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Dachfläche vermieten für Photovoltaik: Dachpacht für Gewerbedächer

Dach verpachten. Ohne eigene Investition.

Vermieten Sie Ihre Dachfläche für Photovoltaik, investieren Sie nichts und erhalten mindestens 20 Jahre lang Pacht. Den Solarstrom vom Dach beziehen Sie direkt, ohne Netzentgelte (Kosten für das Stromnetz) und Umlagen. Der Vergleich mehrerer Pachtangebote und beider gesetzlicher Strommodelle zeigt, welche Lösung für Ihren Betrieb wirtschaftlich passt.

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Dachpacht für Gewerbedächer
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Pachtanbieter

Diese Seite ist für Unternehmen mit großen Dächern, zum Beispiel Hallen, Lager, Produktions- und Bürogebäude.

Für Einfamilienhäuser gibt es kaum Pachtangebote, weil die Fläche zu klein ist. Wir zeigen, was die Pacht bringt, wie Sie den Strom vom eigenen Dach beziehen und worauf Sie im Vertrag achten. Sie geben die Arbeit ab und sparen Zeit. Wir holen die Angebote ein, vergleichen sie und rechnen die Strommodelle für Sie. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie dabei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pachtanbieter machen Angebote erst ab 500, 750 oder 1.000 m² Dachfläche, je nach Anbieter. Das berichtet das bayerische Energie-Netzwerk C.A.R.M.E.N. e.V.

  • Amtliche Zahlen zum Pachtzins gibt es nicht. C.A.R.M.E.N. hält eine Einmalzahlung von 15 bis 25 € je m² bei größeren Dächern für realistisch.

  • Strom, der ohne öffentliches Netz vom Dach in Ihren Betrieb fließt, trägt kein Netzentgelt und keine Umlagen. Bei Anlagen bis 2 MW ist er stromsteuerfrei.

  • Für den Strombezug gibt es zwei gesetzliche Modelle. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) wählen Sie den Lieferanten für den Reststrom frei. Reststrom ist der Strom, den Sie weiter aus dem Netz brauchen. Beim Mieterstrom (§ 42a EnWG) erhält der Pächter einen Zuschlag und liefert auch den Reststrom.

  • Der Pachtvertrag bindet Ihr Gebäude über Jahrzehnte. Grundbuch, Rückbau, Dachsanierung und Haftung klären Sie vor der Unterschrift.

  • Unsere Beratung ist für Sie kostenlos. Bei Dachpacht vergütet uns der Pachtanbieter.

Wie funktioniert es, wenn Sie Ihre Dachfläche für Photovoltaik vermieten?

Bei der Dachpacht überlassen Sie Ihr Dach einem Pachtanbieter, der darauf eine Photovoltaikanlage baut und betreibt. Ein Pachtanbieter ist das Unternehmen, das Ihr Dach pachtet. Auf dieser Seite nennen wir ihn auch Pächter. Er zahlt Planung, Bau, Versicherung und Wartung. Am Ende der Laufzeit baut er die Anlage wieder ab.

Umgangssprachlich heißt das „Dachfläche vermieten“. Rechtlich ist es ein Pachtvertrag, wenn der Pächter aus der Fläche Erträge zieht. Für die Pacht gelten die Regeln des Mietrechts entsprechend (§ 581 Abs. 2 BGB). Die Anlage bleibt Eigentum des Pächters, weil sie nur für eine bestimmte Zeit mit dem Gebäude verbunden ist (§ 95 BGB).

Die Laufzeit beträgt mindestens 20 Jahre (C.A.R.M.E.N.). Öffentlich einsehbare Verträge laufen 20 oder 25 Jahre. Läuft ein Vertrag länger als 30 Jahre, darf jede Seite nach 30 Jahren mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 544 BGB).

Sie haben drei Wege, das Dach zu nutzen:

  • Nur verpachten.

    Der Pächter speist den ganzen Strom ins Netz ein.

    Sie erhalten nur die Pacht.

  • Verpachten und Strom beziehen.

    Sie erhalten die Pacht und kaufen einen Teil des Solarstroms direkt vom Dach.

    Liegt der Preis vom Dach unter Ihrem Netzpreis, sparen Sie zusätzlich Stromkosten. Auf dieses Modell ist unsere Leistung ausgerichtet.

  • Selbst bauen.

    Sie investieren und nutzen den Strom selbst.

    Das zeigt unsere Seite Photovoltaik für Gewerbe.

Die ersten beiden Wege verlangen keine Investition von Ihnen. Sie entscheiden selbst, welcher zu Ihrem Betrieb passt.

Welche Gewerbedächer eignen sich für die Dachpacht?

Geeignet ist ein großes, tragfähiges Dach ohne Asbest, das mindestens so lange hält wie der Pachtvertrag. Die Tabelle zeigt, was Pachtanbieter prüfen.

KriteriumAnforderungWarum
Dachfläche Angebote ab 500, 750 oder 1.000 m² Kosten für Planung und Netzanschluss steigen mit der Anlagengröße kaum (C.A.R.M.E.N.).
Statik (Tragfähigkeit des Daches) Nachweis, dass das Dach die Zusatzlast trägt Auf Flachdächern kommen 18 bis 30 kg je m² dazu, mit Ballast bis 150 kg je m² (Solar Cluster BW).
Zustand der Dachhaut (abdichtende Schicht) Restlaufzeit mindestens so lang wie der Vertrag Eine Sanierung unter der Anlage heißt Abbau und Wiederaufbau.
Asbest Keine Asbestzementplatten Eine Aufständerung (Montage der Module auf Gestellen) auf Asbestzementdächern ist verboten (§ 11 Abs. 3 GefStoffV).
Verschattung Keine Bäume oder Neubauten, die das Dach beschatten Der Mustervertrag EnerGeno verlangt, das Grundstück von neuer Bebauung und neuem Bewuchs freizuhalten.
Brandschutz Abstand zu Brandwänden In Bayern mindestens 0,50 m, wenn keine andere Sicherung besteht (Art. 30 Abs. 5 BayBO).
Netzanschluss Freie Leistung am Anschlusspunkt Der Netzbetreiber prüft, wie viel Leistung die Anlage einspeisen darf.

Der Leitfaden des Solar Cluster Baden-Württemberg nennt für die Statikprüfung 300 bis 1.000 €. In drei öffentlich einsehbaren Pachtverträgen trägt der Betreiber den Statiknachweis. Verhandeln Sie diesen Punkt.

In Bayern brauchen Solaranlagen auf Dächern keine Baugenehmigung (Art. 57 BayBO). Die baurechtlichen Anforderungen, zum Beispiel der Brandschutz, gelten trotzdem (Art. 55 Abs. 2 BayBO). In anderen Ländern gelten eigene Bauordnungen.

Was bringt die Dachpacht? Preise und Rechner

Die Pacht wird als laufender Betrag, als Einmalzahlung oder als Dachsanierung bezahlt. Amtliche oder Verbandszahlen zum Pachtzins gibt es nicht. Belegt sind einzelne Verträge und die Einschätzung von C.A.R.M.E.N.

kWp steht für Kilowatt Peak. Das ist die Spitzenleistung der Module unter Testbedingungen.

QuelleVergütungLaufzeit
Mustervertrag EnerGeno, Gemeinde Ilsfeld 2023 2 € je kWp und Jahr 20 Jahre
Dachnutzungsvertrag Gemeinde Höchst i. Odw. (Entwurf) 500 € pauschal im Jahr, ohne Anpassung an die Teuerung 25 Jahre
C.A.R.M.E.N. e.V. (top agrar, Mai 2024) Einmalzahlung 15 bis 25 € je m², höchstens im fünfstelligen Bereich; laufend höchstens ein niedriger einstelliger Eurobetrag je m² und Jahr mindestens 20 Jahre
  • Rechner: Was bringt eine Einmalzahlung je Dachgröße?

    Die Einmalzahlung rechnen Sie so: nutzbare Dachfläche mal Satz je m².

    Die Tabelle nutzt die Spanne von C.A.R.M.E.N. Als Obergrenze nennt C.A.R.M.E.N. einen fünfstelligen Betrag. Die Tabelle ersetzt kein Angebot.

    Nutzbare DachflächeEinmalzahlung bei 15 € je m²Einmalzahlung bei 25 € je m²
    100 m² kein Angebot zu erwarten kein Angebot zu erwarten
    200 m² kein Angebot zu erwarten kein Angebot zu erwarten
    500 m² 7.500 € 12.500 €
    1.000 m² 15.000 € 25.000 €
    2.000 m² 30.000 € 50.000 €

    Eine laufende Pacht rechnen Sie mit der Leistung der Anlage. Beispiel: 300 kWp mal 2 € je kWp sind 600 € im Jahr. Über 20 Jahre sind das 12.000 €. Die Angebote liegen also weit auseinander. Deshalb vergleichen wir mehrere Angebote für dasselbe Dach.

    Mit 100 oder 200 m² Dachfläche lohnt sich für Sie eher eine eigene Anlage. Sie senkt Ihre Stromkosten über den Strom, den Sie selbst verbrauchen.

  • Dachfläche vermieten gegen Dachsanierung

    Ein Pächter kann das Dach als Gegenleistung für die Nutzung sanieren.

    Das kann sich lohnen, wenn die Dachhaut ohnehin fällig ist. Lassen Sie den Wert der Sanierung beziffern und vergleichen Sie ihn mit einer Pacht in Geld. Asbestzementplatten müssen vor dem Bau vollständig entfernt werden.

Strom vom eigenen Dach: Welche Modelle gibt es nach § 42b und § 42a EnWG?

Sie können den Solarstrom vom Pächter kaufen, ohne dass er durch das öffentliche Netz fließt. Für diesen Strom zahlen Sie kein Netzentgelt. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Auch die Umlagen fallen weg, weil sie nur auf Strom aus dem Netz erhoben werden (§ 12 Abs. 1 EnFG). Umlagen sind gesetzlich festgelegte Aufschläge auf den Strompreis. 2026 sind das zum Beispiel 0,446 ct/kWh KWKG-Umlage und 0,941 ct/kWh Offshore-Umlage. Dazu kommen 1,559 ct/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung für die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.

Stromsteuerfrei ist Strom aus Solaranlagen bis 2 MW, den der Betreiber an Verbraucher in der Nähe liefert (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG). Nähe heißt im Umkreis von bis zu 4,5 km (§ 12b Abs. 3 StromStV). Erhalten Sie die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG, sparen Sie durch die Befreiung nur 0,50 € je MWh. Denn 20 € je MWh erhalten Sie ohnehin zurück, abzüglich 250 € Selbstbehalt im Jahr.

Der Leistungspreis bleibt, wenn Ihre höchste Viertelstunde im Jahr nicht sinkt. Der Leistungspreis ist der Teil der Netzentgelte, der sich nach dieser Viertelstunde richtet. Liegt Ihre Spitze an einem trüben Wintermorgen, ändert der Solarstrom daran nichts. Mehr dazu unter Leistungspreis und Lastspitzen.

Den Strom vom Dach können Sie nach zwei gesetzlich geregelten Modellen beziehen. Reststrom ist dabei der Strom, den Sie weiter aus dem Netz brauchen, zum Beispiel nachts.

MerkmalGemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)Mieterstrom (§ 42a EnWG, § 21 Abs. 3 EEG)
Vertrag Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Pächter Mieterstromvertrag mit dem Pächter
Zuschlag für den Pächter keiner Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026: 2,51 ct/kWh bis 10 kW, 2,33 ct/kWh bis 40 kW, 1,57 ct/kWh bis 1.000 kW, jeweils anteilig je Leistungsstufe (§ 23c EEG)
Reststrom Sie wählen den Lieferanten frei. Der Vertrag darf das nicht einschränken (§ 42b Abs. 3). Der Pächter muss auch den Reststrom liefern (§ 42a Abs. 2 Satz 6).
Angebote für den Reststrom holen wir ein ja nein
Messung Ihr Bezug wird viertelstündlich gemessen. nach Messstellenbetriebsgesetz, so genau wie die Messtechnik es zulässt
Ausschluss keiner im Gesetz kein Zuschlag, wenn Pächter und Ihr Betrieb verbundene Unternehmen sind (§ 21 Abs. 3 Satz 2 EEG)
Strom aus einem Speicher erlaubt, wenn der Speicher am selben Gebäude steht kein Zuschlag für Strom, der in den Speicher geht

Der Mieterstromzuschlag gilt seit dem Solarpaket I auch für Gewerbegebäude. Er geht an den Pächter, nicht an Sie. Ob er davon etwas an Sie weitergibt, ist Verhandlungssache.

Daneben ist ein freier Stromliefervertrag mit dem Pächter möglich. Er hat keinen Zuschlag und keine Sonderregeln. Solche Verträge heißen auch PPA, Power Purchase Agreement. Mehr dazu unter PPA-Strom für Unternehmen.

Energy Sharing nach § 42c EnWG passt hier nicht. Das ist die gemeinsame Nutzung von Strom über das öffentliche Netz. Es setzt voraus, dass der Betreiber die Anlage nicht überwiegend gewerblich betreibt (§ 42c Abs. 1 Nr. 5 EnWG). Ein Pachtanbieter betreibt sie gewerblich.

Rechenbeispiel: beide Strommodelle für einen Betrieb

Für jeden Betrieb rechnen wir beide Modelle mit seinen eigenen Zahlen. Das folgende Beispiel ist kein Kundenfall. Die mit „Annahme“ markierten Werte sind gesetzt, die anderen belegt.

GrößeWertHerkunft
Stromverbrauch des Betriebs 450.000 kWh im Jahr Annahme
Anlage des Pächters 300 kWp Annahme
Ertrag je kWp 1.000 kWh im Jahr Annahme, innerhalb der Spanne 935 bis 1.280 kWh (Fraunhofer ISE)
Erzeugung 300.000 kWh im Jahr 300 kWp mal 1.000 kWh
Davon im Betrieb verbraucht 60 %, also 180.000 kWh Annahme
Reststrom aus dem Netz 270.000 kWh 450.000 minus 180.000 kWh
Strompreis heute 23,66 ct/kWh Destatis, Nicht-Haushalte 20 bis 500 MWh, 1. Halbjahr 2026, vorläufig
Preis für den Strom vom Dach 15 ct/kWh netto Annahme

So rechnen wir die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b):

  1. Ersparnis je kWh vom Dach: 23,66 minus 15,00 ct sind 8,66 ct.
  2. Ersparnis im Jahr: 180.000 kWh mal 8,66 ct sind 15.588 €.
  3. Für den Reststrom von 270.000 kWh holen wir Angebote mehrerer Versorger ein.
  4. Dazu kommt die Pacht, zum Beispiel 600 € im Jahr.

So rechnen wir den Mieterstrom (§ 42a):

  1. Zuschlag für den Pächter: Er gilt anteilig je Leistungsstufe (§ 23c EEG). Bei 300 kWp zählen 10 kW zu 2,51 ct, 30 kW zu 2,33 ct und 260 kW zu 1,57 ct. Im Mittel sind das 1,68 ct/kWh, bei 180.000 kWh rund 3.019 € im Jahr.
  2. Gibt der Pächter den ganzen Zuschlag weiter, sinkt Ihr Preis auf rund 13,32 ct. Ihre Ersparnis steigt auf rund 18.607 € im Jahr.
  3. Den Reststrom liefert dann der Pächter. Sein Preis kann über dem Preis aus den Angeboten mehrerer Versorger liegen.
  4. Grenzwert: 3.019 € geteilt durch 270.000 kWh sind rund 1,12 ct/kWh.

Verlangt der Pächter für den Reststrom mehr als rund 1,12 ct/kWh über dem Preis aus den eingeholten Angeboten, ist die Gebäudeversorgung günstiger. Gibt er den Zuschlag nur zum Teil weiter, sinkt dieser Grenzwert. Mit Ihren eigenen Zahlen verschiebt sich das Ergebnis.

Zwei Einschränkungen gelten für das Beispiel. Der Durchschnittspreis von Destatis enthält auch Grund- und Leistungspreise. Ihre echte Ersparnis je kWh ergibt sich aus den mengenabhängigen Teilen Ihrer Rechnung. Und für Betriebe mit Entlastung nach § 9b StromStG fällt der Steuervorteil fast weg.

Zum Vergleich die eigene Anlage. Bei großen Dachanlagen kostet die Kilowattstunde vom Dach im Süden 5,7 bis 8,8 ct. Im Norden sind es 7,8 bis 12,0 ct. Das sind alle Kosten der Anlage geteilt durch ihren Ertrag (Fraunhofer ISE, Studie vom Juli 2024, Preisstand 2024). Je selbst verbrauchter kWh sparen Sie damit 11,66 bis 17,96 ct statt 8,66 ct. Dafür investieren Sie bei 900 bis 1.600 € je kW rund 270.000 bis 480.000 €. Für Ihr Projekt zählen nur Angebote. Betrieb, Versicherung und Rückbau tragen dann Sie.

Dachpacht, eigene Anlage oder Contracting: Welches Modell passt zu Ihnen?

Welches Modell passt, hängt von Ihrem Kapital, Ihrem Stromverbrauch am Tag und Ihren Plänen für das Gebäude ab. Die Tabelle zeigt die Unterschiede.

ModellWer investiertWer betreibtStrom für SieIhr Kapital
Kauf Sie Sie Eigenversorgung ohne Netzentgelte und Umlagen Investition, Kredit möglich
Miete der Anlage Anbieter je nach Vertrag je nach Vertrag keins, monatliche Miete
Nur verpachten Pächter Pächter keiner, nur Pacht keins
Verpachten plus Strombezug Pächter Pächter Lieferung nach § 42b oder § 42a EnWG keins
Contracting Contracting-Anbieter Contracting-Anbieter Liefervertrag keins

Beim Contracting baut und betreibt ein Anbieter die Anlage und liefert Ihnen den Strom. Die Dachpacht passt, wenn Sie kein Kapital binden wollen oder Ihnen Personal für den Betrieb fehlt. Planen Sie in den nächsten Jahren einen Verkauf, klären Sie die Bindung im Grundbuch vorher. Den ausführlichen Vergleich mit Rechnung zeigt der Beitrag Dach verpachten oder selbst bauen.

Förderung bei der Dachpacht

Für die Verpachtung selbst gibt es keine Förderung. Gefördert wird der Pächter als Investor und Betreiber.

ProgrammWas gefördert wirdWer profitiert
EEG-Marktprämie (Zuschuss je kWh bei Verkauf über einen Direktvermarkter) Strom, den der Pächter ins Netz einspeist Pächter
Mieterstromzuschlag (§ 21 Abs. 3 EEG) Strom, den der Pächter im Gebäude liefert Pächter, Weitergabe verhandelbar
KfW-Kredit 270 Erneuerbare Energien Bau der Anlage, auch im Contracting der Investor, also der Pächter oder Sie beim Kauf

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) gilt für neue Anlagen nur bis 31.12.2026. Der Regierungsentwurf für das EEG 2027 (Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026) soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen abschaffen. Das ist ein fester Preis je eingespeister kWh. Neue Anlagen sollen ihren Strom direkt vermarkten, also über einen Direktvermarkter verkaufen, schrittweise nach Leistungsklassen. Für Anlagen unter 25 kW ist eine befristete Übergangszahlung geplant. Der Entwurf hatte am 24.09.2026 die 1. Lesung, die Anhörung war am 05.10.2026. Beschlossen ist er nicht, Stand 09.10.2026. Anlagen, die vor dem 01.01.2027 in Betrieb gehen, behalten laut Entwurf die heutigen Regeln. In Betrieb ist eine Anlage, wenn sie fest montiert und technisch betriebsbereit ist (§ 3 Nr. 30 EEG). Angebote für Anlagen, die erst 2027 ans Netz gehen, können sich deshalb noch ändern.

Gilt in Ihrem Land eine Solarpflicht für Gewerbedächer, kann die Verpachtung helfen. In Nordrhein-Westfalen dürfen Sie sich zur Erfüllung ausdrücklich eines Dritten bedienen (§ 1 Abs. 3 SAN-VO NRW). In Bayern müssen Eigentümer die Anlage sicherstellen (Art. 44a BayBO). Eine ausdrückliche Regel zur Verpachtung fehlt dort. Klären Sie das mit Ihrem Bauamt. In anderen Ländern prüfen Sie das Landesrecht.

Worauf achten Sie im Pachtvertrag?

Vor der Unterschrift prüfen Sie Grundbuch, Rückbau, Dachsanierung, Haftung und die Anpassung der Pacht an die Teuerung. Die Einzelheiten mit Normen und Beispielen aus öffentlichen Verträgen stehen im Beitrag Dach verpachten oder selbst bauen.

Welche Steuern fallen bei der Dachpacht an?

Die Pacht ist von der Umsatzsteuer befreit. Auf den Strom vom Pächter zahlen Sie 19 % Umsatzsteuer. Einmalzahlung, Pacht gegen Sanierung und Gewerbesteuer erklärt der Beitrag Dach verpachten oder selbst bauen.

Wir geben keine Steuerberatung. Die Einordnung für Ihr Unternehmen klärt Ihr Steuerberater. Einen Überblick gibt der Beitrag PV-Anlage im Gewerbe: Steuern und Anmeldung. Wie wir mit Kanzleien zusammenarbeiten, steht unter Partnerschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

So arbeiten wir: in sechs Schritten zum Pachtvertrag

Sie geben die Arbeit ab und sprechen nur mit uns. Ein wirtschaftlicher Vergleich mehrerer Pachtangebote erleichtert Ihnen die Auswahl. Den Vertrag prüft Ihr Anwalt, Sie schließen ihn direkt mit dem Pachtanbieter. Den Strombezug rechnen wir mit Ihren Zahlen.

  1. Erstgespräch.

    Wir klären Ihre Pläne für das Gebäude, den Zeitplan und Ihren Stromverbrauch.

  2. Unterlagen.

    Sie senden uns Dachfläche, Baujahr, Art der Dachhaut, vorhandene Statikunterlagen und Ihre Stromrechnungen. Hilfreich sind Ihr Lastgang (Ihr Stromverbrauch je Viertelstunde) und ein Grundbuchauszug.

  3. Angebote.

    Wir holen Angebote mehrerer Pachtanbieter für dasselbe Dach ein.

  4. Vergleich.

    Wir vergleichen die Angebote wirtschaftlich nach Pacht, Laufzeit, Rückbau, Haftung und Strompreis vom Dach. Beide Strommodelle rechnen wir mit Ihren Zahlen.

  5. Vertrag.

    Den Vertrag prüft Ihr Anwalt, die Steuerfragen Ihr Steuerberater. Ihre Bank klärt den Rang im Grundbuch.

  6. Reststrom.

    Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung holen wir Angebote für Ihren Reststrom ein. Das gehört zu unserer Leistung Energieeinkauf und Vertragsoptimierung. Wir führen die Fristen Ihres Stromvertrags und melden uns, bevor sie ablaufen.

Bauen und betreiben übernimmt der Pächter. Wir bauen und montieren nicht selbst.

Wir prüfen jeden Pachtanbieter, bevor wir sein Angebot vergleichen:

  • Referenzen mit gebauten Anlagen.
  • Rückbaubürgschaft im Vertrag. Eine Bank sichert den Abbau der Anlage ab, falls der Pächter ausfällt.
  • Haftpflicht- und Anlagenversicherung.
  • Eintrag im Handelsregister und Bonität.

Was kostet Sie unsere Beratung?

Für Sie ist unsere Beratung kostenlos, auch wenn Sie kein Angebot annehmen. Bei Dachpacht vergütet uns der Pachtanbieter. Für eine eigene Anlage holen wir Angebote mehrerer geprüfter Fachbetriebe ein. Der Fachbetrieb, der baut, vergütet uns. Entscheiden Sie sich für Miete, Leasing oder Contracting, vergütet uns der gewählte Anbieter. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter. Wir sagen das offen, damit Sie wissen, wer uns bezahlt.

Holen wir Angebote für Ihren Reststrom ein, vergütet uns der Versorger aus seinem Budget für Vertrieb und Kundenbetreuung. Das sind 0,1 bis 0,5 Cent je Kilowattstunde bei Verträgen ab 100.000 kWh im Jahr. Bei kleineren Verträgen ist es ein fester Betrag je Vertrag. Sie zahlen uns nichts zusätzlich. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung.

Häufige Fragen

Ab welcher Größe kann ich meine Dachfläche vermieten?

Pachtanbieter machen Angebote ab 500, 750 oder 1.000 m² Dachfläche (C.A.R.M.E.N.). Mit 100 oder 200 m² finden Sie kaum einen Pächter. Für solche Dächer lohnt sich eher eine eigene Anlage für den Eigenverbrauch.

Wie viel Pacht bekomme ich für meine Dachfläche?

Bei größeren Dächern hält C.A.R.M.E.N. eine Einmalzahlung von 15 bis 25 € je m² für realistisch, amtliche Zahlen gibt es nicht. Laufend erwartet C.A.R.M.E.N. höchstens einen niedrigen einstelligen Eurobetrag je m² und Jahr. Ein öffentlicher Mustervertrag zahlt 2 € je kWp und Jahr. Deshalb holen wir für Ihr Dach mehrere Angebote ein.

Kann ich den Strom vom verpachteten Dach selbst nutzen?

Ja. Der Pächter liefert Ihnen den Strom direkt, ohne öffentliches Netz. Dafür fallen kein Netzentgelt und keine Umlagen an, bis 2 MW auch keine Stromsteuer. Sie wählen zwischen gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) und Mieterstrom (§ 42a EnWG).

Welches Strommodell ist für meinen Betrieb günstiger?

Das hängt vom Reststrom ab. Beim Mieterstrom erhält der Pächter einen Zuschlag, liefert aber auch Ihren Reststrom. Bei der Gebäudeversorgung holen wir Angebote für den Reststrom ein. Wir rechnen beide Modelle mit Ihrer Rechnung und zeigen den Grenzwert in ct/kWh.

Muss ich einer Eintragung im Grundbuch zustimmen?

Gesetzlich ist sie keine Pflicht, aber die Bank des Pächters kann sie verlangen. Ohne Eintrag könnte ein Käufer aus einer Zwangsversteigerung die Pacht kündigen (§ 57a ZVG). Vereinbaren Sie eine Löschung nach Vertragsende und sprechen Sie den Rang vorher mit Ihrer Bank ab.

Was passiert, wenn ich das Gebäude verkaufe oder das Dach saniert werden muss?

Beim Verkauf tritt der Käufer in den Pachtvertrag ein (§ 566 BGB). Bei einer Sanierung muss die Anlage abgebaut und wieder aufgebaut werden. Wer das zahlt, muss im Vertrag stehen. Ist das Dach alt, kann eine Sanierung vor der Verpachtung sinnvoll sein.

Erfülle ich mit der Verpachtung die Solarpflicht?

Das hängt vom Land ab. In Nordrhein-Westfalen dürfen Sie die Pflicht ausdrücklich über einen Dritten erfüllen. In Bayern fehlt eine ausdrückliche Regel zur Verpachtung, klären Sie es mit dem Bauamt. In anderen Ländern prüfen Sie das Landesrecht.

Was kostet mich Ihre Beratung zur Dachpacht?

Nichts. Bei Dachpacht vergütet uns der Pachtanbieter. Holen wir Angebote für Ihren Reststrom ein, vergütet uns der Versorger, und Sie zahlen uns nichts zusätzlich.

Quellen (Stand Oktober 2026) 25
  1. § 581, § 544, § 566, § 95 BGB (…/__544.html, …/__566.html, …/__95.html), abgerufen am 09.10.2026
  2. § 57a ZVG, abgerufen am 09.10.2026
  3. § 42a EnWG (Mieterstromvertrag, Abs. 2 Satz 6 Versorgung auch für Zeiten ohne Mieterstrom), abgerufen am 09.10.2026
  4. § 42b EnWG (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Abs. 1 viertelstündliche Messung und Ausschluss § 21 Abs. 3 EEG, Abs. 3 freie Lieferantenwahl), abgerufen am 09.10.2026
  5. § 42c EnWG (Energy Sharing, Abs. 1 Nr. 5), abgerufen am 09.10.2026
  6. § 3 Nr. 30, § 21 Abs. 3, § 23c und § 48a EEG 2023 , https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__21.html , https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__23c.html , https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__48a.html , abgerufen am 09.10.2026
  7. § 12 Abs. 1 EnFG, abgerufen am 09.10.2026
  8. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, abgerufen am 09.10.2026
  9. § 12b Abs. 3 StromStV, abgerufen am 09.10.2026
  10. § 11 Abs. 3 GefStoffV, abgerufen am 09.10.2026
  11. § 4 Nr. 12 UStG, abgerufen am 09.10.2026
  12. Bayerische Bauordnung Art. 30, 44a, 55, 57, abgerufen am 09.10.2026
  13. Verordnung zur Solaranlagenpflicht NRW (SAN-VO) vom 06.06.2024, § 1 Abs. 3, abgerufen am 09.10.2026
  14. Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze (Mieterstromzuschlag bei Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026; EEG 2023 bis 31.12.2026 anwendbar), abgerufen am 09.10.2026
  15. Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 39/2026, EEG-Novelle 2027 (Drucksache 21/7867, 1. Lesung 24.09.2026, Anhörung 05.10.2026), abgerufen am 09.10.2026
  16. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026 (Regierungsentwurf EEG 2027), abgerufen am 09.10.2026
  17. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30.09.2026 (Strompreis Nicht-Haushalte 20 bis 500 MWh: 23,66 ct/kWh, 1. Halbjahr 2026, vorläufig), abgerufen am 09.10.2026
  18. netztransparenz.de, Umlagen 2026 (KWKG, Offshore, Aufschlag für besondere Netznutzung), abgerufen am 09.10.2026
  19. KfW, Merkblatt Erneuerbare Energien Standard 270, Stand 05/2025, abgerufen am 09.10.2026
  20. Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien, Juli 2024 (Investition 900 bis 1.600 €/kW, Gestehungskosten große Dachanlagen 5,7 bis 12,0 ct/kWh, Ertrag 935 bis 1.280 kWh/kWp), abgerufen am 09.10.2026
  21. Solar Cluster Baden-Württemberg, Leitfaden Photovoltaik in Gewerbe und Industrie, 5. Auflage April 2025, S. 28 (Statik), abgerufen am 09.10.2026
  22. Gemeinde Ilsfeld, Vorlage EnerGeno-Dachmietvertrag vom 25.05.2023, abgerufen am 09.10.2026
  23. Gemeinde Höchst i. Odw., Dachnutzungsvertrag (Entwurf), abgerufen am 09.10.2026
  24. Bayerische Staatsgüter, Exposé Verpachtung Dach-PV Neuhof vom 11.07.2024, abgerufen am 09.10.2026
  25. top agrar, Leserfrage mit Antwort von C.A.R.M.E.N. e.V., 14.05.2024 (Sekundärquelle, Pachtzins und Mindestfläche), abgerufen am 09.10.2026

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