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Energie­beratung für Unternehmen in München

Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.

Bei der Energieberatung für Unternehmen in München geben Sie die Arbeit an uns ab und sparen Zeit und Geld. Wir prüfen Strompreis und Netzentgelte, also die Kosten für das Stromnetz, und ein fester Ansprechpartner passt Ihre Strategie laufend an. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 im Netz der SWM Infrastruktur 3.298,27 Euro Netzentgelt.

München

Für wen sind unsere Energiedienstleistungen in München?

Unsere Energiedienstleistungen in München sind für Unternehmen mit Sitz oder Standort in München.

Dazu gehören Handwerk, Handel, Hotels, Rechenzentren und Industrie. Wer ein Wohnhaus sanieren will, braucht einen Gebäude-Energieberater oder die Verbraucherzentrale.

Liefervertrag und Netzentgelte prüfen

Ihre energiewirtschaftlichen Fragen beantwortet unser Consulting, also unsere Beratung. Im Mittelpunkt stehen die Kosten, die Ihr Unternehmen für Strom und Gas zahlt. Das sind der Energiepreis im Liefervertrag und die Netzentgelte. Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.

Audit und geförderte Beratung durch Partner

Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung finden Sie über uns zertifizierte Partner, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts.

Ihr AnliegenWer hilft Ihnen
Strom- und Gasvertrag prüfen, neue Angebote einholen RWB Consulting
Netzentgelte senken RWB Consulting
Förderprogramme finden RWB Consulting (Orientierung), Antrag durch unseren Partner
Energieaudit nach DIN EN 16247-1, ISO 50001 zertifizierter Partner, koordiniert von RWB
BAFA-geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude Partner aus der Energieeffizienz-Expertenliste
Wohnhaus sanieren, Energieausweis Gebäude-Energieberater, Verbraucherzentrale

Was die geförderte Beratung genau umfasst, steht auf der Seite Energieberatung für Unternehmen.

Wer betreibt das Stromnetz in München?

SWM Infrastruktur und ihr Netzgebiet

In München betreibt die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG das Stromnetz. Sie ist ein Unternehmen der Stadtwerke München (SWM). Netz und Stromverkauf liegen bei getrennten Gesellschaften. Das Impressum der SWM führt die SWM Infrastruktur und die Vertriebsgesellschaften als eigene Firmen.

Das Netzgebiet reicht über die Stadtgrenze hinaus. Das Preisblatt nennt zum Beispiel Garching, Kirchheim, Ottobrunn, Aschheim, Feldkirchen und Moosburg als weitere Konzessionsgebiete.

Zuständigkeiten für Ihren Strompreis

Ihr Strompreis besteht aus mehreren Teilen mit verschiedenen Zuständigen:

PreisbestandteilWer legt ihn fest?Wert in München 2026
Energiepreis Ihr Lieferant, zum Beispiel die SWM oder ein anderer Anbieter laut Vertrag
Netzentgelt SWM Infrastruktur, geprüft von der Regulierungsbehörde siehe Tabelle unten
Konzessionsabgabe Landeshauptstadt München, Höchstbeträge nach Konzessionsabgabenverordnung höchstens 0,11 ct/kWh für Sondervertragskunden, höchstens 2,39 ct/kWh für Tarifkunden
Umlagen und Stromsteuer Gesetzgeber bundesweit gleich

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Gemeinde. Damit zahlt der Versorger für das Recht, Leitungen in öffentlichen Wegen zu verlegen (§ 1 KAV). Tarifkunden sind Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung, Sondervertragskunden alle anderen (§ 1 Abs. 3 und 4 KAV).

Das Netzentgelt gilt für jeden Lieferanten gleich. Den Energiepreis klären wir für Sie: Wir holen Angebote ein und verhandeln. Mehr dazu steht unter Energieeinkauf und Vertragsoptimierung.

Netzentgelte 2026 und 2027 in München: Preisblatt der SWM Infrastruktur

Die Netzentgelte in München stehen im Preisblatt der SWM Infrastruktur.

Für 2026 gilt das Preisblatt mit Stand 12/2025. Für 2027 gibt es seit Oktober 2026 ein vorläufiges Preisblatt.

Vier Begriffe brauchen Sie zum Lesen der Tabelle:

  • Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr. Er wird in Euro je Kilowatt (kW) berechnet.
  • Der Arbeitspreis richtet sich nach der Menge, die Sie verbrauchen. Er wird in Cent je Kilowattstunde (kWh) berechnet.
  • Die Benutzungsdauer ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Last. Ab 2.500 Stunden im Jahr gilt ein anderer Tarif mit hohem Leistungspreis und niedrigem Arbeitspreis.
  • Die Spannungsebene ist die Netzebene Ihres Anschlusses, also Niederspannung, Mittelspannung oder Hochspannung. Die Umspannung liegt jeweils zwischen zwei Ebenen.

Der Lastgang ist die Kurve Ihres Verbrauchs in Viertelstunden. Betriebe ohne Lastgangmessung zahlen einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Entnahmen bis 100.000 kWh im Jahr rechnet die SWM Infrastruktur ohne Lastgangmessung ab.

Kundengruppe2026: Grund- oder Leistungspreis2026: Arbeitspreis2027 vorläufig: Grund- oder Leistungspreis2027 vorläufig: Arbeitspreis
Niederspannung ohne Lastgangmessung 63,27 €/Jahr 6,47 ct/kWh 63,27 €/Jahr 6,33 ct/kWh
Niederspannung mit Lastgang, unter 2.500 h 24,39 €/kW 6,19 ct/kWh 27,49 €/kW 7,00 ct/kWh
Niederspannung mit Lastgang, ab 2.500 h 153,13 €/kW 1,04 ct/kWh 173,72 €/kW 1,15 ct/kWh
Umspannung Mittel- auf Niederspannung, unter 2.500 h 17,32 €/kW 5,40 ct/kWh 19,69 €/kW 6,14 ct/kWh
Umspannung Mittel- auf Niederspannung, ab 2.500 h 144,11 €/kW 0,33 ct/kWh 163,81 €/kW 0,38 ct/kWh
Mittelspannung, unter 2.500 h 15,88 €/kW 4,95 ct/kWh 18,00 €/kW 5,62 ct/kWh
Mittelspannung, ab 2.500 h 132,13 €/kW 0,30 ct/kWh 149,82 €/kW 0,35 ct/kWh
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung, unter 2.500 h 13,03 €/kW 4,06 ct/kWh 14,97 €/kW 4,67 ct/kWh
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung, ab 2.500 h 108,39 €/kW 0,25 ct/kWh 124,56 €/kW 0,29 ct/kWh
Hochspannung, unter 2.500 h 13,05 €/kW 3,97 ct/kWh 14,81 €/kW 4,62 ct/kWh
Hochspannung, ab 2.500 h 104,97 €/kW 0,29 ct/kWh 123,24 €/kW 0,28 ct/kWh

Leistungspreise je kW und Jahr. Alle Werte netto, ohne Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Umlagen und Umsatzsteuer. Quelle: Preisblätter der SWM Infrastruktur 2026 (Stand 12/2025) und 2027 (vorläufig, Stand 10/2026), abgerufen am 09.10.2026.

Die Werte für 2027 sind vorläufig und nicht verbindlich (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Die gültigen Entgelte ab 01.01.2027 können abweichen.

Die Preise 2026 enthalten den Bundeszuschuss zu den Kosten der Übertragungsnetze, also der großen Stromleitungen für weite Strecken. Er beträgt für 2026 6,5 Mrd. Euro (§ 24c EnWG). Auch die vorläufigen Werte 2027 rechnet die SWM Infrastruktur mit einem Zuschuss.

Für 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung einen Zuschuss von 5,525 Mrd. Euro pro Jahr. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 02.09.2026 beschlossen. Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 vor, die 1. Lesung war am 08.10.2026. Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026).

Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Unternehmen in München

Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 in München 3.298,27 Euro Netzentgelt im Jahr.

Das sind rund 6,60 ct/kWh. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 GWh (24 Millionen kWh) zahlt 600.520 Euro, also rund 2,50 ct/kWh.

Fall20262027 vorläufigÄnderung
A: Gewerbe, Niederspannung ohne Lastgang, 50.000 kWh 3.298,27 € 3.228,27 € minus 2,1 %
B: Mittelstand, Niederspannung mit Lastgang, 150 kW, 400.000 kWh 27.129,50 € 30.658,00 € plus 13,0 %
C: Industrie, Mittelspannung, 4.000 kW, 24 GWh, 6.000 h 600.520,00 € 683.280,00 € plus 13,8 %
100 kW weniger Höchstlast in der Mittelspannung, ab 2.500 h 13.213,00 € weniger 14.982,00 € weniger plus 13,4 %

Netto, ohne Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Umlagen und Umsatzsteuer. Fall B ist unsere eigene Berechnung nach Preisblatt, kein Angebot. Die Fälle A und C stehen so auch als typisierte Abnahmefälle in den Preisblättern der SWM Infrastruktur.

Ohne Bundeszuschuss wären es laut SWM Infrastruktur 2026 im Fall A 4.148,27 Euro und im Fall C 806.160 Euro. Für 2027 nennt sie ohne Zuschuss 3.963,27 Euro und 840.520 Euro.

Was das für Sie bedeutet:

  • Kleine Betriebe ohne Lastgangmessung zahlen 2027 nach dem vorläufigen Preisblatt etwas weniger.
  • Betriebe mit Lastgangmessung zahlen 2027 in den Beispielen B und C rund 13 % mehr. Der Grund ist vor allem der höhere Leistungspreis. In Fall C steigt er von 132,13 auf 149,82 Euro je kW.
  • Senken Sie Ihre höchste Last in der Mittelspannung um 100 kW, sparen Sie 2027 rund 14.982 Euro netto im Jahr. Das gilt, solange Ihre Benutzungsdauer bei 2.500 Stunden oder mehr bleibt.

Wir rechnen Ihre Netzentgelte nach und prüfen, ob ein Rabatt oder eine niedrigere Lastspitze möglich ist. Wie wir Lastspitzen und Netzentgelte mit Ihnen senken, steht unter Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.

Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der SWM Infrastruktur

Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten, in denen das Netz einer Spannungsebene hoch belastet ist.

Die SWM Infrastruktur veröffentlicht sie für jede Ebene und Jahreszeit. Grundlage ist die Festlegung BK4-13-739 der Bundesnetzagentur.

SpannungsebeneFrühling (01.03. bis 31.05.)Sommer (01.06. bis 31.08.)Herbst (01.09. bis 30.11.)Winter (01.01. bis 28.02. und 01.12. bis 31.12.)
Hochspannung keine keine 10:00 bis 14:15 und 17:00 bis 18:15 09:15 bis 19:00
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung keine keine 10:00 bis 14:15 und 17:00 bis 18:30 09:15 bis 19:00
Mittelspannung keine keine 10:30 bis 13:30 und 17:15 bis 18:30 09:15 bis 19:00
Umspannung Mittel- auf Niederspannung keine keine 17:00 bis 19:45 12:15 bis 13:00 und 17:00 bis 19:45
Niederspannung keine keine 17:00 bis 19:45 17:00 bis 19:45

Jede Uhrzeit nennt laut SWM Infrastruktur das Ende einer Viertelstunde. Bei anderen Netzbetreibern kann die Uhrzeit auch den Beginn einer Viertelstunde meinen. Die Fenster gelten nur an Werktagen von Montag bis Freitag. Wochenenden und Feiertage zählen nicht. Ausgenommen sind außerdem höchstens ein Brückentag pro Woche und die Zeit vom 24. Dezember bis 1. Januar. So regelt es die Festlegung BK4-13-739 der Bundesnetzagentur.

Die Fenster für 2027 waren am 09.10.2026 noch nicht veröffentlicht. Die SWM Infrastruktur muss sie bis 31.10.2026 veröffentlichen.

Liegt Ihre höchste Last außerhalb dieser Fenster, kann nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netzentgelt möglich sein. Der Netzbetreiber muss es anbieten, wenn Ihr Höchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen der Netzebene abweicht. Das Entgelt darf nicht unter 20 % des veröffentlichten Entgelts liegen.

Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur macht das Unternehmen selbst, per Post oder über das Online-Verfahren (OZG-Portal). Sie muss bis 30.09. des Jahres vollständig vorliegen, ab dem die Vereinbarung gelten soll. Wir führen diese Frist für Sie und melden uns, bevor sie abläuft. Voraussetzungen und Ablauf erklärt die Seite atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.

Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Das Verfahren heißt AgNes und regelt die allgemeine Netzentgeltsystematik.

Nach dem Entwurf gilt das individuelle Netzentgelt bei atypischer Netznutzung bis 31.12.2031 nur für Bestandskunden. Sie brauchen zum 31.12.2028 eine wirksame Vereinbarung und müssen im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2027 über 10 GWh im Jahr beziehen. In den Jahren 2026 bis 2028 müssen Sie die Voraussetzungen mindestens einmal erfüllt haben. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht (Stand 09.10.2026).

Förderung für Unternehmen in München und Bayern

Für Unternehmen in München kommen Programme von Bund, Freistaat und Stadt in Frage.

Welche zu Ihrem Vorhaben passen und sich kombinieren lassen, klären wir mit Ihnen.

ProgrammTrägerWas gefördert wirdStand
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit BAFA (Bund) 50 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 €; bei Energiekosten bis 10.000 € netto im Jahr höchstens 600 €. Antrag vor Vertragsschluss mit dem Berater oder Vertrag mit aufschiebender Bedingung; Beginn erst nach Bewilligung. Für KMU und Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh. BAFA-Seite Stand 30.04.2026; Richtlinie endet am 31.12.2026
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Photovoltaikberatung Landeshauptstadt München 60 % des Beratungshonorars, höchstens 15.000 € je Nichtwohngebäude. Die Sanierungsförderung des FKG gilt nur für Wohngebäude. Richtlinienheft Stand 02.07.2026
Energiekredit Produktion LfA Förderbank Bayern Darlehen für Produktionsanlagen und -prozesse mit mindestens 15 % weniger Treibhausgas, bis 15 Mio. €. Antrag über die Hausbank. Für Unternehmen bis 500 Mio. € Gruppenumsatz. Grundsätzlich nötig ist ein Transformationsplan, also ein Plan zur Senkung der Treibhausgase. Kleine Unternehmen brauchen ihn nicht. LfA-Seite, Konditionen Stand 09.10.2026
ÖKOPROFIT München Landeshauptstadt München Beratungsprogramm für den Einstieg in Umwelt- und Energiemanagement. In der Runde 2025/26 machen mehr als 100 Betriebe mit. Meldung der Stadt vom 02.12.2025
Energieagentur Ebersberg-München Energieagentur Ebersberg-München gGmbH Orientierungsberatung, Unternehmernetzwerk Klimabündnis Ebersberg München, Bilanz der Treibhausgase. Arbeitet im Auftrag der Landkreise Ebersberg und München. Seite der Energieagentur

Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt. Wir klären die Förderung, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner. Wie wir Programme für Sie auswählen, beschreibt die Fördermittelberatung für Unternehmen.

Welche Pflichten zu ISO 50001 und Energieaudit gelten in München?

Die Pflichten gelten bundesweit und hängen von Größe und Energieverbrauch Ihres Unternehmens ab, nicht vom Standort München.

Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen (§ 8 EDL-G). Davon befreit sind Unternehmen mit einem Energie- oder Umweltmanagementsystem (§ 8 Abs. 3 EDL-G).

  • Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr genügt eine Erklärung an das BAFA (§ 8 Abs. 4, § 8c EDL-G).

    Ab mehr als 7,5 GWh im Jahr brauchen Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (§ 8 EnEfG). Ab mehr als 2,5 GWh müssen sie Umsetzungspläne für Sparmaßnahmen veröffentlichen, die Audit oder Managementsystem als wirtschaftlich ausweisen (§ 9 EnEfG).

  • Für beide Schwellen zählt der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

    Eine Änderung dieser Regeln liegt im Oktober 2026 nur als Regierungsentwurf vor (Drucksache 21/8027).

  • Ein Energiemanagementsystem ist ein festes Verfahren im Betrieb, mit dem Sie Verbrauch messen, Ziele setzen und Maßnahmen prüfen.

    Die Norm dafür heißt ISO 50001. Die ISO 50001 Beratung in München und den Aufbau begleitet unser zertifizierter Partner, siehe Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Für Unternehmen ohne Managementsystem gibt es das Energieaudit nach DIN EN 16247.

  • Die Stadtwerke München bieten laut eigener Website derzeit keine Energieaudits an.

    Sie verweisen dafür auf ihre Tochter eta Energieberatung GmbH.

So arbeiten wir mit Unternehmen in München

Sie geben die Arbeit rund um Ihre Energiekosten an uns ab. Ein fester Ansprechpartner betreut Sie und passt Ihre Strategie laufend an. Sie müssen nicht in Warteschleifen hängen und nicht mit mehreren Anbietern verhandeln. Wir arbeiten mit Münchner Unternehmen zuerst aus der Ferne. Einen Termin im Betrieb vereinbaren wir, wenn er nötig ist.

  1. Erstanalyse:

    Sie senden uns Ihre Jahresabrechnung für Strom und Gas.

    Haben Sie eine Lastgangmessung, schicken Sie den Lastgang mit. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

  2. Prüfung:

    Wir prüfen Ihren Vertrag, das Preisblatt der SWM Infrastruktur und Ihren Lastgang gegen die Hochlastzeitfenster.

    Wir prüfen auch Pflichten und Fristen. Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.

  3. Gespräch:

    Wir besprechen das Ergebnis per Video oder bei Ihnen im Betrieb.

    Eine Begehung braucht es beim Energieaudit und bei der geförderten Energieberatung. Diese übernimmt unser Partner.

  4. Umsetzung:

    Wir holen Angebote für Strom und Gas ein, verhandeln oder bereiten die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber vor.

    Wir kontrollieren Ihre neuen Abrechnungen und dokumentieren die Ersparnis.

Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Verträgen und Netzentgelten. Ob Förderung oder eine eigene Anlage zusätzlich passt, entscheiden Sie selbst.

Wie wir vergütet werden, steht offen auf unserer Seite Preise und Vergütung.

Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.

Bürostandort und Gesellschaftssitz

RWB Consulting hat keine Niederlassung in München.

Die RWB Consulting UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in Schwanstetten und ihr Büro in Schwabach, Wallenrodstraße 5.

Häufige Fragen

Was kostet Energie­beratung für Unternehmen in München?

Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, bei Netzentgelten nur, wenn Sie sparen. Audit, ISO 50001 und geförderte Beratung kosten einen Festpreis, den der Partner im Angebot nennt. Unsere Koordination ist kostenlos. Alle Preise stehen auf unserer Preisseite.

Bieten die Stadtwerke München nicht selbst Energie­beratung an?

Für Energieaudits verweisen die SWM laut eigener Website auf ihre Tochter eta Energieberatung GmbH. Die SWM bieten derzeit selbst keine Energieaudits an. Wir sind an keinen Lieferanten und keinen Netzbetreiber gebunden. Wir vergleichen deshalb Angebote der SWM mit denen anderer Lieferanten.

Wie stark steigen die Netzentgelte in München 2027?

Nach dem vorläufigen Preisblatt steigt das Netzentgelt in unseren Rechenbeispielen mit Lastgangmessung um rund 13 %. Kleine Betriebe ohne Lastgangmessung zahlen rund 2 % weniger. Die Werte sind nicht verbindlich. Die endgültigen Entgelte veröffentlicht die SWM Infrastruktur unmittelbar nach ihrer Ermittlung (§ 20 Abs. 1 EnWG).

Wie erfahre ich die Hochlastzeitfenster 2027?

Die SWM Infrastruktur hatte sie am 09.10.2026 noch nicht veröffentlicht. Sie muss sie bis 31.10.2026 veröffentlichen. Wir tragen sie nach, sobald sie vorliegen. Bis dahin können Sie mit den Fenstern 2026 aus der Tabelle oben planen. Für 2027 können sich die Fenster ändern.

Wann kommt ein individuelles Netzentgelt für mich in Frage?

Das kommt in Frage, wenn Ihre höchste Last regelmäßig außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt. Zudem muss Ihr Höchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast der Netzebene abweichen. Dann muss der Netzbetreiber ein individuelles Entgelt anbieten (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV). Ob die Abweichung groß genug ist, rechnen wir mit Ihrem Lastgang nach. Die Anzeige muss bis 30.09. des ersten Geltungsjahres vollständig bei der Bundesnetzagentur vorliegen.

Haben Sie ein Büro in München?

Nein. Unser Büro ist in Schwabach, der Sitz der Gesellschaft in Schwanstetten. Die Prüfung von Rechnung, Vertrag und Lastgang läuft aus der Ferne. Für Termine im Betrieb kommen wir nach Absprache zu Ihnen.

Wie finde ich einen Energieberater für KfW- und BAFA-Förderung in München?

Suchen Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, denn Energieberater ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Für die BAFA-geförderte Energieberatung und den KfW-Kredit zum Effizienzgebäude (Programm 263) brauchen Sie einen Experten aus dieser Liste. Wir arbeiten mit mehreren Partnern und vermitteln je nach Unternehmen und Standort den passenden. Energieeinkauf und Netzentgelte prüfen wir selbst.

Beraten Sie auch Unternehmen im Landkreis München?

Ja, wir beraten Unternehmen in ganz Deutschland. Im Landkreis München betreibt die SWM Infrastruktur zum Beispiel in Garching, Kirchheim und Ottobrunn das Stromnetz. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht. Wir prüfen zuerst, welcher Netzbetreiber für Ihre Lieferstelle zuständig ist. Für Netzwerke und Orientierung ist dort auch die Energieagentur Ebersberg-München da.

Quellen (Stand Oktober 2026) 29
  1. SWM Infrastruktur, Netzentgelte Strom 2026, Netznutzung, Stand 12/2025 (Seiten 1, 2, 4, 10, 11, 19, 21), abgerufen am 09.10.2026
  2. SWM Infrastruktur, (vorläufige) Netzentgelte Strom 2027, Stand 10/2026 (Seiten 1, 2, 4, 10, 11), abgerufen am 09.10.2026
  3. SWM Infrastruktur, Netzentgelte Strom und Hochlastzeitfenster 2026, Hinweis zu § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG, abgerufen am 09.10.2026
  4. Stadtwerke München, Impressum (getrennte Gesellschaften), abgerufen am 09.10.2026
  5. Stadtwerke München, Energieaudit für Geschäftskunden, abgerufen am 09.10.2026
  6. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinett 02.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026), Zuschuss Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029, nicht beschlossen (Stand 09.10.2026), abgerufen am 09.10.2026
  7. Deutscher Bundestag, Textarchiv kw41, 1. Lesung Energiewirtschaftsgesetz am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  8. § 19 StromNEV, abgerufen am 09.10.2026
  9. Bundesnetzagentur, Beschluss BK4-13-739 vom 11.12.2013 (Jahreszeiten, Werktagsregel, Veröffentlichung bis 31. Oktober), abgerufen am 09.10.2026
  10. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft), abgerufen am 09.10.2026
  11. Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1 (Übergang atypische Netznutzung bis 31.12.2031), abgerufen am 09.10.2026
  12. Bundesnetzagentur, FAQ zur Festlegung BK4-13-739 (Frage 2 und 15, Frist 30.09.), abgerufen am 09.10.2026
  13. § 1 und § 2 KAV und https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html , abgerufen am 09.10.2026
  14. § 20 und § 24c EnWG und https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__24c.html , abgerufen am 09.10.2026
  15. § 1, § 8 und § 8c EDL-G, abgerufen am 09.10.2026
  16. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 4, Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 StromNEV (Einreichung per Post oder OZG-Tool), abgerufen am 09.10.2026
  17. Bundesregierung, Niedrigere Netzentgelte (Meldung vom 03.09.2026 zum Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026 für 2027 bis 2029), abgerufen am 09.10.2026
  18. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026, Gesetzentwurf zur Energieeffizienzrichtlinie, abgerufen am 09.10.2026
  19. § 8 und § 9 EnEfG und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 09.10.2026
  20. BAFA, Modul 1 Energieaudit, Stand 30.04.2026, abgerufen am 09.10.2026
  21. Richtlinie Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 8.1 (Ende 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
  22. Landeshauptstadt München, Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, Richtlinienheft Stand 02.07.2026 (Übersicht Seite 8, Kapitel 5.1), abgerufen am 09.10.2026
  23. Landeshauptstadt München, FKG Sanierungsstandard (nur Wohngebäude), abgerufen am 09.10.2026
  24. LfA Förderbank Bayern, Energiekredit Produktion, abgerufen am 09.10.2026
  25. Landeshauptstadt München, ÖKOPROFIT neue Runde 2025/26 gestartet, 02.12.2025, abgerufen am 09.10.2026
  26. Energieagentur Ebersberg-München gGmbH (Auftrag der Landkreise Ebersberg und München), abgerufen am 09.10.2026
  27. Landratsamt München, Energieagentur Ebersberg-München (Angebote für Unternehmen), abgerufen am 09.10.2026
  28. KfW, Merkblatt Kredit Nr. 263 „BEG Nichtwohngebäude Kredit“, Stand 09/2026, abgerufen am 09.10.2026
  29. Bayerisches Verbraucherportal VIS, Unabhängige Energieberatung in Bayern (Energieberater keine geschützte Bezeichnung, Expertenliste), abgerufen am 09.10.2026

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