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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Energiekosten als Ergänzung Ihrer Mandantenberatung

Mandanten sparen Energiekosten. Ohne Aufwand für Sie.

Als Partner von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern senken wir die Energiekosten Ihrer Mandanten, und Sie haben keine zusätzliche Arbeit. Ein Hinweis an den Mandanten genügt, wir prüfen seine Strom- und Gasverträge. Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, und zwischen Ihrer Kanzlei und uns fließt kein Geld.

Was haben Ihre Mandanten von uns als Partner für Energiekosten?

Ihre Mandanten zahlen weniger für Strom und Gas, ohne selbst Energiefachleute zu werden. Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %. Den Fall mit 34 % beschreibt die Fallstudie Metallverarbeitung. Stand September 2026: über 100 Kunden und über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch in unserer Betreuung.

Sie bleiben der erste Ansprechpartner Ihrer Mandanten. Die Fachfragen zu Energie übernehmen wir. Der Mandant hat bei uns einen festen Ansprechpartner, der die Strategie laufend anpasst.

Diese Aufgaben übernehmen wir für Ihre Mandanten:

  • Wir holen Angebote mehrerer Versorger für Strom und Gas ein und vergleichen sie.
  • Wir prüfen laufende Verträge auf Laufzeit, Kündigungsfrist und Preis.
  • Hat ein Mandant mehrere Standorte, holen wir für alle Lieferstellen gemeinsam Angebote ein.

    Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.

  • Wir prüfen die Netzentgelte.

    Das sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.

  • Wir zeigen, welche Förderprogramme für ein Vorhaben in Frage kommen.

Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung übernehmen zertifizierte Partner, die wir geprüft und ausgewählt haben. ISO 50001 ist die Norm für ein Energiemanagementsystem. Den Vertrag schließt der Mandant direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet den Mandanten nichts. Mehr dazu steht auf der Seite Energieaudit und Transformationskonzepte.

Warum zahlen wir keine Provision?

Eine Provision ist Geld für die Vermittlung eines Auftrags. Wir zahlen sie nicht, weil das Berufsrecht sie verbietet und weil Ihre Mandanten den Nutzen haben sollen. § 9 StBerG verbietet, für die Vermittlung von Aufträgen Gebührenanteile oder sonstige Vorteile abzugeben oder anzunehmen. Für Wirtschaftsprüfer regelt § 55 Abs. 2 WPO dasselbe.

Deshalb gilt für die Zusammenarbeit:

  • Wir zahlen Ihrer Kanzlei kein Geld für Hinweise auf uns.
  • Für Empfehlungen gewähren wir weder Geld noch sonstige Vorteile, also auch keine Gutscheine oder Einladungen.
  • Ihre Kanzlei zahlt uns nichts.
  • Ihre Mandanten zahlen für eine Empfehlung nichts zusätzlich.

Die Zusammenarbeit ergänzt Ihr Angebot. Sie bieten Ihren Mandanten mehr Nutzen, ohne selbst Energieberatung anzubieten.

Braucht einer unserer Kunden Ihre Leistung, nennen wir Sie gern. Auch dafür fließt kein Geld. Wir nennen Sie unabhängig davon, ob Sie uns Mandanten empfehlen.

Was zahlt Ihr Mandant für unsere Arbeit?

Beim Energieeinkauf zahlt Ihr Mandant uns nichts. Energieversorger planen in ihren Preisen Kosten für Vertrieb, Marketing und Kundenbetreuung ein. Diese Aufgaben übernehmen wir. Dafür erhalten wir vom Versorger einen Teil dieses Budgets. Bei Verträgen ab 100.000 kWh im Jahr sind das 0,1 bis 0,5 Cent je Kilowattstunde. Bei kleineren Verträgen ist es ein fester Betrag je Vertrag.

LeistungWer erbringt sieWas der Mandant zahlt
Energieeinkauf und Vertragsoptimierung RWB Consulting nichts zusätzlich, der Versorger vergütet uns
Netzentgeltoptimierung RWB Consulting 15 % der Netzentgelt-Ersparnis, ohne Ersparnis nichts
Fördermittelberatung RWB Consulting ohne Aufpreis bei einem Auftrag für Energieeinkauf oder Netzentgelte, sonst Festpreis nach Angebot
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung geprüfter, zertifizierter Partner Festpreis nach Angebot des Partners, unsere Koordination kostet nichts

Bei der Netzentgeltoptimierung vergleichen wir die Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlt der Mandant 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlt er höchstens 3 Jahre lang. Eine Lastspitze ist die höchste Viertelstunde Stromverbrauch im Jahr.

Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern vergütet uns der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Alle Modelle erklärt die Seite Preise und Vergütung.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei ab?

Die Zusammenarbeit läuft in vier Schritten. Keiner davon kostet Ihre Kanzlei Geld.

SchrittWas passiert
01 Erstgespräch Wir stellen die Zusammenarbeit vor und klären den Ablauf bei Mandantenfällen. Wir besprechen Datenschutz und Mandatsgeheimnis, also Ihre Schweigepflicht. Danach sprechen wir über erste Mandantenfälle, ohne Namen.
02 Hinweis an den Mandanten Sie nennen dem Mandanten unseren Kontakt. Der Mandant meldet sich selbst bei uns. Oder er willigt schriftlich ein, dass Sie uns Unterlagen senden.
03 Prüfung und Umsetzung Wir prüfen Rechnungen und Verträge in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstanalyse. Der Mandant erhält eine Einschätzung in Euro. Er entscheidet selbst, ob er ein Angebot annimmt.
04 Bericht für Ihre Mandantengespräche Der Mandant erhält einen schriftlichen Bericht über die erzielte Ersparnis. Mit seiner Einwilligung senden wir Ihnen eine Kopie für Ihr Jahresgespräch.

Der Bericht nennt den alten und den neuen Preis, die Ersparnis in Euro im Jahr, die Vertragslaufzeit und die nächste Kündigungsfrist. Beim Energieeinkauf vergleichen wir den neuen Preis mit dem bisherigen Vertrag. Läuft der Vertrag aus, vergleichen wir mit dem Verlängerungsangebot des Versorgers zum selben Stichtag.

Wie schützen wir das Mandatsgeheimnis?

Wir erhalten Daten Ihrer Mandanten nur mit deren schriftlicher Einwilligung. Steuerberater sind nach § 57 Abs. 1 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet, Wirtschaftsprüfer nach § 43 Abs. 1 WPO. Gibt ein Berufsträger ein Geschäftsgeheimnis seines Mandanten unbefugt weiter, ist das nach § 203 StGB strafbar.

Am einfachsten ist dieser Weg. Sie nennen dem Mandanten unseren Namen. Der Mandant schickt uns seine Unterlagen selbst. Dann geben Sie keine Daten weiter. Auf Wunsch unterschreiben wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit Ihrer Kanzlei. Wie wir mit den Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Rollen und Grenzen: Wer macht was?

Wir beraten nicht steuerlich. Sie bleiben Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen Ihrer Mandanten. Wir liefern die Zahlen zum Energieverbrauch, zum Beispiel die Verbrauchsmengen je Lieferstelle.

AufgabeIhre KanzleiRWB Consulting
Steuerberatung, Buchhaltung, Jahresabschluss, Prüfung ja nein
Strom- und Energiesteuer-Entlastung beurteilen ja nein
Verbrauchsmengen je Lieferstelle aus den Abrechnungen zusammenstellen nein ja
Angebote für Strom und Gas einholen, Verträge prüfen nein ja
Netzentgelte prüfen, Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber vorbereiten nein ja
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge nein über geprüfte Partner

Zwei Steuerentlastungen betreffen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Ob ein Mandant sie beantragen kann, klären Sie. Grundlagen erklärt unser Lexikon zur Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG.

EntlastungRegelsatzEntlastung auf AntragSelbstbehalt im Jahr
Strom, § 9b StromStG 20,50 € je MWh 20 € je MWh 250 €, erstattet wird nur der Betrag darüber
Erdgas zum Heizen, § 54 EnergieStG 5,50 € je MWh 1,38 € je MWh 250 €, erstattet wird nur der Betrag darüber

Stand: Oktober 2026. MWh steht für Megawattstunde, das sind 1.000 Kilowattstunden. Die Entlastung nach § 9b StromStG gilt nicht für Strom zur Elektromobilität.

Bei Prüfungsmandaten beurteilen Sie selbst, ob ein Hinweis auf uns zu Ihren Berufspflichten passt. Das gilt besonders für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.

Welche Mandanten kommen in Frage?

In Frage kommen Mandanten mit eigenen Strom- oder Gasverträgen. Die Größe des Betriebs ist keine Voraussetzung. Für die erste Prüfung genügt die letzte Jahresabrechnung für Strom oder Gas.

Diese Anzeichen sprechen für eine Prüfung:

  • Ein Liefervertrag läuft in den nächsten 12 Monaten aus.
  • Der Mandant hat mehrere Standorte mit eigenen Verträgen.
  • Der Mandant hat einen Lastgang.

    Das ist die Aufzeichnung seines Stromverbrauchs in Viertelstunden.

  • Die Energiekosten sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, ohne dass der Verbrauch gestiegen ist.
  • Der Mandant ist kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU).

    Er muss dann nach § 8 EDL-G mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Ausnahmen gelten bei einem Energie- oder Umweltmanagementsystem. Bei höchstens 500.000 Kilowattstunden Gesamtverbrauch im Jahr genügt eine Erklärung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der Mandant spart zuerst dort, wo er nichts investieren muss, bei Verträgen und Netzentgelten. Über Förderung oder eigene Anlagen entscheidet er selbst. Hat ein Mandant einen Lastgang, schauen wir zuerst auf die Netzentgeltoptimierung. Bei allen anderen beginnen wir mit dem Energieeinkauf im No-Save-No-Fee-Modell. Weitere Gruppen, mit denen wir zusammenarbeiten, zeigt die Seite Partnermodelle im Überblick.

Häufige Fragen

Erhält unsere Kanzlei eine Vergütung für Empfehlungen?

Nein. Für Empfehlungen gewähren wir weder Geld noch sonstige Vorteile. Das verbieten § 9 StBerG und § 55 Abs. 2 WPO. Ihre Kanzlei zahlt uns auch nichts.

Was kostet die Zusammenarbeit den Mandanten?

Die Erstanalyse ist für den Mandanten kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlt er uns nichts, uns vergütet der Versorger. Bei der Netzentgeltoptimierung zahlt er 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts. Partnerleistungen wie das Energieaudit kosten einen Festpreis nach Angebot des Partners.

Dürfen wir Ihnen Unterlagen unserer Mandanten senden?

Nur mit schriftlicher Einwilligung des Mandanten. Einfacher ist es, wenn der Mandant uns seine Unterlagen selbst schickt. Dann geben Sie keine Daten weiter. Auf Wunsch unterschreiben wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Beraten Sie unsere Mandanten auch steuerlich?

Nein, wir beraten nicht steuerlich. Fragen zur Strom- und Energiesteuer-Entlastung bleiben bei Ihnen. Wir liefern Ihnen auf Wunsch des Mandanten die Verbrauchsmengen aus den Abrechnungen.

Bieten Sie Leistungen an, die wir selbst anbieten?

Nein. Wir bieten keine Steuerberatung, keine Buchhaltung, keinen Jahresabschluss und keine Prüfung an. Wir kümmern uns um Energieeinkauf, Verträge, Netzentgelte und Fördermittel.

Was erhalten wir nach einem Mandantenfall?

Der Mandant erhält einen schriftlichen Bericht über die erzielte Ersparnis. Mit seiner Einwilligung senden wir Ihnen eine Kopie. Der Bericht nennt alten und neuen Preis, die Ersparnis in Euro im Jahr und die nächste Kündigungsfrist.

Wie schnell melden Sie sich beim Mandanten?

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Das Angebot erhält der Mandant 1 bis 2 Werktage nach Eingang seiner Unterlagen.

Arbeiten Sie nur mit Kanzleien in Bayern?

Nein, wir arbeiten bundesweit. Unser Büro ist in Schwabach bei Nürnberg. Erstgespräch und Prüfung laufen per Telefon, Video und E-Mail.

Ihr nächster Schritt

So starten Sie die Zusammenarbeit

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit uns.

  • Sie gehen dabei keine Bindung ein.
  • Wir stellen die Zusammenarbeit vor und klären Datenschutz und Mandatsgeheimnis.
  • Im Gespräch reden wir auch über erste Mandantenfälle, ohne Namen.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
  • Sie erreichen uns unter 09170 9099990 oder über das Formular: Erstgespräch vereinbaren.

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Was möchten Sie prüfen lassen? Verbrauch und Unterlagen sind optional. Eine Abrechnung hilft bei der Einschätzung.

Jahresverbrauch (kWh)

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Lastgänge als CSV oder Excel und die zugehörige Netzabrechnung können Sie hier auswählen. Die Anfrage ist auch ohne Datei möglich.

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