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Amortisationsrechner für Energieeffizienz-Maßnahmen im Unternehmen

Rechnen Sie nach, wann das Geld zurück ist.

Der Amortisationsrechner für Energieeffizienz zeigt, nach wie vielen Jahren sich eine Maßnahme über gesparte Energiekosten bezahlt macht. Er zieht die Förderung von der Investition ab und teilt den Rest durch Ihre jährliche Einsparung. Die Förderquoten haben den Stand 9. Oktober 2026, zum Beispiel 30 % Zuschuss für eine Wärmepumpe im Nichtwohngebäude.

Diese Seite ist für Unternehmen, die in Gebäude, Heizung oder Anlagen investieren wollen. Der Rechner ist kostenlos und braucht keine Anmeldung. Die Förderwerte gelten für Nichtwohngebäude und Betriebe. Für Wohngebäude gelten teils andere Sätze und Boni.

Amortisation berechnen: So nutzen Sie den Rechner

Sie geben zwei Zahlen ein und erhalten die Amortisationszeit in Jahren. Amortisation heißt: Die Einsparungen haben das investierte Geld zurückgebracht. Alle weiteren Felder sind freiwillig.

  • Art der Maßnahme:

    freiwillig.

    Der Rechner zeigt dann Förderprogramm und Bedingungen an.

  • Investition netto in Euro:

    Pflichtfeld.

    Nehmen Sie den Betrag aus dem Angebot. Lassen Sie die Umsatzsteuer weg, wenn Sie sie vom Finanzamt zurückbekommen (Vorsteuerabzug).

  • Jährliche Einsparung netto in Euro:

    Pflichtfeld.

    Die Zahl stammt aus dem Angebot, aus einer Energieberatung oder aus eigenen Messungen.

  • Förderquote in Prozent:

    freiwillig, voreingestellt auf 0. Die Förderquote ist der Anteil der Investition, den die Förderstelle als Zuschuss zahlt.

    Tragen Sie eine Quote erst ein, wenn Ihr Vorhaben förderfähig ist.

  • Jährliche Mehrkosten in Euro:

    freiwillig, zum Beispiel Wartung, Software-Lizenz oder Versicherung.

  • Nutzungsdauer in Jahren:

    freiwillig, zum Beispiel nach Herstellerangabe.

    Nur mit dieser Angabe zeigt der Rechner den Überschuss.

Der Rechner gibt drei Werte aus. Die Nettoinvestition ist das Geld, das Sie nach Abzug der Förderung selbst zahlen. Die Amortisationszeit nennt die Jahre, bis dieses Geld zurück ist. Der Rückfluss pro Jahr zeigt, wie viel Prozent davon jedes Jahr zurückkommen. Mit Nutzungsdauer kommt der Überschuss dazu.

Sie wissen noch nicht, wie viel Sie sparen können? Dann schätzen Sie zuerst Ihr Einsparpotenzial: Einsparpotenzial berechnen. Mit dem Ergebnis kommen Sie hierher zurück.

Wirtschaftlichkeitsanalyse

Geben Sie Ihre Daten ein.

Wie berechnet man die Amortisationszeit?

Die Amortisationszeit ist die Nettoinvestition geteilt durch den jährlichen Rückfluss. Der Rechner nutzt genau diese Formeln:

  • Förderung = Investition × Förderquote.
  • Nettoinvestition = Investition minus Förderung.
  • Jährlicher Rückfluss = jährliche Einsparung minus jährliche Mehrkosten.
  • Amortisationszeit in Jahren = Nettoinvestition ÷ jährlicher Rückfluss.
  • Rückfluss pro Jahr in Prozent = jährlicher Rückfluss ÷ Nettoinvestition × 100.
  • Überschuss = jährlicher Rückfluss × Nutzungsdauer minus Nettoinvestition.

Ein erfundenes Beispiel zeigt den Rechenweg. Ein Betrieb dämmt das Dach einer Halle für 50.000 € netto. Er erwartet 10.000 € weniger Heizkosten im Jahr. Die Förderquote liegt bei 15 %.

SchrittRechnungErgebnis
Förderung 50.000 € × 15 % 7.500 €
Nettoinvestition 50.000 € minus 7.500 € 42.500 €
Amortisationszeit 42.500 € ÷ 10.000 € pro Jahr 4,3 Jahre
Rückfluss pro Jahr 10.000 € ÷ 42.500 € × 100 23,5 %
Überschuss bei 20 Jahren Nutzung 10.000 € × 20 minus 42.500 € 157.500 €
Amortisationszeit mit 1.000 € Wartung pro Jahr 42.500 € ÷ 9.000 € pro Jahr 4,7 Jahre

Die letzte Zeile zeigt den Einfluss laufender Kosten. 1.000 € Wartung im Jahr verlängern die Amortisation um 0,4 Jahre. Ergibt sich kein Rückfluss, zeigt der Rechner eine Meldung statt eines Ergebnisses. Bei einer Einsparung von 0 € lautet sie „Die Maßnahme amortisiert sich mit diesen Werten nicht“.

Amortisationszeit, Rückfluss und ROI: Was ist der Unterschied?

Die Amortisationszeit misst Jahre, der ROI misst die Rendite. ROI steht für Return on Investment. Gemeint ist der Ertrag im Verhältnis zum eingesetzten Geld. Wer einen ROI-Rechner für Energieeffizienz sucht, sollte beide Zahlen kennen.

KennzahlFrageFormelWert im Beispiel
Amortisationszeit Wann ist das Geld zurück? Nettoinvestition ÷ jährlicher Rückfluss 4,3 Jahre
Rückfluss pro Jahr Wie viel Prozent kommen jährlich zurück? jährlicher Rückfluss ÷ Nettoinvestition × 100 23,5 %
ROI über die Nutzungsdauer Wie viel bleibt am Ende übrig, bezogen auf den Einsatz? Überschuss ÷ Nettoinvestition × 100 370,6 % bei 20 Jahren

Die Amortisationszeit allein sagt nichts über die Rendite. Nehmen Sie zwei Maßnahmen mit gleicher Investition. Maßnahme A amortisiert sich in 8 Jahren und läuft 25 Jahre. Maßnahme B amortisiert sich in 4 Jahren und läuft 5 Jahre. Bei 100.000 € Investition bringt A 212.500 € Überschuss, B nur 25.000 €. Vergleichen Sie deshalb die Amortisationszeit mit der Nutzungsdauer.

Statische und dynamische Amortisation: Welche Methode rechnet der Rechner?

Der Rechner rechnet statisch. Das heißt: Er teilt die Nettoinvestition durch einen gleichbleibenden jährlichen Rückfluss. Zinsen, Preisänderungen und Steuern lässt er weg.

Die dynamische Methode bezieht den Zeitpunkt jeder Zahlung ein. Sie arbeitet mit dem Kapitalwert. Der Kapitalwert rechnet alle künftigen Einsparungen auf ihren Wert von heute um. Ein Euro in zehn Jahren zählt dabei weniger als ein Euro heute, weil Geld in der Zwischenzeit Zinsen bringen kann.

Für Energieaudits schreibt § 8a Abs. 1 Nr. 4 EDL-G mindestens die Kapitalwertmethode vor. Unser Rechner ist deshalb eine Vorprüfung. Die genaue Rechnung liefert das Energieaudit. Welche Unternehmen ein Audit machen müssen, steht unter Energieaudit-Pflicht.

Förderquoten für Unternehmen (Förderstand 9. Oktober 2026)

Unternehmen erhalten je nach Maßnahme 0 bis 45 % Zuschuss. Die Quote hängt von Maßnahme, Programm und Unternehmensgröße ab. BEG ist die Bundesförderung für Gebäude, EEW das BAFA-Programm für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. KMU heißt kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der EU. Beteiligungen und verbundene Unternehmen rechnen mit. Die Nettogrundfläche ist die Fläche im beheizten oder gekühlten Teil eines Gebäudes. Die Tabelle zeigt die Werte, die im Rechner hinterlegt sind.

Förderstand: 9. Oktober 2026.

MaßnahmeProgramm und StelleZuschussWichtigste BedingungQuelle
Wärmepumpe BEG Einzelmaßnahmen, Zuschuss 522 über die KfW 30 % Förderfähig sind bis 150 m² Nettogrundfläche höchstens 28.000 €, darüber ein Betrag je m². Die Grenze sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich. BEG EM Nr. 8.3.2, 8.4.1; KfW 522
Dämmung von Wand, Dach, Decke und Boden BEG Einzelmaßnahmen, BAFA 15 % Förderfähig sind höchstens 500 € je m² Nettogrundfläche und Kalenderjahr für Hülle und Anlagentechnik zusammen. BEG EM Nr. 8.3.2, 8.4.1
Gebäudeautomation (Mess-, Steuer- und Regeltechnik, mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11) BEG Einzelmaßnahmen, BAFA 15 % Nur für Nichtwohngebäude. Dazu zählt auch die Lichtsteuerung nach Tageslicht oder Anwesenheit. BEG EM Nr. 5.2, 8.4.1; Infoblatt Nr. 3.6
Energiemanagement: Software, Sensoren, Steuer- und Regeltechnik EEW Modul 3, BAFA 45 % kleine, 35 % mittlere Unternehmen, 25 % ohne KMU-Status Gefördert wird Technik für ein Energie- oder Umweltmanagement. Die Software muss auf der Liste des BAFA stehen und DIN EN ISO 50001 unterstützen. Ist das System gesetzlich vorgeschrieben, kann die Förderung ausgeschlossen sein (Merkblatt Nr. 2.7 a). BAFA EEW Modul 3; Merkblatt EEW Nr. 2.7 a
Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluft (Ersatz alter Anlagen) EEW Modul 1, BAFA 25 % kleine, 20 % mittlere Unternehmen Nur für KMU. Mindestens 2.000 € Investition je Maßnahme, Zuschuss höchstens 200.000 €. BAFA EEW Modul 1
LED-Beleuchtung keine Bundesförderung als Einzelmaßnahme 0 % Den kompletten Leuchtentausch fördert die BEG nur bei der Sanierung zum Effizienzgebäude. Prüfen Sie Landes- und Kommunalprogramme gesondert. BEG EM Nr. 5.2; Infoblatt Nr. 3.8; BAFA EEW Modul 1
Photovoltaik-Anlage KfW-Kredit 270, kein Bundeszuschuss 0 % Kredit bis 100 % der Investitionskosten. Für Zuschüsse verweist die KfW auf das Landesförderinstitut des Bundeslandes und die Förderdatenbank des Bundes. KfW 270

Die folgenden Regeln gelten für die BEG. Für die EEW-Module gelten die Merkblätter des BAFA.

  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein.

    Vorhabenbeginn ist der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Planung und Beratung zählen nicht als Beginn.

  • Ein Vertrag mit dem Fachbetrieb darf nur gelten, wenn die Förderzusage da ist.
  • Dürfen Sie die Vorsteuer abziehen, sind nur die Nettokosten förderfähig.
  • Kombinieren Sie mehrere Förderungen für dieselbe Maßnahme, sind höchstens 60 % der geförderten Kosten aus öffentlichen Mitteln erlaubt.
  • Geförderte Anlagen und Bauteile müssen Sie mindestens zehn Jahre für den geförderten Zweck nutzen.
  • Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

    Die Förderstelle entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Was ändert sich bei der Förderung 2027?

Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt der Zuschuss für Wärmepumpen auf 15 %. Stammt die Wärmepumpe aus der EU, kommen 15 Prozentpunkte dazu, also 30 % statt 15 %. Die Regeln zum EU-Ursprung werden laut BEG-Infoblatt noch erarbeitet (Stand 09.10.2026). Rechnen Sie den Aufschlag deshalb erst ein, wenn sie veröffentlicht sind. Als Datum des Antrags zählt sein Eingang bei der Förderstelle.

  • Ab dem ersten Quartal 2027 entfällt der Heizungszuschuss, wenn im Gebäude schon eine nach BEG förderfähige Heizung läuft.

    Sie muss seit dem 01.01.2008 in Betrieb sein. Beispiele sind Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermie-Anlage. Das gilt auch bei einem Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

  • Ersetzen Sie eine solche Heizung, die vor 2008 in Betrieb ging, zählen pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig.
  • Der Ersatz von Gas-, Öl- oder Kohlekesseln in Anlagen mit zwei Wärmeerzeugern bleibt förderfähig.
  • Für Dämmung an einem Worst Performing Building gibt es ab dem ersten Quartal 2027 5 Prozentpunkte mehr.

    Das sind Gebäude, die nach ihren Bauteilen zu den energetisch schlechtesten in Deutschland gehören. Die Maßnahme muss in einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude (Modul 2) stehen.

  • Die Boni für Klimageschwindigkeit und Einkommen gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Gebäude wohnen.

    Unternehmen erhalten sie nicht.

Alle Sätze, Fristen und Rechenbeispiele zur Gebäudeförderung stehen im Ratgeber BEG-Förderung 2026 für Nichtwohngebäude. Welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen, prüfen wir für Sie in der Fördermittelberatung für Unternehmen.

Welche Annahmen trifft der Rechner?

Der Rechner nimmt gleichbleibende Preise an und rechnet ohne Zinsen und ohne Steuern. Die Tabelle zeigt, was jede Annahme für Ihr Ergebnis bedeutet.

AnnahmeSo rechnet der RechnerWas das für Sie bedeutet
Energiepreise bleiben gleich Steigende Preise verkürzen die Amortisation, sinkende verlängern sie.
Zinsen keine Die Kosten für gebundenes Kapital fehlen. Für eine Entscheidung rechnen Sie zusätzlich den Kapitalwert.
Steuern keine Abschreibung und Ertragsteuern fehlen. Klären Sie diese mit Ihrer Steuerberatung.
Förderung Ihre Eingabe, voreingestellt auf 0 Die Bewilligung ist offen. Rechnen Sie zuerst ohne Förderung.
Laufende Kosten Ihre Eingabe, leer bedeutet 0 € Wartung und Lizenzen verlängern die Amortisation.
Nutzungsdauer Ihre Eingabe Ohne Eingabe gibt es keinen Überschuss.
Nutzungspflicht (Zweckbindung) nicht gerechnet BEG-geförderte Anlagen müssen Sie mindestens zehn Jahre für den geförderten Zweck nutzen.

Welche Einsparung setzen Sie richtig an?

Setzen Sie nur die Kosten an, die durch die Maßnahme wirklich wegfallen. Eine eingesparte Kilowattstunde Strom spart mehrere Kostenteile. Dazu zählen der Arbeitspreis (Preis je Kilowattstunde), das Netzentgelt je Kilowattstunde, die Konzessionsabgabe, Umlagen und die Stromsteuer. Das gilt nur, soweit Sie diese Kosten nicht erstattet bekommen. Der Grundpreis bleibt gleich.

Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Der Leistungspreis ist der Teil davon, der sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr richtet. Er sinkt nur, wenn die Maßnahme diese höchste Last senkt. Wie Sie diesen Teil senken, zeigt die Seite Lastspitzen und Netzentgelte.

Rechnen Sie mit Ihren eigenen Preisen aus der letzten Jahresabrechnung. Nur diese Preise zeigen, was die Maßnahme in Ihrem Vertrag spart. Verlässliche Einsparwerte für Gebäude und Anlagen liefert eine Energieberatung für Unternehmen. Wir koordinieren sie für Sie.

Wann lohnt sich eine Investition in Energieeffizienz?

Eine Investition lohnt sich wirtschaftlich, wenn die Amortisationszeit kürzer ist als die Nutzungsdauer. Je größer der Abstand, desto mehr Überschuss bleibt. Eine feste Grenze in Jahren gibt es nicht. Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihren eigenen Vorgaben für Investitionen.

So gehen Sie vor:

  • Rechnen Sie jede Maßnahme einmal ohne Förderung.

    So sehen Sie, ob sie sich auch ohne Zuschuss lohnt.

  • Rechnen Sie danach mit der Förderquote aus der Tabelle.
  • Tragen Sie die Nutzungsdauer ein und vergleichen Sie den Überschuss.
  • Sparen Sie zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, zum Beispiel bei Strom- und Gasvertrag oder Netzentgelten.

    Ob Sie zusätzlich investieren, entscheiden Sie selbst.

  • Rechnen Sie größere Vorhaben zusätzlich mit dem Kapitalwert.

Häufige Fragen

Was ist ein Amortisationsrechner für Energieeffizienz?

Ein Amortisationsrechner zeigt, nach wie vielen Jahren eine Investition durch Einsparungen bezahlt ist. Für Energieeffizienz setzen Sie die eingesparten Energiekosten als Rückfluss an. Unser Rechner zieht vorher die Förderung ab und nennt die Förderquoten mit Stand.

Was ist der Unterschied zwischen Amortisationszeit und ROI?

Die Amortisationszeit misst in Jahren, wann das eingesetzte Geld zurück ist. Der ROI misst die Rendite in Prozent. Über die Nutzungsdauer ist er der Überschuss geteilt durch die Nettoinvestition. Im Beispiel oben sind das 4,3 Jahre und 370,6 % bei 20 Jahren Nutzung.

Rechne ich brutto oder netto?

Rechnen Sie netto, wenn Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Es bekommt die Umsatzsteuer dann vom Finanzamt zurück. Bei der BEG sind in diesem Fall auch nur die Nettokosten förderfähig. Ohne Vorsteuerabzug rechnen Sie brutto.

Warum steht die Förderquote auf 0?

Die Förderung hängt von Unternehmensgröße, Gebäude, Antragszeitpunkt und Haushaltsmitteln ab. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Tragen Sie eine Quote erst ein, wenn Sie die Bedingungen aus der Tabelle geprüft haben.

Wird LED-Beleuchtung gefördert?

Als Einzelmaßnahme fördert der Bund LED-Beleuchtung nicht. Den kompletten Leuchtentausch fördert die BEG nur bei der Sanierung zum Effizienzgebäude. Die Lichtsteuerung nach Tageslicht oder Anwesenheit ist als Teil der Gebäudeautomation mit 15 % förderfähig.

Kann ich die Kosten einer Energie­beratung einrechnen?

Ja, zählen Sie die Beratungskosten zur Investition. Das BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude mit 50 % des Honorars. Beim Energieaudit (Modul 1) sind das höchstens 3.000 €, bei Energiekosten bis 10.000 € netto im Jahr höchstens 600 €. Ausgeschlossen sind gesetzlich verpflichtende Audits und Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Die Richtlinie endet am 31.12.2026. Die geförderte Beratung übernimmt unser in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Der Rechner rechnet in Ihrem Browser und sendet Ihre Zahlen an keinen Server. Wir zählen nur, dass der Rechner genutzt wurde. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Passende Leistungen

Ihr nächster Schritt

Förderung und Amortisation prüfen lassen

Sie geben die Arbeit rund um Förderung und Amortisation an uns ab und sparen Zeit.

  • Senden Sie uns dafür das Angebot für Ihre Maßnahme, Ihre letzte Energieabrechnung und die Nettogrundfläche des Gebäudes.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
  • Unser Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
  • In der Förder-Orientierung klären wir, welche Förderung erreichbar ist und in welcher Reihenfolge Sie beantragen.
  • Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis.

Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern gilt etwas anderes. Welche Förderung passt, prüfen wir dort beim Angebotsvergleich mit, für Sie kostenlos. Den Antrag stellt dann ein Partner oder der Fachbetrieb. Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren, und Sie haben einen festen Ansprechpartner statt mehrerer Anbieter. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern vergütet uns der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Außer beim reinen Heizungstausch brauchen Sie für den BEG-Antrag einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Wir arbeiten mit mehreren Partnern und vermitteln je nach Unternehmen und Standort den passenden.

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