Energieberatung für Unternehmen: Gebäude, Anlagen und Prozesse
Energie sparen. Wir koordinieren die Beratung.
Eine Energieberatung für Unternehmen zeigt, wo Ihr Betrieb Energie verschenkt und welche Maßnahme sich rechnet. Bis 31.12.2026 übernimmt das BAFA 50 % des Honorars bis zum Höchstbetrag, wenn Sie die Bedingungen erfüllen. Ein geprüfter Partner berät, wir koordinieren, und Sie haben einen festen Ansprechpartner.
- Ihr Anliegen
- Sie wollen Gebäude, Anlagen oder Prozesse verbessern.
- Kosten für Sie
- Festpreis nach Angebot des Partners
- Ihr Vertragspartner
- geprüfter Partner
Welche Energieberatung braucht Ihr Unternehmen?
Das hängt davon ab, ob Sie Ihr Gebäude, Ihre Anlagen oder beides verbessern wollen. Die Beratung richtet sich an Gewerbekunden, Firmen und Industriebetriebe. Die Tabelle zeigt die fünf Formen im Vergleich.
EBN steht für die Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient, zum Beispiel Halle, Büro oder Laden.
| Leistung | Was untersucht wird | Grundlage | Pflicht? | BAFA-Zuschuss (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|---|---|
| Energieberatung Nichtwohngebäude | Gebäudehülle, Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung | DIN V 18599, EBN Modul 2 | nein | 50 %, höchstens 850, 2.500 oder 4.000 € je nach Fläche; nur für Eigentümer |
| Energieaudit | ganzer Betrieb: Gebäude, Anlagen, Prozesse, Transport | DIN EN 16247-1, § 8 EDL-G, EBN Modul 1 | für Nicht-KMU spätestens vier Jahre nach dem letzten Audit | 50 %, höchstens 3.000 € (600 € bei Energiekosten bis 10.000 € netto); nicht für Nicht-KMU über 500.000 kWh |
| Contracting-Orientierungsberatung | Eignung von Gebäuden für Contracting mit Einspargarantie | EBN Modul 3 | nein | 50 %, höchstens 3.500 € (Energiekosten bis 300.000 € netto) oder 5.000 € |
| Energiemanagementsystem | laufende Steuerung des Verbrauchs | ISO 50001 oder EMAS, § 8 EnEfG | über 7,5 GWh im Dreijahresschnitt | keine EBN; Messtechnik und Software über EEW Modul 3 |
| Umsetzungspläne | wirtschaftliche Maßnahmen aus Audit oder System | § 9 EnEfG, DIN EN 17463 | über 2,5 GWh im Dreijahresschnitt | keine EBN |
KMU steht für kleine und mittlere Unternehmen. Eine GWh (Gigawattstunde) ist eine Million kWh. EEW ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Die genauen KMU-Grenzen stehen im Abschnitt zu den Pflichten.
Beim Contracting plant, finanziert oder betreibt ein Dienstleister Ihre Anlagen. Er garantiert Ihnen vertraglich eine Einsparung. Steht Ihr Gebäude im Mittelpunkt, passt die Gebäudeberatung. Geht es um Maschinen, Druckluft oder Prozesswärme, passt das Energieaudit. Für die Contracting-Orientierungsberatung verlangt die Richtlinie mindestens 100.000 € netto Energiekosten im Jahr. Das gilt für ein Gebäude oder einen Gebäudepool, also mehrere Gebäude zusammen.
Energieberatung für Gewerbe: Was prüft die Gebäudeberatung nach DIN V 18599?
Die Gebäudeberatung nach DIN V 18599 bewertet Ihr Nichtwohngebäude und zeigt, welche Sanierung sich lohnt. Die DIN V 18599 ist das Rechenverfahren für den Energiebedarf von Gebäuden. Damit rechnet der Partner Gebäudehülle und Technik zusammen in einem Modell.
- Der Partner nimmt alles vor Ort auf.
Diese Begehung ist für die Förderung Pflicht.
- Er bewertet Dach, Wände, Fenster, Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung.
- Er rechnet jede Maßnahme mit Kosten, Einsparung und Wirtschaftlichkeit durch.
- Sie erhalten einen Sanierungsfahrplan, der die Sanierung in Schritten ordnet, oder ein Konzept für die Sanierung in einem Zug.
- Ziel kann ein BEG-Effizienzgebäude sein. So heißt der geförderte Standard für sanierte Nichtwohngebäude. Die BEG ist das Bundesförderprogramm für Gebäude, die weniger Energie brauchen.
- Eine Neubauberatung ist förderfähig, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzgebäude zum Ziel hat.
Der Zuschuss richtet sich nach der Nettogrundfläche. Das ist die beheizte oder gekühlte Fläche innerhalb der Wände. Unter 200 m² sind es höchstens 850 €, von 200 bis 500 m² höchstens 2.500 €, darüber höchstens 4.000 €.
Für den Zuschuss gelten zwei Bedingungen am Gebäude. Es muss Ihnen gehören. Der Bauantrag muss bei Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen, außer bei der Neubauberatung. Mieten oder pachten Sie die Räume, kann das geförderte Energieaudit nach Modul 1 passen.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung. Ihre Halle hat mehr als 500 m² Nettogrundfläche. Das förderfähige Honorar beträgt 8.000 €. Das BAFA übernimmt 50 %, also 4.000 €. Ihr Eigenanteil beträgt 4.000 €.
Energieberatung für Industrie: Wie werden Anlagen, Prozesse und Lastgang untersucht?
In Produktionsbetrieben untersucht der Partner vor allem Anlagen, Prozesse und den Lastgang, also Ihren Strombezug je Viertelstunde. Grundlage ist das Energieaudit nach DIN EN 16247. Die DIN EN 16247-1 ist die Norm für Energieaudits. Das Audit muss mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs erfassen (§ 8a EDL-G).
Diese Bereiche prüft der Partner in Gewerbe und Industrie:
-
Druckluft:
Er sucht Leckagen, prüft das Druckniveau und die Steuerung der Kompressoren.
-
Pumpen und Ventilatoren:
Er prüft, ob Größe und Regelung zum Bedarf passen.
-
Motoren und Antriebe:
Er prüft Laufzeiten und die Nachrüstung mit Frequenzumrichtern, die die Drehzahl regeln.
-
Prozesswärme:
Das ist Wärme, die Sie direkt für die Produktion brauchen, etwa zum Trocknen oder Schmelzen.
- Abwärme: Das ist Wärme, die bei der Produktion entsteht und ungenutzt entweicht. Der Partner prüft, wo Sie sie selbst nutzen können.
- Kälte: Er prüft Temperaturen, Regelung und Wärmerückgewinnung.
- Lastgang: Daraus liest der Partner Lastspitzen (die höchsten Werte) und Grundlast (den Mindestbedarf) ab.
- Beleuchtung, Heizung und Lüftung prüft er mit.
Große Verbraucher misst der Partner dauerhaft oder mit zeitweise eingebauten Messgeräten. Wo eine Messung mehr kostet, als sie bringt, rechnet er den Verbrauch hoch. Den Rechenweg legt er offen.
Hohe Lastspitzen erhöhen auch Ihre Netzentgelte. Das sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Diese Kosten prüfen wir selbst, mehr dazu unter Lastspitzen und Netzentgelte. Branchenbeispiele finden Sie unter Energiekosten in Industrie und Produktion.
Welche Pflichten haben Unternehmen bei Energieaudit und Energiemanagement?
Nicht-KMU müssen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) spätestens vier Jahre nach dem letzten Audit ein neues Energieaudit durchführen. Ein Energiemanagementsystem verlangt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) auch von KMU. Voraussetzung sind im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre mehr als 7,5 GWh Verbrauch im Jahr. Ein solches System befreit vom Audit.
KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme. Die Bilanzsumme ist die Summe aller Vermögenswerte in der Bilanz. Nicht-KMU ist, wer 250 oder mehr Beschäftigte hat. Nicht-KMU ist auch, wer mehr als 50 Mio. € Umsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme hat. Verbundene Unternehmen zählen dabei mit.
| Pflicht | Wen sie trifft | Rechtsgrundlage | Frist (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|---|
| Energieaudit | Nicht-KMU | § 8 Abs. 1 EDL-G | erstes Audit 20 Monate, nachdem Sie Nicht-KMU geworden sind; danach spätestens vier Jahre nach dem letzten Audit |
| Befreiung vom Audit | Unternehmen mit eingerichtetem oder begonnenem Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001, EMAS) | § 8 Abs. 3 EDL-G | Zertifikat spätestens zwei Jahre nach Beginn (§ 8c Abs. 7 EDL-G) |
| Online-Erklärung statt Audit | Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr | § 8 Abs. 4 EDL-G | Verbrauch und Kosten in einer Online-Erklärung beim BAFA angeben (§ 8c Abs. 1 EDL-G) |
| Energie- oder Umweltmanagementsystem | mehr als 7,5 GWh im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, unabhängig von der Unternehmensgröße | § 8 EnEfG | wer schon bis Ablauf des 17.11.2023 darüber lag: bis 18.07.2025; sonst 20 Monate nach Überschreiten der Schwelle |
| Umsetzungspläne | mehr als 2,5 GWh im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre | § 9 EnEfG | binnen drei Jahren; Pläne bestätigen lassen und veröffentlichen |
Wer das Audit versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 € (§ 12 EDL-G). Ein Regierungsentwurf will die Auditpflicht an einen Verbrauch von mehr als 2,77 GWh knüpfen, gemessen im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Er ist nicht in Kraft (Stand 09.10.2026). Verfahrensstand und Schwellen erklärt unsere Fachseite Energieaudit: Pflicht, Schwellen, Novelle.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung der Energieberatung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars. Den Höchstbetrag legt das Modul fest, die erste Tabelle zeigt ihn. Die Förderrichtlinie EBN endet am 31.12.2026.
| Modul | Inhalt | Zuschuss | Höchstbetrag (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Energieaudit nach DIN EN 16247-1 | 50 % | 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto, sonst 600 € |
| Modul 2 | Energieberatung nach DIN V 18599 | 50 % | 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (200 bis 500 m²), 4.000 € (über 500 m²) |
| Modul 3 | Contracting-Orientierungsberatung | 50 % | 3.500 € bei Energiekosten bis 300.000 € netto, sonst 5.000 € |
| Wer darf den Zuschuss beantragen? | Bedingung (Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| KMU und Freie Berufe | weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme; Sitz und Betrieb in Deutschland |
| Nicht-KMU | höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr |
| Kommunen, Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, Stiftungen | antragsberechtigt laut BAFA-Modulseiten und Richtlinie Nr. 4 |
| Gebäudeberatung nach Modul 2 | nur Eigentümer des Gebäudes; Bauantrag mindestens zehn Jahre alt, außer Neubauberatung; Begehung vor Ort |
| Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion | nicht antragsberechtigt (Richtlinie EBN Nr. 4) |
Nicht-KMU mit mehr als 500.000 kWh erhalten für keines der drei Module einen EBN-Zuschuss. Primärproduktion heißt Erzeugung von Pflanzen und Tieren ohne Weiterverarbeitung. Welche Wege landwirtschaftliche Betriebe stattdessen haben, zeigt die Seite Energiekosten in der Landwirtschaft.
So läuft die Förderung ab:
- Der Antrag wird im BAFA-Portal gestellt.
Ein bevollmächtigter Berater darf das für Sie tun.
- Vor der Bewilligung darf das Vorhaben nicht beginnen.
Als Beginn gilt der Abschluss des Beratungsvertrags.
- Ein Vertrag vor der Bewilligung ist nur mit aufschiebender Bedingung zulässig.
Er wird dann erst mit der Förderzusage wirksam.
- Die beratende Person muss in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) stehen, Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“.
- Sie bezahlen die Beratung zuerst in voller Höhe.
Das BAFA zahlt den Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises an Sie als Antragsteller aus, nicht an den Berater.
- Mit Landesprogrammen dürfen alle Zuschüsse zusammen höchstens 90 % der förderfähigen Ausgaben decken.
- Eine erneute Förderung gibt es frühestens vier Jahre nach der letzten Auszahlung.
- Die Bewilligung des BAFA kommt als Zuwendungsbescheid. Nach der Beratung weisen Sie dem BAFA mit Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis nach, dass die Beratung stattfand (Verwendungsnachweis).
- Die Fristen für den Verwendungsnachweis stehen in Ihrem Zuwendungsbescheid. Unser Partner behält sie für Sie im Blick.
- Baubegleitung fördert die EBN nicht.
Eine Nachfolgeregelung für 2027 hatte das BAFA bis zum 08.10.2026 nicht veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neuigkeiten gibt. Für Investitionen nach der Beratung gibt es eigene Programme. Ob und wann Sie investieren, entscheiden Sie selbst. Einen Überblick gibt unsere Seite Fördermittel für die Umsetzung (BEG, EEW, KfW).
Wer führt die geförderte Energieberatung durch?
Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt. Neutral heißt hier unabhängig von Herstellern, Anbietern und Vertrieb.
Wir selbst holen für Kunden Angebote für Strom und Gas ein und werden dafür vom Versorger vergütet. Deshalb führen wir die geförderte Beratung nicht selbst durch. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Seite Preise und Preismodelle. Von unseren Partnern für geförderte Energieberatung, Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Unsere Koordination kostet Sie nichts.
Sie müssen kein Energieberatungsunternehmen selbst suchen, wir wählen den Partner für Sie aus. Alle Kosten stehen vor dem Auftrag im schriftlichen Angebot des Partners. Es nennt einen Festpreis. Mögliche Reisekosten stehen ebenfalls darin. Wir prüfen jeden Partner auf diese Punkte:
- Er ist zertifiziert oder akkreditiert.
- Er steht in der Energieeffizienz-Expertenliste oder ist beim BAFA registriert.
- Er hat Referenzen und Erfahrung.
- Er hat eine gültige Berufshaftpflichtversicherung.
Sie geben die Arbeit ab und haben bei uns einen festen Ansprechpartner. Er klärt mit Ihnen Ziel und Förderfähigkeit, wählt den Partner aus und stimmt Termine und Unterlagen ab.
Wie läuft die Energieberatung ab?
Die Energieberatung läuft in fünf Schritten.
-
Erstgespräch:
Wir klären Ihr Ziel, Ihre Antragsberechtigung und Ihre Pflichten nach EDL-G und EnEfG.
-
Partner und Angebot:
Wir wählen einen geprüften Partner aus.
Sie erhalten sein Angebot und schließen den Vertrag direkt mit ihm, unter aufschiebender Bedingung.
-
Antrag und Bewilligung:
Der Partner stellt mit Ihrer Vollmacht den Antrag im BAFA-Portal.
-
Aufnahme vor Ort und Analyse:
Der Partner besucht Ihren Standort und misst große Verbraucher.
Er rechnet nach DIN V 18599 oder DIN EN 16247-1.
-
Bericht und Abschlussgespräch:
Sie erhalten den Bericht.
Danach folgt der Verwendungsnachweis beim BAFA. Wir bleiben in allen Schritten Ihr Ansprechpartner.
Eine feste Dauer nennen wir hier nicht. Sie hängt von der Größe des Standorts, der Zahl der Anlagen und den vorhandenen Messdaten ab. Den Zeitplan erhalten Sie mit dem Angebot. Dazu kommt die Bearbeitungszeit des BAFA bis zur Bewilligung.
Häufige Fragen
Wer kann die BAFA-Förderung für die Energieberatung beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU, Freie Berufe, Kommunen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz und Betrieb in Deutschland. Nicht-KMU sind nur dabei, wenn sie höchstens 500.000 kWh Energie im Jahr verbrauchen. Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind ausgeschlossen. Die Gebäudeberatung nach Modul 2 erhalten nur Eigentümer des Gebäudes.
Bekommen große Industriebetriebe den Zuschuss?
Nein, wenn sie Nicht-KMU sind und mehr als 500.000 kWh verbrauchen. Das gilt für alle drei Beratungsmodule. Für Investitionen nach dem Audit gibt es aber andere Programme, etwa die EEW. Dort sind je nach Modul auch große Unternehmen antragsberechtigt.
Darf ich den Beratungsvertrag vor der Bewilligung unterschreiben?
Ja, aber nur mit aufschiebender Bedingung. Der Vertrag wird dann erst mit der Förderzusage wirksam. Mit der Beratung selbst beginnt der Partner erst nach der Bewilligung.
Was passiert mit der Förderung nach dem 31.12.2026?
Die Richtlinie EBN endet am 31.12.2026. Eine Nachfolge war bis zum 08.10.2026 nicht veröffentlicht. Sprechen Sie uns früh an, damit der Partner den Antrag rechtzeitig stellen kann.
Was ist der Unterschied zwischen Energieberatung und Energieaudit?
Die Energieberatung nach DIN V 18599 betrachtet das Gebäude. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 betrachtet den ganzen Betrieb mit Anlagen, Prozessen und Transport. Für Nicht-KMU ist das Audit Pflicht. Ausnahmen gelten bei einem Managementsystem oder bei höchstens 500.000 kWh Verbrauch mit Online-Erklärung beim BAFA. Mehr im Beitrag Unterschied Energieberatung und Energieaudit.
Welche Unterlagen brauchen wir von Ihnen?
Für Gebäude brauchen wir Grundrisse, Energieabrechnungen und Angaben zu Heizung und Lüftung. Für Anlagen kommen Lastgang, Zählerstruktur und eine Liste der großen Verbraucher dazu. Fehlende Daten nimmt der Partner bei der Begehung auf.
Wird ein Energieausweis gefördert?
Nein. Der Energieausweis ist eine gesetzliche Pflicht und nicht Teil der geförderten Energieberatung.
Wann reicht eine kostenlose Erstberatung?
Für eine erste Orientierung kann sie reichen. Einige Länder bieten kostenfreie Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen an, zum Beispiel Hessen und Niedersachsen. Die Bedingungen und die Verfügbarkeit legt das jeweilige Land fest. Für einen geförderten Sanierungsfahrplan oder ein Pflichtaudit brauchen Sie eine ausführliche Beratung nach Norm.
Quellen (Stand Oktober 2026) 12
- BAFA, EBN Modul 1 Energieaudit (Fördersatz, Antragsberechtigte, Expertenliste, Vorhabenbeginn, Kumulierung 90 %, Wiederholung, Begehung, Messung, Auszahlung, Verwendungsnachweis), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EBN Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 (850/2.500/4.000 €, nur Eigentümer, Bauantrag mindestens zehn Jahre, Begehung, Neubauberatung, Energieausweis nicht förderfähig), abgerufen am 08. und 09.10.2026
- BAFA, EBN Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung, abgerufen am 09.10.2026
- Richtlinie EBN vom 13.12.2024, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 3 (keine Baubegleitung), Nr. 3.3 (Contracting: Energiekosten mindestens 100.000 € netto), Nr. 4 (nicht antragsberechtigt: Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Nr. 8.1 (Ende 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Formular Selbsterklärung EBN (Neutralität), abgerufen am 08.10.2026
- EDL-G § 1, § 8, § 8a, § 8c, § 12 (sowie __1, __8a, __8c, __12), abgerufen am 08. und 09.10.2026
- BAFA, Merkblatt FAQ zu §§ 8 ff. EDL-G und §§ 8 bis 10 EnEfG, Stand 01.09.2026, Nr. 2.3.3 (Frist ab letztem Audit), abgerufen am 08.10.2026
- EnEfG § 8 und § 9 und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 09.10.2026
- Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026, abgerufen am 08.10.2026
- Bundestag, Erste Lesung 24.09.2026 und Anhörung 05.10.2026, abgerufen am 08.10.2026
- RKW Hessen, Energieberatung für Unternehmen (kostenfreie Impulsberatung, Landesprojekt), abgerufen am 08.10.2026
- Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, Transformationsberatung Impuls Energieeffizienz (kostenfrei für KMU, je nach Verfügbarkeit), abgerufen am 09.10.2026
Ihr nächster Schritt
So starten Sie
Schreiben Sie uns kurz, um welchen Standort es geht.
- Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Beratung passt und ob Sie Förderung erhalten können.
- Sie gehen dabei keine Bindung ein.
- Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
- Danach erhalten Sie das schriftliche Angebot unseres Partners, und wir stimmen Termine und Unterlagen für Sie ab.
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