Rechenbeispiel: Bürogebäude mit Leistungsmessung
Annahmen für das Beispiel: Die Klimaanlage nimmt laut Angebot bei voller Leistung 20 kW Strom auf.
Sie braucht 20.000 kWh im Jahr. Das Gebäude hat einen Anschluss in der Mittelspannung, wie ihn größere Betriebe haben. Die Sommerspitze der Anlage hebt die Jahreshöchstlast um 20 kW. Das ist kein Kundenfall.
| Netzbetreiber (Mittelspannung, ab 2.500 h, netto) | Leistungspreis 2026 | Mehrkosten bei 20 kW höherer Spitze |
|---|---|---|
| N-ERGIE Netz | 171,33 € je kW und Jahr | 3.426,60 € im Jahr |
| Netz Leipzig | 101,62 € je kW und Jahr | 2.032,40 € im Jahr |
| Stromnetz Berlin | 51,13 € je kW und Jahr | 1.022,60 € im Jahr |
| Strompreis | Grundlage | Stromkosten für 20.000 kWh |
|---|---|---|
| 17,2 ct/kWh | Durchschnitt des Verbands BDEW 2026 für Industriebetriebe mit 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh in der Mittelspannung, mit ermäßigter Stromsteuer, ohne Umsatzsteuer | 3.440 € im Jahr |
| 19,2 ct/kWh | derselbe Wert mit voller Stromsteuer, zum Beispiel für Büro, Handel, Hotel | 3.840 € im Jahr |
Der Leistungspreis gilt für Anschlüsse mit mindestens 2.500 Benutzungsstunden im Jahr. Das ist der Jahresverbrauch geteilt durch die Jahreshöchstlast. Darunter ist er niedriger, bei N-ERGIE Netz in der Mittelspannung 23,84 € je kW und Jahr.
Der BDEW-Preis enthält Netzentgelte nur als Durchschnitt. Die Tabelle zum Leistungspreis zeigt deshalb den ungünstigen Fall, nicht sichere Mehrkosten. Ihre tatsächlichen Mehrkosten zeigt erst Ihr Lastgang. Das ist die Reihe Ihrer Viertelstundenwerte. Begrenzt eine Steuerung die Anlage in den Spitzenzeiten, fallen diese Mehrkosten ganz oder zum Teil weg. Dasselbe gilt, wenn die Anlage vor allem dann läuft, wenn im Betrieb wenig anderes Strom zieht.
Die Stromsteuer-Entlastung von 20 € je MWh gilt für Kälte nur, wenn ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sie selbst nutzt. Kühlen Sie vermietete Flächen, gilt sie dafür nicht. Details unter Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG.