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Klimaanlage für Gewerbe und Büro: planen, Angebote vergleichen, Förderung nutzen

Klimaanlage planen. Wir vergleichen für Sie.

Eine Klimaanlage im Gewerbe kühlt Büros, Läden und Hallen. Sie geben die Arbeit an uns ab und sparen Zeit und Geld, denn wir holen und vergleichen die Angebote geprüfter Fachbetriebe. Die BAFA-Förderung für Kältemittel ohne Fluor und Chlor gibt es nur bis 31.12.2026.

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Diese Seite richtet sich an Unternehmen: Büros, Praxen, Läden, Hotels, Werkstätten und Hallen.

Für Privathaushalte gelten andere Regeln. Wir bauen und montieren nicht selbst, das macht ein geprüfter Fachbetrieb. Sie haben bei uns einen festen Ansprechpartner und müssen nicht selbst bei mehreren Fachbetrieben anfragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Pflicht zur Klimaanlage gibt es nicht. Wird es im Raum über 30 °C warm, muss der Arbeitgeber aber wirksame Maßnahmen ergreifen (ASR A3.5).

  • Klimaanlagen über 12 kW Kälteleistung müssen regelmäßig energetisch inspiziert werden (§ 74 GModG). Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 €.

  • Ab 01.01.2029 dürfen neue Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 kW nicht mehr verkauft werden, wenn das Kältemittel ein Treibhauspotenzial (GWP) ab 150 hat. Das Treibhauspotenzial zeigt, wie stark ein Kältemittel das Klima erwärmt. R-32 hat einen Wert von 675.

  • Die BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen endet am 31.12.2026. Den Auftrag dürfen Sie erst nach dem Bescheid vergeben.

Muss ein Unternehmen sein Büro kühlen?

Nein, eine Klimaanlage schreibt kein Gesetz vor. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 verlangt aber Maßnahmen, wenn es im Raum zu warm wird. Sie nennt drei Stufen. Voraussetzung ist ein geeigneter Sonnenschutz, zum Beispiel Jalousien.

Lufttemperatur im RaumWas der Arbeitgeber tun muss
über 26 °C Er soll Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel den Sonnenschutz steuern, Geräte abschalten, Gleitzeit anbieten oder Ventilatoren aufstellen. Getränke sollen bereitstehen.
über 30 °C Er muss wirksame Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung ergreifen. Das ist die Prüfung der Risiken am Arbeitsplatz. Getränke müssen bereitstehen.
über 35 °C Der Raum ist ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit kein Arbeitsraum.

Die Beispiele der ASR nennen keine Klimaanlage. Wird es in Ihren Räumen jeden Sommer über 30 °C warm, senkt eine fest eingebaute Kühlung die Temperatur dauerhaft. Für Serverräume, Lager mit empfindlicher Ware und Praxen können Hersteller oder Versicherer eigene Temperaturgrenzen vorgeben. Diese klären wir mit Ihnen im Erstgespräch.

Klimaanlage im Gewerbe: welches System passt?

Welches System passt, hängt von Fläche, Raumzahl, Deckenhöhe und Nutzung ab. Die Kälteleistung ist die Wärmemenge, die eine Anlage pro Stunde aus dem Raum holen kann. Sie wird in Kilowatt (kW) angegeben. Die Kühllast ist die Wärme, die im Raum entsteht, etwa durch Sonne, Menschen, Rechner und Licht. Der Fachbetrieb berechnet sie für jeden Raum. Danach richtet sich die Größe der Anlage.

SystemSo ist es aufgebautPasst fürDarauf achten
Single-Split ein Innengerät, ein Außengerät, verbunden über Kältemittelleitungen einzelnes Büro, Laden, Praxisraum Platz und Lärm am Außengerät
Multisplit mehrere Innengeräte an einem Außengerät mehrere Büros auf einer Etage Alle Räume hängen an einem Außengerät.
VRF-System ein Außengerät regelt die Kältemittelmenge je Raum, es kühlt und heizt ganze Etagen, Bürogebäude, Hotels Kältemittelmenge im Gebäude, Dichtheitskontrolle, Gebäudeautomation
Kaltwassersatz erzeugt kaltes Wasser, Rohre verteilen es an Geräte in den Räumen große Gebäude, Serverräume, Produktion Platz für Technik, abgestimmtes Rohrnetz (hydraulischer Abgleich)
Lüftungsanlage mit Kühlung kühlt die Zuluft, die in den Raum strömt Hallen, Märkte, Versammlungsräume Inspektion ab 2027 auch für Lüftung über 70 kW

VRF heißt variabler Kältemittelstrom. Ein Außengerät versorgt dabei mehrere Innengeräte und gibt jedem Raum so viel Kälte, wie er braucht. Ein Kaltwassersatz ist eine Kältemaschine, die Wasser abkühlt. Das Kältemittel bleibt dann in der Maschine und läuft nicht durch das Gebäude. Gebäudeautomation ist die Technik, die Heizung, Kühlung und Lüftung eines Gebäudes automatisch steuert und überwacht.

Innengeräte für das Büro gibt es für Wand, Decke und Boden. Eine Deckenkassette sitzt in einer abgehängten Decke und bläst die Luft in mehrere Richtungen. Sie braucht eine bestimmte Einbauhöhe über der Decke, die im Datenblatt steht. Sie eignet sich für Großraumbüros und Läden, in denen ein Wandgerät nur eine Seite des Raums erreicht.

Klimaanlage im Büro: fest einbauen oder mobil?

Für Büros, die jeden Sommer warm werden, ist eine fest eingebaute Anlage die dauerhafte Lösung. Eine mobile Klimaanlage fürs Büro hilft nur für kurze Zeit, etwa während einer Sanierung. Für eine kleine Klimaanlage fürs Büro kommt ein Single-Split-Gerät infrage. Diese vier Bauarten werden für Büros angeboten:

BauartWie sie kühltEinbauFür wen
Mobiles Gerät mit Abluftschlauch gibt die Wärme über einen Schlauch durch das Fenster ab keiner, Fensterabdichtung nötig Übergang, einzelner kleiner Raum
Monoblock-Wandgerät ohne Außengerät ein Gerät an der Innenwand, Luft über Öffnungen nach außen Bohrungen in der Außenwand Büro ohne Platz für ein Außengerät
Luftkühler (Verdunstungskühler) Wasser verdunstet und kühlt die Luft direkt am Gerät keiner kühlt einen Platz, keinen ganzen Raum
Split-Klimaanlage Kompressor im Außengerät, Innengerät an Wand oder Decke Außengerät, Leitungen, Kondensatablauf Büros, die jeden Sommer warm werden

Ein mobiles Gerät mit Schlauch bläst warme Luft nach draußen. Dieselbe Luftmenge strömt durch Fugen und Türen wieder von außen herein. Auch der Kompressor steht im Raum und ist zu hören. Ein Luftkühler macht die Raumluft feuchter. Die ASR A3.5 setzt für schwüle Luft eigene Grenzen.

Eine Klimaanlage für das Büro ohne Abluftschlauch ist entweder ein Monoblock-Wandgerät oder ein Splitgerät. Beide geben die Wärme fest nach außen ab. Ab 01.01.2027 dürfen steckerfertige Raumklimageräte und Monoblock-Geräte bis 50 kW mit einem Treibhauspotenzial ab 150 nicht mehr neu verkauft werden.

Klimaanlage im Büro nachrüsten: was Sie vorher klären

Diese Punkte klären wir mit Ihnen, bevor wir Angebote einholen:

  • Mietvertrag.

    Für Außengerät und Bohrungen brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters.

  • Standort des Außengeräts.

    Dach, Fassade oder Hof, mit Abstand zu Fenstern der Nachbarn.

  • Lärm.

    Für das Außengerät gelten die Richtwerte der TA Lärm. Sie stehen in der Tabelle unten.

  • Bauamt und Denkmalschutz.

    Ob Sie eine Genehmigung brauchen, regelt Ihre Landesbauordnung.

  • Strom.

    Reicht Ihr Anschluss, und wie wirkt die Anlage auf Ihre Lastspitze, also auf die höchste Leistung, die Ihr Betrieb kurz abruft?

  • Heizen.

    Soll die Anlage im Winter mitheizen und die alte Heizung entlasten?

Die Lärmwerte der TA Lärm gelten vor dem Fenster des am stärksten betroffenen Nachbarn. Die Einheit dB(A) misst die Lautstärke. Nachts gilt die Zeit von 22 bis 6 Uhr.

Gebiettagsnachts
Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
urbanes Gebiet 63 dB(A) 45 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
allgemeines Wohngebiet 55 dB(A) 40 dB(A)

Welche Pflichten haben Betreiber einer Klimaanlage?

Wer eine Klimaanlage betreibt, muss sie über 12 kW Kälteleistung inspizieren lassen und ab einer bestimmten Kältemittelmenge auf Dichtheit prüfen lassen. Für die Dichtheitskontrolle ist Betreiber, wer die tatsächliche Kontrolle über die Anlage hat. Das kann der Mieter oder der Eigentümer sein. Für die Inspektion legt das GModG den Begriff nicht fest. Wer sie veranlasst, regeln Sie deshalb am besten im Mietvertrag.

PflichtGilt fürFristRechtsgrundlage
Energetische Inspektion Klimaanlagen über 12 kW Kälteleistung erstmals im 10. Jahr nach Inbetriebnahme, dann alle 10 Jahre § 74, § 76 GModG
Inspektion ab 01.01.2027 Klima- und Lüftungsanlagen über 70 kW erstmals im 5. Jahr, dann alle 5 Jahre § 76 GModG in der Fassung ab 2027
Inspektion nachholen Klimaanlagen über 12 kW, die am 01.10.2023 älter als 10 Jahre waren bis 31.12.2028 § 76 GModG in der Fassung ab 2027
Dichtheitskontrolle Anlagen ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent, zum Beispiel ab 7,41 kg R-32 oder 2,40 kg R-410A je nach Füllmenge Art. 4 und 5 Verordnung (EU) 2024/573
Gebäudeautomation Nichtwohngebäude mit Heizung oder Klimaanlage über 70 kW bis 31.12.2029 § 56 GModG

Die energetische Inspektion prüft, ob die Anlage zum Kühlbedarf passt und sparsam läuft. Sie führt eine dafür berechtigte Fachperson durch. Wer sie nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 € (§ 108 GModG). Betreiben Sie mehr als zehn gleichartige Anlagen mit 12 bis 70 kW in vergleichbaren Gebäuden, genügt eine Stichprobe (§ 74 Abs. 2 GModG). Das betrifft zum Beispiel Filialisten.

Die Inspektion kann in zwei Fällen entfallen. Das Gebäude hat eine Gebäudeautomation nach § 56 GModG, oder die Anlage läuft unter einem Vertrag mit zugesagter Energieeinsparung (§ 74 Abs. 3 GModG). Ein solcher Vertrag ist zum Beispiel Energieeinspar-Contracting. Alle Fristen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher Gebäudeenergiegesetz) erklärt unser Ratgeber GModG statt GEG: was sich für Unternehmen ändert.

Welches Kältemittel ab 2027 und 2029 noch erlaubt ist

Die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verbietet Schritt für Schritt neue Geräte mit klimaschädlichen Kältemitteln. Kältemittel ist das Gas, das in der Anlage die Wärme transportiert. F-Gase sind Kältemittel mit Fluor. Maßgeblich ist das Treibhauspotenzial. Propan (R-290) hat einen Wert von 0,02, R-32 einen Wert von 675. Bestehende Anlagen dürfen Sie weiter betreiben.

AbVerbot für neue GeräteFolge für Sie
01.01.2025 Single-Split unter 3 kg Füllung mit GWP ab 750 Neue kleine Single-Split-Geräte mit R-410A sind verboten.
01.01.2027 steckerfertige Geräte und Monoblock-Geräte bis 50 kW mit GWP ab 150 Mobile Geräte und Monoblock nur noch mit Kältemitteln wie Propan
01.01.2027 Kaltwassersätze über 12 kW mit GWP ab 750 Neue Kaltwassersätze über 12 kW mit R-410A sind nicht mehr zulässig.
01.01.2029 Luft-Luft-Split bis 12 kW mit GWP ab 150 kleine Splitgeräte mit R-32 nur noch bis 31.12.2028
01.01.2029 Splitsysteme über 12 kW mit GWP ab 750 R-32 bleibt über 12 kW vorerst zulässig.
01.01.2033 Splitsysteme über 12 kW mit GWP ab 150 auch große Splitgeräte mit R-32 nicht mehr neu

Tauschen Sie später nur das Außen- oder Innengerät, kann das wie ein neues Gerät zählen. Dann gelten die Verbote auch für Ihre Bestandsanlage. Ihre Anlage mit R-410A darf weiter gewartet werden. Das Wartungsverbot gilt erst ab einem Treibhauspotenzial von 2.500, R-410A liegt bei 2.088.

Bei neuen Anlagen holen wir auch Angebote mit natürlichen Kältemitteln wie Propan ein. Nur damit gibt es die BAFA-Förderung für Splitgeräte. Die Bundesförderung für Gebäude (BEG) fördert Kälteanlagen ab 2030 nur noch mit natürlichen Kältemitteln.

Was kostet eine Klimaanlage im Gewerbe im Betrieb?

Die laufenden Kosten bestehen aus Strom, Wartung, Inspektion und möglicherweise einem höheren Leistungspreis. Das ist der Teil der Netzentgelte, also der Kosten für das Stromnetz, der sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr richtet. Die Anschaffung hängt von System, Leitungswegen und Montage ab. Belastbare Preise liefern nur Angebote für Ihr Gebäude. Deshalb holen wir mehrere Angebote ein.

Den Strom berechnen Sie so: Strommenge der Anlage im Jahr mal Ihr Strompreis. Die Strommenge steht im Angebot oder ergibt sich aus der Messung einer ähnlichen Anlage. Steigt durch die Klimaanlage Ihre höchste Viertelstunde im Jahr, zahlen Sie zusätzlich den Leistungspreis. Mehr dazu unter Leistungspreis und Lastspitzen.

  • Rechenbeispiel: Bürogebäude mit Leistungsmessung

    Annahmen für das Beispiel: Die Klimaanlage nimmt laut Angebot bei voller Leistung 20 kW Strom auf.

    Sie braucht 20.000 kWh im Jahr. Das Gebäude hat einen Anschluss in der Mittelspannung, wie ihn größere Betriebe haben. Die Sommerspitze der Anlage hebt die Jahreshöchstlast um 20 kW. Das ist kein Kundenfall.

    Netzbetreiber (Mittelspannung, ab 2.500 h, netto)Leistungspreis 2026Mehrkosten bei 20 kW höherer Spitze
    N-ERGIE Netz 171,33 € je kW und Jahr 3.426,60 € im Jahr
    Netz Leipzig 101,62 € je kW und Jahr 2.032,40 € im Jahr
    Stromnetz Berlin 51,13 € je kW und Jahr 1.022,60 € im Jahr
    StrompreisGrundlageStromkosten für 20.000 kWh
    17,2 ct/kWh Durchschnitt des Verbands BDEW 2026 für Industriebetriebe mit 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh in der Mittelspannung, mit ermäßigter Stromsteuer, ohne Umsatzsteuer 3.440 € im Jahr
    19,2 ct/kWh derselbe Wert mit voller Stromsteuer, zum Beispiel für Büro, Handel, Hotel 3.840 € im Jahr

    Der Leistungspreis gilt für Anschlüsse mit mindestens 2.500 Benutzungsstunden im Jahr. Das ist der Jahresverbrauch geteilt durch die Jahreshöchstlast. Darunter ist er niedriger, bei N-ERGIE Netz in der Mittelspannung 23,84 € je kW und Jahr.

    Der BDEW-Preis enthält Netzentgelte nur als Durchschnitt. Die Tabelle zum Leistungspreis zeigt deshalb den ungünstigen Fall, nicht sichere Mehrkosten. Ihre tatsächlichen Mehrkosten zeigt erst Ihr Lastgang. Das ist die Reihe Ihrer Viertelstundenwerte. Begrenzt eine Steuerung die Anlage in den Spitzenzeiten, fallen diese Mehrkosten ganz oder zum Teil weg. Dasselbe gilt, wenn die Anlage vor allem dann läuft, wenn im Betrieb wenig anderes Strom zieht.

    Die Stromsteuer-Entlastung von 20 € je MWh gilt für Kälte nur, wenn ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sie selbst nutzt. Kühlen Sie vermietete Flächen, gilt sie dafür nicht. Details unter Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG.

  • Drei Wege, die Stromkosten der Klimaanlage zu senken

    Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, nämlich beim Stromvertrag.

    Steuerung, Speicher und eigener Solarstrom kommen dazu, wenn sie sich für Sie rechnen. Das rechnen wir Ihnen vor, und Sie entscheiden selbst.

    • Stromvertrag optimieren. Den zusätzlichen Strombedarf nehmen wir in die Angebote für Ihren Strom auf. Das ist unsere Leistung Energieeinkauf und Vertragsoptimierung.
    • Spitze begrenzen. Die Steuerung drosselt die Anlage kurz, wenn andere Verbraucher laufen. Ein Batteriespeicher kann die Spitze abfangen, siehe Lastspitzenkappung mit Batteriespeicher.
    • Eigenen Solarstrom nutzen. Kühlbedarf entsteht vor allem an sonnigen Tagen, dann erzeugt auch eine Solaranlage Strom. Mehr unter Photovoltaik für Gewerbe.
  • Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG

    Eine Anlage zur Raumkühlung mit mehr als 4,2 kW in der Niederspannung gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung.

    Niederspannung ist der Anschluss kleiner und mittlerer Betriebe. Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht wegen einer möglichen Überlastung ablehnen. Im Gegenzug darf er den Strombezug kurz drosseln, wenn eine Überlastung des Netzes droht. Beim Drosseln bleibt Ihnen eine Mindestleistung. Sie beträgt 4,2 kW, bei Klimaanlagen über 11 kW Anschlussleistung ist sie höher. Dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt.

    ModulWas Sie erhaltenVoraussetzung
    Modul 1 pauschaler Abzug, bei Netze Duisburg 2026 zum Beispiel 119,28 € netto im Jahr auch bei Leistungsmessung möglich
    Modul 2 Sie zahlen nur 40 % des Arbeitspreises (Preis je Kilowattstunde) und keinen Grundpreis. eigener Zähler, nur ohne registrierende Leistungsmessung

    Mehrere Klimageräte desselben Betreibers werden zusammengerechnet. Die Festlegung der Bundesnetzagentur nennt Anschlüsse in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7). Bei einem Anschluss in der Mittelspannung klären wir mit Ihrem Netzbetreiber, ob § 14a für Ihre Klimaanlage gilt. Die Festlegung nennt Anlagen zur Raumkühlung. Prozesskälte, etwa ein Kühlhaus, nennt sie nicht.

Welche Förderung gibt es für Klimaanlagen?

Für Klimaanlagen im Gewerbe gibt es 2026 zwei Bundesprogramme. Heizt die Anlage auch und ersetzt sie die alte Heizung, kommt die Heizungsförderung der KfW dazu. Für dieselben Kosten dürfen Sie nur ein Programm nutzen.

ProgrammWas gefördert wirdHöheWichtig
BAFA Kälte-Klima-Richtlinie Kälte- und Klimaanlagen mit Kältemitteln ohne Fluor und Chlor; Split und Multisplit nur mit Kältemitteln wie Propan R-290 oder Isobutan R-600a bis 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 200.000 € je Maßnahme Antrag bis 31.12.2026, Auftrag erst nach Bescheid, Umsetzung innerhalb von 2 Jahren; ab 20 kW Stromaufnahme BAFA-EffizienzCheck
BEG Einzelmaßnahmen: Kältetechnik zur Raumkühlung Kälteanlagen in Nichtwohngebäuden mit Mindestwerten, zum Beispiel Luft-Luft-Geräte über 12 kW mit Kühl-Jahresnutzungsgrad ab 210 % 15 % Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten; ab 2030 nur natürliche Kältemittel; Antrag vor Vorhabenbeginn
KfW 522 Heizungsförderung Wärmepumpe, auch mit Beheizung über Luft, wenn sie die Heizung ersetzt 30 %, für Wärmepumpen ab 1. Quartal 2027 15 % plus 15 Prozentpunkte bei Herkunft aus der EU eigene Bedingungen, siehe Wärmepumpen für Gewerbe

Bei der BEG gilt für Nichtwohngebäude, also Gebäude, die nicht zum Wohnen dienen, eine Obergrenze der förderfähigen Kosten. Sie liegt bei 500 € je Quadratmeter Nettogrundfläche, je Gebäude und Kalenderjahr, für Gebäudehülle und Anlagentechnik zusammen. Die BAFA-Förderung können auch Mieter, Pächter und Contracting-Anbieter beantragen. Privatpersonen sind ausgeschlossen. Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, zeigt unsere Fördermittelberatung für Unternehmen.

Diese Fehler kosten die Förderung:

  • Auftrag vor dem BAFA-Bescheid vergeben.

    Bei der Kälte-Klima-Richtlinie gilt schon der Liefervertrag als Beginn.

  • Splitgerät mit R-32 bei der BAFA eingeplant.

    Gefördert werden nur Kältemittel ohne Fluor und Chlor.

  • Antrag nach dem 31.12.2026 geplant.

    Die Richtlinie wird laut BAFA nicht verlängert.

  • Dieselben Kosten bei BAFA und BEG beantragt.

    Das ist ausgeschlossen.

  • Experten zu spät eingebunden.

    Für die BEG muss der Energieeffizienz-Experte die Mindestwerte bestätigen.

Für die BEG brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste. Für die geförderte Fachplanung und Baubegleitung muss er unabhängig von den Firmen sein, die bauen. Diesen Experten beauftragen Sie deshalb selbst und getrennt vom Fachbetrieb. Den Antrag stellen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Stelle.

Kaufen, mieten oder Contracting?

Eine Klimaanlage können Sie kaufen, mieten oder über Contracting nutzen. Beim Contracting plant, baut, finanziert und betreibt ein Anbieter die Anlage. Sie zahlen ihm einen Preis für die Kälte oder teilen die Einsparung.

ModellSie zahlenBetreiberpflichtenFörderung
Kauf Anschaffung, Strom, Wartung bei Ihnen BAFA und BEG möglich
Miete oder Leasing monatliche Rate, Strom, je nach Vertrag Wartung bei Ihnen, wenn Sie die Anlage steuern BAFA: Finanzierungs-Contracting und Anlagenbau-Leasing nicht förderfähig; KfW 522 erlaubt Leasing, wenn die Anlage die Heizung ersetzt
Energieliefer-Contracting Preis für die gelieferte Kälte beim Anbieter BAFA-Förderung möglich bei mindestens 5 Jahren Laufzeit
Energieeinspar-Contracting Anteil an der Einsparung beim Anbieter wie oben; Inspektion kann entfallen (§ 74 Abs. 3 GModG)

Contracting lohnt sich, wenn Sie kein Kapital binden wollen und die Betreiberpflichten abgeben möchten. Vergleichen Sie dann den Preis über die ganze Laufzeit mit Kauf und eigenem Betrieb. Für Contracting, Miete und Leasing holen wir Angebote mehrerer Anbieter ein und vergleichen sie. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem gewählten Anbieter. Mit uns brauchen Sie keinen eigenen Vertrag.

So arbeiten wir: in sechs Schritten zur Klimaanlage

Sie geben die Arbeit ab und haben einen festen Ansprechpartner. Wir planen und vergleichen, der Fachbetrieb baut. Planen heißt bei uns: Bedarf klären, Angebote einholen und vergleichen. Die Berechnung der Kühllast und die technische Auslegung macht der Fachbetrieb.

  1. Erstgespräch.

    Wir klären Räume, Nutzung, Temperaturziele, Mietvertrag und Zeitplan.

  2. Unterlagen.

    Sie senden uns Grundrisse, Fotos, Stromrechnung und, falls vorhanden, Ihren Lastgang.

  3. Angebote.

    Wir holen mehrere Angebote geprüfter Fachbetriebe mit derselben Anfrage ein.

  4. Vergleich.

    Wir vergleichen die Angebote in einer Tabelle und erklären die Unterschiede.

  5. Förderung und Reihenfolge.

    Wir zeigen Ihnen, ob die Angebote die Förderbedingungen erfüllen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

  6. Bau und Betrieb.

    Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb. Er baut die Anlage. Wir koordinieren Termine, Netzanmeldung und Strombezug.

Sie entscheiden bei jedem Schritt selbst. Diese Punkte vergleichen wir in jedem Angebot.

PunktWarum er zählt
Kälteleistung je Raum und Kühllastberechnung zu kleine Anlagen kühlen nicht, zu große kosten mehr
Kältemittel und Füllmenge F-Gase-Verbote, Dichtheitskontrolle, Förderung
Kühl-Jahresnutzungsgrad und Heizleistung Stromkosten und BEG-Mindestwerte
elektrische Anschlussleistung Lastspitze, Leistungspreis, § 14a
Schallwerte des Außengeräts TA Lärm und Nachbarn
Wartung, Inspektion, Gewährleistung laufende Kosten über die Nutzungsdauer
Regelung und Schnittstelle Gebäudeautomation nach § 56 GModG, Lastmanagement

Wie wir Fachbetriebe prüfen

Wir arbeiten mit geprüften Fachbetrieben und holen für Sie mehrere Angebote ein. Jeden Fachbetrieb prüfen wir auf diese Punkte:

  • Zertifizierung für Arbeiten mit Kältemitteln, wo die F-Gase-Verordnung sie verlangt.
  • Referenzen und Erfahrung mit Anlagen in Gewerbegebäuden.
  • Eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung.

Was kostet unsere Beratung?

RWB plant und vergleicht für Sie. Die Vergütung zahlt der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Für Sie ist unsere Beratung kostenlos, auch wenn Sie kein Angebot annehmen. Welche Förderung passt, prüfen wir beim Angebotsvergleich mit. Den Förderantrag stellt ein Partner oder der Fachbetrieb. Bei Miete, Leasing und Contracting vergütet uns der gewählte Anbieter.

Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern vergütet uns der Fachbetrieb, der die Anlage baut.

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber im Büro eine Klimaanlage einbauen?

Nein, eine Pflicht zur Klimaanlage gibt es nicht. Über 30 °C im Raum muss der Arbeitgeber nach der ASR A3.5 aber wirksame Maßnahmen ergreifen. Über 35 °C ist der Raum ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit kein Arbeitsraum. Wird es jeden Sommer so warm, ist eine fest eingebaute Kühlung die dauerhafte Lösung.

Welche Klimaanlage eignet sich fürs Büro ohne Abluftschlauch?

Ohne Schlauch kühlen ein Monoblock-Wandgerät mit Öffnungen in der Außenwand oder eine Split-Klimaanlage mit Außengerät. Ein Luftkühler ohne Schlauch kühlt nur die Luft direkt am Gerät und macht sie feuchter. Für ein ganzes Büro reicht er nicht.

Darf ich als Mieter eine Klimaanlage im Büro nachrüsten?

Ja, mit Zustimmung des Vermieters, denn Außengerät und Bohrungen verändern das Gebäude. Klären Sie im Vertrag auch Rückbau, Wartung und wer die Anlage betreibt. Die BAFA-Förderung können Mieter selbst beantragen, die Anträge laufen bis 31.12.2026.

Ab wann muss eine Klimaanlage im Gewerbe inspiziert werden?

Ab mehr als 12 kW Kälteleistung (§ 74 GModG). Die erste Inspektion ist im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme fällig, danach alle zehn Jahre (§ 76 GModG). Ab 01.01.2027 gilt für Anlagen über 70 kW ein Turnus von fünf Jahren. Wer die Inspektion versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 €.

Darf ich noch Splitgeräte mit R-32 kaufen?

Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 kW mit R-32 dürfen noch bis 31.12.2028 neu verkauft werden. Splitsysteme über 12 kW mit R-32 sind bis 31.12.2032 erlaubt. Für die BAFA-Förderung zählt R-32 schon heute nicht, dort sind Kältemittel wie Propan Pflicht.

Kann eine Klimaanlage im Büro auch heizen?

Ja, Split- und VRF-Anlagen mit Heizfunktion arbeiten als Luft-Luft-Wärmepumpe. Ob Ihr Gerät heizen kann, steht im Datenblatt. Ersetzt die Anlage die alte Heizung, kann die KfW-Heizungsförderung greifen. Ob die Anlage dafür bei Ihrem Gebäude ausreicht, prüft der Fachbetrieb mit der Heizlast.

Wie laut darf das Außengerät sein?

Maßgeblich sind die Richtwerte der TA Lärm vor dem Fenster des am stärksten betroffenen Nachbarn. Im Mischgebiet sind das tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A), im Gewerbegebiet 65 und 50 dB(A). Deshalb vergleichen wir auch die Schallwerte und den Standort des Außengeräts.

Was kostet die Beratung durch RWB?

Für Sie ist sie kostenlos, auch wenn Sie kein Angebot annehmen. Sie gehen dabei keine Bindung ein. Die Vergütung zahlt der Fachbetrieb, der die Anlage baut, bei Miete, Leasing oder Contracting der gewählte Anbieter. Sie zahlen uns nichts zusätzlich.

Quellen (Stand Oktober 2026) 26
  1. § 56 GModG, abgerufen am 09.10.2026
  2. § 74 GModG, abgerufen am 09.10.2026
  3. § 75 GModG, abgerufen am 09.10.2026
  4. § 76 GModG (Fassung bis 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
  5. § 108 GModG, abgerufen am 09.10.2026
  6. BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026, Art. 2 (Fassung §§ 74, 76 ab 01.01.2027), abgerufen am 09.10.2026
  7. § 14a EnWG, abgerufen am 09.10.2026
  8. Bundesnetzagentur, Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (FAQ), abgerufen am 09.10.2026
  9. Bundesnetzagentur, Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 (Nr. 2.4.1 Anlage zur Raumkühlung), abgerufen am 09.10.2026
  10. Bundesnetzagentur, Beschluss BK8-22/010-A (Module 1 und 2), abgerufen am 09.10.2026
  11. Netze Duisburg, Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026
  12. Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV Nr. 7 bis 9 (Verbote mit Ausnahme bei Sicherheitsanforderungen), abgerufen am 09.10.2026
  13. Europäische Kommission, Climate-friendly alternatives to F-gases: Air conditioning (Verbote nach Anhang IV und GWP-Werte der Verordnung (EU) 2024/573), abgerufen am 09.10.2026
  14. Umweltbundesamt, FAQ F-Gase-Verordnung, Abschnitt 2 Dichtheitskontrollen (Fragen 2.1 bis 2.3), abgerufen am 09.10.2026
  15. Umweltbundesamt, FAQ F-Gase-Verordnung, Abschnitt 9 (Fragen 9.3, 9.5, 9.11), abgerufen am 09.10.2026
  16. BAFA, Kälte- und Klimaanlagen (Ende 31.12.2026, Auftragsvergabe nach Bescheid, Split nur mit R-290/R-600a, EffizienzCheck ab 20 kW, Contracting), abgerufen am 09.10.2026
  17. BAFA, Merkblatt Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, Ausgabe Mai 2024 (200.000 € je Maßnahme, 50 %), abgerufen am 09.10.2026
  18. BMWE, Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Nr. 5.2 d, 8.3.2, 8.4, 8.6, 9.3; TMA 2.4, 3.4), abgerufen am 09.10.2026
  19. KfW, Merkblatt Zuschuss 522, Stand 09/2026, abgerufen am 09.10.2026
  20. DGUV Information 215-510, Abschnitt 4 (Stufenmodell der ASR A3.5 Nr. 4.4 und beispielhafte Maßnahmen), abgerufen am 09.10.2026
  21. TA Lärm, Nr. 2.3, 6.1 und 6.4, abgerufen am 09.10.2026
  22. § 9b StromStG, abgerufen am 09.10.2026
  23. BDEW-Strompreisanalyse August 2026, abgerufen am 09.10.2026
  24. N-ERGIE Netz GmbH, Preisblätter Strom 2026, abgerufen am 09.10.2026
  25. Netz Leipzig, Preisblatt NNE Strom 2026, abgerufen am 09.10.2026
  26. Stromnetz Berlin, Preisblatt Netzentgelte ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026

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  • Im Gespräch klären wir Räume, Nutzung und Zeitplan und nennen Ihnen die Unterlagen, die wir brauchen.
  • Danach holen wir mehrere Angebote geprüfter Fachbetriebe ein und vergleichen sie für Sie.
  • Sie geben die Arbeit ab und gehen keine Bindung ein.
  • Planen Sie die BAFA-Förderung, sprechen Sie uns bald an, denn Anträge sind nur bis 31.12.2026 möglich.

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