Energieaudit nach DIN EN 16247 und Transformationspläne
Energieaudit erledigt. Wir koordinieren für Sie.
Ein geprüfter Partner führt Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch. Wir koordinieren; Sie stellen die Betriebsdaten bereit und stimmen den Ablauf mit uns und dem Partner ab. Das Audit prüft mindestens 90 % Ihres Energieverbrauchs und zeigt, welche Maßnahmen sich rechnen.
- Für wen
- Für Unternehmen, die ihre Auditpflicht klären oder ein Energieaudit beziehungsweise einen Transformationsplan vorbereiten möchten.
- Ergebnis
- Beim Energieaudit erhalten Sie einen Bericht mit bewerteten Maßnahmen, Kosten und Einsparungen.
- Ausführung
- Ein geprüfter Partner führt das Audit durch. RWB koordiniert; den Vertrag schließen Sie mit dem Partner.
- Preis
- Festpreis nach Angebot des Partners; das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
- Start
- Für die Anfrage genügen Unternehmensname und Kontaktdaten. Angaben zu Standorten und letztem Audit sind hilfreich, aber optional.
Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247?
Ein Energieaudit ist eine genaue Prüfung, wo und wofür Ihr Unternehmen Energie verbraucht. Am Ende steht ein Bericht mit Maßnahmen, Kosten und Einsparung. Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) legt in § 8a fest, was ein Pflichtaudit enthalten muss.
- Es folgt der Norm DIN EN 16247-1 in der Ausgabe November 2022.
- Ihr Unternehmen benennt eine verantwortliche Person als Ansprechpartner.
- Es beruht auf aktuellen, gemessenen und belegbaren Betriebsdaten und Lastgängen.
Ein Lastgang zeigt Ihren Strombezug in jeder Viertelstunde.
- Es prüft Gebäude, Betriebsabläufe und Industrieanlagen, auch den Transport.
- Es bewertet Maßnahmen mindestens nach dem Kapitalwert.
- Es untersucht mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs.
Der Kapitalwert zeigt, ob eine Investition über ihre Nutzungsdauer mehr einspart, als sie kostet. Dabei zählt ein Euro, den Sie später sparen, weniger als ein Euro heute. Eine Zertifizierung braucht das Audit nicht. Ein Managementsystem nach ISO 50001 wird dagegen zertifiziert.
Der Auditor muss fachkundig sein. Er registriert sich vor dem ersten Audit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, § 8b EDL-G). Eine Pflicht zur Fortbildung (§ 8b Abs. 3 EDL-G) ist derzeit ausgesetzt, weil die Verordnung zu den Inhalten fehlt. Er berät hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral. Er nimmt keine Provisionen von Herstellern, Vertreibern, Errichtern oder Vermietern an.
Wer muss ein Energieaudit machen?
Pflicht ist das Audit heute für Nicht-KMU, also für alle Unternehmen außer kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Nicht-KMU sind Unternehmen ab 250 Beschäftigten. Auch Unternehmen mit mehr als 50 Mio. € Umsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme zählen dazu. Verbundene Unternehmen zählen dabei mit. Befreit ist, wer ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder damit begonnen hat (§ 8 Abs. 3 EDL-G).
- Das erste Audit ist 20 Monate nach dem Tag fällig, an dem Ihr Unternehmen Nicht-KMU wurde.
- Die Wiederholung ist spätestens vier Jahre nach dem letzten Audit fällig.
- Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr genügt statt des Audits eine Online-Erklärung beim BAFA (§ 8 Abs. 4, § 8c EDL-G).
- Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 50.000 € je Ordnungswidrigkeit (§ 12 EDL-G).
Alle Schwellen, Fristen und den Stand der geplanten Novelle erklärt unsere Fachseite Energieaudit: Pflicht, Schwellen, Novelle.
Wie lassen Sie bei uns ein Energieaudit durchführen?
Das Energieaudit führt ein zertifizierter Partner durch, den wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr fester Ansprechpartner. So haben Sie eine Anlaufstelle statt mehrerer. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.
Für die Auswahl jedes Partners gelten diese Prüfkriterien:
- Zertifizierung oder Akkreditierung.
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste oder Registrierung beim BAFA.
- Referenzen und Erfahrung.
- Eine gültige Berufshaftpflicht.
Das BAFA nennt in seinem Merkblatt sechs Schritte nach DIN EN 16247-1. Danach folgt die Erklärung beim BAFA.
- Einleitender Kontakt:
Wir klären mit Ihnen und dem Partner Ziel, Standorte und Umfang. Ihr Unternehmen benennt eine verantwortliche Person.
- Auftakt-Besprechung:
Sie legen Zeitplan, Ansprechpartner und benötigte Daten fest.
- Datenerfassung und Außeneinsatz:
Sie stellen Verbräuche, Lastgänge und Anlagenlisten bereit. Der Partner prüft die Daten am Standort und misst große Verbraucher.
- Analyse:
Der Partner ermittelt Einsparungen und rechnet jede Maßnahme nach dem Kapitalwert.
- Bericht:
Sie erhalten den Auditbericht mit einer Rangfolge der Maßnahmen.
- Abschlussbesprechung:
Der Partner erklärt die Ergebnisse. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Danach melden Sie das Audit binnen zwei Monaten online beim BAFA (§ 8c Abs. 1 EDL-G). Der Partner bereitet die Angaben dafür vor.
Diese Unterlagen helfen beim Start:
- Liste der Standorte mit Adresse und Flächen nach Nutzung.
- Verbräuche von Strom, Gas, Wärme und Kraftstoff der letzten zwölf Monate je Standort.
- Lastgänge, soweit vorhanden.
- Liste der großen Anlagen, zum Beispiel Kompressoren, Pumpen, Kälteanlagen und Öfen.
- Bei einem Wiederholungsaudit den letzten Auditbericht.
Alle Punkte zum Abhaken finden Sie in der Checkliste Energieaudit vorbereiten.
Was prüft das Audit in Gewerbe und Industrie, und was wird danach gefördert?
Das Audit prüft alle großen Verbraucher. Die Tabelle zeigt, welche Förderprogramme danach für die Umsetzung in Frage kommen. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie umsetzen. Die EEW ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Modul 4 hat zwei Teile. Die Basisförderung gilt nur für KMU und nur für 17 feste Anlagenarten. Die Premiumförderung verlangt ein Einsparkonzept mit nachgewiesener Treibhausgaseinsparung.
| Bereich | Was geprüft wird | Mögliche Förderung der Umsetzung (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|
| Druckluft | Leckagen, Druckniveau, Steuerung der Kompressoren | EEW Modul 1 (nur KMU, nur Ersatz von Bestandsanlagen) oder EEW Modul 4 |
| Pumpen, Ventilatoren, Motoren | Größe, Regelung, Laufzeiten, Frequenzumrichter | EEW Modul 1 (nur KMU, nur Ersatz von Bestandsanlagen) oder EEW Modul 4 |
| Abwärme | Wo Wärme entweicht und wo Sie sie nutzen können | Wärmeübertrager über EEW Modul 1 (nur KMU), sonst EEW Modul 4 |
| Prozesswärme | Öfen, Trockner, Kessel, Dämmung von Leitungen | EEW Modul 2 bei Wärme aus erneuerbaren Energien, EEW Modul 4 |
| Lastgang | Lastspitzen, Grundlast außerhalb der Betriebszeit | Netzentgelte prüfen; Messtechnik für ein Energiemanagementsystem über EEW Modul 3 |
| Kälte | Temperaturen, Regelung, Wärmerückgewinnung | EEW Modul 4 |
| Beleuchtung | Leuchten, Steuerung, Betriebszeiten | keine EEW-Förderung; keine BEG-Einzelmaßnahme seit 21.07.2026 |
Abwärme ist Wärme, die bei der Produktion entsteht und ungenutzt entweicht. Prozesswärme ist Wärme, die Sie direkt für die Produktion brauchen. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Ein Teil davon ist der Leistungspreis, der sich nach Ihrer höchsten Last richtet. Rechnet Ihr Netzbetreiber einen Leistungspreis ab, machen hohe Spitzen im Lastgang das Netzentgelt teurer. Mehr dazu unter Lastspitzen und Netzentgelte.
Welches Programm für Ihre Maßnahmen passt, klärt unsere Fördermittelberatung. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.
Was sind Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG?
Umsetzungspläne sind konkrete Pläne für alle wirtschaftlichen Maßnahmen aus Ihrem Audit oder Managementsystem. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schreibt sie in § 9 vor. Sie sind Pflicht, wenn Ihr Unternehmen im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre mehr als 2,5 GWh Endenergie im Jahr verbraucht. Das sind 2,5 Millionen Kilowattstunden. Endenergie ist die Energie, die Ihr Betrieb bezieht, etwa Strom, Gas und Wärme.
- Sie erstellen die Pläne binnen drei Jahren nach Fertigstellung des Audits.
- Wirtschaftlich ist eine Maßnahme, wenn ihr Kapitalwert nach DIN EN 17463 innerhalb der halben Nutzungsdauer positiv wird.
- Das gilt für Maßnahmen mit höchstens 15 Jahren Nutzungsdauer laut AfA-Tabellen.
- Ein Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor bestätigt die Pläne.
- Danach veröffentlichen Sie die Pläne.
Geschäftsgeheimnisse bleiben ausgenommen.
Die DIN EN 17463 ist das Rechenverfahren für die Wirtschaftlichkeit von Energieinvestitionen. Man nennt es auch VALERI. Der Regierungsentwurf (Drucksache 21/8027, Art. 1) will diese Pflicht ändern. Sie soll nur noch für Unternehmen mit mehr als 2,77 und weniger als 23,6 GWh gelten. Unternehmen mit Managementsystem wären ausgenommen (§ 9 Abs. 6 EnEfG-E). Der Entwurf ist nicht in Kraft, Stand 09.10.2026. Alle geplanten Schwellen und Fristen stehen auf unserer Fachseite Energieaudit: Pflicht, Schwellen, Novelle.
Was ist ein Transformationsplan, und wie wird er gefördert?
Ein Transformationsplan, auch Transformationskonzept genannt, zeigt, wie Ihr Unternehmen treibhausgasneutral werden kann. Das heißt, in der Summe stößt Ihr Betrieb keine Treibhausgase mehr aus. Kern ist ein Katalog konkreter Maßnahmen, mit denen Sie Ihre Emissionen deutlich senken. Das Energieaudit fragt nach Energie und Kosten. Der Transformationsplan fragt zusätzlich nach Emissionen und nach Zwischenzielen mit Terminen.
Auch den Transformationsplan erstellt ein zertifizierter Partner, den wir geprüft und ausgewählt haben. Er baut den Plan auf den Daten Ihres Energieaudits auf. Daraus entsteht eine Reihenfolge der Maßnahmen mit Investitionen, Zeitplan und Wirtschaftlichkeit.
Transformationspläne fördert die EEW in Modul 5. Der Antrag läuft nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Hier gilt: Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie erst nach dem Zuwendungsbescheid beauftragen. Das ist die schriftliche Förderzusage. Einen Bevollmächtigten für den Antrag lässt Modul 5 nicht zu, den Antrag stellt Ihr Unternehmen selbst.
Die BEW ist die Bundesförderung für Wärmenetze. Modul 1 der BEW fördert seit 01.04.2026 keine Transformationspläne mehr. Eine Ausnahme gilt für industrielle Prozesswärmenetze, also Netze, die gewerbliche oder industrielle Verbraucher mit Prozesswärme versorgen.
Wie wird das Energieaudit gefördert?
Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 3.000 €. Liegen Ihre Energiekosten bei höchstens 10.000 € netto im Jahr, sind es höchstens 600 €.
- Antragsberechtigt sind KMU, Freie Berufe, Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
- Nicht-KMU sind nur mit höchstens 500.000 kWh Verbrauch im Jahr antragsberechtigt.
- Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind ausgeschlossen.
- Ein Pflichtaudit eines großen Nicht-KMU über dieser Grenze fördert das BAFA nicht.
- Vor der Bewilligung darf das Vorhaben nicht beginnen.
Einen Vertrag vorher erlaubt das BAFA nur mit der Bedingung, dass er erst mit der Förderzusage gilt.
- Die Förderrichtlinie endet am 31.12.2026.
Im Rechenbeispiel beträgt das Honorar 6.000 €, und Ihre Energiekosten liegen über 10.000 € im Jahr. Dann zahlt das BAFA 3.000 € Zuschuss. Ihr Eigenanteil beträgt ebenfalls 3.000 €. Den Festpreis nennt der Partner in seinem Angebot. Ablauf, Kosten und Förderung im Detail erklärt unser Artikel Energieaudit-Beratung: Ablauf, Kosten, Förderung.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Energieaudit wiederholt werden?
Spätestens vier Jahre nach dem letzten Audit. Das BAFA rechnet ab dem Tag, an dem das letzte Audit durchgeführt wurde. Eine Verlängerung der Frist gibt es nicht.
Gilt die 2,77-GWh-Schwelle schon?
Nein. Sie steht nur im Regierungsentwurf, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026. Danach soll die Auditpflicht nicht mehr am Nicht-KMU-Status hängen. Maßgeblich wäre ein Verbrauch von mehr als 2,77 GWh im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Der Bundestag hat den Entwurf bis zum 09.10.2026 nicht beschlossen. Bis zum Inkrafttreten gilt die Auditpflicht für Nicht-KMU weiter. Eine Frist zum 11.10.2026 gibt es weder im Gesetz noch im Entwurf.
Was kostet ein Energieaudit?
Das hängt von der Zahl der Standorte, den Anlagen und der Datenlage ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Festpreis von unserem Partner. Alle Kosten stehen vor dem Auftrag im Angebot, mögliche Reisekosten eingeschlossen. Antragsberechtigte Unternehmen erhalten 50 % Zuschuss, höchstens 3.000 €.
Ersetzt ISO 50001 das Energieaudit?
Ja, für die Auditpflicht. Das gilt für ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 und für ein Umweltmanagementsystem nach EMAS. Es genügt, wenn Sie es eingerichtet oder damit begonnen haben (§ 8 Abs. 3 EDL-G). Das ISO-Zertifikat oder der EMAS-Bescheid muss spätestens zwei Jahre nach Beginn vorliegen. Mehr zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001.
Was ist der Unterschied zwischen Umsetzungsplan und Transformationsplan?
Der Umsetzungsplan ist eine Pflicht nach § 9 EnEfG bei mehr als 2,5 GWh Verbrauch im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Er listet die wirtschaftlichen Maßnahmen aus dem Audit. Der Transformationsplan ist freiwillig und förderfähig. Er zeigt die Schritte bis zur Treibhausgasneutralität.
Wer darf ein Energieaudit durchführen?
Eine fachkundige Person, die beim BAFA als Energieauditor registriert ist. Sie muss unabhängig und neutral beraten. Für ein gefördertes Audit muss sie zusätzlich in der Energieeffizienz-Expertenliste stehen. Bei uns übernimmt das ein zertifizierter Partner, den wir geprüft und ausgewählt haben.
Was passiert, wenn wir die Frist verpassen?
Das BAFA kann ein Bußgeld bis 50.000 € je Ordnungswidrigkeit verhängen. Es fordert Nachweise in Stichproben an. Am besten holen Sie das Audit schnell nach. Wir koordinieren das gern mit unserem Partner.
Brauchen wir für das Gebäude eine eigene Beratung?
Nicht unbedingt, denn das Audit prüft auch Gebäude. Planen Sie eine größere Sanierung, lohnt sich zusätzlich die Energieberatung nach DIN V 18599. Sie berechnet das Gebäude genauer.
Quellen (Stand Oktober 2026) 19
- EDL-G § 8 (Pflicht, 20 Monate, Befreiung, 500.000 kWh), abgerufen am 08.10.2026
- EDL-G § 8a (Inhalt, 90 %, Kapitalwert), abgerufen am 09.10.2026
- EDL-G § 8b (Auditoren, Registrierung, 12 Stunden, Neutralität), abgerufen am 09.10.2026
- EDL-G § 8c (Erklärung binnen zwei Monaten, Erklärung bis 500.000 kWh, Zertifikat oder EMAS-Bescheid binnen zwei Jahren), abgerufen am 09.10.2026
- EDL-G § 12 (Bußgeld), abgerufen am 08.10.2026
- EDL-G § 1 Nr. 4 (Nicht-KMU), abgerufen am 08.10.2026
- BAFA, Merkblatt FAQ zu §§ 8 ff. EDL-G, Stand 01.09.2026, Nr. 2.3.3 und 2.3.4 (Frist) und Nr. 2.6.9 (Fortbildungspflicht ausgesetzt), abgerufen am 08.10.2026
- EnEfG § 9 (Umsetzungspläne), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Merkblatt für Energieaudits, Stand 16.09.2026 (sechs Schritte nach DIN EN 16247-1, Fortbildungspflicht ausgesetzt), abgerufen am 09.10.2026
- Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026 (Art. 1 Nr. 7: § 9 EnEfG-E mit Abs. 1 und 6; Art. 2: § 1 Nr. 4 EDL-G-E), abgerufen am 08.10.2026
- BAFA, EEW Übersicht der Module, abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 1 Querschnittstechnologien (nur KMU, nur Ersatz von Bestandsanlagen, Förderliste ohne Beleuchtung), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Merkblatt EEW (Nr. 2.5 Hinweis und Fußnote 5: Modul 5 Planung erst nach Zuwendungsbescheid, kein Bevollmächtigter für den Antrag), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 5 Transformationspläne (Antrag über VDI/VDE-IT), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Bundesförderung effiziente Wärmenetze (keine Transformationspläne in Modul 1 seit 01.04.2026), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Kurzmeldung vom 27.03.2026, Änderung am Modul 1 der BEW (Ausnahme industrielle Prozesswärmenetze), abgerufen am 09.10.2026
- BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, in Kraft mit Wirkung vom 21.07.2026, Nr. 5.2 (ohne Beleuchtung), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EBN Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 09.10.2026
- Richtlinie EBN, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 4 (Ausschluss Primärproduktion) und Nr. 8.1, abgerufen am 09.10.2026
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- Im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir Ihre Pflicht, Ihre Frist und die Förderung.
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