Zum Inhalt springen

Fachbeitrag

Dach verpachten oder selbst bauen: Vergleich mit Rechenbeispiel für Gewerbedächer

Wer sein Dach verpachten und den Solarstrom vom Pächter kaufen will, spart im Beispiel rund 16.000 € jährlich ohne eigenes Kapital. Eine eigene Anlage für 300.000 € bringt im selben Beispiel rund 42.000 € im Jahr vor Zinsen und Tilgung. Selbst bauen lohnt sich, wenn Sie Kapital haben, tagsüber Strom brauchen und das Gebäude 20 Jahre nutzen.

Autor: Robert Wilhelm Binder

Inhalt 13
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Dach verpachten oder selbst bauen: Was ist der Unterschied?
  3. Was bringt es, das Dach zu verpachten? Pacht und Preise
  4. Was ist der Strom vom verpachteten Dach wert?
  5. Rechenbeispiel: Pacht mit Strombezug gegen Kauf mit Eigenverbrauch
  6. Rechner: Dach verpachten oder selbst bauen mit Ihren Zahlen
  7. Entscheidungshilfe: Wann Sie verpachten und wann Sie selbst bauen
  8. Fallen beim Kauf
  9. Fallen bei der Dachpacht
  10. Steuern und Förderung kurz erklärt
  11. Was ändert sich 2027?
  12. Was wir für Sie tun
  13. Häufige Fragen

Dieser Beitrag richtet sich an Unternehmen mit eigenem Hallen-, Lager- oder Bürodach. Für Einfamilienhäuser gilt er nicht. Pachtanbieter machen laut dem bayerischen Energie-Netzwerk C.A.R.M.E.N. e.V. erst ab 500 bis 1.000 m² Dachfläche Angebote. Wir vergleichen drei Wege: nur verpachten, verpachten und Strom beziehen, selbst bauen. Die Angebote dazu finden Sie unter Dachpacht für Gewerbedächer und Photovoltaik für Gewerbe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Kauf behalten Sie den ganzen Vorteil aus dem Solarstrom. Dafür tragen Sie Investition, Betrieb, Versicherung und Rückbau.

  • Bei der Dachpacht investiert der Pächter. Sie erhalten Pacht und können den Strom vom Dach kaufen. Dafür fallen kein Netzentgelt (Kosten für das Stromnetz) und keine Umlagen (staatliche Aufschläge) an.

  • Für den Strombezug gibt es nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zwei Modelle: gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b) und Mieterstrom (§ 42a).

  • Im Beispiel mit 300 kWp bringt der Kauf aus Eigenkapital rund 26.000 € mehr im Jahr als Pacht mit Strombezug. kWp steht für Kilowatt Peak, die Spitzenleistung der Module.

  • Dafür binden Sie im Beispiel 300.000 € Kapital. Die Anlage hat sich nach gut 7 Jahren bezahlt.

  • Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) gilt für neue Anlagen nur bis 31.12.2026. Die Neufassung (EEG 2027) ist ein Entwurf und noch nicht beschlossen, Stand 09.10.2026.

Dach verpachten oder selbst bauen: Was ist der Unterschied?

Beim Verpachten baut ein anderes Unternehmen die Anlage auf Ihrem Dach und betreibt sie. Dieses Unternehmen heißt Pächter oder Pachtanbieter. Es zahlt Planung, Bau, Wartung und Rückbau. Sie erhalten eine Pacht. Die Anlage bleibt Eigentum des Pächters (§ 95 BGB).

Beim Selbstbauen kaufen Sie die Anlage. Ein Fachbetrieb plant und baut sie in Ihrem Auftrag. Sie nutzen den Strom selbst und verkaufen den Überschuss ins Netz.

Dazwischen liegt ein dritter Weg. Sie verpachten das Dach und kaufen dem Pächter einen Teil des Solarstroms ab. Der Strom fließt direkt vom Dach in Ihren Betrieb, ohne öffentliches Netz.

WegWer investiertWer betreibtIhr Strom vom DachIhr Ertrag
Nur verpachten Pächter Pächter keiner Pacht
Verpachten plus Strombezug Pächter Pächter zum Preis, den Sie mit dem Pächter vereinbaren Pacht und günstigerer Strom
Selbst bauen Sie Sie zu Ihren eigenen Kosten gesparter Strombezug und Einspeiseerlös

Rechtlich ist die Dachpacht ein Pachtvertrag, für den das Mietrecht entsprechend gilt (§ 581 Abs. 2 BGB). Umgangssprachlich heißt sie „Dachfläche vermieten“. Die Laufzeit beträgt mindestens 20 Jahre (C.A.R.M.E.N.). Öffentliche Verträge laufen 20 oder 25 Jahre. Läuft ein Vertrag länger als 30 Jahre, darf jede Seite nach 30 Jahren mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 544 BGB).

Was bringt es, das Dach zu verpachten? Pacht und Preise

In einem öffentlichen Mustervertrag liegt die Pacht bei 2 € je kWp und Jahr. Ein anderer öffentlicher Vertrag nennt 500 € pauschal im Jahr. Amtliche Zahlen zur Dachpacht gibt es nicht. Belegt sind einzelne öffentliche Verträge und eine Einschätzung von C.A.R.M.E.N.

QuellePachtLaufzeit
Mustervertrag EnerGeno, Gemeinde Ilsfeld 2023 2 € je kWp und Jahr 20 Jahre
Dachnutzungsvertrag Gemeinde Höchst i. Odw. (Entwurf) 500 € pauschal im Jahr, ohne Anpassung an die Teuerung 25 Jahre
C.A.R.M.E.N. e.V. in top agrar, Mai 2024 Einmalzahlung 15 bis 25 € je m², laufend höchstens ein niedriger einstelliger Eurobetrag je m² und Jahr mindestens 20 Jahre

kWp steht für Kilowatt Peak. Das ist die Spitzenleistung der Module unter Testbedingungen. Eine Anlage mit 300 kWp bringt bei 2 € je kWp also 600 € Pacht im Jahr.

Pachtanbieter machen laut C.A.R.M.E.N. Angebote ab 500, 750 oder 1.000 m² Dachfläche. Denn Kosten wie der Netzanschluss steigen mit der Anlagengröße nur wenig. Mit 100 oder 200 m² finden Sie kaum einen Pächter.

Statt Geld kann ein Pächter eine Dachsanierung anbieten. Das lohnt sich, wenn die Dachhaut, also die äußere Schicht des Daches, ohnehin fällig ist. Lassen Sie den Wert der Sanierung beziffern. Vergleichen Sie ihn dann mit einer Pacht in Geld.

Erfahrungen aus öffentlichen Pachtverträgen

In öffentlich einsehbaren Pachtverträgen stehen diese Regeln.

  • Die Bayerischen Staatsgüter verlangen vom Pächter eine Rückbausicherheit von 50 € je kWp. Das ist Geld für den Abbau der Anlage.
  • Die Haftpflicht des Betreibers liegt in den gelesenen Verträgen bei 3 bis 5 Mio. €.
  • Im Mustervertrag EnerGeno trägt der Eigentümer bei einer Modernisierung des Daches die Kosten des Pächters.
  • Die Verträge von Ilsfeld und Höchst schließen Änderungen aus, die das Dach beschatten, zum Beispiel neue Gebäude oder Bepflanzungen.
  • Keiner der gelesenen Verträge passt die Pacht an die Teuerung an.

Was ist der Strom vom verpachteten Dach wert?

Für einen Betrieb mit Stromverbrauch am Tag ist der Strombezug mehr wert als die Pacht. Strom, der ohne öffentliches Netz vom Dach in Ihren Betrieb fließt, trägt kein Netzentgelt. Auch die Umlagen fallen weg, weil Netzbetreiber sie nur auf Strom aus dem Netz aufschlagen (§ 12 Abs. 1 EnFG). Bei Anlagen bis 2 MW ist dieser Strom stromsteuerfrei (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG).

Das gilt für beide Wege. Kaufen Sie die Anlage, entfallen diese Kosten für Ihren Eigenverbrauch. Liefert der Pächter, entfallen sie auch, wenn Sie den Strom in der Nähe der Anlage verbrauchen.

Den Strom vom Pächter beziehen Sie nach einem von zwei gesetzlichen Modellen. Reststrom ist der Strom, den Sie weiter aus dem Netz brauchen, zum Beispiel nachts.

MerkmalGemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG)Mieterstrom (§ 42a EnWG, § 21 Abs. 3 EEG)
Zuschlag für den Pächter keiner Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026: 2,51 ct/kWh bis 10 kW, 2,33 ct/kWh bis 40 kW, 1,57 ct/kWh bis 1.000 kW, jeweils anteilig je Leistungsstufe (§ 23c EEG)
Reststrom Sie wählen den Lieferanten frei (§ 42b Abs. 3) Der Pächter muss auch den Reststrom liefern (§ 42a Abs. 2 Satz 6)
Messung Ihr Bezug wird viertelstündlich gemessen nach Messstellenbetriebsgesetz
Ausschluss keiner im Gesetz kein Zuschlag, wenn Pächter und Ihr Betrieb verbundene Unternehmen sind

Bei der Gebäudeversorgung holen wir für Sie Angebote für den Reststrom ein. Das gehört zu unserer Leistung Energieeinkauf und Vertragsoptimierung. Beim Mieterstrom liefert der Pächter den Reststrom, dann entfällt dieser Schritt.

Zwei Grenzen gelten für beide Wege. Der Leistungspreis ist der Teil der Netzentgelte, der sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr richtet. Er sinkt nur, wenn diese Spitze sinkt. Liegt sie an einem trüben Wintermorgen, ändert der Solarstrom daran nichts. Mehr dazu unter Leistungspreis und Lastspitzen. Die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG erstattet Ihnen einen Teil der Stromsteuer. Erhalten Sie sie, sparen Sie durch steuerfreien Solarstrom nur noch 0,50 € je MWh Stromsteuer.

Rechenbeispiel: Pacht mit Strombezug gegen Kauf mit Eigenverbrauch

Das Beispiel ist kein Kundenfall. Die Werte mit „Annahme“ sind gesetzt, die anderen sind belegt. Es nutzt dieselben Annahmen wie unsere Seite zur Dachpacht. Der Durchschnittspreis des Statistischen Bundesamts (Destatis) enthält auch Grund- und Leistungspreise. Ihre echte Ersparnis je kWh ergibt sich aus den mengenabhängigen Teilen Ihrer Rechnung (siehe Rechner unten).

GrößeWertHerkunft
Stromverbrauch des Betriebs 450.000 kWh im Jahr Annahme
Größe der Anlage 300 kWp auf rund 2.000 m² Dach Annahme
Ertrag je kWp 1.000 kWh im Jahr Annahme, innerhalb von 935 bis 1.280 kWh (Fraunhofer ISE)
Erzeugung 300.000 kWh im Jahr 300 kWp mal 1.000 kWh
Davon im Betrieb verbraucht 60 %, also 180.000 kWh Annahme
Eingespeist 120.000 kWh 300.000 minus 180.000 kWh
Strompreis heute 23,66 ct/kWh Destatis, Nicht-Haushalte 20 bis 500 MWh, 1. Halbjahr 2026, vorläufig
Preis des Pächters für Strom vom Dach 15 ct/kWh netto Annahme
Pacht 600 € im Jahr 300 kWp mal 2 € (Mustervertrag EnerGeno)
Kaufpreis der Anlage 1.000 € je kWp, also 300.000 € Annahme, innerhalb von 900 bis 1.600 € je kW (Fraunhofer ISE, Juli 2024, Preisstand 2024)
Betriebskosten beim Kauf 21,50 € je kWp, also 6.450 € im Jahr Rechenwert Fraunhofer ISE, Juli 2024
Erlös für eingespeisten Strom 5 ct/kWh netto Annahme, unter dem gesetzlichen Wert von 5,84 bis 8,10 ct (Bundesnetzagentur), wegen der Kosten für den Verkauf an der Strombörse (Direktvermarktung) und negativer Preise

Weg 1: nur verpachten

Sie erhalten 600 € im Jahr. Über 20 Jahre sind das 12.000 €. Bietet der Pächter eine Einmalzahlung nach der Spanne von C.A.R.M.E.N., sind es bei 2.000 m² einmal 30.000 bis 50.000 €. Ihr Strompreis ändert sich nicht.

Weg 2: verpachten und Strom beziehen

So rechnen wir die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG:

  1. Ersparnis je kWh vom Dach: 23,66 minus 15,00 ct sind 8,66 ct.
  2. Ersparnis im Jahr: 180.000 kWh mal 8,66 ct sind 15.588 €.
  3. Dazu kommt die Pacht von 600 €. Zusammen sind das 16.188 € im Jahr.
  4. Für den Reststrom von 270.000 kWh holen wir Angebote mehrerer Versorger ein.

So rechnen wir den Mieterstrom nach § 42a EnWG:

  1. Der Pächter erhält den Zuschlag anteilig je Leistungsstufe (§ 23c EEG). Bei 300 kWp sind das 10 kW zu 2,51 ct, 30 kW zu 2,33 ct und 260 kW zu 1,57 ct. Im Mittel sind das 1,68 ct/kWh. Bei 180.000 kWh sind das rund 3.019 € Zuschlag im Jahr.
  2. Gibt er den ganzen Zuschlag an Sie weiter, sinkt Ihr Preis auf rund 13,32 ct. Dann sparen Sie rund 18.607 € plus 600 € Pacht.
  3. Den Reststrom liefert dann der Pächter. Teilt man 3.019 € durch 270.000 kWh, ergibt das rund 1,12 ct/kWh.

Verlangt der Pächter für den Reststrom mehr als rund 1,12 ct/kWh über den eingeholten Angeboten, ist die Gebäudeversorgung günstiger. Gibt er den Zuschlag nur zum Teil weiter, sinkt dieser Grenzwert.

Weg 3: selbst bauen

  1. Gesparter Strombezug: 180.000 kWh mal 23,66 ct sind 42.588 €.
  2. Erlös für Einspeisung: 120.000 kWh mal 5 ct sind 6.000 €.
  3. Betriebskosten: 6.450 €.
  4. Überschuss im ersten Jahr: 42.588 plus 6.000 minus 6.450 € sind 42.138 €.
  5. Rückfluss der Investition: 300.000 € geteilt durch 42.138 € sind gut 7 Jahre.

Die Rechnung gilt für einen Kauf aus Eigenkapital. Bezahlen Sie die Anlage nicht aus eigenen Mitteln, senken Finanzierungskosten den Vorteil des Kaufs. Die Finanzierung klären Sie mit Ihrer Hausbank.

Das Ergebnis im Überblick

WegIhr KapitalVorteil im ersten JahrSumme über 20 Jahre (vereinfacht)
Nur verpachten 0 € 600 € 12.000 €
Verpachten plus Gebäudeversorgung (§ 42b) 0 € 16.188 € 323.760 €
Verpachten plus Mieterstrom (§ 42a), Zuschlag ganz weitergegeben 0 € 19.207 € 384.144 €, abzüglich Mehrpreis beim Reststrom
Selbst bauen, aus Eigenkapital 300.000 € 42.138 € 542.760 € nach Abzug der Investition

Die Summen über 20 Jahre sind einfache Vielfache des ersten Jahres. Sie enthalten keine Steuern, keine Alterung der Module, keine Preisänderungen und keinen Tausch des Wechselrichters. Beim Kauf zahlen Sie am Ende auch den Rückbau. Kaufpreis und Betriebskosten stützen sich auf die Studie von Fraunhofer ISE. Für Ihr Projekt zählen nur Angebote.

Was den Abstand bestimmt

Der Abstand zwischen Kauf und Pacht mit Strombezug hängt nicht von Ihrem heutigen Strompreis ab. Er ergibt sich aus vier Zahlen: Preis des Pächters mal selbst genutzte kWh, plus Einspeiseerlös, minus Betriebskosten, minus Pacht. Im Beispiel sind das 27.000 plus 6.000 minus 6.450 minus 600 €, also 25.950 € im Jahr.

Ob sich einer der Wege überhaupt lohnt, hängt dagegen stark vom Strompreis ab. Die Tabelle zeigt, wie sich das Ergebnis mit anderen Annahmen verschiebt.

Annahme geändertKauf: Überschuss im ersten JahrKauf: RückflussPacht mit Gebäudeversorgung
keine (Beispiel oben) 42.138 € gut 7 Jahre 16.188 €
Kaufpreis 1.600 € je kWp 42.138 € gut 11 Jahre 16.188 €
Strompreis 17,64 ct/kWh (Destatis, Durchschnitt aller Nicht-Haushalte, 1. Halbjahr 2026, ohne Umsatzsteuer) 31.302 € knapp 10 Jahre 5.352 €
Eigenverbrauch 40 % statt 60 % 30.942 € knapp 10 Jahre 10.992 €

Daraus folgen zwei Dinge. Ist Ihr Strompreis niedrig, bringt ein Dachstrompreis von 15 ct kaum etwas. Und bei teurer Anlage oder kleinem Eigenverbrauch dauert es deutlich länger, bis sich der Kauf bezahlt hat.

Rechner: Dach verpachten oder selbst bauen mit Ihren Zahlen

Sie brauchen fünf Zahlen aus Ihrer Stromrechnung und aus den Angeboten. Damit rechnen Sie beide Wege selbst.

SchrittFormelWoher die Zahl kommt
1. Selbst genutzter Solarstrom Erzeugung mal Anteil, den Sie selbst verbrauchen Angebot, Ihr Lastgang (Verbrauch je Viertelstunde)
2. Ihr vermiedener Preis je kWh Energiepreis plus Netzentgelt-Arbeitspreis plus Umlagen plus Konzessionsabgabe plus Stromsteuer Ihre Stromrechnung
3. Pacht mit Strombezug Schritt 1 mal (Schritt 2 minus Preis des Pächters) plus Pacht Angebot des Pächters
4. Kauf Schritt 1 mal Schritt 2 plus Einspeiseerlös minus Betriebskosten Angebote der Fachbetriebe
5. Vergleich Schritt 4 minus Schritt 3 Ergebnis vor Finanzierung; die Investition tragen beim Kauf Sie

Nehmen Sie für Schritt 2 nur die Teile, die von der Menge abhängen. Die Konzessionsabgabe ist das Entgelt, das Gemeinden für Leitungen in öffentlichen Wegen erhalten. Der Grundpreis bleibt. Der Leistungspreis sinkt nur, wenn Ihre Spitze in Sonnenstunden liegt. Der Durchschnittspreis von Destatis enthält auch diese Teile und ist deshalb höher als Ihr vermiedener Preis.

Entscheidungshilfe: Wann Sie verpachten und wann Sie selbst bauen

Selbst bauen passt, wenn drei Dinge zusammenkommen. Sie haben Kapital oder einen günstigen Kredit. Sie verbrauchen den Solarstrom tagsüber zum großen Teil selbst. Und Sie nutzen das Gebäude noch mindestens 20 Jahre. Sonst passt eher die Pacht. Sie entscheiden selbst.

Ihre LageUnsere EmpfehlungGrund
Kapital vorhanden, hoher Verbrauch am Tag, Gebäude bleibt Selbst bauen Sie behalten den ganzen Vorteil aus dem Solarstrom.
Kein Kapital frei oder andere Investitionen haben Vorrang Verpachten plus Strombezug Sie sparen ohne Investition.
Kaum Stromverbrauch im Gebäude, zum Beispiel ein leeres Lager Nur verpachten Ohne Eigenverbrauch bringt der Kauf nur den Einspeiseerlös.
Verkauf des Gebäudes in wenigen Jahren geplant Vor einer Pacht die Bindung im Grundbuch prüfen Ein Käufer übernimmt den Pachtvertrag (§ 566 BGB).
Dachhaut hält keine 20 Jahre mehr Erst sanieren oder Pacht gegen Sanierung verhandeln Eine Sanierung unter der Anlage heißt Abbau und Wiederaufbau.
Asbestzementdach Erst sanieren Module auf Gestellen (Aufständerung) auf Asbestzementdächern sind verboten (§ 11 Abs. 3 GefStoffV).
Dach kleiner als 500 m² Selbst bauen Pachtanbieter machen unter dieser Größe kaum Angebote.
Gebäude mit mehreren Mietfirmen Recht vorher klären lassen Nach BGH EnVR 83/20 kann ein Leitungsnetz an mehrere Mieter als Verteilernetz gelten, also als Netz, das Strom an Dritte verteilt.

Der Mittelweg: einen Teil selbst nutzen, den Rest verpachten

Sie können einen Teil des Dachs selbst belegen und den Rest verpachten. Achten Sie dabei auf eine Regel im EEG. Anlagen auf demselben Gebäude gelten auch bei verschiedenen Eigentümern als eine Anlage. Das gilt, wenn sie innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gehen und hinter demselben Netzverknüpfungspunkt liegen (§ 24 Abs. 1 EEG). Das ist die Stelle, an der die Anlage ans Netz angeschlossen ist. Dann zählen beide Leistungen für die Schwellen im EEG zusammen. Ab 100 kW gilt zum Beispiel die Pflicht zur Direktvermarktung.

Fallen beim Kauf

Diese Punkte kosten beim Kauf Geld, wenn man sie übersieht:

  • KfW-Kredit zu spät beantragt. Den Kredit 270 Erneuerbare Energien beantragen Sie bei Ihrer Bank, bevor Sie einen bindenden Vertrag unterschreiben. Er deckt bis 100 % der förderfähigen Kosten.
  • Zuschuss erwartet. Für eine normale Dachanlage im Gewerbe gibt es keinen Bundeszuschuss, nur Kredite.
  • Direktvermarktung übersehen. Über 100 kW erhalten Sie keine feste Einspeisevergütung (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG). Sie brauchen einen Direktvermarkter. Das ist ein Dienstleister, der Ihren Überschuss an der Strombörse verkauft.
  • Negative Preise ignoriert. Bei neuen Anlagen ab 100 kW entfällt die Zahlung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis (§ 51 EEG). Kleinere Anlagen trifft das erst ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems.
  • Falscher Fördersatz im Angebot. Werte von 7,64 ct/kWh oder eine Ausschreibungsgrenze von 750 kW stehen im Gesetzestext, gelten aber nicht. Die nötige Genehmigung der EU fehlt laut Bundesnetzagentur.
  • Registrierung vergessen. Die Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (§ 5 Abs. 5 MaStRV).
  • Abschreibung zu hoch angesetzt. Die degressive Abschreibung gilt für Anschaffungen bis 31.12.2027 und beträgt höchstens das Dreifache des linearen Satzes (§ 7 Abs. 2 EStG). Bei 20 Jahren Nutzungsdauer sind das höchstens 15 % im Jahr.

Fallen bei der Dachpacht

Ein Pachtvertrag über 20 Jahre wirkt auf Ihr Gebäude, Ihre Bank und einen späteren Verkauf. Diese Punkte prüfen Sie vor der Unterschrift:

  • Grundbuch. Die Bank des Pächters kann eine Dienstbarkeit verlangen. Das ist ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht (§ 1090 BGB).
  • Rang. Der Pächter kann den ersten Rang verlangen, also eine Eintragung vor den Grundschulden Ihrer Bank. Der Mustervertrag EnerGeno und die Musterdienstbarkeit der KEA-BW (Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg) sehen das vor. Dafür brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Bank. Fragen Sie diese früh.
  • Löschung. Legen Sie fest, dass die Dienstbarkeit nach Vertragsende gelöscht wird.
  • Rückbau. Verlangen Sie eine Sicherheit für den Fall, dass der Pächter insolvent wird.
  • Dachsanierung. Klären Sie, wer bei einer Sanierung Abbau, Wiederaufbau und Ertragsausfall zahlt.
  • Textform. Ein Vertrag über mehr als ein Jahr ohne Textform gilt als unbefristet (§ 578 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dann ist er zum Ende des Pachtjahres kündbar.
  • Teuerung. Ohne eine Klausel, die die Pacht an die Teuerung anpasst, verliert eine feste Pacht über 25 Jahre an Wert.
  • Haftung. Der Pächter braucht eine Haftpflichtversicherung. Melden Sie die Anlage auch Ihrer Gebäudeversicherung.
  • Strompreis. Prüfen Sie, wie sich der Preis des Pächters über die Laufzeit ändert und ob eine Mindestabnahme gilt.

Vermieten Sie Hallen an mehrere Firmen, beachten Sie das Urteil EnVR 83/20 aus der Tabelle oben. Für Anlagen, die bis 23.12.2025 angeschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2029 (§ 118 Abs. 7 EnWG).

Steuern und Förderung kurz erklärt

Die Pacht für ein Dach ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG). Auf die Befreiung können Sie unter Bedingungen verzichten (§ 9 UStG). Eine Einmalzahlung verteilen bilanzierende Unternehmen über die Laufzeit (§ 5 Abs. 5 EStG). Für den Strom vom Pächter zahlen Sie 19 % Umsatzsteuer.

Saniert der Pächter das Dach statt Geld zu zahlen, kann das ein tauschähnlicher Umsatz sein (§ 3 Abs. 12 UStG). Die Sanierung ist dann die Bezahlung für die Nutzung des Daches. Für Grundstücksunternehmen mit erweiterter Kürzung bei der Gewerbesteuer gelten Grenzen für Stromerlöse (§ 9 Nr. 1 GewStG).

Beim Kauf schreiben Sie die Anlage über 20 Jahre ab. Der Umsatzsteuersatz von 0 % gilt auf reinen Gewerbegebäuden nur für Anlagen bis 30 kWp. Einen Überblick gibt der Beitrag PV-Anlage im Gewerbe: Steuern und Anmeldung. Wir geben keine Steuerberatung. Die Einordnung für Ihr Unternehmen klärt Ihr Steuerberater.

Für die Verpachtung selbst gibt es keine Förderung. Den KfW-Kredit und die EEG-Zahlungen erhält, wer investiert und betreibt. Bei der Pacht ist das der Pächter, beim Kauf sind Sie es.

Was ändert sich 2027?

Das EEG 2023 gilt für neue Anlagen nur bis 31.12.2026. Das sagt die Bundesnetzagentur. Der Regierungsentwurf für das EEG 2027 (Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026) soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen abschaffen. Neue Anlagen sollen ihren Strom direkt vermarkten, schrittweise nach Leistungsklassen. Für Anlagen unter 25 kW ist eine befristete Übergangszahlung geplant. Für Anlagen ab 100 kW sieht der Entwurf Differenzverträge vor. Dabei geben Betreiber einen Teil hoher Marktgewinne ab.

Der Bundestag hat den Entwurf am 24.09.2026 in 1. Lesung beraten. Die Anhörung im Ausschuss war am 05.10.2026. Beschlossen ist er nicht, Stand 09.10.2026. Anlagen, die vor dem 01.01.2027 in Betrieb gehen, behalten laut Entwurf die heutigen Regeln. In Betrieb ist eine Anlage, wenn sie fest montiert und technisch betriebsbereit ist (§ 3 Nr. 30 EEG). Der Einspeiseerlös einer Anlage, die 2027 ans Netz geht, steht deshalb noch nicht fest. Der Wert des Eigenverbrauchs hängt davon nicht ab.

Ab 01.01.2027 gilt nach § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche. Länder haben eigene Pflichten für Gewerbedächer, zum Beispiel Bayern (Art. 44a BayBO). In Nordrhein-Westfalen dürfen Sie die Pflicht ausdrücklich über einen Dritten erfüllen (§ 1 Abs. 3 SAN-VO NRW). In anderen Ländern prüfen Sie das Landesrecht.

Was wir für Sie tun

Sie geben die Arbeit an uns ab und sparen Zeit. Wir rechnen beide Wege mit Ihren Zahlen und holen Angebote ein. Bei der Pacht holen wir Angebote mehrerer Pachtanbieter ein und vergleichen sie wirtschaftlich. Für eine eigene Anlage holen wir Angebote mehrerer geprüfter Fachbetriebe ein. Wir bauen und montieren nicht selbst. Sie haben einen festen Ansprechpartner und müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln.

Für Sie ist unsere Beratung kostenlos. Bei Dachpacht vergütet uns der Pachtanbieter. Bauen Sie selbst, vergütet uns der Fachbetrieb, der baut. Holen wir Angebote für Ihren Reststrom ein, vergütet uns der Versorger aus seinem Budget für Vertrieb und Kundenbetreuung. Sie zahlen uns nichts zusätzlich. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.

Den Pachtvertrag prüft Ihr Anwalt, Sie schließen ihn direkt mit dem Pachtanbieter. Den Vertrag für eine eigene Anlage schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Die Steuerfragen klärt Ihr Steuerberater. Den Rang im Grundbuch klären Sie mit Ihrer Bank.

Häufige Fragen

Wie viel Pacht bekomme ich, wenn ich mein Dach verpachte?

Amtliche Zahlen gibt es nicht. Ein öffentlicher Mustervertrag zahlt 2 € je kWp und Jahr, bei 300 kWp also 600 €. C.A.R.M.E.N. hält bei größeren Dächern eine Einmalzahlung von 15 bis 25 € je m² für realistisch. Deshalb holen wir für Ihr Dach mehrere Angebote ein.

Ab welcher Dachgröße kann ich mein Dach verpachten?

Pachtanbieter machen Angebote ab 500, 750 oder 1.000 m² Dachfläche (C.A.R.M.E.N.). Bei kleineren Dächern finden Sie kaum einen Pächter. Dann lohnt sich eher eine eigene Anlage für den Eigenverbrauch.

Kann ich den Strom vom verpachteten Dach selbst nutzen?

Ja. Der Pächter liefert Ihnen den Strom direkt, ohne öffentliches Netz. Dafür fallen kein Netzentgelt und keine Umlagen an, bei Anlagen bis 2 MW auch keine Stromsteuer. Sie wählen zwischen gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) und Mieterstrom (§ 42a EnWG).

Lohnt sich eine eigene PV-Anlage mehr als die Dachpacht?

Aus Eigenkapital bringt der Kauf im Beispiel rund 26.000 € mehr im Jahr. Dafür binden Sie 300.000 €, die nach gut 7 Jahren zurückgeflossen sind. Die Pacht mit Strombezug spart rund 16.000 € im Jahr ohne eigenes Kapital. Sie entscheiden selbst, welcher Weg zu Ihrem Betrieb passt.

Kann ich einen Teil des Dachs verpachten und einen Teil selbst nutzen?

Ja. Beachten Sie aber § 24 Abs. 1 EEG. Gehen beide Anlagen innerhalb von 12 Monaten in Betrieb und liegen hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, zählen sie als eine Anlage. Das kann die Grenze von 100 kW für die Direktvermarktung überschreiten.

Muss ich einer Eintragung im Grundbuch zustimmen?

Gesetzlich ist sie keine Pflicht, aber die Bank des Pächters kann sie verlangen. Ohne Eintrag könnte ein Käufer aus einer Zwangsversteigerung die Pacht kündigen (§ 57a ZVG). Vereinbaren Sie eine Löschung nach Vertragsende und sprechen Sie den Rang vorher mit Ihrer Bank ab.

Sollte ich mit der Entscheidung auf das EEG 2027 warten?

Für den Eigenverbrauch nicht, denn sein Wert hängt nicht von der Einspeisevergütung ab. Der Einspeiseerlös für Anlagen ab 2027 steht noch nicht fest, weil der Entwurf nicht beschlossen ist. Wir rechnen deshalb mit vorsichtigen Werten für die Einspeisung.

Was kostet mich Ihre Beratung?

Für Sie ist unsere Beratung kostenlos. Bei Dachpacht vergütet uns der Pachtanbieter. Bauen Sie selbst, vergütet uns der Fachbetrieb, der baut.

Quellen (Stand Oktober 2026) 29
  1. § 95, § 544, § 566, § 578, § 581, § 1090 BGB, abgerufen am 09.10.2026
  2. § 57a ZVG, abgerufen am 09.10.2026
  3. § 42a EnWG (Abs. 2 Satz 6), abgerufen am 09.10.2026
  4. § 118 Abs. 7 EnWG, abgerufen am 09.10.2026
  5. § 42b EnWG (Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 3), abgerufen am 09.10.2026
  6. § 12 Abs. 1 EnFG, abgerufen am 09.10.2026
  7. § 3, § 9 Abs. 1 Nr. 3, § 9b StromStG, abgerufen am 09.10.2026
  8. § 3 Nr. 30, § 21 Abs. 1 und 3, § 23c, § 24 Abs. 1, § 48a, § 51 EEG 2023, abgerufen am 09.10.2026
  9. § 5 Abs. 5 MaStRV, abgerufen am 09.10.2026
  10. § 7 Abs. 2 EStG, abgerufen am 09.10.2026
  11. § 5 Abs. 5 EStG, abgerufen am 09.10.2026
  12. § 3 Abs. 12, § 4 Nr. 12, § 9, § 12 Abs. 3 UStG, abgerufen am 09.10.2026
  13. § 9 Nr. 1 GewStG, abgerufen am 09.10.2026
  14. § 11 Abs. 3 GefStoffV, abgerufen am 09.10.2026
  15. § 106 GModG in der Fassung BGBl. 2026 I Nr. 226, abgerufen am 09.10.2026
  16. Art. 44a BayBO, abgerufen am 09.10.2026
  17. Verordnung zur Solaranlagenpflicht NRW (SAN-VO) vom 06.06.2024, § 1 Abs. 3, abgerufen am 09.10.2026
  18. Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze (Werte für Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026, Mieterstromzuschlag, EEG 2023 bis 31.12.2026 anwendbar, fehlende Beihilfegenehmigung), abgerufen am 09.10.2026
  19. Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 39/2026, EEG-Novelle (Drucksache 21/7867, 1. Lesung 24.09.2026, Anhörung 05.10.2026), abgerufen am 09.10.2026
  20. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026 (Regierungsentwurf EEG 2027), abgerufen am 09.10.2026
  21. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 095/2025 vom 13.05.2025 (EnVR 83/20), abgerufen am 09.10.2026
  22. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30.09.2026 (Strompreise Nicht-Haushalte 1. Halbjahr 2026, vorläufig), abgerufen am 09.10.2026
  23. KfW, Merkblatt Erneuerbare Energien Standard 270, Stand 05/2025, abgerufen am 09.10.2026
  24. Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien, Juli 2024 (Investition, Ertrag, Betriebskosten), abgerufen am 09.10.2026
  25. Gemeinde Ilsfeld, Vorlage EnerGeno-Dachmietvertrag vom 25.05.2023, abgerufen am 09.10.2026
  26. Gemeinde Höchst i. Odw., Dachnutzungsvertrag (Entwurf), abgerufen am 09.10.2026
  27. KEA-BW, Muster-Dienstbarkeit Anlage 8.1, Stand Juli 2026 (Rang vor Abteilung III, Ziff. 4), abgerufen am 09.10.2026
  28. Bayerische Staatsgüter, Exposé Verpachtung Dach-PV Neuhof vom 11.07.2024, abgerufen am 09.10.2026
  29. top agrar, Leserfrage mit Antwort von C.A.R.M.E.N. e.V., 14.05.2024 (Sekundärquelle, Pacht und Mindestfläche), abgerufen am 09.10.2026

Ihr nächster Schritt

So starten Sie

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
  • Halten Sie Dachfläche, Baujahr, Art der Dachhaut und Ihre letzten Stromrechnungen bereit.
  • Wir klären mit Ihnen Dach und Gebäudepläne, rechnen beide Wege mit Ihren Zahlen und holen Angebote ein.
  • Sie entscheiden selbst, welchen Weg Sie gehen.
  • Die Einzelheiten stehen auf unseren Seiten Dachfläche für Photovoltaik vermieten und PV-Anlage für Ihr Unternehmen.

Erstgespräch vereinbaren

Ihr Unternehmen im Blick. Mit diesen Angaben ordnen wir Ihre Anfrage richtig ein.

Was möchten Sie prüfen lassen? Verbrauch und Unterlagen sind optional. Eine Abrechnung hilft bei der Einschätzung.

Jahresverbrauch (kWh)

PDF, JPG, PNG oder WebP · bis zu 12 Dateien · je 10 MB · insgesamt 30 MB

    Noch keine Dateien ausgewählt.

    Die Auswahl bleibt beim Zurückgehen erhalten. Ihre Unterlagen werden mit Ihrer Anfrage geschützt übermittelt.

    Ihr Anliegen (optional)

    Wie erreichen wir Sie? Prüfen Sie Ihre Kontaktdaten zum Abschluss.

    Nur für Rückfragen zu Ihren Verbrauchsdaten.