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Energie­beratung für Unternehmen in Berlin

Energiekosten in Berlin senken. Ohne Aufwand.

Mit unserer Energieberatung geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Wir prüfen Ihre Verträge, die Netzentgelte der Stromnetz Berlin (die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes) und passende Förderung. Ein fester Ansprechpartner betreut Sie, die Erstanalyse ist kostenlos.

Berlin

Diese Seite ist für Unternehmen mit Sitz oder Betrieb in Berlin.

Sie richtet sich an Geschäftsführer, kaufmännische Leiter und Inhaber. Für Ihr Wohnhaus, einen Energieausweis oder einen Sanierungsfahrplan (den Plan für die schrittweise Sanierung eines Gebäudes) sind Gebäude-Energieberater zuständig.

Was umfasst die Energie­beratung für Unternehmen in Berlin?

  • Verträge, Netzentgelte und Förderung aus einer Hand

    Wir senken die Energiekosten Ihres Betriebs an drei Stellen: bei Strom- und Gasverträgen, bei den Netzentgelten und bei der Förderung.

    Ein fester Ansprechpartner passt Ihre Strategie laufend an. Sie müssen weder mit mehreren Anbietern verhandeln noch in Warteschleifen hängen. Diese drei Leistungen erbringen wir selbst.

    • Strom- und Gasverträge optimieren (Energieeinkauf): Wir holen Angebote mehrerer Lieferanten ein und prüfen Laufzeit, Preis und Kündigungsfrist. Sie zahlen uns dafür nichts zusätzlich.
    • Netzentgelte prüfen: Mit dem Preisblatt der Stromnetz Berlin und Ihrem Lastgang rechnen wir nach, ob Sie zu viel zahlen. Der Lastgang ist die Kurve Ihres Verbrauchs in Viertelstunden über das ganze Jahr.
    • Förderung klären: Wir zeigen, welche Programme von Bund und Land Berlin zu Ihrem Vorhaben passen, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten das ohne Aufpreis, sonst zum Festpreis.

    Wir führen die Fristen zu Ihren Energieverträgen und Netzentgelten und melden uns, bevor sie ablaufen. Förderfristen behält unser Partner im Blick.

    Zuerst sparen Sie dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Verträgen und Netzentgelten. Ob sich zusätzlich Förderung oder eine eigene Anlage wie Photovoltaik oder ein Speicher lohnt, rechnen wir Ihnen vor. Sie entscheiden selbst.

  • Audit und Anlagen: Umsetzung durch geprüfte Partner

    Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben.

    Ein Energieaudit untersucht, wo Ihr Betrieb Energie verbraucht. ISO 50001 ist die Norm für ein Energiemanagementsystem, mit dem Sie Ihren Verbrauch dauerhaft steuern. Anlagen wie Speicher baut ein geprüfter Fachbetrieb. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner oder dem Fachbetrieb. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite. Was zur Beratung für Gebäude und Anlagen gehört, steht unter Energieberatung für Unternehmen.

  • Einsparungen aus unserer Kundenbetreuung

    Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %.

    Den Fall mit 34 % zeigt die Fallstudie Metallverarbeitung.

Netzbetreiber und Versorger in Berlin

Das Stromnetz in Berlin betreibt die Stromnetz Berlin GmbH.

Sie hat dafür einen Konzessionsvertrag Strom mit dem Land Berlin. Er gilt seit 01.01.2021 und läuft 10 Jahre. Bis 30.06.2021 gehörte der Netzbetreiber zum Vattenfall-Konzern.

Netz und Lieferung sind getrennt. Den Strom kaufen Sie bei einem Lieferanten Ihrer Wahl. Das Netz und seine Entgelte bleiben dabei gleich. Grundversorger ist der Lieferant, der im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Im Berliner Verteilnetz ist das die Vattenfall Europe Sales GmbH. Das hat Stromnetz Berlin zum 01.07.2024 nach § 36 Abs. 2 EnWG festgestellt.

Das Gasnetz in Berlin betreibt die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg. Ihr Rohrnetz ist 14.167 km lang (Stand 31.12.2025).

PreisbestandteilWer legt ihn fest?Was Sie tun können
Energiepreis Ihr Lieferant Angebote mehrerer Lieferanten einholen, Tarif und Zeitpunkt des Einkaufs wählen
Netzentgelt Strom Stromnetz Berlin GmbH, nach Vorgaben der Regulierung Lastgang, Lastspitzen (Ihre höchste Leistung in einer Viertelstunde), individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV
Konzessionsabgabe (Entgelt für die Nutzung öffentlicher Wege) Land Berlin, Höchstbeträge nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Einstufung als Tarif- oder Sondervertragskunde prüfen
Umlagen und Stromsteuer Gesetzgeber Entlastungen beantragen, wenn Sie berechtigt sind

Netzentgelte 2026: Preisblatt der Stromnetz Berlin

Das Netzentgelt hängt von Ihrer Netzebene und Ihrer Benutzungsdauer ab.

Die Netzebene ist die Spannungsebene Ihres Anschlusses, zum Beispiel Niederspannung oder Mittelspannung. Die Benutzungsdauer ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung. Ab 2.500 Stunden im Jahr gelten ein hoher Leistungspreis und ein niedriger Arbeitspreis. Darunter ist es umgekehrt.

Der Leistungspreis ist der Teil der Netzentgelte, der sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr richtet. Der Arbeitspreis gilt für jede bezogene Kilowattstunde. Betriebe ohne Leistungsmessung zahlen einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Leistungsmessung heißt, dass der Zähler Ihre Leistung in Viertelstunden misst. Bei Stromnetz Berlin brauchen Kunden unter 100.000 kWh in der Niederspannung keine Leistungsmessung.

KundengruppeGrundpreis €/JahrArbeitspreis ct/kWhunter 2.500 h: Leistungspreis €/kWunter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWhab 2.500 h: Leistungspreis €/kWab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh
Niederspannung ohne Leistungsmessung (Standardlastprofil) 33,36 7,46 keine keine keine keine
Niederspannung mit Leistungsmessung keine keine 8,39 7,14 93,87 3,72
Umspannung Mittel-/Niederspannung keine keine 6,14 5,66 84,20 2,54
Mittelspannung keine keine 5,14 4,19 51,13 2,35
Umspannung Hoch-/Mittelspannung keine keine 3,95 3,37 44,48 1,75
Hochspannung keine keine 3,17 2,82 39,85 1,35

Preisblatt der Stromnetz Berlin GmbH, Entgelte für den Netzzugang, gültig ab 01.01.2026, Version 22.05.2026, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte netto, ohne Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer. Die Preise enthalten den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026. Damit trägt der Bund mit 6,5 Mrd. Euro einen Teil der Kosten der großen Stromleitungen (§ 24c EnWG).

Auf das Netzentgelt kommen weitere Posten. Diese Werte stehen im selben Preisblatt.

Posten 2026Wert nettoHinweis
Konzessionsabgabe Tarifkunden 2,39 ct/kWh Höchstbetrag für Gemeinden über 500.000 Einwohner
Konzessionsabgabe Tarifkunden in Schwachlastzeit 0,61 ct/kWh nur bei Schwachlasttarif
Konzessionsabgabe Sondervertragskunden 0,11 ct/kWh Höchstbetrag nach § 2 Abs. 3 KAV
KWKG-Aufschlag 0,446 ct/kWh Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung, ohne Privilegierung
Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh Umlage für den Netzanschluss von Windparks auf See, ohne Privilegierung
Aufschlag für individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV 1,559 / 0,050 / 0,025 ct/kWh Letztverbrauchergruppe A / B / C

Bei der Konzessionsabgabe kommt es auf Ihre Einstufung an. Tarifkunden zahlen in Berlin bis zu 2,39 ct/kWh, Sondervertragskunden bis zu 0,11 ct/kWh. Welche Einstufung für Sie gilt, hängt von Ihrem Liefervertrag ab. Wir prüfen sie an Ihrer Rechnung.

Für 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung einen Bundeszuschuss von 5,525 Mrd. Euro je Jahr. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 02.09.2026 beschlossen. Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 vor, die 1. Lesung war am 08.10.2026. Beschlossen ist er dort noch nicht (Stand 09.10.2026). Das Preisblatt 2027 war am 09.10.2026 auf der Seite der Stromnetz Berlin noch nicht abrufbar.

Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Unternehmen in Berlin

Wir haben drei feste Fälle mit dem Preisblatt 2026 gerechnet.

Die Fälle A und C veröffentlicht auch Stromnetz Berlin als Vergleichsfälle. Unsere Werte stimmen mit diesen Angaben überein.

FallAnnahmeRechnungNetzentgelt 2026 nettoje kWh
A: Gewerbe Niederspannung ohne Leistungsmessung, 50.000 kWh 33,36 € + 50.000 kWh × 7,46 ct 3.763,36 € 7,53 ct
B: Mittelstand Niederspannung mit Leistungsmessung, 150 kW, 400.000 kWh (2.667 h) 150 kW × 93,87 € + 400.000 kWh × 3,72 ct 28.960,50 € 7,24 ct
C: Industrie Mittelspannung, 4.000 kW, 24 Mio. kWh (6.000 h) 4.000 kW × 51,13 € + 24 Mio. kWh × 2,35 ct 768.520,00 € 3,20 ct

Ohne Bundeszuschuss wären die Netzentgelte höher. Stromnetz Berlin nennt dafür 4.848,36 Euro im Fall A und 1.083.840 Euro im Fall C.

Eine niedrigere Lastspitze spart Geld, ohne dass Sie investieren müssen.

  • Fall B: 20 kW weniger Höchstlast sparen 20 × 93,87 € = 1.877,40 € im Jahr. Die Benutzungsdauer steigt dabei auf rund 3.077 Stunden.
  • Fall C: 100 kW weniger Höchstlast sparen 100 × 51,13 € = 5.113 € im Jahr.
  • Beides gilt, solange die Benutzungsdauer über 2.500 Stunden bleibt. Der Arbeitspreis ändert sich nicht.

Das ist eine eigene Berechnung nach Preisblatt, kein Angebot. Ihre Werte rechnen Sie mit dem Werkzeug Einsparpotenzial berechnen grob vor. Wie wir Lastspitzen und Netzentgelte prüfen, steht unter Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.

Hochlastzeitfenster 2026 und 2027 im Netz der Stromnetz Berlin

Hochlastzeitfenster sind die Zeiten, in denen der Netzbetreiber die Jahreshöchstlast einer Netzebene erwartet.

Liegt Ihre höchste Last erheblich außerhalb dieser Fenster, kann ein individuelles Netzentgelt möglich sein. Das heißt atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV. Das individuelle Entgelt darf nicht unter 20 % des veröffentlichten Netzentgelts liegen.

Hochlastzeitfenster 2026 (gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026, Version 13.10.2025).

SpannungsebeneFrühling (01.03. bis 31.05.)Sommer (01.06. bis 31.08.)Herbst (01.09. bis 30.11.)Winter (01.01. bis 28.02. und 01.12. bis 31.12.)
Hochspannung keine keine 16:15 bis 19:15 10:30 bis 14:30 und 16:00 bis 20:00
Umspannung Hoch-/Mittelspannung keine keine 16:15 bis 19:15 10:45 bis 14:15 und 16:00 bis 20:00
Mittelspannung keine keine 16:15 bis 19:15 10:15 bis 14:00 und 16:00 bis 20:00
Umspannung Mittel-/Niederspannung keine keine keine 16:30 bis 19:45
Niederspannung keine keine keine 16:30 bis 19:45

Hochlastzeitfenster 2027 (gültig 01.01.2027 bis 31.12.2027, veröffentlicht, abgerufen am 09.10.2026).

SpannungsebeneFrühling (01.03. bis 31.05.)Sommer (01.06. bis 31.08.)Herbst (01.09. bis 30.11.)Winter (01.01. bis 28.02. und 01.12. bis 31.12.)
Hochspannung keine keine 16:15 bis 19:15 10:15 bis 15:00 und 15:45 bis 19:30
Umspannung Hoch-/Mittelspannung keine keine keine 10:45 bis 15:00 und 16:00 bis 19:30
Mittelspannung keine keine 16:30 bis 19:30 10:30 bis 15:00 und 16:00 bis 19:45
Umspannung Mittel-/Niederspannung keine keine keine 16:30 bis 19:45
Niederspannung keine keine keine 16:30 bis 19:45

Die Fenster gelten nur an Werktagen von Montag bis Freitag. Wochenenden, Feiertage, höchstens ein Brückentag pro Woche und die Zeit vom 24.12. bis 01.01. zählen als Nebenzeit. Ob die Uhrzeiten Beginn oder Ende einer Viertelstunde meinen, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber.

Ein Beispiel für die Niederspannung: Hier zählen in beiden Jahren nur Winterabende von 16:30 bis 19:45. Liegt Ihre höchste Viertelstunde an einem Sommertag um 11 Uhr, liegt sie außerhalb aller Fenster. Ob das für ein individuelles Netzentgelt reicht, hängt von weiteren Schwellen ab.

Auch in Berlin nutzen Betriebe diesen Weg bereits. Das Preisblatt nennt 97 Marktlokationen mit angezeigter atypischer Vereinbarung (Stand 22.05.2026). Eine Marktlokation ist eine Stelle, an der Strom verbraucht und abgerechnet wird. Die Vereinbarung zeigen Sie als Letztverbraucher bei der Regulierungsbehörde an. Die Frist ist der 30. September des Jahres, ab dem sie gelten soll. Wir prüfen Ihren Lastgang gegen die Fenster und führen diese Frist für Sie. Schwellen je Netzebene und Ablauf erklärt die Seite atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.

Die StromNEV, auf der das individuelle Netzentgelt beruht, tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Das Verfahren heißt AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom). Beschlossen ist der Entwurf noch nicht (Stand 09.10.2026). Was er für Bestandskunden bedeutet, steht unter Atypische Netznutzung ab 2029: Entwurf der BNetzA.

Förderung für Unternehmen in Berlin

Für Berliner Unternehmen gibt es Förderung vom Bund und vom Land.

Die Tabelle zeigt Programme, die wir an der Quelle geprüft haben.

ProgrammTrägerWas gefördert wirdStatus und Quelle
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit Bund, BAFA 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto im Jahr, sonst höchstens 600 €. Der Antrag muss vor dem Beratungsvertrag gestellt sein. Ein Vertrag vorher gilt nur mit aufschiebender Bedingung, er wird also erst mit der Bewilligung wirksam. Beginnen dürfen Sie erst nach der Bewilligung. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr. Richtlinie endet am 31.12.2026 (Nr. 8.1, BAnz AT 23.12.2024 B2); bafa.de, abgerufen am 09.10.2026
KEK Basisberatung und Detailberatung Land Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Kostenfreie, anbieterneutrale Beratung zu Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Die Detailberatung richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Auch Großunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin können sie nutzen. Für die Detailberatung ist vorab eine De-minimis-Erklärung nötig. Darin geben Sie an, welche staatlichen Beihilfen Sie zuletzt erhalten haben. laufend; berlin.de, abgerufen am 09.10.2026
WELMO, Wirtschaftsnahe Elektromobilität Land Berlin, IBB Business Team Ladepunkte: 50 %, höchstens 2.500 € je AC-Ladepunkt und 30.000 € je DC-Ladepunkt. Netzanschluss je Standort: höchstens 5.500 € in der Niederspannung, 55.000 € in der Mittelspannung. Nutzfahrzeuge: 25 %, höchstens 15.000 € je Fahrzeug. Für kleine und mittlere Unternehmen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. keine Antragsfrist genannt; service.berlin.de, abgerufen am 09.10.2026
SolarPLUS L Land Berlin, IBB Business Team Stromspeicher nur zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage. Ein Speicher wird nachträglich nur gefördert, wenn der Antrag binnen 3 Monaten nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage eingeht. Zuschuss für den Speicher: 50 % für kleine, 40 % für mittlere, 30 % für große Unternehmen, höchstens 30.000 €. Außerdem Messplätze, Gutachten, Studien, Konzepte, Fassaden-, Gründach- und denkmalgerechte Photovoltaik. Unternehmen sind antragsberechtigt. Richtlinie gilt bis 31.12.2026; Budget 2026: 13 Mio. €; Pressemitteilung vom 09.01.2026; ibb-business-team.de, abgerufen am 09.10.2026

Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt. Ob sich Programme für dieselbe Maßnahme kombinieren lassen, klären wir im Einzelfall mit Ihnen. Weitere Bundesprogramme für Investitionen finden Sie unter Fördermittelberatung für Unternehmen.

So arbeiten wir mit Unternehmen in Berlin

Wir arbeiten mit Berliner Unternehmen per Post, E-Mail und Videocall. Einen Termin in Ihrem Betrieb vereinbaren wir, wenn er nötig ist. Eine Begehung braucht es beim Energieaudit und bei der Energieberatung für Gebäude. Beides übernehmen unsere Partner. Sie geben die Arbeit ab und haben einen festen Ansprechpartner.

  1. Erstanalyse:

    Sie senden uns Ihre Jahresabrechnungen für Strom und Gas.

    Falls vorhanden, auch Ihren Lastgang. Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Prüfung:

    Wir prüfen Preisblatt, Lastgang gegen die Hochlastzeitfenster, Liefervertrag sowie Pflichten und Fristen.

  3. Gespräch:

    Wir stellen Ihnen das Ergebnis im Videocall vor.

    Auf Wunsch kommen wir in Ihren Betrieb.

  4. Umsetzung:

    Wir holen Angebote für Ihren Energiebedarf ein, verhandeln mit dem Netzbetreiber oder bereiten den Förderweg vor.

    Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst.

  5. Kontrolle:

    Bei Ihren Strom- und Gasverträgen vergleichen wir den neuen Preis mit Ihrem bisherigen Vertrag.

    Läuft Ihr Vertrag aus, vergleichen wir mit dem Verlängerungsangebot Ihres Versorgers zum selben Stichtag. Ihre Netzentgelte vergleichen wir mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.

Geschäftsanschrift und Gesellschaftssitz

RWB Consulting hat keine Niederlassung in Berlin.

Unsere Geschäftsanschrift ist Wallenrodstraße 5, 91126 Schwabach. Besuche dort sind nach Terminvereinbarung möglich. Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten.

Energie in Berlin

Leistungen für Unternehmen in Berlin

Diese Leistungen bieten wir Berliner Unternehmen an.

Der Standort

Wirtschafts­standort Berlin

Vier Zahlen zeigen die Größe des Standorts.

Sie stammen von Ämtern, Kammer und Netzbetreiber.

  • Rund 335.000 Unternehmen sind Mitglied der IHK Berlin (Jahresbericht 2025).

  • 2025 gab es in Berlin 43.200 Gewerbeanmeldungen.

    Davon waren 40.013 Neugründungen (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg).

  • Berlin verbrauchte 2024 rund 12,3 TWh Strom (Stromnetz Berlin).

  • In Berlin sind rund 146 MW IT-Leistung in Rechenzentren installiert (Senatsverwaltung, nach Bitkom-Studie Update 2025).

Häufige Fragen

Was kostet Energie­beratung für Unternehmen in Berlin?

Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich. Bei der Netzentgeltoptimierung zahlen Sie 15 % der Netzentgelt-Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber gilt. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Audit, ISO 50001 und geförderte Beratung kosten einen Festpreis nach Angebot des Partners, unsere Koordination ist kostenlos. Wie wir vergütet werden, steht unter Preise und Preismodelle.

Wie hoch sind die Netzentgelte in Berlin für Gewerbe und Industrie?

Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei Stromnetz Berlin 3.763,36 Euro netto. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 Millionen kWh zahlt 768.520 Euro. Für einen Betrieb mit Leistungsmessung, 150 kW und 400.000 kWh sind es 28.960,50 Euro. Die Werte stehen in der Tabelle und im Rechenbeispiel oben.

Welche Hochlastzeitfenster gelten im Berliner Stromnetz?

In Niederspannung und Umspannung Mittel-/Niederspannung gilt 2026 und 2027 nur ein Winterfenster von 16:30 bis 19:45. In Mittelspannung und darüber gibt es zusätzlich Fenster am Wintermittag. Ein Herbstfenster gibt es dort 2026 in allen drei Ebenen, 2027 nur in Hochspannung und Mittelspannung. Alle Fenster gelten nur an Werktagen. Die Tabellen für beide Jahre stehen oben.

Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV?

Es kommt in Frage, wenn Ihre Lastspitze erheblich außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt. Zusätzlich gelten Schwellen je Netzebene aus der Festlegung BK4-13-739 der Bundesnetzagentur. Wir prüfen das mit Ihrem Lastgang und dem Preisblatt und erinnern Sie an die Frist. Die Vereinbarung zeigen Sie bis 30. September des Jahres an, ab dem sie gelten soll. Für 2027 ist das der 30.09.2027.

Gibt es kostenlose Energie­beratung für Unternehmen in Berlin?

Ja, die KEK des Landes Berlin bietet kostenfreie Basis- und Detailberatungen an. Die Detailberatung richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Die Themen sind Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Strom- und Gasverträge sowie Netzentgelte prüft unsere kostenlose Erstanalyse.

Muss ich Strom bei Vattenfall kaufen, weil Vattenfall Grundversorger ist?

Nein. Sie wählen Ihren Lieferanten frei. Netz und Netzentgelte der Stromnetz Berlin bleiben gleich, egal bei wem Sie kaufen. Wir holen Angebote mehrerer Lieferanten ein und vergleichen sie mit Ihrem bisherigen Vertrag. Sie müssen dafür nicht selbst verhandeln.

Haben Sie ein Büro in Berlin?

Nein. Unser Büro ist in Schwabach, Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten. Wir arbeiten mit Berliner Unternehmen per E-Mail und Videocall. Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.

Wie finde ich einen Energieberater für mein Unternehmen in Berlin?

Klären Sie zuerst, was Sie brauchen. Für Gebäude, Energieausweis und Sanierung sind Gebäude-Energieberater zuständig. Für Strompreis und Netzentgelte sind wir Ihr fester Ansprechpartner. Für Energieaudit und Förderung koordinieren wir unsere Partner. Die geförderte Beratung übernimmt unser in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner.

Quellen (Stand Oktober 2026) 25
  1. Stromnetz Berlin GmbH, Preisblatt Entgelte für den Netzzugang gültig ab 01.01.2026, Version 22.05.2026 (Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen, 97 Marktlokationen mit atypischer Vereinbarung), abgerufen am 09.10.2026
  2. Stromnetz Berlin GmbH, Seite Entgelte (typisierte Abnahmefälle mit und ohne Zuschuss: 3.763,36 / 4.848,36 € und 768.520,00 / 1.083.840,00 €), abgerufen am 09.10.2026
  3. Stromnetz Berlin GmbH, Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV gültig ab 01.01.2026, Version 13.10.2025, abgerufen am 09.10.2026
  4. Stromnetz Berlin GmbH, Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV gültig ab 01.01.2027, abgerufen am 09.10.2026
  5. Stromnetz Berlin GmbH, Veröffentlichungen nach EnWG (Grundversorger Vattenfall Europe Sales GmbH, festgestellt zum 01.07.2024), abgerufen am 09.10.2026
  6. Stromnetz Berlin GmbH, Über uns (Konzessionsvertrag seit 01.01.2021, Laufzeit 10 Jahre), abgerufen am 09.10.2026
  7. Stromnetz Berlin GmbH, Veröffentlichung nach StromNEV (bis 30.06.2021 Teil des Vattenfall-Konzerns), abgerufen am 09.10.2026
  8. Stromnetz Berlin GmbH, Zahlen, Daten, Fakten (Stromverbrauch 2024: 12,3 TWh), abgerufen am 09.10.2026
  9. Stromnetz Berlin GmbH, Standardlastprofile ab 01.01.2025 (keine Leistungsmessung unter 100.000 kWh in der Niederspannung), abgerufen am 09.10.2026
  10. NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, Startseite „Die NBB in Zahlen“ (14.167 km Rohrnetz, Stand 31.12.2025), abgerufen am 09.10.2026
  11. Bundesregierung, Niedrigere Netzentgelte (Bundeszuschuss 6,5 Mrd. € 2026; Kabinettsbeschluss 02.09.2026 für 2027 bis 2029), abgerufen am 08.10.2026
  12. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Gesetzentwurf, 5,525 Mrd. € je Jahr 2027 bis 2029, 1. Lesung 08.10.2026), abgerufen am 08.10.2026
  13. Deutscher Bundestag, Textarchiv kw41, 1. Lesung Energiewirtschaftsgesetz am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  14. Bundesnetzagentur, Ergänzende Informationen für die Anzeige individueller Netzentgelte (Frist 30.09.), abgerufen am 09.10.2026
  15. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft), abgerufen am 09.10.2026
  16. BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 09.10.2026
  17. Bundesanzeiger, Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), Bekanntmachung vom 13.12.2024, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 4 und Nr. 8.1 (Laufzeit bis 31.12.2026)
  18. IBB Business Team GmbH, SolarPLUS (Antragsberechtigte), abgerufen am 09.10.2026
  19. IBB Business Team GmbH, Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Nr. 1.6.9 (Speicher nur mit neuer PV-Anlage, Nachrüstung binnen drei Monaten), Nr. 3.1 und Fördertabelle SolarPLUS L (50/40/30 %, höchstens 30.000 €), Geltung 08.01.2026 bis 31.12.2026, abgerufen am 09.10.2026
  20. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK), abgerufen am 09.10.2026
  21. Service-Portal Berlin, Förderung für Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) beantragen, abgerufen am 09.10.2026
  22. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Pressemitteilung vom 09.01.2026 „Neustart für das Förderprogramm SolarPLUS“, abgerufen am 09.10.2026
  23. IHK Berlin, Jahresbericht 2025, Mitglieder und Budget, abgerufen am 09.10.2026
  24. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung 23/2026, Gewerbeanzeigen 2025 in Berlin, abgerufen am 09.10.2026
  25. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Rechenzentren (146 MW IT-Leistung nach Bitkom Update 2025), abgerufen am 09.10.2026

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