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Energie­beratung für Unternehmen in Dresden

Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.

Sie geben die Arbeit rund um die Energiekosten Ihres Unternehmens in Dresden an uns ab und sparen Zeit und Geld. Unsere Energieberatung prüft Ihren Strom- und Gasvertrag, Ihr Netzentgelt und die Förderung. Das Netzentgelt legt die SachsenNetze GmbH fest. Bei 50.000 kWh im Jahr sind das 2026 netto 4.265 Euro.

Dresden

Diese Seite ist für Unternehmen in Dresden.

Dazu gehören Gewerbe, Mittelstand, Industrie, Hotels und Hausverwaltungen. Ein fester Ansprechpartner übernimmt die Arbeit und passt Ihre Strategie laufend an. Sie müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln.

Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, also bei Strom- und Gasverträgen und bei den Netzentgelten. Wollen Sie mehr, zeigen wir passende Förderung und eigene Anlagen. Sie entscheiden bei jeder Stufe selbst.

Für einen Energieausweis oder einen Sanierungsfahrplan Ihres Wohnhauses brauchen Sie einen Gebäude-Energieberater. Wie Sie ihn finden, steht unten in den Fragen.

Netzbetreiber und Versorger in Dresden: wer ist wofür zuständig?

  • SachsenNetze und SachsenEnergie: Netz und Lieferung

    In Dresden betreibt die SachsenNetze GmbH das Stromnetz.

    Den Strom selbst liefert ein Versorger Ihrer Wahl. Netz und Energie sind getrennte Preisbestandteile mit verschiedenen Zuständigen.

    • Netzbetreiber: SachsenNetze GmbH. Sie legt die Netzentgelte fest. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes bis zu Ihrem Anschluss.
    • Versorger: frei wählbar. Er verkauft Ihnen die Energie und reicht das Netzentgelt nur durch.
    • Grundversorger: In Dresden ist das seit 01.07.2026 die SachsenEnergie AG, davor die DREWAG. Grundversorger ist der Versorger mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet (§ 36 Abs. 2 EnWG). Als Haushaltskunde gilt auch ein Unternehmen mit höchstens 10.000 kWh Jahresverbrauch für den Eigenverbrauch (§ 3 Nr. 57 EnWG).

    SachsenNetze ist ein Unternehmen der SachsenEnergie. Ihr Netzentgelt hängt trotzdem nicht davon ab, wer Sie beliefert. Ein Wechsel des Versorgers ändert es nicht.

  • Dresden und Ostsachsen haben verschiedene Netzgebiete

    Achten Sie auf Ihren Standort.

    Das Netz der SachsenNetze GmbH deckt laut Grundversorger-Liste die Stadt Dresden ab. Für Gemeinden in Ostsachsen, etwa Bannewitz oder Bad Schandau, ist die SachsenNetze HS.HD GmbH zuständig. Sie hat eigene Preisblätter und eigene Hochlastzeitfenster. Die Zahlen auf dieser Seite gelten nur für die Stadt Dresden.

Netzentgelte 2026: Preisblatt der SachsenNetze GmbH

Die Netzentgelte 2026 in Dresden stehen im Preisblatt der SachsenNetze GmbH, gültig ab 01.01.2026, Stand 11.12.2025.

Wie viel Sie zahlen, hängt von drei Dingen ab.

  • Netzebene: die Spannung, an der Ihr Betrieb angeschlossen ist, zum Beispiel Niederspannung oder Mittelspannung.
  • Messung: Ohne Leistungsmessung zahlen Sie Grundpreis und Arbeitspreis. Mit Leistungsmessung zahlen Sie Leistungspreis und Arbeitspreis.
  • Benutzungsdauer: Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung im Jahr. Ab 2.500 Stunden gilt eine zweite Preisstufe.

Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr, Ihrer Lastspitze. Der Arbeitspreis gilt für jede verbrauchte Kilowattstunde.

KundengruppeGrundpreis €/JahrArbeitspreis ct/kWhunter 2.500 h: Leistungspreis €/kWunter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWhab 2.500 h: Leistungspreis €/kWab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh
Niederspannung ohne Leistungsmessung (Standardlastprofil) 30,00 8,47 entfällt entfällt entfällt entfällt
Niederspannung mit Leistungsmessung entfällt entfällt 27,83 8,58 153,33 3,56
Umspannung Mittel- auf Niederspannung entfällt entfällt 28,23 5,69 125,48 1,80
Mittelspannung entfällt entfällt 24,61 4,91 116,86 1,22
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung entfällt entfällt 14,23 4,69 127,23 0,17

Alle Werte netto. Quelle: Preisblätter der SachsenNetze GmbH für Dresden, gültig ab 01.01.2026, Stand 11.12.2025, abgerufen am 09.10.2026.

Bei einem Standardlastprofil misst Ihr Zähler nur die Menge, keine Viertelstundenwerte. Die Preise enthalten den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 von 6,5 Milliarden Euro (§ 24c EnWG). Das sind die Kosten der großen Fernleitungen. SachsenNetze behält sich laut Preisblatt Anpassungen im laufenden Jahr vor.

Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf 5,525 Milliarden Euro im Jahr vor. Das Bundeskabinett hat ihn am 02.09.2026 beschlossen (Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung im Bundestag am 08.10.2026). Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht (Stand 09.10.2026).

Zum Netzentgelt kommen weitere Posten. Die Tabelle zeigt die Werte für 2026 aus denselben Preisblättern.

PostenWert 2026, nettoGilt für
Konzessionsabgabe 2,39 ct/kWh Standardlastprofil in Gemeinden über 500.000 Einwohner
Konzessionsabgabe höchstens 0,11 ct/kWh Mittelspannung und Umspannung Hoch- auf Mittelspannung
KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh nicht begünstigter Verbrauch
Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct/kWh bis 1.000.000 kWh je Abnahmestelle
Aufschlag für besondere Netznutzung 0,050 ct/kWh über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle
Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh nicht begünstigter Verbrauch

Die Konzessionsabgabe zahlen Sie an die Stadt für Leitungen in öffentlichen Wegen. Welcher Satz gilt, hängt von der Vertragsart ab (§ 2 KAV). Wir prüfen die Einstufung je Abnahmestelle (§ 2 Abs. 7 KAV). Umlagen finanzieren gesetzliche Aufgaben, etwa den Netzanschluss von Windparks auf See. Dazu kommen Messstellenbetrieb (der Betrieb Ihres Zählers) und Umsatzsteuer.

Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Unternehmen in Dresden

Mit dem Preisblatt 2026 haben wir drei Beispielfälle durchgerechnet.

Es sind keine Kundenfälle und kein Angebot.

FallAnnahmeRechnungNetzentgelt 2026, nettoje kWh
A: Gewerbe Niederspannung ohne Leistungsmessung, 50.000 kWh 30,00 € + 50.000 × 8,47 ct 4.265,00 € 8,53 ct
B: Mittelstand Niederspannung mit Leistungsmessung, 150 kW, 400.000 kWh (2.667 h) 150 × 153,33 € + 400.000 × 3,56 ct 37.239,50 € 9,31 ct
C: Industrie Mittelspannung, 4.000 kW, 24.000.000 kWh (6.000 h) 4.000 × 116,86 € + 24.000.000 × 1,22 ct 760.240,00 € 3,17 ct
100 kW weniger Spitze Mittelspannung, ab 2.500 h 100 × 116,86 € 11.686,00 € weniger im Jahr entfällt

Die letzte Zeile zeigt, was eine kleinere Lastspitze bringt. Sie gilt, solange Ihre Benutzungsdauer über 2.500 Stunden bleibt. Der Arbeitspreis ändert sich dabei nicht. Die Werte gelten ohne Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer.

Hochlastzeitfenster 2026 und 2027 im Netz der SachsenNetze

Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten mit der höchsten Last im Netz.

SachsenNetze hat die Fenster für 2026 und schon für 2027 veröffentlicht. Vorgeschrieben ist die Veröffentlichung bis 31. Oktober des Vorjahres. Liegt Ihre höchste Leistung außerhalb dieser Zeiten, kann ein individuelles Netzentgelt möglich sein. Ob das für Sie gilt, zeigt Ihr Lastgang, also die Reihe Ihrer Viertelstundenwerte über ein Jahr.

So lesen Sie die Zeiten:

  • Die Zeit bei „von“ ist der Beginn der ersten Viertelstunde. Die Zeit bei „bis“ ist das Ende der letzten Viertelstunde.
  • Laut SachsenNetze meint 09:30 bis 12:30 Uhr die Viertelstundenwerte mit den Zeitstempeln 09:45 bis 12:30 Uhr.
  • Nach der Festlegung BK4-13-739 der Bundesnetzagentur gelten die Fenster nur an Werktagen von Montag bis Freitag.
  • Feiertage, höchstens ein Brückentag pro Woche und die Zeit vom 24.12. bis 01.01. zählen nicht.
  • Laut SachsenNetze dienen die Fenster der Orientierung. Für eine Anfrage berechnet der Netzbetreiber sie für Ihren Anschlusspunkt.

Jahreszeiten: Frühling 01.03. bis 31.05., Sommer 01.06. bis 31.08., Herbst 01.09. bis 30.11., Winter 01.01. bis 28.02. und 01.12. bis 31.12.

Hochlastzeitfenster 2026, SachsenNetze GmbH (Dresden):

SpannungsebeneFrühlingSommerHerbstWinter
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung 11:30 bis 12:45 11:30 bis 12:30 10:45 bis 12:15 und 16:45 bis 18:15 09:00 bis 15:15 und 16:15 bis 19:15
Mittelspannung 10:15 bis 13:00 keine 10:15 bis 13:15 und 16:30 bis 19:00 08:45 bis 15:15 und 16:15 bis 19:15
Umspannung Mittel- auf Niederspannung keine keine 17:15 bis 19:15 16:30 bis 19:30
Niederspannung keine keine 17:30 bis 19:15 16:30 bis 19:45

Hochlastzeitfenster 2027, SachsenNetze GmbH (Dresden):

SpannungsebeneFrühlingSommerHerbstWinter
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung keine 10:00 bis 13:00 keine 10:00 bis 13:00
Mittelspannung keine 10:00 bis 13:00 09:00 bis 15:30 und 16:15 bis 19:15 08:15 bis 15:15 und 16:30 bis 19:30
Umspannung Mittel- auf Niederspannung keine keine 16:30 bis 19:30 16:45 bis 19:45
Niederspannung keine keine 16:45 bis 19:45 16:45 bis 19:45

Die Fenster ändern sich von Jahr zu Jahr. In der Mittelspannung gibt es 2027, anders als 2026, ein Sommerfenster von 10:00 bis 13:00 Uhr. Wer 2026 im Sommer mittags Last hatte, muss 2027 neu rechnen.

Das individuelle Netzentgelt heißt atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung, StromNEV). Es darf bis auf 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken. Sie vereinbaren es mit SachsenNetze und zeigen die Vereinbarung danach bei der Bundesnetzagentur an. Die Anzeige muss bis 30. September des Jahres eingehen, ab dem sie gelten soll. Dazu kommen Mindestwerte für Verlagerung und Ersparnis. Die Regeln erklärt die Seite atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.

Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Das Verfahren heißt AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom). Erlassen ist die Festlegung noch nicht (Stand 09.10.2026).

Förderung für Unternehmen in Dresden und Sachsen

Für Unternehmen in Dresden gibt es Förderung vom Bund, vom Land und von Kammern.

Das BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die KfW ist die Förderbank des Bundes. Die SAB, die Sächsische Aufbaubank, ist die Förderbank des Landes. Der sächsische Zuschuss für Effizienzmaßnahmen nimmt keine neuen Anträge mehr an. Die Tabelle zeigt den Stand im Oktober 2026.

ProgrammTrägerWas gefördert wirdStand Oktober 2026
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit BAFA 50 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto im Jahr, sonst höchstens 600 €. Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und für Nicht-KMU bis 500.000 kWh. Antrag vor dem Beratungsvertrag. Ein Vertrag vorher ist nur möglich, wenn er erst mit der Förderzusage gilt (aufschiebende Bedingung). Beginn erst nach Bewilligung. Die Richtlinie endet am 31.12.2026.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023, Teil B II Energieeffizienzmaßnahmen Freistaat Sachsen, Sächsische Aufbaubank (SAB) Zuschuss für Investitionen, die Treibhausgase um mindestens 20 % senken und die Endenergieeffizienz um mindestens 10 % steigern Antragsstopp seit 01.06.2026, laut SAB wird er nicht aufgehoben. Anträge bis 31.05.2026 entscheidet die SAB nach verfügbaren Mitteln.
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher SAB, Antrag über Ihre Hausbank Darlehen von 35.000 bis 5.000.000 € für Photovoltaik über 30 kWp bis 1 MWp, Stromspeicher an solchen Photovoltaikanlagen, Erdwärmepumpen und Wärme- oder Kältespeicher in Neubauten. Tilgungszuschuss bis 20 % bei Stromspeichern, sonst bis 10 %, höchstens 50.000 € je Kalenderjahr. Offen, die SAB-Seite nennt keinen Antragsstopp. Nicht für Vorhaben, die nach der Förderrichtlinie Energie und Klima gefördert werden.
Heizungsförderung für Unternehmen, Nichtwohngebäude (Nr. 522) KfW Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten für eine neue klimafreundliche Heizung in bestehenden Nichtwohngebäuden Antrag vor Vorhabenbeginn. Ein Vertrag vorher ist nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung möglich. Die förderfähigen Kosten sinken ab 01.02.2027.
Beratung zu Energie- und Ressourceneffizienz Handwerkskammer Dresden kostenloses Beratungsangebot für Mitgliedsbetriebe und handwerkliche Gründer
Energielotse Dresden Landeshauptstadt Dresden Übersicht mit der Rubrik „Wirtschaftsbezogene Beratung“ Informationsangebot

Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt. Welche Programme sich kombinieren lassen, prüfen wir in der Fördermittelberatung für Unternehmen. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.

Energieberater für Industrie: unsere Energiedienstleistungen in Dresden

Als Energieberater für Industrie und Gewerbe prüfen wir Energiepreis, Netzentgelt und Förderung.

Einige Energiedienstleistungen erbringen wir selbst, andere unsere Partner.

LeistungWas wir tunPreismodell
Energieeinkauf und Vertragsoptimierung Wir holen Angebote für Strom und Gas von über 50 Energieversorgern ein, auch für Großkunden mit mehreren Lieferstellen. Wir prüfen Ihre Verträge und bündeln Ihre Lieferstellen. No-Save-No-Fee
Netzentgeltoptimierung für Unternehmen Wir prüfen Ihren Lastgang gegen Preisblatt und Hochlastzeitfenster der SachsenNetze und bereiten die Vereinbarung vor. No-Save-No-Fee
Energieberatung für Gewerbe und Industrie Beratung für Gebäude und Anlagen, gefördert über unseren Partner Festpreis nach Angebot
Energieaudit nach DIN EN 16247 Pflichtaudit für große Unternehmen (Nicht-KMU), über unseren Partner. Bis 500.000 kWh Gesamtverbrauch genügt eine Erklärung. Festpreis nach Angebot
Energiemanagement nach ISO 50001 Aufbau eines Energiemanagementsystems, über unseren Partner Festpreis nach Angebot

No-Save-No-Fee heißt: Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.

Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Von diesen Partnern erhalten wir keine Vergütung. Wie wir sonst vergütet werden, steht offen auf unserer Preisseite.

So läuft die Energie­beratung für Unternehmen in Dresden ab

Wir arbeiten mit Unternehmen in Dresden in vier Schritten. Die ersten beiden laufen ohne Termin vor Ort.

  1. Unterlagen senden.

    Sie schicken uns Ihre Jahresabrechnung Strom und Gas, wenn vorhanden auch den Lastgang.

  2. Prüfung.

    Wir prüfen Vertrag, Preisblatt und Hochlastzeitfenster sowie Pflichten und Fristen.

  3. Gespräch.

    Wir besprechen das Ergebnis im Videocall oder nach Absprache in Ihrem Betrieb. Eine Begehung braucht es beim Energieaudit und bei der Energieberatung für Gebäude.

  4. Umsetzung und Kontrolle.

    Wir holen Angebote ein, verhandeln mit dem Netzbetreiber oder stimmen den Förderantrag mit unserem Partner ab. Sie warten nicht in Warteschleifen. Wir dokumentieren die Ersparnis an Ihren neuen Rechnungen. Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst.

Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.

Stand September 2026: über 100 Kunden und über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch in unserer Betreuung.

Bürostandort und Gesellschaftssitz

RWB Consulting hat keine Niederlassung in Dresden.

Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten, unser Büro liegt in Schwabach (Wallenrodstraße 5, 91126 Schwabach, Besuch nach Terminvereinbarung).

Energie­beratung für die Industrie in Dresden

Für die Industrie prüfen wir dieselben Kosten wie für jeden Betrieb.

Das sind Energiepreis, Netzentgelt und Förderung. Dresden ist ein Standort der Halbleiterindustrie, also der Herstellung von Computerchips. Infineon hat am 2. Juli 2026 seine Smart Power Fab eröffnet, mit 5 Milliarden Euro Investition und 1.000 neuen Arbeitsplätzen. Die IHK Dresden zählt rund 100.000 Mitgliedsunternehmen.

  • Für Zulieferer, Dienstleister und Handwerk gilt dasselbe Preisblatt wie für alle Kunden im Netz der SachsenNetze GmbH.

    Die Kosten hängen also von Netzebene, Lastgang und Vertrag ab, nicht von der Branche.

  • Hochverfügbare Stromversorgung: was wir prüfen

  • Bei einer hochverfügbaren Stromversorgung prüfen wir die Kosten, nicht die Technik.

    Hochverfügbar heißt, dass der Strom möglichst nie ausfällt. Notstrom oder eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) planen Elektroplaner zusammen mit dem Netzbetreiber. Eine USV überbrückt Stromausfälle mit Batterien. Wir prüfen, was Ihr Strom kostet, also Netzebene, Leistungspreis, Hochlastzeitfenster und Liefervertrag.

Häufige Fragen

Was kostet Energie­beratung für Unternehmen in Dresden?

Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Bei Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber läuft, bei technischen Maßnahmen höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Details stehen unter Preise und Preismodelle. Audit, ISO 50001 und geförderte Beratung kosten beim Partner einen Festpreis nach Angebot.

Wie hoch sind die Netzentgelte in Dresden für Unternehmen?

Das hängt von Netzebene, Messung und Benutzungsdauer ab. Nach dem Preisblatt 2026 der SachsenNetze GmbH zahlt ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh 4.265 Euro netto, also 8,53 ct/kWh. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 Millionen kWh zahlt 760.240 Euro, also 3,17 ct/kWh.

Welche Hochlastzeitfenster gelten bei SachsenNetze?

In der Niederspannung liegt das Winterfenster 2026 von 16:30 bis 19:45 Uhr, 2027 von 16:45 bis 19:45 Uhr. In der Mittelspannung kommt 2027 ein Sommerfenster von 10:00 bis 13:00 Uhr hinzu. Alle Zeiten stehen oben in den Tabellen.

Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV?

Es lohnt sich, wenn Ihre höchste Leistung außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt und Sie das planen können. Das Entgelt darf bis auf 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken. Die Vereinbarung muss bis 30. September des Geltungsjahres bei der Bundesnetzagentur angezeigt sein. Ob es sich für Sie rechnet, zeigt die Prüfung Ihres Lastgangs.

Welche Förderprogramme aus Sachsen und Dresden gibt es für Unternehmen?

Der Zuschuss für Effizienzmaßnahmen aus der Förderrichtlinie Energie und Klima nimmt seit dem 01.06.2026 keine Anträge mehr an. Für Photovoltaik, Stromspeicher an Photovoltaikanlagen und Erdwärmepumpen gibt es den Sachsenkredit Energie und Speicher der SAB. Einen Antragsstopp nennt die SAB dort nicht. Dazu kommen die BAFA-Förderung für Energieaudits bis 31.12.2026 und die kostenlose Beratung der Handwerkskammer für Mitgliedsbetriebe.

Haben Sie ein Büro in Dresden?

Nein. Unser Büro ist in Schwabach, Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten. Unterlagen und Gespräche laufen digital, einen Termin in Ihrem Betrieb vereinbaren wir bei Bedarf. Bei unseren eigenen Leistungen berechnen wir dafür keine Reisekosten.

Berät mich SachsenEnergie nicht selbst?

SachsenEnergie ist ein Versorger und verkauft Strom, Gas und Wärme. Der Netzbetreiber SachsenNetze gehört zur selben Unternehmensgruppe. Wir holen Angebote bei über 50 Energieversorgern ein, auf Wunsch auch bei SachsenEnergie. Ihr Netzentgelt hängt nicht vom Versorger ab. Wir prüfen es getrennt vom Liefervertrag.

Wie finde ich einen Energieberater für mein Unternehmen in Dresden?

Klären Sie zuerst, was Sie brauchen. Für Energieausweis, Heizung oder Sanierungsfahrplan ist ein Gebäude-Energieberater zuständig, für private Haushalte die Verbraucherzentrale am Fetscherplatz 3. Für Energieeinkauf, Netzentgelte, Energieaudit und Förderung im Unternehmen sind wir zuständig. Geförderte Beratung übernimmt ein Partner aus der Energieeffizienz-Expertenliste.

Quellen (Stand Oktober 2026) 27
  1. SachsenNetze GmbH, Preisblätter Strom für Dresden 2026 (Standardlastprofil, Niederspannung, Umspannung Mittel-/Niederspannung, Mittelspannung, Umspannung Hoch-/Mittelspannung), gültig ab 01.01.2026, Stand 11.12.2025, Übersicht, abgerufen am 09.10.2026
  2. SachsenNetze GmbH, Hochlastzeitfenster 2026 und 2027 für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (PDFs: …/1ec80fd3-23fc-4ebd-bc30-7ff159af1edc/Hochlastzeitfenster-2026.pdf und …/e758423c-f7c7-4240-b359-31413f676c1b/Hochlastzeitfenster-2027.pdf), abgerufen am 09.10.2026
  3. SachsenNetze, Grundversorger Strom 2025 bis 2027 (SachsenNetze GmbH: Dresden, DREWAG, ab 01.07.2026 SachsenEnergie AG; SachsenNetze HS.HD GmbH: Gemeinden in Ostsachsen), abgerufen am 09.10.2026
  4. SachsenNetze, Netzentgelte (zwei Gesellschaften mit getrennten Preisblättern, „Ein Unternehmen der SachsenEnergie“), abgerufen am 09.10.2026
  5. § 19 StromNEV, abgerufen am 09.10.2026
  6. Bundesnetzagentur, Ergänzende Informationen für die Anzeige (Frist 30.09.), Informationsstand 28.03.2024, und Festlegung BK4-13-739, abgerufen am 09.10.2026
  7. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation des Festlegungsentwurfs AgNes, abgerufen am 09.10.2026
  8. Bundesnetzagentur, AgNes (StromNEV-Vorgaben treten zum 31.12.2028 außer Kraft), Zwischenstand Pressemitteilung vom 27.05.2026, abgerufen am 09.10.2026
  9. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (1. Lesung 08.10.2026; Bundeszuschuss 2027 bis 2029, Gesetzentwurf, Kabinettsbeschluss 02.09.2026), abgerufen am 09.10.2026
  10. Deutscher Bundestag, Textarchiv kw41, 1. Lesung Energiewirtschaftsgesetz am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  11. § 3 Nr. 57 und § 36 Abs. 2 EnWG und https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__36.html , abgerufen am 09.10.2026
  12. § 8 Abs. 4 EDL-G, abgerufen am 09.10.2026
  13. § 2 KAV (Höchstbeträge, Abs. 7 Niederspannung), abgerufen am 09.10.2026
  14. BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit; Richtlinie vom 13.12.2024, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 8.1 (Ende 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
  15. Freistaat Sachsen, Förderrichtlinie Energie und Klima/2023, Teil B II Nr. 1.1, 2, 3.1, 4.6, 4.7, abgerufen am 09.10.2026
  16. Sächsische Aufbaubank, Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (Antragsstopp Teil B II Energieeffizienzmaßnahmen seit 01.06.2026, wird nicht aufgehoben), abgerufen am 09.10.2026
  17. Sächsische Aufbaubank, SAB Sachsenkredit Energie und Speicher (Stromspeicher gekoppelt mit PV von mehr als 30 kWp bis einschließlich 1 MWp; Tilgungszuschuss bis 20 % bzw. 10 %, höchstens 50.000 € je Kalenderjahr), abgerufen am 09.10.2026
  18. Handwerkskammer Dresden, Energie und Umwelt, abgerufen am 09.10.2026
  19. KfW, Heizungsförderung für Unternehmen, Nichtwohngebäude (522), abgerufen am 09.10.2026
  20. Landeshauptstadt Dresden, Energielotse, Übersicht Beratungsangebote , und Wärmepumpen (KfW 522, Sachsenkredit Energie und Speicher), https://energielotse.dresden.de/waerme-und-energieloesungen/dezentrale-waermetechnologien/waermepumpen , abgerufen am 09.10.2026
  21. Bundesregierung, Fabrik von Infineon in Dresden, abgerufen am 09.10.2026
  22. IHK Dresden, Ihre IHK (rund 100.000 Mitgliedsunternehmen), abgerufen am 09.10.2026

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