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Energie­beratung für Unternehmen in Mannheim

Weniger Energiekosten. Ohne Aufwand für Sie.

Sie geben die Arbeit rund um Ihre Energiekosten an uns ab und sparen Zeit und Geld. In der Energieberatung für Unternehmen in Mannheim optimieren wir Ihre Strom- und Gasverträge, senken Netzentgelte und prüfen Förderung. Nach dem Preisblatt 2026 der MVV Netze zahlt ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh 2.250 Euro Netzentgelt netto.

Mannheim

Für wen ist diese Seite?

Diese Seite ist für Unternehmen in Mannheim und im Netzgebiet der MVV Netze.

Sie richtet sich an Geschäftsführer, kaufmännische Leiter und Inhaber. Für Wohnhäuser und private Haushalte ist sie nicht gedacht.

Energiekosten bei Preis, Netz und Verbrauch prüfen

Energieberatung für Unternehmen hat bei uns drei Bereiche.

Sie sparen zuerst bei Preis und Netz, denn dort müssen Sie nichts investieren. Ob sich beim Verbrauch eine Investition lohnt, entscheiden Sie selbst.

Netzbetreiber und Versorger in Mannheim

MVV Netze und Lieferant: getrennte Preisbestandteile

Das Stromnetz in Mannheim betreibt die MVV Netze GmbH, eine Tochter der MVV Energie AG. Netzbetreiber und Lieferant sind also zwei verschiedene Firmen.

Das Netzentgelt sind die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes. Es ist gleich hoch, egal bei welchem Lieferanten Sie Strom kaufen. Mit dem Lieferanten verhandeln Sie den Energiepreis und sein Entgelt. Konzessionsabgabe, Umlagen und Steuern legen Gemeinde und Gesetzgeber fest. Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Nutzung öffentlicher Wege durch die Leitungen.

Grundversorgung in den Konzessionsgebieten

Zum Stromnetz der MVV Netze gehören vier Konzessionsgebiete. Der Grundversorger ist der Lieferant, der dort Haushaltskunden zu veröffentlichten Bedingungen und Preisen beliefern muss.

Konzessionsgebiet StromNetzbetreiber StromGrundversorger Strom
Stadt Mannheim MVV Netze GmbH MVV Energie AG
Edingen-Neckarhausen, Ortsteil Neu-Edingen MVV Netze GmbH MVV Energie AG
Ilvesheim MVV Netze GmbH EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Ketsch MVV Netze GmbH EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Die Grundversorgung betrifft Unternehmen nur bis 10.000 kWh gewerblichem Verbrauch im Jahr. Maßgeblich ist der Jahresverbrauch für den Eigenverbrauch (§ 3 Nr. 57 EnWG). Wer mehr verbraucht, schließt einen Sondervertrag, also einen frei gewählten Liefervertrag. Der Grundversorger wird alle drei Jahre neu festgestellt, das nächste Mal zum 01.07.2027.

Auch das Gasnetz betreibt MVV Netze. Grundversorger für Gas ist die MVV Energie AG, in Mannheim und in 16 Gemeinden der Region. Dazu gehören zum Beispiel Brühl, Ladenburg, Schriesheim und Sinsheim.

Netzentgelte 2026: Preisblatt der MVV Netze

Das Preisblatt der MVV Netze legt fest, was Sie 2026 für die Nutzung des Stromnetzes zahlen.

Es gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Ihr Preis hängt von zwei Dingen ab.

  • Netzebene: Das ist die Spannung, an der Ihr Betrieb hängt. Ein Büro hängt zum Beispiel an der Niederspannung, ein Werk mit eigener Trafostation an der Mittelspannung.
  • Benutzungsdauer: Das ist Ihr Jahresverbrauch geteilt durch Ihre höchste Last. Ein Betrieb mit 400.000 kWh und 150 kW Spitze kommt auf 2.667 Stunden.

Bei Lastgangmessung zahlen Sie zwei Preise. Der Leistungspreis richtet sich nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr. Der Arbeitspreis gilt für jede bezogene Kilowattstunde. Der Lastgang ist die Kurve Ihres Verbrauchs in Viertelstunden.

Netzebeneunter 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahrunter 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWhab 2.500 h: Leistungspreis €/kW im Jahrab 2.500 h: Arbeitspreis ct/kWh
Niederspannung mit Lastgangmessung 17,16 6,28 103,91 2,81
Umspannung Mittel- auf Niederspannung 16,66 4,52 107,58 0,89
Mittelspannung 14,20 4,20 103,94 0,61
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung 9,99 3,01 79,29 0,24
Hochspannung 8,63 2,67 70,96 0,18
Niederspannung ohne LastgangmessungGrundpreis €/JahrArbeitspreis ct/kWh
Gewerbe mit Standardlastprofil 90,00 4,32

Alle Werte sind netto. Hinzu kommen Messstellenbetrieb, gesetzliche Umlagen, Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer. Die Preise enthalten bereits den Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. Euro zu den Kosten der Übertragungsnetze für 2026 (§ 24c EnWG).

Diese weiteren Netzpositionen stehen im selben Preisblatt:

PositionWert 2026, netto
Konzessionsabgabe Stadt Mannheim 1,99 ct/kWh
Konzessionsabgabe ermäßigt, Kunden über 30.000 kWh im Jahr in HT-Zeiten; außerhalb der Stadt Mannheim muss zusätzlich die Leistung in mindestens 2 Monaten über 30 kW liegen 0,11 ct/kWh
Konzessionsabgabe Ilvesheim, Ketsch, Neu-Edingen 1,32 ct/kWh
Messstellenbetrieb mit Lastgangmessung, Niederspannung 730,24 € je Zähler und Jahr
Messstellenbetrieb mit Lastgangmessung, Mittelspannung 873,34 € je Zähler und Jahr

HT-Zeiten sind die Hochtarifzeiten Ihres Zählers. Der Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Ablesen des Zählers. Für Betriebe mit nur zeitweise hoher Leistung gibt es einen Monatsleistungspreis (§ 19 Abs. 1 StromNEV). In der Niederspannung und in der Mittelspannung sind das 17,32 € je kW und Monat. Diese Wahl müssen Sie der MVV Netze vor Beginn eines zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums schriftlich mitteilen.

Für 2027 hatte MVV Netze am 09.10.2026 noch keine vorläufigen Netzentgelte veröffentlicht. Ob der Bund 2027 wieder einen Zuschuss zahlt, ist offen. Ein Gesetzentwurf sieht 5,525 Mrd. Euro je Jahr für 2027 bis 2029 vor. Verfahrensstand: Kabinett 02.09.2026, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026, noch nicht beschlossen (Stand 09.10.2026).

Hochlastzeitfenster 2026 im Netz der MVV Netze

Hochlastzeitfenster sind die Uhrzeiten, in denen das Netz einer Ebene besonders stark ausgelastet ist.

MVV Netze hat sie für 2026 aus den Lastdaten vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 ermittelt. Im Frühling und im Sommer gibt es in keiner Ebene ein Fenster.

NetzebeneWinter (Dezember bis Februar)Frühling (März bis Mai)Sommer (Juni bis August)Herbst (September bis November)
Hochspannung 8:00 bis 11:00, 12:00 bis 13:15 und 15:45 bis 19:45 Uhr keine keine 17:00 bis 18:30 Uhr
Umspannung Hoch- auf Mittelspannung 17:00 bis 19:15 Uhr keine keine 9:45 bis 19:00 Uhr
Mittelspannung 9:15 bis 19:15 Uhr keine keine 17:15 bis 18:00 Uhr
Umspannung Mittel- auf Niederspannung 17:00 bis 19:15 Uhr keine keine 17:45 bis 18:00 Uhr
Niederspannung 17:00 bis 19:45 Uhr keine keine 17:45 bis 18:00 Uhr

Ein Fenster von 16:45 bis 19:15 Uhr umfasst alle Viertelstunden in diesem Zeitraum. Ob ein Zeitstempel im Lastgang Beginn oder Ende einer Viertelstunde meint, sagt das Dokument nicht. Das klären wir für Ihren Netzanschluss beim Netzbetreiber. Steht der Zeitstempel am Anfang, prüfen Sie 16:45 bis 19:00 Uhr, steht er am Ende, 17:00 bis 19:15 Uhr.

Die Fenster gelten nach der Festlegung BK4-13-739 der Bundesnetzagentur nur an Werktagen von Montag bis Freitag. Feiertage, höchstens ein Brückentag je Woche und die Zeit vom 24.12. bis 01.01. zählen nicht. Die Fenster für 2027 muss MVV Netze bis 31.10.2026 veröffentlichen.

Die Fenster sind die Grundlage für die atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV. Liegt Ihre höchste Last verlässlich außerhalb der Fenster, muss der Netzbetreiber Ihnen ein individuelles Netzentgelt anbieten. Es darf bis auf 20 % des veröffentlichten Entgelts sinken, dafür gelten Mindestwerte der Bundesnetzagentur.

Die Vereinbarung zeigen Sie bis 30. September des ersten Geltungsjahres bei der Bundesnetzagentur an. MVV Netze empfiehlt, sich bis 30. Juni zu melden. Sie schließt solche Vereinbarungen auch rückwirkend zum Jahresanfang ab. Wir führen die Fristen zu Ihren Netzentgelten und melden uns, bevor sie ablaufen.

Diese Regeln gelten bis 31.12.2028. Dann tritt die Stromnetzentgeltverordnung außer Kraft. Für die Zeit ab 2029 hat die Bundesnetzagentur am 06.08.2026 einen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Das Verfahren heißt AgNes. Der Entwurf sieht für 2029 bis 2031 nur einen Übergang für bisherige Nutzer vor, die drei Bedingungen erfüllen. Eine davon ist ein Bezug von über 10 GWh im Jahr an der Abnahmestelle, im Schnitt der Jahre 2024 bis 2027. Erlassen ist die Festlegung noch nicht (Stand 09.10.2026).

Rechenbeispiel: Netzentgelt für drei Beispielbetriebe in Mannheim

Die Tabelle zeigt das Netzentgelt 2026 für drei Beispielbetriebe.

Wir haben es aus dem Preisblatt der MVV Netze berechnet. Fall A und Fall C entsprechen den Musterfällen, die MVV Netze selbst veröffentlicht.

FallAnnahmeRechnungNetzentgelt netto im Jahrje kWh
A: Gewerbe Niederspannung ohne Lastgangmessung, 50.000 kWh 90,00 € + 50.000 kWh × 4,32 ct 2.250,00 € 4,50 ct
B: Mittelstand Niederspannung mit Lastgangmessung, 150 kW, 400.000 kWh (2.667 h) 150 kW × 103,91 € + 400.000 kWh × 2,81 ct 26.826,50 € 6,71 ct
C: Industrie Mittelspannung, 4.000 kW, 24.000.000 kWh (6.000 h) 4.000 kW × 103,94 € + 24.000.000 kWh × 0,61 ct 562.160,00 € 2,34 ct

Ohne den Bundeszuschuss läge Fall A bei 3.230,00 € und Fall C bei 706.200,00 €. Diese Vergleichswerte nennt MVV Netze selbst. Der Zuschuss senkt das Netzentgelt 2026 also um rund 30 % in Fall A und rund 20 % in Fall C.

Der Ort macht einen Unterschied. Fall A kostet 2026 in Köln 2.040,00 € und in Dresden 4.265,00 € netto. Das zeigen die Preisblätter der dortigen Netzbetreiber. Ein Landesdurchschnitt hilft Ihnen deshalb nicht weiter.

Bei Lastgangmessung zählt jede Spitze. Senkt ein Betrieb in der Mittelspannung seine höchste Last um 100 kW, spart er 10.394 € netto im Jahr. Das gilt, solange er bei mindestens 2.500 Benutzungsstunden bleibt.

Bei atypischer Netznutzung rechnet der Netzbetreiber den Leistungspreis mit Ihrer höchsten Last im Hochlastzeitfenster. Ein Beispiel für Fall C: Die Spitze im Fenster liegt bei 3.000 kW statt 4.000 kW. Dann sinkt der Leistungspreis um 1.000 kW × 103,94 €. Das sind 103.940 € im Jahr. Das ist eine vereinfachte Rechnung. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir an Ihrem Lastgang.

Alle Beispiele sind eigene Berechnungen nach dem Preisblatt und kein Angebot.

Gas und Wärme in Mannheim: Was ist für Unternehmen geplant?

Für die Wärme setzt Mannheim auf Fernwärme und Wärmepumpen.

So steht es im kommunalen Wärmeplan, den der Gemeinderat am 12.03.2024 beschlossen hat. Der Wärmeplan selbst schafft keine Pflichten für Eigentümer.

Für das Gasnetz gibt es noch keinen festen Termin. MVV schrieb im Lagebericht 2024, sie strebe an, ab 2035 über ihre Netze kein fossiles Gas mehr für Haushalte und Gewerbe bereitzustellen. Im März 2025 sagte MVV dem Gemeinderat, es gebe kein festes Ausstiegsdatum. Der Gemeinderat hat am 18.03.2025 gefordert, dass MVV bis zu einer gesetzlichen Regelung keine einseitigen Schritte zur Stilllegung unternimmt.

  • Für Ihren Betrieb heißt das zweierlei:

  • Laufzeit von Gasverträgen:

    Wir stimmen sie mit Ihren Plänen für Heizung und Prozesswärme ab.

  • Investitionen:

    Neue Gasanlagen sollten Sie mit Blick auf diese offene Frage planen.

    Prozesswärme ist Wärme, die Sie direkt für die Produktion brauchen.

Das Großkraftwerk Mannheim liefert seit 1959 Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung. Dabei entstehen Strom und Wärme gleichzeitig.

Energieaudit und ISO 50001: Welche Pflichten gelten?

Ab bestimmten Größen schreibt das Gesetz Ihrem Unternehmen Energiemanagement oder ein Energieaudit vor.

Bei den Verbrauchsschwellen zählt der gesamte Endenergieverbrauch im Schnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. KMU heißt kleine und mittlere Unternehmen. Nicht-KMU sind also größere Firmen. Die Grenzen stehen im Abschnitt Förderung.

WerPflichtRechtsgrundlage
Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Umweltmanagement nach EMAS § 8 EnEfG
Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Umsetzungspläne für die Maßnahmen veröffentlichen, die Audit oder Managementsystem als wirtschaftlich ausweisen § 9 EnEfG
Nicht-KMU ohne Energie- oder Umweltmanagementsystem Energieaudit alle vier Jahre; bis 500.000 kWh Gesamtverbrauch genügt eine Online-Erklärung beim BAFA § 8 Abs. 4, § 8c EDL-G

Der Industriebetrieb aus Fall C liegt mit 24 GWh Strom deutlich über 7,5 GWh. Er braucht also ein Managementsystem, zum Beispiel ein Energiemanagement nach ISO 50001. Ein Nicht-KMU ohne Managementsystem braucht ein Energieaudit nach DIN EN 16247.

Beides übernimmt bei uns ein zertifizierter Partner. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Unsere Koordination kostet Sie nichts. Eine Novelle von EDL-G und EnEfG liegt als Regierungsentwurf vor (Drucksache 21/8027, Stand Oktober 2026). Bis zum Beschluss gilt das heutige Recht.

Förderung für Unternehmen in Mannheim und Baden-Württemberg

Förderung gibt es vom Bund und vom Land.

Dazu kommen Angebote aus der Region. Die Tabelle zeigt, was im Oktober 2026 gilt.

ProgrammTrägerWas gefördert wirdHöheStand
Energieberatung Nichtwohngebäude, Modul 1 Energieaudit BAFA Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für KMU und für Nicht-KMU bis 500.000 kWh; nicht für landwirtschaftliche Primärproduktion 50 % des Honorars, höchstens 3.000 € (600 € bei Energiekosten bis 10.000 € netto) Richtlinie endet am 31.12.2026
Energieberatung Nichtwohngebäude, Modul 2 BAFA Gebäudeberatung nach DIN V 18599; nur für Gebäude im Eigentum, nicht für Mieter 50 % des Honorars, höchstens 850 € unter 200 m², 2.500 € von 200 bis 500 m² und 4.000 € über 500 m² Nettogrundfläche (beheizte oder gekühlte Fläche) Richtlinie endet am 31.12.2026
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 1 BAFA Querschnittstechnik wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluft 25 % für kleine, 20 % für mittlere Unternehmen; nur KMU Quoten laut BAFA, Stand Oktober 2026
Kombi-Darlehen Mittelstand L-Bank Neubau, Sanierung und Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik in Baden-Württemberg, zusammen mit BEG oder KFN Darlehen von 10.000 € bis 25 Mio. €; KMU erhalten einen Tilgungszuschuss von 1,0 % der anerkannten Kosten (Stand 01.01.2025) Antrag über die Hausbank
Umweltfinanzierung L-Bank Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft; nicht für Vorhaben mit Schwerpunkt Energieeffizienz oder erneuerbare Energien Darlehen von 10.000 € bis 5 Mio. €, in Kombi-Varianten bis 25 Mio. € Antrag über die Hausbank
Klimaschutz-Plus Land Baden-Württemberg, L-Bank bisheriges Programm beendet; das Nachfolgeprogramm heißt „Klimaschutz-Plus für Kommunen“ Anträge im Beratungsteil waren bis 15.07.2025 möglich Nachfolger seit 21.07.2025 in Kraft
KEFF+ Check IHK Rhein-Neckar und KLiBa Material- und Energieeffizienz-Check vor Ort kostenfrei gefördert aus EFRE und Landesmitteln

Als KMU gelten Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen rechnen mit. Für die BAFA-Beratung gilt: Einen Vertrag vor der Bewilligung schließen Sie nur unter einer aufschiebenden Bedingung. Er wird also erst mit dem Bescheid wirksam.

Welche Programme sich für Ihr Vorhaben kombinieren lassen, prüft unsere Fördermittelberatung für Unternehmen. Kunden im Energieeinkauf oder in der Netzentgeltoptimierung erhalten die Förder-Orientierung ohne Aufpreis. Ohne einen solchen Auftrag bieten wir sie zum Festpreis an. Den Antrag stellt unser Partner.

Energie­beratung für Unternehmen in Mannheim: so arbeiten wir

Sie haben für alles einen festen Ansprechpartner statt mehrerer Anbieter. Er passt Ihre Strategie laufend an. Wir arbeiten mit Ihnen per Telefon, Videocall und E-Mail. Einen Termin in Ihrem Betrieb vereinbaren wir bei Bedarf.

Für Sie entstehen bei unseren eigenen Leistungen keine Auslagen oder Reisekosten. Bei Leistungen unserer Partner stehen mögliche Reisekosten im Angebot des Partners. RWB Consulting hat keine Niederlassung in Mannheim. Sitz der Gesellschaft ist Schwanstetten, unser Büro ist in Schwabach.

  1. Unterlagen:

    Sie senden uns Ihre Jahresabrechnung Strom und Gas.

    Haben Sie Lastgangmessung, senden Sie den Lastgang mit.

  2. Prüfung:

    Wir prüfen Netzentgelt, Lastgang gegen die Hochlastzeitfenster, Liefervertrag sowie Pflichten und Fristen.

  3. Ergebnis:

    Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

    Ihre Auswertung erhalten Sie 1 bis 2 Werktage nach Eingang Ihrer Unterlagen.

  4. Umsetzung:

    Wir holen Angebote ein, verhandeln mit der MVV Netze oder koordinieren den Partner für Audit, ISO 50001 oder Förderantrag.

    Über jeden neuen Vertrag entscheiden Sie selbst.

Bei Einkauf und Netzentgelten zahlen Sie ohne Ersparnis nichts. Wie wir vergütet werden, steht auf unserer Seite Preise und Preismodelle.

Der Standort

Wirtschafts­standort Mannheim in Zahlen

Diese drei Zahlen beschreiben den Standort.

KennzahlWertQuelle und Stand

  • Einwohner am Hauptwohnsitz 329.998 Kommunale Statistikstelle Mannheim, 31.12.2025
  • Mitgliedsunternehmen der IHK Rhein-Neckar (Kammerbezirk, nicht nur Mannheim) rund 80.000 IHK Rhein-Neckar, abgerufen am 09.10.2026
  • Leistung des Großkraftwerks Mannheim 1.958 MW netto installiert, davon 860 MW (Blöcke 7 und 8) nur noch als Netzreserve; Eigentümer RWE (40 %), EnBW (32 %), MVV RHE (28 %) Grosskraftwerk Mannheim AG, abgerufen am 09.10.2026

Unsere Beratung in Mannheim richtet sich an Betriebe aus Industrie und Produktion, Logistik und Lager, Rechenzentren und IT sowie Handel und Filialen.

Häufige Fragen

Was kostet Energie­beratung für Unternehmen in Mannheim?

Die Erstanalyse ist kostenlos und unverbindlich. Bei Einkauf und Netzentgelten zahlen Sie ohne Ersparnis nichts, mehr dazu steht auf unserer Preisseite. Für Audit, ISO 50001 und geförderte Beratung gilt ein Festpreis beim Partner, mit dem Sie den Vertrag direkt schließen. Für ein Energieaudit zahlt das BAFA nach der bis 31.12.2026 geltenden Richtlinie bis zu 3.000 € Zuschuss.

Wie hoch sind die Netzentgelte in Mannheim?

Das hängt von Netzebene und Benutzungsdauer ab. Ein Gewerbebetrieb mit 50.000 kWh zahlt 2026 bei MVV Netze 2.250 € netto. Ein Industriebetrieb in der Mittelspannung mit 24 GWh zahlt 562.160 € netto. Die Preise je Netzebene stehen in der Tabelle oben.

Welche Hochlastzeitfenster gelten 2026 im Netz der MVV Netze?

Fenster gibt es 2026 nur im Winter und im Herbst. In der Mittelspannung sind es im Winter 9:15 bis 19:15 Uhr und im Herbst 17:15 bis 18:00 Uhr. Die Fenster für 2027 hatte MVV Netze am 09.10.2026 noch nicht veröffentlicht.

Bietet MVV nicht selbst Energie­beratung an?

Ja. MVV bietet Geschäftskunden über die MVV Enamic GmbH unter anderem Energieaudit, ISO 50001 und Fördermittelberatung an. MVV Energie ist zugleich Lieferant für Strom und Gas. Wir holen Angebote bei mehreren Lieferanten ein und vergleichen sie mit Ihrem Vertrag. Wir arbeiten mit über 50 Energieversorgern zusammen.

Gibt es kostenlose Energie­beratung für Unternehmen in Mannheim?

Ja, als erste Einschätzung. Die Kompetenzstelle KEFF+ Rhein-Neckar bietet einen kostenfreien Effizienz-Check vor Ort an. Die Klimaschutzagentur Mannheim berät auch kleine und mittelständische Unternehmen. Unsere Erstanalyse zu Einkauf und Netzentgelten ist ebenfalls kostenlos.

Wie finde ich einen Energieberater für mein Unternehmen in Mannheim?

Klären Sie zuerst, was Sie brauchen. Gebäude-Energieberater erstellen zum Beispiel Sanierungsfahrpläne und Energieausweise für Wohnhäuser. Für Unternehmen geht es um Einkauf, Netzentgelte, Energieaudit und Nichtwohngebäude. Für die BAFA-Förderung muss der Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein.

Haben Sie ein Büro in Mannheim?

Nein. Unser Büro ist in Schwabach, der Sitz der Gesellschaft in Schwanstetten. Wir arbeiten mit Unterlagen, Telefon und Videocall. Einen Termin in Ihrem Betrieb vereinbaren wir bei Bedarf.

Beraten Sie auch Betriebe in Ludwigshafen, Heidelberg oder im Umland?

Ja. Außerhalb des Netzgebiets der MVV Netze gilt das Preisblatt des dortigen Netzbetreibers. Das gilt zum Beispiel für Ludwigshafen und Heidelberg. Wir rechnen Ihre Kosten mit dem Preisblatt Ihres Standorts.

Quellen (Stand Oktober 2026) 30
  1. MVV Netze GmbH, Netzentgelte Strom für das Netzgebiet Mannheim, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026, Stand 18.12.2025 (Preisblätter 1, 2, 7, 8), abgerufen am 09.10.2026
  2. MVV Netze GmbH, Fiktive Netzentgelte Strom 2026 ohne ÜNB-Zuschuss und typisierte Abnahmefälle nach § 118 Abs. 5a EnWG, Stand 18.12.2025, abgerufen am 09.10.2026
  3. MVV Netze GmbH, Hochlastzeitfenster Strom für Genehmigungszeitraum 2026, abgerufen am 09.10.2026
  4. MVV Netze GmbH, Preisblatt Strom (Seite mit individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Fristen 30.06. und 30.09.), abgerufen am 09.10.2026
  5. MVV Netze GmbH, Veröffentlichungspflichten, Grundversorger nach § 36 EnWG, abgerufen am 09.10.2026
  6. MVV Netze GmbH, Unternehmen im Überblick, abgerufen am 09.10.2026
  7. Energiewirtschaftsgesetz, § 3 Nr. 57, abgerufen am 09.10.2026
  8. Stromnetzentgeltverordnung, § 19, abgerufen am 09.10.2026
  9. Bundesnetzagentur, Festlegung BK4-13-739 vom 11.12.2013 (Werktagsregel, Anzeige; Tenor 2 b: Veröffentlichung der Hochlastzeitfenster bis 31.10. für das Folgejahr), abgerufen am 09.10.2026
  10. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 06.08.2026 zur Konsultation AgNes (StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft), abgerufen am 09.10.2026
  11. Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes GBK-25-01-1#3, Tenor 17.1, abgerufen am 09.10.2026
  12. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8236 vom 28.09.2026 (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Kabinett 02.09.2026, 1. Lesung 08.10.2026), abgerufen am 09.10.2026
  13. Deutscher Bundestag, Textarchiv kw41, 1. Lesung Energiewirtschaftsgesetz am 08.10.2026, abgerufen am 09.10.2026
  14. RheinNetz GmbH, typisierte Abnahmefälle 2026 (Vergleichswert Köln), abgerufen am 09.10.2026
  15. SachsenNetze GmbH, Preisblätter Strom Dresden 2026 (Vergleichswert Dresden), abgerufen am 08.10.2026
  16. Stadt Mannheim, Wärmeplanung, abgerufen am 09.10.2026
  17. Stadt Mannheim, Gemeinderat: Kein fester Termin für Gasausstieg, 27.03.2025, abgerufen am 09.10.2026
  18. MVV Energie AG, Zusammengefasster Lagebericht Geschäftsjahr 2024, S. 43, abgerufen am 09.10.2026
  19. Gesetz über Energieeffizienz, § 8 und § 9 und https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/__9.html , abgerufen am 09.10.2026
  20. BAFA, Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 1 und Modul 2; Richtlinie BAnz AT 23.12.2024 B2, Nr. 4 (Ausschluss Primärproduktion), 6.2 und 8.1, abgerufen am 09.10.2026
  21. BAFA, Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 1, abgerufen am 09.10.2026
  22. L-Bank, Kombi-Darlehen Mittelstand, abgerufen am 09.10.2026
  23. L-Bank, Umweltfinanzierung, abgerufen am 09.10.2026
  24. L-Bank, Klimaschutz-Plus, abgerufen am 09.10.2026
  25. IHK Rhein-Neckar, Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz Rhein-Neckar (KEFF+), abgerufen am 09.10.2026
  26. IHK Rhein-Neckar, Mitgliederstruktur, abgerufen am 09.10.2026
  27. MVV Energie AG, Klimaschutzagentur Mannheim, abgerufen am 09.10.2026
  28. MVV Enamic, Energieberatung für Geschäftskunden, abgerufen am 09.10.2026
  29. Stadt Mannheim, Bevölkerungsstatistik, abgerufen am 09.10.2026
  30. Grosskraftwerk Mannheim AG, Das GKM, abgerufen am 09.10.2026

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