Zum Inhalt springen

Energie­beratung für Unternehmen in Nürnberg

Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.

Mit der Energieberatung für Unternehmen in Nürnberg geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Ein fester Ansprechpartner prüft Netzentgelte, Strom- und Gasverträge und Förderung und passt Ihre Strategie laufend an. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei N-ERGIE Netz 3.075 Euro netto für die Nutzung des Stromnetzes.

Nürnberg

Energie­beratung für Unternehmen in Nürnberg: für wen diese Seite ist

Diese Seite ist für Unternehmen in Nürnberg und Mittelfranken.

Sie richtet sich an Geschäftsführer, kaufmännische Leiter und Inhaber. Sie haben einen festen Ansprechpartner und verhandeln nicht mit mehreren Anbietern. Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Netzentgelten (den Kosten für das Stromnetz) und Verträgen. Ob Sie zusätzlich Förderung oder eine eigene Anlage nutzen, entscheiden Sie selbst.

Wer ein Wohnhaus sanieren will, findet in Nürnberg eigene Angebote. Die Tabelle zeigt, wer wofür zuständig ist.

Ihr AnliegenWer hilft in NürnbergHinweis
Wohnhaus sanieren, Sanierungsfahrplan, Heizung Gebäude-Energieberater, Verbraucherzentrale Bayern, Stadt Nürnberg Angebote für Privatleute und Hauseigentümer
Energie im Handwerksbetrieb Handwerkskammer für Mittelfranken kostenlose Beratung zu Energie und Nachhaltigkeit für Handwerksbetriebe
Erste Fragen zu Solarstrom im Gewerbe Solarinitiative Nürnberg kostenlose telefonische Auskunft, auch für Gewerbebetriebe
Strom- und Gasvertrag, Netzentgelte, Förder-Orientierung RWB Consulting eigene Leistung
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude zertifizierte Partner von RWB Vertrag direkt mit dem Partner, wir koordinieren

Unsere Leistungen für Gewerbe und Industrie beschreibt die Seite Energieberatung für Unternehmen.

Wer betreibt das Netz in Nürnberg und wer liefert den Strom?

  • N-ERGIE Netz: Netzgebiet in Mittelfranken und darüber hinaus

    Das Strom- und das Gasnetz in Nürnberg betreibt die N-ERGIE Netz GmbH.

    Ihr Netzgebiet umfasst rund 8.400 km². Es reicht über Mittelfranken hinaus bis nach Baden-Württemberg.

  • N-ERGIE als Grundversorger

    Grundversorger für Strom in Nürnberg ist die N-ERGIE Aktiengesellschaft.

    Das ist der Lieferant, der Haushaltskunden ohne eigenen Vertrag beliefert. Das hat N-ERGIE Netz für die Jahre 2025 bis 2027 festgestellt. Dasselbe gilt für Schwabach und Schwanstetten. Dort liegen unser Büro und der Sitz unserer Gesellschaft.

  • Energiepreis und Netzentgelt getrennt prüfen

    Netzbetreiber und Lieferant sind zwei verschiedene Unternehmen.

    Ihr Lieferant verkauft Ihnen die Energie. Den Preis dafür können Sie verhandeln. Das Netzentgelt ist der Preis für die Nutzung des Stromnetzes. Der Netzbetreiber legt es in seinem Preisblatt fest. Es gilt gleich, egal bei welchem Lieferanten Sie kaufen.

    Auf Ihrer Stromrechnung stehen deshalb getrennte Posten:

    • Energiepreis des Lieferanten. Er ist verhandelbar.
    • Netzentgelt der N-ERGIE Netz. Es hängt von Netzebene, Messung und Lastgang ab.
    • Konzessionsabgabe. Das ist ein Entgelt an die Stadt für Leitungen in öffentlichen Wegen.
    • Gesetzliche Umlagen. Sie sind bundesweit gleich.
    • Stromsteuer und Umsatzsteuer.

    Für Gewerbe gilt eine Grenze bei 10.000 kWh. Bis zu diesem Jahresverbrauch zählen Sie als Haushaltskunde. Maßgeblich ist der Jahresverbrauch für den Eigenverbrauch (§ 3 Nr. 57 EnWG). Nur Haushaltskunden haben Anspruch auf die Grundversorgung (§ 36 EnWG). Liegt Ihr Verbrauch darüber, brauchen Sie einen eigenen Vertrag. Wir holen dafür Angebote mehrerer Lieferanten ein und vergleichen sie. Mehr dazu auf der Seite Energieeinkauf und Vertragsoptimierung.

Netzentgelte 2026 in Nürnberg: Preisblatt der N-ERGIE Netz

Die Netzentgelte in Nürnberg stehen im Preisblatt der N-ERGIE Netz GmbH, gültig ab 01.01.2026.

Wie viel Sie zahlen, hängt von Ihrer Messung und Ihrer Netzebene ab. Die Netzebene ist die Spannungsebene Ihres Anschlusses, zum Beispiel Mittelspannung.

Ohne Lastgangmessung zahlen Sie einen Grundbetrag im Jahr und einen Preis je Kilowattstunde. Der Netzbetreiber rechnet dann mit einem Standardlastprofil, also einem festen Musterverlauf Ihres Verbrauchs. Das Preisblatt nennt dafür als Richtwert einen Jahresverbrauch bis 100.000 kWh.

Netzentgelt ohne LastgangmessungGrundbetragArbeitspreis
Niederspannung, Standardlastprofil 95,00 € im Jahr 5,96 ct/kWh

Größere Betriebe haben eine Lastgangmessung. Dann misst der Zähler jede Viertelstunde, wie viel Strom Ihr Betrieb braucht. Diese Messreihe heißt Lastgang. Sie zahlen einen Leistungspreis und einen Arbeitspreis. Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Abrechnungszeitraum. Die Preise hängen außerdem von Ihrer Benutzungsdauer ab. Das ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung.

Netzebene (mit Lastgangmessung)unter 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahrunter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWhab 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahrab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh
Hochspannung 13,44 3,73 95,65 0,44
Umspannung Hoch-/Mittelspannung 14,69 3,87 97,45 0,56
Mittelspannung 23,84 6,67 171,33 0,77
Umspannung Mittel-/Niederspannung 28,66 8,66 228,63 0,66
Niederspannung 40,01 9,24 219,34 2,06

Preisblatt N-ERGIE Netz GmbH, gültig ab 01.01.2026, Stand 16.12.2025, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte netto, also ohne Umsatzsteuer, und ohne Konzessionsabgabe, Umlagen und Messstellenbetrieb. Wird in der Mittelspannung entnommen, aber in der Niederspannung gemessen, erhöhen sich Arbeit und Leistung um 2,40 %. Das gleicht die Verluste des Transformators aus.

Die Werte 2026 sind durch einen Zuschuss des Bundes gesenkt. Der Bund zahlt den Übertragungsnetzbetreibern, den Betreibern der großen Stromleitungen, 2026 dafür 6,5 Milliarden Euro (§ 24c EnWG). Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf 5,525 Milliarden Euro je Jahr vor. Das Bundeskabinett hat ihn am 02.09.2026 beschlossen. Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 vor, die 1. Lesung war am 08.10.2026. Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026). Vorläufige Netzentgelte 2027 hatte N-ERGIE Netz am 09.10.2026 noch nicht veröffentlicht.

Was zusätzlich zum Netzentgelt anfällt

Neben dem Netzentgelt rechnet N-ERGIE Netz weitere Posten ab. Umlagen sind Kosten, die alle Stromkunden gemeinsam tragen. Sie sind bundesweit gleich.

Posten 2026Satz nettoGilt für
Konzessionsabgabe Tarifkunden höchstens 2,39 ct/kWh Gemeinden über 500.000 Einwohner wie Nürnberg
Konzessionsabgabe Sondervertragskunden höchstens 0,11 ct/kWh Kunden mit Sondervertrag
KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh alle Letztverbraucher
Offshore-Netzumlage (§ 17f EnWG) 0,941 ct/kWh alle Letztverbraucher
Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct/kWh erste 1.000.000 kWh je Abnahmestelle
Aufschlag für besondere Netznutzung 0,050 ct/kWh Menge über 1.000.000 kWh
Aufschlag für besondere Netznutzung 0,025 ct/kWh Menge über 1.000.000 kWh, stromkostenintensive Unternehmen mit Nachweis

Welcher Satz für Sie gilt, klären wir an Ihrer Rechnung. In der Niederspannung zählen Sie als Tarifkunde. Ausnahme: Ihre Leistung liegt in mindestens zwei Monaten über 30 kW und Ihr Jahresverbrauch über 30.000 kWh (§ 2 Abs. 7 KAV).

Rechenbeispiel: Netzentgelte für drei Unternehmen in Nürnberg

Die drei Beispiele zeigen, was die Preise im Jahr bedeuten.

Es sind eigene Berechnungen nach dem Preisblatt 2026, keine Angebote und keine Kundenfälle.

FallAnnahmenRechnungNetzentgelt 2026 nettoim Schnitt
A: Gewerbe ohne Lastgangmessung 50.000 kWh im Jahr 95,00 € + 50.000 kWh × 5,96 ct 3.075,00 € 6,15 ct/kWh
B: Mittelstand, Niederspannung mit Lastgang 150 kW, 400.000 kWh, rund 2.667 h 150 kW × 219,34 € + 400.000 kWh × 2,06 ct 41.141,00 € 10,29 ct/kWh
C: Industrie, Mittelspannung 4.000 kW, 24.000.000 kWh, 6.000 h 4.000 kW × 171,33 € + 24.000.000 kWh × 0,77 ct 870.120,00 € 3,63 ct/kWh

Im Fall B macht der Leistungspreis 32.901 Euro aus, also rund 80 % des Netzentgelts. Jedes Kilowatt Spitzenlast wirkt dort auf das ganze Jahr. Senkt ein Betrieb in Mittelspannung seine Jahreshöchstlast um 100 kW, spart er 17.133 Euro netto im Jahr. In der Niederspannung sind es 21.934 Euro. Das gilt, solange die Benutzungsdauer bei mindestens 2.500 Stunden bleibt.

Nürnberg und München liegen beide in Bayern. Die Netzentgelte unterscheiden sich trotzdem deutlich.

FallNürnberg, N-ERGIE Netz 2026München, SWM Infrastruktur 2026
A: Gewerbe, 50.000 kWh 3.075,00 € 3.298,27 €
B: Niederspannung mit Lastgang, 150 kW, 400.000 kWh 41.141,00 € 27.129,50 €
C: Mittelspannung, 4.000 kW, 24 GWh (24 Millionen kWh) 870.120,00 € 600.520,00 €

Im Fall A zahlt ein Betrieb in Nürnberg etwas weniger als in München. Betriebe mit Lastgangmessung zahlen in Nürnberg in beiden Beispielen rund 45 bis 52 % mehr. Ein Durchschnittswert für Bayern hilft Ihnen deshalb nicht weiter. Wir rechnen mit dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers.

Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der N-ERGIE Netz

Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten mit der höchsten Last im Netz.

N-ERGIE Netz legt sie je Netzebene und Jahreszeit fest. Liegt Ihre Spitze außerhalb dieser Zeiten, kann ein individuelles Netzentgelt möglich sein.

NetzebeneWinter (Januar, Februar, Dezember)Frühling (März bis Mai)Sommer (Juni bis August)Herbst (September bis November)
Hochspannung 07:45 bis 09:00 Uhr, 15:45 bis 19:15 Uhr keine keine 16:00 bis 16:15 Uhr, 17:00 bis 17:15 Uhr
Umspannung Hoch-/Mittelspannung 07:30 bis 09:00 Uhr, 16:00 bis 19:15 Uhr, 19:30 bis 19:45 Uhr keine keine 16:30 bis 16:45 Uhr, 17:00 bis 17:15 Uhr
Mittelspannung 07:45 bis 09:00 Uhr, 16:30 bis 19:15 Uhr, 19:30 bis 19:45 Uhr keine keine 16:45 bis 18:45 Uhr
Umspannung Mittel-/Niederspannung 17:00 bis 19:15 Uhr keine keine 17:30 bis 18:15 Uhr
Niederspannung 11:00 bis 12:30 Uhr, 17:30 bis 18:15 Uhr keine keine keine

Hochlastzeitfenster N-ERGIE Netz GmbH 2026, Stand 31.10.2025, abgerufen am 09.10.2026. Ob die Uhrzeiten Beginn oder Ende einer Viertelstunde meinen, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber.

Die Fenster gelten nur an Werktagen. Brückentage zählen bei N-ERGIE Netz als Werktage. Als Nebenzeit gelten Wochenenden und die Zeit vom 24.12. bis 01.01. Dazu kommen Feiertage, die in Bayern und Baden-Württemberg zugleich gelten. Mariä Himmelfahrt zählt nicht dazu.

Liegt Ihre Spitzenlast vorhersehbar außerhalb der Fenster, muss der Netzbetreiber Ihnen ein individuelles Netzentgelt anbieten (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV). Dafür schließen Sie eine Vereinbarung mit N-ERGIE Netz. Die Last in den Fenstern muss deutlich unter Ihrer Jahreshöchstlast liegen. In der Mittelspannung sind das mindestens 20 %, dazu mindestens 100 kW. Die Ersparnis muss mindestens 500 Euro im Jahr betragen. Das Netzentgelt darf bis auf 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken. Die Vereinbarung zeigen Sie bis 30. September des Jahres, ab dem sie gelten soll, bei der Bundesnetzagentur an, per Post oder über deren Online-Verfahren. Die vollständige Anzeige muss bis dahin eingegangen sein. Wir führen diese Frist für Sie und melden uns, bevor sie abläuft. Alle Schwellen erklärt die Seite atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.

Die Fenster für 2027 veröffentlicht N-ERGIE Netz bis 31.10.2026. Wir rechnen dann Ihren Lastgang gegen die neuen Zeiten nach.

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht (Verfahren AgNes). Nach dem Entwurf gilt das individuelle Netzentgelt bei atypischer Netznutzung bis 31.12.2031 nur noch für Bestandskunden. Dafür brauchen Sie eine wirksame Vereinbarung zum 31.12.2028 und im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2027 über 10 GWh Verbrauch im Jahr. In den Jahren 2026 bis 2028 müssen Sie die Voraussetzungen mindestens einmal erfüllt haben. Der Rabatt bleibt auf dem Durchschnitt dieser Jahre festgeschrieben. Erlassen ist die Festlegung noch nicht (Stand 09.10.2026).

Förderung für Unternehmen in Nürnberg und Bayern

Unternehmen in Nürnberg können Förderung vom Bund, vom Freistaat Bayern und von den Kammern nutzen.

Die Tabelle zeigt die Programme, die wir geprüft haben.

ProgrammTrägerWas gefördert wirdStand
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), Modul 1 Energieaudit BAFA (Bund) 50 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto im Jahr, sonst höchstens 600 € Antrag vor dem Beratungsvertrag oder Vertrag mit aufschiebender Bedingung, Beginn erst nach Bewilligung; Richtlinie endet am 31.12.2026
Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen Freistaat Bayern, Antrag bei der Regierung von Mittelfranken Zuschuss für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die den Endenergiebedarf deutlich senken. In Nürnberg höchstens 20 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen. Nürnberg liegt außerhalb des EFRE-Schwerpunktgebiets, dort nur begrenzte Förderung. Grundlage gilt bis 30.06.2027, Programm nur im Rahmen der EFRE-Mittel 2021 bis 2027.
Energiekredit Produktion LfA Förderbank Bayern, Antrag über die Hausbank Darlehen bis 15 Mio. € für Anlagen und Prozesse mit mindestens 15 % weniger Treibhausgas Richtlinie bis 31.12.2028
Energiekredit Gebäude LfA Förderbank Bayern Ergänzungsdarlehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG NWG, BEG EM), bis 20 Mio. € Richtlinie bis 31.12.2028
Beratung zu Energie und Nachhaltigkeit Handwerkskammer für Mittelfranken kostenlose Beratung für Handwerksbetriebe laufendes Angebot
IHK-Energie- und Ressourcen-Scouts IHK Nürnberg für Mittelfranken Qualifizierung von Auszubildenden für Energieprojekte im Betrieb, 380 € nächster Kurs ab 18.02.2027

Beide LfA-Kredite gelten für Betriebe in Bayern mit höchstens 500 Mio. € Umsatz. Für das Energieaudit gibt es eine Einschränkung. Unternehmen, die keine KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind und mehr als 500.000 kWh im Jahr verbrauchen, erhalten dafür keinen BAFA-Zuschuss.

Wir klären die Förderung, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Welche Programme Sie kombinieren können, besprechen wir im Erstgespräch. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner. Die Fristen für den Verwendungsnachweis stehen in Ihrem Zuwendungsbescheid. Das ist der Nachweis, wie Sie das Geld eingesetzt haben. Unser Partner behält diese Fristen für Sie im Blick. Den Ablauf beschreibt die Fördermittelberatung für Unternehmen.

Energieaudit und ISO 50001: was größere Betriebe beachten müssen

Ab einer bestimmten Größe verlangt das Gesetz ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem.

Ein Energieaudit ist die Untersuchung Ihres Energieverbrauchs durch einen Fachmann. Die Pflichten im Überblick:

  • Energieaudit:

    Unternehmen, die keine KMU sind, müssen mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen (§ 8 EDL-G).

    Bis 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr genügt eine Online-Erklärung (§ 8 Abs. 4 und § 8c EDL-G).

  • Energie- oder Umweltmanagement­system:

    Über 7,5 GWh (7,5 Millionen kWh) Gesamtendenergieverbrauch im Jahr müssen Unternehmen ein solches System einrichten (§ 8 EnEfG).

    Das gilt auch für KMU.

  • Umsetzungspläne:

    Ab mehr als 2,5 GWh müssen Unternehmen Pläne für wirtschaftliche Maßnahmen erstellen und veröffentlichen (§ 9 EnEfG).

Die Schwellen von 7,5 und 2,5 GWh rechnen Sie als Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Eine Änderung beider Gesetze liegt als Regierungsentwurf vor (Drucksache 21/8027, Stand Oktober 2026). Sie ist noch nicht beschlossen. Audit und ISO 50001 übernehmen unsere zertifizierten Partner, mehr unter Energieaudit nach DIN EN 16247.

Energiedienstleistungen für Unternehmen in Nürnberg

Einen Teil der Energiedienstleistungen für Unternehmen in Nürnberg erbringen wir selbst, einen Teil zertifizierte Partner.

Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht. Haben Sie mehrere Lieferstellen, holen wir die Angebote für alle gemeinsam ein.

LeistungWerIhr Vorteil
Strom- und Gasverträge optimieren, Lieferstellen bündeln RWB Consulting Sie verhandeln nicht mit mehreren Anbietern
Netzentgeltoptimierung RWB Consulting ohne Ersparnis keine Kosten
Förder-Orientierung (Fördermittelberatung) RWB Consulting Sie sehen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung zertifizierte Partner Fachleute mit den Nachweisen, die die Förderung verlangt, und ein fester Ansprechpartner bei uns

Energie­einkauf: Vergütung durch den Versorger

Bei der Optimierung Ihrer Strom- und Gasverträge zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Wir vergleichen den neuen Preis mit Ihrem bisherigen Vertrag. Läuft Ihr Vertrag aus, vergleichen wir mit dem Verlängerungsangebot Ihres Versorgers zum selben Stichtag.

Netzentgelt­optimierung: Vergütung aus der Ersparnis

Bei der Netzentgeltoptimierung vergleichen wir Ihre Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Wie wir vergütet werden, steht auf der Seite Preise und Vergütung.

Partnerleistungen: direkter Vertrag, ein Ansprechpartner

Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Während des gesamten Projekts haben Sie einen festen Ansprechpartner für die Abstimmung. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Von diesen Partnern erhalten wir keine Vergütung.

Stand September 2026: über 100 Kunden und über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch in unserer Betreuung. Unsere Kunden sparen im Durchschnitt 18 % ihrer Energiekosten, im Einzelfall bis zu 34 %. Den Einzelfall zeigt die Fallstudie Metallverarbeitung.

So arbeiten wir mit Unternehmen in Nürnberg

Nürnberg ist unsere Heimatregion. Unser Büro ist in Schwabach, der Sitz der Gesellschaft in Schwanstetten. Termine in Ihrem Betrieb sind deshalb in Nürnberg und Umgebung leicht zu vereinbaren.

  1. Erstanalyse.

    Sie senden uns Ihre letzte Jahresabrechnung für Strom und Gas. Haben Sie eine Lastgangmessung, schicken Sie den Lastgang mit.

  2. Prüfung.

    Wir prüfen Vertrag, Preisblatt der N-ERGIE Netz, Lastgang gegen die Hochlastzeitfenster sowie Pflichten und Fristen.

  3. Gespräch.

    Die Ergebnisse besprechen wir per Video oder in Ihrem Betrieb, wie Sie möchten.

  4. Umsetzung.

    Wir holen Angebote für Strom und Gas ein und verhandeln mit Netzbetreiber oder Versorger. Wir dokumentieren die Ersparnis. Ihr fester Ansprechpartner bleibt dran und passt Ihre Strategie laufend an.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen. Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.

Unsere Geschäftsanschrift in Schwabach

RWB Consulting hat keine Niederlassung in der Stadt Nürnberg.

Geschäftsanschrift ist die Wallenrodstraße 5, 91126 Schwabach. Besuche dort sind nach Terminvereinbarung möglich.

Der Standort

Wirtschafts­standort Nürnberg in Zahlen

Drei Zahlen zeigen die Größe von Stadt, Region und Netz.

  • In Nürnberg lebten am 31.12.2024 rund 546.000 Menschen mit Hauptwohnsitz.

  • Die IHK Nürnberg für Mittelfranken nennt über 130.000 Mitgliedsunternehmen.

  • Das Netzgebiet der N-ERGIE Netz umfasst rund 8.400 km².

Häufige Fragen

Was kostet Energie­beratung für Unternehmen in Nürnberg?

Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Bei der Optimierung Ihrer Strom- und Gasverträge zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Bei Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts. Energieaudit und ISO 50001 kosten einen Festpreis nach Angebot des Partners, unsere Koordination kostet Sie nichts. Die Förder-Orientierung ist bei Verträgen oder Netzentgelten ohne Aufpreis, sonst kostet sie einen Festpreis.

Wie hoch sind die Netzentgelte in Nürnberg?

Das hängt von Messung und Netzebene ab. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh ohne Lastgangmessung zahlt 2026 bei N-ERGIE Netz 3.075 Euro netto im Jahr. Ein Industriebetrieb in Mittelspannung mit 24 GWh und 4.000 kW Spitze zahlt 870.120 Euro. Die Preise je Netzebene stehen in der Tabelle oben.

Kommen Sie für einen Termin in unseren Betrieb?

Ja, in Nürnberg und Mittelfranken kommen wir gern zu Ihnen. Unser Büro liegt in Schwabach, südlich von Nürnberg. Reisekosten berechnen wir für unsere eigenen Leistungen nicht. Eine Niederlassung in der Stadt Nürnberg haben wir nicht.

Berät mich die N-ERGIE nicht selbst?

Die N-ERGIE Aktiengesellschaft verkauft Strom und Gas. Ihr Angebot können Sie gern von uns prüfen lassen. Wir vergleichen es mit Angeboten anderer Versorger zum selben Stichtag. Das Netzentgelt der N-ERGIE Netz zahlen Sie bei jedem Lieferanten gleich.

Gibt es kostenlose Energie­beratung für Unternehmen in Nürnberg?

Für Handwerksbetriebe ja, über die Handwerkskammer für Mittelfranken. Zu Solarstrom gibt die Solarinitiative Nürnberg auch Gewerbebetrieben kostenlos Auskunft. Die Verbraucherzentrale Bayern und die Angebote der Stadt Nürnberg richten sich an Privatleute. Unsere Erstanalyse ist ebenfalls kostenlos und unverbindlich.

Welche Förderung gibt es für Unternehmen in Nürnberg?

Der Bund fördert das Energieaudit über das BAFA mit 50 % des Honorars. Bei Energiekosten über 10.000 Euro netto im Jahr sind es höchstens 3.000 Euro. Die Richtlinie endet am 31.12.2026. Nicht-KMU mit mehr als 500.000 kWh Verbrauch sind ausgeschlossen. Bayern bietet das Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen und die Energiekredite der LfA Förderbank Bayern. Wir klären, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt bei N-ERGIE Netz?

Es lohnt sich, wenn Ihre Spitzen außerhalb der Hochlastzeitfenster liegen. In der Mittelspannung muss die Last in den Fenstern mindestens 20 % und mindestens 100 kW unter Ihrer Jahreshöchstlast liegen. Im Frühling und Sommer nennt N-ERGIE Netz 2026 keine Fenster. Ob Ihr Lastgang passt, rechnen wir mit Ihren Viertelstundenwerten nach.

Wie finde ich den passenden Energieberater für mein Unternehmen in Nürnberg?

Klären Sie zuerst, worum es geht. Für Gebäude und Sanierung sind Gebäude-Energieberater zuständig. Für Strom- und Gasverträge, Netzentgelte und die Orientierung zur Förderung sind wir Ihr Ansprechpartner. Energieaudit und ISO 50001 übernehmen unsere zertifizierten Partner.

Quellen (Stand Oktober 2026) 30
  1. N-ERGIE Netz GmbH, Preisblätter 1 bis 11 Strom, gültig ab 01.01.2026, Stand 16.12.2025 (Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Umlagen, Messzuschlag), abgerufen am 09.10.2026
  2. N-ERGIE Netz GmbH, Netzentgelte Strom (Übersicht, kein Preisblatt 2027 veröffentlicht), abgerufen am 09.10.2026
  3. N-ERGIE Netz GmbH, Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026, typisierte Abnahmefälle (6,5 Mrd. €, § 24c EnWG), abgerufen am 09.10.2026
  4. N-ERGIE Netz GmbH, Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2026, Stand 31.10.2025, abgerufen am 09.10.2026
  5. N-ERGIE Netz GmbH, Feststellung des Grundversorgers Strom 01.01.2025 bis 31.12.2027 (Nürnberg, Schwabach, Schwanstetten: N-ERGIE Aktiengesellschaft), abgerufen am 09.10.2026
  6. SWM Infrastruktur, Netzentgelte Strom 2026, Stand 12/2025 (Vergleichswerte München), abgerufen am 08.10.2026
  7. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Bundeszuschuss 2027 bis 2029, Gesetzentwurf, Kabinett 02.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026), abgerufen am 08.10.2026
  8. Deutscher Bundestag, Textarchiv kw41, 1. Lesung Energiewirtschaftsgesetz am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  9. Bundesregierung, Niedrigere Netzentgelte (Bundeszuschuss 6,5 Mrd. € 2026; Meldung vom 03.09.2026 zum Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026 für 2027 bis 2029), abgerufen am 08.10.2026
  10. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft), abgerufen am 09.10.2026
  11. Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1 (Übergang atypische Netznutzung bis 31.12.2031), abgerufen am 09.10.2026
  12. Energiewirtschaftsgesetz § 3 Nr. 57 und § 36 und https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__36.html , abgerufen am 09.10.2026
  13. Stromnetzentgeltverordnung § 19, abgerufen am 08.10.2026
  14. Bundesnetzagentur, Festlegung BK4-13-739 (Schwellen, Bagatellgrenze, Anzeige bis 30.09.), abgerufen am 08.10.2026
  15. Konzessionsabgabenverordnung § 2 (Höchstbeträge, Tarif- und Sondervertragskunden), abgerufen am 09.10.2026
  16. Energiedienstleistungsgesetz §§ 8 und 8c (Energieaudit, Ausnahme bis 500.000 kWh) und https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/__8c.html , abgerufen am 09.10.2026
  17. Energieeffizienzgesetz §§ 8 und 9 und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 08.10.2026
  18. Bundesanzeiger, Förderrichtlinie EBN, BAnz AT 23.12.2024 B2 (Nr. 8.1: endet am 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
  19. BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 08.10.2026
  20. Umweltpakt Bayern, Förderfibel: Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ (Laufzeit bis 30.06.2027, Seitenstand 27.02.2026), abgerufen am 09.10.2026
  21. Bayerisches Wirtschaftsministerium, Beiblatt Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ (Fördergebiet, Höchstfördersätze, Befristung), abgerufen am 09.10.2026
  22. Bayerisches Wirtschaftsministerium, Richtlinien zum bayerischen regionalen Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft, BayMBl. 2024 Nr. 213, Nr. 15 (gültig bis 30.06.2027), abgerufen am 09.10.2026
  23. Bayerisches Wirtschaftsministerium, Fördergebiete der bayerischen Regionalförderung (gültig ab 01.01.2022, Stand Januar 2024) , und EFRE Bayern, Fördergebiet 2021 bis 2027 mit Liste des Schwerpunktgebiets, https://www.efre-bayern.de/foerderung/foerdergebiet/ , abgerufen am 09.10.2026
  24. Umweltpakt Bayern, Förderfibel: Energiekredit Produktion (Seitenstand 24.09.2026), abgerufen am 09.10.2026
  25. Umweltpakt Bayern, Förderfibel: Energiekredit Gebäude (Seitenstand 27.02.2026), abgerufen am 09.10.2026
  26. Stadt Nürnberg, Beratungsangebote Klima und Energie (Handwerkskammer, Solarinitiative, Verbraucherzentrale), abgerufen am 09.10.2026
  27. IHK Nürnberg für Mittelfranken, IHK-Energie- und Ressourcen-Scouts, abgerufen am 09.10.2026
  28. IHK Nürnberg für Mittelfranken, Über unsere IHK (über 130.000 Mitgliedsunternehmen), abgerufen am 09.10.2026
  29. Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik, Bericht M558 (546.397 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 31.12.2024), abgerufen am 09.10.2026
  30. Stadt Nürnberg, Versorger-Faktenblatt N-ERGIE (Netzgebiet 8.400 km²), abgerufen am 08.10.2026

Kostenlose Analyse in Nürnberg

So starten Sie

Senden Sie uns Ihre letzte Jahresabrechnung für Strom oder Gas.

  • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
  • Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
  • Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
  • Sie gehen keine Bindung ein.
  • Auf Wunsch besprechen wir das Ergebnis in Ihrem Betrieb in Nürnberg.

Telefon: 09170 9099990.

Kostenlose Erstanalyse anfragen

Ihr Unternehmen im Blick. Mit diesen Angaben ordnen wir Ihre Anfrage richtig ein.

Was möchten Sie prüfen lassen? Verbrauch und Unterlagen sind optional. Eine Abrechnung hilft bei der Einschätzung.

Jahresverbrauch (kWh)

PDF, JPG, PNG, WebP, CSV oder Excel (XLSX/XLS) · bis zu 12 Dateien · je 10 MB · insgesamt 30 MB

Lastgänge als CSV oder Excel und die zugehörige Netzabrechnung können Sie hier auswählen. Die Anfrage ist auch ohne Datei möglich.

    Noch keine Dateien ausgewählt.

    Die Auswahl bleibt beim Zurückgehen erhalten. Ihre Unterlagen werden mit Ihrer Anfrage geschützt übermittelt.

    Ihr Anliegen (optional)

    Wie erreichen wir Sie? Prüfen Sie Ihre Kontaktdaten zum Abschluss.

    Nur für Rückfragen zu Ihren Verbrauchsdaten.