Energieberatung für Unternehmen in Bonn
Energiekosten in Bonn senken. Ohne Aufwand.
Unsere Energieberatung nimmt Unternehmen in Bonn die Arbeit mit Strom und Gas ab, und Sie sparen Zeit und Geld. Wir prüfen Liefervertrag, Netzentgelte und mögliche Förderung. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei der Bonn-Netz zum Beispiel netto 2.444,95 Euro Netzentgelt.
Diese Seite ist für Unternehmen.
Eigentümer von Wohngebäuden finden in Bonn bei der Bonner Energie Agentur eine kostenfreie Beratung.
Wer betreibt das Netz und wer liefert den Strom in Bonn?
Bonn-Netz betreibt das Stromnetz
Das Netz betreibt die Bonn-Netz GmbH, den Strom liefert der Versorger Ihrer Wahl. Bonn-Netz betreibt das Stromverteilnetz im gesamten Stadtgebiet seit dem 01.01.2015. Bonn-Netz ist eine Tochter der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH. Diese tritt als SWB Energie und Wasser auf.
Grundversorgung und freie Lieferantenwahl
SWB Energie und Wasser ist in Bonn Grundversorger für Strom und Gas. Die Grundversorgung gilt nur für Haushaltskunden. Dazu zählen auch Betriebe mit höchstens 10.000 kWh Jahresverbrauch (§ 3 Nr. 57 EnWG). Darüber brauchen Sie einen Sondervertrag, also einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung. Den Liefervertrag können Sie frei wählen. Das Netzentgelt zahlen Sie an Bonn-Netz, egal bei wem Sie Strom kaufen.
Energiepreis, Netzentgelt und Abgaben unterscheiden
Auf Ihrer Stromrechnung stehen vier Teile. Jeden Teil legt jemand anderes fest:
| Rechnungsteil | Wer legt ihn fest? | In Bonn 2026 |
|---|---|---|
| Energiepreis | Ihr Lieferant | frei verhandelbar |
| Netzentgelt | Bonn-Netz GmbH, unter Aufsicht der Bundesnetzagentur | Preisblatt 2026, siehe Tabelle unten |
| Konzessionsabgabe (Entgelt an die Stadt für die Nutzung öffentlicher Wege) | Stadt Bonn, über den Netzbetreiber erhoben | Sondervertragskunden höchstens 0,11 ct/kWh (§ 2 Abs. 3 KAV), Tarifkunden 1,99 ct/kWh (netto); Einstufung je Abnahmestelle |
| Umlagen | gesetzlich geregelt, für alle Netzbetreiber gleich | KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh, Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh, Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct/kWh für die ersten 1 Mio. kWh je Abnahmestelle (netto) |
Eine Abnahmestelle ist der Punkt, an dem Ihr Betrieb Strom aus dem Netz bezieht. Verhandeln lassen sich nur der Energiepreis und die Vertragsbedingungen mit Ihrem Lieferanten. Das Netzentgelt senken Sie über Ihren Lastgang. Der Lastgang ist die Kurve Ihres Verbrauchs in Viertelstunden über das ganze Jahr.
Netzentgelte 2026: Preisblatt der Bonn-Netz GmbH
Die Netzentgelte 2026 in Bonn richten sich nach Spannungsebene und Benutzungsdauer.
Die Spannungsebene ist die Stufe, auf der Ihr Betrieb am Netz angeschlossen ist. Die Benutzungsdauer ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Viertelstundenleistung im Jahr. Ein Betrieb mit 400.000 kWh und 150 kW Spitze kommt auf 2.667 Stunden.
Betriebe ohne Lastgangmessung zahlen einen Grundpreis und einen Arbeitspreis je kWh. Betriebe mit Lastgangmessung zahlen einen Leistungspreis und einen Arbeitspreis. Der Leistungspreis ist der Teil der Netzentgelte, der sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr richtet.
| Kundengruppe | Grundpreis €/Jahr | unter 2.500 h: Leistungspreis €/kW/Jahr | unter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh | ab 2.500 h: Leistungspreis €/kW/Jahr | ab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh |
|---|---|---|---|---|---|
| Niederspannung ohne Lastgangmessung (Standardlastprofil) | 74,95 | kein | 4,74 | kein | 4,74 |
| Niederspannung mit Lastgangmessung | kein | 30,56 | 5,14 | 111,73 | 1,90 |
| Umspannung Mittel-/Niederspannung | kein | 30,66 | 5,01 | 120,38 | 1,43 |
| Mittelspannung | kein | 29,98 | 4,75 | 119,30 | 1,17 |
| Umspannung Hoch-/Mittelspannung | kein | 24,89 | 4,84 | 140,11 | 0,23 |
Preisblatt Netznutzung Strom der Bonn-Netz GmbH, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2026, Stand 16.12.2025, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte netto. Nicht enthalten sind Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer. Das Preisblatt enthält auch die Kosten des vorgelagerten Netzes der Westnetz GmbH.
Die Preise enthalten den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten. Der Bund zahlt dafür 2026 6,5 Mrd. Euro (§ 24c EnWG). Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf 5,525 Mrd. Euro pro Jahr vor. Das Bundeskabinett hat ihn am 02.09.2026 beschlossen (Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung im Bundestag am 08.10.2026). Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, und das Preisblatt 2027 hat Bonn-Netz noch nicht veröffentlicht (Stand 09.10.2026). Die Vorjahreswerte erschienen am 14.10.2025.
Rechenbeispiel: Netzentgelte für drei Unternehmen in Bonn
Die drei Fälle zeigen, was Unternehmen in Bonn 2026 an Netzentgelt zahlen.
Wir haben sie allein aus dem Preisblatt berechnet. Fall A und Fall C sind dieselben Musterfälle, die Bonn-Netz selbst veröffentlicht.
| Fall | Annahmen | Rechnung | Netzentgelt 2026 netto | im Schnitt je kWh |
|---|---|---|---|---|
| A: Gewerbe | Niederspannung ohne Lastgang, 50.000 kWh | 74,95 € + 50.000 kWh × 4,74 ct | 2.444,95 € | 4,89 ct |
| B: Mittelstand | Niederspannung mit Lastgang, 150 kW, 400.000 kWh, 2.667 h | 150 kW × 111,73 € + 400.000 kWh × 1,90 ct | 24.359,50 € | 6,09 ct |
| C: Industrie | Mittelspannung, 4.000 kW, 24 Mio. kWh, 6.000 h | 4.000 kW × 119,30 € + 24 Mio. kWh × 1,17 ct | 758.000,00 € | 3,16 ct |
Ohne Bundeszuschuss läge Fall A bei 3.494,95 Euro und Fall C bei 997.160,00 Euro. Diese Werte nennt Bonn-Netz selbst als fiktive Vergleichswerte.
Bei Fall B macht der Leistungspreis rund 69 % der Netzentgelte aus. Jedes Kilowatt weniger Spitze spart hier 111,73 Euro im Jahr. Zehn Kilowatt weniger sind 1.117,30 Euro. In der Mittelspannung sparen 100 kW weniger Spitze 11.930 Euro im Jahr. Beides gilt, solange Ihre Benutzungsdauer bei mindestens 2.500 Stunden bleibt.
Zum Vergleich: In Köln liegt Fall A bei 2.040,00 Euro, Fall B bei 33.224,50 Euro (Preisblatt RheinNetz 2026). Welche Stadt günstiger ist, hängt also von der Kundengruppe ab. Wie wir Ihre Lastspitzen und Netzentgelte prüfen und senken, zeigt unsere Netzentgeltoptimierung für Unternehmen.
Eigene Berechnung nach Preisblatt, kein Angebot.
Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der Bonn-Netz GmbH
Hochlastzeitfenster sind die Zeiten, in denen das Netz in Bonn hoch belastet ist.
Bonn-Netz leitet sie aus Lastgängen ab. Für 2026 sind das die Daten von September 2024 bis August 2025. Liegt Ihre Jahresspitze vorhersehbar außerhalb dieser Fenster, kann Ihnen ein niedrigeres Netzentgelt zustehen. Der Netzbetreiber muss es anbieten, wenn Ihr Höchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen der Netzebene abweicht. Das nennt man atypische Netznutzung.
| Spannungsebene | Winter (01.01. bis 28.02. und 01.12. bis 31.12.) | Frühling (01.03. bis 31.05.) | Sommer (01.06. bis 31.08.) | Herbst (01.09. bis 30.11.) |
|---|---|---|---|---|
| Umspannung Hoch-/Mittelspannung | 08:45 bis 15:00 und 16:30 bis 18:30 | keine | keine | 12:45 bis 13:45 und 17:00 bis 18:45 |
| Mittelspannung | 10:00 bis 14:30 und 17:15 bis 19:00 | keine | keine | keine |
| Umspannung Mittel-/Niederspannung | 17:15 bis 19:45 | keine | keine | 17:45 bis 19:00 |
| Niederspannung | 17:15 bis 19:45 | keine | keine | 18:00 bis 19:00 |
Hochlastzeitfenster 2026 der Bonn-Netz GmbH, Stand 14.10.2025, gültig vom 01.01. bis 31.12.2026, Grundlage Lastgänge September 2024 bis August 2025.
So lesen Sie die Tabelle:
- Die Fenster gelten nur an Werktagen. Wochenenden, Feiertage, höchstens ein Brückentag und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zählen nicht.
- Jede Uhrzeit nennt den Beginn einer Viertelstunde. Ein Fenster bis 19:45 Uhr endet also um 20:00 Uhr. So steht es im Dokument der Bonn-Netz. Bei anderen Netzbetreibern kann die Uhrzeit auch das Ende einer Viertelstunde meinen.
- Im Frühling und Sommer nennt Bonn-Netz für keine Ebene ein Fenster.
- In der Mittelspannung gibt es auch im Herbst kein Fenster.
Das individuelle Netzentgelt regelt § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV. Es darf nicht unter 20 % des veröffentlichten Entgelts liegen. Den Antrag stellen Sie formlos und schriftlich bei Bonn-Netz, mit einer Begründung. Die Vereinbarung muss bis zum 30.09. des Jahres, ab dem sie gelten soll, vollständig bei der Bundesnetzagentur angezeigt sein. Wir bereiten den Antrag vor und melden uns, bevor die Frist abläuft.
Die Regeln der StromNEV gelten bis 31.12.2028. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Entwurf zur neuen Netzentgeltsystematik (AgNes) veröffentlicht. Nach dem Entwurf gilt die atypische Netznutzung bis 31.12.2031 nur noch unter engen Bedingungen. Dazu gehört eine wirksame Vereinbarung zum 31.12.2028. Außerdem müssen Sie an der Entnahmestelle im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2027 mehr als 10 GWh im Jahr bezogen haben. Erlassen ist die Festlegung noch nicht (Stand 09.10.2026). Alle Voraussetzungen erklärt unser Lexikon unter atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV.
Bonn-Netz veröffentlicht die angezeigten Vereinbarungen. Die Liste nennt 12 Vereinbarungen mit Beginn zwischen 2014 und 2024, unter anderem bei Hotelbetreibern, einem Modehändler und einer Immobiliengesellschaft. Atypische Netznutzung kommt also auch bei Hotels, im Handel und bei Immobilien vor.
Förderung für Unternehmen in Bonn und Nordrhein-Westfalen
Unternehmen in Bonn können Förderung vom Bund und vom Land Nordrhein-Westfalen nutzen.
Ein städtisches Förderprogramm für Energie im Betrieb steht derzeit nicht auf bonn.de. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn bietet Unternehmen eine Klimaschutzberatung an, auch zu Gebäudeenergie und erneuerbaren Energien. Das Solarprogramm „Solares Bonn“ lief von September 2021 bis Juni 2026 und ist beendet.
| Programm | Träger | Was gefördert wird | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|---|
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit | BAFA | 50 % des Beraterhonorars, höchstens 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto im Jahr, sonst höchstens 600 € | Antrag vor dem Beratungsvertrag oder Vertrag mit aufschiebender Bedingung, Beginn erst nach Bewilligung; Richtlinie endet am 31.12.2026 |
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 2 Energieberatung nach DIN V 18599 | BAFA | 50 %, höchstens 850 €, 2.500 € oder 4.000 € je nach Gebäudefläche | nur für Gebäude in Ihrem Eigentum, Mieter sind ausgeschlossen; Bauantrag mindestens 10 Jahre alt; Antrag vor Beginn; Richtlinie endet am 31.12.2026 |
| Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 1 | BAFA | Zuschuss für den Ersatz vorhandener Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger: 25 % für kleine, 20 % für mittlere Unternehmen | nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| progres.nrw, Bereich Klimaschutztechnik | Land Nordrhein-Westfalen | Zuschüsse für Klimaschutztechnik in Unternehmen | Richtlinie vom 20.08.2026, gültig seit 02.09.2026, endet am 30.06.2027; Beginn erst nach Bescheid, Ausnahme für Maßnahmen nach Nr. 6.4.1 (Nr. 4.2) |
| NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen | NRW.BANK | Darlehen bis 10 Mio. € und bis 100 % der Kosten für Neubau oder Sanierung von Nichtwohngebäuden | Antrag über die Hausbank, nach BEG-Zusage oder Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten |
| Energieeinsparberatung | Handwerkskammer zu Köln, zuständig auch für Bonn | kostenlose Beratung für Handwerksbetriebe zu Betriebsgebäuden, Anlagen, Photovoltaik und Ladeinfrastruktur | Seite aktualisiert am 03.08.2026 |
Für eine Maßnahme mit progres.nrw gibt es keine weitere Förderung aus progres.nrw. Das gilt auch für andere Programme des Landes NRW (Nr. 5.3.1 der Richtlinie). Mit der Gebäudeförderung des Bundes (BEG) ist eine Gesamtquote bis 60 % möglich (Nr. 5.3.3). Welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen, prüfen wir in der Fördermittelberatung für Unternehmen. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg gibt einen Überblick über Förderprogramme und eine Liste von Lieferanten und Beratern für Strom und Gas.
So arbeiten wir mit Unternehmen in Bonn
Wir arbeiten mit Unternehmen in Bonn per Telefon, E-Mail und Video.
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Erstanalyse:
Sie senden uns Ihre Jahresabrechnung für Strom oder Gas und, falls vorhanden, Ihren Lastgang.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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Prüfung:
Wir vergleichen Ihre Rechnung mit dem Preisblatt der Bonn-Netz.
Wir legen Ihren Lastgang neben die Hochlastzeitfenster. Wir prüfen Ihren Vertrag, Ihre Pflichten und Fristen.
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Angebot:
Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
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Umsetzung:
Wir holen Angebote für Ihren Strom und Ihr Gas ein, bereiten den Antrag beim Netzbetreiber vor und kontrollieren die Ersparnis.
Danach passt Ihr fester Ansprechpartner Ihre Strategie laufend an.
Eine Begehung im Betrieb gehört zum Energieaudit und zur Energieberatung nach DIN V 18599. Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren, und unsere Koordination kostet Sie nichts. Von unseren Partnern erhalten wir keine Vergütung. Wie wir sonst vergütet werden, lesen Sie unten in den häufigen Fragen.
Bürostandort und Gesellschaftssitz
Ein Büro in Bonn haben wir nicht.
Unser Büro ist in Schwabach, Wallenrodstraße 5. Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten. Besuche im Büro sind nach Terminvereinbarung möglich.
Energie in Bonn
Energiedienstleistungen für Unternehmen in Bonn
Für Unternehmen in Bonn bieten wir dieselben Energiedienstleistungen wie bundesweit an.
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Liefervertrag und Netzentgelten. Förderung nutzen Sie, wenn sie passt. Sie entscheiden selbst.
Eine Hotelkette mit 12 Standorten hat 22 % gespart, wie das Fallbeispiel Hotelkette zeigt.
- Energieeinkauf und Vertragsoptimierung: Wir holen Angebote mehrerer Lieferanten für Strom und Gas ein.
Den Vertrag mit SWB oder einem anderen Lieferanten vergleichen wir mit dem Markt.
- Netzentgeltoptimierung: Wir prüfen Lastspitzen, Hochlastzeitfenster und Ihre Spannungsebene.
- Energieberatung für Unternehmen: Unser Partner untersucht Gebäude und Anlagen nach DIN V 18599.
Er stellt auch den Antrag auf BAFA-Förderung.
- Energieaudit nach DIN EN 16247: Unser Partner führt das Audit durch, wenn Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist oder die Förderung nutzen will.
- Fördermittelberatung: Wir prüfen Bundes- und Landesprogramme für Ihr Vorhaben.
Im Rahmen eines Auftrags für Energieeinkauf oder Netzentgelte ist diese Orientierung ohne Aufpreis. Den Antrag stellt unser Partner.
Häufige Fragen
Was kostet Energieberatung für Unternehmen in Bonn?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Bei der Netzentgeltoptimierung vergleichen wir mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Sie zahlen 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber läuft. Ohne Ersparnis zahlen Sie nichts. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Energieaudit, ISO 50001 und geförderte Energieberatung kosten einen Festpreis nach Angebot des Partners. Einzelheiten stehen unter Preise und Preismodelle.
Wie hoch sind die Netzentgelte in Bonn?
Das hängt von Spannungsebene, Verbrauch und Lastspitze ab. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei Bonn-Netz 2.444,95 Euro netto. Ein Mittelständler mit 400.000 kWh und 150 kW Spitze zahlt 24.359,50 Euro. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 Millionen kWh zahlt 758.000 Euro.
Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 im Netz der Bonn-Netz GmbH?
In der Niederspannung gilt im Winter werktags 17:15 bis 19:45 Uhr und im Herbst 18:00 bis 19:00 Uhr. Jede Uhrzeit nennt den Beginn einer Viertelstunde. In der Mittelspannung gelten im Winter 10:00 bis 14:30 Uhr und 17:15 bis 19:00 Uhr. Im Frühling und Sommer gibt es auf keiner Ebene Fenster. Die vollständige Tabelle steht oben auf dieser Seite.
Berät mich SWB Energie und Wasser nicht selbst?
SWB Energie und Wasser bietet eine Energieberatung für Nichtwohngebäude an, zum Beispiel einen Energiecheck und ein Sanierungskonzept nach DIN V 18599. Dabei geht es um das Gebäude. Einen Vergleich der Lieferangebote mehrerer Versorger nennt SWB auf seiner Seite zur Energieberatung nicht. Diesen Vergleich und die Prüfung Ihrer Netzentgelte übernehmen wir.
Gibt es kostenlose Energieberatung in Bonn?
Ja, aber für verschiedene Zielgruppen. Die Bonner Energie Agentur berät Eigentümer von Häusern und Wohnungen kostenfrei. Die Handwerkskammer zu Köln bietet Handwerksbetrieben eine kostenlose Energieeinsparberatung für Betriebsgebäude. Unsere Erstanalyse Ihrer Energiekosten ist ebenfalls kostenlos.
Haben Sie ein Büro in Bonn?
Nein. Unser Büro ist in Schwabach, Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten. Die Erstanalyse und die Prüfung laufen per E-Mail, Telefon und Video. Eine Begehung im Betrieb übernimmt bei Audit und Energieberatung unser Partner. Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Reisekosten an, mögliche Reisekosten des Partners stehen in seinem Angebot.
Beraten Sie auch Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis?
Ja, wir arbeiten bundesweit. Bonn-Netz betreibt das Netz nur im Bonner Stadtgebiet. Im Rhein-Sieg-Kreis gilt das Preisblatt eines anderen Netzbetreibers. Welcher das ist, steht auf Ihrer Stromrechnung.
Wie finde ich den passenden Energieberater für mein Unternehmen in Bonn?
Klären Sie zuerst, was Sie brauchen. Für Energieausweis, Sanierungsfahrplan und Heizung ist ein Gebäude-Energieberater zuständig. Zu Strompreis, Netzentgelten und Fördermitteln im Betrieb beraten wir. Fragen Sie jeden Berater vorher schriftlich, wie er bezahlt wird.
Quellen (Stand Oktober 2026) 28
- Bonn-Netz GmbH, Preisblatt Netznutzung Strom 2026 (gültig 01.01. bis 31.12.2026, Stand 16.12.2025; Bestätigung der am 14.10.2025 veröffentlichten voraussichtlichen Entgelte; Konzessionsabgabe Nr. 7, Umlagen Nr. 8 bis 10), abgerufen am 09.10.2026
- Bonn-Netz GmbH, Informationen und Preise zum Bundeszuschuss 2026, fiktives Preisblatt und typisierte Abnahmefälle (§ 118 Abs. 5a EnWG, Stand 19.12.2025), abgerufen am 09.10.2026
- Bonn-Netz GmbH, Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung 2026 (Stand 14.10.2025, Hinweis zur Zeitangabe als Beginn des Viertelstundenintervalls), abgerufen am 09.10.2026
- Bonn-Netz GmbH, Netzentgelte Strom (Liste der angezeigten Vereinbarungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Antragsweg), abgerufen am 09.10.2026
- Bonn-Netz GmbH, Netzgebiet Strom, abgerufen am 09.10.2026
- Bonn-Netz GmbH, Unternehmen, abgerufen am 09.10.2026
- Bonn-Netz GmbH, Grundversorger, abgerufen am 09.10.2026
- § 3 Nr. 57 EnWG, abgerufen am 09.10.2026
- § 2 KAV (Höchstbeträge, Abs. 7 Niederspannung), abgerufen am 09.10.2026
- § 19 Abs. 2 StromNEV, abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, FAQ zur Festlegung BK4-13-739, Frage 2 (Anzeige bis 30.09.), abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (1. Lesung 08.10.2026; Zuschuss Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029, Regierungsentwurf), abgerufen am 09.10.2026
- Deutscher Bundestag, Textarchiv kw41, 1. Lesung Energiewirtschaftsgesetz am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Bundesregierung, Meldung vom 03.09.2026 „Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten“ (Kabinettsbeschluss), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes, abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1, abgerufen am 09.10.2026
- RheinNetz GmbH, typisierte Abnahmefälle 2026 und Preisblatt 2026 (Vergleichswerte Köln) und https://www.rheinnetz.de/netzentgelte-strom-ab-dem-01.01.2026.pdfx , abgerufen am 08.10.2026
- Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, BAnz AT 23.12.2024 B2 (Nr. 6.2, Nr. 8.1), abgerufen am 08.10.2026
- BAFA, Modul 1 Energieaudit und Modul 2 Energieberatung (nur für Gebäude im Eigentum) und https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html , abgerufen am 08.10.2026
- BAFA, EEW Modul 1 Querschnittstechnologien, abgerufen am 08.10.2026
- Land NRW, Richtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20.08.2026 (Nr. 4.2, 5.3.1, 5.3.3), abgerufen am 08.10.2026
- NRW.BANK, NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen, abgerufen am 09.10.2026
- Handwerkskammer zu Köln, Energie und Nachhaltigkeit (aktualisiert 03.08.2026), abgerufen am 09.10.2026
- IHK Bonn/Rhein-Sieg, Förderprogramme und Strom- und Gasbezug und https://www.ihk-bonn.de/innovation-und-umwelt/energie/strom-und-gasbezug , abgerufen am 09.10.2026
- Bundesstadt Bonn, Klima-Förderprogramme (Solares Bonn bis Juni 2026), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesstadt Bonn, Klimaschutzangebote für die Wirtschaft (Klimaschutzberatung), abgerufen am 09.10.2026
- Bonner Energie Agentur, Startseite (Beratung für Eigentümer von Häusern und Wohnungen), abgerufen am 09.10.2026
- SWB Energie und Wasser, Energieberatung in Bonn und Umgebung (Nichtwohngebäude), abgerufen am 09.10.2026
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