Zum Inhalt springen

Energielexikon

Leistungspreis Strom: wie Ihre höchste Viertelstunde die Netzentgelte bestimmt

Der Leistungspreis ist ein Teil der Netzentgelte. Er richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr, und wer diese Spitze kennt, sieht, wo er ansetzen kann. Bei N-ERGIE Netz zahlen Sie 2026 in der Mittelspannung bis zu 171,33 Euro je Kilowatt.

Inhalt 13
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Leistungspreis beim Strom?
  3. Leistungspreis, Arbeitspreis und Grundpreis: der Unterschied
  4. Für wen gilt der Leistungspreis?
  5. Wie wird die höchste Viertelstunde gemessen?
  6. Wie wird der Leistungspreis berechnet?
  7. Leistungspreise 2026 im Vergleich: drei Netzbetreiber
  8. Rechenbeispiel: gleiche Strommenge, andere Spitze
  9. Wann bringt eine niedrigere Spitze Geld?
  10. Jahresleistungspreis oder Monatsleistungspreis?
  11. Wie sinkt der Leistungspreis in Ihrer Rechnung?
  12. Was ändert sich ab 2029?
  13. Häufige Fragen

Diese Seite richtet sich an Unternehmen mit Leistungsmessung. Sie erfahren, wie Sie Ihren Leistungspreis selbst nachrechnen. Grundlage sind echte Preisblätter von 2026. Konkrete Maßnahmen für Ihren Betrieb beschreibt unser Beitrag Netzentgelte senken: 5 Strategien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Leistungspreis gehört zu den Netzentgelten, den Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Ihn legt der Netzbetreiber in seinem Preisblatt fest.

  • Es zählt der höchste Mittelwert Ihrer Leistung über eine Viertelstunde im Abrechnungsjahr.

  • Eine einzige Spitze setzt den Betrag für das ganze Jahr.

  • Es gibt zwei Preisstufen: unter und ab 2.500 Benutzungsstunden im Jahr. Die Benutzungsdauer zeigt, wie gleichmäßig Sie Strom beziehen.

  • Ab 2.500 Stunden ist der Leistungspreis hoch und der Arbeitspreis niedrig. Darunter ist es umgekehrt.

  • Brauchen Sie nur zeitweise hohe Leistung, muss der Netzbetreiber auch Monatsleistungspreise anbieten (§ 19 Abs. 1 der Stromnetzentgeltverordnung, StromNEV).

  • Ab 2029 soll ein Kapazitätspreis den Leistungspreis ersetzen. Das sieht der Entwurf der Bundesnetzagentur vom 06.08.2026 vor. Sie bestellen dann die Leistung vorab.

Was ist der Leistungspreis beim Strom?

Der Leistungspreis ist der Preis für die höchste Leistung, die Ihr Betrieb aus dem Netz bezieht. Er wird in Euro je Kilowatt und Jahr angegeben.

Leistung ist die Strommenge pro Zeit, gemessen in Kilowatt (kW). Arbeit ist die verbrauchte Strommenge, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Ein Ofen mit 50 kW verbraucht in einer Stunde 50 kWh.

Das Netz muss für Ihre höchste Leistung ausgelegt sein, auch wenn Sie sie nur kurz brauchen. Diese Kosten deckt der Leistungspreis. Deshalb besteht Ihr Netzentgelt aus einem Jahresleistungspreis und einem Arbeitspreis (§ 17 Abs. 2 StromNEV).

Das Jahresleistungsentgelt ist der Jahresleistungspreis mal Ihre Jahreshöchstleistung. Das Arbeitsentgelt ist der Arbeitspreis mal die entnommene Arbeit. So steht es in § 17 Abs. 2 StromNEV.

Der Leistungspreis ist Teil des Netzentgelts. Er gehört also nicht zum Energiepreis Ihres Lieferanten. Ein Wechsel des Lieferanten ändert ihn deshalb nicht.

Leistungspreis, Arbeitspreis und Grundpreis: der Unterschied

Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer Spitze, der Arbeitspreis nach Ihrer Menge. Der Grundpreis ist ein fester Betrag je Jahr oder Monat ohne Bezug zu Spitze oder Menge.

PreisbestandteilBezugsgrößeEinheitWer ihn zahltWas Sie beeinflussen können
Leistungspreis höchste Viertelstunde im Abrechnungsjahr Euro je kW und Jahr Entnahmestellen mit Leistungsmessung Höhe und Zeitpunkt der Spitzen
Arbeitspreis bezogene Strommenge Cent je kWh alle Entnahmestellen Verbrauch, und über die Benutzungsdauer die Preisstufe
Grundpreis fester Betrag Euro je Jahr oder Monat Entnahmestellen ohne Leistungsmessung, wenn der Netzbetreiber ihn erhebt nichts

Daneben stehen auf Ihrer Rechnung der Messstellenbetrieb (Betrieb und Ablesung des Zählers), die Konzessionsabgabe, Umlagen und Steuern. Sie hängen nicht von Ihrer Spitze ab. Wie Sie alle Posten prüfen, zeigt die Checkliste Energieabrechnung prüfen.

Für wen gilt der Leistungspreis?

Den Leistungspreis zahlen alle Entnahmestellen außer denen in der Niederspannung mit bis zu 100.000 kWh im Jahr. Eine Entnahmestelle ist der Punkt, an dem Ihr Betrieb Strom aus dem Netz bezieht.

Für diese kleinen Anschlüsse gibt es nur einen Arbeitspreis. Das gilt bei Zählerstandsgangmessung und bei reiner Arbeitsmessung, bei der der Zähler nur die Strommenge erfasst. Zusätzlich darf der Netzbetreiber einen Grundpreis festlegen (§ 17 Abs. 6 StromNEV). In der Mittelspannung und darüber zahlen alle Betriebe Leistungs- und Arbeitspreis.

Wann gemessen wird, regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Bei mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch wird viertelstündlich gemessen (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG). Das geschieht durch eine Zählerstandsgangmessung oder, wo nötig, durch eine registrierende Lastgangmessung.

Eine Zählerstandsgangmessung erfasst jede Viertelstunde den Zählerstand (§ 2 Nr. 27 MsbG). Die registrierende Lastgangmessung heißt kurz RLM. Beide liefern Viertelstundenwerte. Ein Jahr mit 365 Tagen hat 35.040 Viertelstunden.

Die Kurve aus diesen Werten heißt Lastgang. Er zeigt, wann Ihr Betrieb wie viel Leistung bezieht.

Wie wird die höchste Viertelstunde gemessen?

Gemessen wird der Mittelwert der Leistung über eine Viertelstunde. Der höchste dieser Mittelwerte im Abrechnungsjahr ist Ihre Jahreshöchstleistung.

Im Preisblatt 2026 von N-ERGIE Netz steht das in einer Fußnote. Danach zählt die höchste Leistung, die im Abrechnungszeitraum eine Viertelstunde lang bezogen wurde.

Das hat drei Folgen:

  • Ein Anlaufstrom von wenigen Sekunden zählt nur mit seinem Anteil am Viertelstundenmittel.
  • Läuft eine große Last die ganze Viertelstunde, zählt sie mit ihrer ganzen Leistung.
  • Eine einzige Spitze im Januar bestimmt den Leistungspreis bis Dezember.

Zwei Sonderfälle ändern die gemessene Spitze.

  • Messen Sie in der Niederspannung, beziehen den Strom aber aus der Mittelspannung, erhöht der Netzbetreiber Arbeit und Leistung um einen Aufschlag. Er beträgt bei N-ERGIE Netz 2,40 %, bei Stromnetz Berlin 2,65 % und bei Netz Leipzig 2,47 %.
  • Pooling heißt: Mehrere Entnahmestellen eines Netznutzers werden zusammengerechnet (§ 17 Abs. 2a StromNEV). Sie müssen im Netz desselben Netzbetreibers auf derselben Ebene liegen. Außerdem müssen sie am selben Netzknoten (Verknüpfungspunkt im Netz) hängen oder auf Ihrer Seite elektrisch verbunden sein. Dann zählt die gemeinsame Spitze, nicht die Summe der Einzelspitzen. Die Voraussetzungen weisen Sie nach.

Wie wird der Leistungspreis berechnet?

Sie multiplizieren Ihre Jahreshöchstleistung in kW mit dem Leistungspreis aus dem Preisblatt. Welcher Preis gilt, hängt von Netzebene und Benutzungsdauer ab.

GrößeFormel
Leistungsentgelt Jahreshöchstleistung (kW) × Leistungspreis (Euro je kW und Jahr)
Arbeitsentgelt Jahresarbeit (kWh) × Arbeitspreis (Cent je kWh) ÷ 100
Netzentgelt Leistungsentgelt + Arbeitsentgelt
Benutzungsdauer Jahresarbeit (kWh) ÷ Jahreshöchstleistung (kW)

Die Netzebene ist die Spannung, an der Ihr Anschluss hängt, zum Beispiel Niederspannung oder Mittelspannung. Ihre Ebene steht auf der Netzrechnung.

Die Benutzungsdauer ist Ihre Jahresarbeit geteilt durch Ihre Jahreshöchstleistung (Anlage 4 StromNEV). Sie zeigt, wie gleichmäßig Sie Strom beziehen. Ein Jahr hat 8.760 Stunden. Je näher Ihr Wert daran liegt, desto gleichmäßiger ist Ihr Bezug.

Die StromNEV schreibt zwei Preisstufen vor: unter 2.500 Stunden und ab 2.500 Stunden (Anlage 4 Nr. 4). Bei genau 2.500 Stunden ergeben beide Stufen fast denselben Betrag. Das zeigen alle drei Preisblätter unten.

Leistungspreise 2026 im Vergleich: drei Netzbetreiber

Die Leistungspreise hängen vom Netzgebiet ab. In der Mittelspannung ab 2.500 Stunden zahlen Sie bei N-ERGIE Netz 171,33 Euro je kW, bei Stromnetz Berlin 51,13 Euro. Das ist mehr als das Dreifache.

Netzbetreiber 2026 (netto)Ebeneunter 2.500 h: Leistungspreis €/kW/aunter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWhab 2.500 h: Leistungspreis €/kW/aab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh
N-ERGIE Netz (Nürnberg, Mittelfranken) Mittelspannung 23,84 6,67 171,33 0,77
N-ERGIE Netz Niederspannung 40,01 9,24 219,34 2,06
Netz Leipzig Mittelspannung 12,16 5,19 101,62 1,62
Netz Leipzig Niederspannung 19,17 5,96 82,02 3,44
Stromnetz Berlin Mittelspannung 5,14 4,19 51,13 2,35
Stromnetz Berlin Niederspannung 8,39 7,14 93,87 3,72

Quelle: Preisblätter der drei Netzbetreiber, gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte ohne Umsatzsteuer, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe und Umlagen.

Die Reihenfolge ist je Ebene verschieden. In der Niederspannung ab 2.500 Stunden ist Leipzig mit 82,02 Euro je kW günstiger als Berlin mit 93,87 Euro. In der Mittelspannung ist Berlin mit 51,13 Euro günstiger als Leipzig mit 101,62 Euro. Vergleichen Sie deshalb Ihre eigene Ebene und Preisstufe.

Rechenbeispiel: gleiche Strommenge, andere Spitze

Zwei Betriebe mit derselben Strommenge zahlen unterschiedlich viel, wenn ihre Spitzen verschieden hoch sind. Das Beispiel ist erfunden, die Preise stammen aus den Preisblättern 2026.

GrößeBetrieb ABetrieb B
Netzebene Mittelspannung Mittelspannung
Jahresarbeit 600.000 kWh 600.000 kWh
Jahreshöchstleistung 150 kW 300 kW
Benutzungsdauer 4.000 h 2.000 h
Preisstufe ab 2.500 h unter 2.500 h

Betrieb A bezieht gleichmäßig Strom. Betrieb B startet alle Anlagen morgens gleichzeitig und erreicht so die doppelte Spitze.

Netzbetreiber 2026 (netto)Betrieb A: Netzentgelt im JahrBetrieb B: Netzentgelt im JahrMehrkosten B
N-ERGIE Netz 171,33 € × 150 + 0,77 ct × 600.000 = 30.319,50 € 23,84 € × 300 + 6,67 ct × 600.000 = 47.172,00 € 16.852,50 €
Netz Leipzig 101,62 € × 150 + 1,62 ct × 600.000 = 24.963,00 € 12,16 € × 300 + 5,19 ct × 600.000 = 34.788,00 € 9.825,00 €
Stromnetz Berlin 51,13 € × 150 + 2,35 ct × 600.000 = 21.769,50 € 5,14 € × 300 + 4,19 ct × 600.000 = 26.682,00 € 4.912,50 €

Betrieb B zahlt bei N-ERGIE Netz 55,6 % mehr Netzentgelt als Betrieb A. In Leipzig sind es 39,4 %, in Berlin 22,6 %.

Auffällig ist, wo die Mehrkosten entstehen. Betrieb B liegt unter 2.500 Stunden. Dort ist der Leistungspreis niedrig, der Arbeitspreis aber hoch. Seine hohe Spitze kostet ihn deshalb vor allem über den Arbeitspreis.

Wann bringt eine niedrigere Spitze Geld?

Ab 2.500 Stunden spart jedes Kilowatt weniger Spitze den hohen Leistungspreis, solange Sie in dieser Stufe bleiben. Darunter spart es nur den niedrigen Leistungspreis der unteren Stufe, auch auf dem Weg in die obere Stufe.

Das zeigt Betrieb B aus dem Beispiel. Er senkt seine Spitze in zwei Schritten auf 150 kW. Bei 240 kW erreicht er genau 2.500 Stunden.

Schritt (N-ERGIE Netz, Mittelspannung)SpitzeBenutzungsdauerNetzentgelt im JahrErsparnis im SchrittErsparnis je kW
Ausgang 300 kW 2.000 h 47.172,00 €
Schritt 1 240 kW 2.500 h 45.739,20 € 1.432,80 € 23,88 €
Schritt 2 150 kW 4.000 h 30.319,50 € 15.419,70 € 171,33 €

Die ersten 60 kW sparen nur 1.432,80 Euro. Erst ab 2.500 Stunden spart jedes Kilowatt den Leistungspreis der oberen Stufe. Bei Netz Leipzig bringt Schritt 1 679,20 Euro und Schritt 2 9.145,80 Euro. Bei Stromnetz Berlin sind es 310,80 Euro und 4.601,70 Euro.

Prüfen Sie vor jeder Maßnahme, in welcher Stufe Sie heute liegen. Rechnen Sie danach beide Stufen mit dem Ziel-Lastgang durch. Wie sich ein Speicher dafür als Investition rechnet, zeigt der Beitrag Batteriespeicher als Investment im eigenen Betrieb.

Jahresleistungspreis oder Monatsleistungspreis?

Der Monatsleistungspreis rechnet jeden Monat mit der Spitze dieses Monats ab. Er kann sich lohnen, wenn Sie nur in wenigen Monaten hohe Leistung brauchen.

Netzbetreiber müssen ihn neben dem Jahresleistungspreis anbieten. Das gilt für Abnehmer mit zeitlich begrenzter hoher Leistung und deutlich geringerer Leistung in der übrigen Zeit (§ 19 Abs. 1 StromNEV).

Bei allen drei Netzbetreibern entspricht der Jahresleistungspreis ab 2.500 Stunden sechs Monatsleistungspreisen, auf eine Nachkommastelle gerundet. Der Arbeitspreis ist derselbe wie in der Stufe ab 2.500 Stunden.

Netzbetreiber 2026 (Mittelspannung, netto)Monatsleistungspreis €/kW je MonatArbeitspreis ct/kWhJahresleistungspreis ab 2.500 h ÷ Monatspreis
N-ERGIE Netz 28,56 0,77 6,0
Netz Leipzig 16,94 1,62 6,0
Stromnetz Berlin 8,52 2,35 6,0

Ein erfundenes Beispiel: Ein Betrieb in der Mittelspannung bezieht 1.000.000 kWh im Jahr. In drei Wintermonaten erreicht er 400 kW. In den übrigen neun Monaten bleibt er bei höchstens 100 kW. Seine Benutzungsdauer liegt bei 2.500 Stunden.

Netzbetreiber 2026 (netto)JahresleistungspreisMonatsleistungspreisErsparnis
N-ERGIE Netz 76.232 € 67.676 € 8.556 € (11,2 %)
Netz Leipzig 56.848 € 51.774 € 5.074 € (8,9 %)
Stromnetz Berlin 43.952 € 41.392 € 2.560 € (5,8 %)

Rechenweg Monatsleistungspreis: Monatspreis × (3 × 400 kW + 9 × 100 kW) + Arbeitspreis × 1.000.000 kWh.

Der Monatsleistungspreis ist nur günstiger, wenn die Summe Ihrer zwölf Monatsspitzen kleiner ist als sechs Jahresspitzen. Liegt Ihre Benutzungsdauer unter 2.500 Stunden, vergleichen Sie zusätzlich mit der unteren Preisstufe.

Den Wechsel müssen Sie rechtzeitig mitteilen. Bei Netz Leipzig gilt: in Textform bis 30.09. für das folgende Kalenderjahr. Bei N-ERGIE Netz und Stromnetz Berlin gilt: verbindlich spätestens einen Monat vor dem 1. Januar. Die Wahl gilt dann für das ganze Abrechnungsjahr. Fragen Sie bei anderen Netzbetreibern die Frist vorab ab.

Ab 2029 soll es keine Monatsleistungspreise mehr geben. So steht es im Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur vom 06.08.2026 (Rn. 189 bis 192).

Wie sinkt der Leistungspreis in Ihrer Rechnung?

Ihr Leistungsentgelt sinkt, wenn Ihre höchste Viertelstunde sinkt oder Sie in ein günstigeres Preissystem wechseln. Dafür gibt es technische und vertragliche Wege.

Lastspitzen entstehen, wenn große Verbraucher gleichzeitig laufen. Beispiele sind Maschinen beim Schichtbeginn, Öfen beim Aufheizen oder mehrere E-Fahrzeuge, die zugleich laden.

Technische Wege:

  • Große Verbraucher zeitversetzt einschalten, etwa per Schichtplan oder Zeitschaltung.
  • Anlagen gegenseitig sperren: Läuft Anlage A, startet Anlage B erst danach.
  • Eine automatische Lastbegrenzung schaltet ausgewählte Verbraucher kurz ab, bevor ein Grenzwert erreicht ist. Geeignet sind Kühlung, Lüftung oder Druckluft mit Speicher.
  • Ein Batteriespeicher gibt in der Spitze Strom ab und lädt in ruhigen Zeiten nach. Planung und Kosten beschreibt die Seite Gewerbespeicher.
  • Ein Blockheizkraftwerk (erzeugt Strom und Wärme), ein Notstromaggregat oder eine Photovoltaikanlage decken einen Teil der Spitze. Eine Solaranlage liefert an trüben Wintertagen aber kaum Strom. Mehr dazu unter Photovoltaik für Gewerbe.
  • Ladepunkte für E-Fahrzeuge erhalten ein Lademanagement mit Obergrenze.

Vertragliche Wege:

  • Monatsleistungspreis wählen, wenn Ihre Spitzen nur in einzelnen Monaten auftreten.
  • Atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV vereinbaren, wenn Ihre Spitze außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt. Das sind die Zeiten mit der höchsten Netzbelastung. Dann zählt nur die Last in diesen Zeitfenstern.
  • Pooling prüfen lassen, wenn mehrere Entnahmestellen am selben Netzknoten hängen.

Jede technische Lösung muss das ganze Jahr zuverlässig arbeiten. Eine einzige Viertelstunde über dem Grenzwert setzt die neue Jahreshöchstleistung. Planen Sie die Steuerung deshalb mit Reserve und prüfen Sie den Lastgang monatlich.

Welche Wege zu Ihrem Betrieb passen, finden wir für Sie heraus. Das ist Teil unserer Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.

Was ändert sich ab 2029?

Ab 2029 soll ein Kapazitätspreis den heutigen Leistungspreis ersetzen. Das ist ein Preis für die Leistung, die Sie im Voraus für ein Jahr bestellen. So steht es im Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur vom 06.08.2026. Eine Festlegung ist eine verbindliche Regel der Behörde. Der Kapazitätspreis gilt danach für Entnahmestellen in der Niederspannung mit mehr als 100.000 kWh und für alle Entnahmestellen oberhalb der Niederspannung. Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026).

Die Stromnetzentgeltverordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Die Reform heißt AgNes, die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Der Stand im Oktober 2026:

  • Die Bundesnetzagentur hat den Festlegungsentwurf am 06.08.2026 zur Konsultation (öffentliche Stellungnahme) gestellt. Einen Zwischenstand hatte sie am 27.05.2026 vorgestellt.
  • Der Erlass ist für Ende 2026 geplant. Weitere Festlegungen sollen 2027 folgen.
  • Sie zahlen nach dem Entwurf einen Kapazitätspreis in Euro je kW und Jahr. Er gilt für die Kapazität, die Sie vor Jahresbeginn für das ganze Kalenderjahr bestellen (Tenor 8.4).
  • Ihre Bestellung beträgt mindestens 10 % Ihrer Höchstlast im Vorjahr. Sie darf höchstens so hoch sein wie die Leistung, die Ihr Netzanschlussvertrag vorsieht.
  • Bestellen Sie nicht rechtzeitig, leitet der Netzbetreiber die Kapazität aus Ihren Lastgängen ab.
  • Für den Verbrauch bis zur bestellten Kapazität bleibt ein Arbeitspreis.
  • Strom über der bestellten Kapazität kostet einen höheren Arbeitspreis. Er liegt bei 200 bis 350 % des Arbeitspreises innerhalb der Bestellung (Tenor 8.5).
  • Monatsleistungspreise soll es nicht mehr geben (Rn. 189 bis 192).

Bis Ende 2028 gilt der Leistungspreis nach heutigem Recht. Wer seine Spitzen jetzt kennt, kann später auch die richtige Kapazität bestellen. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald die Festlegung erlassen ist.

Häufige Fragen

Was bedeutet Jahresleistungspreis?

Der Jahresleistungspreis ist der Preis je Kilowatt für ein ganzes Jahr. Multipliziert mit Ihrer Jahreshöchstleistung ergibt er das Leistungsentgelt (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Er steht im Preisblatt Ihres Netzbetreibers in Euro je kW und Jahr.

Zählt wirklich eine einzige Viertelstunde für das ganze Jahr?

Ja, beim Jahresleistungspreis zählt der höchste Viertelstundenwert des Abrechnungsjahres. Wie oft Sie diese Leistung erreichen, ändert den Betrag nicht. Nur beim Monatsleistungspreis zählt die Spitze je Monat.

Wie hoch ist der Leistungspreis 2026?

Das hängt von Netzbetreiber, Netzebene und Benutzungsdauer ab. In der Mittelspannung ab 2.500 Stunden reicht die Spanne in unserem Vergleich von 51,13 bis 171,33 Euro je kW und Jahr. Den niedrigsten Wert hat Stromnetz Berlin, den höchsten N-ERGIE Netz. Unter 2.500 Stunden liegen die Werte zwischen 5,14 und 23,84 Euro.

Senkt der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten meinen Leistungspreis?

Er senkt die Preise im Preisblatt, die Abrechnung nach Höchstlast bleibt gleich. Der Bund zahlt den Übertragungsnetzbetreibern 2026 dafür 6,5 Milliarden Euro (§ 24c EnWG). Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf 5,525 Milliarden Euro pro Jahr vor (Kabinett 02.09.2026, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026). Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026).

Ändert ein Lieferantenwechsel den Leistungspreis?

Nein. Der Leistungspreis ist Teil des Netzentgelts, und das legt der Netzbetreiber fest. Ein neuer Liefervertrag betrifft den Energiepreis, nicht das Netzentgelt.

Kann ich den Leistungspreis vorab berechnen?

Ja, mit Ihrem Lastgang und dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers. Aus dem Lastgang lesen Sie Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit ab. Daraus folgt die Benutzungsdauer und damit die Preisstufe. Wenn Sie die Arbeit abgeben möchten, rechnen wir es für Sie.

Wann lohnt sich der Monatsleistungspreis?

Er lohnt sich, wenn Sie nur in wenigen Monaten hohe Leistung brauchen. Bei N-ERGIE Netz, Netz Leipzig und Stromnetz Berlin entspricht der Jahresleistungspreis rund sechs Monatspreisen. Ist die Summe Ihrer zwölf Monatsspitzen kleiner als sechs Jahresspitzen, ist der Monatspreis günstiger.

Was hat der Leistungspreis mit der atypischen Netznutzung zu tun?

Bei der atypischen Netznutzung zahlen Sie den Leistungspreis nur auf die Last im Hochlastzeitfenster. Das setzt eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber voraus. Die Vereinbarung zeigen Sie der Regulierungsbehörde bis zum 30. September des Jahres an, ab dem sie gelten soll.

Quellen (Stand Oktober 2026) 16
  1. Stromnetzentgeltverordnung, § 17 Abs. 1, 2, 2a und 6 (Jahresleistungspreis, Pooling, Entnahme bis 100.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
  2. Stromnetzentgeltverordnung, § 19 Abs. 1 (Monatsleistungspreis) und Abs. 2 (individuelle Netzentgelte), abgerufen am 09.10.2026
  3. Stromnetzentgeltverordnung, Anlage 4 Nr. 3 und 4 (Jahresbenutzungsdauer, Knickpunkt 2.500 Stunden), abgerufen am 09.10.2026
  4. Messstellenbetriebsgesetz, § 55 Abs. 1 (Viertelstundenmessung über 100.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
  5. Messstellenbetriebsgesetz, § 2 Nr. 27 (Zählerstandsgangmessung), abgerufen am 09.10.2026
  6. Energiewirtschaftsgesetz, § 24c (Zuschuss 2026, 6,5 Milliarden Euro), abgerufen am 09.10.2026
  7. N-ERGIE Netz GmbH, Preisblätter Strom gültig ab 01.01.2026, Stand 16.12.2025 (Preisblatt 1 Leistungs- und Arbeitspreise mit Fußnote zur Viertelstunde, Aufschlag 2,40 %; Preisblatt 5 Monatsleistungspreis), abgerufen am 09.10.2026
  8. Stromnetz Berlin GmbH, Preisblatt Entgelte für den Netzzugang gültig ab 01.01.2026, Version 22.05.2026 (Jahres- und Monatsleistungspreissystem, Erläuterungen, Aufschlag 2,65 %), abgerufen am 09.10.2026
  9. N-ERGIE Netz GmbH und Stromnetz Berlin GmbH, Netznutzungsvertrag Strom nach BNetzA-Festlegung BK6-20-160, § 8 Nr. 2 (Abrechnungszeitraum RLM ab 1. Januar) und Nr. 9 (Wechsel ins Monatsleistungspreissystem verbindlich einen Monat vor Beginn des Abrechnungszeitraums, bindend für das Abrechnungsjahr) und https://www.stromnetz.berlin/files/globalassets/dokumente/netz-nutzen/vertrage/netznutzungsvertrag-b_ab_01.04.2022.pdf , abgerufen am 09.10.2026
  10. Netz Leipzig GmbH, Preisblatt Netzentgelte Strom 2026 (Jahres- und Monatsleistungspreis, Wechselfrist 30.09., Korrekturfaktor 2,47 %), abgerufen am 09.10.2026
  11. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029, abgerufen am 09.10.2026
  12. Deutscher Bundestag, Textarchiv 2026 kw41, Drucksache 21/8236: 1. Lesung am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  13. Bundesregierung, Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten, abgerufen am 09.10.2026
  14. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 27.05.2026 (AgNes-Zwischenstand, Kapazitätspreis für Verbraucher über 100.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
  15. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 (Festlegungsentwurf AgNes zur Konsultation, Erlass Ende 2026, StromNEV tritt 31.12.2028 außer Kraft), abgerufen am 09.10.2026
  16. Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 8.4 (Kapazitätspreis auf die Bestellkapazität, mindestens 10 % der Vorjahreshöchstlast, höchstens Netzanschlusskapazität, Bestellung vor Beginn des Kalenderjahres) und 8.5 (AP2 200 bis 350 % des AP1), Begründung Rn. 189 bis 192 (keine Tages- und Monatsleistungspreise ab 01.01.2029), abgerufen am 09.10.2026

Ihr nächster Schritt

So prüfen wir Ihren Leistungspreis

Sie geben die Arbeit ab und sparen Zeit.

  • Wir lesen Ihre Jahreshöchstleistung, Benutzungsdauer und Preisstufe aus dem Lastgang.
  • Wir rechnen Jahres- und Monatsleistungspreis mit dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
  • Danach zeigen wir, welche Spitze sich mit welchem Aufwand senken lässt.
  • Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts.
  • Für die Speicherplanung zahlen Sie ebenfalls nichts.

Den Vertrag für einen Speicher schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb, der ihn baut. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite. Senden Sie uns den Lastgang der letzten 12 Monate und Ihre letzte Netzrechnung. Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ihre Auswertung erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen. Weitere Begriffe erklären wir im Energie-Lexikon.

Kostenlose Erstanalyse anfragen

Ihr Unternehmen im Blick. Mit diesen Angaben ordnen wir Ihre Anfrage richtig ein.

Was möchten Sie prüfen lassen? Verbrauch und Unterlagen sind optional. Eine Abrechnung hilft bei der Einschätzung.

Jahresverbrauch (kWh)

PDF, JPG, PNG oder WebP · bis zu 12 Dateien · je 10 MB · insgesamt 30 MB

    Noch keine Dateien ausgewählt.

    Die Auswahl bleibt beim Zurückgehen erhalten. Ihre Unterlagen werden mit Ihrer Anfrage geschützt übermittelt.

    Ihr Anliegen (optional)

    Wie erreichen wir Sie? Prüfen Sie Ihre Kontaktdaten zum Abschluss.

    Nur für Rückfragen zu Ihren Verbrauchsdaten.