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Preise der Energie­beratung: No-Save-No-Fee oder Festpreis

Sie wissen vorher, was Sie zahlen.

Die Energieberatung von RWB Consulting kostet Sie je nach Leistung nichts zusätzlich, einen Anteil der Ersparnis oder einen Festpreis. Beim Energieeinkauf vergütet uns der Versorger, bei Netzentgelten (den Kosten für das Stromnetz) sind es 15 % der Ersparnis. Energieberatung, Energieaudit und ISO 50001 kosten einen Festpreis nach Angebot unserer Partner, Erstanalyse und Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich.

Nichts zusätzlich
Beim Energieeinkauf und der Vertragsoptimierung vergütet uns der Versorger. Sie zahlen uns nichts zusätzlich.
Anteil der Ersparnis
Bei Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis. Laufzeit, Vergleichsbasis und Abrechnungskorrekturen stehen in der Tabelle und im Abschnitt No-Save-No-Fee.
Festpreis nach Angebot
Energieberatung, Energieaudit und ISO 50001 bietet der jeweilige Partner zum Festpreis nach Angebot an. Unsere Koordination kostet Sie nichts.

Erstanalyse und Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich. Die vollständige Tabelle zeigt auch Förderberatung, Anlagenvermittlung und die jeweiligen Vertragspartner.

Welche Preise hat die Energie­beratung von RWB Consulting?

Die Tabelle zeigt, wann Sie zahlen, wer Ihr Vertragspartner ist und was vor dem Auftrag feststeht.

LeistungPreismodellWann Sie zahlenIhr VertragspartnerWas vor dem Auftrag feststeht
Erstanalyse oder Erstgespräch kostenlos und unverbindlich nie RWB Consulting keine Vertragsbindung
Energieeinkauf und Vertragsoptimierung No-Save-No-Fee Sie zahlen uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger RWB Consulting Vergleich mit Ihrem bisherigen Vertrag oder dem Verlängerungsangebot zum selben Stichtag
Netzentgeltoptimierung No-Save-No-Fee 15 % der Netzentgelt-Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber läuft. Bei technischen Maßnahmen höchstens 3 Jahre. Bei einer Abrechnungskorrektur einmalig 15 % der Erstattung. RWB Consulting Anteil von 15 %, Vergleich mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Mit jeder Rechnung erhalten Sie die Berechnung.
Fördermittelberatung (welche Programme passen) ohne Aufpreis bei einem Auftrag für Energieeinkauf, Vertragsoptimierung oder Netzentgelte; sonst Festpreis nach Angebot im Auftrag nie, sonst nach vereinbarter Leistung RWB Consulting Leistungsumfang, Preis, Zeitplan
Förderanträge Festpreis nach Angebot des Partners nach vereinbarter Leistung geprüfter Partner Leistungsumfang, Preis, Zeitplan
Energieberatung für Unternehmen Festpreis nach Angebot des Partners nach vereinbarter Leistung geprüfter Partner Leistungsumfang, Preis, Zeitplan
Energieaudit und Transformationskonzepte Festpreis nach Angebot des Partners nach vereinbarter Leistung geprüfter Partner Leistungsumfang, Preis, Zeitplan
Energiemanagement nach ISO 50001 Festpreis nach Angebot des Partners nach vereinbarter Leistung geprüfter Partner Leistungsumfang, Preis, Zeitplan
Vermittlung von Contracting Vermittlung Sie zahlen uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Contracting-Anbieter Contracting-Anbieter Leistung und Preis im Angebot des Anbieters
Miete, Leasing oder Investor-Modelle für Anlagen: Angebote einholen und vergleichen Vergütung durch den Anbieter Sie zahlen uns nichts zusätzlich, uns vergütet der gewählte Anbieter gewählter Anbieter Leistung und Preis im Angebot des Anbieters
Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speicher: Angebote einholen und vergleichen Vergütung durch den Fachbetrieb Sie zahlen uns nichts, auch wenn Sie kein Angebot annehmen. Uns vergütet der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Fachbetrieb, dessen Angebot Sie wählen Leistung und Preis im Angebot des Fachbetriebs
Dachpacht für Photovoltaik: Angebote mehrerer Pachtanbieter einholen und vergleichen Vergütung durch den Pachtanbieter Sie zahlen uns nichts, uns vergütet der Pachtanbieter Pachtanbieter Pachtzins, Laufzeit und Rückbau im Angebot des Pachtanbieters
PPA (Stromliefervertrag direkt mit dem Betreiber einer Solar- oder Windanlage) wie Energieeinkauf Sie zahlen uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Lieferant oder Anlagenbetreiber Lieferant oder Anlagenbetreiber Vergleich mit Angeboten mehrerer Lieferanten

Jede Leistung können Sie einzeln buchen. Bei Leistungen zum Festpreis stehen alle Kosten vor dem Auftrag im schriftlichen Angebot. Bei Partnerleistungen kommt das Angebot vom Partner. Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Dasselbe gilt für Transformationspläne. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr fester Ansprechpartner.

Wie funktioniert No-Save-No-Fee?

No-Save-No-Fee bedeutet, dass Ihnen ohne Ersparnis keine Kosten entstehen. Es gibt keine Vorabkosten und kein Stundenhonorar. Das Modell gilt für den Energieeinkauf im No-Save-No-Fee-Modell und für die Netzentgeltoptimierung für Unternehmen. Die Vergütung ist bei beiden verschieden geregelt.

  • Energie­einkauf und Vertrags­optimierung

    Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich.

    Uns vergütet der Versorger, die Spanne nennen wir weiter unten. Die Ersparnis messen wir an einem Vergleichswert. Wir vergleichen den neuen Preis mit Ihrem bisherigen Vertrag. Läuft Ihr Vertrag aus, vergleichen wir mit dem Verlängerungsangebot Ihres Versorgers zum selben Stichtag.

  • Netzentgelt­optimierung

    Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.

    Sie zahlen 15 % der Netzentgelt-Ersparnis. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Wir vergleichen Ihre Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Grundlage sind das Preisblatt Ihres Netzbetreibers und Ihre Netznutzungsabrechnungen.

    Wie lange Sie den Anteil zahlen, hängt von der Maßnahme ab.

    • Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft.
    • Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang.
    • Für die Ersparnis aus einem Batteriespeicher zahlen Sie uns keinen Anteil. Kappen Sie Spitzen mit Speicher und Lastmanagement, gilt der Anteil nur für den Teil, der nachweislich aus dem Lastmanagement kommt.

    Eine Lastspitze ist die höchste Leistung, die Sie in einer Viertelstunde aus dem Netz beziehen. Lastmanagement heißt, dass Sie Verbraucher so steuern, dass diese Spitzen kleiner werden. Die Netzebene ist die Spannungsebene, an der Ihr Anschluss hängt. Mehr dazu unter Leistungspreis und Lastspitzen.

    Korrigiert der Netzbetreiber eine falsche Abrechnung, zahlen Sie 15 % der Erstattung. Wir berechnen das einmal, nachdem die Gutschrift bei Ihnen eingegangen ist. Ohne Erstattung zahlen Sie nichts. Es gibt keine laufende Beteiligung und keinen Mindestbetrag.

    Mit jeder Rechnung erhalten Sie die Berechnung: Vorjahr, neue Abrechnung, Ersparnis und unser Anteil.

Erhält RWB Consulting Provisionen?

Ja. Beim Energieeinkauf vergütet uns der Versorger, bei Anlagen der Fachbetrieb, der sie baut, und bei Contracting oder Dachpacht der Anbieter. Energieversorger planen in ihren Preisen Kosten für Vertrieb, Marketing und Kundenbetreuung ein. Diese Aufgaben übernehmen wir. Dafür erhalten wir vom Versorger einen Teil dieses Budgets. Bei Verträgen ab 100.000 kWh im Jahr sind das 0,1 bis 0,5 Cent je Kilowattstunde. Bei kleineren Verträgen ist es ein fester Betrag je Vertrag. Sie zahlen uns nichts zusätzlich.

Beim Contracting plant, finanziert und betreibt ein Dienstleister eine Anlage, zum Beispiel eine Heizung. Für die Vermittlung erhalten wir eine Vergütung vom Contracting-Anbieter. Sie zahlen uns nichts zusätzlich. Den Vertrag schließen Sie mit dem Contracting-Anbieter. Mit uns brauchen Sie keinen eigenen Vertrag.

Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung und Transformationspläne erhalten wir keine Vergütung für die Vermittlung.

Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern vergütet uns der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Für Sie ist unsere Beratung kostenlos, auch wenn Sie kein Angebot annehmen. Welche Förderung passt, prüfen wir beim Angebotsvergleich mit, für Sie kostenlos. Bei Dachpacht vergütet uns der Pachtanbieter. Bei Miete, Leasing oder einem Investor, der die Anlage betreibt, vergütet uns der gewählte Anbieter. Den Vertrag schließen Sie jeweils direkt mit dem Fachbetrieb, Pachtanbieter oder Anbieter.

Ein PPA ist ein Stromliefervertrag direkt mit dem Betreiber einer Solar- oder Windanlage. Wir vergleichen ein PPA mit den Angeboten mehrerer Lieferanten. Uns vergütet dann der Lieferant oder der Anlagenbetreiber, wie beim Energieeinkauf.

Was kostet die Energie­beratung für Unternehmen zum Festpreis?

Der Festpreis richtet sich nach dem Umfang der Aufgabe. Dazu zählen die Zahl der Standorte, die Anlagen und der Energieverbrauch. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistung, Preis und Zeitplan. Der Preis steht damit fest, bevor die Arbeit beginnt.

Über geprüfte Partner laufen die Energieberatung für Unternehmen, das Energieaudit nach DIN EN 16247 und das Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Ein Energieaudit ist die Untersuchung Ihres Energieverbrauchs, die große Unternehmen regelmäßig brauchen. ISO 50001 ist die Norm für ein Energiemanagementsystem. Für beides kommt das Angebot vom Partner. Mögliche Reisekosten nennt der Partner darin. Den Vertrag schließen Sie mit dem Partner. Unsere Koordination kostet Sie nichts.

Die Fördermittelberatung für Unternehmen zeigt Ihnen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.

Wie senkt die BAFA-Förderung die Kosten der Energie­beratung?

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernimmt bei der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Nichtwohngebäude sind Gebäude, die nicht zum Wohnen dienen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und große Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Energieverbrauch im Jahr. Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind ausgeschlossen. Die Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2026.

BausteinFörderquoteHöchstbetrag
Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Energiekosten über 10.000 € netto im Jahr 50 % 3.000 €
Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Energiekosten bis 10.000 € netto im Jahr 50 % 600 €
Energieberatung für Gebäude im Eigentum nach DIN V 18599 (Modul 2), unter 200 m² Nettogrundfläche 50 % 850 €
Energieberatung für Gebäude im Eigentum nach DIN V 18599 (Modul 2), 200 bis 500 m² Nettogrundfläche 50 % 2.500 €
Energieberatung für Gebäude im Eigentum nach DIN V 18599 (Modul 2), über 500 m² Nettogrundfläche 50 % 4.000 €

Große Unternehmen mit mehr als 500.000 kWh sind für das geförderte Energieaudit nicht antragsberechtigt. Für ihr Pflichtaudit gibt es diese Förderung also nicht. Von der Pflicht befreit sind Unternehmen mit Energiemanagementsystem oder mit Umweltmanagementsystem nach EMAS. Bis 500.000 kWh im Jahr genügt eine Online-Erklärung beim BAFA (§ 8 Abs. 3 und 4, § 8c EDL-G). Die Pflicht und ihre Schwellen erklären wir unter Energieaudit: Pflicht, Schwellen, Novelle.

Für die Förderung gelten drei Regeln.

  • Das Vorhaben darf erst nach der Bewilligung beginnen.
  • Ein Beratungsvertrag vor der Bewilligung ist nur mit der Bedingung erlaubt, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird.
  • Die Beratung muss eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste durchführen.

Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt.

Häufige Fragen

Gibt es versteckte Kosten?

Nein, bei Leistungen zum Festpreis stehen alle Kosten vor dem Auftrag im schriftlichen Angebot. Bei Partnerleistungen kommt das Angebot vom Partner und nennt mögliche Reisekosten. Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Netzentgelten erhalten Sie mit jeder Rechnung die Berechnung. Unsere Koordination kostet Sie nichts.

Was zahle ich, wenn keine Ersparnis entsteht?

Bei Energieeinkauf, Vertragsoptimierung und Netzentgeltoptimierung zahlen Sie dann nichts. Das gilt auch, wenn der Netzbetreiber nichts erstattet. Bringt der Vergleich der Angebote keine Ersparnis, tragen wir den Aufwand. Über Ihren Vertrag entscheiden Sie in jedem Fall selbst.

Wie hoch ist Ihr Anteil an der Ersparnis?

Bei der Netzentgeltoptimierung sind es 15 % der Netzentgelt-Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Korrigiert der Netzbetreiber nur eine falsche Abrechnung, zahlen Sie einmalig 15 % der Erstattung, nachdem die Gutschrift bei Ihnen eingegangen ist. Beim Energieeinkauf erhalten wir keinen Anteil an Ihrer Ersparnis. Dort vergütet uns der Versorger.

Kostet die Fördermittel­beratung etwas?

Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner, dafür erhalten Sie sein Angebot.

Was passiert, wenn die Marktpreise steigen?

Wir vergleichen den neuen Preis mit Ihrem bisherigen Vertrag. Läuft Ihr Vertrag aus, vergleichen wir mit dem Verlängerungsangebot Ihres Versorgers zum selben Stichtag. So sehen Sie, ob ein neuer Vertrag am selben Tag günstiger ist. Sie zahlen uns in keinem Fall etwas zusätzlich.

Kostet die Erstanalyse etwas, wenn ich kein Angebot annehme?

Nein, die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Das gilt auch für das Erstgespräch bei Beratungsleistungen. Sie gehen damit keine Vertragsbindung ein. Kosten entstehen erst, wenn Sie ein Angebot annehmen.

Gibt es die BAFA-Förderung auch 2027?

Die aktuelle Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2026. Für Beratungen ab 2027 klären wir mit Ihnen, welche Förderung dann gilt. Für eine Förderung nach der aktuellen Richtlinie muss der Antrag rechtzeitig gestellt sein.

Ihr nächster Schritt

So erhalten Sie Ihr Angebot

Sie geben die Arbeit an uns ab und sparen Zeit und Geld.

  • Ein fester Ansprechpartner kümmert sich, Sie müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln.
  • Senden Sie uns Ihre letzte Jahresabrechnung für Strom oder Gas.
  • Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
  • Wir klären Ihr Anliegen und prüfen Ihre Unterlagen.
  • Wenn Sie möchten, erhalten Sie anschließend ein schriftliches Angebot mit Preismodell und Leistungsumfang.

Für Beratungsleistungen beginnen wir mit einem kostenlosen Erstgespräch. Das Angebot für die Fachleistung kommt vom jeweiligen Partner.

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Was möchten Sie prüfen lassen? Verbrauch und Unterlagen sind optional. Eine Abrechnung hilft bei der Einschätzung.

Jahresverbrauch (kWh)

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Lastgänge als CSV oder Excel und die zugehörige Netzabrechnung können Sie hier auswählen. Die Anfrage ist auch ohne Datei möglich.

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