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Ein Energieaudit ist eine geregelte Prüfung, wo und wie viel Energie Ihr Unternehmen verbraucht. Am Ende steht ein Bericht mit Maßnahmen, Kosten und Einsparung. Die Seite hilft Unternehmen, die ein Pflichtaudit oder ein freiwilliges Audit vorbereiten. Der Auditor ist die Fachperson, die das Audit durchführt. Das BAFA ist die zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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Müssen Sie ein Energieaudit machen?

Sie müssen ein Energieaudit machen, wenn Ihr Unternehmen kein KMU ist (§ 8 Energiedienstleistungsgesetz, EDL-G). KMU steht für kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der EU. Einen Mindestverbrauch verlangt das geltende Recht nicht. Bis 500.000 kWh im Jahr genügt eine Online-Erklärung (Frage 5). Prüfen Sie Ihren Status mit diesen fünf Fragen.

PrüffrageWenn jaWenn nein
1. Beschäftigen Sie 250 oder mehr Personen, gerechnet in Vollzeitstellen und mit Leiharbeitnehmern? Nicht-KMU, weiter mit Frage 4 weiter mit Frage 2
2. Haben Sie mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme? Nicht-KMU, weiter mit Frage 4 weiter mit Frage 3
3. Halten öffentliche Stellen 25 % oder mehr Ihres Kapitals oder Ihrer Stimmrechte? Nicht-KMU, weiter mit Frage 4 KMU, keine Auditpflicht
4. Haben Sie ein Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS eingerichtet oder damit begonnen? befreit, kein Audit nötig weiter mit Frage 5
5. Verbraucht Ihr Unternehmen höchstens 500.000 kWh Energie im Jahr, über alle Energieträger? Online-Erklärung beim BAFA statt Audit Energieaudit nach DIN EN 16247-1

EMAS ist das Umweltmanagementsystem der EU. Gehören Sie zu einer Gruppe, zählen Sie die Werte verbundener Unternehmen zu 100 % dazu. Der Status wechselt erst, wenn Sie die Schwellen zwei Geschäftsjahre nacheinander über- oder unterschreiten. Die Pflicht gilt für jede rechtlich selbständige Gesellschaft einzeln. Auch eine kleine Tochter eines großen Konzerns kann deshalb ein Audit brauchen.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026) sieht eine andere Grenze vor. Pflichtig wäre, wer im Schnitt der letzten drei Kalenderjahre mehr als 2,77 GWh verbraucht. Eine GWh ist 1 Million kWh. Der Entwurf ist nicht in Kraft, Stand 09.10.2026. Alle Schwellen und den Stand der Gesetzesänderung erklärt unsere Fachseite Energieaudit: Pflicht, Schwellen, Novelle.

Welche Fristen gelten für das Energieaudit?

Das erste Audit ist 20 Monate nach Erwerb des Nicht-KMU-Status fällig. Danach folgt es spätestens vier Jahre nach dem letzten Audit. Eine Fristverlängerung gibt es nicht.

FristWas giltQuelle
Erstes Audit spätestens 20 Monate nach Erwerb des Nicht-KMU-Status; das BAFA rechnet ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres, ab dem Sie Nicht-KMU sind § 8 Abs. 2 EDL-G; BAFA-FAQ 2.1.7
Wiederholung spätestens vier Jahre nach dem letzten Energieaudit § 8 Abs. 1 EDL-G; BAFA-FAQ 2.3.3
Fristverlängerung nicht möglich BAFA-FAQ 2.3.4
Online-Energieauditerklärung spätestens zwei Monate nach Abschluss des Audits § 8c Abs. 1 EDL-G
Antwort auf eine Stichprobe des BAFA binnen vier Wochen nach dem Schreiben BAFA-Merkblatt, Ziffer 7.1
Umsetzungspläne bei mehr als 2,5 GWh im Schnitt der letzten drei Kalenderjahre veröffentlichen binnen drei Jahren nach Abschluss des Audits § 9 Energieeffizienzgesetz (EnEfG); BAFA-Merkblatt, Ziffer 3.3

Bei einer Stichprobe prüft das BAFA einzelne Unternehmen und fordert Nachweise an. Abgeschlossen ist das Audit erst, wenn der Auditor die Ergebnisse vorgestellt und den endgültigen Bericht übergeben hat. So beschreibt es der BAFA-Leitfaden für Auditberichte. Planen Sie deshalb vom Fristende aus rückwärts. Weitere Termine für Energie im Unternehmen stehen in unserem Fristenkalender Energie.

Wie läuft ein Energieaudit in sechs Schritten ab?

DIN EN 16247-1 ist die Norm, die den Ablauf und die Anforderungen eines Energieaudits regelt. Das BAFA nennt in seinem Merkblatt für Energieaudits (Stand 16.09.2026) sechs Schritte nach dieser Norm. Die Tabelle zeigt, was in jedem Schritt passiert und was Sie beitragen.

SchrittWas passiertWas Sie beitragen
1. Einleitender Kontakt Der Auditor klärt mit Ihnen Ziel, Grenzen, Gründlichkeit und Zeitraum des Audits. Unternehmensdaten, Standortliste, letzter Auditbericht
2. Auftakt-Besprechung Sie legen Ablauf, Zugänge, Messungen und Bewertungskriterien fest. Ansprechpartner benennen, Zugänge und Sicherheitsregeln klären
3. Datenerfassung und Außeneinsatz Der Auditor sammelt die Daten und begeht Ihre Standorte. Verbräuche, Lastgänge, Anlagendaten, Begleitung vor Ort
4. Analyse Der Auditor teilt den Verbrauch auf die Verbraucher auf und bewertet Maßnahmen. Rückfragen beantworten, Vorgaben für Investitionen nennen
5. Bericht Sie erhalten die Maßnahmen in einer Rangfolge mit Investition und Einsparung. Bericht auf sachliche Fehler prüfen
6. Abschlussbesprechung Der Auditor erklärt die Ergebnisse und übergibt den endgültigen Bericht. Entscheider einladen, alle Daten des Audits übernehmen

Vor Schritt 1 prüfen Sie Pflicht, Frist und Förderung und wählen den Auditor. Nach Schritt 6 folgt bei Pflichtaudits die Erklärung beim BAFA. Wie sich das Audit von einer Gebäudeberatung unterscheidet, zeigt unser Beitrag Energieberatung oder Energieaudit: der Unterschied.

Energieaudit-Checkliste zum Abhaken

Die Checkliste folgt den sechs Schritten. Grundlage sind das EDL-G, das BAFA-Merkblatt und der BAFA-Leitfaden für Auditberichte. Sie können die Liste als Vorlage nutzen und als PDF herunterladen.

1. Vor dem Auftrag

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2. Unternehmen und Standorte (Schritte 1 und 2)

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3. Verbrauchsdaten (Schritt 3)

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4. Anlagen und Verbraucher (Schritt 3)

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5. Begehung vor Ort (Schritt 3)

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6. Analyse, Bericht und Abschluss (Schritte 4 bis 6)

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Der Kapitalwert zeigt, ob eine Maßnahme über ihre Nutzungsdauer mehr einspart, als sie kostet. Liegt Ihr Verbrauch im Schnitt der letzten drei Kalenderjahre über 2,5 GWh, rechnet der Auditor nach DIN EN 17463.

7. Nach dem Audit

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Was gilt bei mehreren Standorten und gemieteten Gebäuden?

Bei gleichartigen Standorten darf der Auditor eine Auswahl vor Ort besuchen. Das BAFA nennt das Multi-Site-Verfahren. Gleichartig sind Standorte, die sich in Technik und Aufbau ähneln, zum Beispiel Filialen.

  • Die Zahl der Besuche entspricht der Quadratwurzel der Standorte je Gruppe, aufgerundet.
  • Bei 20 gleichartigen Filialen besucht der Auditor 5 Standorte, denn die Wurzel aus 20 ist 4,47.
  • Den Gesamtverbrauch aller Standorte ermitteln Sie trotzdem.
  • Für Produktionsstätten und Krankenhäuser lässt das BAFA das Verfahren nur in Ausnahmefällen zu.
  • Nutzen mehrere Gesellschaften einer Gruppe das Verfahren, benennt die Geschäftsführung der obersten Muttergesellschaft schriftlich eine verantwortliche Stelle.
  • Jede teilnehmende Gesellschaft erhält eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme und gibt ihre eigene Erklärung beim BAFA ab.

Gebäude prüft das Audit des Unternehmens, das sie nutzt. Als Mieter beziehen Sie Ihre Mietflächen also ein. Vermieten oder verpachten Sie ein Gebäude und haben keinen Einfluss auf den Verbrauch, dürfen Sie auf die Untersuchung verzichten. Gebäude ohne Mitarbeiter zählen mit, Arbeit im Homeoffice nicht. Der Auditor darf Gebäudehülle und Gebäudetechnik ungeprüft lassen, wenn ein gültiger Bedarfsausweis mit allen Berechnungsunterlagen beides abdeckt. Ein Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der auf berechnetem Bedarf beruht.

Was melden Sie nach dem Audit beim BAFA?

Pflichtige Unternehmen melden Eckdaten aus dem Bericht über ein Online-Formular des BAFA. Das Gesetz legt die Angaben fest (§ 8c Abs. 1 EDL-G).

  • Angaben zum Unternehmen.
  • Angaben zur Person, die das Audit gemacht hat.
  • Gesamtenergieverbrauch in kWh pro Jahr, aufgeteilt nach Energieträgern.
  • Energiekosten in Euro pro Jahr, aufgeteilt nach Energieträgern.
  • Vorgeschlagene Maßnahmen mit Investition, Nutzungsdauer und erwarteter Einsparung in kWh und Euro.
  • Kosten des Audits, getrennt nach internen und externen Kosten.

Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh melden nur Unternehmensdaten, Verbrauch und Kosten. Unternehmen mit eingerichtetem oder begonnenem ISO 50001 oder EMAS melden nichts. Bei einer Stichprobe müssen sie aber ihr Zertifikat oder den Beginn nachweisen.

Wie bereiten Sie ein ISO-50001-Audit vor?

ISO 50001 ist die Norm für ein Energiemanagementsystem. Das sind feste Abläufe, mit denen ein Unternehmen seinen Verbrauch laufend misst und senkt. Ein eingerichtetes System befreit vom Energieaudit nach EDL-G. Vor dem Zertifizierungsaudit prüfen Sie diese Punkte. Sie folgen der Checkliste des Umweltbundesamts zur ISO 50001:2018.

  • Anwendungsbereich und Grenzen des Systems sind festgelegt und dokumentiert.
  • Die Geschäftsführung hat eine Energiepolitik beschlossen und bekannt gemacht.
  • Ziele, Energieziele und Aktionspläne liegen vor.
  • Eine energetische Bewertung zeigt die Bereiche mit dem höchsten Verbrauch.
  • Energieleistungskennzahlen und eine Ausgangsbasis sind festgelegt.

    Eine Energieleistungskennzahl misst den Verbrauch je Bezugsgröße, etwa kWh je Tonne. Die Ausgangsbasis ist der Vergleichswert zu Beginn.

  • Ein Plan regelt, welche Daten wann gemessen werden.
  • Das interne Audit ist abgeschlossen.
  • Die Managementbewertung durch die Geschäftsführung ist dokumentiert.
  • Abweichungen haben Korrekturmaßnahmen erhalten.

Wer mit der Einführung erst begonnen hat, ist ebenfalls befreit. Bei einer Stichprobe erklärt die Geschäftsführung dann den Beginn. Die erste Analyse Ihres Energieverbrauchs nach der Norm muss zu diesem Zeitpunkt schon vorliegen. Spätestens nach zwei Jahren müssen Sie ein gültiges Zertifikat vorlegen (§ 8c Abs. 7 EDL-G). Wie wir Aufbau und Zertifizierung mit einem Partner für Sie koordinieren, lesen Sie unter ISO 50001 als Alternative zum Energieaudit.

Was kostet ein Energieaudit und gibt es Förderung?

Den Preis nennt der Auditor in seinem Angebot. Er hängt von Standorten, Anlagen und Prozessen ab. Förderung gibt es nur für Unternehmen, die nicht zum Audit verpflichtet sind. Sie heißt EBN, Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.

Ihr FallFörderung durch das BAFAHinweis
Nicht-KMU über 500.000 kWh (Pflichtaudit) keine Förderung laut BAFA-FAQ 2.3.8
KMU mit Energiekosten über 10.000 € netto im Jahr 50 % des Honorars, höchstens 3.000 € EBN Modul 1
KMU mit Energiekosten bis 10.000 € netto im Jahr 50 % des Honorars, höchstens 600 € EBN Modul 1
Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh im Jahr 50 % des Honorars, höchstens 3.000 € oder 600 € EBN Modul 1

Der Antrag muss im BAFA-Portal vor dem Vertrag mit dem Berater gestellt sein. Alternativ schließen Sie den Vertrag nur unter der Bedingung der Förderzusage. Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste stehen. Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind ausgeschlossen. Die Richtlinie endet am 31.12.2026. Für Maßnahmen aus dem Bericht gibt es eigene Programme. Welche zu Ihrem Vorhaben passen, prüfen wir in der Fördermittelberatung.

Was droht bei Fehlern?

Wer gegen die Pflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro (§ 12 EDL-G). Zuständig ist das BAFA. Ein Bußgeld droht Unternehmen in diesen Fällen:

  • Das Audit fehlt, ist falsch, unvollständig oder kommt zu spät.
  • Die Erklärung beim BAFA fehlt, ist falsch oder kommt zu spät.
  • Das Unternehmen legt bei einer Stichprobe die Nachweise nicht vor.

Auditoren droht ein Bußgeld, wenn sie sich vor ihrem ersten Audit nicht beim BAFA registrieren. Ein fehlendes Audit ist ein Verstoß, der andauert. Das BAFA kann deshalb mehrere Bußgeldbescheide nacheinander erlassen. Bei einem mangelhaften Bericht kann das BAFA ein neues Audit durch eine andere Person verlangen.

Häufige Fragen

Wie früh sollten wir mit der Vorbereitung beginnen?

Beginnen Sie so früh, dass der endgültige Bericht vor Fristende übergeben ist. Eine Verlängerung der Frist gibt es nicht. Rechnen Sie vom Fristende aus rückwärts und fragen Sie den Auditor nach seinem Zeitplan. Bei gefördertem Audit kommt die Zeit bis zur Bewilligung Ihres Antrags im BAFA-Portal hinzu.

Welche Daten braucht der Auditor mindestens?

Er braucht den Verbrauch aller Energieträger und Standorte über 12 Monate am Stück. Dazu kommen Lastgänge, soweit vorhanden, eine Liste der großen Verbraucher und Betriebszeiten. Das Audit muss mindestens 90 % Ihres Gesamtenergieverbrauchs untersuchen (§ 8a Abs. 1 Nr. 5 EDL-G).

Reichen 12 Monate oder braucht der Auditor drei Jahre?

Für das Audit selbst reichen 12 Monate am Stück, gleich für alle Energieträger. Drei Kalenderjahre brauchen Sie für die Schwellen des EnEfG. Ab mehr als 2,5 GWh im Schnitt gelten Umsetzungspläne, ab mehr als 7,5 GWh die Pflicht zum Managementsystem. Beides gilt auch für KMU.

Muss der Auditor beim BAFA registriert sein?

Ja. Wer seit dem 26.11.2019 ein Pflichtaudit macht, muss vorher beim BAFA registriert sein (§ 8b Abs. 2 EDL-G). In der öffentlichen Liste muss er nicht stehen. Fragen Sie deshalb nach der Registrierung. Für ein gefördertes Audit braucht er zusätzlich den Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste.

Darf ein eigener Mitarbeiter das Audit machen?

Ja, wenn er die Fachkunde nach § 8b EDL-G hat und beim BAFA registriert ist. Er darf nicht direkt an der geprüften Tätigkeit beteiligt sein. Er muss der Leitung direkt unterstellt und in dieser Aufgabe frei von Weisungen sein. Laut BAFA darf das auch der Energiemanager des Unternehmens sein.

Müssen wir die Maßnahmen aus dem Bericht umsetzen?

Nein. Die Umsetzung liegt laut BAFA in Ihrer Verantwortung. Ab mehr als 2,5 GWh im Schnitt der letzten drei Kalenderjahre verlangt § 9 EnEfG aber Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen. Diese Pläne müssen Sie veröffentlichen.

Wird das Pflichtaudit gefördert?

Nein. Das BAFA fördert kein Audit, zu dem das Gesetz Sie verpflichtet. Förderung erhalten KMU und Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh im Jahr: 50 % des Honorars, höchstens 3.000 Euro. Bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto im Jahr sind es höchstens 600 Euro.

Quellen (Stand Oktober 2026) 15
  1. BAFA, Merkblatt für Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G, Stand 16.09.2026 (Ziffer 2.2 Nicht-KMU und Statuswechsel nach zwei Geschäftsjahren, 3.1 Betrachtungszeitraum 12 Monate, Gebäude, Transport, Datengrundlage, 3.3 sechs Schritte nach DIN EN 16247-1, kein doppelter Datenzeitraum, Bedarfsausweis, Kapitalwert und DIN EN 17463, 3.3.1 Multi-Site-Verfahren, 5 Energieauditor, 6 Erklärungsverfahren, 7.1 Stichprobe mit Frist von vier Wochen, 8.1 Nachweisformular, 8.2.2 begonnenes System, 9 Bußgeld), abgerufen am 09.10.2026
  2. BAFA, Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten, Stand 01.09.2026 (Kapitel I Ziffern 5.1 bis 5.7, Kapitel III Standort- und Unternehmensdaten, Kapitel IV Verbraucherliste, Anlagendaten, Lastprofile), abgerufen am 09.10.2026
  3. BAFA, Merkblatt FAQ zu EDL-G und EnEfG, Stand 01.09.2026 (Nr. 2.3.3, 2.3.4, 2.3.6, 2.3.8, 2.6.2, 2.6.3), abgerufen am 09.10.2026
  4. BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247, abgerufen am 09.10.2026
  5. Richtlinie Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme vom 13.12.2024, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 4 (Ausschluss Primärproduktion) und Nr. 8.1 (Ende 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
  6. EDL-G § 1 Nr. 4, abgerufen am 09.10.2026
  7. EDL-G § 8 (Pflicht, 20 Monate, vier Jahre, Befreiung, 500.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
  8. EDL-G § 8a (Ansprechpartner, Messdaten und Lastprofile, 90 %, Kapitalwert, Datenübergabe), abgerufen am 09.10.2026
  9. EDL-G § 8b (Fachkunde, Registrierung seit 26.11.2019, Unabhängigkeit, interne Auditoren), abgerufen am 09.10.2026
  10. EDL-G § 8c (Erklärung binnen zwei Monaten und ihre Angaben, Stichprobe, Nachweis), abgerufen am 09.10.2026
  11. EDL-G § 12 (Bußgeld bis 50.000 Euro, BAFA zuständig), abgerufen am 09.10.2026
  12. EnEfG § 8 und § 9 (7,5 GWh und 2,5 GWh, unabhängig vom KMU-Status), abgerufen am 08.10.2026
  13. Umweltbundesamt, Energiemanagementsysteme in der Praxis, Anhang „Die Energiemanagement-Checkliste“ zur DIN EN ISO 50001:2018, Stand Dezember 2019, abgerufen am 09.10.2026
  14. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026, abgerufen am 08.10.2026
  15. Deutscher Bundestag, Textarchiv, erste Lesung am 24.09.2026 und Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, abgerufen am 09.10.2026

Ihr nächster Schritt

So starten Sie

Sie geben die Koordination des Audits an uns ab und sparen Zeit.

  • Senden Sie uns Ihre Fragen zu Status, Frist und Förderung.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und klären die Punkte im kostenlosen Erstgespräch.
  • Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben.
  • Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner.
  • Wir koordinieren und bleiben Ihr fester Ansprechpartner.

So müssen Sie nicht mit mehreren Anbietern verhandeln. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Seite Preise und Preismodelle. Wir prüfen jeden Partner: Zertifizierung oder Akkreditierung. Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste oder Registrierung beim BAFA, wo das verlangt ist. Referenzen und Erfahrung. Eine gültige Berufshaftpflichtversicherung. Unser Angebot zum Audit finden Sie unter Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen lassen. Einen Termin erhalten Sie über Erstgespräch vereinbaren.

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