Checklisten
Checklisten für Energiekosten im Unternehmen
Mit unseren 3 kostenlosen Checklisten für Energiekosten sehen Sie selbst, ob Rechnung und Vertrag stimmen. Eine Liste prüft die Energieabrechnung, eine den Strom- und Gasvertrag, eine bereitet Sie auf das Energieaudit vor. Sie haken jede Liste ohne Anmeldung online ab oder speichern sie als PDF.
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Für wen sind die Checklisten?
Die Checklisten sind für Unternehmen, die Strom und Gas über eigene Verträge beziehen. Sie richten sich an Geschäftsführer, kaufmännische Leiter und Inhaber im Mittelstand. Für Privathaushalte sind sie nicht gedacht.
Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht. Einige Punkte setzen den Lastgang voraus. Dabei erfasst der Zähler Ihren Stromverbrauch jede Viertelstunde. Diese Verbrauchskurve heißt Lastgang. Verbraucht eine Lieferstelle mehr als 100.000 kWh Strom im Jahr, ist diese Messung vorgeschrieben (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG).
Welche Checkliste passt zu Ihrer Aufgabe?
Die Tabelle ordnet jeder Aufgabe die passende Checkliste zu. Jede Liste hat eine eigene Seite mit allen Punkten und einer Erklärung zu jedem Schritt.
| Ihre Aufgabe | Passende Checkliste | Was Sie bereitlegen |
|---|---|---|
| Die Strom- oder Gasrechnung prüfen | Energieabrechnung prüfen im Unternehmen: Checkliste für Strom und Gas | aktuelle Rechnung je Lieferstelle, Vorjahresrechnung, Liefervertrag mit Preisblatt, gezahlte Abschläge |
| Einen Strom- oder Gasvertrag prüfen und neu abschließen | Checkliste Vertragsoptimierung Energie für Strom und Gas | Lieferverträge mit AGB, Jahresrechnungen, Liste der Lieferstellen, Schreiben zu Preisänderungen |
| Ein Energieaudit oder ein Audit nach ISO 50001 vorbereiten | Energieaudit-Checkliste: Unterlagen und Daten für DIN EN 16247-1 | Verbrauch aller Energieträger über 12 Monate, Lastgänge, Liste der Anlagen und großen Verbraucher |
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Energieabrechnung prüfen im Unternehmen: Checkliste für Strom und Gas
So sehen Sie in sechs Schritten, ob Ihre Energierechnung stimmt.
Sie beginnen mit Stammdaten und Zählerständen und vergleichen die Preise mit Ihrem Vertrag. Es folgen Netzentgelte, Umlagen und Steuern, zum Schluss Leistung, Abschläge und Endbetrag. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes. Finden Sie einen Fehler, hilft ein Musterschreiben. Zur Liste geht es über die Checkliste Energieabrechnung prüfen.
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Checkliste Vertragsoptimierung Energie für Strom und Gas
Diese Checkliste nutzen Sie, bevor Ihr Stromvertrag oder Gasvertrag endet.
Sie führt in fünf Schritten vom alten zum neuen Vertrag. Sie sammeln Unterlagen, prüfen die Klauseln und vergleichen Angebote. Dann kündigen Sie rechtzeitig und prüfen die erste Rechnung nach dem Wechsel. Welche Tarifarten es gibt, zeigt die Seite Beschaffungsmodelle im Vergleich. Die Punkte stehen in der Checkliste Vertragsoptimierung Strom und Gas.
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Energieaudit-Checkliste: Unterlagen und Daten für DIN EN 16247-1
Hier sammeln Sie die Unterlagen für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1.
Ein Energieaudit ist eine geregelte Prüfung, wo und wie viel Energie Ihr Unternehmen verbraucht. Die Norm legt fest, wie es abläuft. Die Checkliste führt durch alle Schritte, vom ersten Kontakt mit dem Auditor bis zur Abschlussbesprechung. Ein eigener Teil gilt für ISO 50001. Das ist die Norm für ein Energiemanagementsystem, also feste Abläufe, mit denen ein Unternehmen seinen Verbrauch laufend misst und senkt. Wer zum Audit verpflichtet ist, steht unter Energieaudit-Pflicht. Zur Liste geht es über die Checkliste Energieaudit vorbereiten.
Wie nutzen Sie die Checklisten?
Sie arbeiten die Punkte nacheinander ab und notieren, was fehlt. So gehen Sie vor:
- Wählen Sie die Checkliste für Ihre aktuelle Aufgabe.
- Haken Sie die Punkte online ab oder speichern Sie die Liste als PDF zum Ausdrucken.
- Notieren Sie bei jedem offenen Punkt, welche Unterlage fehlt.
- Fordern Sie fehlende Daten bei Ihrem Lieferanten, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber an.
Den Lastgang für das ganze Jahr erhalten Sie von Ihrem Lieferanten oder Ihrem Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetreiber betreibt Ihren Zähler und steht auf Ihrer Rechnung.
Was kostet es, wenn RWB die Punkte prüft?
Die Checklisten sind kostenlos. Sie müssen die Punkte nicht allein klären: Senden Sie uns Ihre Unterlagen, dann prüfen wir sie in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstanalyse. So geben Sie die Arbeit ab und sparen Zeit. Wie wir vergütet werden, steht offen auf unserer Seite Preise und Vergütung.
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung übernehmen zertifizierte Partner, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts.
Häufige Fragen
Kosten die Checklisten etwas?
Nein. Sie können jede Checkliste kostenlos online nutzen und als PDF speichern. Sie müssen dafür weder ein Formular ausfüllen noch eine E-Mail-Adresse angeben.
Mit welcher Checkliste fange ich an?
Beginnen Sie mit der Checkliste zur Energieabrechnung. Sie zeigt, was Sie heute zahlen und welche Daten Ihnen fehlen. Endet Ihr Liefervertrag bald, nehmen Sie zusätzlich die Checkliste zur Vertragsoptimierung.
Brauche ich für die Checklisten einen Lastgang?
Für einen Teil der Punkte ja. Einen Lastgang gibt es nur bei Leistungsmessung, also wenn Ihr Zähler den Verbrauch jede Viertelstunde erfasst. Vorgeschrieben ist das ab 100.000 kWh Strom im Jahr je Lieferstelle (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG). Haben Sie keine Leistungsmessung, lassen Sie diese Punkte aus.
Muss mein Unternehmen ein Energieaudit machen?
Ja, wenn Ihr Unternehmen kein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) ist. Dann müssen Sie spätestens alle vier Jahre ein Energieaudit machen (§ 8 EDL-G). Kein KMU sind Sie ab 250 Beschäftigten. Das gilt auch bei mehr als 50 Mio. € Umsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtverbrauch im Jahr genügt eine Online-Erklärung an das BAFA (§ 8 Abs. 4, § 8c EDL-G). Ausnahmen für ISO 50001 und EMAS, das EU-Umweltmanagementsystem, sowie alle Prüffragen stehen in der Energieaudit-Checkliste.
Ändert sich die Auditpflicht bald?
Das ist geplant, beschlossen ist noch nichts (Stand 09.10.2026). Ein Regierungsentwurf vom 16.09.2026 (Drucksache 21/8027) sieht eine neue Schwelle vor. Die Pflicht soll ab mehr als 2,77 GWh (2,77 Millionen kWh) Verbrauch im Jahr gelten. Maßgeblich wäre der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Bis zum Beschluss gilt § 8 EDL-G unverändert.
Können Sie die Punkte für mich prüfen?
Ja, die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Senden Sie uns Ihre letzte Jahresrechnung und eine Liste Ihrer Lieferstellen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
Quellen (Stand Oktober 2026) 4
- § 8 EDL-G (Auditpflicht für Nicht-KMU, spätestens alle vier Jahre), abgerufen am 08.10.2026
- BAFA, Merkblatt FAQ zu §§ 8 ff. EDL-G (KMU-Begriff), Stand 01.09.2026, abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026 (Regierungsentwurf, Schwelle mehr als 2,77 GWh), abgerufen am 09.10.2026
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG (Messung bei mehr als 100.000 kWh Strom im Jahr), abgerufen am 09.10.2026
Ihr nächster Schritt
So starten Sie
Wählen Sie oben eine Checkliste und arbeiten Sie die Punkte ab.
- Möchten Sie die Arbeit abgeben, senden Sie uns Ihre Unterlagen über das Formular unter Erstgespräch vereinbaren.
- Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
- Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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