Energieberatung für Unternehmen in Stuttgart
Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.
Mit der Energieberatung für Unternehmen in Stuttgart geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Ein fester Ansprechpartner prüft Netzentgelte, Strom- und Gasverträge und Förderung und passt Ihre Strategie laufend an. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei der Stuttgart Netze GmbH 5.135 Euro netto für das Stromnetz.
Diese Seite ist für Unternehmen mit Standort in Stuttgart.
Dazu zählen Gewerbe, Handel, Industrie und Hausverwaltungen. Alle Preise auf dieser Seite sind netto, also ohne Umsatzsteuer. Für ein privates Wohnhaus ist das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) die richtige Stelle. Es berät neutral zur Sanierung von Gebäuden.
Was umfasst Energieberatung für Unternehmen in Stuttgart?
Wir prüfen die Energiekosten Ihres Betriebs in vier Bereichen.
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Netzentgelten und Verträgen. Ob Förderung oder eine eigene Anlage dazukommt, entscheiden Sie selbst.
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Netzentgelte.
Das sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.
Wir legen Ihren Lastgang neben Preisblatt und Hochlastzeitfenster der Stuttgart Netze. Der Lastgang ist die Kurve Ihres Stromverbrauchs in Viertelstunden über ein Jahr.
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Strom- und Gasverträge.
Wir holen für alle Lieferstellen Ihres Unternehmens Angebote mehrerer Lieferanten ein.
Sie verhandeln nicht mit mehreren Anbietern. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.
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Förderung.
Wir zeigen, welche Programme von Bund und Land zu Ihrem Vorhaben passen.
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Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung.
Ein Energieaudit untersucht den Energieverbrauch Ihres Betriebs. ISO 50001 ist die Norm für ein Energiemanagementsystem. Diese Leistungen übernehmen zertifizierte Partner, die wir geprüft und ausgewählt haben.
Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr fester Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Was eine Beratung zu Gebäuden und Anlagen umfasst, lesen Sie unter Energieberatung für Unternehmen.
Wer betreibt das Strom- und Gasnetz in Stuttgart?
Stuttgart Netze: Strom- und Gasverteilnetz
Die Stuttgart Netze GmbH betreibt das Strom- und das Gasverteilnetz der Landeshauptstadt. Sie ist eine Tochter der Stadtwerke Stuttgart. Nach eigenen Angaben betreut sie rund 5.600 Kilometer Stromnetz und 2.100 Kilometer Gasnetz im Stadtgebiet.
EnBW als Grundversorger, Lieferant frei wählbar
Stuttgart Netze transportiert den Strom, den Sie bei einem Lieferanten kaufen. Grundversorger für Strom und Gas im Netz der Stuttgart Netze ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Das hat der Netzbetreiber zum 01.07.2024 festgestellt, es gilt bis 31.12.2027. Grundversorger ist der Lieferant, der im Netzgebiet die größte Zahl an Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Ihren Lieferanten für den Betrieb wählen Sie selbst.
Preisbestandteile und Ihre Handlungsmöglichkeiten
Auf Ihrer Stromrechnung stehen mehrere Posten. Für jeden ist jemand anderes zuständig.
| Posten | Wer legt ihn fest? | Wert in Stuttgart 2026, netto | Was Sie tun können |
|---|---|---|---|
| Netzentgelt | Stuttgart Netze, nach den Regeln der Stromnetzentgeltverordnung | siehe Preisblatt unten | Lastgang prüfen, individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV vereinbaren |
| Konzessionsabgabe (Entgelt für die Nutzung öffentlicher Wege) | Stadt Stuttgart nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV), erhoben über den Netzbetreiber | höchstens 2,39 ct/kWh für Tarifkunden, höchstens 0,11 ct/kWh für Sondervertragskunden (Höchstbeträge nach § 2 KAV) | Einstufung als Sondervertragskunde prüfen |
| Umlagen | Gesetzgeber, veröffentlicht von den Übertragungsnetzbetreibern | auf netztransparenz.de | Entlastungen prüfen |
| Stromsteuer | Gesetzgeber | 20,50 €/MWh regulär | Entlastung nach § 9b StromStG beantragen, wenn Sie berechtigt sind |
| Energiepreis und Entgelt des Lieferanten | Lieferant | laut Angebot | Angebote einholen und verhandeln |
Die Konzessionsabgabe hängt von Ihrer Einstufung ab. In der Niederspannung zählen Sie bei Stuttgart Netze als Sondervertragskunde, wenn Sie zwei Bedingungen erfüllen. Sie erreichen in mindestens zwei Monaten des Jahres 30 kW. Und Sie verbrauchen mehr als 30.000 kWh im Jahr. Die Niederspannung ist die unterste Netzebene, also die Stufe des Stromnetzes, an der kleinere Betriebe angeschlossen sind.
Den Energiepreis legt der Lieferant fest. Wir holen dafür Angebote mehrerer Lieferanten ein. Erfüllt Ihr Betrieb die Voraussetzungen, muss Stuttgart Netze Ihnen ein individuelles Netzentgelt anbieten (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Wie wir das prüfen, steht unten im Abschnitt zum individuellen Netzentgelt.
Netzentgelte 2026 bei Stuttgart Netze
Das Preisblatt 2026 der Stuttgart Netze gilt seit 01.01.2026.
Es trennt Betriebe mit und ohne Lastgangmessung.
Bei einer Lastgangmessung zeichnet der Zähler Ihren Verbrauch in jeder Viertelstunde auf. In der Niederspannung setzt Stuttgart Netze sie ab einem Verbrauch über 100.000 kWh im Jahr ein. Darunter rechnet der Netzbetreiber mit einem Standardlastprofil. Das ist ein typischer, angenommener Verbrauchsverlauf.
Mit Lastgangmessung zahlen Sie zwei Preise. Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstundenleistung im Jahr. Der Arbeitspreis gilt für jede bezogene Kilowattstunde. Welche Preise gelten, hängt von der Jahresbenutzungsdauer ab. Das ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung.
Tabelle für Betriebe mit Lastgangmessung (Jahresleistungspreis).
| Netz- oder Umspannebene | unter 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahr | unter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh | ab 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahr | ab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh |
|---|---|---|---|---|
| Hochspannung | 17,98 | 5,59 | 131,93 | 1,03 |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | 19,81 | 6,14 | 143,65 | 1,19 |
| Mittelspannung | 21,35 | 7,28 | 149,22 | 2,17 |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | 29,14 | 7,85 | 160,17 | 2,61 |
| Niederspannung | 34,42 | 8,95 | 164,89 | 3,73 |
Tabelle für Betriebe ohne Lastgangmessung.
| Abnahmestelle | Grundpreis €/Jahr | Arbeitspreis ct/kWh |
|---|---|---|
| Niederspannung ohne Lastgangmessung (Standardlastprofil) | 55,00 | 10,16 |
Quelle: Preisblatt „Preise und Regelungen für die Nutzung des Stromverteilnetzes“ der Stuttgart Netze GmbH. Es gilt ab 01.01.2026, Version 1.0 vom Januar 2026, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte sind netto. Hinzu kommen Umlagen, Konzessionsabgabe, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer. Die Werte enthalten den Zuschuss des Bundes zu den Kosten der Übertragungsnetze. Er beträgt 2026 insgesamt 6,5 Mrd. € (§ 24c EnWG).
Hat Ihr Betrieb nur in einzelnen Monaten hohe Last, gibt es eine zweite Abrechnung. Stuttgart Netze bietet einen Monatsleistungspreis an. Er beträgt ein Sechstel des Jahresleistungspreises ab 2.500 h. In der Mittelspannung sind das 24,87 € je kW und Monat. Diese Abrechnung melden Sie vor Beginn des Abrechnungsjahres verbindlich an.
Die vorläufigen Netzentgelte 2027 muss Stuttgart Netze bis 15.10.2026 veröffentlichen (§ 20 Abs. 1 EnWG). Am 09.10.2026 lag noch kein Preisblatt 2027 vor. Für 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung einen Zuschuss von 5,525 Mrd. € je Jahr. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 02.09.2026 beschlossen. Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 vor, die 1. Lesung war am 08.10.2026. Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026).
Rechenbeispiel: Netzentgelte für drei Unternehmen in Stuttgart
Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei Stuttgart Netze 5.135 € Netzentgelt, netto.
Die Tabelle zeigt drei Fälle. Wir haben sie allein aus dem Preisblatt oben berechnet.
| Fall | Annahme | Rechnung | Netzentgelt 2026, netto | je kWh |
|---|---|---|---|---|
| A: Gewerbe ohne Lastgangmessung | 50.000 kWh im Jahr | 55,00 € + 50.000 kWh × 10,16 ct | 5.135,00 € | 10,27 ct |
| B: Mittelstand, Niederspannung mit Lastgangmessung | 150 kW Spitze, 400.000 kWh, 2.667 h | 150 kW × 164,89 € + 400.000 kWh × 3,73 ct | 39.653,50 € | 9,91 ct |
| C: Industrie, Mittelspannung | 4.000 kW Spitze, 24 Mio. kWh, 6.000 h | 4.000 kW × 149,22 € + 24 Mio. kWh × 2,17 ct | 1.117.680,00 € | 4,66 ct |
Eigene Berechnung nach Preisblatt, kein Angebot. Fall A und Fall C stimmen mit den Musterfällen überein, die Stuttgart Netze für 2026 veröffentlicht hat. Dort steht auch, was diese Fälle ohne den Bundeszuschuss kosten würden.
| Fall | mit Bundeszuschuss 2026 | ohne Bundeszuschuss (Rechnung des Netzbetreibers) | Unterschied |
|---|---|---|---|
| A: Gewerbe, 50.000 kWh | 5.135,00 € | 6.415,00 € | 1.280,00 € (20 %) |
| C: Industrie, 24 Mio. kWh | 1.117.680,00 € | 1.458.320,00 € | 340.640,00 € (23 %) |
Was eine niedrigere Spitze bringt, zeigt Fall C. Senkt der Betrieb seine Jahreshöchstlast um 100 kW, zahlt er 14.922 € weniger im Jahr, netto. Das gilt, solange seine Jahresbenutzungsdauer bei 2.500 h oder mehr bleibt. Der Arbeitspreis ändert sich dadurch nicht.
Hochlastzeitfenster 2026 und 2027 bei Stuttgart Netze
Hochlastzeitfenster sind die Zeiten, in denen Stuttgart Netze die höchste Last einer Netzebene erwartet.
Der Netzbetreiber leitet sie aus den Lastgängen der Vorjahre ab. Die Fenster gelten nur an Werktagen. Samstage, Sonntage, Feiertage und höchstens ein Brückentag pro Woche zählen nicht. Das gilt auch für die Zeit vom 24.12. bis 01.01.
Hochlastzeitfenster 2026, abgeleitet aus den Lastgängen von September 2024 bis August 2025.
| Netz- oder Umspannebene | Winter (Januar, Februar, Dezember) | Frühling (März bis Mai) | Sommer (Juni bis August) | Herbst (September bis November) |
|---|---|---|---|---|
| Hochspannung | 09:30 bis 14:45 | keine | 14:30 bis 17:30 | 10:15 bis 13:15 |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | 09:45 bis 14:45 | keine | 13:30 bis 16:30 | 11:30 bis 14:30 |
| Mittelspannung | 08:45 bis 18:00 | keine | 13:00 bis 16:00 | 10:15 bis 13:15 |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | 17:15 bis 21:15 | keine | keine | 17:00 bis 20:00 |
| Niederspannung | 17:30 bis 21:15 | keine | keine | 17:00 bis 20:00 |
Hochlastzeitfenster 2027, abgeleitet aus den Lastgängen von September 2025 bis August 2026.
| Netz- oder Umspannebene | Winter (Januar, Februar, Dezember) | Frühling (März bis Mai) | Sommer (Juni bis August) | Herbst (September bis November) |
|---|---|---|---|---|
| Hochspannung | 08:30 bis 18:00 | keine | 09:30 bis 19:15 | 09:15 bis 18:00 |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | 08:45 bis 14:30 und 16:45 bis 18:15 | keine | 09:30 bis 11:30 und 16:30 bis 18:30 | 09:30 bis 14:30 |
| Mittelspannung | 08:30 bis 18:15 | keine | 16:30 bis 18:30 | 09:30 bis 18:30 |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | 17:30 bis 21:00 | keine | keine | keine |
| Niederspannung | 17:30 bis 21:00 | keine | keine | keine |
Quelle: Stuttgart Netze GmbH, Hochlastzeitfenster 2026 und Hochlastzeitfenster 2027, abgerufen am 09.10.2026. Ob die Uhrzeiten Beginn oder Ende einer Viertelstunde meinen, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber.
2027 ändern sich die Fenster in allen Ebenen. In der Mittelspannung umfasst das Winterfenster dann den Arbeitstag von 08:30 bis 18:15. In der Niederspannung gibt es 2027 nur noch im Winter ein Fenster, von 17:30 bis 21:00. Wir prüfen mit Ihrem Lastgang, ob Ihre Spitzen 2027 außerhalb der Fenster liegen.
Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt in Stuttgart?
Ein individuelles Netzentgelt lohnt sich, wenn Ihre Lastspitze verlässlich außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt.
Das Gesetz nennt das atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV). Der Leistungspreis gilt dann nur für Ihre höchste Last im Fenster. Mindestens 20 % des veröffentlichten Netzentgelts zahlen Sie trotzdem.
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Diese Mindestwerte legt die Bundesnetzagentur fest:
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Die Last im Fenster liegt mindestens 100 kW unter Ihrer Jahreshöchstlast.
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In der Mittelspannung liegt sie zusätzlich mindestens 20 % darunter, in der Niederspannung mindestens 30 %.
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Die Ersparnis beträgt mindestens 500 € im Jahr.
Ein vereinfachtes Beispiel zu Fall C: Die Jahreshöchstlast beträgt 4.000 kW, die Last im Fenster 3.000 kW. Dann zahlt der Betrieb den Leistungspreis nur für 3.000 kW. Das sind 149.220 € weniger im Jahr, netto.
Stuttgart Netze verlangt dafür einen schriftlichen Antrag. Er enthält Prognosen zu Jahresverbrauch, Jahreshöchstlast und Last im Fenster. Die Vereinbarung zeigen Sie bis 30. September des Geltungsjahres bei der Bundesnetzagentur an. In der Liste der Stuttgart Netze stehen derzeit drei Abnahmestellen mit atypischer Netznutzung. Zwei davon liegen in der Mittelspannung, eine in der Niederspannung.
Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Das Verfahren heißt AgNes. Erlassen ist die Festlegung noch nicht (Stand 09.10.2026).
Voraussetzungen, Berechnung und die geplanten Regeln ab 2029 erklären wir unter atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV. Für Antrag und Auswertung gilt unsere Netzentgeltoptimierung mit No-Save-No-Fee. Wir vergleichen Ihre Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.
Förderung für Unternehmen in Stuttgart und Baden-Württemberg
Unternehmen in Stuttgart können 2026 Förderung vom Bund und vom Land nutzen.
Das Programm der Stadt Stuttgart für Unternehmen ist Ende 2025 ausgelaufen. Wir klären die Förderung, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
| Programm | Träger | Was gefördert wird | Stand |
|---|---|---|---|
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1: Energieaudit | BAFA (Bund) | 50 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 €. Bei Energiekosten bis 10.000 € netto im Jahr höchstens 600 €. | Antrag vor dem Beratungsvertrag oder Vertrag mit aufschiebender Bedingung, Beginn erst nach Bewilligung. Richtlinie endet am 31.12.2026. |
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599 | BAFA (Bund) | 50 % des Beratungshonorars, höchstens 4.000 €, gestaffelt nach Fläche | Nur für Gebäude in Ihrem Eigentum, Mieter sind ausgeschlossen. Antrag vor dem Beratungsvertrag oder Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Richtlinie endet am 31.12.2026. |
| Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 1 | BAFA (Bund) | Zuschuss für Querschnittstechnik wie Motoren, Pumpen und Drucklufterzeuger, jeweils als Ersatz von Bestandsanlagen: 25 % für kleine, 20 % für mittlere Unternehmen | nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| KEFF+Check | Land Baden-Württemberg, regionale Kompetenzstellen, auch Region Stuttgart | kostenfreier Check zu Material- und Energieverbrauch im Betrieb, mit Ergebnisbericht und passenden Förderprogrammen | laufend, Stand 09.10.2026 |
| Energieeffizienz-Programm für Unternehmen | Stadt Stuttgart | Beratung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen | ausgelaufen zum 31.12.2025, keine neuen Anträge seit 01.01.2026 |
Für das BAFA-Energieaudit gilt eine Grenze. Nicht-KMU mit mehr als 500.000 kWh Energieverbrauch im Jahr erhalten dafür keine Förderung.
Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt. Ob sich zwei Programme kombinieren lassen, steht in der jeweiligen Richtlinie. Das prüfen wir für Ihr Vorhaben in der Fördermittelberatung für Unternehmen. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.
Welche Pflichten gelten für Unternehmen in Stuttgart?
Unternehmen in Stuttgart haben Pflichten aus Bundesrecht und aus dem Landesrecht von Baden-Württemberg.
Die Tabelle nennt fünf Pflichten mit Fundstelle.
| Pflicht | Wen sie trifft | Grundlage |
|---|---|---|
| Energieaudit | Unternehmen, die kein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) sind. Bis 500.000 kWh Energieverbrauch im Jahr genügt eine Online-Erklärung. | § 8 Abs. 4, § 8c Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) |
| Energie- oder Umweltmanagementsystem | Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh (7,5 Millionen kWh) Energieverbrauch im Jahr, im Schnitt der letzten drei Jahre, auch KMU | § 8 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) |
| Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen erstellen und veröffentlichen | Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh (2,5 Millionen kWh) Energieverbrauch im Jahr, im Schnitt der letzten drei Jahre | § 9 EnEfG |
| Photovoltaik bei Neubau, grundlegender Dachsanierung und neuem offenem Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen | Bauherren in Baden-Württemberg, bei Parkplätzen die Betreiber | § 23 Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) |
| 15 % erneuerbare Wärme oder Ersatzmaßnahmen beim Tausch der Heizanlage | Eigentümer bestehender Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg | Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) |
Die Photovoltaik-Pflicht können Sie auch mit einer Solarthermie-Anlage erfüllen. Sie dürfen die Dachfläche dafür auch an einen Dritten verpachten. Eine Änderung von EDL-G und EnEfG liegt als Regierungsentwurf vor (Drucksache 21/8027, Stand Oktober 2026). Schwellen und Fristen zum Audit stehen unter Energieaudit-Pflicht. Wie ein Managementsystem aufgebaut wird, lesen Sie unter Energiemanagement nach ISO 50001.
So arbeiten wir mit Unternehmen in Stuttgart
Wir arbeiten mit Ihren Unterlagen und per Videogespräch.
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Unterlagen.
Sie senden Ihre letzte Jahresrechnung für Strom und Gas. Haben Sie eine Lastgangmessung, senden Sie auch den Lastgang des letzten Jahres.
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Rückmeldung.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ihre Auswertung erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
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Prüfung.
Wir prüfen Preisblatt, Lastgang gegen die Hochlastzeitfenster, Verträge und Förderung.
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Termin.
Wir besprechen das Ergebnis per Video oder nach Absprache in Ihrem Betrieb. Eine Begehung, also ein Rundgang durch Ihren Betrieb, braucht es nur für Energieaudit und Energieberatung nach DIN V 18599. Diese übernimmt unser Partner.
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Umsetzung.
Wir holen Angebote für Strom und Gas ein, stellen den Antrag beim Netzbetreiber oder koordinieren den Förderantrag. Wir dokumentieren die Ersparnis. Ihr fester Ansprechpartner bleibt dran und passt Ihre Strategie laufend an.
Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Wie das bei Energieeinkauf und Vertragsoptimierung abläuft, steht auf der Leistungsseite.
Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Seite Preise und Vergütung. Stand September 2026: über 100 Kunden und über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch in unserer Betreuung.
Bürostandort und Gesellschaftssitz
RWB Consulting hat keine Niederlassung in Stuttgart.
Die RWB Consulting UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in Schwanstetten und ihr Büro in Schwabach.
Häufige Fragen
Was kostet Energieberatung für Unternehmen in Stuttgart?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Bei Strom- und Gasverträgen zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Bei Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts. Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung kosten einen Festpreis laut Angebot des Partners, unsere Koordination nichts. Von diesen Partnern erhalten wir keine Vergütung. Das BAFA übernimmt bei Antragsberechtigung 50 % des Beratungshonorars bis zu einem Höchstbetrag.
Muss ich in neue Anlagen investieren?
Nein. Zuerst sparen Sie dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Netzentgelten und Verträgen. Ob eine Förderung oder eine eigene Anlage zusätzlich infrage kommt, entscheiden Sie selbst.
Wie hoch sind die Netzentgelte in Stuttgart 2026?
Das hängt von Netzebene und Messung ab. Ohne Lastgangmessung zahlen Sie bei Stuttgart Netze 55,00 € im Jahr und 10,16 ct/kWh, netto. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh kommt so auf 5.135 €. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 Mio. kWh zahlt im Schnitt 4,66 ct/kWh.
Welche Hochlastzeitfenster gelten bei Stuttgart Netze?
2026 liegt das Fenster der Mittelspannung im Winter werktags zwischen 08:45 und 18:00 Uhr. Im Frühling gibt es auf keiner Ebene ein Fenster. Die Fenster für 2027 hat Stuttgart Netze schon veröffentlicht. Sie ändern sich in allen Ebenen.
Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV?
Es lohnt sich, wenn Ihre Lastspitze verlässlich außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt. Die Last im Fenster muss mindestens 100 kW unter Ihrer Jahreshöchstlast liegen. Die Ersparnis muss mindestens 500 € im Jahr betragen. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüfen wir mit Ihrem Lastgang.
Fördert die Stadt Stuttgart Unternehmen beim Energiesparen?
Ein eigenes Programm für Unternehmen gibt es derzeit nicht. Das Energieeffizienz-Programm für Unternehmen lief zum 31.12.2025 aus, seit 01.01.2026 nimmt die Stadt keine neuen Anträge an. Das städtische Energiesparprogramm fördert die Sanierung von Wohngebäuden. Für Betriebe bleiben Programme von Bund und Land, zum Beispiel die BAFA-Förderung und der KEFF+Check.
Wie finde ich einen Energieberater für mein Unternehmen in Stuttgart?
Klären Sie zuerst, worum es geht. Für Energieausweis oder Sanierung eines Gebäudes brauchen Sie einen Gebäude-Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Für Strom- und Gasverträge, Netzentgelte und Förderung sind wir Ihr fester Ansprechpartner. Die geförderte Beratung übernimmt unser in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. Den kostenfreien KEFF+Check des Landes können Sie zusätzlich nutzen.
Beraten Sie auch Unternehmen im Umland von Stuttgart?
Ja. Stuttgart Netze betreibt das Netz im Stadtgebiet von Stuttgart. Liegt Ihr Betrieb außerhalb, prüfen wir zuerst, welcher Netzbetreiber zuständig ist. Dann werten wir dessen Preisblatt und Hochlastzeitfenster genauso aus.
Quellen (Stand Oktober 2026) 26
- Stuttgart Netze GmbH, Preise und Regelungen für die Nutzung des Stromverteilnetzes, gültig ab 01.01.2026, Version 1.0 (Januar 2026), Preisblätter 1, 2, 3 und 8, Zählverfahren S. 12, § 19 StromNEV S. 9 bis 11, abgerufen am 09.10.2026
- Stuttgart Netze GmbH, Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 (typisierte Abnahmefälle mit und ohne Zuschuss, § 118 Abs. 5 und 5a EnWG), abgerufen am 09.10.2026
- Stuttgart Netze GmbH, Hochlastzeitfenster 2026, abgerufen am 09.10.2026
- Stuttgart Netze GmbH, Hochlastzeitfenster 2027, abgerufen am 09.10.2026
- Stuttgart Netze GmbH, Individuelle Netzentgelte, atypische Netznutzung (Liste nach § 27 StromNEV), abgerufen am 09.10.2026
- Stuttgart Netze GmbH, Veröffentlichungen Strom (Grundversorger Strom, Dokumentenliste ohne Preisblatt 2027), abgerufen am 09.10.2026
- Stuttgart Netze GmbH, Veröffentlichungen Gas (Grundversorger Gas), abgerufen am 09.10.2026
- Stuttgart Netze GmbH, Unser Unternehmen (5.600 km Strom, 2.100 km Gas, Tochter der Stadtwerke Stuttgart), abgerufen am 09.10.2026
- § 20 Abs. 1 EnWG (Veröffentlichung bis 15. Oktober), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesregierung, Niedrigere Netzentgelte (Bundeszuschuss 6,5 Mrd. € 2026, 5,525 Mrd. € je Jahr 2027 bis 2029) , abgerufen am 08.10.2026; Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Gesetzentwurf, Kabinett 02.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026), https://dserver.bundestag.de/btd/21/082/2108236.pdf , abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Textarchiv kw41, 1. Lesung Energiewirtschaftsgesetz am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Beschluss BK4-13-739 vom 11.12.2013 (100 kW, Bagatellgrenze 500 €, Erheblichkeitsschwellen), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft) , und Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/GBK-GZ/2025/GBK-25-01-1x3_AgNes/Downloads/FL-Entwurf_DE_DL_BF.html?nn=1059162 , abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Ergänzende Informationen für die Anzeige (Frist 30.09.), abgerufen am 09.10.2026
- § 3 und § 9b StromStG und https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html , abgerufen am 08.10.2026
- BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit , und Modul 2, https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html , abgerufen am 08.10.2026
- Richtlinie Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, BAnz AT 23.12.2024 B2 (Nr. 4, 6.2, 8.1), abgerufen am 08.10.2026
- BAFA, EEW Modul 1 Querschnittstechnologien, abgerufen am 08.10.2026
- KEFF+ Regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz Baden-Württemberg und https://www.keffplus-bw.de/de/erstkontakt , abgerufen am 09.10.2026
- Landeshauptstadt Stuttgart, Energieeffizienz-Programm für Unternehmen (Stand 07.01.2026), abgerufen am 09.10.2026
- Landeshauptstadt Stuttgart, Neue Förderregeln für Sanierung, Heizung und Solar (24.04.2026, Energiesparprogramm für Wohngebäude), abgerufen am 09.10.2026
- § 23 KlimaG BW, abgerufen am 09.10.2026
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Erneuerbare-Wärme-Gesetz, abgerufen am 09.10.2026
- § 8 Abs. 4 EDL-G (Grenze 500.000 kWh), abgerufen am 08.10.2026
- § 8 und § 9 EnEfG und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 08.10.2026
- Energieberatungszentrum Stuttgart e.V., abgerufen am 09.10.2026
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