Fördermittelberatung für Energieeffizienz in Unternehmen
Fördermittel finden. Ohne Aufwand für Sie.
In unserer Fördermittelberatung geben Sie die Suche nach Zuschüssen für Energieeffizienz an uns ab und sparen Zeit und Geld. Die Prüfung zeigt, welches Bundesprogramm zu Ihrem Vorhaben passt, zum Beispiel die EEW mit 10 bis 60 % Zuschuss. Ein geprüfter Partner stellt den Antrag, Sie behalten einen festen Ansprechpartner.
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- Ohne Aufpreis bei Einkauf oder Netzentgelten, sonst Festpreis. Förderanträge zum Festpreis des Partners.
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Welche Förderprogramme gibt es für Energieeffizienz im Unternehmen?
Vier Bundesprogramme fördern Energieeffizienz im Unternehmen: die EEW, die EBN, die BEG und die Kälte-Klima-Richtlinie. Die EEW ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Die EBN fördert Energieberatungen. Die BEG ist das Bundesprogramm für die Sanierung von Gebäuden. Die Kälte-Klima-Richtlinie fördert neue Kälte- und Klimaanlagen. Der Antrag geht je nach Programm an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder an die KfW (die staatliche Förderbank). KMU ist die Abkürzung für kleine und mittlere Unternehmen.
| Programm | Wofür | Wer | Zuschuss (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|---|
| EEW Modul 1: Querschnittstechnologien | Ersatz von Bestandsanlagen durch Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger; dazu Wärmeübertrager für Abwärme, Frequenzumrichter zur Nachrüstung und Dämmung von Bestandsanlagen | nur KMU | 25 % (kleine), 20 % (mittlere Unternehmen); ab 2.000 € je Maßnahme, höchstens 200.000 € |
| EEW Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien | Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse, wenn die Wärme zu über 50 % in Prozesse geht; Wärmepumpen nur mit Strom vollständig aus erneuerbaren Energien | Unternehmen | 60, 50 oder 40 % je nach Unternehmensgröße; für Biomassefeuerung gelten niedrigere Sätze |
| EEW Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik, Software | Hard- und Software für ein Energie- oder Umweltmanagementsystem | Unternehmen | 45 % (kleine), 35 % (mittlere), 25 % (große Unternehmen) |
| EEW Modul 4, Basis | Ersatz alter Anlagen aus 17 festen Kategorien des BAFA-Merkblatts, zum Beispiel elektrische Flurförderfahrzeuge und Kühlmöbel für Lebensmittel; mindestens 15 % weniger Endenergie, ab 10.000 € je Maßnahme | nur KMU | 15 % (kleine), 10 % (mittlere Unternehmen) |
| EEW Modul 4, Premium | Optimierung von Anlagen und Prozessen mit Einsparkonzept und Treibhausgasminderung | Unternehmen | 45 % (kleine), 35 % (mittlere), 25 % (große Unternehmen) auf die Mehrkosten, in bestimmten Fällen auf die Gesamtkosten; sonst 20, 15 oder 10 % auf die Gesamtkosten; Dekarbonisierungsbonus 5 oder 10 Prozentpunkte |
| EEW Modul 5: Transformationspläne | Plan zur Treibhausgasneutralität | Unternehmen | Antrag über Projektträger VDI/VDE-IT |
| EEW Modul 6: Elektrifizierung kleiner Unternehmen | Ersatz oder Umrüstung von Anlagen mit Erdgas, Kohle oder Öl auf elektrischen Betrieb | kleine Unternehmen | 33 % |
| EBN Module 1 bis 3 | Energieaudit, Gebäudeberatung, Contracting-Orientierungsberatung | KMU, Freie Berufe, Kommunen, Gemeinnützige, Nicht-KMU bis 500.000 kWh; Gebäudeberatung nur für Eigentümer; nicht für landwirtschaftliche Primärproduktion | 50 % des Beratungshonorars; Modul 1 höchstens 3.000 € (600 € bei Energiekosten bis 10.000 € netto im Jahr), Modul 2 höchstens 850 bis 4.000 € je nach Nettogrundfläche, Modul 3 höchstens 3.500 oder 5.000 € je nach Energiekosten; Richtlinie endet 31.12.2026 |
| BEG Einzelmaßnahmen | Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizung mit Wärmepumpe | Gebäudeeigentümer, auch Unternehmen | 15 % für Hülle und Anlagentechnik; Heizung 30 % als KfW-Zuschuss 522; für Wärmepumpen ab dem 1. Quartal 2027 15 %, dazu 15 Prozentpunkte Bonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU |
| Kälte-Klima-Richtlinie (BAFA) | neue Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung; ausgeschlossen sind Anlagen, die überwiegend Verkaufskühlmöbel kühlen | Unternehmen, auch Mieter | höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 € je Maßnahme; Anträge bis 31.12.2026, keine Verlängerung |
Die EEW gibt es als Zuschuss beim BAFA und als Kredit bei der KfW (Programm 295). In den EEW-Modulen 2, 3 und 4 sind bis zu 20 Mio. € Zuschuss je Vorhaben möglich. Diese Grenze gilt seit der Novelle zum 15.02.2024. Modul 1 ist auf 200.000 € je Gruppe zusammenhängender Maßnahmen begrenzt, auch bei mehreren Anträgen. Bei der EBN sollen für Modul 3 die Energiekosten des Gebäudes oder mehrerer Gebäude zusammen mindestens 100.000 € netto im Jahr betragen.
Mehrkosten sind die Kosten, die über einer günstigeren Vergleichslösung liegen. Den Dekarbonisierungsbonus gibt es in Modul 4 Premium für Abwärme, die außerhalb des Betriebs genutzt wird. Er gilt auch für Prozesse, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen laufen, und für Wasserstoff. Für Anträge ab dem 01.01.2027 fördert die EEW nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Das sind zum Beispiel Propan, Ammoniak oder CO2 (Merkblatt Nr. 2.7 d). Angebote für Wärmepumpen holen wir bei geprüften Fachbetrieben ein, siehe Wärmepumpen für Gewerbe. Wann Modul 2 oder Modul 4 zu einer großen Anlage passt, zeigt der Beitrag Großwärmepumpe: Kosten und Förderung.
Nicht-halogenierte Kältemittel sind Kältemittel ohne Fluor, Chlor und andere Halogene, zum Beispiel Propan (R-290). Primärproduktion heißt Erzeugung von Pflanzen und Tieren ohne Weiterverarbeitung. Seit dem 21.07.2026 gibt es in der BEG keinen Effizienzbonus für Wärmepumpen mehr. Die Höchstbeträge für Heizungen sinken ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate bis zum 01.08.2030. Alle Sätze und Termine stehen im Beitrag BEG-Förderung 2026 für Nichtwohngebäude.
Welche Förderung passt zu welcher Maßnahme?
Welches Programm passt, hängt von der Maßnahme und Ihrer Unternehmensgröße ab. Die Tabelle zeigt Beispiele.
| Maßnahme | Passendes Programm (Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| Alten Kompressor durch neuen mit übergeordneter Steuerung ersetzen | EEW Modul 1 (KMU) oder Modul 4 |
| Abwärme im eigenen Betrieb nutzen | EEW Modul 1 (Wärmeübertrager, KMU) oder Modul 4 |
| Prozesswärme aus Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse | EEW Modul 2 |
| Zähler, Sensoren, Energiemanagement-Software für ein Energiemanagementsystem | EEW Modul 3 |
| Gasofen eines kleinen Betriebs durch Elektroofen ersetzen | EEW Modul 6 |
| Neue Kälteanlage mit Propan oder CO2 als Kältemittel | Kälte-Klima-Richtlinie (Antrag bis 31.12.2026); Kühlmöbel für Lebensmittel auch EEW Modul 4 Basis (KMU) |
| Dach, Fassade, Fenster, Heizung im Firmengebäude | BEG Einzelmaßnahmen, Heizung über KfW-Zuschuss 522 |
| Energieaudit oder Gebäudeberatung | EBN (bis 31.12.2026) |
| Plan zur Treibhausgasneutralität erstellen | EEW Modul 5 |
| LED-Beleuchtung | keine EEW; seit 21.07.2026 keine BEG-Einzelmaßnahme mehr |
| Beratung zur Einführung eines Energiemanagementsystems | nicht über die EBN |
Querschnittstechnologien sind Techniken, die nicht an eine Branche gebunden sind, zum Beispiel Pumpen oder Druckluft. Contracting heißt, dass ein Dienstleister Anlagen modernisiert und die Einsparung im Vertrag festschreibt. Wie Sie Abwärme erfassen, melden und fördern lassen, zeigt der Beitrag Abwärmenutzung im Unternehmen. Welche Maßnahmen sich in Ihrem Betrieb lohnen, zeigt das Energieaudit nach DIN EN 16247. Für Gebäude hilft die Energieberatung nach DIN V 18599.
Was müssen Sie beim Förderantrag beachten?
Beachten Sie vor allem den Vorhabenbeginn, denn die Regel dazu ist je Programm verschieden. Bei der EBN und der Kälte-Klima-Richtlinie dürfen Sie vor der Bewilligung nicht beginnen. Wer dort zu früh beginnt, bekommt keine Förderung.
- Bei der EBN muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein.
Ein Vertrag davor ist nur mit aufschiebender Bedingung erlaubt.
- Bei der Kälte-Klima-Richtlinie vergeben Sie den Auftrag erst nach dem Förderbescheid.
Als Beginn zählt schon der Liefer- oder Leistungsvertrag.
- Beim KfW-Zuschuss 522 schließen Sie den Vertrag vor dem Antrag.
Er braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die Zusage der KfW.
- Bei der EEW (Modul 1 bis 4 und 6) muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein.
Als Beginn zählt schon der Liefer- oder Leistungsvertrag.
- Nach dem EEW-Antrag darf ein Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung folgen. Nur Planungsleistungen dürfen Sie schon vor dem Antrag beauftragen.
- Bei EEW Modul 5 beauftragen Sie Planungs- und Beratungsleistungen erst nach dem Förderbescheid. Der Antrag geht an den Projektträger VDI/VDE-IT, nicht an das BAFA.
- Für die übrigen BEG-Einzelmaßnahmen lesen wir das aktuelle Merkblatt für Sie nach und sagen Ihnen, ab wann Sie bestellen dürfen.
- Maßnahmen, die auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen, schließt die EEW aus (Merkblatt Nr. 2.7 a).
- Maßnahmen rund um Tierhaltung oder den Anbau von Pflanzen schließt die EEW aus, außer über Modul 2 (Merkblatt Nr. 2.7 a).
- EEW Modul 1 und Modul 4 Basis gibt es nur für KMU. Große Unternehmen nutzen Modul 4 Premium.
- Die Gebäudeberatung der EBN (Modul 2) gibt es nur für Gebäude in Ihrem Eigentum. Mieter sind dort ausgeschlossen.
- Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion erhalten keine EBN-Förderung.
- Fördert zusätzlich ein Landesprogramm die EBN-Beratung, dürfen alle Zuschüsse zusammen höchstens 90 % der förderfähigen Ausgaben decken.
- Nach der Umsetzung folgt der Verwendungsnachweis. Erst danach zahlt die Förderstelle den Zuschuss aus, die Unterlagen stellt Ihr Partner zusammen.
Aufschiebend heißt, dass der Vertrag erst gilt, wenn die Förderung bewilligt ist. Auflösend heißt, dass der Vertrag endet, wenn die Förderung ausbleibt.
Gibt es auch Landesprogramme?
Ja, auch Länder fördern Energieeffizienz in Unternehmen. Zwei Beispiele mit Stand Oktober 2026:
-
Nordrhein-Westfalen:
progres.nrw Klimaschutztechnik, Richtlinie vom 20.08.2026, befristet bis 30.06.2027.
Für dieselbe Maßnahme schließt sie weitere Mittel aus progres.nrw und anderen Landesprogrammen in NRW aus. Mit der BEG ist eine Gesamtquote bis 60 % möglich.
-
Hessen:
PIUS-Beratung (Beratung zum produktionsintegrierten Umweltschutz) mit bis zu 75 %, höchstens 600 € je Beratungstag, Richtlinie vom 07.11.2025.
Ob ein Landesprogramm zu Ihrem Vorhaben passt und sich mit Bundesmitteln kombinieren lässt, klären wir für Sie im Einzelfall.
Wie läuft die Fördermittelberatung für Energieeffizienz ab?
Die Fördermittelberatung läuft in fünf Schritten. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner und entscheiden selbst, welche Programme Sie nutzen.
-
Förder-Check:
Wir prüfen Ihre geplanten Maßnahmen und Ihre Unternehmensgröße.
-
Förderstrategie:
Wir legen Programme, Reihenfolge und Kombination fest.
Ändert sich ein Programm, passen wir die Strategie an.
-
Antrag:
Ein zertifizierter Partner, den wir geprüft und ausgewählt haben, erstellt die Unterlagen und reicht den Antrag ein.
Die Förderfristen behält der Partner im Blick.
-
Bewilligung:
Der Partner beantwortet Rückfragen von BAFA, KfW oder Landesstelle für Sie.
-
Verwendungsnachweis:
Der Partner stellt die Nachweise zusammen, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Schritt 1 und 2 übernehmen wir selbst, Schritt 3 bis 5 der Partner. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern prüfen wir die passende Förderung beim Angebotsvergleich mit, für Sie kostenlos. Den Antrag stellt dann ein Partner oder der Fachbetrieb.
Den Vertrag für den Antrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Das Angebot für den Antrag kommt vom Partner, mögliche Reisekosten stehen darin. Den Vertrag über eine Anlage schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb.
Für den BEG-Antrag zu Dämmung, Lüftung oder Gebäudeautomation brauchen Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Wir arbeiten mit mehreren Partnern und vermitteln je nach Unternehmen und Standort den passenden. Wir prüfen jeden Partner auf diese Punkte:
- Zertifizierung oder Akkreditierung.
- Eintrag in der Expertenliste oder beim BAFA, wo das Programm es verlangt.
- Referenzen und Erfahrung.
- Eine gültige Berufshaftpflichtversicherung.
Fördermittel sind die zweite Stufe unseres Konzepts. Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, zum Beispiel bei Strom- und Gasverträgen. Danach nutzen Sie Förderung für Investitionen, und Sie entscheiden selbst, ob und wann.
Häufige Fragen
Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
Ja, wenn die Richtlinien es zulassen, denn jede Richtlinie setzt eigene Grenzen. Fördert ein Land die EBN-Beratung zusätzlich, dürfen alle Zuschüsse zusammen höchstens 90 % der förderfähigen Ausgaben erreichen. Bei progres.nrw ist mit der BEG eine Gesamtquote bis 60 % möglich. Wir klären die Kombination für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA- und KfW-Förderung?
Das BAFA zahlt bei der EEW einen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen. Die KfW bietet die EEW als Förderkredit an, das ist das Programm 295. Welche Variante besser passt, hängt von Ihrer Finanzierung ab. Die Heizungsförderung der KfW (Nr. 522) ist dagegen ein Zuschuss.
Bekommen große Unternehmen Fördermittel?
Ja. Große Unternehmen nutzen zum Beispiel EEW Modul 2, Modul 3, Modul 4 Premium und Modul 5. Modul 1, Modul 4 Basis und Modul 6 sind kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten. Die EBN steht Nicht-KMU nur bis 500.000 kWh Verbrauch offen.
Wird LED-Beleuchtung gefördert?
Über die EEW nicht. Seit dem 21.07.2026 fördert die BEG Innenbeleuchtung nicht mehr als Einzelmaßnahme, nur noch als Teil einer Sanierung zum Effizienzgebäude. Ob ein regionales Programm passt, klären wir für Sie im Einzelfall.
Wird die Einführung eines Energiemanagementsystems gefördert?
Ja, die Hard- und Software dafür fördert die EEW in Modul 3 mit 25 bis 45 %. Ist das System gesetzlich vorgeschrieben, kann die Förderung nach Merkblatt Nr. 2.7 a ausgeschlossen sein. Das klären wir vor dem Antrag. Mehr zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001.
Was wird aus der EBN-Förderung nach dem 31.12.2026?
Die Richtlinie endet am 31.12.2026. Eine Nachfolge war bis zum 08.10.2026 nicht veröffentlicht. Planen Sie eine geförderte Beratung, muss der Antrag rechtzeitig gestellt sein.
Wird eine neue Kälteanlage gefördert?
Ja, über die Kälte-Klima-Richtlinie des BAFA, wenn die Anlage ein nicht-halogeniertes Kältemittel nutzt. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben und höchstens 200.000 € je Maßnahme. Anträge sind bis 31.12.2026 möglich, das BAFA verlängert die Richtlinie nicht. Den Auftrag vergeben Sie erst nach dem Förderbescheid. KMU können Kühlmöbel für Lebensmittel auch über EEW Modul 4 Basis fördern lassen. Angebote für neue Anlagen holen wir für Sie ein, siehe Klimaanlagen für Gewerbe.
Was kostet die Fördermittelberatung?
Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung (Förder-Check und Förderstrategie) ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Der Festpreis steht vor dem Auftrag in unserem schriftlichen Angebot. Unsere Koordination kostet Sie nichts, den Antrag stellt unser Partner mit eigenem Angebot. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern ist die Förder-Orientierung für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.
Quellen (Stand Oktober 2026) 18
- BAFA, EEW Übersicht „Zuschuss und Kredit“ mit Modulen 1 bis 6, abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 1 (25/20 %, nur KMU, 2.000 €, 200.000 €, Förderliste, KfW 295), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 4 Basisförderung (feste Kategorien, u. a. elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge und Kühlmöbel für Lebensmittel; 15/10 %, nur KMU, 10.000 €, 15 %), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 2, 3, 4 Premium und 6, Seiten unter, abgerufen am 08./09.10.2026
- BAFA, Merkblatt EEW Zuschuss, Version 7.4 (Stand 22.04.2026), Nr. 2.1 (Ersatz von Bestandsanlagen), 2.2 (Wärmepumpen nur mit erneuerbarem Strom), 2.3, 2.4.1 (17 Kategorien der Basisförderung), 2.4.2 (Quoten auf Mehr- und Gesamtkosten, Dekarbonisierungsbonus 5 oder 10 Prozentpunkte), 2.7 a, 2.7 d (Wärmepumpen nur mit natürlichen Kältemitteln ab Anträgen vom 01.01.2027), 3.3 (Vorhabenbeginn, Planungsleistungen), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 5 Transformationspläne, abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Pressemitteilung 02/2024 zur EEW-Novelle (20 Mio. €), abgerufen am 08.10.2026
- KfW, Übersicht Programm 295 (Stand 20.02.2025), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EBN Modul 1, 2, 3 (sowie Modul 2, nur für Gebäude im Eigentum, und Modul 3, Höchstbeträge nach Nettogrundfläche und Energiekosten), abgerufen am 08./09.10.2026
- Richtlinie EBN, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 3.3 (Modul 3, Energiekosten), Nr. 4 (Ausschluss der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse) und Nr. 8.1, abgerufen am 09.10.2026
- BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1, in Kraft mit Wirkung vom 21.07.2026, Nr. 5.2, 8.3.2, 8.4.1, 8.4.6, 9.2.1, abgerufen am 09.10.2026
- KfW, Infoblatt BEG V11.0, Nr. 3.8 und 9.4 (Innenbeleuchtung), abgerufen am 08.10.2026
- KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 522 „BEG Heizungsförderung für Unternehmen, Nichtwohngebäude“, Stand 09/2026, abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Kälte- und Klimaanlagen (Anträge bis 31.12.2026, keine Verlängerung, Mieter antragsberechtigt, Beginn erst nach Bescheid), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Merkblatt Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, Ausgabe Mai 2024, Nr. 6 (höchstens 200.000 € je Maßnahme und höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben), abgerufen am 09.10.2026
- Umweltbundesamt, Fördermittel für stationäre Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen (nur nicht-halogenierte Kältemittel), abgerufen am 09.10.2026
- Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20.08.2026, Nr. 5.3.1 und 5.3.3, abgerufen am 09.10.2026
- Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 07.11.2025, Staatsanzeiger Hessen Nr. 49 vom 01.12.2025, S. 1379, Teil I Nr. 2.4.7 (neueste Fassung laut WIBank-Downloadseite), abgerufen am 09.10.2026
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