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Photovoltaik für Gewerbe: die PV-Anlage für Ihr Unternehmen

Eigener Solarstrom. Ohne Aufwand für Sie.

Mit Photovoltaik im Gewerbe senken Sie Ihre Stromkosten, indem Ihr Betrieb den Strom vom eigenen Dach selbst nutzt. In unserer Modellrechnung für 100 kWp hat sich die Anlage nach rund 7 bis 12 Jahren bezahlt gemacht. Für Ihre Entscheidung erhalten Sie Angebote geprüfter Fachbetriebe und einen Vergleich zwischen Kauf und Modellen ohne Eigenkapital.

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Diese Seite ist für Betriebe mit Hallen, Produktion, Lager, Büros oder Filialen, die tagsüber Strom brauchen.

Für Anlagen auf Einfamilienhäusern gelten andere Zahlen und Steuerregeln. Drei Begriffe vorab. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Umlagen sind gesetzliche Aufschläge auf den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen. kWp heißt Kilowatt Peak und ist die Spitzenleistung der Module unter Testbedingungen.

Wir zeigen, was eine PV-Anlage im Gewerbe kostet, was sie spart, welche Schwellen Sie kennen sollten und wie wir Sie begleiten. Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Verträgen und Netzentgelten. Ob sich eine eigene Anlage zusätzlich lohnt, rechnen wir Ihnen vor. Sie entscheiden selbst.

Möchten Sie nicht selbst investieren und nur Ihr Dach zur Verfügung stellen, lesen Sie Dachpacht für Gewerbedächer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Strom vom eigenen Dach zahlen Sie keine Umlagen und weniger Netzentgelte. Bei Anlagen bis 2 MW ist er auch stromsteuerfrei (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG).

  • Das Fraunhofer ISE ist ein Forschungsinstitut für Solarenergie. Es nennt für Dachanlagen über 30 kWp 900 bis 1.600 € je kWp (Studie vom Juli 2024, Stand 2024). Für Ihr Projekt zählen nur Angebote.

  • Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, vergütet der Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bei Anlagen bis 100 kW mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sind das je nach Größe 5,44 bis 7,70 ct/kWh. Über 100 kW verkauft ein Dienstleister Ihren Überschuss an der Strombörse (Direktvermarktung).

  • Das EEG 2023 gilt für neue Anlagen nur bis 31.12.2026. Für 2027 liegt ein Gesetzentwurf vor, der noch nicht beschlossen ist (Stand 09.10.2026).

  • Einen Bundeszuschuss für normale Gewerbedächer gibt es nicht. Der KfW-Kredit 270 der Förderbank des Bundes deckt bis zu 100 % der Kosten. Sie müssen ihn vor jedem bindenden Vertrag beantragen.

  • Unsere Beratung ist für Sie kostenlos. Der Fachbetrieb, der die Anlage baut, vergütet uns.

Lohnt sich Photovoltaik im Gewerbe?

Photovoltaik lohnt sich im Gewerbe, wenn Ihr Betrieb einen großen Teil des Solarstroms selbst verbraucht. Eigenverbrauch heißt, der Strom fließt vom Dach direkt in Ihre Maschinen, Kühlung oder Beleuchtung. Er läuft nicht durch das öffentliche Netz. Deshalb fallen dafür Teile des Strompreises weg.

Die Tabelle zeigt, welche Teile Ihrer Stromrechnung der Eigenverbrauch senkt.

Teil des StrompreisesBei Eigenverbrauch vom eigenen DachGrundlage
Energiepreis des Lieferanten entfällt für diese Menge kein Bezug aus dem Netz
Netzentgelt, Arbeitspreis entfällt für diese Menge Entgelt richtet sich nach der Entnahme aus dem Netz
Netzentgelt, Leistungspreis sinkt nur, wenn Ihre höchste Viertelstunde in sonnigen Stunden liegt Preisblatt Ihres Netzbetreibers
Umlagen 2026 (KWKG 0,446 ct, Offshore 0,941 ct, Aufschlag für besondere Netznutzung bis 1,559 ct je kWh) entfallen § 12 Abs. 1 EnFG
Stromsteuer 2,05 ct/kWh entfällt bei Anlagen bis 2 MW § 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG
Grundpreis und Messentgelt bleiben Preisblatt

Der Arbeitspreis ist der Teil der Netzentgelte, den Sie je bezogener Kilowattstunde zahlen. Der Leistungspreis ist der Teil, der sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr richtet. Liegt diese Spitze an einem trüben Wintermorgen, ändert die PV-Anlage daran nichts. Mehr dazu unter Leistungspreis und Lastspitzen.

Erhält Ihr Betrieb die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG, sparen Sie durch steuerfreien Solarstrom nur rund 0,50 € je MWh. Eine MWh (Megawattstunde) sind 1.000 kWh. Nach § 9b erhalten Sie ohnehin 20 € je MWh zurück. Strom, der schon steuerfrei ist, wird nicht noch einmal entlastet.

Gute Voraussetzungen für eine eigene Anlage sind diese:

  • Ihr Betrieb verbraucht Strom am Tag, zum Beispiel in Produktion, Kühlung, Lüftung oder Handel.
  • Sie besitzen das Gebäude oder haben einen langen Mietvertrag mit Zustimmung des Eigentümers.
  • Das Dach trägt die Zusatzlast und hält mindestens 20 weitere Jahre.
  • Sie wollen in den nächsten Jahren nicht verkaufen oder umziehen.

Was kostet eine PV-Anlage für Unternehmen?

Eine Dachanlage über 30 kWp kostet 900 bis 1.600 € je kWp. So steht es in der Studie des Fraunhofer ISE zu den Stromgestehungskosten vom Juli 2024, Stand 2024. Stromgestehungskosten sind die Kosten, um eine Kilowattstunde Strom zu erzeugen. Für Ihr Projekt zählen nur die Angebote der Fachbetriebe. Im Juli 2026 meldet das Institut steigende Preise für Module und Installation. Gründe sind höhere Material- und Transportkosten und eine Exportvergünstigung, die China im April 2026 gestrichen hat.

Dazu kommen laufende Kosten für Wartung, Versicherung, Zählermiete und Reinigung. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft rechnet mit 1,5 % der Anschaffungskosten im Jahr. Hinzu kommen 10 € je kWp für die Versicherung. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom der Module in Netzstrom um. Dieselbe Quelle setzt für ihn 10 Jahre Lebensdauer an.

Flache Dächer verschmutzen stärker. Das Fraunhofer ISE nennt Module mit weniger als 15° Neigung als besonders betroffen. Planen Sie dort eine Reinigung ein.

Wie viel Strom die Anlage erzeugt, hängt vom Standort ab. Die Tabelle zeigt Werte aus dem Rechentool PVGIS der EU-Kommission für ein Flachdach mit Modulen nach Süden und 10° Neigung.

StandortErtrag je kWp und Jahr
Hamburg 894 kWh
Köln 942 kWh
Berlin 954 kWh
Frankfurt am Main 988 kWh
München 1.033 kWh

Bei einer Ausrichtung nach Ost und West sinkt der Ertrag auf 815 bis 942 kWh je kWp. Dafür verteilt sich die Erzeugung besser über den Tag.

Rechenbeispiel: 100 kWp auf einer Gewerbehalle

Das Beispiel zeigt unseren Rechenweg für eine eigene Anlage. Es ist kein Kundenfall und keine Prognose. Die mit „Annahme“ markierten Werte haben wir angenommen. Die anderen sind belegt.

GrößeWertHerkunft
Anlage 100 kWp, Inbetriebnahme 2026 Annahme
Investition 1.000 € je kWp, also 100.000 € netto Annahme, innerhalb 900 bis 1.600 € (Fraunhofer ISE)
Ertrag 950 kWh je kWp im Jahr PVGIS, Flachdach Süd, Mitte Deutschland
Ertragsverlust 0,5 % im Jahr Fraunhofer ISE nennt das „eher konservativ“
Eigenverbrauch 60 % Annahme
Vermiedener Strompreis 20,0 ct/kWh netto Annahme zwischen BDEW 17,2 ct (Industrie, 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh) und Destatis 23,66 ct (Nicht-Haushalte 20 bis 500 MWh, 1. Halbjahr 2026, vorläufig)
Vergütung für Überschuss 6,03 ct/kWh Mischwert nach § 23c EEG aus den Sätzen der Bundesnetzagentur (BNetzA)
Betriebskosten 21,5 € je kWp im Jahr Fraunhofer ISE; die LfL Bayern rechnet bei 1.000 € je kWp mit 25 €

Der vermiedene Strompreis ist der Preis für Strom, den Sie wegen der Anlage nicht mehr aus dem Netz kaufen. BDEW ist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Destatis das Statistische Bundesamt.

So rechnen wir das erste Jahr:

  • Erzeugung:

    100 kWp mal 950 kWh sind 95.000 kWh.

  • Eigenverbrauch:

    57.000 kWh mal 20 ct sind 11.400 € weniger Stromkosten.

  • Einspeisung:

    38.000 kWh mal 6,03 ct sind 2.291 €.

  • Betriebskosten:

    100 kWp mal 21,5 € sind 2.150 €.

  • Überschuss im ersten Jahr:

    rund 11.541 €.

Mit diesen Werten hat sich die Anlage nach 8,9 Jahren bezahlt. Diese Zeit heißt Amortisation. Die Rendite über 20 Jahre liegt bei 9,2 % im Jahr. Rendite meint hier den internen Zinsfuß. Das ist die Verzinsung, die Ihr eingesetztes Geld über die Laufzeit bringt. Steuern, Finanzierung, Preissteigerung und ein Restwert nach 20 Jahren sind nicht eingerechnet.

Jeder Wert verschiebt das Ergebnis. Die Tabelle zeigt, wie stark.

Geänderter WertAmortisationRendite über 20 Jahre
Basisfall 8,9 Jahre 9,2 %
Vermiedener Preis 17,2 ct 10,3 Jahre 7,1 %
Vermiedener Preis 23,66 ct 7,5 Jahre 11,7 %
Investition 900 € je kWp 8,0 Jahre 10,8 %
Investition 1.300 € je kWp 11,6 Jahre 5,7 %
Eigenverbrauch 40 % 11,6 Jahre 5,7 %
Eigenverbrauch 80 % 7,2 Jahre 12,4 %
Ertrag 880 kWh je kWp 9,7 Jahre 7,9 %
25 % weniger Erlös für Überschuss 9,3 Jahre 8,4 %

Eigenverbrauch, Investition und vermiedener Preis verschieben die Amortisation um bis zu gut 4 Jahre. Deshalb rechnen wir mit Ihrem Lastgang. Der Lastgang ist die Reihe Ihrer Viertelstundenwerte über ein Jahr. Aus ihm sehen wir, wie viel Solarstrom Ihr Betrieb zu jeder Viertelstunde abnehmen kann.

Den vermiedenen Preis setzen wir nur mit den Teilen Ihrer Rechnung an, die mit der Strommenge steigen. Der Durchschnittspreis von Destatis enthält auch Grund- und Leistungspreise und überschätzt die Ersparnis. Deshalb rechnen wir im Basisfall mit 20,0 ct und nicht mit 23,66 ct. Das Fraunhofer ISE weist darauf hin, dass die Rendite einer PV-Anlage nicht frei von Risiko ist.

Wie groß soll Ihre PV-Anlage sein?

Die passende Größe ergibt sich aus Ihrem Lastgang, Ihrem Dach und einigen gesetzlichen Schwellen. Liegt eine Anlage knapp über einer Schwelle, können die Zusatzkosten den Mehrertrag übersteigen. Die Tabelle zeigt die Schwellen für Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen.

SchwelleWas giltGrundlage
über 7 kW Der Messstellenbetreiber baut schrittweise ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungseinrichtung ein § 29 MsbG
25 bis unter 100 kW Mit Einspeisevergütung höchstens 60 % der Leistung einspeisen, bis Messsystem und Steuerung eingebaut sind § 9 Abs. 2 EEG
bis 30 kWp Vereinfachungen bei Umsatzsteuer und Einkommensteuer § 12 Abs. 3 UStG, § 3 Nr. 72 EStG
bis 100 kW feste Einspeisevergütung möglich § 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG
ab 100 kW keine Zahlung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis; Netzbetreiber muss die Einspeisung fernsteuern können § 51 und § 9 Abs. 2 EEG
über 100 kW Direktvermarktung über einen Dienstleister, Messung je Viertelstunde § 21 Abs. 1, § 21b Abs. 3 EEG
über 1.000 kW Förderung nur über eine Ausschreibung der BNetzA § 22 EEG, BNetzA
bis 2 MW Eigenverbrauch stromsteuerfrei § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG

Der Messstellenbetreiber betreibt Ihren Zähler. Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Zähler, der seine Werte automatisch weitergibt. Bei einer Ausschreibung bewerben Sie sich mit einem Gebot bei der BNetzA um die Förderung.

Bauen Sie auf demselben Gelände innerhalb von zwölf Monaten weitere Module, zählen beide Anlagen als eine (§ 24 Abs. 1 EEG). Eine Erweiterung kann so über eine Schwelle rutschen.

Direktvermarktung heißt, ein Dienstleister verkauft Ihren Überschuss an der Strombörse. Zusätzlich zahlt der Netzbetreiber eine Marktprämie. Sie gleicht die Lücke zwischen dem Börsenwert und dem gesetzlichen Wert aus (§ 20 EEG). Der Dienstleister nimmt dafür ein Entgelt.

Was bekommen Sie für eingespeisten Strom?

Für Strom, den Sie nicht selbst brauchen, zahlt der Netzbetreiber eine Vergütung nach dem EEG. Sie gilt 20 Jahre lang (§ 25 EEG). Die Sätze für Gebäudeanlagen mit Eigenverbrauch und Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 sind diese:

AnlagengrößeSatzForm
bis 10 kW 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung
bis 40 kW 6,66 ct/kWh Einspeisevergütung
bis 100 kW 5,44 ct/kWh Einspeisevergütung
über 100 bis 1.000 kW 5,84 ct/kWh gesetzlicher Wert (anzulegender Wert), nur mit Direktvermarktung
über 1.000 kW Ergebnis der Ausschreibung Marktprämie

Die Sätze gelten anteilig je Stufe (§ 23c EEG). Eine Anlage mit 100 kWp erhält deshalb im Mittel 6,03 ct/kWh. Eine Halle im Außenbereich, also außerhalb bebauter Ortsteile, erhält die Sätze für Gebäude nur in Ausnahmen (§ 48 Abs. 3 EEG). Sonst gilt der Satz für sonstige Anlagen von 6,19 ct/kWh.

Bei negativen Börsenpreisen gibt es keine Zahlung. Das gilt für Anlagen ab 100 kW, die seit dem 25.02.2025 in Betrieb gehen (§ 51 EEG). Bei Anlagen unter 100 kW gilt das erst ab dem Jahr nach dem Einbau des intelligenten Messsystems. 2025 gab es laut Bundesnetzagentur 573 Stunden mit negativen Preisen. Die Zeit ohne Zahlung wird am Ende der 20 Jahre nur zur Hälfte angehängt (§ 51a EEG). Ein Speicher oder mehr Eigenverbrauch senkt diesen Verlust.

Das EEG 2023 gilt laut Bundesnetzagentur nur bis 31.12.2026. Der Entwurf für das EEG 2027 (Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026) soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen abschaffen. Neue Anlagen sollen ihren Strom direkt vermarkten, schrittweise nach Leistungsklassen. Für Anlagen unter 25 kW ist eine befristete Übergangszahlung geplant. Der Bundestag hat den Entwurf am 24.09.2026 zum ersten Mal beraten (1. Lesung). Die Anhörung war am 05.10.2026. Beschlossen ist er noch nicht, Stand 09.10.2026. Nach dem Entwurf behalten Anlagen, die vor dem 01.01.2027 in Betrieb gehen, die heutigen Regeln. In Betrieb ist eine Anlage erst, wenn sie fest montiert und technisch betriebsbereit ist (§ 3 Nr. 30 EEG).

Kauf oder Modelle ohne Eigenkapital?

Sie können eine PV-Anlage kaufen oder ohne eigenes Kapital nutzen. Beim Kauf bleibt die ganze Ersparnis bei Ihnen. Bei den anderen Modellen trägt ein Anbieter Investition und Risiko und verdient daran.

ModellWer investiert und betreibtStrom für SieIhr KapitalWas wir tun
Kauf Sie Eigenverbrauch ohne Netzentgelte und Umlagen Investition, KfW-Kredit möglich Angebote mehrerer Fachbetriebe einholen und vergleichen
Miete oder Leasing Anbieter, Sie zahlen eine Rate Eigenverbrauch keins Angebote einholen und vergleichen
Contracting Contracting-Anbieter Lieferung zum vereinbarten Preis je kWh keins Angebote einholen und vergleichen
Investor betreibt (On-site-PPA) Investor auf Ihrem Dach Liefervertrag über Jahre keins Angebote einholen und Preise vergleichen
Dachpacht Pächter Pacht, auf Wunsch Strom vom Dach keins Pachtanbieter vergleichen

Contracting heißt, ein Anbieter baut und betreibt die Anlage auf Ihrem Dach. Sie kaufen ihm den Strom zu einem vereinbarten Preis ab. Ein PPA ist ein langer Stromliefervertrag direkt mit dem Erzeuger. On-site heißt, die Anlage steht bei Ihnen und der Strom läuft nicht durch das öffentliche Netz.

Die Verbraucherzentrale weist für Mietmodelle darauf hin, dass sie über die Laufzeit mehr kosten als ein Kauf. Die Laufzeiten liegen dort bei 15 bis 25 Jahren. Wir vergleichen bei Miete, Contracting und PPA Preis, Preisformel und Laufzeit. Dazu kommt die Mindestabnahme, also die Strommenge, die Sie mindestens abnehmen müssen. Wir sehen auch nach, was am Ende der Laufzeit mit der Anlage passiert. Außerdem prüfen wir, mit welchem Eigenverbrauch und welchem Strompreisanstieg das Angebot rechnet.

Modelle ohne Eigenkapital passen, wenn Sie Kapital für das Kerngeschäft brauchen oder das Gebäude nicht lange nutzen. Wie sich Pacht und eigene Anlage für ein Dach unterscheiden, zeigt der Beitrag Dach verpachten oder selbst bauen.

Wir rechnen Investitionen in Ihrem eigenen Betrieb. Beteiligungen oder Kapitalanlagen für Dritte bieten wir nicht an.

Förderung für Photovoltaik im Gewerbe

Die KfW-Förderung für Photovoltaik im Gewerbe ist der Kredit KfW 270. Einen Zuschuss des Bundes für eine normale Dachanlage gibt es 2026 nicht. Die Programme EEW des BAFA und die KfW-Programme 240, 241 und 293 fördern keine Photovoltaik für den Eigenbedarf. Das BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

ProgrammWas gefördert wirdBedingungen
KfW 270 Erneuerbare Energien Standard Kredit bis 100 % der Kosten für Dach-, Fassaden- und Freiflächenanlagen und Batteriespeicher, bis 150 Mio. € je Vorhaben Antrag über Ihre Bank, bevor Sie einen bindenden Vertrag schließen
progres.nrw Klimaschutztechnik (Nordrhein-Westfalen) Zuschuss für Fassadenanlagen (höchstens 350 € je kWp) und Solardächer über bestehenden Parkplätzen (höchstens 500 € je kWp), je höchstens 50.000 € kein Zuschuss für normale Dachanlagen; Beginn erst nach Bescheid; gilt bis 30.06.2027
LfA Energiekredit Regenerativ (Bayern) Kredit bis 100 % für Dach- und Fassadenanlagen und Speicher Antrag über die Hausbank vor Beginn; wird auf den KfW-Höchstbetrag angerechnet
SolarPLUS (Berlin) Zuschuss für Speicher zu neuer PV, Fassaden-, Gründach- und Denkmalanlagen gilt bis 31.12.2026; Bestellung oder Anzahlung zählt als Beginn

Der Kredit KfW 270 hat bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 5 tilgungsfreie Jahre. In dieser Zeit zahlen Sie nur Zinsen. Die Bank ordnet Ihr Vorhaben nach Bonität (Kreditwürdigkeit) und Sicherheiten einer Preisklasse zu. Den Zins legt die KfW bei der Zusage fest. Die Finanzierung klären Sie mit Ihrer Hausbank.

Welche Förderung passt, prüfen wir beim Angebotsvergleich mit, für Sie kostenlos. Einen Antrag auf Zuschuss stellt ein Partner oder der Fachbetrieb.

Steuern und Anmeldung im Überblick

Für Ihr Unternehmen gelten bei der PV-Anlage eigene Steuerregeln. Vier Punkte in Kürze:

  • Die Anlage registrieren Sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (§ 5 Abs. 5 MaStRV).

    Das ist das amtliche Register für Energieanlagen. Versäumen Sie das, zahlen Sie 10 € je kW und Monat an den Netzbetreiber. Holen Sie die Meldung nach, sind es 2 € (§ 52 EEG).

  • Die Abschreibung der Anlage läuft linear über 20 Jahre, also mit gleichen Beträgen (AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums, BMF).

    Bei Anschaffung vor dem 01.01.2028 ist auch eine fallende Abschreibung möglich. Für PV-Anlagen beträgt sie höchstens 15 % im Jahr (§ 7 Abs. 2 EStG).

  • Beim Kauf auf einem reinen Gewerbegebäude gilt über 30 kWp der normale Umsatzsteuersatz von 19 %.

    Die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) ziehen Sie ab, soweit Ihre Umsätze den Abzug zulassen (§ 15 UStG).

  • Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG entfällt ganz, wenn Ihre Anlagen zusammen mehr als 100 kWp haben.

Einen Überblick mit Gewerbeanmeldung, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung gibt der Beitrag PV-Anlage im Gewerbe: Steuern und Anmeldung. Wir geben keine Steuerberatung. Die Einordnung für Ihr Unternehmen klärt Ihr Steuerberater. Wie wir mit Kanzleien zusammenarbeiten, steht unter Partnerschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Gibt es eine Pflicht zur Photovoltaik im Gewerbe?

Ja, für neue Gewerbegebäude gilt ab 2027 bundesweit eine Solarpflicht, in mehreren Ländern schon heute. Ab 01.01.2027 braucht jedes neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche eine Solaranlage (§ 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes, GModG). Nichtwohngebäude sind Gebäude, die nicht zum Wohnen dienen, zum Beispiel Hallen und Büros. Ab 01.01.2028 gilt das für bestehende Nichtwohngebäude über 500 m², wenn Sie die Gebäudehülle ändern und das ganze Gebäude neu berechnen lassen. Verantwortlich sind Bauherr oder Eigentümer, nicht der Mieter.

Mehrere Länder verlangen schon heute mehr. Einige Beispiele:

LandPflicht für Gewerbegebäude
Bayern Neubau mit Bauantrag ab 01.03.2023 und vollständige Erneuerung der Dachhaut (Dacheindeckung) ab 01.01.2025, mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche (Art. 44a BayBO)
Baden-Württemberg Neubau und grundlegende Dachsanierung, 60 % der geeigneten Dachfläche, dazu Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen (§ 23 KlimaG BW, § 6 PVPf-VO)
Nordrhein-Westfalen Neubau mit Bauantrag nach dem 01.01.2024 und Erneuerung der Dachhaut mit Beginn nach dem 01.01.2026 (§ 42a BauO NRW)
Niedersachsen Neubau und Erneuerung der Dachhaut ab 50 m² Dachfläche, mindestens 50 % (§ 32a NBauO)

Die Pflicht entfällt, wenn eine Anlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Ob die Pflicht für Ihr Gebäude gilt, prüfen wir in der Vorprüfung mit. Was sich mit dem GModG sonst ändert, erklärt der Beitrag GModG statt GEG: was sich für Unternehmen ändert.

PV mit Speicher, Wärmepumpe und Ladepunkten

Ein Speicher verschiebt Solarstrom in den Abend und kann Lastspitzen kappen. Eine Lastspitze ist der Augenblick, in dem Ihr Betrieb besonders viel Strom aus dem Netz zieht. Wärmepumpen und Ladepunkte für Firmenwagen erhöhen den Verbrauch am Tag. Beides erhöht den Eigenverbrauch. Laut Fraunhofer ISE hatten 2023 rund 20 % der neuen Gewerbedachanlagen einen Speicher, 2014 waren es 5 %.

Ob sich ein Speicher rechnet, prüfen wir mit Ihrem Lastgang. Die Details stehen auf unserer Seite Gewerbespeicher. Für Sie ist die Speicherplanung kostenlos. Auch hier vergütet uns der Fachbetrieb, der den Speicher baut.

Fallen bei Planung und Angebot

Diese acht Fehler kosten Förderung oder Geld. Beim Angebotsvergleich behalten wir sie für Sie im Blick.

  • Vertrag vor dem Kreditantrag.

    Unterschreiben Sie den Kaufvertrag vor dem Antrag auf KfW 270, gibt es keinen Förderkredit. Ob schon ein Planungsvertrag schadet, regelt das Merkblatt nicht. Klären Sie das vorher mit Ihrer Bank.

  • Anlage knapp über 100 kW.

    Dann brauchen Sie Direktvermarktung, Viertelstundenmessung und Fernsteuerung. Das Messentgelt, also das Entgelt für Zähler und Messung, hat über 100 kW keine feste Obergrenze mehr (§ 30 MsbG).

  • Falscher Vergütungssatz im Angebot.

    Im Gesetz stehen höhere Sätze ab 40 kW, zum Beispiel 7,64 ct, und eine Ausschreibungsschwelle von 750 kW. Beides gilt nicht, weil die EU-Genehmigung fehlt (BNetzA).

  • Ersparnis mit dem Durchschnittspreis gerechnet.

    Der Grundpreis bleibt, der Leistungspreis sinkt nur bei Spitzen in sonnigen Stunden. Die echte Ersparnis ist dann kleiner.

  • Stromsteuer doppelt gezählt.

    Mit Entlastung nach § 9b StromStG sparen Sie nur noch 0,50 € je MWh.

  • Falsche Abschreibung.

    Für PV sind höchstens 15 % fallende Abschreibung im Jahr zulässig, nicht 30 %.

  • Volleinspeisung angemeldet, später doch selbst verbraucht.

    Volleinspeisung heißt, der ganze Strom geht ins Netz. Verbrauchen Sie später doch selbst, zahlen Sie an den Netzbetreiber für alle Monate dieses Kalenderjahres (§ 48 Abs. 2a, § 52 Abs. 4 EEG).

  • Inbetriebnahme Ende 2026 zu knapp geplant.

    Es zählt der Tag, an dem die Anlage fest montiert und betriebsbereit ist (§ 3 Nr. 30 EEG). Planen Sie die Fertigstellung mit Puffer vor dem 31.12.2026.

So arbeiten wir: in sechs Schritten zur PV-Anlage

Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Inbetriebnahme. Sie geben die Arbeit ab und haben einen festen Ansprechpartner statt mehrerer Anbieter. Bau und Montage übernimmt der Fachbetrieb.

  1. Erstgespräch.

    Wir klären Ziel, Gebäude, Dach, Zeitplan und Ihre Pläne für den Standort.

  2. Daten.

    Sie senden uns Ihren Lastgang über 12 Monate, die Stromrechnungen und vorhandene Pläne und Statikunterlagen des Daches.

  3. Vorprüfung.

    Wir prüfen Größe, Eigenverbrauch, Schwellen, Netzanschluss, Förderung und Solarpflicht. Wir sagen Ihnen auch, wenn sich eine Anlage nicht rechnet oder Pacht besser passt.

  4. Angebote.

    Wir holen Angebote mehrerer geprüfter Fachbetriebe für dieselbe Anlage ein. So müssen Sie nicht mit jedem Anbieter einzeln sprechen. Auf Wunsch fragen wir auch Miete, Contracting oder einen Investor an.

  5. Vergleich.

    Wir rechnen Investition, Ertrag, Eigenverbrauch, Erlös für den Überschuss, Betriebskosten und Amortisation. Sie entscheiden.

  6. Umsetzung.

    Der Fachbetrieb baut und meldet die Anlage beim Netzbetreiber an. Wir koordinieren die Termine. Für den Reststrom, also den Strom, den Sie weiter aus dem Netz beziehen, holen wir neue Angebote ein, passend zum neuen Lastgang.

Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Als Betreiber bleiben Sie für die Registrierung im Marktstammdatenregister verantwortlich.

Wir sind kein Energieeffizienz-Experte und übernehmen keine geförderte Fachplanung. Planen heißt bei uns, den Bedarf zu klären sowie Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Was kostet unsere Beratung?

Für Sie ist unsere Beratung kostenlos, auch wenn Sie kein Angebot annehmen. RWB plant und vergleicht für Sie. Die Vergütung zahlt der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Wir sagen das offen, damit Sie wissen, wer uns bezahlt.

Wählen Sie Miete, Leasing, Contracting oder einen Investor, der die Anlage betreibt, vergütet uns dieser Anbieter. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter. Mit uns brauchen Sie keinen eigenen Vertrag. Sie zahlen uns nichts zusätzlich. Bei Dachpacht vergütet uns der Pachtanbieter.

Holen wir Angebote für Ihren Reststrom ein, vergütet uns der Versorger aus seinem Budget für Vertrieb und Kundenbetreuung. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung.

Wir arbeiten mit geprüften Fachbetrieben und holen für Sie mehrere Angebote ein. Jeden Fachbetrieb prüfen wir auf diese Punkte:

  • Qualifikation und Zertifizierung, wo sie vorgeschrieben sind.
  • Referenzen mit vergleichbaren Gewerbeanlagen.
  • Eine gültige Haftpflichtversicherung.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine PV-Anlage für mein Unternehmen?

Sie lohnt sich, wenn Ihr Betrieb tagsüber Strom braucht und einen großen Teil des Solarstroms selbst verbraucht. In unserer Modellrechnung für 100 kWp hat sich die Anlage nach 7,2 bis 11,6 Jahren bezahlt, je nach Eigenverbrauch und Preis. Für Ihren Betrieb rechnen wir mit Ihrem Lastgang und Ihren echten Netzentgelten.

Was kostet eine Photovoltaikanlage für ein Gewerbe?

Fraunhofer ISE nennt für Dachanlagen über 30 kWp 900 bis 1.600 € je kWp (Studie von 2024). Eine Anlage mit 100 kWp kostet damit 90.000 bis 160.000 €. Für Ihr Projekt zählen nur Angebote. Dazu kommen laufende Kosten von rund 1,5 % der Investition im Jahr plus Versicherung.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik im Gewerbe?

Bundesweit gibt es für normale Dachanlagen keinen Zuschuss, sondern den Kredit KfW 270 mit bis zu 100 % der Kosten. Einzelne Länder fördern Sonderfälle, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen Fassaden und Solardächer über Parkplätzen. Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag gestellt sein.

Muss ich eine PV-Anlage im Gewerbe anmelden?

Ja. Der Fachbetrieb meldet die Anlage vor dem Anschluss beim Netzbetreiber an. Sie registrieren sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister. Was beim Finanzamt und beim Gewerbeamt gilt, klärt Ihr Steuerberater.

Ist Photovoltaik für Gewerbegebäude Pflicht?

Für neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche gilt bundesweit ab 01.01.2027 eine Solarpflicht (§ 106 GModG). Mehrere Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verlangen schon heute Anlagen bei Neubau oder Dachsanierung. Pflichtig ist der Eigentümer, nicht der Mieter.

Was ändert sich 2027 bei der Einspeisevergütung?

Das EEG 2023 gilt für neue Anlagen nur bis 31.12.2026. Der Entwurf zum EEG 2027 sieht für neue Anlagen keine feste Einspeisevergütung mehr vor. Nur für Anlagen unter 25 kW ist eine befristete Übergangszahlung geplant. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, Stand 09.10.2026. Anlagen, die vor dem 01.01.2027 in Betrieb gehen, behalten laut Entwurf die heutigen Regeln.

Geht Photovoltaik auch ohne Eigenkapital?

Ja, über Miete, Contracting, einen Investor, der die Anlage auf Ihrem Dach betreibt, oder über Dachpacht. Sie binden dann kein Kapital, teilen aber die Ersparnis mit dem Anbieter. Wir holen Angebote ein und vergleichen sie mit dem Kauf.

Was kostet mich Ihre Beratung zur PV-Anlage?

Nichts, auch wenn Sie kein Angebot annehmen. Der Fachbetrieb, der die Anlage baut, vergütet uns. Bei Miete, Leasing, Contracting oder einem Investor vergütet uns der Anbieter, und Sie zahlen uns nichts zusätzlich.

Quellen (Stand Oktober 2026) 33
  1. Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze (EEG 2023 bis 31.12.2026 anwendbar; Sätze bei Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026; fehlende Beihilfegenehmigung für die Erhöhung ab 40 kW; Schwelle 1.000 kW), abgerufen am 09.10.2026
  2. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zum Strommarkt 2025 (573 Stunden mit negativen Preisen), abgerufen am 09.10.2026
  3. EEG 2023, §§ 3, 9, 20, 21, 21b, 22, 23c, 24, 25, 48, 51, 51a, 52, abgerufen am 09.10.2026
  4. § 29 und § 30 MsbG, abgerufen am 09.10.2026
  5. § 5 Abs. 5 MaStRV, abgerufen am 09.10.2026
  6. § 12 Abs. 1 EnFG, abgerufen am 09.10.2026
  7. § 3, § 9 und § 9b StromStG, abgerufen am 09.10.2026
  8. § 3 Nr. 72 und § 7 Abs. 2 EStG, abgerufen am 09.10.2026
  9. § 12 Abs. 3 UStG, abgerufen am 09.10.2026
  10. § 15 UStG (Vorsteuerabzug), abgerufen am 09.10.2026
  11. BMF, AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (Photovoltaikanlagen 20 Jahre), abgerufen am 09.10.2026
  12. Gebäudemodernisierungsgesetz, § 106, BGBl. 2026 I Nr. 226, abgerufen am 09.10.2026
  13. Art. 44a BayBO, abgerufen am 09.10.2026
  14. § 23 Abs. 1 KlimaG BW , und § 6 Abs. 1 PVPf-VO, https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00007BED , abgerufen am 09.10.2026
  15. § 42a Abs. 1 und 3 BauO NRW (Fassung ab 01.09.2026), abgerufen am 09.10.2026
  16. § 32a Abs. 1 und 2 NBauO (Fassung ab 01.01.2025), abgerufen am 09.10.2026
  17. Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 39/2026, EEG-Novelle 2027 (Drucksache 21/7867, 1. Lesung 24.09.2026, Anhörung 05.10.2026), abgerufen am 09.10.2026
  18. Drucksache 21/7867 (Regierungsentwurf EEG 2027), abgerufen am 09.10.2026
  19. KfW, Erneuerbare Energien Standard (270), Produktseite und Merkblatt 05/2025, abgerufen am 09.10.2026
  20. BAFA, Merkblatt Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Version 7.4 vom 22.04.2026, abgerufen am 09.10.2026
  21. KfW, Merkblatt Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293), Stand 18.06.2026, mit Anlage Modul C und Technischer FAQ 06/2026 (nur Module A, B, C; Einbau einer PV-Anlage gilt nicht als Herstellung), abgerufen am 09.10.2026
  22. Land Nordrhein-Westfalen, Richtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20.08.2026, MB.NRW 2026 Nr. 234, abgerufen am 09.10.2026
  23. LfA Förderbank Bayern, Merkblatt Energiekredit Regenerativ vom 04.05.2026 (Nr. 2.2, 3.2, 4.8, Anrechnung auf KfW 270), abgerufen am 09.10.2026
  24. IBB Business Team, Förderprogramm SolarPLUS, Förderrichtlinie 2026 (Nr. 1.6.9, 3.1, 3.2, 4), abgerufen am 09.10.2026
  25. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30.09.2026 (Strompreis Nicht-Haushalte 20 bis 500 MWh: 23,66 ct/kWh, 1. Halbjahr 2026, vorläufig), abgerufen am 09.10.2026
  26. BDEW, Strompreisanalyse August 2026 (Industrie 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh, Mittelspannung: 17,2 ct/kWh), abgerufen am 09.10.2026
  27. netztransparenz.de, Umlagen 2026 (KWKG, Offshore, Aufschlag für besondere Netznutzung), abgerufen am 09.10.2026
  28. Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien, Juli 2024 (900 bis 1.600 €/kWp, 21,5 €/kW Betriebskosten), abgerufen am 09.10.2026
  29. Fraunhofer ISE, Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung 20.08.2026 (Degradation, Verschmutzung, Risiko der Rendite), abgerufen am 09.10.2026
  30. Fraunhofer ISE, Photovoltaics Report vom 14.07.2026 (S. 9 Preisentwicklung, S. 24 Anteil Speicher bei Gewerbedachanlagen), abgerufen am 09.10.2026
  31. Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Information Solar-004 vom 31.01.2026 (Betriebskosten, Wechselrichter), abgerufen am 09.10.2026
  32. Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission, PVGIS 5.3 (Flachdach Süd 10°, 14 % Systemverlust), abgerufen am 09.10.2026
  33. Verbraucherzentrale, Solaranlage mieten, Stand 23.07.2026, abgerufen am 09.10.2026

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