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Energie­beratung für Unternehmen in Duisburg

Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.

Mit unserer Energieberatung für Unternehmen in Duisburg geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Wir optimieren Ihre Strom- und Gasverträge und prüfen Ihre Netzentgelte bei Netze Duisburg. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 dort 3.571 Euro Netzentgelt netto.

Duisburg

Für wen ist diese Seite?

Diese Seite ist für Geschäftsführer, kaufmännische Leiter und Inhaber von Unternehmen in Duisburg.

Sie geben die Arbeit an uns ab. Ein fester Ansprechpartner betreut Sie, und Sie müssen nicht mit mehreren Anbietern verhandeln. Unsere Energieberatung für Unternehmen klärt, was Sie für Strom und Gas zahlen und wofür.

  • Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Strom- und Gasverträgen und bei den Netzentgelten.

    Wo es passt, zeigen wir Ihnen Förderprogramme von Bund und Land NRW. Ob sich eine eigene Anlage wie Photovoltaik lohnt, rechnen wir Ihnen vor. Sie entscheiden bei jedem Schritt selbst.

  • Suchen Sie als Hauseigentümer einen Energieausweis, eine Sanierungsberatung oder eine Baubegleitung?

    Dann helfen Ihnen Gebäude-Energieberater und die Verbraucherzentrale. Hinweise dazu stehen unten in den häufigen Fragen.

Netzbetreiber und Versorger in Duisburg

  • Netze Duisburg betreibt das Stromnetz

    In Duisburg betreibt die Netze Duisburg GmbH das Stromnetz.

    Sie betreibt auch die Netze für Gas, Wasser und Fernwärme. Netze Duisburg ist eine 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Duisburg AG.

  • Stadtwerke Duisburg liefert Strom und Gas

    Die Stadtwerke Duisburg AG verkauft Strom und Gas.

    In ihrem Grundversorgungsgebiet bietet sie Gewerbekunden einen Grundversorgungstarif an. Netzbetrieb und Stromverkauf sind zwei getrennte Aufgaben.

  • Preisbestandteile und ihre Zuständigen

    Auf Ihrer Stromrechnung stehen deshalb mehrere Posten mit verschiedenen Zuständigen:

    • Den Energiepreis legt Ihr Lieferant fest. Diesen Teil können Sie verhandeln, und dafür holen wir Angebote für Sie ein.
    • Das Netzentgelt legt Netze Duisburg nach einem öffentlichen Preisblatt fest. Die Regulierungsbehörde prüft es.
    • Die Konzessionsabgabe geht an die Stadt Duisburg.
    • Umlagen und Stromsteuer legt der Gesetzgeber fest.

    Sie können Ihren Lieferanten frei wählen. Ihr Netzbetreiber bleibt Netze Duisburg, solange Ihr Betrieb in deren Netzgebiet liegt.

Netzentgelte 2026: Preisblatt von Netze Duisburg

Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.

Netze Duisburg veröffentlicht die Preise für 2026 im Preisblatt mit Stand 15.12.2025. Es gilt ab 01.01.2026.

Kleine Betriebe ohne Lastgangmessung zahlen einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Der Arbeitspreis ist der Preis je Kilowattstunde. In der Niederspannung sind das 101,00 Euro im Jahr und 6,94 ct/kWh netto.

Betriebe mit Lastgangmessung zahlen zusätzlich einen Leistungspreis. Bei der Lastgangmessung erfasst der Zähler Ihren Verbrauch in jeder Viertelstunde. Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr. Welcher Preis gilt, hängt von der Benutzungsdauer ab. Die Benutzungsdauer ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung im Jahr.

Spannungsebeneunter 2.500 h/a: Leistungspreis €/kW/aunter 2.500 h/a: Arbeitspreis ct/kWhab 2.500 h/a: Leistungspreis €/kW/aab 2.500 h/a: Arbeitspreis ct/kWh
Niederspannung (NS) 16,92 7,71 136,38 2,94
Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 12,77 6,75 135,38 1,84
Mittelspannung (MS) 10,96 6,46 134,52 1,52
Umspannung Hoch-/Mittelspannung (HS/MS) 10,11 5,79 134,23 0,82
Hochspannung (HS) 5,13 5,21 134,04 0,05

Quelle: Preisblatt Netznutzung Strom der Netze Duisburg GmbH, gültig ab 01.01.2026, Stand 15.12.2025, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte sind netto. Sie enthalten den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 nach § 24c EnWG. Der Bund zahlt dafür 2026 einen Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro. Nicht enthalten sind Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer.

Zum Netzentgelt kommen 2026 diese Posten hinzu, ebenfalls aus dem Preisblatt:

PostenBetrag 2026 nettoGilt für
Konzessionsabgabe 0,11 ct/kWh Kunden mit mehr als 30.000 kWh im Jahr und mehr als 30 kW in mindestens zwei Monaten
Konzessionsabgabe 2,39 ct/kWh Kunden ohne diese Voraussetzungen
KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh nicht begünstigter Verbrauch
Aufschlag für besondere Netznutzung (früher § 19-StromNEV-Umlage) 1,559 ct/kWh die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle
Aufschlag für besondere Netznutzung 0,050 ct/kWh oder 0,025 ct/kWh Verbrauch über 1.000.000 kWh, je nach Voraussetzung
Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh nicht begünstigter Verbrauch

Wir prüfen für Sie Ihre Einstufung bei der Konzessionsabgabe. Der Unterschied zwischen 2,39 und 0,11 ct/kWh macht bei 100.000 kWh 2.280 Euro im Jahr aus.

Das Preisblatt für 2027 hatte Netze Duisburg am 09.10.2026 noch nicht veröffentlicht. Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf einen neuen Bundeszuschuss vor. Er beträgt 5,525 Mrd. Euro pro Jahr (Kabinett 02.09.2026, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026). Beschlossen ist er noch nicht (Stand 09.10.2026).

Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Unternehmen in Duisburg

Die drei Fälle zeigen, was ein Betrieb in Duisburg 2026 an Netzentgelt zahlt.

Wir haben sie aus dem Preisblatt berechnet. Fall A und Fall C veröffentlicht Netze Duisburg selbst, auch ohne Bundeszuschuss.

FallRechnungNetzentgelt 2026 nettoim Schnitt je kWhohne Bundeszuschuss (Angabe Netze Duisburg)
A: Gewerbe, Niederspannung ohne Lastgang, 50.000 kWh 101,00 € + 50.000 kWh × 6,94 ct 3.571,00 € 7,14 ct 5.051,00 €
B: Mittelstand, Niederspannung mit Lastgang, 150 kW, 400.000 kWh (2.667 h) 150 kW × 136,38 € + 400.000 kWh × 2,94 ct 32.217,00 € 8,05 ct nicht veröffentlicht
C: Industrie, Mittelspannung, 4.000 kW, 24 GWh (6.000 h) 4.000 kW × 134,52 € + 24.000.000 kWh × 1,52 ct 902.880,00 € 3,76 ct 1.143.520,00 €

Der Zuschuss senkt das Netzentgelt im Fall A um 1.480 Euro. Im Fall C sind es 240.640 Euro.

Der Leistungspreis hängt an Ihrer höchsten Viertelstunde. Senkt ein Betrieb in der Mittelspannung seine Jahreshöchstlast um 100 kW, zahlt er 13.452 Euro netto weniger im Jahr. Das gilt, solange die Benutzungsdauer über 2.500 Stunden bleibt. Der Arbeitspreis ändert sich dabei nicht.

Die Beispiele sind eigene Berechnungen nach Preisblatt, kein Angebot. Wir senken Ihre Lastspitzen und bereiten Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber für Sie vor. Mehr dazu steht bei der Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.

Hochlastzeitfenster 2026 im Netz von Netze Duisburg

Hochlastzeitfenster sind die Zeiten, in denen Netze Duisburg die Höchstlast im Netz erwartet.

Liegt Ihre eigene Höchstlast außerhalb dieser Zeiten, können Sie ein niedrigeres Netzentgelt bekommen.

SpannungsebeneWinter (Januar, Februar, Dezember)Frühling (März bis Mai)Sommer (Juni bis August)Herbst (September bis November)
Hochspannung 10:00 bis 11:30; 13:45 bis 15:30; 16:30 bis 17:15 keine keine keine
Hoch-/Mittelspannung 11:00 bis 14:30; 16:15 bis 19:15 keine keine keine
Mittelspannung 11:30 bis 13:15; 13:45 bis 19:45 17:45 bis 18:30 keine 14:45 bis 19:15
Mittel-/Niederspannung 15:30 bis 18:15 keine keine keine
Niederspannung 15:30 bis 18:15 keine keine keine

Quelle: Hochlastzeitfenster 2026 der Netze Duisburg GmbH, Stand Oktober 2025, abgerufen am 09.10.2026. Die Tabelle nennt die Gesamtdauer des Fensters. Bei den Viertelstundenwerten steht laut Dokument ein Zeitstempel von 00:15 für den Zeitraum von 00:00 bis 00:15 Uhr. Die Fenster für 2027 sind noch nicht veröffentlicht (Stand 09.10.2026). Netzbetreiber müssen sie bis 31.10. für das Folgejahr veröffentlichen.

Die Regel heißt atypische Netznutzung und steht in § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV. Das Netzentgelt darf dabei nicht unter 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken. Die Vereinbarung zeigen Sie der Bundesnetzagentur bis zum 30. September des Jahres an, ab dem sie gelten soll. Wir führen diese Frist für Sie und melden uns, bevor sie abläuft.

Netze Duisburg veröffentlicht die Vereinbarungen in ihrem Netz. Im Februar 2026 standen dort 17 Marktlokationen mit individuellem Netzentgelt nach Satz 1. Eine Marktlokation ist eine Stelle, an der ein Betrieb Strom aus dem Netz entnimmt. Voraussetzungen und Rechenweg erklärt unser Lexikon unter atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.

Für sehr große Verbraucher gibt es einen zweiten Weg nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV. Dafür brauchen Sie an einer Abnahmestelle mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 GWh im Jahr. Netze Duisburg nennt dafür eine genehmigte Abnahmestelle (Stand 23.02.2026).

Diese Regeln gelten bis Ende 2028, dann tritt die StromNEV außer Kraft. Für die Zeit ab 2029 hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Das Verfahren heißt AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom). Nach dem Entwurf gilt die atypische Netznutzung bis 31.12.2031 nur für Betriebe mit einer wirksamen Vereinbarung zum 31.12.2028. Sie müssen an der Entnahmestelle im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2027 mehr als 10 GWh im Jahr bezogen haben. In den Jahren 2026 bis 2028 müssen Sie die Voraussetzungen mindestens einmal erfüllt haben. Die Regel für sehr große Verbraucher nach Satz 2 soll für Bestandskunden bis 31.12.2031 weiter gelten. Erlassen ist die Festlegung noch nicht (Stand 09.10.2026).

Förderung für Unternehmen in Duisburg und NRW

Unternehmen in Duisburg können Bundes- und Landesförderung für Beratungen und Konzepte nutzen.

Kleine und mittlere Unternehmen heißen kurz KMU. Diese Programme kommen in Frage:

ProgrammTrägerWas gefördert wirdHöheStatus
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit BAFA Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für KMU und für Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh im Jahr; nicht für Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion 50 % des Honorars, höchstens 3.000 €; bei Energiekosten bis 10.000 € netto im Jahr höchstens 600 € Richtlinie endet am 31.12.2026; Antrag vor Beginn
progres.nrw, Erstberatung (Nr. 6.3.6.1) Land NRW schriftliche Empfehlungen für Kleinst- und Kleinunternehmen des produzierenden Gewerbes bis 65 %, höchstens 10.000 € Richtlinie vom 20.08.2026, gilt bis 30.06.2027
progres.nrw, Konzepte zur Nutzung von Prozesswärme (Nr. 6.3.6.2) Land NRW Konzept für Prozesswärme bis 70 % (klein), 60 % (mittel), 50 % (groß), höchstens 20.000 €, mit externer Abwärme 30.000 € wie oben
progres.nrw, Transformationskonzepte (Nr. 6.3.6.3) Land NRW Plan zur Treibhausgasneutralität bis 2045 bis 70 % (klein), 60 % (mittel), 50 % (groß), höchstens 45.000 € wie oben

Für progres.nrw gelten diese Regeln:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes. Das sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und des verarbeitenden Gewerbes (Nr. 1.4.12). Logistik und Handel gehören nicht dazu.
  • Für Prozesswärme- und Transformationskonzepte gilt eine Grenze von 2.500 Beschäftigten. Die Erstberatung ist Kleinst- und Kleinunternehmen vorbehalten.
  • Die Maßnahme muss eine Betriebsstätte in NRW betreffen.
  • Sie dürfen erst nach dem Bescheid beginnen. Schon die Auftragsvergabe zählt als Beginn. Für Maßnahmen nach Nr. 6.4.1 gilt eine Ausnahme (Nr. 4.2).
  • Die Beratung muss anbieterneutral und unabhängig sein.
  • Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie keine weitere Förderung aus progres.nrw oder einem anderen Programm des Landes NRW nehmen (Nr. 5.3.1 der Richtlinie).
  • Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Unsere Fördermittelberatung für Unternehmen zeigt Ihnen, welche Programme für Ihren Betrieb passen. Sie entscheiden selbst, ob Sie ein Programm nutzen. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner. Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt.

Energieaudit und ISO 50001 für Unternehmen in Duisburg

Ein Energieaudit zeigt nach DIN EN 16247-1, wo Sie Energie sparen können.

Große Unternehmen müssen es alle vier Jahre machen (§ 8 EDL-G). Große Unternehmen sind hier alle, die kein KMU sind. Befreit sind Unternehmen mit eingerichtetem Energiemanagementsystem (§ 8 Abs. 3 EDL-G). Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtenergieverbrauch im Jahr genügt eine Erklärung an das BAFA (§ 8 Abs. 4, § 8c EDL-G). Eine Novelle mit neuen Schwellen liegt als Regierungsentwurf vor (Drucksache 21/8027, Stand Oktober 2026).

  • Liegt Ihr Energieverbrauch im Schnitt der letzten drei Jahre über 7,5 GWh, verlangt § 8 EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.

    Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, also auch für KMU. Über 2,5 GWh im selben Schnitt müssen Sie nach § 9 EnEfG Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Das sind Pläne für die wirtschaftlichen Einsparmaßnahmen aus Audit oder Managementsystem.

  • Für Energieaudit, ISO 50001, Transformationskonzepte, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben.

    Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner, bei Anlagen direkt mit dem Fachbetrieb. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung. Bei Photovoltaik, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Speichern vergütet uns der Fachbetrieb, der die Anlage baut. Details finden Sie beim Energieaudit nach DIN EN 16247 und beim Energiemanagement nach ISO 50001.

So arbeiten wir mit Unternehmen in Duisburg

Wir arbeiten mit Unternehmen in Duisburg zuerst aus der Ferne. Für die Erstanalyse brauchen wir nur Ihre Unterlagen. Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.

  1. Sie senden uns Ihre Jahresabrechnungen für Strom und Gas.

    Haben Sie einen Lastgang, senden Sie ihn mit.

  2. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.

  3. Wir prüfen Ihren Vertrag, Ihre Einstufung im Preisblatt und Ihren Lastgang gegen die Hochlastzeitfenster.

  4. Wir besprechen das Ergebnis per Videocall oder nach Absprache in Ihrem Betrieb.

  5. Wir setzen um.

    Dazu holen wir Angebote ein (Energieeinkauf und Vertragsoptimierung), bereiten die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber vor oder begleiten den Förderantrag über unseren Partner.

  6. Wir kontrollieren Ihre Abrechnungen, weisen die Ersparnis nach und passen Ihre Strategie laufend an.

    Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst.

Bürostandort und Gesellschaftssitz

RWB Consulting hat keine Niederlassung in Duisburg.

Die RWB Consulting UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in Schwanstetten und ihr Büro in Schwabach.

Der Standort

Wirtschafts­standort Duisburg

Duisburg hat mehr als 500.000 Einwohner.

Diese Größe nennt Netze Duisburg im Preisblatt für die Höhe der Konzessionsabgabe.

  • Die Niederrheinische IHK vertritt rund 70.000 Mitgliedsunternehmen aus Duisburg und den Kreisen Wesel und Kleve.

  • Alle Duisburger Häfen zusammen haben 2025 über 100 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen.

  • Die duisport-Gruppe hat 2025 rund 4,1 Millionen Containereinheiten (TEU) umgeschlagen.

Für Betriebe aus Logistik, Lager und Industrie zeigen die Rechenbeispiele B und C oben die passenden Fälle.

Häufige Fragen

Was kostet Energie­beratung für Unternehmen in Duisburg?

Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Bei Strom- und Gasverträgen zahlen Sie uns nichts zusätzlich, denn uns vergütet der Versorger. Bei Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang, ohne Ersparnis nichts. Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung kosten einen Festpreis nach Angebot des Partners, unsere Koordination ist kostenlos. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Seite Preise und Preismodelle.

Wie hoch sind die Netzentgelte in Duisburg 2026?

Das hängt von Spannungsebene, Messung und Benutzungsdauer ab. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh ohne Lastgang zahlt 3.571 Euro netto, im Schnitt 7,14 ct/kWh. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 GWh zahlt 902.880 Euro, im Schnitt 3,76 ct/kWh. Ohne Bundeszuschuss wären es 1.143.520 Euro. Die Werte stammen aus dem Preisblatt 2026 von Netze Duisburg.

Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 bei Netze Duisburg?

In der Niederspannung gilt nur im Winter ein Fenster von 15:30 bis 18:15 Uhr. In der Mittelspannung gibt es Fenster im Winter, im Frühling und im Herbst. Im Sommer gibt es auf keiner Ebene ein Fenster. Die genauen Zeiten stehen in der Tabelle oben.

Wann lohnt sich ein individuelles Netzentgelt?

Ein individuelles Netzentgelt ist ein Rabatt auf das Netzentgelt nach § 19 StromNEV. Er lohnt sich, wenn Sie in den Hochlastzeitfenstern deutlich weniger Leistung beziehen als zu Ihrer Jahreshöchstlast. Das trifft zum Beispiel auf Betriebe zu, die im Winter am späten Nachmittag wenig Strom brauchen. Wir prüfen das anhand Ihres Lastgangs. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur muss bis 30. September des ersten Geltungsjahres erfolgen.

Beraten die Stadtwerke Duisburg Unternehmen auch selbst?

Ja, die Stadtwerke Duisburg beraten auch Geschäftskunden. Sie bieten Energieberatung für Nichtwohngebäude, Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und Unterstützung bei ISO 50001 an. Die Stadtwerke sind zugleich Lieferant und Muttergesellschaft von Netze Duisburg. Wir sind an keinen Lieferanten und keinen Netzbetreiber gebunden und vergleichen für Sie Angebote mehrerer Versorger.

Haben Sie ein Büro in Duisburg?

Nein. Unser Sitz ist Schwanstetten, unser Büro liegt in Schwabach. Die Erstanalyse läuft über Ihre Unterlagen und per Videocall. Termine in Ihrem Betrieb vereinbaren wir nach Absprache.

Wie finde ich einen Energieberater für mein Unternehmen in Duisburg?

Klären Sie zuerst, was Sie brauchen. Für einen Energieausweis oder eine Sanierung beauftragen Sie einen Gebäude-Energieberater. Für Strom- und Gasverträge, Netzentgelte und Förderanträge für Ihren Betrieb sind wir da. Die Verbraucherzentrale NRW in der Friedrich-Wilhelm-Straße 30 und die Energiekarawane der Stadt Duisburg beraten private Haushalte.

Gibt es Hilfe für Handwerksbetriebe in Duisburg?

Ja. Duisburg gehört zum Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf. Deren Zentrum für Umwelt, Energie und Klima in Oberhausen berät Handwerksbetriebe zu Energie und Förderprogrammen. Für Ihre Strom- und Gasverträge und die Prüfung der Netzentgelte können Sie uns zusätzlich beauftragen.

Quellen (Stand Oktober 2026) 29
  1. Netze Duisburg GmbH, Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2026, Stand 15.12.2025, abgerufen am 09.10.2026
  2. Netze Duisburg GmbH, Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 (fiktive Netzentgelte, typisierte Abnahmefälle), abgerufen am 09.10.2026
  3. Netze Duisburg GmbH, Hochlastzeitfenster 2026, Stand Oktober 2025, abgerufen am 09.10.2026
  4. Netze Duisburg GmbH, Individuelle Netzentgelte, Stand 23.02.2026, abgerufen am 09.10.2026
  5. Netze Duisburg GmbH, Netznutzungsentgelte Strom (Übersichtsseite, kein Preisblatt 2027 veröffentlicht), abgerufen am 09.10.2026
  6. Netze Duisburg GmbH, Das Unternehmen, abgerufen am 09.10.2026
  7. Stadtwerke Duisburg AG, Grundversorgung Strom für Gewerbekunden, abgerufen am 09.10.2026
  8. Stadtwerke Duisburg AG, Geschäftskunden (Strom und Erdgas), abgerufen am 09.10.2026
  9. Stadtwerke Duisburg AG, Energieberatungen und Audits, abgerufen am 09.10.2026
  10. Stromnetzentgeltverordnung, § 19, abgerufen am 08.10.2026
  11. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 4, individuelle Netzentgelte, Festlegung BK4-13-739 (Tenor 2 b: Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster bis 31.10. für das Folgejahr), abgerufen am 08.10.2026
  12. Bundesnetzagentur, BK4-13-739, Häufig gestellte Fragen zu individuellen Netzentgelten, Frage 2 (30. September), abgerufen am 09.10.2026
  13. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft), abgerufen am 09.10.2026
  14. Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1 (atypische Netznutzung) und 17.2 (Bandlast), Übergang bis 31.12.2031, abgerufen am 09.10.2026
  15. Bundesregierung, Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten (Kabinettsbeschluss, 02.09.2026), abgerufen am 09.10.2026
  16. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, abgerufen am 08.10.2026
  17. Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 41/2026, Energiewirtschaftsgesetz, Drucksache 21/8236, 1. Lesung am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  18. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026, abgerufen am 08.10.2026
  19. BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 08.10.2026
  20. Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 4 (Ausschluss der landwirtschaftlichen Primärproduktion) und Nr. 8.1 (Ende 31.12.2026), abgerufen am 09.10.2026
  21. Energiedienstleistungsgesetz, § 8 und § 8c und https://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/__8c.html , abgerufen am 09.10.2026
  22. Energieeffizienzgesetz, § 8 und § 9 und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 08.10.2026
  23. Land NRW, Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20.08.2026 (MB.NRW 2026 Nr. 234), Nr. 1.4.12, 1.4.14, 4.2, 5.3.1, 6.3.6, 7.3, 8, abgerufen am 09.10.2026
  24. Niederrheinische IHK, Karriere (rund 70.000 Mitgliedsunternehmen), abgerufen am 09.10.2026
  25. duisport, Meldung vom 21.04.2026 zum Geschäftsjahr 2025, abgerufen am 09.10.2026
  26. Land NRW, Verordnung über die Bezirke der Handwerkskammern im Lande Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 09.10.2026
  27. Handwerkskammer Düsseldorf, Zentrum für Umwelt, Energie und Klima, abgerufen am 09.10.2026
  28. Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Duisburg, abgerufen am 09.10.2026
  29. Stadt Duisburg, Stabsstelle Klimaschutz, Energiekarawane, abgerufen am 09.10.2026

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