Seit dem 29. Juli 2026 ist das Gebäudeenergiegesetz Geschichte. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, hat es abgelöst, verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für private Hausbesitzer ist das Ende des “Heizungsgesetzes” vor allem eine Schlagzeile. Für Unternehmen mit eigenen Gebäuden ist es eine Rechenaufgabe: Zwei Pflichten sind verschwunden, eine neue Quote kommt, und die Förderkulisse wurde im selben Sommer umgebaut.
Was ersatzlos gestrichen wurde
Zwei Regelungen des alten GEG haben Investitionsentscheidungen in Gewerbeimmobilien jahrelang geprägt. Beide sind weg:
- Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für neu eingebaute Heizungen entfällt. Eine neue Gas- oder Ölheizung ist wieder zulässig, ohne Wärmepumpen-Kombination und ohne Biomethan-Vertrag zum Start.
- Die Kesselaustauschpflichten der bisherigen Paragrafen 71 bis 72 sind entfallen. Ein 30 Jahre alter Konstanttemperaturkessel muss nicht mehr allein wegen seines Alters raus.
- Neue pauschale Austauschpflichten für Bestandsheizungen enthält das GModG nicht.
Der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026 unmittelbar. Wer mitten in einer Sanierungsplanung steckt, plant ab sofort nach neuem Recht. Laufende Modernisierungen sollten Sie deshalb nicht stoppen, sondern neu durchrechnen: Manche Maßnahme, die unter dem GEG Pflicht war, ist jetzt eine freie Wirtschaftlichkeitsentscheidung.
Die Bio-Treppe: die neue Pflicht für neue Gas- und Ölheizungen
Ganz ohne Auflagen kommt der Umstieg zurück zu Gas und Öl trotzdem nicht aus. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 steigende Mindestanteile biogener oder wasserstoffbasierter Brennstoffe einsetzen. Der Fahrplan steht im Gesetz:
| Ab Jahr | Mindestanteil erneuerbarer Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Zulässig sind unter anderem Biomethan, Bio-Heizöl, Bio-LPG und Wasserstoff. Für Bestandsanlagen gilt die Treppe nicht, sie greift beim Neueinbau.
Die Rechnung hat sich gedreht: Nicht mehr der Einbau ist das Hindernis, sondern der Brennstoffpreis über die Laufzeit. Biomethan und Bio-Heizöl kosten heute deutlich mehr als ihre fossilen Geschwister, und der Pflichtanteil wächst alle paar Jahre.
Wer 2027 eine Gasheizung mit 20 Jahren Lebensdauer einbaut, kauft die Stufen 10, 15 und 30 Prozent gleich mit. Diese Mehrkosten gehören in jede Vollkostenrechnung, sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.
Der zweite Teil: Nullemissionsstandard nach EPBD
Das GModG schafft nicht nur ab, es setzt auch die europäische Gebäuderichtlinie EPBD um. Dieser Teil tritt gestaffelt in Kraft:
- ab 29. Januar 2027: erste EPBD-Umsetzungsregelungen
- ab 2028: Nullemissionsgebäude-Standard für behördliche Neubauten
- ab 2030: Nullemissionsgebäude-Standard für alle übrigen Neubauten
Wer heute ein Betriebsgebäude plant, das 2030 bezogen wird, plant besser gleich am kommenden Standard entlang. Nachträgliches Hochrüsten ist fast immer teurer als von Anfang an richtig dimensionieren.
Die Austauschpflicht ist weg, der CO2-Preis nicht
Die gesetzliche Pflicht ist gefallen, die wirtschaftliche bleibt. Der nationale Emissionshandel wechselt 2026 von der Festpreisphase in die Versteigerung mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2. Jede fossile Kilowattstunde in Ihrem Gebäude trägt diesen Preis, Jahr für Jahr, mit politisch angelegter Steigung.
Für energieintensive Standorte heißt das: Die alte Heizung läuft legal weiter und wird trotzdem jedes Jahr teurer. Ob sich der Weiterbetrieb rechnet, entscheidet keine Paragrafenlage mehr, sondern eine Vollkostenrechnung aus Energiepreis, CO2-Kosten, Wartung und Ausfallrisiko. Genau diese Rechnung stellen wir in der Energieberatung für Unternehmen auf, inklusive Fördermittelabgleich.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Laufende Planungen neu rechnen. Was unter GEG-Pflicht kalkuliert wurde, verdient unter GModG-Bedingungen einen zweiten Blick.
- Texte und Verträge prüfen. Verweise auf “GEG-konform” in Ausschreibungen, Mietverträgen oder ESG-Berichten sind seit Juli veraltet.
- Bio-Treppe einpreisen. Bei jedem Angebot für eine neue Gas- oder Ölheizung die Brennstoff-Mehrkosten ab 2029 mitkalkulieren.
- Neubauten am Nullemissionsstandard ausrichten. Ab 2030 gilt er für alle, 2028 schon für die öffentliche Hand.
- Förderfenster nutzen. Die BEG wurde im Juli 2026 neu geordnet, einzelne Boni sinken schrittweise. Wer Maßnahmen ohnehin plant, fährt mit einem frühen Antrag besser.
Sie wollen wissen, was das GModG für Ihre Gebäude konkret bedeutet? Senden Sie uns Ihre letzte Energieabrechnung und eine Kurzbeschreibung Ihrer Heiztechnik. Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob sich Weiterbetrieb, Tausch oder Sanierung rechnet, bevor Sie einen Euro investieren.