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Energiekosten im Konzept: Partnerschaft für Unternehmens- und Sanierungsberater

Belegte Energiezahlen für Ihr Konzept.

Sie geben den Energieteil Ihres Konzepts an uns ab und sparen Zeit. Wir prüfen die Strom- und Gasverträge sowie die Netzentgelte Ihres Kunden und liefern Einsparzahlen mit Rechenweg. Die Zahlen übernehmen Sie in Ihr Sanierungskonzept oder Ihren Businessplan, und Ihr Kunde hat einen festen Ansprechpartner.

Für wen ist diese Partnerschaft?

Die Partnerschaft ist für Berater, die mittelständische Unternehmen bei Kosten, Planung oder Sanierung begleiten. Dazu gehören:

  • Unternehmensberater mit Projekten zur Kostensenkung oder Effizienz.
  • Sanierungs- und Restrukturierungsberater, die ein Sanierungskonzept erstellen.
  • Berater, die Businesspläne für Banken und Investoren schreiben.

Ihr Kunde ist ein Unternehmen mit eigenen Strom- und Gasverträgen. Diese Kooperation ergänzt Ihr Angebot um den Teil, für den Sie kein eigenes Energiewissen aufbauen wollen.

Was bringt die Zusammenarbeit Ihren Kunden?

Ihr Kunde senkt seine Energiekosten und zahlt uns vorab nichts. Wir holen für Strom und Gas neue Angebote ein, bereinigen Verträge und prüfen die Netzentgelte. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Ihr Kunde spart so zuerst dort, wo er nichts vorab zahlen muss, und entscheidet selbst, was wir umsetzen.

Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %. Den Fall mit 34 % zeigt die Fallstudie Metallverarbeitung. Stand September 2026 betreuen wir über 100 Kunden mit über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch.

Für die Liquidität Ihres Kunden zählt, wer wann zahlt. Das gilt für zwei Bereiche:

  • Strom- und Gasverträge:

    Energieversorger planen in ihren Preisen Kosten für Vertrieb, Marketing und Kundenbetreuung ein.

    Diese Aufgaben übernehmen wir. Dafür erhalten wir vom Versorger einen Teil dieses Budgets. Bei Verträgen ab 100.000 kWh im Jahr sind das 0,1 bis 0,5 Cent je Kilowattstunde. Bei kleineren Verträgen ist es ein fester Betrag je Vertrag. Ihr Kunde zahlt uns nichts zusätzlich.

  • Netzentgelte:

    Ihr Kunde zahlt 15 % der Netzentgelt-Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber gilt.

    Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene sind es höchstens 3 Jahre. Lastspitzen sind hohe Verbrauchswerte in einzelnen Viertelstunden. Die Netzebene ist die Spannungsstufe des Netzanschlusses. Ohne Ersparnis zahlt er nichts.

Wie wir die Ersparnis messen, erklären die Seiten Energieeinkauf und Vertragsoptimierung und Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.

Welche Zahlen liefern wir für Ihr Sanierungskonzept?

Wir liefern für den Energieteil Ihres Konzepts Zahlen mit Rechenweg. Sie können sie in Ihre Planung übernehmen, zum Beispiel in ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 oder in einen Businessplan. IDW S 6 ist der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für Sanierungskonzepte.

  • Eine Aufstellung aller Lieferstellen mit Verbrauch, Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist.

    Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb oder eine Filiale Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.

  • Eine Prognose der Ersparnis je Maßnahme in Euro.
  • Den Monat, ab dem jede Maßnahme wirkt.
  • Den Vergleichswert, gegen den wir messen.

    Wir vergleichen den neuen Preis mit dem bisherigen Vertrag. Läuft ein Vertrag aus, vergleichen wir mit dem Verlängerungsangebot des Versorgers zum selben Stichtag. Netzentgelte vergleichen wir mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch.

  • Nach der Umsetzung einmal im Jahr einen Bericht mit der tatsächlichen Ersparnis.

Ihr Kunde erhält den Bericht. Mit seiner Zustimmung erhalten Sie eine Kopie für die Fortschreibung des Konzepts und für Bankgespräche.

Ab wann wirkt welche Maßnahme?

Jede Maßnahme hat ihren eigenen Starttermin. Für Ihre Liquiditätsplanung zeigt die Tabelle, wovon er abhängt.

MaßnahmeAb wann sie wirktWas Ihr Kunde zahlt
Neuer Strom- oder Gasvertrag nach Angebotsvergleich ab Lieferbeginn des neuen Vertrags; er hängt von Laufzeit und Kündigungsfrist des alten Vertrags ab nichts, uns vergütet der Versorger
Kündigung nach Preiserhöhung Erhöht der Lieferant den Preis über ein vertragliches Änderungsrecht, kann Ihr Kunde ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG) nichts, gehört zu den Strom- und Gasverträgen
Verträge bereinigen: Laufzeiten angleichen, Altverträge kündigen zum nächsten Kündigungstermin jedes Vertrags nichts, gehört zu den Strom- und Gasverträgen
Individuelles Netzentgelt bei atypischer Netznutzung für das Jahr, für das Ihr Kunde die Vereinbarung bis 30. September bei der Regulierungsbehörde angezeigt hat 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft
Lastspitzen senken sofort für künftige Spitzen; ist die Jahresspitze schon gemessen, sinkt die abgerechnete Jahreshöchstleistung erst im nächsten Abrechnungsjahr 15 % der Ersparnis, höchstens 3 Jahre
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung nach Angebot und Auftrag des Partners Festpreis nach Angebot des Partners

Atypische Netznutzung heißt: Der Betrieb braucht seine höchste Leistung zu anderen Zeiten als das übrige Netz. Weicht seine Spitze vorhersehbar und erheblich ab, muss der Netzbetreiber ein geringeres Netzentgelt anbieten (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Ihr Kunde zeigt die Vereinbarung bei der Regulierungsbehörde an. Das ist je nach Netzbetreiber die Bundesnetzagentur oder eine Landesbehörde.

Der Leistungspreis ist der Teil der Netzentgelte, der sich nach der höchsten Leistung im Abrechnungsjahr richtet (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Über 100.000 kWh Jahresverbrauch wird der Strom, soweit erforderlich, in Viertelstunden gemessen (§ 55 Abs. 1 MsbG). Dann bestimmt eine einzelne hohe Viertelstunde die abgerechnete Leistung für das ganze Jahr.

Was gilt bei Unternehmen in der Krise?

Festpreise mit bis zu 8 Jahren Laufzeit bieten Versorger nach Prüfung von Bonität und Verbrauch an. Bei einem Kunden in der Krise klären wir deshalb früh, welche Versorger anbieten und zu welchen Bedingungen. Das Ergebnis schreiben wir offen in unsere Auswertung. So planen Sie nicht mit einer Ersparnis, die kein Versorger anbietet.

Netzentgelte legt der Netzbetreiber fest, nicht der Lieferant. Deshalb prüfen wir sie getrennt von den Verträgen. Wir werten den Lastgang aus, das ist die Kurve des Stromverbrauchs in Viertelstunden über das Jahr. Dazu kommen die Lastspitzen und die Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber.

Wer macht was?

Sie bleiben verantwortlich für Ihr Konzept. Wir liefern die energiewirtschaftlichen Zahlen und setzen die Energiemaßnahmen um. Ihr Kunde hat dafür einen festen Ansprechpartner und muss nicht mit mehreren Anbietern verhandeln.

AufgabeWer sie übernimmt
Sanierungskonzept, Businessplan, Gesamtplanung Sie als Berater
Energiekosten erfassen, Ersparnis berechnen, Angebote einholen, mit dem Netzbetreiber verhandeln RWB Consulting
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung ein zertifizierter Partner von RWB
Steuerfragen, zum Beispiel die Stromsteuer-Entlastung der Steuerberater Ihres Kunden
Rechtsfragen, zum Beispiel im Insolvenz- oder Restrukturierungsrecht der Rechtsanwalt Ihres Kunden
Unterschrift unter jeden neuen Vertrag Ihr Kunde

Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließt Ihr Kunde direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Ihren Kunden nichts. Mehr dazu steht unter Energieaudit nach DIN EN 16247.

Wir erstellen keine Sanierungskonzepte und keine Gutachten. Wir beraten nicht steuerlich und nicht rechtlich. Bei der Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG weisen wir nur darauf hin, wenn ein Antrag fehlen könnte. Berechtigt sind Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Den Antrag klärt Ihr Kunde mit seinem Steuerberater.

Fließt Geld zwischen Ihnen und uns?

Nein. Für Empfehlungen gewähren wir weder Geld noch sonstige Vorteile, also keine Provision, keine Gutscheine und keine Einladungen. Sie zahlen uns nichts. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung für die Vermittlung. Ihr Kunde sieht damit, dass Ihre Empfehlung nicht an Geld für Sie geknüpft ist.

Auf Wunsch unterschreiben wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Braucht einer unserer Kunden Ihre Leistung, nennen wir Sie gern. Auch dafür fließt kein Geld. Wie wir vergütet werden, steht vollständig unter Preise und Vergütung.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Die Zusammenarbeit läuft in vier Schritten.

  1. Erstgespräch.

    Wir stellen Ihnen den Ablauf vor und besprechen erste Kundenfälle.

    Wir klären, wie die Daten Ihres Kunden zu uns kommen.

  2. Unterlagen.

    Ihr Kunde willigt schriftlich ein, dass wir seine Daten erhalten.

    Dann sendet er Rechnungen, Verträge und, bei Leistungsmessung, den Lastgang.

  3. Auswertung und Umsetzung.

    Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Die Auswertung erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang der Unterlagen. Ihr Kunde entscheidet, welche Maßnahmen wir umsetzen.

  4. Bericht für Ihr Konzept.

    Wir messen die Ersparnis gegen den Vergleichswert.

    Einmal im Jahr erhält Ihr Kunde einen Bericht. Mit seiner Zustimmung erhalten Sie eine Kopie.

Häufige Fragen

Zahlen Sie eine Provision für Empfehlungen?

Nein. Für Empfehlungen gewähren wir weder Geld noch sonstige Vorteile, und Sie zahlen uns nichts. Ihr Kunde zahlt nur für unsere Leistungen, und zwar nach den Regeln auf unserer Preisseite.

Was kostet die Zusammenarbeit meinen Kunden?

Für Strom- und Gasverträge zahlt Ihr Kunde uns nichts, uns vergütet der Versorger. Für die Netzentgeltoptimierung zahlt er 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts. Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.

Wie schnell liegen Zahlen für mein Konzept vor?

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Die Auswertung erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang der Unterlagen. Ab wann die Ersparnis wirkt, hängt von Kündigungsfristen und Netzentgelt-Terminen ab. Diesen Monat nennen wir je Maßnahme.

Welche Unterlagen braucht RWB von meinem Kunden?

Wir brauchen die Strom- und Gasrechnungen der letzten 12 Monate und die laufenden Verträge. Bei mehreren Standorten hilft eine Liste aller Lieferstellen mit Vertragsende. Bei Standorten mit Leistungsmessung brauchen wir den Lastgang. Ihn liefert der Netzbetreiber oder der Messstellenbetreiber.

Arbeiten Sie auch mit Unternehmen in der Krise?

Ja. Für lange Festpreise prüfen Versorger die Bonität, deshalb klären wir früh, welche Versorger anbieten. Wir sagen Ihnen offen, welche Angebote realistisch sind. Steuer- und Rechtsfragen, auch zum Insolvenzrecht, beantworten der Steuerberater und der Rechtsanwalt Ihres Kunden.

Wie gehen Sie mit den Daten meines Kunden um?

Daten Ihres Kunden erhalten wir nur mit seiner schriftlichen Einwilligung. Wir nutzen sie nur für den Auftrag Ihres Kunden. Auf Wunsch unterschreiben wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Hilft RWB auch bei Effizienzprojekten ohne Sanierungsfall?

Ja. Für Kostensenkung und Effizienz nutzen Sie dieselben Leistungen wie im Sanierungsfall. Energieaudit und ISO 50001 übernimmt ein zertifizierter Partner, mit dem Ihr Kunde den Vertrag direkt schließt. Wir koordinieren und bleiben Ansprechpartner, ohne Kosten für Ihren Kunden.

Ihr nächster Schritt

So starten Sie

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und stellen Ihnen den Ablauf vor.
  • Wir besprechen Ihre aktuellen Kundenfälle und die Einwilligung Ihres Kunden zur Datenweitergabe.
  • Das Erstgespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
  • Die ersten Unterlagen senden Sie oder Ihr Kunde anschließend.

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Was möchten Sie prüfen lassen? Verbrauch und Unterlagen sind optional. Eine Abrechnung hilft bei der Einschätzung.

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