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Energie­beratung für Unternehmen in Hannover

Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.

Bei der Energieberatung in Hannover geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten an uns ab und sparen Zeit und Geld. Wir prüfen Netzentgelt (die Kosten für das Stromnetz), Energiepreis und Förderung für Ihren Betrieb. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei der enercity Netz netto 4.323 Euro Netzentgelt, ein Industriebetrieb mit 24 GWh 968.400 Euro.

Hannover

Diese Seite gilt für Unternehmen in Hannover, Langenhagen, Laatzen, Garbsen und Seelze-Letter.

Sie zeigt die Zahlen des örtlichen Stromnetzes und die Förderung für Betriebe. Eine Energieberatung für Ihr Wohnhaus, etwa einen Sanierungsfahrplan oder einen Energieausweis, bieten wir nicht an.

Wer ist in Hannover Netzbetreiber und wer Versorger?

  • enercity Netz: Stromnetz in Hannover und Umgebung

    Netzbetreiber für Strom ist die enercity Netz GmbH.

    Sie betreibt das Stromnetz in den Städten Hannover, Langenhagen, Laatzen, Garbsen und im Seelzer Ortsteil Letter. Die enercity AG ist zu 100 % an ihr beteiligt.

    Der Netzbetreiber transportiert den Strom und erhebt das Netzentgelt nach einem festen Preisblatt. Ihr Lieferant verkauft Ihnen die Energie. Den Lieferanten können Sie frei wählen, den Netzbetreiber nicht.

    Netzentgelt, Konzessionsabgabe, Umlagen und Energiepreis sind getrennte Posten auf Ihrer Rechnung. Für jeden ist jemand anderes zuständig.

    • Netzentgelt: enercity Netz, nach Preisblatt.
    • Konzessionsabgabe: Geld an die Gemeinde für Leitungen in öffentlichen Wegen. Der Netzbetreiber zieht sie ein.
    • Umlagen: gesetzliche Aufschläge wie die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage.
    • Energiepreis: Ihr Lieferant, nach Ihrem Vertrag.
  • Grundversorgung nach Stadt und Energieart

    Grundversorger ist der Lieferant mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet.

    Beim Strom ist das in Hannover, Langenhagen und Seelze-Letter-Nord die enercity AG. In Laatzen ist es die E.ON Energie Deutschland GmbH, in Garbsen die Stadtwerke Garbsen GmbH.

    Als Haushaltskunde zählt auch ein Betrieb, der für den Eigenverbrauch höchstens 10.000 kWh im Jahr braucht (§ 3 Nr. 57 EnWG). Wer mehr verbraucht, hat keinen Anspruch auf Grundversorgung und braucht einen Sondervertrag.

    Beim Gas sind die Gebiete anders geschnitten. Hier ist die enercity AG Grundversorger in Hannover, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg, Hemmingen-Westerfeld und Teilen von Laatzen. Für Betriebe außerhalb dieser Gebiete gilt das Preisblatt des dortigen Netzbetreibers.

Netzentgelte 2026: Was steht im Preisblatt der enercity Netz?

Das Preisblatt nennt Grundpreis, Arbeitspreis und Leistungspreis je Netzebene.

Die Netzebene ist die Spannungsstufe, an der Ihr Betrieb angeschlossen ist. Ohne Lastgang zahlen Sie einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Der Lastgang ist die Messung Ihres Verbrauchs in Viertelstunden. Mit Lastgang kommt ein Leistungspreis für Ihre höchste Viertelstunde im Jahr dazu.

Entnahmestelle ohne Lastgang (Niederspannung), gültig ab 01.01.2026, netto:

KundengruppeGrundpreis in Euro je JahrArbeitspreis in ct/kWh
Niederspannung ohne Lastgang 53,00 8,54

Bei Entnahmestellen mit Lastgang gibt es zwei Preisstufen. Die Benutzungsdauer entscheidet, welche gilt. Das ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung im Jahr. Unter 2.500 Stunden ist der Leistungspreis niedrig und der Arbeitspreis hoch. Ab 2.500 Stunden ist es umgekehrt.

Entnahmestellen mit Lastgang, gültig ab 01.01.2026, netto:

Netzebeneunter 2.500 h: Leistungspreis in Euro je kW und Jahrunter 2.500 h: Arbeitspreis in ct/kWhab 2.500 h: Leistungspreis in Euro je kW und Jahrab 2.500 h: Arbeitspreis in ct/kWh
Niederspannung 20,50 8,12 102,70 4,83
Umspannung Mittel- auf Niederspannung 15,30 7,50 153,82 1,96
Mittelspannung 11,17 7,00 146,10 1,60
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung 7,55 5,51 125,94 0,77
Hochspannung 5,58 4,94 117,09 0,48

Quelle: Preisblatt Strom der enercity Netz GmbH, gültig ab 1. Januar 2026, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte sind netto. Nicht enthalten sind Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer. Die Preise enthalten bereits den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026. Er beträgt 6,5 Milliarden Euro (§ 24c EnWG).

Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf 5,525 Milliarden Euro pro Jahr vor. Das Bundeskabinett hat ihn am 02.09.2026 beschlossen (Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026). Der Bundestag hat noch nicht entschieden (Stand 09.10.2026). Wie hoch die Netzentgelte 2027 in Hannover ausfallen, zeigt erst das Preisblatt 2027 der enercity Netz.

Brauchen Sie nur wenige Monate im Jahr viel Leistung, gibt es Monatsleistungspreise. In der Mittelspannung kostet ein Kilowatt dann 24,35 Euro je Monat statt 146,10 Euro im Jahr. Das lohnt sich bei höchstens 5 Monaten, bei 6 Monaten kostet es mit 146,10 Euro genauso viel.

Die Konzessionsabgabe kommt hinzu. Für Sondervertragskunden gilt höchstens 0,11 ct/kWh. Tarifkunden zahlen höchstens 2,39 ct/kWh in der Stadt Hannover und 1,59 ct/kWh in Laatzen, Langenhagen, Garbsen und Seelze. Ob Sie Tarifkunde oder Sondervertragskunde sind, klären wir mit Ihrer Rechnung.

Ein Lieferantenwechsel senkt Netzentgelte nicht. Sie sinken über Ihren Lastgang, Ihre Netzebene und eine richtige Abrechnung. Das übernehmen wir für Sie in unserer Netzentgeltoptimierung für Unternehmen. Wie sich die höchste Viertelstunde auf das ganze Jahr auswirkt, erklärt die Seite Leistungspreis und Lastspitzen.

Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 im Netz der enercity Netz?

Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten, in denen im Netz am meisten Strom gebraucht wird. enercity Netz legt sie je Netzebene und Jahreszeit fest.

Liegt Ihre höchste Last außerhalb dieser Fenster, kann ein niedrigeres Netzentgelt möglich sein.

Hochlastzeitfenster 2026, Werktage Montag bis Freitag:

NetzebeneFrühling (1. März bis 31. Mai)Sommer (1. Juni bis 31. August)Herbst (1. September bis 30. November)Winter (1. Januar bis 28. Februar und 1. bis 31. Dezember)
Hochspannung keine keine keine 11:15 bis 13:15
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung keine keine 09:45 bis 13:00, 15:00 bis 15:15, 16:30 bis 18:30 09:15 bis 15:15, 17:00 bis 18:00
Mittelspannung keine keine 10:30 bis 13:45, 16:30 bis 18:45 09:15 bis 15:00, 16:15 bis 19:15
Umspannung Mittel- auf Niederspannung keine keine 16:45 bis 19:45 16:45 bis 19:45
Niederspannung keine keine 16:45 bis 19:45 16:45 bis 19:45

Quelle: enercity Netz, Übersicht Hochlastzeitfenster 2026 (Basis 2024/2025), abgerufen am 09.10.2026. Die Jahreszeiten und die Werktagsregel stammen aus der Festlegung BK4-13-739 der Bundesnetzagentur. Wochenenden, Feiertage, höchstens ein Brückentag je Woche und die Tage vom 24. Dezember bis 1. Januar zählen nicht als Hochlastzeit.

enercity Netz nennt Anfang und Ende jedes Fensters. Ob die Uhrzeiten Beginn oder Ende einer Viertelstunde meinen, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber. Die Fenster für 2027 muss der Netzbetreiber bis 31. Oktober 2026 veröffentlichen. Am 09.10.2026 waren sie noch nicht abrufbar.

Im Preisblatt 2026 führt enercity Netz 55 Entnahmestellen mit einem individuellen Netzentgelt für atypische Netznutzung auf (Stand 30.09.2025). 42 davon liegen in der Mittelspannung. Das Entgelt darf bis auf 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV).

Die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zeigt der Letztverbraucher bei der Regulierungsbehörde an. Das ist die Behörde, die den Netzbetreiber überwacht. Die Anzeige muss vollständig bis 30. September des Jahres eingehen, ab dem sie gelten soll. Möglich sind die Post und das Online-Verfahren der Bundesnetzagentur.

Diese Regeln gelten bis 31.12.2028, dann tritt die StromNEV außer Kraft. Für die Zeit ab 2029 hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht, genannt AgNes. Er sieht für 2029 bis 2031 nur einen Übergang für bisherige Nutzer vor, die drei Bedingungen erfüllen. Eine Bedingung ist ein Bezug von im Schnitt über 10 GWh im Jahr in den Jahren 2024 bis 2027. Erlassen ist die Festlegung noch nicht (Stand 09.10.2026). Schwellen und Rechenweg stehen auf der Seite atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.

Rechenbeispiel: Was zahlen drei Beispielbetriebe in Hannover?

Drei Beispielbetriebe zahlen 2026 zwischen 4.323 Euro und 968.400 Euro Netzentgelt im Jahr.

Wir haben mit dem Preisblatt oben gerechnet, netto und ohne Konzessionsabgabe, Umlagen und Messung.

FallAnnahmeRechnungNetzentgelt 2026 nettoDurchschnitt je kWh
A: Gewerbe Niederspannung ohne Lastgang, 50.000 kWh 53,00 Euro + 50.000 kWh × 8,54 ct 4.323,00 Euro 8,65 ct
B: Mittelstand Niederspannung mit Lastgang, 150 kW, 400.000 kWh (2.667 h) 150 kW × 102,70 Euro + 400.000 kWh × 4,83 ct 34.725,00 Euro 8,68 ct
C: Industrie Mittelspannung, 4.000 kW, 24 GWh (6.000 h) 4.000 kW × 146,10 Euro + 24 Mio. kWh × 1,60 ct 968.400,00 Euro 4,04 ct

Die Fälle A und C stimmen mit den Vergleichswerten überein, die enercity Netz selbst veröffentlicht. Ohne den Bundeszuschuss wären es nach Angabe des Netzbetreibers 5.043 Euro (A) und 1.257.560 Euro (C). Die Tabelle ist eine eigene Berechnung nach Preisblatt und kein Angebot.

So wirkt eine niedrigere Spitze. Senkt Betrieb C seine höchste Leistung um 100 kW, spart er 14.610 Euro im Jahr. Betrieb B spart mit 10 kW weniger 1.027 Euro im Jahr. Das gilt, solange die Benutzungsdauer über 2.500 Stunden bleibt.

Fünf Wege zu niedrigeren Netzentgelten erklärt der Ratgeber Netzentgelte senken: 5 Strategien. Eine erste Schätzung für Ihren Betrieb liefert der Rechner Einsparpotenzial berechnen.

Welche Förderung gibt es für Unternehmen in Hannover und Niedersachsen?

Für Unternehmen in Hannover gibt es Förderung vom Bund, vom Land und aus der Region.

Die Tabelle zeigt den Stand Oktober 2026.

ProgrammTrägerWas gefördert wirdStand Oktober 2026
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit BAFA (Bund) 50 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 Euro bei Energiekosten über 10.000 Euro netto im Jahr, sonst höchstens 600 Euro Antrag vor Beginn der Beratung. Nicht-KMU nur bis 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr. Die Richtlinie endet am 31.12.2026.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 1 BAFA (Bund) Ersatz von Bestandsanlagen durch hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger, außerdem Wärmerückgewinnung, für KMU 20 bis 25 % Antrag beim BAFA
Transformationsberatung Impuls Energieeffizienz Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) kostenlose Vor-Ort-Beratung im Wert von 1.200 Euro, mit Bericht für KMU mit Sitz in Niedersachsen, je nach Verfügbarkeit
Vor-Ort-Beratung und e.coBizz Klimaschutzagentur Region Hannover, e.coBizz mit proKlima kostenlose Vor-Ort-Beratung zu Energieeffizienz, Photovoltaik oder E-Mobilität, mit Abschlussbericht. e.coBizz bietet KMU Beratungen, Projekte und Veranstaltungen. für Unternehmen in der Region Hannover
Klimaschutz und Energieeffizienz NBank (Land Niedersachsen) Zuschuss von 30 bis 70 % für Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen Laut NBank ist derzeit keine Antragstellung möglich.

Für die KEAN-Beratung gelten Bedingungen. Sie brauchen im Vorjahr Energiekosten über 10.000 Euro netto und eine Mitgliedschaft in IHK oder Handwerkskammer. Außerdem muss Ihr Betrieb produzieren oder Anlagen im Betriebsvermögen haben.

Welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen und sich kombinieren lassen, zeigen wir Ihnen in unserer Fördermittelberatung für Unternehmen. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an.

Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt. Den Antrag stellt unser Partner.

So arbeiten wir mit Unternehmen in Hannover

Wir arbeiten von Schwabach aus für Unternehmen in ganz Deutschland. Sie haben einen festen Ansprechpartner und müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln. Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Verträgen und Netzentgelten. Ob zusätzlich eine Förderung passt, zeigen wir Ihnen. Sie entscheiden selbst.

  1. Erstanalyse.

    Sie senden uns Ihre letzte Jahresrechnung für Strom oder Gas und, falls vorhanden, Ihren Lastgang. Die Erstanalyse ist kostenlos.

  2. Prüfung.

    Wir gleichen Preisblatt, Lastgang, Hochlastzeitfenster und Vertrag ab.

  3. Gespräch.

    Wir besprechen das Ergebnis per Video oder in Ihrem Betrieb, ganz nach Absprache.

  4. Umsetzung.

    Wir holen Angebote für Ihre Energie ein oder klären die Netzentgelte mit dem Netzbetreiber. Den Förderantrag stellt unser Partner.

  5. Kontrolle.

    Wir prüfen die nächsten Abrechnungen, weisen die Ersparnis nach und passen Ihre Strategie laufend an.

Bürostandort und Gesellschaftssitz

RWB Consulting hat keine Niederlassung in Hannover.

Sitz der RWB Consulting UG (haftungsbeschränkt) ist Schwanstetten, unser Büro ist in Schwabach.

Leistungen und Kosten vor dem Auftrag klären

Alle Kosten stehen vor dem Auftrag im schriftlichen Angebot.

Bei Leistungen unserer Partner kommt das Angebot vom Partner.

LeistungWer sie übernimmt
Energieeinkauf und Vertragsoptimierung RWB Consulting
Netzentgeltoptimierung RWB Consulting
Fördermittelberatung (Orientierung) RWB Consulting
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung geprüfter Partner

Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.

Beim Energieeinkauf vergleichen wir den neuen Preis mit Ihrem bisherigen Vertrag. Läuft Ihr Vertrag aus, vergleichen wir mit dem Verlängerungsangebot Ihres Versorgers zum selben Stichtag. Ihre Netzentgelte vergleichen wir mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch.

Stand September 2026: über 100 Kunden und über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch in unserer Betreuung.

Energie in Hannover

Leistungen für Unternehmen in Hannover

Diese sechs Leistungen bieten wir Unternehmen in Hannover an.

Der Standort

Wirtschafts­standort Hannover in Zahlen

Drei Zahlen beschreiben den Standort.

  • Zur IHK Hannover gehören mehr als 190.000 Betriebe.

    Ihr Bezirk umfasst die Region Hannover und acht Landkreise.

  • Das Stromnetz der enercity Netz reicht über fünf Städte: Hannover, Langenhagen, Laatzen, Garbsen und Seelze-Letter.

  • 55 Entnahmestellen in diesem Netz haben 2026 ein individuelles Netzentgelt für atypische Netznutzung (Preisblatt, Stand 30.09.2025).

Häufige Fragen

Was kostet Energie­beratung für Unternehmen in Hannover?

Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Einkauf, Vertragsoptimierung und Netzentgeltoptimierung rechnen wir im No-Save-No-Fee-Modell ab. Ohne Ersparnis entstehen Ihnen keine Kosten. Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung übernehmen geprüfte Partner zum Festpreis. Das BAFA zahlt beim Audit bis zu 50 % des Honorars. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Seite Preise und Preismodelle.

Wie hoch sind die Netzentgelte in Hannover?

Das hängt von Messung, Netzebene und Benutzungsdauer ab. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh ohne Lastgang zahlt 2026 netto 4.323 Euro. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 GWh zahlt 968.400 Euro. Die Werte stammen aus dem Preisblatt der enercity Netz GmbH.

Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 im Netz der enercity Netz?

Hochlastzeitfenster gibt es 2026 nur im Herbst und im Winter. In der Niederspannung liegen sie werktags von 16:45 bis 19:45 Uhr. In der Mittelspannung gelten im Winter 09:15 bis 15:00 Uhr und 16:15 bis 19:15 Uhr. Die Fenster für 2027 muss enercity Netz bis 31. Oktober 2026 veröffentlichen.

Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV?

Es kommt in Frage, wenn Ihre höchste Last in den Hochlastzeitfenstern deutlich unter Ihrer Jahreshöchstlast liegt. Der nötige Abstand hängt von der Netzebene ab. In der Niederspannung und der Umspannung Mittel- auf Niederspannung sind es mindestens 30 %. In der Mittelspannung und der Umspannung Hoch- auf Mittelspannung sind es 20 %, in der Hochspannung 10 %. Außerdem muss die Last um mindestens 100 kW sinken und die Ersparnis mindestens 500 Euro im Jahr betragen. Die Anzeige der Vereinbarung muss bis 30. September des ersten Geltungsjahres bei der Regulierungsbehörde eingegangen sein. Den Lastgang der letzten zwölf Monate prüfen wir in der kostenlosen Erstanalyse.

Welche Förderprogramme gibt es in Hannover und Niedersachsen?

Der Bund fördert das Energieaudit mit 50 % des Honorars, bis 3.000 Euro. Liegen Ihre Energiekosten bei höchstens 10.000 Euro netto im Jahr, sind es bis 600 Euro. Die KEAN bietet KMU in Niedersachsen eine kostenlose Beratung zur Energieeffizienz. Die Klimaschutzagentur Region Hannover berät Unternehmen kostenlos vor Ort. Im NBank-Programm Klimaschutz und Energieeffizienz ist derzeit keine Antragstellung möglich.

Gibt es kostenlose Energie­beratung für Unternehmen in Hannover?

Ja, bei der Klimaschutzagentur Region Hannover und bei der KEAN, jeweils mit Bedingungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen richtet sich an Privathaushalte. Unsere Erstanalyse ist ebenfalls kostenlos. Sie umfasst Rechnung und Liefervertrag, Netzentgelte sowie Pflichten und Fristen.

Haben Sie ein Büro in Hannover?

Nein. Unser Büro ist in Schwabach, Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten. Die Erstanalyse läuft per E-Mail, Telefon und Video. Termine in Ihrem Betrieb in Hannover vereinbaren wir nach Absprache.

Wie finde ich einen Energieberater für mein Unternehmen in Hannover?

Für Strompreis, Netzentgelte und Förderung im Betrieb sind wir Ihr fester Ansprechpartner. Für Gebäude, Energieausweis und Sanierung sind Gebäude-Energieberater zuständig. Die Seite Energieberatung für Gewerbe und Industrie zeigt, was eine Beratung für Betriebe umfasst.

Quellen (Stand Oktober 2026) 22
  1. enercity Netz GmbH, Preisblatt Strom, gültig ab 1. Januar 2026 (Preisblatt 1 und 2: Netzentgelte, Monatsleistungspreise, individuelle Netzentgelte Stand 30.09.2025, Konzessionsabgabe; Netzgebiet Hannover, Langenhagen, Laatzen, Garbsen, Seelze OT Letter), abgerufen am 09.10.2026
  2. enercity Netz GmbH, Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026, typisierte Abnahmefälle mit und ohne Zuschuss (§ 118 Abs. 5a EnWG), abgerufen am 09.10.2026
  3. enercity Netz GmbH, Übersicht Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Tabellenblatt 2026, Basis 2024/2025), abgerufen am 09.10.2026
  4. enercity Netz GmbH, Netzstruktur und Daten, Abschnitt Grundversorgung Strom und Gas, abgerufen am 09.10.2026
  5. enercity AG und Tochtergesellschaften, Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms 2025 (Beteiligung 100 %), abgerufen am 09.10.2026
  6. Bundesnetzagentur, Beschluss BK4-13-739 vom 11.12.2013 (Jahreszeiten, Werktagsregel, Veröffentlichung bis 31. Oktober), abgerufen am 09.10.2026
  7. Bundesnetzagentur, FAQ zur Festlegung BK4-13-739 (Fragen 2, 4, 15) und Ergänzende Informationen für die Anzeige, Informationsstand 28.03.2024 (Frist 30.09., Posteingang), abgerufen am 09.10.2026
  8. § 19 StromNEV, abgerufen am 09.10.2026
  9. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes, abgerufen am 09.10.2026
  10. Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1, abgerufen am 09.10.2026
  11. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Zuschuss Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029, Regierungsentwurf, Kabinett 02.09.2026), abgerufen am 09.10.2026
  12. Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 41/2026, Energiewirtschaftsgesetz, Drucksache 21/8236, 1. Lesung am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  13. § 3 Nr. 57 EnWG, abgerufen am 09.10.2026
  14. BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 09.10.2026
  15. Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 8.1, abgerufen am 09.10.2026
  16. BAFA, EEW Modul 1 Querschnittstechnologien, abgerufen am 09.10.2026
  17. KEAN, Transformationsberatung Impuls Energieeffizienz, abgerufen am 09.10.2026
  18. Klimaschutzagentur Region Hannover, Beratungen für Unternehmen, abgerufen am 09.10.2026
  19. NBank, Förderprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz, abgerufen am 09.10.2026
  20. IHK Hannover, Wer sind wir und was tun wir, abgerufen am 09.10.2026
  21. Verbraucherzentrale Niedersachsen, Energieberatung, abgerufen am 09.10.2026
  22. Landesamt für Statistik Niedersachsen, Bevölkerung der Gemeinden mit 10.000 und mehr Einwohnern am 31.12.2024 (Garbsen, Langenhagen, Laatzen, Seelze), abgerufen am 09.10.2026

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