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Partnerschaft für Energieberater und Ingenieurbüros

Neue Aufträge. Neutral und ohne Provision.

Als Partner können Sie Aufträge für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und BAFA-geförderte Energieberatung von Unternehmen erhalten, die wir betreuen. Den Vertrag schließt der Kunde direkt mit Ihnen, wir kümmern uns um Energieeinkauf und Netzentgelte. Für Empfehlungen fließt kein Geld, damit Sie neutral bleiben, wie § 8b Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) es verlangt.

Für wen ist diese Seite?

Diese Seite richtet sich an Energieberater, Energieauditoren und Ingenieurbüros, die für Unternehmen arbeiten. Wir sind die RWB Consulting UG (haftungsbeschränkt), Sitz Schwanstetten, Büro in Schwabach. Wir holen für Unternehmen Angebote für Strom und Gas ein. Außerdem senken wir ihre Netzentgelte, also die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Stand September 2026: über 100 Kunden und über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch in unserer Betreuung.

Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung führen wir nicht selbst durch. Dafür arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Wir suchen Büros, die ihre Qualifikation nachweisen können.

Wer übernimmt welche Aufgabe?

Sie übernehmen die Aufgaben, für die Fachkunde, eine Registrierung oder ein Eintrag in der Expertenliste nötig ist. Die Energieeffizienz-Expertenliste ist das Verzeichnis der Berater, deren Beratung der Bund fördert. Wir übernehmen Energieeinkauf, Verträge und Netzentgelte. Jeder schließt seinen eigenen Vertrag mit dem Kunden.

AufgabeWer sie übernimmtVertrag des Kunden mit
Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Partner Partner
Transformationsplan Partner Partner
Energiemanagementsystem nach ISO 50001, von der Gap-Analyse bis zur Zertifizierung Partner Partner
Förderanträge und Verwendungsnachweis Partner Partner
BAFA-geförderte Energieberatung (EBN) Partner mit Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste Partner
Energieeinkauf und Vertragsoptimierung RWB Consulting RWB Consulting
Lieferstellen bündeln RWB Consulting RWB Consulting
Netzentgeltoptimierung RWB Consulting RWB Consulting
Fördermittelberatung zur Orientierung RWB Consulting RWB Consulting
Contracting vermitteln RWB Consulting Contracting-Anbieter

Diese Begriffe in der Tabelle bedeuten:

  • EBN steht für die Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.
  • Die Gap-Analyse vergleicht den heutigen Stand eines Betriebs mit der Norm.
  • Ein Transformationsplan legt fest, mit welchen Maßnahmen ein Betrieb treibhausgasneutral wird.
  • Der Verwendungsnachweis belegt am Ende, wofür der Kunde die Fördermittel ausgegeben hat.
  • Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.
  • Beim Contracting plant, finanziert und betreibt ein Dienstleister eine Anlage, zum Beispiel eine Heizung.

Für die Abstimmung aller Beteiligten hat Ihr Kunde einen festen Ansprechpartner bei RWB. Unsere Koordination kostet den Kunden nichts. So beschreiben wir Ihre Leistungen gegenüber Kunden: Energieaudit und Transformationskonzepte, Energiemanagement nach ISO 50001 und Energieberatung für Unternehmen.

Warum fließt für Empfehlungen kein Geld?

Weil Energieauditoren und geförderte Energieberater keine Provision von Dritten annehmen dürfen, die an der Umsetzung ihrer Empfehlungen verdienen können. Zwei Regeln legen das fest.

RegelWas sie verlangtGilt für
§ 8b Abs. 4 EDL-G Neutrale Beratung. Keine Provision und kein geldwerter Vorteil von Firmen, die Produkte oder Anlagen für die Sparmaßnahmen herstellen, vertreiben, errichten oder vermieten. Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz
Richtlinie EBN Nr. 5 und BAFA-Selbsterklärung Hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutrale Beratung. Keine Provision und kein geldwerter Vorteil von Dritten, die an der Umsetzung der Empfehlungen verdienen können. BAFA-geförderte Energieberatung

Ein geldwerter Vorteil ist jede Leistung, die Geld wert ist, auch wenn kein Geld fließt. Wir selbst holen für Kunden Angebote für Strom und Gas ein. Dafür vergütet uns der Versorger. Bei Netzentgelten zahlt der Kunde uns einen Anteil der Ersparnis. Vermitteln wir Contracting, vergütet uns der Contracting-Anbieter. Deshalb trennen wir Geld und Empfehlung:

  • Wir zahlen Ihnen nichts dafür, dass Sie Kunden an uns verweisen.
  • Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung.

    Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern vergütet uns der Fachbetrieb, der die Anlage baut.

  • Wir erwarten nicht, dass Sie unsere Leistungen in einem Audit oder Beratungsbericht empfehlen.
  • Auf Inhalt und Empfehlungen Ihres Berichts nehmen wir keinen Einfluss.

Das erklären wir auch unseren Kunden. Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt. Wie wir bezahlt werden, steht unter Preise und Vergütung.

Was haben Sie von der Zusammenarbeit?

Sie können Aufträge von Unternehmen erhalten, die wir betreuen. Außerdem können Sie Ihre eigenen Kunden mit Fragen zu Strom- und Gasverträgen und Netzentgelten an uns verweisen.

  • Aufträge:

    Braucht ein Kunde ein Audit, ein Energiemanagementsystem, einen Förderantrag oder eine geförderte Beratung, stellen wir Sie vor.

  • Daten:

    Liegen uns Rechnungen, Lieferstellenliste oder Lastgang des Kunden vor, erhalten Sie diese mit seiner Einwilligung.

    Der Lastgang zeigt, wie viel Strom ein Betrieb in jeder Viertelstunde bezieht.

  • Eigenes Angebot:

    Leistung, Festpreis und mögliche Reisekosten legen Sie selbst in Ihrem Angebot fest.

  • Entlastung bei kaufmännischen Fragen:

    Fragt Ihr Kunde nach Strompreis, Vertrag oder Netzentgelt, geben Sie ihm unsere Kontaktdaten.

    Sie müssen dafür keine eigene Beratung aufbauen.

  • Keine Konkurrenz bei Ihren Leistungen:

    Audit, ISO 50001 und geförderte Beratung führen wir nicht selbst durch.

Was bekommt Ihr Kunde von uns?

Ihr Kunde gibt die Arbeit rund um seine Energiekosten an uns ab und spart Zeit und Geld. Wir prüfen Energieeinkauf, Verträge und Netzentgelte. Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.

  • Energie­einkauf und Vertrags­optimierung:

    Wir holen Angebote mehrerer Lieferanten für Strom und Gas ein.

    Den neuen Preis vergleichen wir mit dem bisherigen Vertrag. Uns vergütet der Versorger mit 0,1 bis 0,5 Cent je Kilowattstunde bei Verträgen ab 100.000 kWh im Jahr. Bei kleineren Verträgen erhalten wir einen festen Betrag je Vertrag. Ihr Kunde zahlt uns nichts zusätzlich.

  • Netzentgelt­optimierung:

    Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.

    Wir vergleichen sie mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlt Ihr Kunde 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlt er höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlt er nichts.

  • Fördermittel­beratung:

    Wir prüfen, welche Programme zu einem Vorhaben passen.

    Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten diese Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt ein Partner, also zum Beispiel Sie.

Welche Nachweise brauchen Sie?

Wir prüfen jeden Partner vor der Zusammenarbeit auf vier Punkte:

  • Zertifizierung oder Akkreditierung.
  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste oder Registrierung beim BAFA, wo das vorgeschrieben ist.
  • Referenzen und Erfahrung.
  • Eine gültige Berufshaftpflichtversicherung.

Die Tabelle zeigt, welche Nachweise für Ihre Leistung gelten.

LeistungNachweisGrundlage
Energieaudit nach EDL-G Registrierung beim BAFA vor dem ersten Audit § 8b Abs. 2 EDL-G
Energieaudit nach EDL-G Fachkunde: einschlägiges Studium, staatlich geprüfter Techniker oder Meister; mindestens 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit, bei der Sie praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben haben; 12 Stunden vom BAFA anerkannte Fortbildung im Jahr (das BAFA hat diese Pflicht derzeit ausgesetzt, Stand 01.09.2026) § 8b Abs. 1 EDL-G
BAFA-geförderte Energieberatung Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste, Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ Richtlinie EBN Nr. 5
BAFA-geförderte Energieberatung gültige Haftpflichtversicherung für die Beratung BAFA-Selbsterklärung EBN
ISO 50001, Förderanträge, Transformationspläne Zertifizierung oder Akkreditierung, Referenzen und Erfahrung, gültige Berufshaftpflichtversicherung. Bei Förderanträgen zusätzlich der Eintrag in der Expertenliste, wenn das Programm ihn verlangt. unsere Prüfung und die jeweilige Förderrichtlinie

Die Zulassung zur Energieeffizienz-Expertenliste erteilt seit dem 01.07.2023 die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Wie läuft ein gemeinsames Projekt ab?

Ein gemeinsames Projekt läuft in fünf Schritten. Wir koordinieren und bleiben Ansprechpartner des Kunden.

  1. Partnergespräch:

    Wir lernen Ihr Büro kennen und prüfen Ihre Nachweise.

    Danach schließen wir einen Kooperationsvertrag.

  2. Anfrage:

    Ein Kunde braucht eine Leistung aus Ihrem Bereich.

    Wir klären mit ihm Ziel, Pflichten und Förderung und stellen Sie vor.

  3. Angebot und Vertrag:

    Sie senden dem Kunden Ihr Angebot, er schließt den Vertrag direkt mit Ihnen.

    Bei geförderter Beratung ist ein Vertrag vor der Bewilligung nur mit aufschiebender Bedingung zulässig. Das heißt, der Vertrag wird erst mit der Förderzusage des BAFA wirksam.

  4. Durchführung:

    Sie nehmen den Standort auf, messen und schreiben den Bericht.

    Den Antrag auf EBN-Förderung dürfen Sie mit Vollmacht des Kunden stellen.

  5. Ergebnis:

    Sie stellen dem Kunden die Ergebnisse vor.

    Über Einkauf und Netzentgelte entscheidet der Kunde getrennt davon, mit einem eigenen Auftrag an uns.

Häufige Fragen

Zahlen Sie eine Provision, wenn ich Ihnen einen Kunden empfehle?

Nein. Wir zahlen weder Provision noch einen anderen geldwerten Vorteil. Als Energieauditor oder geförderter Energieberater dürfen Sie so etwas von Dritten, die an der Umsetzung verdienen können, nicht annehmen (§ 8b Abs. 4 EDL-G, Richtlinie EBN Nr. 5).

Müssen wir Ihnen etwas für Aufträge zahlen, die wir Ihnen weitergeben?

Nein. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern vergütet uns der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Ihre Leistung rechnen Sie allein mit dem Kunden ab. Auch der Kunde zahlt uns für die Koordination nichts.

Müssen wir Ihre Leistungen in unseren Berichten empfehlen?

Nein. Ihr Audit oder Ihre Beratung bleibt hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral. Auf Inhalt und Empfehlungen nehmen wir keinen Einfluss. Ob der Kunde uns für Einkauf oder Netzentgelte beauftragt, entscheidet er selbst.

Wer legt den Preis fest?

Sie. Leistung, Festpreis und mögliche Reisekosten stehen in Ihrem Angebot an den Kunden. Den Vertrag schließt der Kunde direkt mit Ihnen.

Brauchen wir einen Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste?

Für die BAFA-geförderte Energieberatung ja, in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“. Für Pflichtaudits nach dem EDL-G brauchen Sie die Registrierung beim BAFA. Für ISO 50001, Förderanträge und Transformationspläne prüfen wir im Partnergespräch Zertifizierung oder Akkreditierung, Referenzen und Ihre Berufshaftpflicht.

Was passiert mit der EBN-Förderung nach dem 31.12.2026?

Die Richtlinie EBN endet am 31.12.2026. Eine Nachfolgeregelung nennt das BAFA auf seiner Seite zu Modul 1 bisher nicht (Stand 09.10.2026). Wir informieren unsere Partner, sobald es Neuigkeiten gibt.

Wie gehen Sie mit Kundendaten um?

Wir geben Daten eines Kunden nur mit seiner Einwilligung an Sie weiter. Dasselbe erwarten wir von Ihnen. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Ihr nächster Schritt

So werden Sie Partner

Schreiben Sie uns, welche Leistungen Ihr Büro anbietet und in welcher Region Sie arbeiten.

  • Fügen Sie Ihre Nachweise bei, zum Beispiel die BAFA-Registrierung oder den Eintrag in der Expertenliste.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
  • Im Partnergespräch klären wir die Aufgabenteilung und den Kooperationsvertrag.
  • Sie haben bei uns einen festen Ansprechpartner.

Partnergespräch anfragen

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