Energieberatung für Unternehmen in Hamburg
Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.
Mit unserer Energieberatung für Unternehmen in Hamburg geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Wir optimieren Ihren Liefervertrag, rechnen das Netzentgelt der Hamburger Energienetze nach und zeigen, welche Förderung passt. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt dort 2026 4.922 Euro Netzentgelt netto.
Diese Seite ist für Inhaber, Geschäftsführer und kaufmännische Leiter von Hamburger Betrieben.
Die Handelskammer Hamburg vertritt über 180.000 Unternehmen (Jahresabschluss 2024). Für Ihr Wohnhaus sind die Hamburger Energielotsen die passende Stelle. Deren Beratung ist kostenfrei.
Energieberatung für Unternehmen in Hamburg: was wir prüfen
Unsere Energieberatung für Unternehmen in Hamburg senkt die Energiekosten von Betrieben.
Ein fester Ansprechpartner betreut Sie. Sie müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln und warten nicht in Warteschleifen. Wir prüfen Energiepreis, Netzentgelte und Förderung. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.
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Strom- und Gasverträge optimieren (Energieeinkauf).
Wir holen Angebote mehrerer Lieferanten für Ihren Strom- und Gasbedarf ein und vergleichen sie mit Ihrem bisherigen Vertrag. Läuft Ihr Vertrag aus, vergleichen wir mit dem Verlängerungsangebot Ihres Versorgers zum selben Stichtag. Mehr dazu auf der Seite Energieeinkauf und Vertragsoptimierung.
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Netzentgelte.
Wir legen Ihren Lastgang neben das Preisblatt der Hamburger Energienetze.
Der Lastgang ist die Liste Ihrer Verbrauchswerte je Viertelstunde. So sehen wir, ob eine niedrigere Spitze oder ein individuelles Netzentgelt Geld spart. Den Ablauf beschreibt die Seite Netzentgeltoptimierung mit No-Save-No-Fee.
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Förderung.
Wir prüfen, welche Programme von Bund und Stadt zu Ihrem Vorhaben passen.
Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten diese Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.
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Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung.
Diese Leistungen übernehmen zertifizierte Partner, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen: bei Verträgen und Netzentgelten. Ob eine Förderung oder eine Investition für Sie passt, entscheiden Sie selbst.
Stand September 2026: über 100 Kunden und über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch in unserer Betreuung.
Wer liefert und wer betreibt das Netz in Hamburg?
Hamburger Energienetze betreibt Strom- und Gasnetz
Das Strom- und das Gasnetz in Hamburg betreibt die Hamburger Energienetze GmbH. Sie entstand am 2. September 2024 aus der Fusion von Stromnetz Hamburg und Gasnetz Hamburg. Der Netzbetreiber liefert keine Energie. Er erhebt Netzentgelte für den Transport.
Grundversorger für Strom und Gas
Der Grundversorger ist der Versorger mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Der Netzbetreiber stellt ihn alle drei Jahre fest. Für 2025 bis 2027 gilt in Hamburg:
| Energie | Netzbetreiber | Grundversorger 2025 bis 2027 |
|---|---|---|
| Strom | Hamburger Energienetze GmbH | Vattenfall Europe Sales GmbH |
| Gas | Hamburger Energienetze GmbH | E.ON Energie Deutschland GmbH |
Die Grundversorgung gilt nur für Haushaltskunden. Gewerbekunden zählen dazu nur bis 10.000 kWh Jahresverbrauch (§ 3 Nr. 57 EnWG). Verbraucht Ihr Betrieb mehr, brauchen Sie für die laufende Belieferung einen eigenen Liefervertrag, den Sondervertrag. Den Lieferanten dafür wählen Sie frei.
Welche Preisbestandteile Sie verhandeln können
Ihre Stromrechnung besteht aus mehreren Teilen. Nur den Energiepreis verhandeln Sie mit dem Lieferanten.
| Rechnungsposition | Wer legt sie fest | Verhandelbar? |
|---|---|---|
| Energiepreis | Ihr Lieferant | ja, im Liefervertrag |
| Netzentgelt | Hamburger Energienetze, Preisblatt | nein, aber über Lastgang und individuelle Vereinbarung beeinflussbar |
| Konzessionsabgabe (Entgelt an die Stadt für Leitungen in öffentlichen Wegen) | Konzessionsvertrag mit der Stadt Hamburg, Satz nach Kundengruppe | nein |
| Gesetzliche Umlagen | Gesetz, veröffentlicht von den Übertragungsnetzbetreibern | nein |
| Stromsteuer und Umsatzsteuer | Gesetz | nein |
Netzentgelte 2026: Preisblatt der Hamburger Energienetze
Die Netzentgelte 2026 in Hamburg stehen im Preisblatt der Hamburger Energienetze, gültig ab 01.01.2026.
Wie Sie abgerechnet werden, hängt an der Messung.
- Ohne Leistungsmessung zahlen Sie einen Grundpreis im Jahr und einen Arbeitspreis je kWh. Das nennt man Standardlastprofil (SLP). Der Netzbetreiber nimmt dabei einen Musterverlauf Ihres Verbrauchs an.
- Mit Leistungsmessung zahlen Sie einen Leistungspreis und einen Arbeitspreis. Das nennt man registrierende Leistungsmessung (RLM). Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr.
- Die Preisstufe hängt an der Benutzungsdauer. Das ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung. Das Preisblatt unterscheidet unter 2.500 Stunden und ab 2.500 Stunden.
- Die Netzebene ist die Spannungsstufe Ihres Netzanschlusses, zum Beispiel Niederspannung oder Mittelspannung. Die Tabelle nennt die Preise je Netzebene.
| Netzebene | Preis unter 2.500 h: Leistung €/kW im Jahr | Preis unter 2.500 h: Arbeit ct/kWh | Preis ab 2.500 h: Leistung €/kW im Jahr | Preis ab 2.500 h: Arbeit ct/kWh |
|---|---|---|---|---|
| Niederspannung ohne Leistungsmessung (SLP) | Grundpreis 72,00 € im Jahr | 9,70 | Grundpreis 72,00 € im Jahr | 9,70 |
| Niederspannung mit Leistungsmessung | 32,91 | 7,04 | 53,56 | 6,22 |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | 22,95 | 6,30 | 121,42 | 2,36 |
| Mittelspannung | 31,30 | 3,15 | 45,13 | 2,59 |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | 28,15 | 1,92 | 31,77 | 1,78 |
| Hochspannung | 24,11 | 2,79 | 66,99 | 1,07 |
Quelle: Preisblatt Hamburger Energienetze, gültig ab 01.01.2026, Stand 12.12.2025. Alle Werte sind netto. Dazu kommen 19 % Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind Konzessionsabgabe, gesetzliche Umlagen und Messstellenbetrieb.
Die Preise 2026 enthalten den Zuschuss des Bundes zu den Kosten der Übertragungsnetze. Das sind die überregionalen Höchstspannungsnetze. Der Zuschuss beträgt 2026 rund 6,5 Milliarden Euro (§ 24c EnWG). Für 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung einen Zuschuss von 5,525 Milliarden Euro je Jahr. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 02.09.2026 beschlossen. Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 vor, die 1. Lesung war am 08.10.2026. Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026). Das Preisblatt 2027 hat Hamburger Energienetze noch nicht veröffentlicht (Stand 09.10.2026).
Drei Punkte aus dem Preisblatt sollten Sie kennen:
- Konzessionsabgabe. Tarifkunden sind Kunden in der Grund- oder Ersatzversorgung, alle anderen sind Sondervertragskunden. Für Tarifkunden ohne Schwachlast gelten höchstens 2,39 ct/kWh, für Sondervertragskunden höchstens 0,11 ct/kWh. Wir prüfen, welcher Satz für Sie gilt (§ 2 KAV).
- Messung auf anderer Ebene. Sind Sie an die Mittelspannung angeschlossen und werden auf der Niederspannungsseite gemessen, erhöhen sich Arbeit und Leistung um 2,8 %. Damit gleicht der Netzbetreiber die Verluste im Trafo aus.
- Monatsleistungspreise. Brauchen Sie nur in einzelnen Monaten hohe Leistung, gibt es Preise je Monat. Das Preisblatt rechnet dafür mit Tagespreisen. In der Mittelspannung sind das rund 7,52 € je kW und Monat statt 45,13 € je kW und Jahr. Rechnerisch lohnt sich das, wenn Sie höchstens 5 Monate im Jahr hohe Leistung brauchen. Bei 6 Monaten sind beide Preise gleich hoch.
Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Unternehmen in Hamburg
Wir haben drei Musterbetriebe mit dem Preisblatt 2026 gerechnet.
Das Ergebnis ist das Netzentgelt im Jahr, netto. Es ist eine eigene Berechnung und kein Angebot.
| Musterbetrieb | Rechnung nach Preisblatt 2026 | Netzentgelt im Jahr, netto | im Schnitt je kWh |
|---|---|---|---|
| A: Gewerbe, Niederspannung ohne Leistungsmessung, 50.000 kWh | 72,00 € + 50.000 kWh × 9,70 ct | 4.922,00 € | 9,84 ct |
| B: Mittelstand, Niederspannung mit Leistungsmessung, 150 kW, 400.000 kWh (2.667 h) | 150 kW × 53,56 € + 400.000 kWh × 6,22 ct | 32.914,00 € | 8,23 ct |
| C: Industrie, Mittelspannung, 4.000 kW, 24 Mio. kWh (6.000 h) | 4.000 kW × 45,13 € + 24 Mio. kWh × 2,59 ct | 802.120,00 € | 3,34 ct |
Fall A und Fall C sind auch die Musterfälle, die der Netzbetreiber selbst veröffentlicht. Er nennt dazu den Betrag ohne Bundeszuschuss. Für Fall A wären das 6.032,00 €, für Fall C 1.124.080,00 €. Der Zuschuss senkt das Netzentgelt 2026 also um 1.110 € bei Fall A und um 321.960 € bei Fall C.
Jedes Kilowatt weniger Spitze spart den Leistungspreis für ein ganzes Jahr. In der Mittelspannung ab 2.500 Stunden sparen 100 kW weniger Höchstlast 4.513 € netto im Jahr. In der Niederspannung mit Leistungsmessung sind es 5.356 €. Das gilt, solange Ihre Benutzungsdauer ab 2.500 Stunden bleibt. Mehr zum Begriff finden Sie unter Leistungspreis und Lastspitzen.
Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der Hamburger Energienetze
Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten mit der höchsten Last in einer Netzebene.
Der Netzbetreiber legt sie jedes Jahr fest. Liegt Ihre Spitze außerhalb dieser Zeiten, kann ein individuelles Netzentgelt möglich sein. Das ist ein Rabatt auf das Netzentgelt.
| Netzebene | Frühling 01.03. bis 31.05. | Sommer 01.06. bis 31.08. | Herbst 01.09. bis 30.11. | Winter 01.01. bis 28.02. und 01.12. bis 31.12. |
|---|---|---|---|---|
| Hochspannung | keine | keine | 11:15 bis 19:15 | 09:15 bis 19:15 |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | keine | keine | 12:00 bis 12:45 und 15:00 bis 19:00 | 09:30 bis 19:15 |
| Mittelspannung | keine | keine | 15:15 bis 19:00 | 10:00 bis 19:30 |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | keine | keine | 17:30 bis 19:00 | 16:15 bis 19:45 |
| Niederspannung | keine | keine | 17:00 bis 19:00 | 16:15 bis 19:45 |
Quelle: Hamburger Energienetze, Hochlastzeitfenster gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026, Stand 14.10.2025.
- Die Fenster gelten nur an Werktagen von Montag bis Freitag.
- Wochenenden, Feiertage und die Zeit vom 24.12. bis 01.01. zählen nicht. Dasselbe gilt für höchstens einen Brückentag je Woche. 2026 sind das der 2. Januar und der 15. Mai.
- Im Frühling und Sommer gibt es auf keiner Ebene ein Fenster.
- Ob die Uhrzeiten Beginn oder Ende einer Viertelstunde meinen, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber.
Das nennt man atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV). Der Netzbetreiber muss das Entgelt anbieten, wenn Ihr Höchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen der Netzebene abweicht. Es darf bis auf 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken. Die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zeigen Sie bei der Regulierungsbehörde an. Die Frist ist der 30. September des Jahres, ab dem sie gelten soll. Wir führen diese Frist für Sie und melden uns, bevor sie abläuft. Schwellen und Rechenweg erklärt die Seite atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.
Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Das Verfahren heißt AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom). Nach dem Entwurf bleibt der Rabatt bis 31.12.2031 nur Bestandskunden. Sie brauchen zum 31.12.2028 eine wirksame Vereinbarung und müssen 2024 bis 2027 im Schnitt über 10 GWh im Jahr bezogen haben. In den Jahren 2026 bis 2028 müssen Sie die Voraussetzungen mindestens einmal erfüllt haben. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht (Stand 09.10.2026). Mehr dazu unter Atypische Netznutzung ab 2029: Entwurf der BNetzA.
Die Fenster für 2027 hat Hamburger Energienetze noch nicht veröffentlicht (Stand 09.10.2026). Der Netzbetreiber muss sie bis 31.10.2026 veröffentlichen. Wir tragen sie hier ein, sobald sie vorliegen.
Förderung für Unternehmen in Hamburg
Hamburger Unternehmen können Bundesförderung und Programme der Stadt nutzen.
Bei den Programmen von BAFA und IFB muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt sein.
| Programm | Träger | Was gefördert wird | Höhe | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit | BAFA (Bund) | Energieaudit nach DIN EN 16247-1, für kleine und mittlere Unternehmen und für andere Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr | 50 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto im Jahr, sonst höchstens 600 € | Richtlinie endet am 31.12.2026 |
| UfR EffizienzCheck | IFB Hamburg | Machbarkeitsstudien, Energieanalysen von Anlagen und Prozessen, Konzepte zur Dekarbonisierung | bis zu 50 % der Ausgaben | Programmseite, abgerufen am 09.10.2026 |
| UfR Unternehmen für Ressourcenschutz, Investitionen | IFB Hamburg | Effizienz von Anlagen und Gebäudetechnik, Prozesswärme auf Fernwärme oder Wärmepumpe, Abwärme, Wasserstoff | Festbetrag je vermiedener Tonne CO2 oder Zuschuss zu Betriebsmehrkosten, bis zu 50 % der förderfähigen Kosten | Programmseite, abgerufen am 09.10.2026 |
| Kostenfreie Beratung der UmweltPartnerschaft | Handelskammer Hamburg (HK-Umweltberater), Handwerkskammer Hamburg (ZEWUmobil) | Erstberatung im Betrieb zu Energie und betrieblichem Umweltschutz | kostenfrei | hamburg.de, abgerufen am 09.10.2026 |
Für die UfR-Programme gelten zwei weitere Regeln der IFB. Das Vorhaben muss über gesetzliche Pflichten hinausgehen. Und die Förderung wird so bemessen, dass sich das Vorhaben nicht in weniger als zwei Jahren bezahlt macht.
Sie müssen sich nicht selbst durch die Programme arbeiten. Wir prüfen, welche zu Ihrem Vorhaben passen und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden. Den Ablauf zeigt die Seite Fördermittelberatung für Unternehmen. Ob Ihr Betrieb ein Energieaudit machen muss, erklärt die Seite Energieaudit-Pflicht.
So arbeiten wir mit Unternehmen in Hamburg
Sie geben die Arbeit an uns ab und sparen Zeit und Geld. Wir arbeiten mit Hamburger Unternehmen per Telefon, Videocall und E-Mail.
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Unterlagen senden.
Sie schicken uns Ihre letzte Jahresabrechnung für Strom oder Gas. Haben Sie Leistungsmessung, legen Sie den Lastgang der letzten 12 Monate dazu.
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Prüfung.
Wir vergleichen Vertrag, Preisblatt und Lastgang mit den Hochlastzeitfenstern.
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Gespräch.
Wir besprechen das Ergebnis im Videocall oder am Telefon. Sie entscheiden, welche Maßnahmen wir umsetzen. Einen Termin im Betrieb braucht es bei Energieaudit und Energieberatung. Diese Termine übernimmt unser Partner.
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Umsetzung.
Wir holen Angebote ein oder verhandeln mit dem Netzbetreiber. Den Förderantrag stellt unser Partner. Danach prüfen wir die Ersparnis an Ihren Rechnungen.
Danach bleibt Ihr fester Ansprechpartner dran und passt Ihre Strategie laufend an. Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst.
Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.
Bürostandort und Gesellschaftssitz
RWB Consulting hat keine Niederlassung in Hamburg.
Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten, unser Büro ist in Schwabach.
Branchen in Hamburg
Zu diesen Branchen finden Sie eigene Seiten mit Zahlen und Förderprogrammen.
Häufige Fragen
Was kostet Energieberatung für Unternehmen in Hamburg?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlt uns der Versorger, Sie zahlen uns nichts zusätzlich. Bei den Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Alle Preise, auch für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge, stehen auf der Seite Preise und Vergütung.
Wie hoch sind die Netzentgelte in Hamburg für Unternehmen?
Das hängt von Netzebene, Messung und Benutzungsdauer ab. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei Hamburger Energienetze 4.922 € netto im Jahr. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 Millionen kWh zahlt 802.120 € netto. Die Tabelle mit allen Netzebenen steht oben auf dieser Seite.
Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 bei Hamburger Energienetze?
Fenster gibt es 2026 nur im Herbst und im Winter, an Werktagen. In der Mittelspannung sind es im Herbst 15:15 bis 19:00 Uhr und im Winter 10:00 bis 19:30 Uhr. In der Niederspannung gilt im Winter 16:15 bis 19:45 Uhr. Die Fenster für 2027 sind noch nicht veröffentlicht (Stand 09.10.2026).
Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt in Hamburg?
Ein individuelles Netzentgelt kommt in Frage, wenn Ihre Spitze außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt. Dazu brauchen Sie Leistungsmessung. Ein Beispiel ist ein Betrieb, der vor allem nachts oder am Wochenende produziert. Ob die Bedingungen nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV erfüllt sind, zeigt Ihr Lastgang. Die Anzeige muss bis 30. September des ersten Geltungsjahres bei der Regulierungsbehörde sein. Die heutige Regel gilt bis 31.12.2028, für die Zeit danach gibt es erst einen Entwurf der Bundesnetzagentur.
Welche Förderung gibt es für Unternehmen in Hamburg?
Die IFB Hamburg fördert Effizienzstudien und Investitionen über das Programm Unternehmen für Ressourcenschutz, jeweils bis zu 50 %. Dazu kommt die BAFA-Förderung für Energieaudits bis 31.12.2026. Handelskammer und Handwerkskammer bieten eine kostenfreie Erstberatung im Betrieb an.
Sind die Hamburger Energielotsen auch für Unternehmen da?
Ja, die Hamburger Energielotsen beraten auch Gewerbetreibende, und zwar kostenfrei. Ihr Schwerpunkt ist energiesparendes Bauen und Wohnen. Energieeinkauf, Netzentgelte und Lastgang nennen sie in ihrer Themenliste nicht. Diese Themen übernehmen wir.
Haben Sie ein Büro in Hamburg?
Nein. Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten, unser Büro ist in Schwabach. Wir arbeiten mit Hamburger Unternehmen per Telefon, Videocall und E-Mail. Termine im Betrieb für Energieaudits übernimmt unser Partner.
Wie finde ich den passenden Energieberater für mein Unternehmen in Hamburg?
Klären Sie zuerst, was Sie brauchen. Für Energieausweis und Sanierung eines Gebäudes ist ein Gebäude-Energieberater zuständig. Für Strompreis, Netzentgelte, Audit-Pflicht und Förderung im Betrieb sind wir die richtige Stelle. Die geförderte Beratung übernimmt unser Partner, der in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist.
Quellen (Stand Oktober 2026) 20
- Hamburger Energienetze, Preisblatt Netzentgelte Strom 2026 (gültig ab 01.01.2026, Stand 12.12.2025), PDF über , abgerufen am 09.10.2026
- Hamburger Energienetze, Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV, gültig ab 01.01.2026 (Stand 14.10.2025), PDF auf derselben Seite, abgerufen am 09.10.2026
- Hamburger Energienetze, Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 (typisierte Abnahmefälle mit und ohne Zuschuss, § 24c und § 118 Abs. 5a EnWG), PDF auf derselben Seite, abgerufen am 09.10.2026
- Hamburger Energienetze, Pflichtveröffentlichung nach § 36 Abs. 2 EnWG (Grundversorger Strom: Vattenfall Europe Sales GmbH, Feststellung zum 01.07.2024) , abgerufen am 09.10.2026
- Hamburger Energienetze, Grundversorgerfeststellung Gas 2025 bis 2027 , abgerufen am 09.10.2026
- Hamburger Energienetze, Fusion Hamburger Energienetze (Pressemitteilung 29.08.2024) , abgerufen am 09.10.2026
- Bundesregierung, Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten (Kabinettsbeschluss 02.09.2026) , abgerufen am 09.10.2026
- Verordnung über Konzessionsabgaben (KAV) § 1 Abs. 3 und 4, § 2 , abgerufen am 09.10.2026
- Energiewirtschaftsgesetz § 3 Nr. 57 , abgerufen am 09.10.2026
- Stromnetzentgeltverordnung § 19 , abgerufen am 08.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegung BK4-13-739 und FAQ (Anzeige bis 30.09.; Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster bis 31.10. für das Folgejahr, Tenor 2 b) , abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Kabinett 02.09.2026, Zuschuss 5,525 Mrd. Euro je Jahr 2027 bis 2029) , abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 41/2026, Energiewirtschaftsgesetz, Drucksache 21/8236, 1. Lesung am 08.10.2026 , abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft) , abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1 (atypische Netznutzung, Übergang bis 31.12.2031) , abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit , abgerufen am 08.10.2026
- IFB Hamburg, UfR Unternehmen für Ressourcenschutz , abgerufen am 09.10.2026
- IFB Hamburg, UfR EffizienzCheck , abgerufen am 09.10.2026
- Freie und Hansestadt Hamburg (BUKEA), Energieberatung in Hamburg , abgerufen am 09.10.2026
- Handelskammer Hamburg, Jahresabschluss 2024 („über 180.000 Unternehmen“) , abgerufen am 08.10.2026
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