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Partnerschaft für Solarteure: Reststrom für Ihre Gewerbekunden

Ihre Kunden sparen. Ohne Aufwand für Sie.

Sie erweitern Ihr Angebot für Gewerbekunden, ohne selbst Mehraufwand zu haben. Wir übernehmen den Reststrom, also den Strom, den Ihr Kunde nach der Installation weiter aus dem Netz bezieht, und prüfen seine Netzentgelte. Nach seiner Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.

Für wen ist die Partnerschaft gedacht?

Die Partnerschaft ist für Solarteure und PV-Installateure, die Anlagen für Unternehmen planen und bauen. Dazu zählen Gewerbe, Handel, Industrie, Landwirtschaft und Hotellerie. Für Anlagen auf Einfamilienhäusern ist sie nicht gedacht, denn wir beraten Unternehmen.

Ihr Kunde erzeugt nach der Installation einen Teil seines Stroms selbst. Den Rest kauft er weiter bei einem Energieversorger. Um diesen Teil kümmern wir uns. Planung, Bau und Betrieb der Anlage bleiben bei Ihnen. Sie geben die Arbeit rund um den Reststrom ab und sparen Zeit.

Ihr Kunde spart zuerst dort, wo er nichts investieren muss: beim Reststrom und bei den Netzentgelten. Dafür hat er einen festen Ansprechpartner statt mehrerer Anbieter. Möchte er zusätzlich einen Speicher, holen wir auf Wunsch Angebote ein. Er entscheidet selbst.

Was ändert sich für Ihren Kunden nach der PV-Installation?

Ihr Kunde kauft weniger Strom aus dem Netz, und sein Bedarf verteilt sich anders über den Tag. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Ob Vertrag und Netzentgelte dazu noch passen, prüfen wir an drei Punkten.

  • Die Liefermenge.

    Gewerbeverträge können eine feste Jahresmenge vorsehen. Mindermengen sind Mengen, die Ihr Kunde weniger abnimmt als vereinbart. Dafür kann der Vertrag Mehrkosten vorsehen.

  • Das Verbrauchsprofil.

    Scheint die Sonne, sinkt der Strombezug. Nachts bleibt er gleich. Ein Versorger kalkuliert seinen Preis nach diesem Profil.

  • Die Netzentgelte.

    Bei Betrieben mit Leistungsmessung zahlt Ihr Kunde einen Leistungspreis. Der Leistungspreis ist der Teil der Netzentgelte, der sich nach der Jahreshöchstleistung richtet (§ 17 Abs. 2 StromNEV). Das ist der höchste Wert, den Ihr Kunde in einer Viertelstunde im Jahr aus dem Netz bezieht.

Beim dritten Punkt hilft ein Beispiel. Die PV-Anlage senkt die Menge aus dem Netz. Fällt die höchste Viertelstunde aber auf einen Wintermorgen ohne Sonne, bleibt sie gleich. Dann verteilen sich dieselben Leistungskosten auf weniger Kilowattstunden. Der Preis je Kilowattstunde aus dem Netz steigt.

Was übernehmen wir, was bleibt bei Ihnen?

Nach der Installation bleibt der Netzstrom Ihres Kunden betreut: RWB übernimmt die Verträge und deren Prüfung. Ihre Arbeit an der Anlage bleibt unberührt.

AufgabeWer übernimmt sie?
Planung, Bau und Inbetriebnahme der PV-Anlage für Ihre eigenen Kunden Sie
Anmeldung der Anlage, Wartung und Service Sie
Batteriespeicher für Ihre eigenen Kunden planen und bauen Sie
Bei Anfragen unserer Kunden zu PV-Anlagen und Speichern: Angebote mehrerer Fachbetriebe einholen und vergleichen RWB
Bau einer PV-Anlage oder eines Speichers aus unserem Angebotsvergleich der Fachbetrieb, dessen Angebot der Kunde wählt, zum Beispiel Sie
Angebote für den Reststrom bei mehreren Versorgern einholen RWB
Laufende Strom- und Gasverträge prüfen und Fristen überwachen RWB
Lastgang (Verbrauchskurve) auswerten und Netzentgelte senken RWB
Mehrere Standorte des Kunden gemeinsam anfragen RWB
Steuerliche Fragen, zum Beispiel zur Stromsteuer Steuerberater Ihres Kunden

Der Lastgang ist die Kurve des Stromverbrauchs in Viertelstunden über das ganze Jahr. Aus ihm sehen wir, wann die Spitzen liegen. Plant Ihr Kunde einen Batteriespeicher, kann diese Auswertung bei der Größe helfen. Wir geben sie nur mit Einwilligung Ihres Kunden an Sie weiter.

Mieterstrom ist Solarstrom, den ein Betreiber ohne Umweg über das Netz an die Nutzer im Gebäude liefert. Ein Betreiber pachtet das Dach und erhält den Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG. Dann muss er auch den Reststrom liefern (§ 42a Abs. 2 S. 6 EnWG). In diesem Fall holen wir keine Angebote für den Reststrom ein. Das tun wir, wenn Ihr Kunde den Solarstrom selbst verbraucht.

Das gilt auch für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG. Dabei teilt der Betreiber den Solarstrom nach einem Schlüssel unter den Nutzern im Gebäude auf. Jeder Nutzer wählt den Lieferanten für seinen Reststrom frei.

Den Ablauf beim Einkauf beschreibt die Seite Energieeinkauf und Vertragsoptimierung. Wie wir Lastspitzen und Leistungspreis prüfen, steht unter Netzentgeltoptimierung für Unternehmen. Hat Ihr Kunde mehrere Standorte, hilft der Beitrag Lieferstellen bündeln.

Wie ist die Partnerschaft geregelt?

Sie arbeiten auf zwei Wegen mit uns zusammen. Für Empfehlungen fließt kein Geld. Bauen Sie eine Anlage, für die wir Ihr Angebot eingeholt haben, zahlen Sie uns eine Vergütung.

  • Empfehlung: Sie nennen Ihrem Kunden unser Angebot für Reststrom und Netzentgelte.

    Dafür gewähren wir weder Geld noch sonstige Vorteile, also keine Provision, keine Gutscheine und keine Einladungen. Sie zahlen uns dafür nichts.

  • Fachbetrieb: Ein Unternehmen fragt bei uns eine PV-Anlage oder einen Speicher an.

    Wir holen Angebote geprüfter Fachbetriebe ein und vergleichen sie. Bauen Sie die Anlage, vergüten Sie uns. Den Vertrag über die Anlage schließt der Kunde direkt mit dem Fachbetrieb. Für den Kunden ist unsere Beratung kostenlos.

  • Für Reststrom und Netzentgelte beauftragt Ihr Kunde uns selbst und schließt mit uns einen eigenen Vertrag.
  • Ihr Kunde entscheidet frei, ob er uns beauftragt.

    Ihr Auftrag für die Anlage hängt davon nicht ab.

Die Regel für Empfehlungen gilt für alle unsere Partnergruppen. So kann Ihr Kunde sicher sein, dass Ihre Empfehlung nicht von einer Provision abhängt. Dass uns der Fachbetrieb vergütet, erfährt der Kunde vor dem Auftrag.

Es gibt keine Exklusivität und keine Mindestzahl an Empfehlungen. Auf Wunsch unterschreiben wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Für Unternehmen holen wir auch Angebote für PV-Anlagen ein. Den Ablauf beschreibt die Seite Photovoltaik für Gewerbe.

Was zahlt Ihr Kunde?

Für den Reststrom zahlt Ihr Kunde uns nichts zusätzlich. Energieversorger planen in ihren Preisen Kosten für Vertrieb, Marketing und Kundenbetreuung ein. Diese Aufgaben übernehmen wir. Dafür erhalten wir vom Versorger einen Teil dieses Budgets.

LeistungWas Ihr Kunde zahlt
Energieeinkauf und Vertragsoptimierung Nichts zusätzlich. Wir erhalten vom Versorger 0,1 bis 0,5 Cent je Kilowattstunde bei Verträgen ab 100.000 kWh im Jahr, bei kleineren Verträgen einen festen Betrag je Vertrag.
Netzentgeltoptimierung 15 % der Netzentgelt-Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber gilt. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlt er nichts. Für die Ersparnis aus einem Batteriespeicher zahlt er keinen Anteil.
Angebotsvergleich für eine PV-Anlage oder einen Speicher Nichts, auch wenn er kein Angebot annimmt. Uns vergütet der Fachbetrieb, der die Anlage baut.
Erstanalyse Kostenlos und unverbindlich

Für die Netzentgelt-Ersparnis vergleichen wir die Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Alle Preise stehen unter Preise und Vergütung. Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %. Den Fall mit 34 % zeigt die Fallstudie Metallverarbeitung.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Die Zusammenarbeit läuft in vier Schritten. Ihr Aufwand endet nach dem ersten Schritt.

  1. Kunde ansprechen.

    Sie nennen Ihrem Kunden unser Angebot, bei der Planung oder bei der Übergabe der Anlage.

    Auf Wunsch kommen wir zu einem gemeinsamen Termin.

  2. Erstanalyse.

    Ihr Kunde sendet uns seine letzte Stromrechnung und, falls vorhanden, den Lastgang.

    Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Die Auswertung erhält er 1 bis 2 Werktage nach Eingang seiner Unterlagen.

  3. Umsetzung.

    Wir holen Angebote für den Reststrom ein, prüfen die Netzentgelte und legen Ihrem Kunden die Ergebnisse vor.

    Ihr Kunde entscheidet und unterschreibt.

  4. Rückmeldung an Sie.

    Mit Einwilligung Ihres Kunden informieren wir Sie über das Ergebnis.

    Sie bleiben sein Ansprechpartner für die Anlage.

Häufige Fragen

Erhalte ich eine Provision für eine Empfehlung?

Nein. Wir zahlen Partnern keine Provision und gewähren für Empfehlungen auch keine sonstigen Vorteile wie Gutscheine oder Einladungen. Für Empfehlungen zahlen Sie uns auch nichts. Sie ergänzen Ihr Angebot, und Ihr Kunde senkt seine Stromkosten.

Was habe ich als Solarteur davon?

Sie geben die Arbeit rund um den Reststrom ab und sparen Zeit. Ihr Kunde erhält nach der Installation einen festen Ansprechpartner für seinen Stromvertrag und die Netzentgelte. Sie bleiben Ansprechpartner für die Anlage. Mit Einwilligung Ihres Kunden erfahren Sie, was bei Vertrag und Netzentgelten herausgekommen ist.

Empfiehlt RWB auch Solarteure an eigene Kunden?

Ja. Braucht einer unserer Kunden eine PV-Anlage oder einen Speicher, holen wir Angebote geprüfter Fachbetriebe ein, gern auch von Ihnen. Bauen Sie eine Anlage, für die wir Ihr Angebot eingeholt haben, zahlen Sie uns eine Vergütung. Auf Wunsch unterschreiben wir mit Ihnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Muss ich bei den Terminen mit meinem Kunden dabei sein?

Nein. Ihr Kunde spricht direkt mit uns und sendet uns seine Unterlagen selbst. Auf Wunsch kommen wir zu einem gemeinsamen Termin mit Ihnen. Sie entscheiden bei jedem Kunden selbst, ob Sie uns nennen.

Ab welchem Stromverbrauch lohnt sich die Prüfung für meinen Kunden?

Eine feste Untergrenze gibt es nicht. Für Verträge unter 100.000 kWh im Jahr erhalten wir vom Versorger einen festen Betrag je Vertrag. Ihr Kunde zahlt auch dann nichts zusätzlich. Ob sich ein Wechsel lohnt, zeigt die kostenlose und unverbindliche Erstanalyse.

Kann ein Batteriespeicher die Netzentgelte senken?

Ja, wenn er in den Stunden der Spitzen Strom abgibt und so die höchste Viertelstunde im Jahr senkt. Für Ihren Kunden ist die Speicherplanung kostenlos, an der Ersparnis des Speichers sind wir nicht beteiligt. Kommt der Speicher aus unserem Angebotsvergleich, vergütet uns der Fachbetrieb, der ihn baut. Kosten und Förderung erklärt die Seite Gewerbespeicher. Nur für Spitzen, die Ihr Kunde ohne Speicher durch Lastmanagement senkt, zahlt er höchstens 3 Jahre lang 15 % der Ersparnis.

Übernimmt RWB auch die Stromsteuer-Entlastung?

Nein, steuerliche Fragen klärt Ihr Kunde mit seinem Steuerberater. Wir weisen darauf hin, wenn ein Unternehmen die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG nicht nutzt. Sie gilt für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Sie beträgt 20 € je Megawattstunde, soweit der Betrag im Jahr 250 € übersteigt.

Wie gehen Sie mit den Daten meiner Kunden um?

Rechnungen und Lastgänge erhalten wir von Ihrem Kunden selbst oder mit seiner schriftlichen Einwilligung. Ergebnisse geben wir nur mit seiner Einwilligung an Sie weiter. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Ihr nächster Schritt

So starten Sie die Partnerschaft

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit uns.

  • Wir stellen die Zusammenarbeit vor und gehen den Ablauf an einem Ihrer Kundenprojekte durch.
  • Wir klären, wie Ihre Kunden ihre Einwilligung zur Datenweitergabe geben.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Erstgespräch vereinbaren

Ihr Unternehmen im Blick. Mit diesen Angaben ordnen wir Ihre Anfrage richtig ein.

Was möchten Sie prüfen lassen? Verbrauch und Unterlagen sind optional. Eine Abrechnung hilft bei der Einschätzung.

Jahresverbrauch (kWh)

PDF, JPG, PNG, WebP, CSV oder Excel (XLSX/XLS) · bis zu 12 Dateien · je 10 MB · insgesamt 30 MB

Lastgänge als CSV oder Excel und die zugehörige Netzabrechnung können Sie hier auswählen. Die Anfrage ist auch ohne Datei möglich.

    Noch keine Dateien ausgewählt.

    Die Auswahl bleibt beim Zurückgehen erhalten. Ihre Unterlagen werden mit Ihrer Anfrage geschützt übermittelt.

    Ihr Anliegen (optional)

    Wie erreichen wir Sie? Prüfen Sie Ihre Kontaktdaten zum Abschluss.

    Nur für Rückfragen zu Ihren Verbrauchsdaten.