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BEG-Förderung 2026: Was für Nichtwohngebäude noch geht

4 Min. Lesezeit

Seit dem 21. Juli 2026 gelten drei neue Fassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude: für Wohngebäude, für Nichtwohngebäude und für Einzelmaßnahmen. Die Schlagzeilen drehten sich um die private Heizungsförderung. Für Unternehmen mit eigenen Gebäuden ist die stillere Nachricht wichtiger: Einzelne Bausteine wurden gestrichen, Zuschüsse gekürzt, und die Reihenfolge der Anträge entscheidet mehr denn je über das Ergebnis.

Was sich für Nichtwohngebäude geändert hat

Die Förderlogik bleibt an der Nettogrundfläche orientiert, aber der Rotstift war sichtbar am Werk:

  • Die Förderung energieeffizienter Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden entfällt ersatzlos. Die LED-Umrüstung bleibt trotzdem einer der schnellsten Hebel, sie amortisiert sich meist auch ohne Zuschuss.
  • Der 5-Prozent-Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist gestrichen.
  • Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen ist gestrichen.
  • Tilgungszuschüsse in den Kreditvarianten wurden um 10 Prozent gekürzt.
  • Vertrauensschutz: Für Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden, gilt die alte Richtlinienfassung weiter.

Die Richtung ist eindeutig: Die Förderung wird schrittweise schmaler, nicht breiter. Wer eine Maßnahme ohnehin plant, verschenkt mit jedem Warten Fördergeld.

Was unverändert stark bleibt: die geförderte Beratung

Die Beratungsförderung der BAFA für Nichtwohngebäude (EBN) ist von der Reform nicht betroffen und bleibt der günstigste Einstieg in jedes Effizienzprojekt:

Baustein Zuschuss Deckel
EBN Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 50 % 3.000 € (Energiekosten über 10.000 €/Jahr), sonst 600 €
EBN Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 50 % 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (200 bis 500 m²), 4.000 € (über 500 m²)

Zwei Verfahrensregeln kosten Unauffällige regelmäßig die Förderung: Seit 2025 wird der Zuschuss direkt an den Antragsteller ausgezahlt, Sie gehen also in Vorleistung. Und ein Beratungsvertrag darf vor der Bewilligung nur unter aufschiebender Bedingung geschlossen werden. Wer vorher unterschreibt, riskiert den kompletten Zuschuss.

Die bewährte Reihenfolge: Beratung, dann Investition

Der Beratungsbericht ist mehr als ein Gutachten, er ist die Eintrittskarte zur Investitionsförderung. Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bezuschusst Maßnahmen an Prozessen und Anlagen mit bis zu 20 Millionen Euro je Vorhaben. So stapeln Sie Fördermittel, statt sie liegen zu lassen:

  1. Geförderte Beratung beantragen (EBN Modul 1 oder 2, je nach Ziel: Gesamtbetrieb oder Gebäude).
  2. Bewilligung abwarten, erst dann den Beratungsvertrag wirksam werden lassen.
  3. Bericht mit Maßnahmenliste erstellen lassen, wirtschaftlich bewertet und priorisiert.
  4. Investitionsförderung beantragen (BEG NWG für das Gebäude, EEW für Prozesse), vor der Beauftragung.
  5. Umsetzen und Nachweise sichern, die Auszahlung hängt an sauberer Dokumentation.

Welche Programme zu welcher Maßnahme passen, klären wir in der Fördermittelberatung, von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Rechtsrahmen im Hintergrund: GModG statt GEG

Parallel zur BEG-Reform hat das GModG das GEG abgelöst. Kesselaustauschpflicht und 65-Prozent-Regel sind entfallen. Das verschiebt die Motivlage: Gefördert wird nicht mehr, was das Gesetz ohnehin erzwingt, sondern was sich rechnet. Für die Antragspraxis heißt das: Die Wirtschaftlichkeitsrechnung aus der Beratung wird zum zentralen Dokument, nicht der Pflichtenkatalog.

Für Unternehmen ab 2,77 GWh Jahresverbrauch kommt eine Frist dazu: Bis zum 11. Oktober 2026 muss ein gültiges Energieaudit nach DIN EN 16247 vorliegen. Wer das Audit ohnehin braucht, holt sich den Maßnahmenkatalog für die Förderanträge gleich mit.

Drei Fehler, die 2026 besonders teuer sind

  • Erst beauftragen, dann beantragen. Die Förderung ist dann weg, ohne Ausnahme.
  • Auf die nächste Reform hoffen. Die Boni sinken planmäßig weiter, der Vertrauensschutz gilt nur für gestellte Anträge.
  • Beratung und Investition getrennt denken. Ohne förderfähigen Bericht fehlt der Investitionsförderung die Grundlage.

Sie planen eine Sanierung, einen Heizungstausch oder eine Prozessoptimierung? Senden Sie uns Ihre Eckdaten: Gebäudefläche, Jahresverbrauch, geplante Maßnahme. Sie erhalten eine konkrete Einschätzung, welche Zuschüsse aktuell erreichbar sind und in welcher Reihenfolge Sie sie sichern.

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