Energieberatung für Unternehmen in Bremen
Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.
Mit unserer Energieberatung für Unternehmen in Bremen geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Wir optimieren Ihren Liefervertrag, rechnen das Netzentgelt der wesernetz Bremen GmbH nach und zeigen, welche Förderung passt. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt dort 2026 2.795 Euro Netzentgelt netto.
Was leistet Energieberatung für Unternehmen in Bremen?
Unsere Energieberatung für Unternehmen in Bremen senkt die Energiekosten von Betrieben.
Diese Seite ist für Unternehmen, nicht für private Hausbesitzer. Ein fester Ansprechpartner betreut Sie, und Sie müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln. Wir prüfen drei Dinge:
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Den Energiepreis ermitteln wir neu.
Dafür holen wir Angebote mehrerer Lieferanten für Ihre Strom- und Gasverträge ein.
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Das Netzentgelt prüfen wir mit dem Preisblatt der wesernetz Bremen GmbH und Ihrem Lastgang.
Der Lastgang ist die Liste Ihrer Verbrauchswerte für jede Viertelstunde.
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Förderung prüfen wir für Beratung und Investitionen, im Land Bremen und beim Bund.
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Verträgen und Netzentgelten. Ob Förderung oder eine Investition für Sie passt, entscheiden Sie selbst.
Für Ihr Wohnhaus brauchen Sie einen Gebäude-Energieberater. Für einen Sanierungsfahrplan mit Förderung muss er in der Energieeffizienz-Expertenliste stehen. Was wir bei Gebäuden und Anlagen von Betrieben tun, steht auf der Seite Energieberatung für Gewerbe und Industrie.
Netzbetreiber und Versorger in Bremen
wesernetz Bremen: Netznutzung im Stadtgebiet
In der Stadt Bremen betreibt die wesernetz Bremen GmbH das Stromnetz. Sie ist ein Unternehmen der swb. Für die Nutzung des Netzes zahlen Sie das Netzentgelt. Haben Sie einen Liefervertrag mit Netznutzung, rechnet Ihr Lieferant es mit Ihnen ab.
swb als Grundversorger und Ihre Lieferantenwahl
Grundversorger für Strom ist von 2025 bis 2027 die swb Vertrieb Bremen GmbH. Das ist der Lieferant, der Haushaltskunden zu allgemeinen Preisen beliefern muss. Als Haushaltskunde gelten auch Unternehmen mit höchstens 10.000 kWh Jahresverbrauch für den Eigenverbrauch (§ 3 Nr. 57 EnWG). Größere Betriebe brauchen einen eigenen Liefervertrag und wählen den Lieferanten frei.
Ihre Stromrechnung besteht aus getrennten Posten mit verschiedenen Zuständigen:
| Posten | Wer legt ihn fest? | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Energiepreis | Ihr Lieferant | Angebote einholen, Tarif wählen |
| Netzentgelt | wesernetz Bremen GmbH nach Preisblatt, geprüft von der Regulierungsbehörde | Lastgang, Spannungsebene, individuelles Netzentgelt prüfen |
| Konzessionsabgabe (Entgelt an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege) | Gemeinde, Höchstbeträge nach § 2 KAV | Prüfen, ob Ihr Vertrag als Sondervertrag gilt |
| Umlagen und Stromsteuer | Gesetzgeber | Entlastungen prüfen, wenn Sie berechtigt sind |
Bremerhaven hat ein eigenes Preisblatt
Bremerhaven hat einen eigenen Netzbetreiber, die wesernetz Bremerhaven GmbH, mit eigenem Preisblatt. Grundversorger dort ist die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG, außer im Fischereihafen. Die Zahlen auf dieser Seite gelten nur für die Stadt Bremen. Das Gasnetz in Bremen betreibt ebenfalls wesernetz.
Netzentgelte 2026: Preisblatt der wesernetz Bremen GmbH
Das Netzentgelt hängt von Ihrer Spannungsebene, Ihrer Messung und Ihrer Benutzungsdauer ab.
Die Spannungsebene ist die Stufe des Netzes, an die Ihr Betrieb angeschlossen ist. Kleine Betriebe hängen an der Niederspannung, große Verbraucher an der Mittel- oder Hochspannung.
Betriebe ohne Leistungsmessung zahlen einen Grundpreis und einen Arbeitspreis je kWh. Sie werden über ein Standardlastprofil abgerechnet. Das ist ein Musterverlauf des Verbrauchs, den der Netzbetreiber annimmt.
Betriebe mit Leistungsmessung zahlen zusätzlich einen Leistungspreis. Bei dieser Messung zeichnet der Zähler jede Viertelstunde auf. Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr. Bei wesernetz gilt das in der Niederspannung auch für Zähler mit Zählerstandsgang über 100.000 kWh im Jahr. Ein Zählerstandsgang liefert ebenfalls Viertelstundenwerte.
Die Benutzungsdauer ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung. Ab 2.500 Stunden im Jahr gelten ein höherer Leistungspreis und ein niedrigerer Arbeitspreis.
| Kundengruppe | Grundpreis €/Jahr | Arbeitspreis ct/kWh | unter 2.500 h: Leistungspreis €/kW/Jahr | unter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh | ab 2.500 h: Leistungspreis €/kW/Jahr | ab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Niederspannung ohne Leistungsmessung (Haushalt und Gewerbe) | 65,00 | 5,46 | entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
| Niederspannung mit Leistungsmessung | entfällt | entfällt | 13,17 | 6,46 | 84,94 | 3,58 |
| Umspannung Mittelspannung auf Niederspannung | entfällt | entfällt | 11,31 | 5,46 | 114,52 | 1,33 |
| Mittelspannung | entfällt | entfällt | 10,35 | 5,20 | 106,50 | 1,35 |
| Umspannung Hochspannung auf Mittelspannung | entfällt | entfällt | 8,10 | 4,50 | 114,99 | 0,23 |
| Hochspannung | entfällt | entfällt | 6,50 | 3,81 | 90,55 | 0,45 |
Quelle: Preisblatt 1 Netznutzung Strom der wesernetz Bremen GmbH, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2026, Stand 31.12.2025, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte sind netto. Hinzu kommen Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, Aufschlag für besondere Netznutzung, Offshore-Netzumlage, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer.
Die Preise 2026 enthalten den Bundeszuschuss zu den Kosten der Übertragungsnetze. Er beträgt 2026 6,5 Milliarden Euro (§ 24c EnWG). Übertragungsnetze sind die überregionalen Höchstspannungsnetze. An ihnen hängen die örtlichen Netze.
Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Unternehmen in Bremen
Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 in Bremen 2.795 Euro Netzentgelt netto.
Die Tabelle rechnet drei feste Fälle mit dem Preisblatt durch. Fall A und Fall C veröffentlicht wesernetz selbst als Vergleichsfälle. Fall B ist unsere eigene Rechnung.
| Fall | Annahme | 2026 | 2026 ohne Bundeszuschuss | 2027 vorläufig |
|---|---|---|---|---|
| A: Gewerbe, Niederspannung ohne Leistungsmessung | 50.000 kWh im Jahr | 2.795,00 € | 3.555,00 € | 3.040,00 € |
| B: Mittelstand, Niederspannung mit Leistungsmessung | 150 kW Spitze, 400.000 kWh, 2.667 h | 27.061,00 € | 32.020,00 € | 29.002,50 € |
| C: Industrie, Mittelspannung | 4.000 kW Spitze, 24 Mio. kWh, 6.000 h | 750.000,00 € | 972.440,00 € | 791.840,00 € |
So ist gerechnet:
- Fall A: 65,00 € Grundpreis plus 50.000 kWh mal 5,46 ct. Das sind im Schnitt 5,59 ct je kWh.
- Fall B: 150 kW mal 84,94 € plus 400.000 kWh mal 3,58 ct. Das sind im Schnitt 6,77 ct je kWh.
- Fall C: 4.000 kW mal 106,50 € plus 24 Mio. kWh mal 1,35 ct. Das sind im Schnitt rund 3,13 ct je kWh.
Die Spalte ohne Bundeszuschuss nennt wesernetz im Schattenpreisblatt 2026 für die Fälle A und C. Fall B haben wir mit den Werten dieses Blatts gerechnet. Die Spalte 2027 beruht auf dem vorläufigen Preisblatt. Es ist nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG nicht verbindlich.
Was eine niedrigere Spitze bringt, zeigt Fall C. 100 kW weniger Jahreshöchstlast sparen in der Mittelspannung 10.650 Euro netto im Jahr. Das gilt, solange Ihre Benutzungsdauer mindestens 2.500 Stunden beträgt. Wie wir Spitzen finden und senken, erklärt die Seite Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.
Eigene Berechnung nach Preisblatt, kein Angebot. Ihre tatsächlichen Kosten hängen von Ihrer Messung und Ihrem Lastgang ab.
Was ändert sich 2027 bei den Netzentgelten in Bremen?
Nach dem vorläufigen Preisblatt der wesernetz Bremen GmbH zahlen die Beispielbetriebe 2027 mehr.
In Fall A sind es 245 Euro mehr, in Fall C 41.840 Euro mehr.
| Kundengruppe | 2026 | 2027 vorläufig |
|---|---|---|
| Niederspannung ohne Leistungsmessung | 65,00 €/Jahr plus 5,46 ct/kWh | 70,00 €/Jahr plus 5,94 ct/kWh |
| Niederspannung mit Leistungsmessung, ab 2.500 h | 84,94 €/kW plus 3,58 ct/kWh | 84,55 €/kW plus 4,08 ct/kWh |
| Mittelspannung, ab 2.500 h | 106,50 €/kW plus 1,35 ct/kWh | 109,16 €/kW plus 1,48 ct/kWh |
Die vorläufigen Preise 2027 rechnen mit einem Bundeszuschuss von 5,525 Milliarden Euro. Diesen Betrag sieht ein Gesetzentwurf für 2027 bis 2029 pro Jahr vor (Kabinett 02.09.2026, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026). Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026). Kommt der Zuschuss nicht, will wesernetz die Netzentgelte 2027 neu berechnen. Die endgültigen Preise veröffentlicht der Netzbetreiber unmittelbar nach ihrer Ermittlung (§ 20 Abs. 1 EnWG).
Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der wesernetz Bremen
Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten mit der höchsten Last im Netz.
Liegt Ihre Jahresspitze deutlich außerhalb dieser Fenster, kommt ein individuelles Netzentgelt in Frage. Der Netzbetreiber muss es anbieten, wenn Ihr Höchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen der Netzebene abweicht. Das nennt man atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV).
| Spannungsebene | Winter (Dezember bis Februar) | Frühling (März bis Mai) | Sommer (Juni bis August) | Herbst (September bis November) |
|---|---|---|---|---|
| Hochspannung | 09:15 bis 11:00 und 13:30 bis 14:30 | keine | keine | 18:30 bis 20:00 |
| Umspannung Hochspannung auf Mittelspannung | 09:15 bis 15:00 und 17:00 bis 19:00 | keine | keine | keine |
| Mittelspannung | 09:15 bis 15:15 und 16:45 bis 19:15 | keine | keine | 11:15 bis 12:30 |
| Niederspannung | 17:15 bis 19:30 | keine | keine | keine |
Quelle: Prognose Hochlastzeitfenster der wesernetz Bremen GmbH für 2026, Stand 31.10.2025, abgerufen am 09.10.2026. Für die Umspannung Mittelspannung auf Niederspannung nennt das Dokument keine Fenster. Ob die Uhrzeiten Beginn oder Ende einer Viertelstunde meinen, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber.
Das bedeutet die Tabelle für Ihren Betrieb:
- Die Fenster gelten nur an Werktagen. Wochenenden, Feiertage, höchstens ein Brückentag und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zählen als Nebenzeit.
- Im Frühling und im Sommer gibt es in Bremen auf keiner Ebene ein Fenster.
- In der Mittelspannung reicht das Winterfenster von 09:15 bis 19:15 Uhr, mit einer Pause von 15:15 bis 16:45 Uhr. Eine Spitze an einem Winterwerktag um 10:00 oder 18:00 Uhr liegt damit im Fenster.
- In der Niederspannung liegt das einzige Fenster im Winter zwischen 17:15 und 19:30 Uhr.
Für ein individuelles Netzentgelt gelten außerdem Mindestwerte für Verlagerung und Ersparnis. Das Entgelt darf bis auf 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken. Sie zeigen die Vereinbarung bis 30. September des Jahres bei der Regulierungsbehörde an, ab dem sie gelten soll. Wir führen diese Frist für Sie und melden uns, bevor sie abläuft. Schwellen und Rechenweg erklärt die Seite atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.
Die Stromnetzentgeltverordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Nach dem Entwurf gilt die atypische Netznutzung bis 31.12.2031 nur noch für Betriebe mit einer wirksamen Vereinbarung zum 31.12.2028. Sie müssen an der Entnahmestelle im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2027 mehr als 10 GWh im Jahr bezogen haben. In den Jahren 2026 bis 2028 müssen die Voraussetzungen mindestens einmal erfüllt sein. Beschlossen ist der Entwurf nicht (Stand 09.10.2026). Mehr dazu im Abschnitt Atypische Netznutzung ab 2029: Entwurf der BNetzA.
Für Betriebe mit kurzer, hoher Last bietet wesernetz außerdem einen Monatsleistungspreis an (§ 19 Abs. 1 StromNEV). In der Mittelspannung beträgt er 2026 17,75 € je kW und Monat. Diese Abrechnung müssen Sie spätestens einen Monat vor Beginn des Kalenderjahres schriftlich bei wesernetz wählen.
Die Fenster für 2027 hatte wesernetz am 09.10.2026 noch nicht veröffentlicht. Netzbetreiber veröffentlichen sie bis 31. Oktober für das Folgejahr (Festlegung BK4-13-739).
Förderung für Unternehmen in Bremen
Unternehmen in Bremen können Förderung vom Bund, vom Land Bremen und von der Klimaschutzagentur energiekonsens nutzen.
Die Tabelle zeigt die Programme, die wir am 09.10.2026 an der Quelle geprüft haben.
| Programm | Träger | Was gefördert wird | Stand und Bedingung |
|---|---|---|---|
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit | BAFA (Bund) | 50 % des Beraterhonorars, höchstens 3.000 €; bei Energiekosten bis 10.000 € netto höchstens 600 € | Für KMU und Nicht-KMU bis 500.000 kWh. Antrag vor dem Beratungsvertrag oder Vertrag mit aufschiebender Bedingung, Beginn erst nach Bewilligung. Die Richtlinie endet am 31.12.2026. |
| Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) | BAB, Förderbank für Bremen und Bremerhaven | Darlehen mit Zinsvorteil oder Zuschuss, in Bremen-Stadt bis 20 % der förderfähigen Kosten; bei umweltverbessernden Vorhaben und bei De-minimis-Förderung bis 65 %, teilweise auf Basis der Mehrkosten | Für KMU, große Unternehmen nur bei besonderen Umweltinvestitionen. Mindestinvestition 100.000 €, Beginn erst nach Genehmigung. Ausgeschlossen sind unter anderem Einzelhandel, Gastronomie, Baugewerbe und Beherbergungsgewerbe. |
| Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU) | BAB | Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit neuen Verfahren, die Energie oder Material sparen; Einzelprojekt bis 150.000 €, Verbundprojekt bis 250.000 € | Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Das Vorhaben muss ein technisches und finanzielles Risiko haben. Beginn erst nach Genehmigung. |
| energievisiten | energiekonsens | kostenfreie Einstiegsberatung zu Heizung, Druckluft, Mobilität oder Solar | für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven |
| CO2-Bilanz | energiekonsens | geförderte CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen | im Land Bremen; Höhe der Förderung bei energiekonsens erfragen |
Die BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude betrifft Beratung, nicht Investitionen. Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt.
Ob sich zwei Programme kombinieren lassen, steht in der jeweiligen Richtlinie. Wir prüfen das für Ihr Vorhaben im Einzelfall. Welche Bundesprogramme für Investitionen in Frage kommen, klärt unsere Fördermittelberatung für Unternehmen. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.
So arbeiten wir mit Unternehmen in Bremen
Sie geben die Arbeit an uns ab und sparen Zeit und Geld. Wir arbeiten mit Unternehmen in Bremen per E-Mail, Telefon und Videocall.
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Sie senden uns Ihre letzte Jahresabrechnung für Strom und Gas.
Haben Sie eine Leistungsmessung, senden Sie auch Ihren Lastgang über 12 Monate. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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Wir prüfen Preisblatt, Lastgang, Hochlastzeitfenster und Liefervertrag.
Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
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Wir besprechen das Ergebnis im Videocall.
Sie entscheiden, welche Maßnahmen wir umsetzen.
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Nach Ihrer Entscheidung folgen die Angebote für Ihren Energieeinkauf und Vertragsoptimierung, die Vereinbarung mit wesernetz und die Anzeige bei der Regulierungsbehörde.
RWB übernimmt die Abstimmung und kontrolliert Ihre Abrechnung.
Danach bleibt Ihr fester Ansprechpartner dran und passt Ihre Strategie laufend an. Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst.
Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.
Bei der Netzentgeltoptimierung vergleichen wir Ihre Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts.
Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.
Bürostandort und Gesellschaftssitz
In Bremen haben wir kein Büro.
Unser Büro ist in Schwabach, Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten.
Der Standort
Stromnetz Bremen in Zahlen
Die wesernetz Bremen GmbH veröffentlicht jedes Jahr Strukturdaten zu ihrem Netz.
Drei Angaben zeigen, wie stark jede Spannungsebene genutzt wird.
| Angabe | Hochspannung | Mittelspannung | Niederspannung |
|---|---|---|---|
| Entnahmestellen am 31.12.2025 | 19 | 1.205 | 363.650 |
| Entnommene Strommenge 2025 | rund 1.824 Mio. kWh | rund 703 Mio. kWh | rund 1.037 Mio. kWh |
| Höchste Last 2025 | 527.419 kW am 18.12.2025, 10:45 Uhr | 318.414 kW am 20.01.2025, 12:30 Uhr | 205.840 kW am 20.01.2025, 18:00 Uhr |
Die höchste Last der Mittelspannung lag 2025 an einem Werktag im Januar zur Mittagszeit. Die Spitze der Niederspannung lag am selben Tag um 18:00 Uhr. Beide Zeitpunkte liegen in den Winterfenstern 2026 der jeweiligen Ebene.
Häufige Fragen
Was kostet Energieberatung für Unternehmen in Bremen?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich. Bei der Netzentgeltoptimierung zahlen Sie 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts. Alle Preise, auch für Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung, stehen auf der Seite Preise und Preismodelle.
Wie hoch sind die Netzentgelte in Bremen 2026?
Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh ohne Leistungsmessung zahlt 2.795 Euro netto im Jahr. Das sind 65 Euro Grundpreis und 5,46 ct je kWh. In der Mittelspannung kostet ein Betrieb mit 24 Mio. kWh und 6.000 Benutzungsstunden 750.000 Euro netto. Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer kommen hinzu.
Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 im Netz der wesernetz Bremen?
Die Fenster liegen 2026 nur im Winter und im Herbst. Im Frühling und Sommer gibt es keine. In der Mittelspannung gilt im Winter 09:15 bis 15:15 Uhr und 16:45 bis 19:15 Uhr, im Herbst 11:15 bis 12:30 Uhr. In der Niederspannung gilt nur im Winter 17:15 bis 19:30 Uhr.
Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV?
Es lohnt sich, wenn Ihre Jahresspitze deutlich außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt und die Mindestwerte erreicht sind. Ein Beispiel ist ein Betrieb, dessen Spitze im Sommer liegt. Laut Prognose für 2026 gibt es in Bremen im Sommer kein Fenster. Ob die Schwellen erreicht sind, zeigt die Prüfung Ihres Lastgangs.
Welche Förderprogramme gibt es in Bremen für Unternehmen?
Über die BAB gibt es die GRW-Investitionsförderung aus Mitteln von Bund und Land sowie das Programm PFAU. energiekonsens bietet kostenfreie Einstiegsberatungen und geförderte CO2-Bilanzen an. Für Energieberatung gibt es die BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude bis 31.12.2026.
Haben Sie ein Büro in Bremen?
Nein. Unser Büro ist in Schwabach, Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten. Erstanalyse, Prüfung und Besprechung laufen per E-Mail, Telefon und Videocall. Für Energieaudit und geförderte Energieberatung kommt ein zertifizierter Partner in Ihren Betrieb.
Berät mich swb nicht selbst?
swb bietet Geschäftskunden eigene Energielösungen an. Laut swb gehören dazu die Auswertung von Verbrauchsdaten, die Prüfung von Anlagen vor Ort sowie Planung und Betrieb von Energieanlagen. swb ist zugleich Lieferant, wesernetz gehört zur swb. Wir vergleichen Angebote mehrerer Lieferanten und prüfen Ihr Netzentgelt nach dem Preisblatt.
Wie finde ich den passenden Energieberater für mein Unternehmen in Bremen?
Klären Sie zuerst, ob es um Ihr Gebäude oder um Ihre Energiekosten geht. Für Energieausweis und Sanierungsfahrplan ist ein Gebäude-Energieberater zuständig. Für Liefervertrag, Netzentgelt und Lastgang sind wir zuständig. Für Energieaudit und ISO 50001 arbeiten wir mit zertifizierten Partnern zusammen.
Quellen (Stand Oktober 2026) 24
- wesernetz Bremen GmbH, Preisblatt 1 Netznutzung Strom, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026, Stand 31.12.2025, abgerufen am 09.10.2026
- wesernetz Bremen GmbH, Schattenpreisblatt Strom 2026 (Entgelte ohne Bundeszuschuss, Vergleichsfälle 50 MWh und 24 GWh), abgerufen am 09.10.2026
- wesernetz Bremen GmbH, vorläufiges Preisblatt 1 Netznutzung Strom, gültig ab 01.01.2027, Stand 15.10.2026 (laut Dokument), abgerufen am 20.10.2026
- wesernetz Bremen GmbH, Prognose Hochlastzeitfenster 2026, Stand 31.10.2025, abgerufen am 09.10.2026
- wesernetz, Stromentgelte für Bremen und Bremerhaven (Grundversorger 2025 bis 2027, Monatsleistungspreis nach § 19 Abs. 1 StromNEV, Anzeige bis 30.09. nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, Preisblätter Bremerhaven), abgerufen am 09.10.2026
- wesernetz, Strukturdaten des Bremer und Bremerhavener Stromnetzes (Entnahmestellen, Jahresarbeit, Höchstlast 2025), abgerufen am 09.10.2026
- wesernetz, Netzbeschreibung (Verteilnetze Strom und Gas), abgerufen am 09.10.2026
- § 3 EnWG (Nr. 57 Haushaltskunden), abgerufen am 09.10.2026
- § 19 StromNEV, abgerufen am 09.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (1. Lesung 08.10.2026; Zuschuss Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029, Entwurf), abgerufen am 09.10.2026
- Deutscher Bundestag, Textarchiv kw41, 1. Lesung Energiewirtschaftsgesetz am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
- § 17 Abs. 2 StromNEV (Jahresleistungspreis, Jahreshöchstleistung), abgerufen am 09.10.2026
- § 2 Nr. 27 und § 55 Abs. 1 MsbG (Zählerstandsgangmessung, viertelstündige Lastgangmessung), abgerufen am 09.10.2026
- § 24c EnWG (Zuschuss 2026) und § 20 Abs. 1 EnWG (vorläufige Entgelte), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesregierung, Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten (Kabinettsbeschluss 02.09.2026), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegung BK4-13-739 vom 11.12.2013, Tenor 2 b (Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster bis 31.10.), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (Festlegungsentwurf, StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1, abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit (Stand 30.04.2026), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesanzeiger, Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 8.1: Richtlinie endet am 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
- BAB Bremer Aufbau-Bank, Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW), abgerufen am 09.10.2026
- BAB Bremer Aufbau-Bank, Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU), abgerufen am 09.10.2026
- energiekonsens, Energieeffizienz und Klimaschutz in Unternehmen (energievisiten, CO2-Bilanz), abgerufen am 09.10.2026
- swb, Energielösungen für Geschäftskunden, abgerufen am 09.10.2026
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