Energieberatung für Unternehmen in Wuppertal
Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.
Sie geben die Arbeit rund um Ihre Energiekosten an uns ab und sparen Zeit und Geld. Wir prüfen für Ihren Betrieb in Wuppertal die Strom- und Gasverträge, die Netzentgelte der WSW Netz und passende Förderung. Ein fester Ansprechpartner betreut Sie, und die Erstanalyse Ihrer Rechnung ist kostenlos und unverbindlich.
Diese Seite ist für Unternehmen in Wuppertal: Industrie, Handwerk, Handel, Logistik und Hausverwaltungen.
Für Ihr eigenes Wohnhaus passt ein Gebäude-Energieberater oder die Verbraucherzentrale besser. Mehr dazu steht in den Fragen am Ende.
Was gehört zur Energieberatung für Unternehmen in Wuppertal?
Die Energieberatung für Unternehmen prüft, was Ihre Energie kostet, was das Netz kostet und welche Förderung Ihnen zusteht.
Eine Gebäude-Energieberatung für Wohnhäuser klärt etwas anderes. Dort geht es um Dämmung, Heizung und den Sanierungsfahrplan.
Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen: bei Strom- und Gasverträgen und bei den Netzentgelten. Förderung prüfen wir dazu, wenn sie zu Ihrem Vorhaben passt. Sie entscheiden selbst.
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Verträge, Netzentgelte und Förder-Orientierung durch RWB
Diese Leistungen erbringen wir selbst.
- Wir holen für alle Lieferstellen Ihres Unternehmens Angebote für Strom und Gas ein. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.
- Wir prüfen Ihre Netzentgelte, also die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes, gegen das Preisblatt der WSW Netz.
- Wir prüfen Ihren Lastgang gegen die Hochlastzeitfenster. Der Lastgang zeigt, wann Ihr Betrieb wie viel Strom braucht.
- Wir zeigen, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben passen.
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Audit und Förderanträge durch zertifizierte Partner
Diese Leistungen übernehmen zertifizierte Partner, die wir geprüft und ausgewählt haben.
- Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und Energiemanagement nach ISO 50001. Ein Energieaudit untersucht, wo Ihr Betrieb Energie verbraucht und wo er sparen kann.
- Förderanträge und die BAFA-geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude. BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wie die geförderte Beratung abläuft, beschreibt die Seite Energieberatung für Unternehmen.
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Netzbetreiber und Versorger in Wuppertal
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WSW Netz: Strom- und Gasnetz im Stadtgebiet
In Wuppertal betreibt die WSW Netz GmbH das Strom- und das Gasnetz.
Ihr Netzgebiet ist das Stadtgebiet. Das Stromnetz ist 3.777 km lang, das Gasnetz 975 km. Die WSW Netz GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der WSW Energie & Wasser AG.
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WSW Energie & Wasser als Grund- und Übergangsversorger
Die WSW Energie & Wasser AG ist Grundversorger für Strom.
So hat es der Netzbetreiber zum 01.07.2024 festgestellt. Der Grundversorger beliefert Haushaltskunden zu allgemeinen Preisen. Als Haushaltskunde zählt auch ein Betrieb mit höchstens 10.000 kWh Jahresverbrauch. Maßgeblich ist der Jahresverbrauch für den Eigenverbrauch (§ 3 Nr. 57 EnWG). Seit 01.04.2026 ist die WSW Energie & Wasser AG auch Übergangsversorger nach § 38a EnWG. Das betrifft Betriebe in der Mittelspannung ohne Liefervertrag.
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Netz und Lieferung einzeln prüfen
Netz und Lieferung sind zwei getrennte Kosten.
Das Netzentgelt zahlen Sie an die WSW Netz, egal bei wem Sie Strom kaufen. Den Energiepreis verhandeln Sie mit Ihrem Lieferanten. Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Nutzung öffentlicher Wege. Diese Abgabe und die Umlagen legen Gemeinde und Gesetzgeber fest. Deshalb prüfen wir jede Position einzeln. Sie haben dafür einen festen Ansprechpartner.
Netzentgelte 2026: Preisblatt der WSW Netz
Die Netzentgelte 2026 der WSW Netz hängen von Spannungsebene und Benutzungsdauer ab.
Die Spannungsebene ist die Netzebene Ihres Anschlusses, zum Beispiel Niederspannung oder Mittelspannung. Die Benutzungsdauer ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Last im Jahr. Unter 2.500 Stunden zahlen Sie einen niedrigen Leistungspreis und einen hohen Arbeitspreis. Ab 2.500 Stunden ist es umgekehrt.
Der Leistungspreis ist der Teil des Netzentgelts, der sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr richtet. Der Arbeitspreis gilt für jede verbrauchte Kilowattstunde. Betriebe ohne Lastgangmessung zahlen einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Das gilt bis 100.000 kWh im Jahr.
| Kundengruppe | Abrechnung | unter 2.500 h/a: Leistungspreis €/kW/a | unter 2.500 h/a: Arbeitspreis ct/kWh | ab 2.500 h/a: Leistungspreis €/kW/a | ab 2.500 h/a: Arbeitspreis ct/kWh |
|---|---|---|---|---|---|
| Niederspannung ohne Lastgang (Haushalt, Gewerbe, Landwirtschaft, bis 100.000 kWh/a) | Grundpreis 64,90 €/a plus Arbeitspreis 6,40 ct/kWh | entfällt | entfällt | entfällt | entfällt |
| Niederspannung mit Lastgang | Jahresleistungspreis | 13,59 | 6,52 | 169,66 | 0,28 |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung (Netzstation) | Jahresleistungspreis | 11,98 | 5,82 | 151,98 | 0,22 |
| Mittelspannung | Jahresleistungspreis | 10,88 | 5,16 | 133,68 | 0,25 |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung (Umspannstation) | Jahresleistungspreis | 8,79 | 4,42 | 116,72 | 0,10 |
| Hochspannung | Jahresleistungspreis | 5,92 | 4,17 | 106,76 | 0,13 |
Quelle: Preisblatt Strom 2026 der WSW Netz GmbH, gültig ab 01.01.2026, Stand Dezember 2025, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte netto. Nicht enthalten sind Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb, Stromsteuer und Umsatzsteuer. Die Werte enthalten den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 von 6,5 Mrd. Euro (§ 24c EnWG).
Im Netz der WSW Netz liegt der Arbeitspreis ab 2.500 Stunden niedrig, zwischen 0,10 und 0,28 ct/kWh. Den Großteil des Netzentgelts macht dann der Leistungspreis aus. Jedes Kilowatt Lastspitze kostet in der Mittelspannung 133,68 Euro im Jahr. Wie Sie Lastspitzen senken, zeigt unsere Netzentgeltoptimierung mit No-Save-No-Fee.
Zum Netzentgelt kommen weitere Positionen. Die Tabelle zeigt die Werte 2026 laut Preisblatt.
| Position 2026 | Betrag netto | Hinweis |
|---|---|---|
| Konzessionsabgabe Sondervertrag | 0,11 ct/kWh | für Kunden mit Sondervertrag |
| Konzessionsabgabe allgemeine Tarife | 1,99 ct/kWh | Schwachlastzeit 0,61 ct/kWh |
| KWK-Aufschlag (für Kraft-Wärme-Kopplung) | 0,446 ct/kWh | auf nicht begünstigten Verbrauch |
| Offshore-Netzumlage (für Windparks auf See) | 0,941 ct/kWh | je Kilowattstunde |
| Aufschlag für besondere Netznutzung (früher § 19-StromNEV-Umlage) | 1,559 ct/kWh bis 1 Mio. kWh, darüber 0,050 ct/kWh | über 1 Mio. kWh 0,025 ct/kWh für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes |
| Messstellenbetrieb (Kosten für den Zähler) mit Lastgangzähler | 687,48 bis 1.115,40 €/a | je nach Wandler |
Für 2027 hat die WSW Netz am 09.10.2026 ein vorläufiges Preisblatt veröffentlicht. Es ist nicht verbindlich (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Danach steigen die Werte. In der Mittelspannung ab 2.500 Stunden sind es 144,50 €/kW und 0,27 ct/kWh. Fall C im Rechenbeispiel unten wird damit 8,1 % teurer, Fall A 1,5 %. Ohne Lastgang sind es 65,00 €/a Grundpreis und 6,50 ct/kWh. Diese Preise gelten laut Preisblatt 2027 für einen Jahresverbrauch bis 100.000 kWh und eine Leistung bis 30 kW.
Für 2027 bis 2029 sieht ein Gesetzentwurf 5,525 Mrd. Euro Bundeszuschuss pro Jahr vor (Kabinett 02.09.2026, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026). Er ist noch nicht beschlossen (Stand 09.10.2026). Ob das vorläufige Preisblatt einen Zuschuss für 2027 enthält, sagt es nicht.
Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Betriebe in Wuppertal
Wir haben das Netzentgelt für drei Beispielbetriebe aus dem Preisblatt berechnet.
Fall A und Fall C sind dieselben Fälle, die die WSW Netz selbst veröffentlicht. Unsere Werte stimmen mit ihren überein.
- Fall A: Gewerbe ohne Lastgangmessung, 50.000 kWh im Jahr.
- Fall B: Mittelstand mit Lastgangmessung in der Niederspannung, 150 kW Spitze, 400.000 kWh im Jahr. Das sind 2.667 Benutzungsstunden.
- Fall C: Industrie in der Mittelspannung, 4.000 kW Spitze, 24 Millionen kWh im Jahr. Das sind 6.000 Benutzungsstunden.
| Fall | Rechnung 2026 | Netzentgelt 2026 netto | ohne Bundeszuschuss (Angabe WSW Netz) | 2027 vorläufig netto |
|---|---|---|---|---|
| A: Gewerbe, 50.000 kWh | 64,90 € + 50.000 × 6,40 ct | 3.264,90 € | 4.894,90 € | 3.315,00 € |
| B: Niederspannung mit Lastgang, 150 kW, 400.000 kWh | 150 × 169,66 € + 400.000 × 0,28 ct | 26.569,00 € | nicht veröffentlicht | 26.894,50 € |
| C: Mittelspannung, 4.000 kW, 24 Mio. kWh | 4.000 × 133,68 € + 24 Mio. × 0,25 ct | 594.720,00 € | 942.400,00 € | 642.800,00 € |
Eigene Berechnung nach Preisblatt, kein Angebot. Die Werte ohne Bundeszuschuss stehen auf Seite 6 des Preisblatts 2026.
Im Fall C kommen 534.720 Euro aus dem Leistungspreis. Das sind 90 % des Netzentgelts. 100 kW weniger Jahreshöchstlast sparen in der Mittelspannung 13.368 Euro netto im Jahr. In der Niederspannung mit Lastgang sind es 16.966 Euro. Das gilt, solange Ihre Benutzungsdauer über 2.500 Stunden bleibt. Ihr eigenes Ergebnis zeigt eine Prüfung Ihres Lastgangs.
Im Vergleich mit zwei anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ist Wuppertal im Fall A teurer und in den Fällen B und C günstiger.
| Fall 2026, netto | Wuppertal (WSW Netz) | Köln (RheinNetz) | Dortmund (Dortmunder Netz) |
|---|---|---|---|
| A: Gewerbe, 50.000 kWh | 3.264,90 € | 2.040,00 € | 2.749,50 € |
| B: Niederspannung mit Lastgang, 150 kW, 400.000 kWh | 26.569,00 € | 33.224,50 € | 31.414,50 € |
| C: Mittelspannung, 4.000 kW, 24 Mio. kWh | 594.720,00 € | 717.760,00 € | 815.440,00 € |
Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der WSW Netz
Hochlastzeitfenster sind die Zeiten, in denen der Netzbetreiber die höchste Last in seinem Netz erwartet.
Die WSW Netz nennt für 2026 Fenster nur im Winter und im Herbst. Im Frühling und im Sommer gibt es keine Fenster.
| Spannungsebene | Winter 01.01. bis 28.02. | Winter 01.12. bis 31.12. | Frühling 01.03. bis 31.05. | Sommer 01.06. bis 31.08. | Herbst 01.09. bis 30.11. |
|---|---|---|---|---|---|
| Hochspannung | 8:30 bis 15:15 Uhr | 16:45 bis 19:00 Uhr | keine | keine | 10:15 bis 13:45 Uhr und 17:15 bis 18:30 Uhr |
| Umspannung Hoch- auf Mittelspannung | 8:45 bis 15:30 Uhr | 16:15 bis 19:30 Uhr | keine | keine | 10:45 bis 13:15 Uhr und 17:00 bis 19:00 Uhr |
| Mittelspannung | 9:00 bis 15:30 Uhr | 16:30 bis 19:15 Uhr | keine | keine | 10:15 bis 13:45 Uhr und 17:00 bis 18:30 Uhr |
| Umspannung Mittel- auf Niederspannung | 16:00 bis 19:15 Uhr | 16:00 bis 19:15 Uhr | keine | keine | 16:45 bis 19:45 Uhr |
| Niederspannung | 16:00 bis 19:15 Uhr | 16:00 bis 19:15 Uhr | keine | keine | 16:45 bis 19:45 Uhr |
Quelle: WSW Netz, Hochlastfenster für 2026 (Dokument WSW-Netz-S-105-20251028), abgerufen am 09.10.2026. Die Fenster gelten nur an Werktagen. Wochenenden, Feiertage, höchstens ein Brückentag und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zählen nicht. Ob die Uhrzeiten Beginn oder Ende einer Viertelstunde meinen, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber. Die Fenster für 2027 sind noch nicht veröffentlicht (Stand 09.10.2026). Die WSW Netz muss sie bis 31.10.2026 veröffentlichen.
Liegt Ihre Lastspitze vorhersehbar außerhalb dieser Fenster, muss der Netzbetreiber Ihnen ein individuelles Netzentgelt anbieten, wenn die Voraussetzungen unten erfüllt sind. Das regelt die atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV. Ihr Leistungspreis richtet sich dann nach Ihrer Last im Fenster. Das Entgelt darf nicht unter 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV).
Diese Schwellen hat die Bundesnetzagentur festgelegt (BK4-13-739).
- Ihre Last im Fenster liegt in der Mittelspannung mindestens 20 % unter Ihrer Jahreshöchstlast, in der Niederspannung mindestens 30 %.
- Der Abstand beträgt mindestens 100 kW.
- Die Ersparnis beträgt mindestens 500 Euro im Jahr.
- Sie zeigen die Vereinbarung bei der Regulierungsbehörde an. Bei der Bundesnetzagentur geht das per Post oder im Online-Verfahren (OZG). Frist ist der 30.09. des Jahres, ab dem sie gelten soll. Es zählt der vollständige Eingang dort.
Wir führen die Fristen zu Ihren Energieverträgen und Netzentgelten und melden uns, bevor sie ablaufen.
Im Preisblatt 2026 führt die WSW Netz neun Entnahmestellen mit einem solchen Entgelt auf. Im vorläufigen Blatt 2027 sind es zwölf. Vereinbarungen bietet die WSW Netz laut Preisblatt auf Anfrage an, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Regeln gelten bis Ende 2028. Dann tritt die StromNEV außer Kraft. Für 2029 bis 2031 sieht der Festlegungsentwurf AgNes der Bundesnetzagentur vom 06.08.2026 nur einen Übergang für bisherige Nutzer vor. Dafür muss am 31.12.2028 eine wirksame Vereinbarung gelten. Sie müssen 2026 bis 2028 mindestens einmal einen Rabatt erreicht haben. Ihr Bezug muss im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2027 über 10 GWh im Jahr liegen. Erlassen ist die Festlegung noch nicht (Stand 09.10.2026).
Förderung für Unternehmen in Wuppertal und Nordrhein-Westfalen
Unternehmen in Wuppertal können Bundes- und Landesförderung nutzen.
Die Tabelle zeigt die Programme, die wir am 09.10.2026 an der Quelle geprüft haben.
| Programm | Träger | Was gefördert wird | Stand und Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit | BAFA (Bund) | 50 % des Honorars, höchstens 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto, sonst höchstens 600 € | Richtlinie endet am 31.12.2026. Für KMU und Nicht-KMU bis 500.000 kWh im Jahr. Antrag vor dem Beratungsvertrag stellen oder den Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen; mit der Beratung erst nach Bewilligung beginnen. |
| progres.nrw Klimaschutztechnik | Land Nordrhein-Westfalen | Zuschuss für Klimaschutztechnik in Modulen, Sätze je Modul | Richtlinie vom 20.08.2026, in Kraft seit 02.09.2026, befristet bis 30.06.2027. Maßnahme erst nach Bescheid beginnen; für Maßnahmen nach Nr. 6.4.1 gilt eine Ausnahme (Nr. 4.2). |
| NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen | NRW.BANK | Darlehen bis 10 Mio. €, bis 100 % der förderfähigen Kosten, für Effizienzgebäude und energetische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden | Antrag über die Hausbank vor Vorhabensbeginn. Eine bewilligte BEG-Förderung wird angerechnet. Laufzeit 10 bis 25 Jahre. |
| Betriebsberatung Klimaschutz, Umwelt und Energie | Handwerkskammer Düsseldorf | Beratung für Handwerksbetriebe | Für Mitglieder kostenfrei (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HWO). Wuppertal gehört zum Kammerbezirk. |
Programme lassen sich nur in Grenzen verbinden. Bei progres.nrw gilt für dieselbe Maßnahme ein Verbot der Doppelförderung. Weitere Mittel aus progres.nrw oder anderen Programmen des Landes NRW sind dann ausgeschlossen (Nr. 5.3.1). Nur mit den BEG-Richtlinien des Bundes (Bundesprogramm für Gebäude) ist eine Gesamtquote bis 60 % möglich (Nr. 5.3.3). Bei der BAFA-Beratung darf die Förderung zusammen mit Landesmitteln höchstens 90 % erreichen. Die Kombination prüfen wir im Einzelfall. Das gehört zu unserer Fördermittelberatung für Unternehmen.
Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Das ist unsere Einschätzung, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner. Die geförderte Energieberatung nach BAFA-Richtlinie übernimmt ein von uns geprüfter, in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragener Partner. So bleibt die Beratung anbieterneutral, wie es die Förderung verlangt.
Energieaudit, ISO 50001 und Energieeffizienzgesetz: Welche Pflichten gelten?
Ob Sie ein Audit oder ein Managementsystem brauchen, hängt von Größe und Verbrauch ab.
Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, brauchen alle vier Jahre ein Energieaudit (§ 8 EDL-G). Bei der Einstufung zählen verbundene Unternehmen mit. Wer ein Energiemanagementsystem hat, ist befreit. Ein Energiemanagementsystem erfasst und steuert Ihren Energieverbrauch laufend. Bei höchstens 500.000 kWh Gesamtverbrauch genügt eine Online-Erklärung (§ 8 Abs. 4, § 8c EDL-G).
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Ab mehr als 7,5 GWh Jahresverbrauch verlangt das Energieeffizienzgesetz ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (§ 8 EnEfG).
Das gilt auch für KMU. Eine GWh ist eine Million kWh. Ab mehr als 2,5 GWh müssen Sie Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen veröffentlichen (§ 9 EnEfG). Beide Schwellen gelten als Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
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Eine Novelle von EDL-G und EnEfG liegt als Regierungsentwurf vor (Drucksache 21/8027, Stand Oktober 2026).
Bis sie beschlossen ist, gilt das bisherige Recht. Das Energieaudit nach DIN EN 16247 führt unser zertifizierter Partner durch.
So arbeiten wir mit Unternehmen in Wuppertal
Wir arbeiten für Wuppertal von unserem Büro in Schwabach aus. Sie haben trotzdem einen festen Ansprechpartner, und der Ablauf hat vier Schritte.
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Erstanalyse.
Sie senden uns Ihre letzte Jahresabrechnung für Strom oder Gas, gern auch Ihren Lastgang. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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Prüfung.
Wir prüfen Liefervertrag, Preisblatt der WSW Netz, Lastgang sowie Pflichten und Fristen. Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.
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Gespräch.
Wir besprechen das Ergebnis per Videocall oder Telefon. Einen Termin in Ihrem Betrieb vereinbaren wir bei Bedarf.
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Umsetzung.
Wir holen Angebote ein, bereiten die Vereinbarung zur Netznutzung vor oder koordinieren den Förderantrag. Danach bleibt Ihr fester Ansprechpartner dran und passt Ihre Strategie laufend an.
Für Energieaudit und geförderte Beratung kommt ein Partner in Ihren Betrieb und nimmt Gebäude und Anlagen auf.
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlen Sie uns nichts zusätzlich. Bei den Netzentgelten zahlen Sie nur, wenn Sie sparen. Audit, ISO 50001 und geförderte Beratung kosten einen Festpreis nach Angebot des Partners. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners. Wie wir vergütet werden, steht auf der Seite Preise und Preismodelle. Den Ablauf beim Einkauf erklärt die Seite Energieeinkauf und Vertragsoptimierung.
Bürostandort und Gesellschaftssitz
RWB Consulting hat keine Niederlassung in Wuppertal.
Der Standort
Wirtschaftsstandort Wuppertal
Die Industrie in Wuppertal verkauft mehr ins Ausland als der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen.
Die Zahlen stammen aus dem Zahlenspiegel 2026 der Bergischen IHK und von der Handwerkskammer Düsseldorf.
KennzahlWertStand
- Einwohner 357.243 31.12.2025
- IHK-zugehörige Firmen, Kleingewerbetreibende und Betriebsstätten 24.603 31.12.2025
- Handwerksunternehmen 4.649 31.12.2024
- Industriebetriebe ab 20 Beschäftigten 176 mit 21.265 Beschäftigten Industriestatistik 2025
- Exportquote der Industrie 56,3 % (Nordrhein-Westfalen: 45,3 %) Industriestatistik 2025
- Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe 22.071 30.06.2025
Branchen in Wuppertal
Im Verarbeitenden Gewerbe zählt die IHK 5.180 Beschäftigte bei Metallerzeugnissen, davon 2.430 bei Werkzeugen.
Dazu kommen 2.540 im Maschinenbau, 2.080 in der Chemie und 1.840 bei elektrischen Ausrüstungen (Stand 30.06.2025). In Verkehr und Lagerei sind es 8.405 Beschäftigte.
Für diese Betriebe zählt der Lastgang. Pressen, Öfen und Druckluft erzeugen Lastspitzen, also kurze Zeiten mit sehr hohem Stromverbrauch. Im Netz der WSW Netz kostet jede Spitze ab 2.500 Stunden zwischen 106,76 und 169,66 Euro je kW im Jahr. Mehr dazu steht unter Energiekosten in Industrie und Produktion.
Häufige Fragen
Was kostet Energieberatung für Unternehmen in Wuppertal?
Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Beim Energieeinkauf zahlt uns der Versorger, Sie zahlen nichts zusätzlich. Bei Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts. Audit und geförderte Beratung kosten einen Festpreis beim Partner, unsere Koordination ist kostenlos. Sind Sie antragsberechtigt, übernimmt das BAFA 50 % des Honorars für ein Energieaudit, höchstens 3.000 Euro. Bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto im Jahr sind es höchstens 600 Euro.
Wie hoch sind die Netzentgelte in Wuppertal?
Das hängt von Spannungsebene und Benutzungsdauer ab. Ohne Lastgangmessung zahlen Sie 2026 bei der WSW Netz 64,90 Euro im Jahr plus 6,40 ct/kWh netto. In der Mittelspannung ab 2.500 Stunden sind es 133,68 Euro je kW und 0,25 ct/kWh. Die ganze Tabelle steht oben auf dieser Seite.
Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 im Netz der WSW Netz?
Fenster gibt es nur im Winter und im Herbst, an Werktagen. In der Mittelspannung liegen sie im Januar und Februar von 9:00 bis 15:30 Uhr. Im Dezember liegen sie von 16:30 bis 19:15 Uhr. In der Niederspannung liegen sie im Winter von 16:00 bis 19:15 Uhr und im Herbst von 16:45 bis 19:45 Uhr.
Bietet WSW selbst Energieberatung für Unternehmen an?
Ja. Die WSW Energie & Wasser AG bietet laut ihrer Website Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und Begleitung zur ISO 50001 an. Dazu kommt das Beratungspaket PLAN5. Die WSW ist zugleich Lieferant und Mutter des Netzbetreibers. Wir sind an keinen Lieferanten und keinen Netzbetreiber gebunden und vergleichen Angebote mehrerer Lieferanten.
Haben Sie ein Büro in Wuppertal?
Nein. Unser Büro ist in der Wallenrodstraße 5 in 91126 Schwabach, Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten. Erstanalyse und Gespräche laufen per E-Mail, Telefon und Video. Bei Bedarf kommen wir oder unser Partner nach Absprache in Ihren Betrieb.
Ich suche einen Energieberater für mein Wohnhaus in Wuppertal. Bin ich hier richtig?
Nein, wir beraten nur Unternehmen. Für Wohnhäuser passen Gebäude-Energieberater, zum Beispiel aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Sie erstellen auch den Sanierungsfahrplan. Die Verbraucherzentrale NRW berät Privatleute in ihrer Beratungsstelle Wuppertal an der Schloßbleiche 20.
Was passiert, wenn mein Stromvertrag ausläuft und kein neuer da ist?
In der Mittelspannung liefert seit 01.04.2026 die WSW Energie & Wasser AG als Übergangsversorger. Das gilt höchstens drei Monate (§ 38a EnWG). Der Energiepreis darf höchstens die Beschaffungskosten samt Nebenkosten plus 10 % betragen. Netzentgelte, staatliche Bestandteile und ein Grundpreis kommen hinzu (§ 38a Abs. 7 EnWG). In der Niederspannung liefert der Grundversorger als Ersatzversorger, ebenfalls höchstens drei Monate (§ 38 EnWG). Damit es nicht so weit kommt, holen wir rechtzeitig vor dem Vertragsende neue Angebote ein.
Beraten Sie auch Unternehmen in Solingen und Remscheid?
Ja, wir arbeiten bundesweit. Solingen und Remscheid gehören zur selben IHK, liegen aber außerhalb des Netzgebiets der WSW Netz. Für jeden Standort nutzen wir das Preisblatt des dortigen Netzbetreibers. Haben Sie mehrere Standorte, holen wir für alle Lieferstellen gemeinsam Angebote ein.
Quellen (Stand Oktober 2026) 24
- WSW Netz GmbH, Preisblatt Strom 2026 (gültig ab 01.01.2026, Stand Dezember 2025; Seite 1 Lastgang, Seite 3 ohne Lastgang, Seite 4 Messung, Seite 6 typisierte Abnahmefälle mit und ohne Zuschuss), abgerufen am 09.10.2026
- WSW Netz GmbH, vorläufiges Preisblatt Strom 2027 (Dokument WSW-Netz-S-101-20261009, § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG), abgerufen am 09.10.2026
- WSW Netz GmbH, Individuelle Netzentgelte, Hochlastfenster für 2026 (Dokument WSW-Netz-S-105-20251028), abgerufen am 09.10.2026
- WSW Netz GmbH, Netzentgelt Strom (Übersicht der Preisblätter und Hochlastfenster), abgerufen am 09.10.2026
- WSW Netz GmbH, Grund- und Übergangsversorgung Strom, abgerufen am 09.10.2026
- WSW Netz GmbH, Über uns (Tochter der WSW Energie & Wasser AG, Netzlängen), abgerufen am 09.10.2026
- WSW Energie & Wasser AG, Energiedienstleistungen und PLAN5 und https://www.wsw-online.de/unternehmer-geschaeftskunden/plan5/ , abgerufen am 09.10.2026
- RheinNetz, Netzentgelte Strom ab 01.01.2026 und typisierte Abnahmefälle 2026, abgerufen am 08.10.2026
- Dortmunder Netz, Preisblatt 1 NNE Strom 2026 und Transparenzblatt Zuschuss, abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Bundeszuschuss 2027 bis 2029, Entwurf, Kabinett 02.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026), abgerufen am 08.10.2026
- Deutscher Bundestag, Textarchiv kw41, 1. Lesung Energiewirtschaftsgesetz am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
- Bundesregierung, Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten (Kabinett 02.09.2026), abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes , und Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/GBK-GZ/2025/GBK-25-01-1x3_AgNes/Downloads/FL-Entwurf_DE_DL_BF.html?nn=1059162 , abgerufen am 09.10.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026 (Novelle EDL-G/EnEfG, Regierungsentwurf), abgerufen am 09.10.2026
- § 19 StromNEV, abgerufen am 09.10.2026
- Bundesnetzagentur, Festlegung BK4-13-739 und Ergänzende Informationen für die Anzeige, abgerufen am 09.10.2026
- § 38a EnWG (Übergangsversorgung), abgerufen am 09.10.2026
- § 8 EDL-G ; § 8 und § 9 EnEfG, https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__8.html , abgerufen am 09.10.2026
- BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit, und Richtlinie EBN, abgerufen am 09.10.2026
- Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik vom 20.08.2026, Nr. 4.2, 5.3.1 und 5.3.3, abgerufen am 09.10.2026
- NRW.BANK, NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen, abgerufen am 09.10.2026
- Handwerkskammer Düsseldorf, Unser Beratungsteam (§ 91 HWO) , und Zahlen, Daten, Fakten (Stand 31.12.2024), https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/zahlen-und-fakten-31,19,1055.html , abgerufen am 09.10.2026
- Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, Zahlenspiegel 2026 (Datenstand Juli 2026; Quellen IT.NRW und Bundesagentur für Arbeit), abgerufen am 09.10.2026
- Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Wuppertal, abgerufen am 09.10.2026
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