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Energieberatung vs. Energieaudit: Der Unterschied erklärt

6 Min. Lesezeit

Energieberatung und Energieaudit: Zwei unterschiedliche Instrumente

Energieberatung und Energieaudit klingen ähnlich, erfüllen aber grundlegend unterschiedliche Zwecke. Die Energieberatung nach DIN V 18599 fokussiert sich auf Gebäude und deren energetische Sanierung. Das Energieaudit nach DIN EN 16247 analysiert den gesamten Energieverbrauch eines Unternehmens – inklusive Anlagen, Prozesse und Mobilität.

Die Wahl zwischen beiden hängt davon ab, ob Sie primär ein Gebäude optimieren wollen oder den Energieverbrauch Ihres gesamten Betriebs.

Schnellübersicht: Die wichtigsten Unterschiede

KriteriumEnergieberatung (DIN V 18599)Energieaudit (DIN EN 16247)
FokusGebäude und GebäudetechnikGesamtes Unternehmen
NormDIN V 18599DIN EN 16247-1
Pflicht fürFreiwillig (aber Fördervoraussetzung)Nicht-KMU (EDL-G)
ZyklusEinmalig oder bei SanierungAlle 4 Jahre
BAFA-FörderungBis 80% der BeratungskostenNicht förderfähig
Typische Kosten3.000–15.000 €5.000–30.000 €
ErgebnisSanierungsfahrplanAudit-Bericht mit Maßnahmen

Energieberatung nach DIN V 18599: Fokus Gebäude

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) analysiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und liefert einen konkreten Sanierungsfahrplan.

Was wird untersucht?

  • Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen, Dach
  • Anlagentechnik: Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung
  • Nutzungsprofil: Betriebszeiten, Belegung, Klimatisierung
  • Energieträger: Gas, Strom, Fernwärme, erneuerbare Energien

Wann ist eine Energieberatung sinnvoll?

Die Energieberatung nach DIN V 18599 empfiehlt sich in diesen Situationen:

  1. Sie planen eine Gebäudesanierung. Der Sanierungsfahrplan zeigt, welche Maßnahmen wirtschaftlich sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten.

  2. Sie wollen BAFA- oder KfW-Fördermittel nutzen. Viele Förderprogramme setzen eine qualifizierte Energieberatung voraus – ohne Beratung keine Förderung.

  3. Sie betreiben Gewerbeimmobilien mit hohem Heiz- oder Kühlbedarf. Hotels, Bürogebäude, Logistikzentren oder Produktionshallen profitieren besonders von einer systematischen Analyse.

Was erhalten Sie am Ende?

  • Sanierungsfahrplan: Maßnahmen mit Kosten, Einsparung und Amortisation
  • Energieausweis: Nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude
  • Fördermittelempfehlung: Welche Programme Sie nutzen können
  • Priorisierung: Quick Wins vs. langfristige Investitionen

Kosten und Förderung

Die BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude mit bis zu 80% der Beratungskosten – maximal 8.000 € bei Gebäuden bis 2.000 m² Nettogrundfläche, darüber hinaus gestaffelt.

Bei einem Beratungshonorar von 10.000 € zahlen Sie netto also nur 2.000 €.

Energieaudit nach DIN EN 16247: Fokus Gesamtbetrieb

Das Energieaudit analysiert den gesamten Energieverbrauch eines Unternehmens – nicht nur Gebäude, sondern auch Produktionsanlagen, Fuhrpark und Querschnittstechnologien wie Druckluft oder Beleuchtung.

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Nicht-KMU verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Als Nicht-KMU gelten Unternehmen mit:

  • Mehr als 250 Mitarbeitern ODER
  • Mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz UND mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme

Wichtig: Die Schwellenwerte müssen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Tochtergesellschaften von Konzernen gelten in der Regel ebenfalls als Nicht-KMU.

Was wird untersucht?

  • Gebäude: Hülle und Anlagentechnik (ähnlich wie bei DIN V 18599)
  • Prozesse: Produktionsanlagen, Maschinen, Prozesswärme
  • Querschnittstechnologien: Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, Kälte
  • Transport: Fuhrpark, Logistik, Dienstreisen
  • Energiebeschaffung: Verträge, Netzentgelte, Eigenerzeugung

Was erhalten Sie am Ende?

  • Audit-Bericht: Systematische Dokumentation aller Energieverbräuche
  • Maßnahmenkatalog: Konkrete Effizienzmaßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Einsparpotenziale: Quantifiziert in kWh und Euro pro Jahr
  • Priorisierung: Nach Amortisation, Investitionshöhe und Umsetzbarkeit

Alternativen zum Energieaudit

Unternehmen können statt des Energieaudits auch ein zertifiziertes Managementsystem einführen:

  • ISO 50001: Energiemanagementsystem
  • EMAS: Eco-Management and Audit Scheme

Beide Optionen sind aufwändiger, bieten aber langfristig mehr Struktur und kontinuierliche Verbesserung.

Entscheidungshilfe: Welche Option brauchen Sie?

Sie brauchen ein Energieaudit, wenn:

  • Ihr Unternehmen als Nicht-KMU gilt (gesetzliche Pflicht)
  • Sie den gesamten Energieverbrauch systematisch erfassen wollen
  • Sie eine Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Anlagen und Prozesse benötigen
  • Sie ESG-Reporting oder Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen

Sie brauchen eine Energieberatung, wenn:

  • Sie ein Gebäude energetisch sanieren wollen
  • Sie BAFA- oder KfW-Fördermittel für Gebäudemaßnahmen nutzen möchten
  • Sie einen Sanierungsfahrplan für Ihre Immobilie benötigen
  • Sie als KMU freiwillig Einsparpotenziale im Gebäudebereich identifizieren möchten

Sie brauchen beides, wenn:

  • Sie ein Nicht-KMU mit eigenen Immobilien sind
  • Sie sowohl Prozesse optimieren als auch Gebäude sanieren wollen
  • Sie maximale Fördermittel nutzen möchten (Beratungsförderung + Investitionsförderung)

Häufige Missverständnisse

„Energieaudit und Energieberatung sind dasselbe”

Falsch. Die Normen unterscheiden sich grundlegend: DIN V 18599 bewertet Gebäude, DIN EN 16247 analysiert Unternehmen. Ein Energieaudit ersetzt keine Energieberatung für Fördermittelanträge – und umgekehrt.

„Als KMU brauche ich kein Energieaudit”

Richtig für die Pflicht, aber: Auch KMU können freiwillig ein Energieaudit durchführen. Die systematische Analyse deckt oft Einsparpotenziale von 10–30% auf – gerade bei produzierenden Unternehmen lohnt sich das.

„Die BAFA fördert auch das Energieaudit”

Falsch. Das Pflicht-Energieaudit nach EDL-G ist nicht förderfähig. Gefördert wird nur die freiwillige Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599.

„Nach dem Audit habe ich Umsetzungspflicht”

Teilweise richtig. Das Energieaudit selbst verpflichtet nicht zur Umsetzung. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schreibt allerdings vor, dass Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresverbrauch wirtschaftliche Maßnahmen umsetzen müssen.

Kosten im Vergleich

UnternehmensgrößeEnergieberatung (DIN V 18599)Energieaudit (DIN EN 16247)
Kleines Gebäude (< 1.000 m²)3.000–6.000 €
Mittleres Gebäude (1.000–5.000 m²)6.000–12.000 €
KMU (1 Standort)5.000–10.000 €
Nicht-KMU (1 Standort)8.000–15.000 €
Nicht-KMU (mehrere Standorte)15.000–30.000 €

Hinweis: Bei der Energieberatung nach DIN V 18599 übernimmt die BAFA bis zu 80% der Kosten.

Kombination beider Instrumente

Viele Unternehmen kombinieren Energieaudit und Energieberatung sinnvoll:

  1. Energieaudit liefert den Gesamtüberblick über alle Verbräuche und identifiziert Schwerpunkte.
  2. Energieberatung vertieft die Gebäudeanalyse und erschließt Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen.

Diese Kombination maximiert sowohl die Transparenz als auch die Fördermöglichkeiten.

Nächste Schritte

Wenn Sie unsicher sind, welche Option für Ihr Unternehmen passt, empfehlen wir ein kostenloses Erstgespräch. Wir klären gemeinsam:

  • Sind Sie nach EDL-G auditpflichtig?
  • Welche Fördermittel können Sie nutzen?
  • Wo liegen Ihre größten Einsparpotenziale?

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Weiterführende Informationen:


Stand: Januar 2026. Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert.

Themen in diesem Artikel:
Energieberatung Energieaudit DIN EN 16247 DIN V 18599 Unternehmen

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