Energieberatung für Unternehmen in Frankfurt
Energiekosten in Frankfurt senken. Ohne Aufwand.
Mit unserer Energieberatung für Betriebe in Frankfurt geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Wir prüfen Liefervertrag, Netzentgelte (die Kosten für das Stromnetz) und Förderung. Im Netz der NRM zahlt ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh 2026 netto 4.649,98 Euro Netzentgelt.
Für wen ist die Energieberatung für Unternehmen in Frankfurt?
Diese Seite ist für Unternehmen in Frankfurt am Main: Gewerbe, Mittelstand und Industrie.
Sie zeigt die Netzentgelte 2026, die Hochlastzeitfenster und die Förderung in Hessen. Hausbesitzer und Mieter finden kostenlose Beratung beim Energiepunkt FrankfurtRheinMain e. V., einem Verein, den das Klimareferat der Stadt initiiert hat.
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen: bei Liefervertrag und Netzentgelt. Förderung und eigene Anlagen sind ein Angebot, und Sie entscheiden selbst. Ein fester Ansprechpartner betreut Sie. Sie müssen nicht selbst mit mehreren Anbietern verhandeln.
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Wir arbeiten an drei Stellen Ihrer Energiekosten:
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Strom- und Gasverträge optimieren wir mit Energieeinkauf und Vertragsoptimierung.
Dafür holen wir Angebote mehrerer Lieferanten ein.
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Die Kosten für das Stromnetz senken wir mit der Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.
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Den Verbrauch senken Sie mit einer Energieberatung für Unternehmen, die unsere Partner durchführen.
Was die Leistung umfasst, steht auf der Leistungsseite. Hier finden Sie die Daten, die nur für Frankfurt gelten.
Netzbetreiber und Versorger in Frankfurt
NRM und Syna: Netzgebiete in Frankfurt
In 40 von 46 Frankfurter Stadtteilen betreibt die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH das Stromnetz (Stand 2023). Die NRM ist eine Tochter der Mainova AG. Sie betreibt in Frankfurt Netze für Strom, Gas und Wasser.
Im Frankfurter Westen gibt es einen zweiten Stromnetzbetreiber. In Höchst, Sindlingen, Unterliederbach und Zeilsheim betreibt die Syna GmbH das Stromnetz. Syna ist die Netztochter der Süwag Energie AG. So haben es Mainova und Süwag am 14.02.2025 vereinbart, bis zum Jahr 2046.
Das Netz in Nied und Sossenheim geht von Syna auf die NRM über. Die Übergangsphase ist nach Angabe beider Unternehmen voraussichtlich mehrjährig. Bis zum Wechsel betreibt Syna dort weiter das Netz. Den Stand des Wechsels erfragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
| Gebiet | Stromnetzbetreiber | Maßgebliches Preisblatt |
|---|---|---|
| Frankfurt, 40 von 46 Stadtteilen (Stand 2023) | NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH | NRM Preisblatt 1, gültig ab 01.01.2026 |
| Höchst, Sindlingen, Unterliederbach, Zeilsheim | Syna GmbH | Preisblatt der Syna, gültig ab 01.01.2026 |
| Nied, Sossenheim | bis zum Wechsel Syna GmbH, danach NRM | je nach Stand des Wechsels |
| Umland von Frankfurt | Netzbetreiber der jeweiligen Gemeinde | steht auf Ihrer Netznutzungsrechnung |
Mainova als Grundversorger im NRM-Netz
Grundversorger für Strom im Netz der NRM ist die Mainova AG. Der Grundversorger beliefert Kunden, die keinen eigenen Vertrag haben. Die Grundversorgung gilt für Betriebe nur bis 10.000 kWh Jahresverbrauch. Maßgeblich ist der Jahresverbrauch für den Eigenverbrauch (§ 3 Nr. 57 EnWG). Darüber schließen Sie einen Sondervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl.
Vertrag und Netzentgelt getrennt prüfen
Ihre Stromrechnung hat vier getrennte Teile mit verschiedenen Zuständigen:
- Den Energiepreis legt Ihr Lieferant fest. Ihn können Sie verhandeln.
- Das Netzentgelt legt der Netzbetreiber nach seinem Preisblatt fest. Die Regulierungsbehörde prüft es.
- Die Konzessionsabgabe ist das Entgelt für die Nutzung öffentlicher Straßen für Leitungen. Sie geht an die Stadt Frankfurt.
- Umlagen und Stromsteuer legt der Gesetzgeber fest. Umlagen sind gesetzliche Aufschläge auf den Strompreis.
Deshalb prüfen wir Vertrag und Netzentgelt getrennt.
Netzentgelte 2026: Preisblatt der NRM Netzdienste Rhein-Main
Die Netzentgelte 2026 der NRM hängen von Ihrer Spannungsebene und Ihrer Benutzungsdauer ab.
Die Spannungsebene ist die Stufe des Netzes, an der Ihr Betrieb hängt. Welche Ebene für Sie gilt, steht auf Ihrer Netzrechnung.
Zwei Begriffe brauchen Sie für die Tabelle. Der Leistungspreis ist der Teil der Netzentgelte, der sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr richtet. Die Benutzungsdauer ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch diese höchste Leistung. Ab 2.500 Stunden im Jahr gelten ein höherer Leistungspreis und ein niedrigerer Arbeitspreis.
Betriebe ohne Lastgangmessung zahlen einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Der Lastgang ist die Kurve Ihres Verbrauchs in Viertelstunden über das ganze Jahr. Betriebe mit Lastgangmessung (RLM) zahlen Leistungspreis und Arbeitspreis.
| Kundengruppe | Grundpreis €/Jahr | Arbeitspreis ct/kWh | unter 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahr | unter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh | ab 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahr | ab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Niederspannung ohne Lastgangmessung | 34,98 | 9,23 | entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
| Niederspannung mit Lastgangmessung | entfällt | entfällt | 41,86 | 6,36 | 117,23 | 3,35 |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | entfällt | entfällt | 24,53 | 4,70 | 103,68 | 1,53 |
| Mittelspannung | entfällt | entfällt | 23,04 | 4,47 | 99,34 | 1,42 |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | entfällt | entfällt | 15,54 | 3,02 | 67,03 | 0,96 |
| Hochspannung | entfällt | entfällt | 12,53 | 2,44 | 54,84 | 0,74 |
So lesen Sie die Tabelle:
- Quelle ist das Preisblatt 1 der NRM Netzdienste Rhein-Main, gültig ab 01.01.2026, Dateistand 12.12.2025, abgerufen am 09.10.2026.
- Die NRM gibt Leistungs- und Grundpreise je Tag an. Wir haben sie mit 365 Tagen auf das Jahr umgerechnet. Die NRM selbst nennt für die Mittelspannung ab 2.500 Stunden ebenfalls 99,34 Euro je kW.
- Alle Werte sind netto. Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer kommen dazu.
- Die Werte enthalten den Zuschuss des Bundes zu den Kosten der Übertragungsnetze. Das sind die großen Stromleitungen über weite Strecken. Der Zuschuss beträgt für 2026 6,5 Milliarden Euro (§ 24c EnWG).
Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf 5,525 Milliarden Euro pro Jahr vor (Kabinett 02.09.2026, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026). Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026). Ein vorläufiges Preisblatt 2027 stand am 09.10.2026 noch nicht auf der Seite der NRM.
In Höchst, Sindlingen, Unterliederbach und Zeilsheim gilt das Preisblatt der Syna GmbH, gültig ab 01.01.2026. Die Syna nennt die Leistungspreise je Jahr. Alle Werte sind netto.
| Kundengruppe im Netz der Syna | Grundpreis €/Jahr | Arbeitspreis ct/kWh | unter 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahr | unter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh | ab 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahr | ab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Niederspannung ohne Leistungsmessung, bis 100.000 kWh im Jahr | 91,25 | 8,67 | entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
| Niederspannung mit Leistungsmessung | entfällt | entfällt | 23,99 | 8,08 | 156,65 | 2,78 |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | entfällt | entfällt | 14,35 | 7,94 | 183,27 | 1,19 |
| Mittelspannung | entfällt | entfällt | 13,17 | 7,05 | 159,73 | 1,18 |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | entfällt | entfällt | 9,60 | 5,44 | 134,13 | 0,46 |
Quelle ist das Preisblatt der Syna GmbH für 2026, Preisblatt 1 und 4, abgerufen am 09.10.2026.
Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der NRM
Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten, in denen der Netzbetreiber eine hohe Last im Netz erwartet.
Liegt Ihre höchste Last außerhalb dieser Fenster, können Sie ein niedrigeres Netzentgelt vereinbaren. Das heißt atypische Netznutzung. Die NRM hat die Fenster 2026 aus den Lastdaten von September 2024 bis August 2025 berechnet.
| Spannungsebene | Winter (Januar, Februar, Dezember) | Frühling (März bis Mai) | Sommer (Juni bis August) | Herbst (September bis November) |
|---|---|---|---|---|
| Hochspannung | keine | keine | 09:45 bis 18:15 | 12:45 bis 14:00 |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | keine | keine | 10:00 bis 18:00 | 11:30 bis 15:15 |
| Mittelspannung | keine | keine | 10:00 bis 18:00 | 11:30 bis 15:15 |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | 10:45 bis 14:15 und 17:00 bis 20:00 | keine | 11:45 bis 14:00 | 12:45 bis 13:00 |
| Niederspannung | 17:30 bis 20:00 | keine | keine | keine |
Diese Regeln nennt die NRM zu den Fenstern:
- Die Fenster gelten nur an Werktagen.
- Wochenenden, gesetzliche Feiertage in Hessen und die Zeit vom 24.12. bis 01.01. zählen nicht.
- Brückentage zählen bei der NRM als Werktage.
- Ob die Uhrzeiten Beginn oder Ende einer Viertelstunde meinen, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber.
- Die Fenster für 2027 veröffentlicht die NRM bis 31.10.2026 (Festlegung BK4-13-739).
In der Mittelspannung liegen die Fenster 2026 im Sommer und im Herbst, nicht im Winter. Ein Betrieb mit hoher Last im Winter kann deshalb im Netz der NRM atypisch sein. Ob das zutrifft, zeigt nur Ihr eigener Lastgang.
Rechtsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Das individuelle Netzentgelt darf nicht unter 20 % des veröffentlichten Entgelts liegen. Sie zeigen die Vereinbarung bis zum 30.09. des Jahres bei der Bundesnetzagentur an, ab dem sie gelten soll. Die Voraussetzungen stehen im Lexikon unter Atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.
Diese Regeln gelten bis Ende 2028. Dann tritt die StromNEV außer Kraft. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf zur neuen Netzentgeltsystematik veröffentlicht (AgNes, Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom).
Nach dem Entwurf gilt die atypische Netznutzung bis 31.12.2031 nur noch für Betriebe mit einer wirksamen Vereinbarung zum 31.12.2028. Sie müssen an der Entnahmestelle im Schnitt der Jahre 2024 bis 2027 mehr als 10 GWh im Jahr bezogen haben. Eine Gigawattstunde (GWh) sind eine Million Kilowattstunden. Weitere Bedingungen stehen im Lexikon. Erlassen ist die Festlegung noch nicht (Stand 09.10.2026).
Für die Netzentgeltoptimierung gilt No-Save-No-Fee. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.
Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Unternehmen in Frankfurt
Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt im Netz der NRM 2026 netto 4.649,98 Euro Netzentgelt.
Das sind im Schnitt 9,30 ct je kWh. Die Tabelle rechnet drei Fälle mit dem Preisblatt oben.
| Fall | Annahmen | Rechnung | Netzentgelt 2026 netto | Schnitt je kWh | Ohne Bundeszuschuss (Angabe der NRM) |
|---|---|---|---|---|---|
| A: Gewerbe | Niederspannung ohne Lastgangmessung, 50.000 kWh im Jahr | 34,98 € + 50.000 kWh × 9,23 ct | 4.649,98 € | 9,30 ct | 5.764,98 € |
| B: Mittelstand | Niederspannung mit Lastgangmessung, 150 kW Spitze, 400.000 kWh (2.667 h) | 150 kW × 117,23 € + 400.000 kWh × 3,35 ct | 30.984,50 € | 7,75 ct | nicht veröffentlicht |
| C: Industrie | Mittelspannung, 4.000 kW Spitze, 24 Mio. kWh (6.000 h) | 4.000 kW × 99,34 € + 24 Mio. kWh × 1,42 ct | 738.160,00 € | 3,08 ct | 1.180.400,00 € |
Fall A und Fall C stimmen mit den Musterfällen überein, die die NRM selbst veröffentlicht hat. Fall B ist unsere eigene Rechnung. Alle Fälle sind Beispiele und kein Angebot.
Was eine niedrigere Spitze bringt, zeigt ein Beispiel aus der Mittelspannung. Senkt ein Betrieb seine höchste Last um 100 kW, spart er 100 × 99,34 Euro. Das sind 9.934 Euro netto im Jahr. Das gilt, solange seine Benutzungsdauer über 2.500 Stunden bleibt.
Förderung für Unternehmen in Frankfurt und Hessen
Unternehmen in Frankfurt können Förderung vom Bund, vom Land Hessen und von der Stadt nutzen.
Die Tabelle zeigt Programme für Energieberatung und Effizienz. Wenn Sie investieren möchten, sehen Sie hier, welche Programme es gibt.
| Programm | Träger | Was gefördert wird | Höhe | Stand und Frist |
|---|---|---|---|---|
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit | Bund, BAFA | Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh Gesamtverbrauch | 50 % des Honorars, höchstens 3.000 €; bei Energiekosten bis 10.000 € netto höchstens 600 € | Antrag vor Beginn; Richtlinie endet am 31.12.2026 |
| PIUS-Beratung | Land Hessen, Richtlinie zur Gründungs- und Mittelstandsförderung | Beratung zum produktionsintegrierten Umweltschutz, also weniger Energie und Material in der Produktion | bis zu 75 %, höchstens 600 € je Beratungstag | Richtlinie vom 07.11.2025 |
| PIUS-Invest | Land Hessen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Antrag bei der WIBank | Investitionen von KMU, die CO2 durch weniger Ressourcenverbrauch senken | bis 30 %, mindestens 10 % der förderfähigen Kosten | Anträge vom 24.08. bis 30.12.2026; Auswahl im Wettbewerb |
| Impulsberatung „Umschalten: Hessen gibt Strom“ | RKW Hessen im Auftrag der Hessen Trade & Invest, finanziert vom Land | etwa zweistündige Begehung im Betrieb mit ersten Empfehlungen für mittelständische Unternehmen | kostenfrei | laufend |
| Klimabonus | Stadt Frankfurt, Klimareferat | Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen sowie Begrünung und Regenwasserspeicher auf Frankfurter Grundstücken, auch von Unternehmen; Speicher und Ladesäulen nur zusammen mit neuer Photovoltaik | 20 % für Solaranlagen, Speicher und Ladesäulen, 30 % für Solar-Gründächer, 50 % für Begrünung und Regenwasserspeicher; höchstens 100.000 € je Gebäude | Antrag online vor Beginn der Maßnahme; Programm läuft laut Stadt voraussichtlich mindestens bis Ende 2026 |
Wichtige Regeln zu PIUS-Invest:
- Serienmäßig hergestellte Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Batteriespeicher sind in diesem Aufruf nicht förderfähig.
- Jeder Euro Zuschuss muss im Jahr mindestens 1 kg CO2 einsparen.
- Ein zugelassener Experte bestätigt die berechnete Einsparung.
Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner. Förderfristen behält unser Partner im Blick. Mehr dazu steht unter Fördermittelberatung für Unternehmen.
Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt.
Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet größere Verbraucher zu einem Managementsystem.
Die Schwellen hängen vom Gesamtverbrauch an Energie ab.
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Über 7,5 GWh im Schnitt der letzten drei Jahre brauchen Sie ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (§ 8 EnEfG).
Das gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen.
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Über 2,5 GWh im Schnitt der letzten drei Jahre müssen Sie Umsetzungspläne veröffentlichen.
Sie gelten für Maßnahmen, die Ihr Managementsystem oder Energieaudit als wirtschaftlich ausweist (§ 9 EnEfG).
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Rechenzentren ab 300 kW nicht redundanter Anschlussleistung fallen unter eigene Regeln (§ 3 Nr. 24 EnEfG).
Für Rechenzentren in Frankfurt gelten nach § 11 EnEfG diese Werte. Ab 01.01.2027 müssen sie ihren Strom bilanziell, also rechnerisch, zu 100 % aus erneuerbaren Energien decken. Bestehende Rechenzentren brauchen ab 01.07.2027 eine Energieverbrauchseffektivität (PUE) von höchstens 1,5 und ab 01.07.2030 von höchstens 1,3. Die PUE ist der Gesamtstrom des Rechenzentrums geteilt durch den Strom der IT.
Eine Änderung des Gesetzes liegt als Regierungsentwurf vor (Drucksache 21/8027, Stand Oktober 2026). Beschlossen ist sie nicht. ISO 50001 ist die internationale Norm für Energiemanagementsysteme. Das Managementsystem nach ISO 50001 baut unser zertifizierter Partner auf. Mehr dazu steht unter Energiemanagementsystem nach ISO 50001.
So arbeiten wir mit Unternehmen in Frankfurt
Analyse, Angebote und Verhandlung erledigen wir per Upload, Telefon und Videocall.
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Erstanalyse:
Sie senden uns Ihre Jahresabrechnung für Strom und Gas.
Wenn vorhanden, senden Sie auch den Lastgang. Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich.
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Rückmeldung:
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
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Prüfung:
Wir prüfen Preisblatt und Liefervertrag.
Ihren Lastgang gleichen wir mit den Hochlastzeitfenstern ab.
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Termin:
Wir sprechen per Videocall oder nach Absprache in Ihrem Betrieb.
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Umsetzung:
Wir holen Angebote für Ihre Lieferstellen ein, verhandeln mit dem Netzbetreiber oder stimmen den Förderantrag mit unserem Partner ab.
Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht. Danach kontrollieren wir die Ersparnis. Ihr fester Ansprechpartner passt die Strategie laufend an. Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst.
Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr fester Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 braucht eine Begehung im Betrieb.
Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.
Bürostandort und Gesellschaftssitz
RWB Consulting hat keine Niederlassung in Frankfurt.
Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten, unser Büro liegt in Schwabach.
Leistungen und Branchen in Frankfurt
Wir beraten Unternehmen in Frankfurt zu Strom- und Gasverträgen, Netzentgelten und Förderung.
Stand September 2026: über 100 Kunden und über 30 Millionen Kilowattstunden Energieverbrauch in unserer Betreuung.
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Energieeinkauf:
Wir holen für alle Lieferstellen Ihres Unternehmens, zum Beispiel alle Filialen, gemeinsam Angebote ein.
Eine Einkaufsgemeinschaft mehrerer Firmen organisieren wir nicht.
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Netzentgelte:
Wir prüfen Lastgang, Spannungsebene und Hochlastzeitfenster.
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Förderung:
Wir zeigen, welche Programme von Bund, Hessen und Stadt passen.
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Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung:
Diese Leistungen übernehmen unsere Partner.
Für Unternehmen in Frankfurt finden Sie unten Branchenseiten zu Rechenzentren und IT, Logistik und Lager, Hotellerie und Gastronomie sowie Handel und Filialisten. Im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main waren laut Geschäftsbericht 2025 der IHK 109.029 Unternehmen Mitglied. Die Stadt hatte Ende 2025 781.337 Einwohner.
Häufige Fragen
Was kostet Energieberatung für Unternehmen in Frankfurt?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Für Energieeinkauf, Vertragsoptimierung und Netzentgelte gilt No-Save-No-Fee. Beim Einkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich. Bei Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis gegenüber dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Das gilt bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, solange sie läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung kosten einen Festpreis nach Angebot des Partners, unsere Koordination kostet Sie nichts. Alle Regeln, auch zur Förder-Orientierung, stehen unter Preise und Preismodelle.
Wie hoch sind die Netzentgelte in Frankfurt?
Das hängt von Spannungsebene und Benutzungsdauer ab. Im Netz der NRM zahlt ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh 2026 netto 4.649,98 Euro. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 Millionen kWh zahlt 738.160 Euro. Die Werte gelten nicht für die vier Stadtteile im Netz der Syna.
Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 im Netz der NRM?
In der Mittelspannung gelten 2026 im Sommer 10:00 bis 18:00 Uhr und im Herbst 11:30 bis 15:15 Uhr. Im Winter und im Frühling gibt es dort keine Fenster. In der Niederspannung gilt nur im Winter 17:30 bis 20:00 Uhr. Alle Fenster gelten nur an Werktagen.
Berät mich Mainova nicht selbst?
Mainova bietet laut eigener Seite eine Energieberatung zu Heizung, Anlagentechnik und erneuerbaren Energien an. Netz und Lieferung sind getrennt. Die NRM erhebt das Netzentgelt, Mainova verkauft Energie. Wir vergleichen Ihr Mainova-Angebot mit Angeboten anderer Lieferanten und prüfen das Preisblatt der NRM separat.
Gibt es kostenlose Energieberatung für Unternehmen in Frankfurt?
Ja, die Impulsberatung des RKW Hessen ist für mittelständische Unternehmen kostenfrei. Sie umfasst eine Begehung von etwa zwei Stunden mit ersten Empfehlungen. Den Energieeinkauf und die Netzentgelte prüft sie nicht. Unsere Erstanalyse dazu ist ebenfalls kostenlos.
Haben Sie ein Büro in Frankfurt?
Nein. Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten, unser Büro liegt in Schwabach. Analyse, Angebote und Verhandlung laufen per Upload, Telefon und Videocall. Termine in Ihrem Betrieb vereinbaren wir nach Absprache.
Wie finde ich einen Energieberater für mein Unternehmen in Frankfurt?
Wählen Sie den Berater nach Ihrem Ziel. Für Energieausweis und Sanierung eines Gebäudes ist ein Gebäude-Energieberater zuständig. Für geförderte Beratung muss er in der Energieeffizienz-Expertenliste stehen. Für Strom- und Gasverträge, Netzentgelte und Förderung in Ihrem Unternehmen sind wir Ihr fester Ansprechpartner.
Beraten Sie auch Rechenzentren in Frankfurt?
Ja. Bei Rechenzentren prüfen wir Liefervertrag, Lastgang und Netzentgelt. Die Fenster der NRM liegen 2026 in der Mittelspannung im Sommer und Herbst. Bei hoher Kühllast im Sommer gleichen wir den Lastgang deshalb mit diesen Fenstern ab. Die Pflichten nach § 11 EnEfG klärt unser zertifizierter Partner.
Quellen (Stand Oktober 2026) 24
- NRM Netzdienste Rhein-Main, Netzzugang Strom (Preisblätter, Hochlastzeitfenster, Grundversorger Mainova), abgerufen am 09.10.2026
- NRM Preisblatt 1 Netznutzung, gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Syna GmbH, Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz 2026, gültig ab 01.01.2026 (Preisblatt 1 Jahresleistungspreissystem, Preisblatt 4 Entnahmestellen bis 100.000 kWh), abgerufen am 09.10.2026
- NRM, Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 und typisierte Abnahmefälle mit und ohne Zuschuss, abgerufen am 09.10.2026
- NRM, Hochlastzeitfenster 2026 nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, abgerufen am 09.10.2026
- Mainova AG und Süwag Energie AG, Gemeinsame Presse-Information vom 14.02.2025 zum Stromnetz im Frankfurter Westen, abgerufen am 09.10.2026
- Energiepunkt FrankfurtRheinMain e. V., Beratungsangebot für Bürger, abgerufen am 08.10.2026
- Mainova AG, Energieberater finden, abgerufen am 08.10.2026
- Energiewirtschaftsgesetz, § 3 Nr. 57, abgerufen am 09.10.2026
- Stromnetzentgeltverordnung, § 19, abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegung BK4-13-739 vom 11.12.2013 (Anzeige individueller Netzentgelte bis 30.09.; Tenor 2 b: Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster bis 31.10.), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1 (atypische Netznutzung, Übergang bis 31.12.2031), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesregierung, Niedrigere Netzentgelte (Bundeszuschuss 6,5 Mrd. € 2026; Kabinettsbeschluss 02.09.2026 für 2027 bis 2029), abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Gesetzentwurf, 5,525 Mrd. € je Jahr 2027 bis 2029), abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 41/2026, Energiewirtschaftsgesetz, Drucksache 21/8236, 1. Lesung am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Energieeffizienzgesetz, § 3, § 8, § 9, § 11, abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 08.10.2026
- Land Hessen, Richtlinie zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 07.11.2025, Staatsanzeiger Nr. 49 vom 01.12.2025, Teil I Nr. 2.4.7 (neueste Fassung laut WIBank-Downloadseite), abgerufen am 09.10.2026
- Hessisches Wirtschaftsministerium, Förderaufruf PIUS-Invest vom 26.01.2026 (StAnz. 8/2026, S. 170) und Einreichungsfrist 24.08. bis 30.12.2026, abgerufen am 09.10.2026
- RKW Hessen, Energieberatung für Unternehmen, Impulsberatung, abgerufen am 09.10.2026
- IHK Frankfurt am Main, Geschäftsbericht 2025, abgerufen am 08.10.2026
- Stadt Frankfurt am Main, Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Statistik.Portal, Statistik kompakt Bevölkerung (781.337, Datenstand Ende 2025), abgerufen am 09.10.2026
- Stadt Frankfurt am Main, Klimareferat, Förderprogramm Klimabonus (Fördersätze, Höchstbetrag je Gebäude, Laufzeit, Antragsberechtigte), abgerufen am 09.10.2026
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