Inhalt 12
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist Peak Shaving? Lastspitzenkappung einfach erklärt
- Warum kostet eine einzige Lastspitze so viel?
- Wie funktioniert Lastspitzenkappung mit Batteriespeicher?
- Rechenbeispiel: Peak Shaving an drei Preisblättern 2026
- Unter 2.500 Benutzungsstunden spart ein Speicher wenig
- Ab welchem Leistungspreis lohnt sich ein Speicher?
- Lastspitzen senken ohne Speicher: Lastmanagement als Alternative
- Peak Shaving ab 2029: das neue Preissystem AgNes
- Zehn Fehler bei der Lastspitzenkappung
- Speicher, Lastmanagement oder beides: unsere Empfehlung
- Häufige Fragen
Dieser Beitrag ist für Unternehmen mit Leistungsmessung. Das sind Betriebe mit mehr als 100.000 kWh Strom im Jahr oder mit Anschluss in der Mittelspannung. Mittelspannung und Niederspannung sind zwei Netzebenen. An der Niederspannung hängen Haushalte und kleinere Anschlüsse, die Mittelspannung liegt darüber. Für Privathaushalte gelten andere Regeln.
Das Netzentgelt sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Der Leistungspreis ist der Teil davon, der sich nach Ihrer höchsten Leistung richtet. Benutzungsstunden sind Ihr Jahresverbrauch in kWh geteilt durch Ihre höchste Leistung in kW.
Die Rechnung basiert auf den Preisblättern 2026 von drei Netzbetreibern. Ein Preisblatt ist die Preisliste des Netzbetreibers. Wir zeigen, wann sich ein Speicher bezahlt macht und wann Lastmanagement reicht.
Das Wichtigste in Kürze
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Ihre höchste Viertelstunde im Jahr bestimmt den Leistungspreis für das ganze Jahr (§ 17 Abs. 2 StromNEV, § 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG).
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Jedes gekappte Kilowatt spart den Leistungspreis Ihres Netzbetreibers. In der Mittelspannung ab 2.500 Stunden liegt er 2026 bei den drei geprüften Netzbetreibern zwischen 51,13 und 171,33 Euro je kW.
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Unter 2.500 Benutzungsstunden ist der Leistungspreis niedriger, bei N-ERGIE Netz in der Mittelspannung 23,84 statt 171,33 Euro je kW. Dann bringt ein Speicher zum Kappen der Spitze wenig.
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Ein Speicher mit 200 kWh kostet nach Fraunhofer ISE (Preisstand 2024) 90.000 bis 160.000 Euro netto. In unserem Beispiel zahlt er sich je nach Netzgebiet in 5,9 bis über 80 Jahren zurück. Für Ihr Projekt zählen nur Angebote.
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Lastmanagement senkt die Spitze durch Verschieben und Begrenzen von Verbrauchern. Es braucht keine Batterie.
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Die heutige Abrechnung gilt bis Ende 2028. Ab 2029 sollen Sie nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur eine Jahreskapazität vorab bestellen. Wer sie überschreitet, zahlt einen höheren Arbeitspreis. Das ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde.
Was ist Peak Shaving? Lastspitzenkappung einfach erklärt
Peak Shaving heißt auf Deutsch Lastspitzenkappung. Ihr Betrieb bezieht dabei in kurzen Zeiten mit hohem Bedarf weniger Strom aus dem Netz. So sinkt die höchste Leistung, die der Netzbetreiber abrechnet.
Eine Lastspitze ist eine kurze Zeit mit sehr hohem Strombezug. Sie entsteht, wenn große Verbraucher gleichzeitig laufen. Beispiele sind Maschinen beim Schichtbeginn, Öfen beim Aufheizen, Kompressoren und mehrere E-Fahrzeuge, die zugleich laden.
Für das Kappen gibt es drei Wege:
- Sie verschieben oder begrenzen Verbraucher. Das heißt Lastmanagement.
- Ein Batteriespeicher gibt in der Spitze Strom ab und lädt in ruhigen Zeiten nach.
- Eigene Erzeugung, etwa eine Photovoltaikanlage, deckt einen Teil der Spitze.
Im Englischen gibt es mehrere ähnliche Begriffe. Die Tabelle grenzt sie ab.
| Begriff | Deutsch | Was passiert | Ziel |
|---|---|---|---|
| Peak Shaving | Lastspitzenkappung | Der Netzbezug bleibt unter einem Grenzwert. Speicher, Erzeugung oder Abschalten decken den Rest. | niedrigere Höchstleistung, niedrigeres Leistungsentgelt |
| Load Shifting | Lastverschiebung | Ein Verbraucher läuft zu einer anderen Zeit. Die Strommenge bleibt gleich. | Spitze vermeiden oder günstigere Zeiten nutzen |
| Load Leveling | Lastglättung | Der Bezug wird über den Tag gleichmäßig verteilt. | gleichmäßiger Lastgang, mehr Benutzungsstunden |
| Demand Response | Laststeuerung auf Signal | Der Betrieb ändert den Verbrauch auf ein Preis- oder Netzsignal hin. | Marktpreise nutzen oder das Netz entlasten |
| Grid Peak Shaving | Spitzenkappung im Netz | Netzbetreiber oder Speicher am Netz senken die Spitze eines Netzgebiets. | Netz entlasten, nicht Ihre Rechnung |
| Solar Peak Shaving | Spitzenkappung mit Photovoltaik | Solarstrom und Speicher decken die Spitze am Standort. | Netzbezug und Leistungsentgelt senken |
Lastverschiebung und Lastspitzenkappung ergänzen sich. Die Verschiebung ändert den Zeitpunkt des Verbrauchs. Die Kappung begrenzt die Höhe des Netzbezugs.
Warum kostet eine einzige Lastspitze so viel?
Der Netzbetreiber rechnet Ihre höchste Viertelstunde im Abrechnungsjahr mit dem Leistungspreis ab. Eine einzige Spitze im Januar zählt deshalb bis Dezember. So regelt es § 17 Abs. 2 StromNEV, die Stromnetzentgeltverordnung.
Den Leistungspreis finden Sie im Preisblatt Ihres Netzbetreibers in Euro je kW und Jahr. Ein Wechsel des Stromlieferanten ändert ihn nicht.
Der Zähler misst den Mittelwert der Leistung über 15 Minuten. Bei mehr als 100.000 kWh im Jahr erfasst er jede Viertelstunde (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG). Das geht mit einer Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, mit einer registrierenden Lastgangmessung (RLM). Beide halten für jede Viertelstunde einen Wert fest. Ein Anlaufstrom von wenigen Sekunden, also die Stromspitze beim Einschalten, zählt nur mit seinem Anteil am Viertelstundenmittel.
Nicht jeder Betrieb zahlt einen Leistungspreis. In der Niederspannung mit bis zu 100.000 kWh im Jahr gibt es bei Zählerstandsgang- oder Arbeitsmessung nur einen Arbeitspreis (§ 17 Abs. 6 StromNEV). Das ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde. Dort senkt eine Lastspitzenkappung das Netzentgelt nicht.
Wie sich der Leistungspreis berechnet und welche zwei Preisstufen es gibt, erklärt unser Lexikon unter Leistungspreis und Lastspitzen.
Wie funktioniert Lastspitzenkappung mit Batteriespeicher?
Ein Energiemanagementsystem ist eine Steuerung. Sie misst laufend die Leistung an Ihrem Netzanschluss. Nähert sich der Bezug einem Grenzwert, gibt der Speicher Strom ab. Der Netzbezug bleibt so unter dem Grenzwert. Sinkt der Bedarf, lädt der Speicher aus dem Netz oder aus Ihrer Photovoltaikanlage nach.
Es gibt zwei Arten der Regelung:
- Feste Grenze: Der Speicher greift ein, sobald die Leistung den Grenzwert überschreitet.
- Viertelstunden-Regelung: Das System rechnet mit, wie hoch das laufende Viertelstundenmittel wird. Kurze Spitzen lässt es zu, solange das Mittel unter dem Grenzwert bleibt. Der Speicher entlädt dann seltener.
Für die Größe des Speichers zählen zwei Werte:
- Die Leistung in kW. Sie entspricht der Höhe, um die Sie die Spitze kappen wollen.
- Die Kapazität in kWh. Sie folgt aus Höhe mal Dauer der Spitze über dem Grenzwert. Dazu kommt eine Reserve, die der Fachbetrieb festlegt.
Angenommen, Ihr Betrieb liegt zwei Stunden am Tag 100 kW über dem gewünschten Grenzwert. Dann braucht der Speicher mindestens 100 kW Leistung und 200 kWh nutzbare Kapazität. Beim Laden und Entladen geht ein Teil der Energie verloren. Diesen Strom zahlen Sie zusätzlich.
Diese Werte stehen in Ihrem Lastgang. Das ist die Kurve aller Viertelstundenwerte eines Jahres, 35.040 Werte bei 365 Tagen. Der Jahresverbrauch allein reicht für die Auslegung nicht.
Rechenbeispiel: Peak Shaving an drei Preisblättern 2026
Ein Speicher, der 100 kW kappt, spart 5.113 bis 17.133 Euro im Jahr. Die Spanne folgt aus dem Netzgebiet. Bei den Kosten aus der Fraunhofer-Studie zahlt er sich in 5,9 bis über 80 Jahren zurück. Der Betrieb im Beispiel ist erfunden, die Preise stammen aus den Preisblättern 2026.
| Annahme | Wert |
|---|---|
| Netzebene | Mittelspannung |
| Jahresverbrauch | 1.600.000 kWh |
| Höchstleistung heute | 400 kW, Benutzungsdauer 4.000 Stunden |
| Höchstleistung mit Speicher | 300 kW, Benutzungsdauer 5.333 Stunden |
| Speicher | 100 kW Leistung, 200 kWh nutzbare Kapazität |
| Investition | 450 bis 800 Euro je kWh netto mit Installation (Fraunhofer ISE, Studie von Juli 2024, Preisstand 2024, für Speicher an Dachanlagen über 30 kWp), also 90.000 bis 160.000 Euro |
| Betriebskosten | 2 % der Investition im Jahr (Fraunhofer ISE), also 1.800 bis 3.200 Euro |
| Nicht eingerechnet | Förderung, Zinsen, Speicherverluste, Erlöse aus anderen Anwendungen |
Die Benutzungsdauer ist der Jahresverbrauch geteilt durch die Höchstleistung. Der Betrieb bleibt vor und nach dem Kappen über 2.500 Stunden. Damit gilt in beiden Fällen der hohe Leistungspreis der oberen Stufe.
| Netzbetreiber 2026 (Mittelspannung, netto) | Leistungspreis ab 2.500 h | Ersparnis im Jahr (100 kW) | Ersparnis minus Betriebskosten | Amortisation ohne Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| N-ERGIE Netz (Nürnberg, Mittelfranken) | 171,33 €/kW | 17.133 € | 13.933 bis 15.333 € | 5,9 bis 11,5 Jahre |
| Netz Leipzig | 101,62 €/kW | 10.162 € | 6.962 bis 8.362 € | 10,8 bis 23,0 Jahre |
| Stromnetz Berlin | 51,13 €/kW | 5.113 € | 1.913 bis 3.313 € | 27,2 bis 83,6 Jahre |
Rechenweg: Amortisation = Investition ÷ (Ersparnis minus Betriebskosten). Der niedrige Wert gilt für 90.000 Euro Investition und 1.800 Euro Betriebskosten. Der hohe Wert gilt für 160.000 Euro und 3.200 Euro.
Fraunhofer ISE rechnet mit 15 Jahren Lebensdauer für einen Batteriespeicher. In Berlin hält der Speicher im Beispiel also nicht lange genug, um sich zu bezahlen. Bei N-ERGIE Netz zahlt er sich in 5,9 bis 11,5 Jahren zurück.
Ein zweiter Punkt verschiebt die Rechnung. Die heutige Abrechnung nach Höchstleistung gilt nur bis 31.12.2028. Geht der Speicher Anfang 2027 in Betrieb, spart er nur zwei Jahre lang nach heutigem Recht. Mit den Preisen von 2026 bringen diese zwei Jahre bei N-ERGIE Netz rund 34.266 Euro vor Betriebskosten. Das sind 21 bis 38 % der Investition. Für alle Jahre ab 2029 brauchen Sie ein eigenes Szenario.
Die Preisblätter 2027 veröffentlichen die Netzbetreiber spätestens am 15.10.2026, notfalls vorläufig (§ 20 Abs. 1 EnWG). Lassen Sie Ihr Angebot mit dem Preisblatt rechnen, das für Ihr Startjahr gilt.
Unter 2.500 Benutzungsstunden spart ein Speicher wenig
Liegt Ihr Betrieb unter 2.500 Stunden, spart jedes gekappte Kilowatt nur den niedrigen Leistungspreis. Er gilt in der unteren Preisstufe. Die StromNEV schreibt diese zwei Stufen vor. Unten ist der Leistungspreis niedrig und der Arbeitspreis hoch, oben ist es umgekehrt.
| Netzbetreiber 2026 (netto) | Ebene | Ersparnis je 100 kW unter 2.500 h | Ersparnis je 100 kW ab 2.500 h |
|---|---|---|---|
| N-ERGIE Netz | Mittelspannung | 2.384 € | 17.133 € |
| N-ERGIE Netz | Niederspannung | 4.001 € | 21.934 € |
| Netz Leipzig | Mittelspannung | 1.216 € | 10.162 € |
| Netz Leipzig | Niederspannung | 1.917 € | 8.202 € |
| Stromnetz Berlin | Mittelspannung | 514 € | 5.113 € |
| Stromnetz Berlin | Niederspannung | 839 € | 9.387 € |
Ein Speicher für 90.000 Euro braucht bei 2.384 Euro Ersparnis im Jahr fast 40 Jahre, noch ohne Betriebskosten. Unter 2.500 Stunden lohnt sich ein Speicher zum Kappen deshalb nur, wenn er den Betrieb in die obere Stufe hebt. Wie dieser Stufenwechsel wirkt, zeigt unser Lexikon zum Leistungspreis im Abschnitt „Wann bringt eine niedrigere Spitze Geld?“.
Ab welchem Leistungspreis lohnt sich ein Speicher?
Ein Speicher lohnt sich, wenn die Ersparnis je kW seine Kosten je kW deckt. Diese hängen von den Kilowattstunden ab, die Sie je gekapptes Kilowatt brauchen. Das ist die Dauer Ihrer Spitze in Stunden.
Für eine Amortisation in 10 Jahren gilt diese Formel. Der Wert 0,02 steht für 2 % Betriebskosten im Jahr.
| Größe | Formel |
|---|---|
| nötiger Leistungspreis in €/kW | Speicherstunden × Preis je kWh × (1 ÷ 10 + 0,02) |
| Dauer der Spitze über dem Grenzwert | Speicher je gekapptes kW | nötiger Leistungspreis für 10 Jahre Amortisation (450 bis 800 €/kWh) |
|---|---|---|
| 1 Stunde | 1 kWh | 54 bis 96 €/kW |
| 2 Stunden | 2 kWh | 108 bis 192 €/kW |
| 4 Stunden | 4 kWh | 216 bis 384 €/kW |
Eigene Rechnung mit den Kosten von Fraunhofer ISE (2024), ohne Zinsen und ohne Förderung.
Vergleichen Sie die Tabelle mit Ihrem Preisblatt. Kurze Spitzen von einer Stunde rechnen sich schon bei Leistungspreisen wie in Leipzig. Spitzen von vier Stunden rechnen sich in der Mittelspannung bei keinem der drei Netzbetreiber in 10 Jahren. Die Preise je kWh stammen aus der Studie von Juli 2024, Preisstand 2024. Für Ihr Projekt zählen nur Angebote.
Lastspitzen senken ohne Speicher: Lastmanagement als Alternative
Lastmanagement senkt die Spitze, indem Verbraucher später starten, kurz pausieren oder gedrosselt laufen. Sie brauchen dafür keine Batterie. Sie brauchen Messung am Netzanschluss, eine Steuerung und Verbraucher, die eine kurze Pause vertragen.
Diese Maßnahmen kommen in Frage:
- Große Verbraucher zeitversetzt einschalten, etwa per Schichtplan oder Zeitschaltung.
- Anlagen gegenseitig sperren. Läuft Anlage A, startet Anlage B erst danach.
- Eine automatische Lastbegrenzung schaltet ausgewählte Verbraucher kurz ab, bevor der Grenzwert erreicht ist.
- Kühlung mit Kältespeicher und Druckluft mit großem Druckbehälter vorab laden.
- Ladepunkte für E-Fahrzeuge mit einem Lademanagement und einer Obergrenze betreiben.
- Prozesse ohne festen Takt in die Nacht oder ans Wochenende legen.
Daneben gibt es vertragliche Wege. Sie setzen beim Preismodell an.
| Weg | Was sinkt | Voraussetzung | Stand ab 2029 nach Entwurf |
|---|---|---|---|
| Lastmanagement | Jahreshöchstleistung | steuerbare Verbraucher, Messung am Anschluss | senkt weiter die Kapazität, die Sie bestellen |
| Batteriespeicher | Jahreshöchstleistung | Platz, kurze Spitzen, Investition | senkt weiter die Kapazität; Nutzung für Marktpreise kommt hinzu |
| Monatsleistungspreis (§ 19 Abs. 1 StromNEV) | Leistungsentgelt in Monaten ohne Spitze | hohe Leistung nur in einzelnen Monaten; Wechsel bei Netz Leipzig bis 30.09. für das Folgejahr | entfällt |
| Atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV | Leistungspreis, wenn Ihre Spitze außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt | Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, Anzeige bei der Regulierungsbehörde bis 30.09. | nur Übergang unter Bedingungen, unter anderem über 10 GWh im Jahr |
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts in einen Speicher investieren müssen: bei Lastmanagement und Abrechnung. Ein Speicher kappt dann nur noch den Rest und kann kleiner ausfallen. Sie entscheiden selbst. Alle Strategien zu den Netzentgelten vergleicht unser Beitrag Netzentgelte senken: 5 Strategien.
Lastmanagement und die vertraglichen Wege prüfen wir in der Netzentgeltoptimierung für Unternehmen. Wir vergleichen Ihre Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlen Sie 15 % der Ersparnis, höchstens 3 Jahre lang. Das gilt auch für den Wechsel auf Monatsleistungspreise. Bei der atypischen Netznutzung zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber läuft. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Seite Preise und Preismodelle.
Peak Shaving ab 2029: das neue Preissystem AgNes
Ab 2029 soll eine Spitze nicht mehr das Entgelt für ein ganzes Jahr setzen. Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Die Bundesnetzagentur hat am 06.08.2026 einen Entwurf für das neue System vorgelegt. Es heißt AgNes, Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Beschlossen ist es noch nicht (Stand 09.10.2026), der Beschluss ist für 2026 geplant.
Eine Entnahmestelle ist der Punkt, an dem Ihr Betrieb Strom aus dem Netz bezieht. Das neue System gilt nach dem Entwurf für Entnahmestellen in der Niederspannung über 100.000 kWh. Es gilt auch für alle höheren Netzebenen.
- Sie bestellen vor Jahresbeginn eine Kapazität in kW für das ganze Kalenderjahr. Darauf zahlen Sie einen Kapazitätspreis in Euro je kW.
- Ihre Bestellung liegt zwischen 10 % Ihrer Höchstlast im Vorjahr und 100 % Ihrer vertraglichen Anschlusskapazität.
- Bestellen Sie nicht, leitet der Netzbetreiber die Kapazität aus Ihren Lastgängen ab.
- Strom bis zur bestellten Kapazität kostet den Arbeitspreis AP1. Strom darüber kostet den Arbeitspreis AP2.
- AP2 beträgt 200 bis 350 % von AP1.
- Monatsleistungspreise darf der Netzbetreiber dann nicht mehr erheben.
Für den Speicher am Betrieb heißt das zweierlei. Er senkt weiter die Kapazität, die Sie bestellen müssen. Eine verpasste Spitze kostet aber nicht mehr den Leistungspreis für ein Jahr. Überschreiten Sie Ihre Bestellung eine Viertelstunde lang um 100 kW, sind das 25 kWh. Darauf zahlen Sie AP2 statt AP1.
Grenzkosten sind die Mehrkosten für jede zusätzliche Kilowattstunde. Die Bundesnetzagentur schreibt, die zusätzlichen Grenzkosten aus dem AP2 seien „vergleichsweise gering“. Eine zu niedrige Bestellung werde aber unwirtschaftlich. Sie will mit dem neuen System mehr Spielraum für Reaktionen auf Marktpreise schaffen. Ein Speicher kann ab 2029 also stärker dafür arbeiten, Strom zu günstigen Zeiten zu laden.
Kapazitätspreis, AP1 und AP2 je Netzbetreiber sind heute nicht veröffentlicht. Die Schätzung von 4 bis 7 Euro je kW aus dem Verfahren gilt für Erzeugungsanlagen und reine Netzspeicher, nicht für Ihre Entnahme. Rechnen Sie Ihren Speicher deshalb mit zwei Szenarien. Szenario 1 nutzt die Ersparnis nach heutigem Recht bis Ende 2028. Szenario 2 nimmt für die Jahre danach eine geringere Ersparnis an, bis die Preisblätter 2029 vorliegen.
Zehn Fehler bei der Lastspitzenkappung
Diese zehn Punkte prüfen wir vor jeder Empfehlung zu Lastspitzen:
- Falsche Preisstufe gerechnet. Unter 2.500 Stunden gilt der niedrige Leistungspreis, bei N-ERGIE Netz in der Mittelspannung 23,84 statt 171,33 Euro je kW.
- Nach Jahresverbrauch statt nach Lastgang ausgelegt. Nur die Viertelstundenwerte zeigen Höhe und Dauer der Spitzen.
- Eine verpasste Viertelstunde. Ist der Speicher leer, gestört oder für einen anderen Zweck gebunden, gilt die höhere Spitze für das ganze Jahr.
- Eigenverbrauch und Spitzenkappung gleichzeitig eingeplant. Beide brauchen dieselbe Kapazität. Im Winter liefert die Photovoltaik wenig, der Speicher muss für die Spitze trotzdem geladen sein.
- Amortisation über 2028 hinaus mit heutiger Abrechnung gerechnet. Ab 2029 zählt nach dem Entwurf Ihre Bestellkapazität.
- Netzentgeltbefreiung für den Speicherstrom erwartet. § 118 Abs. 6 EnWG befreit nur Strom, der zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgeht.
- Speicher an der falschen Stelle. Er senkt nur die Spitze der Entnahmestelle, an der er hängt. Bei mehreren Entnahmestellen prüfen Sie, ob der Netzbetreiber sie zusammen abrechnet (Pooling, § 17 Abs. 2a StromNEV).
- Anschluss erhöht. Soll der Speicher schneller laden, als Ihr Anschluss erlaubt, kann ein Baukostenzuschuss anfallen. Das ist eine einmalige Zahlung an den Netzbetreiber für den Netzausbau.
- Steuerung nach § 14a EnWG übersehen. Neue Speicher über 4,2 kW in der Niederspannung zählen als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug dann netzorientiert steuern, dafür sinkt das Netzentgelt. Bei Anschluss in der Mittelspannung klären wir mit Ihrem Netzbetreiber, ob die Regel greift.
- Meldung vergessen. Ein Speicher am Netz muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Das ist das amtliche Register für Energieanlagen.
Stimmen Sie außerdem Aufstellort und Brandschutz früh mit Ihrem Sachversicherer ab.
Speicher, Lastmanagement oder beides: unsere Empfehlung
Ein Speicher zum Kappen von Lastspitzen kommt in Frage, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Ihr Betrieb liegt ab 2.500 Benutzungsstunden oder erreicht sie durch das Kappen. Ihr Leistungspreis liegt über dem Wert aus der Tabelle für Ihre Spitzendauer. Die Rechnung geht auch mit geringerer Ersparnis ab 2029 auf.
So gehen Sie vor:
- Lastgang der letzten 12 Monate und Netzrechnung beim Netzbetreiber oder Lieferanten anfordern.
- Preisstufe und Leistungspreis im Preisblatt Ihres Netzbetreibers ablesen.
- Spitzen nach Ursache sortieren. Welche Verbraucher laufen zur Spitzenzeit?
- Lastmanagement und vertragliche Wege zuerst prüfen. Dort sparen Sie ohne Speicher-Investition.
- Für den Rest einen Speicher mit zwei Szenarien rechnen, bis 2028 und ab 2029.
- Zusätzliche Anwendungen nur einrechnen, wenn sie die Kapazität für die Spitze nicht blockieren. Beispiele sind Solarstrom speichern und zu günstigen Zeiten laden.
- Mehrere Angebote mit gleicher Leistung, Kapazität und Garantie vergleichen.
Einen Zuschuss des Bundes für reine Gewerbespeicher gibt es nicht. Die KfW finanziert Speicher über ihren Kredit 270. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Kauf, Miete, Contracting (ein Anbieter betreibt den Speicher für Sie) und Förderung erklärt unsere Seite Gewerbespeicher. Wie Sie Rendite und Amortisation rechnen, zeigt der Beitrag Batteriespeicher als Investment im eigenen Betrieb.
Beim Speicher arbeiten wir anders als beim Lastmanagement. Für Ihre Entscheidung erhalten Sie eine Planung und einen Vergleich der Angebote. Wir arbeiten mit geprüften Fachbetrieben und holen für Sie mehrere Angebote ein. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Die Vergütung zahlt der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Für Sie ist die Speicherplanung kostenlos. An der Netzentgelt-Ersparnis aus dem Speicher beteiligen wir uns nicht. Kombinieren Sie Lastmanagement und Speicher, zahlen Sie die 15 % nur auf die Ersparnis aus dem Lastmanagement. Den Nachweis führen wir mit Ihrem Lastgang ohne die Entladung des Speichers.
Häufige Fragen
Was bedeutet Peak Shaving auf Deutsch?
Peak Shaving bedeutet Lastspitzenkappung. Ein Betrieb hält seinen Strombezug aus dem Netz unter einem Grenzwert. Dafür nutzt er einen Speicher oder eigene Erzeugung, oder er schaltet Verbraucher kurz ab.
Was ist der Unterschied zwischen Peak Shaving und Load Shifting?
Peak Shaving begrenzt die Höhe des Netzbezugs. Load Shifting, die Lastverschiebung, ändert den Zeitpunkt des Verbrauchs bei gleicher Strommenge. Beide Wege lassen sich verbinden.
Für welche Betriebe lohnt sich Lastspitzenkappung?
Beim Netzentgelt bringt sie nur Betrieben mit Leistungspreis etwas. Das sind Entnahmestellen in der Mittelspannung und darüber sowie in der Niederspannung über 100.000 kWh im Jahr. Je höher Ihr Leistungspreis und je kürzer Ihre Spitzen, desto eher rechnet sich ein Speicher.
Wie groß muss ein Speicher für Peak Shaving sein?
Die Leistung des Speichers entspricht der Höhe, um die Sie kappen wollen. Die Kapazität ergibt sich aus Höhe mal Dauer der Spitze plus Reserve. Für 100 kW über zwei Stunden brauchen Sie mindestens 200 kWh nutzbare Kapazität.
Was passiert, wenn der Speicher eine Spitze nicht abfängt?
Bis Ende 2028 gilt dann die höhere Spitze als Jahreshöchstleistung. Sie zahlen den Leistungspreis darauf für das ganze Abrechnungsjahr. Nach dem Entwurf für 2029 kostet eine Überschreitung nur den höheren Arbeitspreis AP2 auf die zusätzlichen Kilowattstunden.
Lohnt sich Peak Shaving mit Photovoltaik und Speicher?
Solarstrom kann einen Teil der Spitze decken, wenn die Sonne zur Spitzenzeit scheint. Im Winter und am frühen Morgen liefert die Anlage wenig. Der Speicher muss deshalb auch ohne Solarstrom für die Spitze geladen sein.
Ist der Strom aus dem Speicher von Netzentgelten befreit?
Nein, nicht der Strom, den Ihr Betrieb selbst verbraucht. § 118 Abs. 6 EnWG befreit nur Strom, der aus dem Netz gespeichert und zeitversetzt in dasselbe Netz zurückgespeist wird. Details stehen in unserem Beitrag Netzentgeltbefreiung für Speicher (§ 118 Abs. 6 EnWG).
Lohnt sich Lastspitzenkappung nach 2028 noch?
Ja, aber anders als heute. Nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur senkt sie ab 2029 die Kapazität, die Sie bestellen. Wie viel das bringt, zeigen erst die Preisblätter 2029 Ihres Netzbetreibers.
Quellen (Stand Oktober 2026) 18
- Stromnetzentgeltverordnung, § 17 Abs. 2 (Jahresleistungsentgelt), Abs. 2a (Pooling), Abs. 6 (Niederspannung bis 100.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
- Stromnetzentgeltverordnung, Anlage 4 (zwei Benutzungsdauerbereiche, Grenze bei 2.500 Stunden; Jahresbenutzungsdauer = Arbeit geteilt durch Jahreshöchstleistung), abgerufen am 09.10.2026
- Stromnetzentgeltverordnung, § 19 Abs. 1 (Monatsleistungspreis) und Stand-Vermerk zum Außerkrafttreten mit Ablauf des 31.12.2028, abgerufen am 09.10.2026
- Messstellenbetriebsgesetz, § 55 Abs. 1 Nr. 1 (Viertelstundenmessung über 100.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
- Energiewirtschaftsgesetz, § 118 Abs. 6 Satz 3 (Befreiung nur bei Rückspeisung in dasselbe Netz), abgerufen am 09.10.2026
- Energiewirtschaftsgesetz, § 20 Abs. 1 (Veröffentlichung der Netzentgelte bis 15. Oktober), abgerufen am 09.10.2026
- Energiewirtschaftsgesetz, § 14a (netzorientierte Steuerung gegen reduzierte Netzentgelte), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegung BK6-22-300 vom 27.11.2023 (steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Schwelle 4,2 kW, Speicher), abgerufen am 09.10.2026
- Marktstammdatenregisterverordnung, § 5 Abs. 5 (Registrierung innerhalb eines Monats), abgerufen am 09.10.2026
- N-ERGIE Netz GmbH, Preisblätter Strom gültig ab 01.01.2026 (Preisblatt 1 mit Fußnote zur Viertelstunde), abgerufen am 09.10.2026
- Netz Leipzig GmbH, Preisblatt Netzentgelte Strom 2026 (Jahresleistungspreise, Wechselfrist Monatsleistungspreis 30.09.), abgerufen am 09.10.2026
- Stromnetz Berlin GmbH, Entgelte für den Netzzugang ab 01.01.2026, Version 22.05.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3 vom 06.08.2026 (Tenor 1.2, 8.4, 8.5, 10.2; Rn. 189 bis 192, 312, 313, 412), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Verfahrensseite AgNes (Stellungnahmen bis 18.09.2026, Beschluss im Kalenderjahr 2026 vorgesehen), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 27.05.2026 (AgNes-Zwischenstand, Kapazitätspreis für Verbraucher über 100.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Baukostenzuschüsse (BK8), abgerufen am 09.10.2026
- KfW, Merkblatt Erneuerbare Energien Standard 270 (Speicher förderfähig, Antrag vor Beginn des Vorhabens), abgerufen am 09.10.2026
- Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten erneuerbare Energien, Juli 2024 (S. 11: Werte ohne Mehrwertsteuer; Tabelle 1: Batteriespeicher 450 bis 800 €/kWh bei PV-Dachanlagen, Anlagen in 2024; Tabelle 2: Betriebskosten 2 % der Batterie-Investition, 15 Jahre Lebensdauer), abgerufen am 09.10.2026