Energieberatung nach Branchen
Energiekosten senken. Passend zu Ihrer Branche.
Energieberatung nach Branchen heißt, dass wir dort ansetzen, wo Ihre Branche Strom und Gas verbraucht. Das sind der Liefervertrag, die Netzentgelte oder das Bündeln mehrerer Standorte. Sie geben die Arbeit an uns ab, und unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten.
9 Branchen im Überblick
Ihre Branche finden
Zu jeder Branche gibt es eine eigene Seite mit Maßnahmen und häufigen Fragen.
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Industrie und Produktion
Maschinen, Öfen, Druckluft, Lastspitzen Zur Branche -
Lebensmittel und Getränke
Kühlung, Wärme für Kochen und Reinigen Zur Branche -
Logistik und Lager
Hallenlicht, Kühlhäuser, Ladepunkte Zur Branche -
Handel und Filialisten
eine Lieferstelle je Filiale Zur Branche -
Autohäuser und Werkstätten
Ausstellungsraum, Druckluft, Lackierkabinen Zur Branche -
Immobilien und Hausverwaltungen
Allgemeinstrom und Heizgas in jedem Objekt Zur Branche -
Hotellerie und Gastronomie
Küche, Lüftung, Warmwasser, Wellness Zur Branche -
Rechenzentren und IT
gleichmäßige Last, Kühlung Zur Branche -
Landwirtschaft und Agrar
Kühlung, Lüftung, Pumpen, Erntezeit Zur Branche
Ihre Branche fehlt? Lassen Sie uns Ihren Betrieb ansehen.
Womit wir in Ihrer Branche beginnen
Für welche Branchen gibt es Energieberatung?
Wir übernehmen den Energieeinkauf für Unternehmen aus 9 Branchen, das heißt, wir optimieren Ihre Strom- und Gasverträge. Die Tabelle zeigt, was dort den Energieverbrauch bestimmt und womit wir beginnen. Drei Begriffe vorab:
- Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.
- Der Lastgang zeigt, wann Ihr Betrieb wie viel Strom braucht.
- Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.
| Branche | Was den Verbrauch bestimmt | Womit wir beginnen |
|---|---|---|
| Industrie und Produktion | Maschinen, Öfen, Druckluft, Lastspitzen | Lastgang, Netzentgelte, Liefervertrag |
| Lebensmittel und Getränke | Kühlung, Wärme für Kochen und Reinigen | Strom- und Gasverträge, Abwärme |
| Logistik und Lager | Hallenlicht, Kühlhäuser, Ladepunkte | Lieferstellen bündeln, Liefervertrag |
| Handel und Filialisten | eine Lieferstelle je Filiale | Lieferstellenbündelung, ein Ansprechpartner für alle Filialen |
| Autohäuser und Werkstätten | Ausstellungsraum, Druckluft, Lackierkabinen | Strom- und Gasverträge optimieren |
| Immobilien und Hausverwaltungen | Allgemeinstrom und Heizgas in jedem Objekt | Laufzeiten vereinheitlichen, Altverträge kündigen |
| Hotellerie und Gastronomie | Küche, Lüftung, Warmwasser, Wellness | Standorte bündeln, Liefervertrag |
| Rechenzentren und IT | gleichmäßige Last, Kühlung | Festpreis mit langer Laufzeit, Ökostrom |
| Landwirtschaft und Agrar | Kühlung, Lüftung, Pumpen, Erntezeit | Liefervertrag, Lastgang |
Was gilt in jeder Branche?
In jeder Branche haben Sie einen festen Ansprechpartner statt mehrerer Anbieter.
Er passt Ihre Strategie laufend an und meldet sich, bevor Fristen Ihrer Energieverträge und Netzentgelte ablaufen.
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Zuerst sparen Sie dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Verträgen und Netzentgelten.
Ob sich Förderung oder eine eigene Anlage wie Photovoltaik zusätzlich lohnt, rechnen wir Ihnen vor. Sie entscheiden selbst.
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Unser Preismodell ist in allen Branchen gleich.
Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, und bei den Netzentgelten zahlen Sie ohne Ersparnis nichts. Wie wir vergütet werden, steht offen auf unserer Seite Preise und Vergütung.
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Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung übernehmen geprüfte Partner.
Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren, und das kostet Sie nichts.
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Stand September 2026 betreuen wir über 100 Kunden mit über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch.
Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %. Den Fall mit 34 % zeigt die Fallstudie Metallverarbeitung.
Häufige Fragen
Meine Branche fehlt in der Liste. Arbeiten Sie trotzdem für mich?
Ja. Energieeinkauf, Lieferstellenbündelung und Netzentgeltoptimierung funktionieren in jeder Branche. Wir brauchen dafür Ihren Verbrauch, Ihre Verträge und bei Strom den Lastgang. Danach sagen wir Ihnen, womit Sie beginnen sollten.
Wie viel kann ich in meiner Branche sparen?
Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %. Ihr Ergebnis hängt von Altvertrag, Verbrauch und Zeitpunkt der Angebote ab. Eine Einschätzung für Ihren Betrieb erhalten Sie nach der kostenlosen Erstanalyse.
Was kostet die Beratung?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, bei den Netzentgelten ohne Ersparnis nichts. Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung bieten unsere Partner zum Festpreis nach Angebot an. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Preise und Vergütung.
Wir haben mehrere Standorte. Betreuen Sie alle zusammen?
Ja. Wir bündeln die Lieferstellen Ihres Unternehmens, zum Beispiel alle Filialen, und holen gemeinsam Angebote ein. Sie haben dafür einen Ansprechpartner. Eine Einkaufsgemeinschaft mehrerer Firmen organisieren wir nicht.
Muss mein Betrieb ein Energieaudit machen?
Ein Energieaudit ist Pflicht für Unternehmen, die keine KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind. Das trifft zu, wenn Sie 250 oder mehr Beschäftigte haben. Es trifft auch zu, wenn Ihr Umsatz über 50 Mio. € und Ihre Bilanzsumme über 43 Mio. € liegt. Pflichtige brauchen spätestens vier Jahre nach dem letzten Audit ein neues. Bei verbundenen Unternehmen zählen die Zahlen des Verbunds zusammen. Wer höchstens 500.000 kWh im Jahr verbraucht, erfüllt die Pflicht mit einer Erklärung beim BAFA (§ 8 Abs. 4 und § 8c EDL-G). Einzelheiten stehen unter Energieaudit-Pflicht.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Erstanalyse?
Wir brauchen die letzte Jahresrechnung für Strom und Gas und eine Liste Ihrer Lieferstellen. Misst Ihr Zähler die Leistung jede Viertelstunde, brauchen wir auch den Lastgang. Den Lastgang erhalten Sie von Ihrem Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber.
Quellen (Stand Oktober 2026) 7
- § 3 Nr. 24 EnEfG (Begriff Rechenzentrum, ab 300 kW), abgerufen am 09.10.2026
- § 11 Abs. 5 EnEfG (Strom aus erneuerbaren Energien ab 01.01.2027), abgerufen am 09.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026, Regierungsentwurf, Art. 1 (§ 2 Nr. 18 und § 11 EnEfG-E: 500 kW IT-Leistung, 100 % erneuerbare Energien ab 2030; 1. Lesung 24.09.2026, Anhörung 05.10.2026, nicht beschlossen), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, EEW Modul 1 Querschnittstechnologien (nur KMU, 25 % / 20 %, Förderliste ohne Beleuchtung), Seitenstand 30.04.2026, abgerufen am 09.10.2026
- § 8 EDL-G (Auditpflicht für Nicht-KMU, Vierjahresfrist, Erklärung bis 500.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
- § 8c EDL-G (Erklärung beim BAFA), abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Merkblatt FAQ zu §§ 8 ff. EDL-G (KMU-Begriff), Stand 01.09.2026, abgerufen am 08.10.2026
Ihr nächster Schritt
So starten Sie
Senden Sie uns Ihre letzte Rechnung und Ihre Lieferstellenliste über das Formular unter Erstgespräch vereinbaren.
- Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
- Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
- Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
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