.