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Energie­beratung für Unternehmen in Essen

Energiekosten senken. Ohne Aufwand für Sie.

Mit der Energieberatung für Unternehmen in Essen geben Sie die Arbeit rund um Ihre Energiekosten ab und sparen Zeit und Geld. Ein fester Ansprechpartner prüft Netzentgelte, Strom- und Gasverträge und Förderung und passt Ihre Strategie laufend an. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei der Westnetz GmbH 4.845,30 Euro netto für die Nutzung des Stromnetzes.

Essen

Was umfasst Energie­beratung für Unternehmen in Essen?

Energieberatung für Unternehmen in Essen umfasst bei uns Netzentgelte, Strom- und Gasverträge und Förderung.

Netzentgelte sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Diese Energiedienstleistungen erbringen wir selbst. Audit und Energiemanagement übernehmen unsere Partner.

Sie haben einen festen Ansprechpartner und verhandeln nicht mit mehreren Anbietern. Sie sparen zuerst dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Netzentgelten und Verträgen. Ob Förderung oder eine eigene Anlage für Sie infrage kommt, entscheiden Sie selbst.

Beratung für Betriebe und Abgrenzung zur Wohnhaussanierung

Diese Seite ist für Betriebe, Geschäftsführer und kaufmännische Leiter. Für Wohnhäuser, Energieausweise oder Heizlastberechnungen sind wir nicht die richtige Adresse.

Gebäude-Energieberater kümmern sich um Dämmung, Heizung und Sanierungsfahrplan. Wir kümmern uns um die Kosten aus Stromnetz und Liefervertrag. Laut Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur (Stand 01.04.2025) machen Netzentgelte bei einem Gewerbekunden mit 50 MWh Jahresverbrauch 31 % des Strompreises aus. Bei einem Industriekunden mit 24 GWh (24 Millionen kWh) ohne Vergünstigungen sind es 22 %.

ThemaWer es übernimmtIhr Vorteil
Netzentgelte und atypische Netznutzung RWB ohne Ersparnis keine Kosten
Strom- und Gasverträge optimieren RWB Sie verhandeln nicht mit mehreren Anbietern
Fördermittel finden und einordnen RWB Sie sehen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen
Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge, geförderte Energieberatung geprüfter, zertifizierter Partner Fachleute mit den Nachweisen, die die Förderung verlangt, und ein fester Ansprechpartner bei uns

Fachleistungen über zertifizierte Partner

Für Energieaudit, ISO 50001, Förderanträge und geförderte Energieberatung arbeiten wir mit zertifizierten Partnern, die wir geprüft und ausgewählt haben. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Wir koordinieren und bleiben Ihr Ansprechpartner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Wie das Angebot für Gebäude und Anlagen aussieht, steht auf der Seite Energieberatung für Unternehmen.

Netzbetreiber und Versorger in Essen

In Essen sind Stromnetz, Gasnetz und Belieferung auf verschiedene Unternehmen verteilt.

Das Stromnetz betreibt die Westnetz GmbH. Sie gibt auch das Preisblatt heraus, nach dem Ihr Netzentgelt berechnet wird. Das Gasnetz betreiben die Stadtwerke Essen. Strom und Gas kaufen Sie bei einem Lieferanten Ihrer Wahl. Wir holen dafür Angebote mehrerer Lieferanten ein.

AufgabeUnternehmen in EssenStand
Stromverteilnetz, Netzentgelte Strom Westnetz GmbH Preisblatt gültig ab 01.01.2026
Grundversorger Strom E.ON Energie Deutschland GmbH 01.01.2025 bis 31.12.2027
Gasverteilnetz, Netzentgelte Gas Stadtwerke Essen Preisblatt 2026
Grundversorger Gas Stadtwerke Essen AG festgestellt zum 01.07.2024, gilt bis 31.12.2027

Grundversorger ist der Lieferant mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet (§ 36 Abs. 2 EnWG). Als Haushaltskunde zählt auch ein Unternehmen mit höchstens 10.000 kWh gewerblichem Verbrauch im Jahr (§ 3 Nr. 57 EnWG). Maßgeblich ist der Jahresverbrauch für den Eigenverbrauch. Liegt Ihr Verbrauch darüber, brauchen Sie einen Sondervertrag.

Zuständigkeiten für die vier Rechnungsteile

Auf Ihrer Stromrechnung stehen vier Teile mit verschiedenen Zuständigen. Den Energiepreis legt Ihr Lieferant fest. Das Netzentgelt legt der Netzbetreiber fest, geprüft von der Regulierungsbehörde. Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Nutzung öffentlicher Wege. Sie erhält die Stadt Essen. Umlagen und Steuern legt der Gesetzgeber fest.

Den Netzbetreiber Ihrer Lieferstelle finden Sie auf der Netzrechnung oder im Liefervertrag. Eine Lieferstelle ist der Punkt, an dem ein Betrieb (eine Filiale) Strom oder Gas aus dem Netz bezieht.

Netzentgelte 2026 in Essen: Preisblatt der Westnetz

In Essen gilt für das Stromnetz das Preisblatt der Westnetz GmbH ab 01.01.2026.

Wie viel Sie zahlen, hängt von zwei Dingen ab. Das erste ist die Spannungsebene, also die Stufe des Stromnetzes, an der Ihr Betrieb angeschlossen ist. Das zweite ist die Art der Messung.

Kleine Betriebe ohne Lastgangmessung zahlen einen Grundpreis und einen Arbeitspreis je Kilowattstunde. Über 100.000 kWh Strom im Jahr sieht § 55 Abs. 1 MsbG eine Zählerstandsgangmessung vor, also die Erfassung der Zählerstände im Zeitverlauf. Soweit erforderlich, kommt eine registrierende Lastgangmessung hinzu, kurz RLM. Dabei misst der Zähler Ihren Verbrauch in jeder Viertelstunde. Mit RLM zahlen Sie zusätzlich einen Leistungspreis. Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr.

Welche Preisspalte gilt, entscheidet die Benutzungsdauer. Die Benutzungsdauer ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Leistung im Jahr. Unter 2.500 Stunden ist der Leistungspreis niedrig und der Arbeitspreis hoch. Ab 2.500 Stunden ist es umgekehrt.

KundengruppeAbrechnungunter 2.500 h/a: Leistungspreis €/kW/aunter 2.500 h/a: Arbeitspreis ct/kWhab 2.500 h/a: Leistungspreis €/kW/aab 2.500 h/a: Arbeitspreis ct/kWh
Niederspannung ohne Lastgangmessung (Gewerbe, Standardlastprofil) Grundpreis 80,30 €/a und Arbeitspreis 9,53 ct/kWh entfällt entfällt entfällt entfällt
Niederspannung mit Lastgangmessung (RLM) Jahresleistungspreis 19,93 8,27 120,43 4,25
Umspannung Mittel- auf Niederspannung Jahresleistungspreis 17,90 6,57 150,90 1,25
Mittelspannung Jahresleistungspreis 16,82 5,71 134,32 1,01
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung Jahresleistungspreis 14,75 4,85 130,25 0,23
Hochspannung Jahresleistungspreis 13,72 4,57 122,22 0,23

Quelle: Preisblätter Westnetz Strom 2026, Herausgeber Westnetz GmbH, Preisblatt 1 und 3, Preisgültigkeit ab 01.01.2026, abgerufen am 09.10.2026. Alle Werte sind netto, also ohne Umsatzsteuer. Hinzu kommen Konzessionsabgabe, Umlagen, Messstellenbetrieb und Umsatzsteuer. Die Preise enthalten den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 von 6,5 Mrd. Euro (§ 24c EnWG).

Was kommt in Essen zum Netzentgelt dazu?

Zum Netzentgelt kommen in Essen Konzessionsabgabe, drei Umlagen und der Messstellenbetrieb hinzu.

PostenBetrag netto 2026Hinweis
Konzessionsabgabe Essen, Tarifkunden 2,39 ct/kWh Höchstsatz für Städte über 500.000 Einwohner (§ 2 Abs. 2 KAV)
Konzessionsabgabe, Sondervertragskunden höchstens 0,11 ct/kWh § 2 Abs. 3 KAV
KWKG-Aufschlag 0,446 ct/kWh für Sonderfälle nach dem Energiefinanzierungsgesetz geringer
Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV) 1,559 ct/kWh für die ersten 1.000.000 kWh, danach 0,050 ct/kWh 0,025 ct/kWh über 1.000.000 kWh für bestimmte stromkostenintensive Unternehmen
Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh für Sonderfälle nach dem Energiefinanzierungsgesetz geringer
Messstellenbetrieb mit Lastgangzähler, Niederspannung 362,23 €/a gilt, wenn Westnetz Ihr Messstellenbetreiber ist

Als Tarifkunde zahlen Sie in Essen 2,39 ct/kWh, als Sondervertragskunde höchstens 0,11 ct/kWh. In der Niederspannung gilt eine Lieferstelle als Tarifkunde (§ 2 Abs. 7 KAV). Das ändert sich, wenn Ihre gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten über 30 kW liegt und Ihr Jahresverbrauch über 30.000 kWh. Diese Einstufung prüfen wir in der Erstanalyse.

Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Unternehmen in Essen

Wir haben das Netzentgelt für drei feste Fälle aus dem Westnetz-Preisblatt berechnet.

Die Fälle sind auf allen unseren Standortseiten gleich. So können Sie Städte vergleichen. Für Ihren Betrieb rechnen wir es in der Erstanalyse nach.

FallNetzentgelt 2026 nettoohne Bundeszuschuss (Westnetz, nur zur Information)2027 vorläufig netto
A: Gewerbe, Niederspannung ohne Lastgang, 50.000 kWh 4.845,30 € (9,69 ct/kWh) 5.445,30 € 4.278,95 €
B: Mittelstand, Niederspannung mit Lastgang, 150 kW, 400.000 kWh 35.064,50 € (8,77 ct/kWh) 38.491,50 € 31.528,50 €
C: Industrie, Mittelspannung, 4.000 kW, 24.000.000 kWh 779.680,00 € (3,25 ct/kWh) 992.360,00 € 761.280,00 €

So rechnen wir. Fall A: 80,30 € plus 50.000 kWh mal 9,53 ct. Fall B hat 2.667 Benutzungsstunden: 150 kW mal 120,43 € plus 400.000 kWh mal 4,25 ct. Fall C hat 6.000 Stunden: 4.000 kW mal 134,32 € plus 24 Mio. kWh mal 1,01 ct. Das ist eine eigene Berechnung nach Preisblatt, kein Angebot.

Senken Sie Ihre Spitzenlast in der Mittelspannung um 100 kW, sparen Sie ab 2.500 Benutzungsstunden 100 mal 134,32 €. Das sind 13.432 Euro netto im Jahr. Das gilt, solange Ihre Benutzungsdauer über 2.500 Stunden bleibt. Darunter beträgt der Leistungspreis nur 16,82 €/kW. Wie Sie Spitzen senken, zeigt unsere Netzentgeltoptimierung.

Netzentgelte unterscheiden sich schon zwischen Städten in Nordrhein-Westfalen. Die Tabelle vergleicht Essen mit Dortmund und Köln.

FallEssen (Westnetz)Dortmund (Dortmunder Netz)Köln (RheinNetz)
A: Gewerbe, 50.000 kWh 4.845,30 € 2.749,50 € 2.040,00 €
C: Industrie, Mittelspannung, 24 GWh 779.680,00 € 815.440,00 € 717.760,00 €

Ein Gewerbebetrieb ohne Lastgangmessung zahlt in Essen 76 % mehr Netzentgelt als in Dortmund. Beim Industriebetrieb in der Mittelspannung liegt Essen 4 % unter Dortmund.

Netzentgelte 2027: vorläufige Werte der Westnetz

Westnetz hat im Oktober 2026 vorläufige Preise für 2027 veröffentlicht.

Sie sind nicht verbindlich (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Die endgültigen Preise veröffentlicht Westnetz unmittelbar nach ihrer Ermittlung (§ 20 Abs. 1 EnWG).

Die vorläufigen Preise rechnen mit einem Bundeszuschuss von 5,525 Mrd. Euro pro Jahr für 2027 bis 2029. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 02.09.2026 beschlossen (Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026). Der Bundestag hat ihn noch nicht beschlossen, Stand 09.10.2026. Ohne Zuschuss läge Fall A 2027 bei 4.873,95 Euro und Fall C bei 973.280 Euro.

Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der Westnetz

Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten, in denen der Netzbetreiber die höchste Last in einer Netzebene erwartet.

Wer seine Jahresspitze außerhalb dieser Zeiten hat, kann ein günstigeres Netzentgelt vereinbaren. Das nennt man atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV. Wir prüfen Ihren Lastgang, also die Aufzeichnung, wann Ihr Betrieb wie viel Strom braucht, gegen diese Zeiten.

SpannungsebeneFrühling (01.03. bis 31.05.)Sommer (01.06. bis 31.08.)Herbst (01.09. bis 30.11.)Winter (01.12. bis 28./29.02.)
Hochspannung keine keine keine 08:00 bis 13:30; 14:00 bis 14:30; 15:15 bis 16:30; 16:45 bis 19:30
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung keine keine keine 08:00 bis 13:30; 15:00 bis 19:30
Mittelspannung keine keine 16:45 bis 19:00 07:30 bis 11:00; 11:15 bis 14:30; 15:30 bis 15:45; 16:30 bis 19:30
Umspannung Mittel- auf Niederspannung keine keine 16:45 bis 19:00 16:00 bis 16:15; 16:30 bis 20:00
Niederspannung keine keine 16:45 bis 19:00 15:15 bis 20:00

Quelle: Westnetz, Hochlast-Zeitfenster für atypische Netznutzung 2026, Stand 31.10.2025, abgerufen am 09.10.2026. Ob die Uhrzeiten Beginn oder Ende einer Viertelstunde meinen, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber. Wochenenden, Feiertage und die Zeit vom 24.12. bis 01.01. zählen nicht als Hochlastzeit. Brückentage 2026 sind der 02.01., 15.05. und 05.06.

So funktioniert die atypische Netznutzung:

  • Ihr Höchstlastbeitrag muss vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen der Netzebene abweichen (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV).
  • Das individuelle Netzentgelt beträgt mindestens 20 % des veröffentlichten Entgelts.
  • Sie vereinbaren es mit Westnetz und zeigen es bei der Regulierungsbehörde an.
  • Die Unterlagen müssen bis 30. September des Jahres vorliegen, ab dem die Vereinbarung gelten soll.
  • Die Fenster für 2027 veröffentlicht Westnetz bis zum 31.10.2026 (Festlegung BK4-13-739).

Die Stromnetzentgeltverordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Für die Zeit danach hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht (Verfahren AgNes). Erlassen ist er noch nicht, Stand 09.10.2026.

Bei der Netzentgeltoptimierung vergleichen wir Ihre Netzentgelte mit dem Vorjahr bei gleichem Verbrauch. Bei einer Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zahlen Sie 15 % der Ersparnis, solange die Vereinbarung läuft. Bei technischen Maßnahmen wie dem Kappen von Lastspitzen oder einem Wechsel der Netzebene zahlen Sie höchstens 3 Jahre lang. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Preisseite.

Förderung für Unternehmen in Essen und Nordrhein-Westfalen

Unternehmen in Essen können Programme von Bund und Land Nordrhein-Westfalen nutzen.

Dazu kommt das Beratungsangebot der Handwerkskammer Düsseldorf. Wir klären die Förderung, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

ProgrammTrägerWas gefördert wirdStatus
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, Modul 1 Energieaudit BAFA 50 % des Beratungshonorars, höchstens 3.000 €; bei Energiekosten bis 10.000 € netto im Jahr höchstens 600 € Richtlinie endet am 31.12.2026; Antrag vor Beginn der Beratung
progres.nrw, Programmbereich Klimaschutztechnik Land Nordrhein-Westfalen Zuschüsse für Klimaschutztechnik, Fördersätze in Anlage 1 der Richtlinie Richtlinie vom 20.08.2026, gilt seit 02.09.2026 bis 30.06.2027; Beginn erst nach Bewilligung; für Maßnahmen nach Nr. 6.4.1 gilt eine Ausnahme (Nr. 4.2)
NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen NRW.BANK Darlehen bis 10 Mio. € für Neubau und Sanierung gewerblicher Nichtwohngebäude, bis 100 % der förderfähigen Kosten, Laufzeit 10 bis 25 Jahre Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens
Zentrum für Umwelt, Energie und Klima der Handwerkskammer Düsseldorf Handwerkskammer Düsseldorf, Sitz des Zentrums in Oberhausen Beratung für Handwerksbetriebe, Webinare, ÖKOPROFIT-Projekte, auch in Essen Kosten nennt die Kammer nicht

Das BAFA-Audit können KMU beantragen. Größere Unternehmen können es nur beantragen, wenn ihr Gesamtenergieverbrauch höchstens 500.000 kWh im Jahr beträgt. Bei progres.nrw gilt ein Verbot der Doppelförderung. Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie keine weitere Förderung aus progres.nrw oder einem anderen Programm des Landes NRW nehmen (Nr. 5.3.1). Mit der Gebäudeförderung des Bundes (BEG) sind für dieselbe Maßnahme zusammen höchstens 60 % möglich (Nr. 5.3.3).

Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner. Welche Programme für Ihr Vorhaben passen, klärt unsere Fördermittelberatung für Unternehmen.

Energieaudit und ISO 50001: Pflichten für Unternehmen in Essen

Ob Sie ein Energieaudit brauchen, hängt von Größe und Verbrauch ab.

Die Tabelle zeigt die geltenden Schwellen.

PflichtWen sie trifftRechtsgrundlage
Energieaudit alle vier Jahre Unternehmen, die kein KMU sind; bei höchstens 500.000 kWh Gesamtverbrauch genügt eine Erklärung § 8 EDL-G
Energie- oder Umweltmanagementsystem Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Energieverbrauch im Jahr, Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre, unabhängig von der Größe des Unternehmens § 8 EnEfG
Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Energieverbrauch im Jahr, Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre; der Plan gilt für Maßnahmen, die Energieaudit oder Managementsystem als wirtschaftlich ausweisen § 9 EnEfG

KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Zusätzlich darf der Umsatz höchstens 50 Mio. € oder die Bilanzsumme höchstens 43 Mio. € betragen. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen rechnen mit. Eine Novelle mit einer Schwelle von 2,77 GWh für das Audit liegt als Regierungsentwurf vor (Drucksache 21/8027). Beschlossen ist sie nicht, Stand 09.10.2026.

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 und das Energiemanagement nach ISO 50001 übernehmen unsere zertifizierten Partner. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Von unseren Partnern für Energieaudit, ISO 50001 und Förderanträge erhalten wir keine Vergütung.

Energiedienstleistungen in Essen: so arbeiten wir mit Unternehmen

Wir arbeiten mit Unternehmen in Essen aus der Ferne. Für Prüfung und Angebot reichen Ihre Rechnungen und Lastgangdaten.

  1. Erstanalyse.

    Sie senden uns Ihre Jahresabrechnung Strom und Gas und, falls vorhanden, den Lastgang. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

  2. Prüfung.

    Wir prüfen Preisblatt, Lastgang gegen die Hochlastzeitfenster und Liefervertrag. Ihr Angebot erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.

  3. Termin.

    Wir besprechen das Ergebnis per Videocall oder nach Absprache in Ihrem Betrieb.

  4. Umsetzung.

    Wir holen Angebote für Strom und Gas ein, verhandeln mit dem Netzbetreiber oder klären die passende Förderung. Den Förderantrag stellt unser Partner. Wir dokumentieren die Ersparnis. Ihr fester Ansprechpartner bleibt dran und passt Ihre Strategie laufend an.

Eine Begehung vor Ort ist beim Energieaudit und bei der geförderten Energieberatung nötig. Sie übernimmt unser Partner. Bei unseren eigenen Leistungen fallen keine Auslagen oder Reisekosten an. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners.

Den Liefervertrag prüfen wir im Rahmen von Energieeinkauf und Vertragsoptimierung. Haben Sie mehrere Standorte in Essen und im Ruhrgebiet, holen wir für alle Lieferstellen Ihres Unternehmens gemeinsam Angebote ein.

Bürostandort und Gesellschaftssitz

RWB Consulting hat keine Niederlassung in Essen.

Sitz der RWB Consulting UG (haftungsbeschränkt) ist Schwanstetten, unser Büro ist in Schwabach.

Häufige Fragen

Was kostet Energie­beratung für Unternehmen in Essen?

Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Bei der Optimierung Ihrer Strom- und Gasverträge zahlen Sie uns nichts zusätzlich, uns vergütet der Versorger. Bei Netzentgelten zahlen Sie 15 % der Ersparnis, ohne Ersparnis nichts. Audit und ISO 50001 rechnet der Partner zum Festpreis nach Angebot ab, unsere Koordination kostet Sie nichts. Einzelheiten stehen unter Preise und Preismodelle.

Muss ich in neue Anlagen investieren?

Nein. Zuerst sparen Sie dort, wo Sie nichts investieren müssen, bei Netzentgelten und Verträgen. Ob eine Förderung oder eine eigene Anlage zusätzlich infrage kommt, entscheiden Sie selbst.

Wie hoch sind die Netzentgelte in Essen?

Das hängt von Spannungsebene, Messung und Benutzungsdauer ab. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh ohne Lastgangmessung zahlt 2026 bei Westnetz 4.845,30 Euro netto. Ein Industriebetrieb mit 24 GWh in der Mittelspannung zahlt 779.680 Euro. Die Werte stehen in der Tabelle oben.

Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 in Essen?

In Essen gelten die Hochlastzeitfenster der Westnetz GmbH. In der Mittelspannung liegen sie im Herbst von 16:45 bis 19:00 Uhr. Im Winter gibt es vier Fenster zwischen 07:30 und 19:30 Uhr. Frühling und Sommer haben in dieser Ebene keine Fenster.

Wer ist in Essen Grundversorger für Strom und Gas?

Grundversorger für Strom ist die E.ON Energie Deutschland GmbH, für Gas die Stadtwerke Essen AG. Beide Feststellungen gelten bis 31.12.2027. Die Grundversorgung betrifft Unternehmen nur bei höchstens 10.000 kWh gewerblichem Verbrauch im Jahr (§ 3 Nr. 57 EnWG). Darüber schließen Sie einen Sondervertrag.

Beraten mich die Stadtwerke Essen nicht selbst?

Die Stadtwerke Essen bieten Unternehmen über 100.000 kWh Strom oder über 300.000 kWh Gas eigene Konzepte für den Energieeinkauf an. Dazu gehören laut ihrer Website Festpreise, Tranchen (Teilmengen, die zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft werden) sowie Rahmen- und Bündelverträge. Ihre Seite zur Energieberatung richtet sich an Privatkunden. Wir holen Angebote mehrerer Lieferanten ein, auf Wunsch auch von den Stadtwerken Essen.

Haben Sie ein Büro in Essen?

Nein. Unser Büro ist in Schwabach, der Sitz der Gesellschaft in Schwanstetten. Rechnungen, Lastgang und Verträge prüfen wir aus der Ferne. Einen Termin in Ihrem Betrieb vereinbaren wir bei Bedarf.

Wie finde ich einen Energieberater für mein Unternehmen in Essen?

Klären Sie zuerst, was Sie brauchen. Für Gebäude, Energieausweis und Sanierung brauchen Sie einen Gebäude-Energieberater. Für BAFA-geförderte Beratung muss er in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen sein. Für Netzentgelte, Verträge und Förderung im Betrieb sind wir Ihr Ansprechpartner.

Quellen (Stand Oktober 2026) 32
  1. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025, Tab. 35 und 37 (Netzentgeltanteil Gewerbe 31 %, Industrie 22 %), abgerufen am 08.10.2026
  2. Westnetz GmbH, Netzentgelte Strom (Übersichtsseite mit allen Preisblättern), abgerufen am 09.10.2026
  3. Westnetz GmbH, Preisblätter Westnetz Strom 2026 (Preisblatt 1 bis 17, Anlage Konzessionsabgabe mit Eintrag „05113000 Essen 2,39 ct/kWh“), abgerufen am 09.10.2026
  4. Westnetz GmbH, informatorisches Preisblatt ohne Bundeszuschuss 2026, abgerufen am 09.10.2026
  5. Westnetz GmbH, vorläufige Preisblätter Strom 2027 (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG), abgerufen am 09.10.2026
  6. Westnetz GmbH, vorläufiges Preisblatt ohne Bundeszuschuss 2027, abgerufen am 09.10.2026
  7. Westnetz GmbH, Hochlast-Zeitfenster für atypische Netznutzung 2026, Stand 31.10.2025, abgerufen am 09.10.2026
  8. Westnetz GmbH, Grundversorger finden (Abfrage 45127 Essen, Strom), abgerufen am 09.10.2026
  9. Stadtwerke Essen, Erdgasnetz Essen, abgerufen am 09.10.2026
  10. Stadtwerke Essen, Netzentgelte Gas (Preisblatt 2026), abgerufen am 09.10.2026
  11. Stadtwerke Essen, Grundversorger im Netzgebiet Gas, abgerufen am 09.10.2026
  12. Stadtwerke Essen, Strom und Gas für Unternehmen und Großkunden, abgerufen am 09.10.2026
  13. Stadtwerke Essen, Energieberatung, abgerufen am 09.10.2026
  14. Energiewirtschaftsgesetz, § 3 Nr. 57 und § 36 und https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__36.html , abgerufen am 09.10.2026
  15. Konzessionsabgabenverordnung, § 2 Abs. 2, 3 und 7, abgerufen am 09.10.2026
  16. Stromnetzentgeltverordnung, § 19, abgerufen am 08.10.2026
  17. Bundesnetzagentur, FAQ zur Festlegung BK4-13-739 (Frage 2, Frist 30. September), abgerufen am 08.10.2026
  18. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes , und Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/GBK-GZ/2025/GBK-25-01-1x3_AgNes/Downloads/FL-Entwurf_DE_DL_BF.html?nn=1059162 , abgerufen am 09.10.2026
  19. Bundesnetzagentur, Vorläufiger Meinungsstand AgNes, 27.05.2026, abgerufen am 08.10.2026
  20. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Zuschuss Übertragungsnetzkosten 2027 bis 2029, Gesetzentwurf, Kabinett 02.09.2026), abgerufen am 08.10.2026
  21. Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 41/2026, Energiewirtschaftsgesetz, Drucksache 21/8236, 1. Lesung am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  22. Bundesregierung, Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten (Kabinett 02.09.2026), abgerufen am 09.10.2026
  23. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8027 vom 16.09.2026 (Entwurf EDL-G/EnEfG-Novelle), abgerufen am 08.10.2026
  24. Energiedienstleistungsgesetz, § 1 und § 8, abgerufen am 08.10.2026
  25. Energieeffizienzgesetz, § 8 und § 9 und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 08.10.2026
  26. BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit, abgerufen am 08.10.2026
  27. Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 4, 5, 6.2.1 und 8.1, abgerufen am 08.10.2026
  28. Land NRW, Richtlinie progres.nrw, Programmbereich Klimaschutztechnik, vom 20.08.2026 (MB.NRW 2026 Nr. 234), Nr. 4.2, 5.3.1 und 5.3.3, abgerufen am 09.10.2026
  29. NRW.BANK, NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen, abgerufen am 09.10.2026
  30. Handwerkskammer Düsseldorf, Zentrum für Umwelt, Energie und Klima, abgerufen am 09.10.2026
  31. Dortmunder Netz GmbH, Transparenzblatt Zuschuss Übertragungsnetzentgelte 2026 (Vergleichswerte Fall A und C), abgerufen am 08.10.2026
  32. RheinNetz GmbH, typisierte Abnahmefälle 2026 nach § 118 Abs. 5a EnWG (Vergleichswerte Fall A und C), abgerufen am 08.10.2026

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