Das Problem: Jeder Standort kauft einzeln ein
Unternehmen mit mehreren Standorten, Filialen oder Niederlassungen stehen oft vor demselben Problem: Jede Lieferstelle hat einen eigenen Energievertrag. Die Verträge wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen, laufen bei verschiedenen Versorgern und haben unterschiedliche Konditionen.
Das Ergebnis: Höhere Preise als nötig. Denn Energieversorger kalkulieren nach Volumen – wer mehr abnimmt, bekommt bessere Konditionen. Wer seine Standorte einzeln einkauft, verzichtet auf diesen Volumenrabatt.
Was ist Lieferstellenbündelung?
Bei der Lieferstellenbündelung werden mehrere Lieferstellen zu einem gemeinsamen Einkaufsvolumen zusammengefasst und als Paket ausgeschrieben. Der Versorger erhält alle Standorte mit einem Vertrag – und das höhere Gesamtvolumen rechtfertigt bessere Konditionen.
Beispiel: Ein Unternehmen mit 15 Filialen verbraucht pro Standort durchschnittlich 80.000 kWh Strom jährlich. Einzeln betrachtet ist jede Filiale ein Kleinkunde. Gebündelt sind es 1,2 Mio. kWh – ein Mittelstandskunde mit entsprechender Verhandlungsposition.
Welche Einsparungen sind realistisch?
Die Ersparnis durch Lieferstellenbündelung hängt von mehreren Faktoren ab:
| Faktor | Einfluss auf Ersparnis |
|---|---|
| Anzahl Lieferstellen | Je mehr, desto besser |
| Gesamtvolumen | Ab 500.000 kWh werden Staffelpreise interessant |
| Aktuelle Vertragsstruktur | Alte Einzelverträge = hohes Einsparpotenzial |
| Zeitpunkt | Marktlage beeinflusst absolute Preise |
Typische Einsparungen: 10–20% gegenüber der Summe der Einzelverträge. Bei einem Unternehmen mit 500.000 € Jahresenergiekosten sind das 50.000–100.000 € pro Jahr.
Voraussetzungen für die Bündelung
Nicht jede Konstellation eignet sich für Lieferstellenbündelung. Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
1. Mindestens 3-5 Lieferstellen
Bei weniger Standorten ist der Verwaltungsaufwand oft höher als der Nutzen. Die meisten Versorger bieten Bündelkonditionen erst ab einem relevanten Gesamtvolumen an.
2. Vergleichbare Verbrauchsstruktur
Standorte mit ähnlichen Lastprofilen lassen sich leichter bündeln. Ein Büro (tagsüber), ein Lager (24/7) und eine Produktion (Schichtbetrieb) haben unterschiedliche Profile – das erschwert die Kalkulation.
3. Synchronisierte Vertragslaufzeiten
Die größte Hürde: Wenn Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten auslaufen, müssen Sie entweder warten oder Ablösekosten zahlen. Eine professionelle Planung synchronisiert die Laufzeiten schrittweise.
4. Einheitliche Entscheidungskompetenz
Wer darf den Rahmenvertrag unterschreiben? Bei Filialunternehmen mit dezentraler Struktur muss die Zentrale entsprechende Vollmachten haben.
So funktioniert der Prozess
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Alle bestehenden Verträge werden erfasst:
- Versorger und Vertragsnummer
- Laufzeit und Kündigungsfrist
- Verbrauch (kWh) und Kosten (€)
- Besondere Konditionen (z.B. Spotanteil)
Schritt 2: Synchronisierung planen
Basierend auf den Kündigungsfristen wird ein Plan erstellt, wann welche Verträge auslaufen und wie die Bündelung schrittweise erfolgen kann.
Typischer Ablauf: Im ersten Jahr werden 60% der Verträge gebündelt, im zweiten Jahr die restlichen 40%.
Schritt 3: Ausschreibung
Das gebündelte Volumen wird an mehrere Versorger ausgeschrieben. Die Ausschreibung enthält:
- Detaillierte Verbrauchsdaten pro Standort
- Lastgangdaten (wenn vorhanden)
- Gewünschte Vertragslaufzeit
- Sonderkonditionen (z.B. Preisanpassungsklauseln)
Schritt 4: Vertragsabschluss
Der wirtschaftlichste Anbieter erhält den Zuschlag. Ein Rahmenvertrag deckt alle Standorte ab – mit einheitlichen Konditionen und einem Ansprechpartner.
Schritt 5: Umsetzung
Der neue Versorger übernimmt die An- und Ummeldung aller Lieferstellen. Sie als Kunde müssen nur die Vollmacht erteilen.
Rechenbeispiel: Handelsunternehmen mit 12 Filialen
Ausgangssituation:
- 12 Filialen in Deutschland
- Durchschnittlicher Verbrauch: 120.000 kWh/Jahr pro Filiale
- Gesamtverbrauch: 1,44 Mio. kWh/Jahr
- Aktuelle Kosten: ca. 420.000 €/Jahr (Durchschnittspreis 29,2 ct/kWh)
Nach Bündelung:
- Rahmenvertrag mit 1,44 Mio. kWh Volumen
- Ausgehandelter Preis: 25,5 ct/kWh (12% unter Einzelpreisen)
- Neue Kosten: ca. 367.000 €/Jahr
Ersparnis: 53.000 € pro Jahr – ohne Investition, ohne Komfortverlust.
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Zu lange warten
Viele Unternehmen schieben das Thema auf, weil „gerade andere Prioritäten” sind. Dabei kostet jeder Monat mit ungünstigen Einzelverträgen bares Geld.
Fehler 2: Nur auf den Preis schauen
Der niedrigste kWh-Preis ist nicht immer der beste Vertrag. Achten Sie auf:
- Preisanpassungsklauseln
- Mindestabnahmemengen
- Kündigungsfristen
- Service und Erreichbarkeit
Fehler 3: Kündigungsfristen verpassen
Die meisten Energieverträge verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Kündigungsfristen von 6-12 Monaten sind üblich.
Fehler 4: Keine professionelle Unterstützung
Die Bündelung mehrerer Standorte ist komplex. Ohne Erfahrung mit Energiemärkten, Ausschreibungen und Vertragsrecht verschenken Sie Potenzial oder machen teure Fehler.
Für wen lohnt sich Lieferstellenbündelung?
Lieferstellenbündelung ist besonders attraktiv für:
- Filialunternehmen: Handel, Gastronomie, Hotellerie
- Konzerne mit Tochtergesellschaften: Gemeinsamer Einkauf trotz rechtlicher Trennung
- Kommunen und öffentliche Einrichtungen: Schulen, Verwaltungsgebäude, Sportstätten
- Hausverwaltungen: Mehrere Objekte mit WEG-Strom oder Allgemeinstrom
- Industrieunternehmen mit mehreren Standorten: Produktion, Lager, Verwaltung
Nächster Schritt: Potenzialcheck
Sie möchten wissen, ob sich Lieferstellenbündelung für Ihr Unternehmen lohnt? In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir:
- Wie viele Lieferstellen können gebündelt werden?
- Wann laufen die Verträge aus?
- Welche Ersparnis ist realistisch?
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Stand: Januar 2026. Preisbeispiele dienen der Illustration und können je nach Marktlage variieren.