Zum Inhalt springen

Energie­beratung für Unternehmen in Köln

Energiekosten in Köln senken. Ohne Aufwand.

Sie geben die Arbeit rund um Ihre Energiekosten an uns ab und sparen Zeit und Geld. Unsere Energieberatung für Unternehmen in Köln ist die Prüfung von Liefervertrag und Netzentgelten. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 laut Preisblatt der RheinNetz 2.040 Euro Netzentgelt netto.

Köln

Diese Seite ist für Unternehmen in Köln und im Kölner Umland.

Zum Bezirk der IHK Köln gehören rund 150.000 Unternehmen. Er umfasst Köln, Leverkusen, den Oberbergischen Kreis, den Rhein-Erft-Kreis und den Rheinisch-Bergischen Kreis.

Unsere betriebliche Energieberatung in Köln kümmert sich um Ihre Strom- und Gaskosten und Ihre Netzentgelte. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Das Energieaudit, also die Untersuchung Ihres Energieverbrauchs durch einen Fachmann, übernehmen geprüfte Partner. Das gilt auch für ISO 50001 und Förderanträge. Wir koordinieren sie. Energieausweise und Sanierungsfahrpläne für Wohnhäuser erstellen wir nicht.

In Köln teilen sich zwei Unternehmen die Aufgaben. Die RheinNetz GmbH betreibt das Netz. Die RheinEnergie AG ist Grundversorger, also der Lieferant mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Wir prüfen beides, holen Angebote anderer Lieferanten ein und vergleichen sie mit RheinEnergie. Sie haben keine Warteschleifen und müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln.

Netzbetreiber und Versorger in Köln: RheinNetz und RheinEnergie

RheinNetz als Netzbetreiber, Lieferant frei wählbar

Das Netz in Köln betreibt die RheinNetz GmbH. Den Strom liefert RheinEnergie oder ein anderer Anbieter Ihrer Wahl. Die RheinNetz hieß bis Ende 2024 Rheinische NETZGesellschaft. Sie gehört zur RheinEnergie AG.

Ihr Strompreis besteht aus Teilen mit verschiedenen Zuständigen. Netz und Lieferung prüfen Sie deshalb getrennt:

  • Das Netzentgelt legt der Netzbetreiber in seinem Preisblatt fest.
  • Den Energiepreis vereinbaren Sie mit Ihrem Lieferanten.
  • Stromsteuer, Umlagen und Konzessionsabgabe beruhen auf Gesetzen und Verordnungen.

Im Netzgebiet der RheinNetz in Köln und Bornheim ist RheinEnergie Grundversorger (§ 36 Abs. 2 EnWG). Anspruch auf Grundversorgung haben Haushaltskunden. Dazu zählen auch Betriebe mit höchstens 10.000 kWh Jahresverbrauch für gewerbliche Zwecke. Maßgeblich ist der Jahresverbrauch für den Eigenverbrauch (§ 3 Nr. 57 EnWG). Wer mehr verbraucht, schließt einen Sondervertrag. Das ist ein Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung mit einem Lieferanten Ihrer Wahl.

Andere Netzbetreiber im Kölner Umland

Im Umland betreibt nicht überall die RheinNetz das Netz. In Frechen, Hürth, Pulheim und Wesseling ist die Westnetz GmbH zuständig. Dort gelten andere Netzentgelte.

Woraus der Grundversorgungspreis für Gewerbe in Köln besteht

RheinEnergie veröffentlicht die Bestandteile ihres Grundversorgungspreises für Gewerbekunden. Die Tabelle zeigt die Werte ab 1. Januar 2026 im Netzgebiet der RheinNetz.

BestandteilCent je kWh, nettoZuständig
Netzentgelt (Arbeitspreis) 3,780 RheinNetz, Preisblatt 2026
Konzessionsabgabe (Durchschnitt der Gemeinden im Grundversorgungsgebiet) 2,390 Gemeinden, Höchstsätze nach § 2 KAV
Stromsteuer 2,050 Bund, Stromsteuergesetz
Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 Übertragungsnetzbetreiber
Offshore-Netzumlage 0,941 Übertragungsnetzbetreiber
KWKG-Umlage 0,446 Übertragungsnetzbetreiber
Anteil des Lieferanten (Energie, Vertrieb) 15,284 RheinEnergie
Arbeitspreis gesamt 26,450

Dazu kommt ein Grundpreis von 233,05 Euro netto im Jahr. Davon gehen 150,00 Euro an den Netzbetreiber und 21,01 Euro an den Messstellenbetrieb. 62,04 Euro bleiben beim Lieferanten. Übertragungsnetzbetreiber sind die Betreiber der großen Überlandnetze.

Nur den Anteil des Lieferanten legen Sie in Ihrem Liefervertrag fest. In der Grundversorgung sind das 15,284 von 26,45 Cent je kWh. Diesen Teil vergleichen wir bei Energieeinkauf und Vertragsoptimierung mit dem Markt.

Das Netzentgelt sinkt nicht durch einen Lieferantenwechsel. Es hängt von Ihrem Anschluss und Ihrer Messung ab, also vom Lastgang. Der Lastgang ist Ihr Verbrauch in jeder Viertelstunde.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Stadt für Leitungen in öffentlichen Wegen. Sie hängt von der Vertragsart ab, nicht vom Lieferanten. Mit einem Sondervertrag darf sie höchstens 0,11 Cent je kWh betragen statt 2,39 Cent. In der Niederspannung gilt das nur, wenn die Leistung an der Abnahmestelle in mindestens zwei Monaten über 30 kW liegt. Zusätzlich muss der Jahresverbrauch dort über 30.000 kWh liegen. Netzbetreiber und Gemeinde können niedrigere Werte vereinbaren (§ 2 Abs. 7 KAV).

Netzentgelte 2026 in Köln: Preisblatt der RheinNetz

Die RheinNetz berechnet 2026 Netzentgelte ohne und mit Leistungsmessung.

Ohne Leistungsmessung zahlen Sie einen Grundpreis pro Jahr und einen Arbeitspreis je kWh.

Mit Leistungsmessung haben Sie einen Lastgangzähler. Er misst Ihren Verbrauch jede Viertelstunde. Sie zahlen dann einen Leistungspreis und einen Arbeitspreis. Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr.

Welcher Preis gilt, hängt von der Benutzungsdauer ab. Das ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung. Die RheinNetz unterscheidet unter und ab 2.500 Stunden im Jahr. Die Netzebene ist die Ebene des Netzes, an der Ihr Betrieb angeschlossen ist, zum Beispiel Niederspannung oder Mittelspannung.

NetzebeneGrundpreis in Euro je JahrArbeitspreis in Cent je kWhunter 2.500 h: Leistungspreis in Euro je kW und Jahrunter 2.500 h: Arbeitspreis in Cent je kWhab 2.500 h: Leistungspreis in Euro je kW und Jahrab 2.500 h: Arbeitspreis in Cent je kWh
Niederspannung ohne Lastgangzähler 150,00 3,78 entfällt entfällt entfällt entfällt
Niederspannung mit Lastgangzähler entfällt entfällt 33,36 7,40 172,43 1,84
Umspannung Mittel- auf Niederspannung entfällt entfällt 23,09 5,82 143,67 1,00
Mittelspannung entfällt entfällt 21,41 4,56 103,84 1,26
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung entfällt entfällt 14,67 3,58 87,15 0,68
Hochspannung entfällt entfällt 12,34 3,17 79,01 0,51

Quelle: RheinNetz GmbH, Netznutzungsentgelte Strom 2026, Preisblatt 1 und 4. Gültig ab 01.01.2026, veröffentlicht nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG, abgerufen am 09.10.2026.

Alle Werte sind netto. Nicht enthalten sind Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer. Die Preise enthalten den Bundeszuschuss 2026 zu den Übertragungsnetzkosten. Er beträgt 6,5 Milliarden Euro (§ 24c EnWG).

Brauchen Sie nur in einzelnen Monaten hohe Leistung, gibt es Monatsleistungspreise. In der Mittelspannung kostet ein kW dann 17,31 Euro je Monat (Preisblatt 5).

Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der RheinNetz

Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten, in denen der Netzbetreiber die höchste Last im Netz erwartet.

Liegt Ihre Höchstlast außerhalb dieser Zeiten, kommt ein individuelles Netzentgelt in Frage. Das heißt atypische Netznutzung.

SpannungsebeneFrühling (01.03. bis 31.05.)Sommer (01.06. bis 31.08.)Herbst (01.09. bis 30.11.)Winter (01.12. bis 28./29.02.)
Hochspannung keine keine keine 08:15 bis 19:45
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung keine keine 12:30 bis 13:15 und 17:00 bis 18:30 08:30 bis 19:30
Mittelspannung keine keine 17:00 bis 18:45 09:30 bis 14:30 und 16:30 bis 19:15
Umspannung Mittel- auf Niederspannung keine keine 17:30 bis 18:45 17:00 bis 19:30
Niederspannung keine keine 17:30 bis 18:45 17:00 bis 19:30

Quelle: RheinNetz GmbH, Hochlastzeitfenster 2026, Stand 01.10.2025, gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026.

Die Uhrzeiten nennen den Beginn der Viertelstunde. Ein Fenster bis 19:30 Uhr endet also um 19:44:59 Uhr. So gibt es die RheinNetz an. Bei anderen Netzbetreibern kann die Uhrzeit auch das Ende einer Viertelstunde meinen. Die Fenster gelten nur an Werktagen. Wochenenden, Feiertage, höchstens ein Brückentag je Woche und die Tage vom 24.12. bis 01.01. zählen nicht dazu.

Das individuelle Netzentgelt darf bis auf 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken. Sie vereinbaren es mit der RheinNetz. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur macht der Stromkunde, also Ihr Unternehmen. Die Frist ist der 30. September des Jahres, ab dem es gelten soll. Dazu kommen Mindestwerte für Verlagerung und Ersparnis. Alle Voraussetzungen erklärt die Seite atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV. Wir führen die Fristen zu Ihren Energieverträgen und Netzentgelten und melden uns, bevor sie ablaufen.

Die Fenster für 2027 veröffentlicht die RheinNetz bis 31. Oktober 2026. Am 09.10.2026 standen sie noch nicht auf ihrer Seite. Die Regeln der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) gelten bis 31.12.2028. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf zur künftigen Netzentgeltsystematik veröffentlicht (AgNes, Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom). Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026).

Rechenbeispiel: Netzentgelte für drei Beispielbetriebe in Köln

Wir haben das Netzentgelt für drei Betriebe berechnet.

Grundlage ist das Preisblatt 2026 der RheinNetz. Die Werte sind netto und ohne Umlagen.

FallNetzebene und MessungVerbrauch und LeistungRechnungNetzentgelt 2026, nettoDurchschnitt in Cent je kWh
A: Gewerbe Niederspannung ohne Lastgangzähler 50.000 kWh 150,00 Euro + 50.000 kWh × 3,78 Cent 2.040,00 Euro 4,08
B: Mittelstand Niederspannung mit Lastgangzähler 150 kW, 400.000 kWh, 2.667 h 150 kW × 172,43 Euro + 400.000 kWh × 1,84 Cent 33.224,50 Euro 8,31
C: Industrie Mittelspannung mit Lastgangzähler 4.000 kW, 24 GWh, 6.000 h 4.000 kW × 103,84 Euro + 24.000.000 kWh × 1,26 Cent 717.760,00 Euro 2,99

Eigene Berechnung nach Preisblatt, kein Angebot.

Fall A und Fall C entsprechen den Vergleichsfällen, die die RheinNetz nach § 118 Abs. 5a EnWG veröffentlicht. Ohne Bundeszuschuss wären es 2.935,00 Euro und 984.760,00 Euro gewesen. Das steht in derselben Veröffentlichung.

Im Fall B macht der Leistungspreis 25.864,50 von 33.224,50 Euro aus. Jedes kW weniger Spitze spart dort 172,43 Euro im Jahr. In der Mittelspannung spart ein Betrieb mit 100 kW weniger Höchstlast 10.384 Euro im Jahr. Das gilt, solange die Benutzungsdauer über 2.500 Stunden bleibt. Eine Lastspitze ist Ihre höchste Viertelstunde im Jahr. Wie wir Lastspitzen senken, steht auf der Seite Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.

Die vorläufigen Netzentgelte für 2027 veröffentlichen Verteilnetzbetreiber bis 15. Oktober des Vorjahres. Für 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 5,525 Milliarden Euro pro Jahr. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 02.09.2026 beschlossen. Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 vor, die 1. Lesung war am 08.10.2026. Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026).

Förderung für Unternehmen in Köln und Nordrhein-Westfalen

Kölner Unternehmen können Programme von Bund, Land und Kammer nutzen.

Die Tabelle zeigt die Programme für Beratung, Konzepte und Gebäude.

ProgrammTrägerWas gefördert wirdHöheStand und Bedingung
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit BAFA (Bund) Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für andere Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Verbrauch im Jahr 50 % des Honorars, höchstens 3.000 Euro bei Energiekosten über 10.000 Euro netto im Jahr, sonst höchstens 600 Euro Antrag vor Vorhabenbeginn, also vor dem Vertrag mit dem Berater (Vertrag vorher nur mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage); Richtlinie endet am 31.12.2026
progres.nrw Klimaschutztechnik, Erstberatung Land NRW, Bezirksregierung Arnsberg Erstberatung zur Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes bis 65 %, höchstens 10.000 Euro Richtlinie vom 20.08.2026, gilt bis 30.06.2027
progres.nrw Klimaschutztechnik, Konzepte Land NRW, Bezirksregierung Arnsberg Konzepte zur Prozesswärme und Transformationskonzepte bis 2045, Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes bis 2.500 Beschäftigte 50 % (große), 60 % (mittlere), 70 % (kleine Unternehmen); höchstens 20.000 Euro (Prozesswärme) oder 45.000 Euro (Transformation) Beginn erst nach dem Bescheid; für Maßnahmen nach Nr. 6.4.1 gilt eine Ausnahme (Nr. 4.2); Antrag im Antragszeitraum laut progres.nrw
NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen NRW.BANK, Antrag über die Hausbank Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden, Einzelmaßnahmen nach BEG Darlehen bis 10 Mio. Euro, bis 100 % der förderfähigen Kosten, 10 bis 25 Jahre Laufzeit Antrag vor Projektbeginn; Konditionen Stand 09.10.2026
Energie-Erstberatung IHK Köln Besuch im Betrieb, Hinweise zu Maßnahmen und Förderung kostenlos für Mitgliedsunternehmen auf der Energie-Seite der IHK Köln genannt (abgerufen 09.10.2026); Umfang bei der IHK erfragen

Bei progres.nrw gilt für dieselbe Maßnahme ein Verbot der Doppelförderung. Weitere Mittel aus progres.nrw oder anderen Landesprogrammen in NRW sind dann ausgeschlossen (Nr. 5.3.1). Mit der BEG ist eine Gesamtquote bis 60 % möglich (Nr. 5.3.3). Welche Kombination für Ihr Vorhaben zulässig ist, prüfen wir in der Fördermittelberatung für Unternehmen. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.

Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt.

ISO 50001 Beratung und Energieaudit: Pflichten für Unternehmen in Köln

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verlangt von großen Verbrauchern ein Energiemanagement.

Die Grenze liegt bei mehr als 7,5 GWh Energieverbrauch im Jahr (§ 8 EnEfG). Eine GWh (Gigawattstunde) sind 1.000.000 kWh. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Statt eines Energiemanagementsystems ist auch ein Umweltmanagementsystem zulässig. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

  • Ein Energiemanagementsystem ist ein festes Verfahren im Betrieb.

    Sie messen damit Ihren Energieverbrauch, bewerten ihn und senken ihn Schritt für Schritt. Die Norm dafür ist die ISO 50001. Die ISO 50001 Beratung für Ihren Betrieb in Köln übernimmt ein zertifizierter Partner. Wir koordinieren sie für Sie.

  • Ab mehr als 2,5 GWh müssen Unternehmen Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen (§ 9 EnEfG).

    Die Pläne gelten für die Einsparmaßnahmen, die Ihr Energieaudit oder Managementsystem als wirtschaftlich ausweist. Dafür haben die Unternehmen drei Jahre ab Abschluss des Audits oder der Re-Zertifizierung.

  • Unternehmen, die keine KMU sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen (§ 8 Abs. 1 Energiedienstleistungsgesetz, EDL-G).

    Verbrauchen sie höchstens 500.000 kWh im Jahr, genügt eine Erklärung an das BAFA (§ 8 Abs. 4, § 8c EDL-G).

  • Ein Regierungsentwurf vom 16.09.2026 will diese Schwellen auf 23,6 GWh und 2,77 GWh ändern (Drucksache 21/8027).

    Beschlossen ist der Entwurf noch nicht (Stand 09.10.2026).

  • Was für Ihr Unternehmen gilt, erklärt die Seite Energieaudit-Pflicht.

    Den Aufbau eines Systems beschreibt die Seite Energiemanagementsystem nach ISO 50001.

Betriebliche Energie­beratung in Köln: so arbeiten wir

Wir arbeiten in fünf Schritten. Die ersten beiden laufen ohne Termin vor Ort.

  1. Unterlagen.

    Sie senden uns Ihre Jahresrechnungen für Strom und Gas. Haben Sie einen Lastgangzähler, legen Sie den Lastgang der letzten 12 Monate dazu. Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Prüfung.

    Wir prüfen Liefervertrag, Preisblatt der RheinNetz und Lastgang.

  3. Ergebnis.

    Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen. Wir besprechen es per Videocall oder nach Absprache in Ihrem Betrieb.

  4. Umsetzung.

    Wir holen Angebote ein oder verhandeln mit der RheinNetz. Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst. Für Audit und Förderantrag koordinieren wir unseren Partner.

  5. Kontrolle.

    Wir vergleichen Ihre neue Abrechnung mit der alten. Ihr fester Ansprechpartner passt die Strategie laufend an.

RWB Consulting hat keine Niederlassung in Köln. RWB Consulting UG (haftungsbeschränkt), Sitz Schwanstetten, Büro in Schwabach.

Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.

Stand September 2026: über 100 Kunden und über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch in unserer Betreuung.

Leistungen für Unternehmen in Köln

Wir optimieren Ihre Strom- und Gasverträge und Ihre Netzentgelte selbst.

Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen. Eine Förderung nutzen Sie, wenn Sie in Maßnahmen investieren. Sie entscheiden selbst. Die Tabelle zeigt, wer was macht.

LeistungWer führt aus
Energieeinkauf und Vertragsoptimierung für Strom und Gas RWB Consulting
Lieferstellen bündeln, zum Beispiel alle Filialen. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb oder eine Filiale Strom oder Gas aus dem Netz bezieht. RWB Consulting
Netzentgeltoptimierung RWB Consulting
Fördermittelberatung (Orientierung) RWB Consulting
Energieaudit nach DIN EN 16247-1, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung geprüfter, zertifizierter Partner

Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht offen auf unserer Seite Preise und Vergütung.

Was eine Beratung zu Gebäuden und Anlagen umfasst, zeigt die Seite Energieberatung für Gewerbe und Industrie.

Häufige Fragen

Was kostet Energie­beratung für Unternehmen in Köln?

Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Bei der Netzentgeltoptimierung zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung mit der RheinNetz läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts (No-Save-No-Fee). Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung kosten einen Festpreis nach Angebot unseres Partners. Beim Energieaudit fördert das BAFA bis Ende 2026 die Hälfte des Honorars. Der Höchstbetrag ist 3.000 Euro bei Energiekosten über 10.000 Euro netto im Jahr, sonst 600 Euro. Ihr Betrieb muss antragsberechtigt sein.

Gibt es kostenlose Energie­beratung für Unternehmen in Köln?

Ja. Die IHK Köln nennt für ihre Mitglieder eine kostenlose Energieberatung auf ihrer Seite zum Thema Energie. Der Beitrag im IHK-Magazin von April 2023 beschreibt einen Besuch im Betrieb. Umfang und Termine erfragen Sie bei der IHK. Die kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Köln ist für Privatpersonen, Mieter und Eigentümergemeinschaften gedacht. Unsere Erstanalyse für Strom, Gas und Netzentgelte ist ebenfalls kostenlos.

Berät mich RheinEnergie nicht selbst?

RheinEnergie ist Lieferant und in Köln Grundversorger. Ob ein Angebot von RheinEnergie zum Markt passt, zeigt erst der Vergleich mit anderen Lieferanten. Diese Angebote holen wir für Sie ein. Das Netzentgelt legt nicht RheinEnergie fest, sondern die RheinNetz mit ihrem Preisblatt.

Wie hoch sind die Netzentgelte in Köln?

Ein Gewerbebetrieb ohne Lastgangzähler mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei der RheinNetz 2.040 Euro netto. Das sind 4,08 Cent je kWh. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 GWh zahlt 717.760 Euro, also 2,99 Cent je kWh. Ihren eigenen Wert berechnen wir aus Lastgang und Preisblatt.

Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV?

Ein individuelles Netzentgelt kommt in Frage, wenn Ihre Höchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster der RheinNetz liegt. Diese Vereinbarung zeigen Sie bis 30. September des Jahres, ab dem sie gelten soll, bei der Bundesnetzagentur an. Eine zweite Möglichkeit gilt für gleichmäßigen Bezug. Dafür braucht es mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 GWh im Jahr an einer Abnahmestelle. Ob es sich rechnet, zeigt die Auswertung Ihres Lastgangs.

Welche Förderprogramme gibt es für Unternehmen in Köln und NRW?

Neben der BAFA-Förderung des Bundes gibt es progres.nrw Klimaschutztechnik. Dazu kommt der NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen. progres.nrw fördert unter anderem Transformationskonzepte im produzierenden Gewerbe mit bis zu 70 %. Die Richtlinie gilt bis 30.06.2027. Beträge und Bedingungen stehen in der Tabelle oben.

Wie finde ich einen Energieberater für mein Unternehmen in Köln?

Klären Sie zuerst, was Sie brauchen. Für Energieausweis und Sanierungsfahrplan eines Wohnhauses ist ein Gebäude-Energieberater zuständig. Für Strompreis, Netzentgelte, Energieaudit und Förderung im Betrieb brauchen Sie einen Berater für Unternehmen. Für die BAFA-Förderung muss der Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste unter Nichtwohngebäude stehen.

Haben Sie ein Büro in Köln, und beraten Sie im Umland?

Nein, ein Büro in Köln haben wir nicht. Unser Sitz ist in Schwanstetten, unser Büro in Schwabach. Wir beraten Unternehmen in Köln und im Umland per Videocall und nach Absprache in Ihrem Betrieb. Im Umland prüfen wir zuerst den Netzbetreiber, denn in Frechen, Hürth, Pulheim und Wesseling ist es die Westnetz.

Quellen (Stand Oktober 2026) 25
  1. RheinNetz GmbH, Netznutzungsentgelte Strom 2026 (Preisblätter 1, 4, 5, 11, 14), gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026
  2. RheinNetz GmbH, Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026, typisierte Abnahmefälle nach § 118 Abs. 5a EnWG, abgerufen am 09.10.2026
  3. RheinNetz GmbH, Netzentgelte Strom, Abschnitt Hochlastzeitfenster 2026, abgerufen am 09.10.2026
  4. RheinNetz GmbH, Gleichbehandlungsbericht 2025 (Umfirmierung, Konzernzugehörigkeit), abgerufen am 08.10.2026
  5. RheinEnergie AG, Preisbestandteilblatt Strom, Gewerbekunden Grundversorgung, gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026
  6. § 3 Nr. 57 EnWG, abgerufen am 08.10.2026
  7. § 36 EnWG, abgerufen am 09.10.2026
  8. § 2 KAV, abgerufen am 09.10.2026
  9. § 19 StromNEV, abgerufen am 08.10.2026
  10. Bundesnetzagentur, Ergänzende Informationen für die Anzeige, Informationsstand 28.03.2024 (Frist 30.09.), und FAQ zur Festlegung BK4-13-739, abgerufen am 09.10.2026
  11. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zum Festlegungsentwurf AgNes (StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft), abgerufen am 09.10.2026
  12. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung AgNes vom 27.05.2026 (Zwischenstand), abgerufen am 09.10.2026
  13. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029 (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Kabinett 02.09.2026), abgerufen am 09.10.2026
  14. Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 41/2026, Energiewirtschaftsgesetz, Drucksache 21/8236, 1. Lesung am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  15. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026, abgerufen am 09.10.2026
  16. § 8 Abs. 1 und 4 und § 8c EDL-G und https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/__8c.html , abgerufen am 09.10.2026
  17. § 8 und § 9 EnEfG und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 09.10.2026
  18. BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 09.10.2026
  19. Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme vom 13.12.2024, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 8.1 (Ende 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
  20. Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20.08.2026 (Nr. 4.2, 5.3.1, 5.3.3, 6.3.6, 7.3, Außerkrafttreten 30.06.2027), abgerufen am 09.10.2026
  21. NRW.BANK, NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen, abgerufen am 09.10.2026
  22. IHK Köln, Der Bezirk der IHK Köln, abgerufen am 09.10.2026
  23. IHK Köln, IHKplus April 2023, Energieberatung, abgerufen am 09.10.2026
  24. IHK Köln, Energie, abgerufen am 09.10.2026
  25. Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung für Köln, abgerufen am 09.10.2026

Kostenlose Analyse in Köln

So starten Sie

Senden Sie uns Ihre letzte Jahresrechnung für Strom oder Gas.

  • Haben Sie einen Lastgangzähler, legen Sie den Lastgang der letzten 12 Monate dazu.
  • Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich, Sie gehen keine Bindung ein.
  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
  • Ihre Auswertung erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
  • Darin sehen Sie Energiepreis und Netzentgelt für Ihren Betrieb in Euro.

Sie entscheiden selbst, ob wir Angebote einholen oder mit der RheinNetz verhandeln.

Kostenlose Erstanalyse anfragen

Ihr Unternehmen im Blick. Mit diesen Angaben ordnen wir Ihre Anfrage richtig ein.

Was möchten Sie prüfen lassen? Verbrauch und Unterlagen sind optional. Eine Abrechnung hilft bei der Einschätzung.

Jahresverbrauch (kWh)

PDF, JPG, PNG, WebP, CSV oder Excel (XLSX/XLS) · bis zu 12 Dateien · je 10 MB · insgesamt 30 MB

Lastgänge als CSV oder Excel und die zugehörige Netzabrechnung können Sie hier auswählen. Die Anfrage ist auch ohne Datei möglich.

    Noch keine Dateien ausgewählt.

    Die Auswahl bleibt beim Zurückgehen erhalten. Ihre Unterlagen werden mit Ihrer Anfrage geschützt übermittelt.

    Ihr Anliegen (optional)

    Wie erreichen wir Sie? Prüfen Sie Ihre Kontaktdaten zum Abschluss.

    Nur für Rückfragen zu Ihren Verbrauchsdaten.